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Projektblätter
ISEK
FÖRDERGEBIET „INNENSTADT“
HOMBERG (EFZE)
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ISEK für das Fördergebiet „Innenstadt“ in Homberg (Efze)
Programm Sozialer Zusammenhalt
Teil 2 – Projektblätter
Inhalt
Vorbereitung und Steuerung
0.1 ISEK .................................................................................................................................. 3
0.2 Machbarkeitsstudien ......................................................................................................... 6
0.3 Städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe ....................................................................... 9
0.4 Fördergebiets- und Quartiersmanagement (Planung/Soziales) ........................................... 12
0.5 Beitrag Netzwerk/Zentrum Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen .................................. 15
Entwicklung des Gebäudebestands
1.1 Umbau ehem. Feuerwehrstützpunkt ................................................................................. 18
1.2 Modernisierung Stadthalle ............................................................................................... 21
1.3 Sanierung Kita Katterbach ................................................................................................ 24
1.4 Sanierung Katholische Kindertagesstätte Christus Epheta ................................................. 27
1.5 Umbau Untergasse 16 & 16a ............................................................................................ 30
1.6 Mikroquartier „Zaubergarten“ ........................................................................................... 33
1.7 Erweiterung Frauenhaus .................................................................................................. 36
1.8 Mehrgenerationenwohnprojekt mit Quartierstreff .............................................................. 39
1.9 Sanierung ortsbildprägender Gebäude.............................................................................. 42
1.10 Anreizprogramm ............................................................................................................ 45
1.11 Multifunktionsgebäude Sportpark ................................................................................... 49
Herstellung und Gestaltung von Freiflächen
2.1 Umgestaltung Wallstraße inkl. ZOB, Wallgärten und Vorplatz Feuerwehr ............................ 52
2.2 Entwicklung Freiheit ......................................................................................................... 56
2.3 Modernisierung Spielplatz Katterbach .............................................................................. 59
2.4 Umgestaltung St.-Nikolausplatz ....................................................................................... 62
2.5 Aufwertung Untergasse .................................................................................................... 65
2.6 Aufwertung Ziegenhainer Straße ....................................................................................... 68
2.7 Entwicklung Spiel- und Freiflächen Sportpark ................................................................... 71
2.8 Entwicklung Freifläche Theodor-Heuss-Schule ................................................................. 74
2.9 Umgestaltung Umfeld/Vorplatz Stadthalle ........................................................................ 77
2.10 Aufwertung Engelhard-Breul-Straße ................................................................................ 80
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Verkehr und Mobilität
3.1 Verkehrsentwicklungskonzept .......................................................................................... 83
3.2 Ausbau barrierefreies/-armes Fuß- und Radwegenetz ....................................................... 86
3.3 Optimierung des ruhenden Verkehrs ................................................................................. 90
3.4 Verbesserung der Mobilität ............................................................................................... 93
Soziales, Bildung, Kultur, Gesundheit, Freizeit und Sport
4.1 Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements .................................................................... 96
4.2 Aufbau von Kooperationen / Vernetzung von Einrichtungen ................................................ 99
4.3 Ausbau Angebotsstruktur ............................................................................................... 102
4.4 Sauberkeits- und Müllmanagement ................................................................................ 106
4.5 Verfügungsfonds ............................................................................................................ 109
Lokale Ökonomie und Beschäftigung
5.1 Förderung lokale Ökonomie ........................................................................................... 112
5.2 Ausbau Qualifizierungs- und Schulungsangebote ............................................................ 115
5.3 Maßnahmen der Arbeitsförderung .................................................................................. 118
Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
6.1 Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung .............................................................................. 121
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Vorbereitung und Steuerung
0.1 ISEK
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I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | ISEK |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 0.1 |
| Durchführungszeitraum: | 2025-2026 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Homberger Innenstadt steht vor vielfältigen strukturellen Herausforderungen. Dazu gehören ein zunehmender Nutzungsdruck auf zentrale Lagen bei gleichzeitigem Leerstand und Fluktuation im Bestand, veränderte Rahmenbedingungen im stationären Einzelhandel, Anforderungen an Klimaanpassung und Freiraumqualität sowie der Bedarf nach generationengerechten Angeboten und attraktiven Aufenthaltsbereichen. Hinzu kommen veränderte Mobilitätsansprüche (u. a. Förderung des Fuß- und Radverkehrs) und die Notwendigkeit, öffentliche Räume, soziale Infrastruktur, Wohnen, Arbeiten und Freizeit im engen Innenstadtgebiet besser aufeinander abzustimmen.
Bisher liegen zwar verschiedene Fachplanungen für Einzelmaßnahmen vor, eine integrierte, räumlich fokussierte Gesamtstrategie speziell für die Homberger Innenstadt fehlt jedoch. Dadurch besteht das Risiko punktueller Einzelentscheidungen ohne abgestimmte Priorisierung und ohne klaren räumlichen Schwerpunkt.
Ziele / Planung
▪ Entwicklung eines integrierten, fachübergreifenden Stadtentwicklungskonzepts speziell für das Untersuchungsgebiet „Homberger Innenstadt“ als strategische Grundlage für die nächsten Jahre. ▪ Systematische Bestandsanalyse und Identifikation von Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken zur fundierten Ableitung von Handlungsbedarfen. ▪ Entwicklung eines Leitbildes für die Innenstadt und Ableitung klarer Ziele und Handlungsfelder.
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▪ Erarbeitung eines räumlich und zeitlich priorisierten Maßnahmenkonzepts mit konkreten Projekten, Grobkosten und Umsetzungshorizont als Grundlage für die Programmsteuerung. ▪ Sicherung der Förderfähigkeit und Herstellung eines transparenten Entscheidungsrahmens für Verwaltung, Politik und lokale Akteurinnen und Akteure bei der Auswahl und Umsetzung von Projekten.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Homberger Innenstadt ist inhaltlich fertiggestellt. Es liegen eine umfassende Bestandsanalyse, eine integrierte Bewertung des Untersuchungsgebiets, das Leitbild „Homberg bewegt: belebt und vielfältig für Jung und Alt“, konkret ausgearbeitete Ziele und Handlungsfelder sowie ein räumlich und zeitlich priorisiertes Maßnahmenkonzept vor. Die Ergebnisse der durchgeführten Beteiligungsformate (u. a. Workshops, Stadtspaziergang, Schlüsselpersonengespräche) wurden ausgewertet und in das Konzept eingearbeitet; eine fachbereichsübergreifende Abstimmung innerhalb der Verwaltung ist erfolgt.
Die weiteren Schritte umfassen:
▪ formale Abstimmung des ISEK in den politischen Gremien, ▪ gegebenenfalls Einarbeitung von Hinweisen aus den politischen Beratungen, ▪ Endredaktion und Einreichung zur Genehmigung beim Fördermittelgeber ▪ gegebenenfalls Einarbeitung von Hinweisen vom Fördermittelgeber, ▪ Herbeiführung eines Beschlusses durch StaVo ▪ Veröffentlichung des beschlossenen ISEK, anschließende Überführung der im ISEK benannten Schlüsselprojekte in konkrete Umsetzungs- und Vertiefungsplanungen sowie in die Förderantragsstellung.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 100.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 100.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | 100.000 | |
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen |
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| VI. | Verbesserung der | |||
|---|---|---|---|---|
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | ||||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 100.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
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0.2 Machbarkeitsstudien
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Machbarkeitsstudien |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 0.2 |
| Durchführungszeitraum: | 2026-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Im Untersuchungsgebiet „Homberger Innenstadt“ bestehen mehrere räumliche Schwerpunkte und Teilareale mit deutlich erkennbaren städtebaulichen, freiraumplanerischen, funktionalen und verkehrlichen Handlungsbedarfen. Dazu zählen insbesondere der Bereich Wallstraße inkl. ZOB, Wallgärten und Vorplatz Feuerwehr als zentraler Mobilitätsknoten und Stadteingangssituation, die Ziegenhainer Straße als wichtige Verbindungs- und Geschäftsachse mit starker Verkehrsprägung und Aufwertungsbedarf im öffentlichen Raum, der überwiegend wohngeprägte Bereich Freiheit mit Defiziten hinsichtlich Wohnumfeldqualität sowie der Bereich Sportpark als bedeutender Standort für Sport-, Freizeit- und Vereinsnutzungen mit Entwicklungsperspektiven im Freiraum.
Für zusätzliche Schlüsselstandorte, das Areal Konrad-Muth-Straße sowie das Areal Stellbergsweg/Ostpreußenweg/Memelweg, bestehen ebenfalls Entwicklungsabsichten, u. a. im Hinblick auf Wohnungsbau (z.B. altersgerechtes Wohnen). Konkrete Lösungen liegen jedoch noch nicht vor. Umfang, Machbarkeit, Kostenrahmen und Umsetzungsschritte müssen systematisch geprüft werden.
Ziele / Planung
Ziel des Projekts ist die Durchführung mehrerer Machbarkeitsstudien/ Vorbereitender Untersuchungen für ausgewählte Schlüsselräume der Homberger Innenstadt. Die Studien sollen die fachliche, städtebauliche und wirtschaftliche Grundlage für nachfolgende Vertiefungsplanungen, Wettbewerbe und bauliche Maßnahmen schaffen.
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
▪ die Prüfung von Entwicklungsvarianten, ▪ die Erarbeitung städtebaulicher und freiraumplanerischer Grundkonzepte für die jeweiligen Räume, einschließlich Aussagen zu Nutzungsverteilungen, Freiraumqualitäten, Begrünung und klimaangepasster Gestaltung,
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▪ die Prüfung der Machbarkeit geplanter Maßnahmen unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen, technischer Anforderungen, Flächenverfügbarkeit und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit, ▪ die Ableitung realistischer Entwicklungsschritte und Prioritäten sowie eine grobe zeitliche und finanzielle Rahmung sowie ▪ die Konkretisierung von Projektideen, die Vorbereitung von Wettbewerben und/oder Bebauungsplanverfahren.
Mit diesem Projektblatt soll die Beantragung von Fördermitteln für weitere Machbarkeitsstudien/Vorbereitende Untersuchungen für weitere Schlüsselräume ermöglicht werden.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Im Programmantrag 2026 wurden bereits mehrere Machbarkeitsstudien/Vorbereitende Untersuchungen u. a. für die Freiheit sowie zur Umgestaltung der Wallstraße inkl. ZOB, Wallgärten und Vorplatz Feuerwehr beantragt. Nach Beauftragung externer Fachbüros werden die Ergebnisse ausgewertet und Empfehlungen für weitere Planungsschritte und ggf. Wettbewerbsverfahren abgeleitet.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 450.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 450.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | 450.000 | |
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat |
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| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
|---|---|---|---|---|
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 450.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
8
[Seite 10]
0.3 Städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 0.3 |
| Durchführungszeitraum: | 2028-2031 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Im Untersuchungsgebiet „Homberger Innenstadt“ bestehen mehrere Schlüsselräume und Entwicklungsareale mit hohem städtebaulichem, freiraumplanerischem und funktionalem Handlungsbedarf. Für diese Bereiche sind zur Sicherung einer qualitätvollen Planung und zur Vorbereitung späterer Investitionen städtebauliche und freiraumplanerische Verfahren und Wettbewerbe erforderlich.
Ein Schwerpunkt ist der Bereich Wallstraße / Busbahnhof / Feuerwehr / Stadteingang Altstadt. Hier handelt es sich um einen zentralen Mobilitätsknoten und Stadteingang mit hoher Versiegelung, verkehrsdominierten Strukturen, Defiziten in Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Begrünung sowie einer ausgeprägten Barrierewirkung zwischen Altstadt und der Freiheit. Der bestehende Feuerwehrstandort mit seinem Vorplatz stellt zudem eine wichtige innerstädtische Potenzialfläche dar.
Mit der „Vorstudie Umgestaltung Wallstraße“ werden fachliche Grundlagen, Zielbilder und Rahmenbedingungen für eine Umgestaltung dieses Schlüsselraums erarbeitet. Darauf aufbauend besteht die Aufgabe, im Rahmen eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs eine konkrete, umsetzungsorientierte Lösung zu entwickeln. Ähnliche Anforderungen sind perspektivisch für weitere Bereiche der Homberger Innenstadt zu erwarten, sodass in diesem Projektblatt gebündelt die Mittel für die Durchführung von mehreren „Städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe“ im Laufe des Umsetzungsprozesses dargestellt werden.
Ziele / Planung
Ziel des Projekts ist die Durchführung qualitätssichernder städtebaulicher und freiraumplanerischer Verfahren für zentrale Entwicklungsbereiche der Homberger Innenstadt. Dazu gehört insbesondere die Durchführung eines freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs zur Umgestaltung des Bereichs Wallstraße / Busbahnhof / Feuerwehrvorplatz / Stadteingang, aufbauend auf der Vorstudie. 9
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Darüber hinaus dient der „Sammeltopf“ dazu, bei Bedarf weitere städtebauliche oder freiraumplanerische Wettbewerbe bzw. qualifizierte Verfahren für andere im ISEK benannte Schwerpunkträume und Projektstandorte durchzuführen. Die jeweiligen Aufgabenstellungen orientieren sich am ISEK, den Ergebnissen der Voruntersuchungen sowie den Anforderungen aus Beteiligungsprozessen. Ziel ist jeweils die Auswahl von Entwürfen, die gestalterisch, funktional, wirtschaftlich, klima- und sozialraumbezogen tragfähig sind und sich für eine stufenweise Umsetzung eignen.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Das bereits im Programmantrag 2026 angemeldet Projekt „Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Umgestaltung Wallstraße“ schließt unmittelbar an die Einzelmaßnahme „Vorstudie Umgestaltung Wallstraße“ an und markiert den Übergang von der konzeptionellen Grundlagenarbeit zur konkret umsetzungsorientierten Planung. Mit Bewilligung der Mittel werden die Wettbewerbsunterlagen (Auslobung, Plangrundlagen, Vorgaben) auf Basis der Vorstudie ausgearbeitet, das Verfahren vorbereitet und durchgeführt.
Parallel dazu dient der Titel „Städtebauliche Verfahren und Wettbewerbe“ als Rahmen, um bei Bedarf weitere Wettbewerbe oder qualifizierte Verfahren für andere im ISEK definierte Schwerpunktbereiche zu initiieren. Hierfür sind, in Abhängigkeit vom Fortschritt der jeweiligen Voruntersuchungen, die jeweiligen Aufgabenstellungen zu konkretisieren, die geeignete Verfahrensart festzulegen und die Vergaben vorzubereiten.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 300.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 300.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | 300.000 | |
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen |
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| Öffentlich | ||||
|---|---|---|---|---|
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 300.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
11
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0.4 Fördergebiets- und Quartiersmanagement (Planung/Soziales)
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I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Fördergebiets- und Quartiersmanagement (Planung/Soziales) |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 0.4 |
| Durchführungszeitraum: | 2026-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Mit der Aufnahme der Homberger Innenstadt in die Städtebauförderung entsteht ein erhöhter Koordinations-, Kommunikations- und Steuerungsbedarf. Die im ISEK definierten Ziele und Maßnahmen sind vielfältig und greifen in unterschiedliche Fachbereiche ein (Stadtplanung, Verkehrsplanung, Grün- und Freiraum, Wohnen, Bildung, Soziales, Kultur, Wirtschaft). Ohne eine zentrale, kontinuierliche Ansprech- und Koordinierungsstelle besteht die Gefahr, dass Maßnahmen unkoordiniert umgesetzt, Synergien zwischen Projekten nicht genutzt und Beteiligungsprozesse nicht ausreichend verstetigt werden.
Gleichzeitig machen die sozialen Herausforderungen (u. a. unterschiedliche soziale Lagen, generationenübergreifende Bedarfe, Integrations- und Teilhabethemen, Bedarf an niedrigschwelligen Angeboten und verlässlichen Ansprechpersonen „vor Ort“) ein sozial ausgerichtetes Fördergebiets- und Quartiersmanagement nötig. Bisher existiert keine dauerhafte Struktur im Quartier, die sowohl die städtebauliche Umsetzung begleitet als auch die soziale Stabilisierung, Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerinnen systematisch unterstützt.
Ziele / Planung
▪ Einrichtung eines Fördergebiets- und Quartiersmanagements für die Homberger Innenstadt mit einer Doppelstruktur aus planerischer Fachbegleitung (Planung/Koordination) und sozialräumlich orientierter Quartiersarbeit (Soziales). ▪ Sicherstellung einer kontinuierlichen, professionellen Steuerung und Koordination der ISEK-Umsetzung im Programmgebiet (Projektsteuerung, Zeit- und Maßnahmenplanung, Schnittstellenmanagement zwischen Fachbereichen, Fördermittelmanagement). ▪ Stärkung des sozialen Zusammenhalts im Quartier durch Präsenz „vor Ort“, niedrigschwellige Ansprechbarkeit, Aktivierung von Bewohnerschaft und Unterstützung lokaler Initiativen und Netzwerke.
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▪ Förderung von Partizipation und Transparenz im Umsetzungsprozess (Beteiligungsformate, Kommunikation von Planungsständen, Unterstützung von Mitwirkungsmöglichkeiten für unterschiedliche Zielgruppen). ▪ Aufbau und Pflege von Netzwerken zwischen Verwaltung, sozialen Trägern, Bildungseinrichtungen, Vereinen, Initiativen, Gewerbetreibenden und weiteren Akteurinnen und Akteuren im Programmgebiet. ▪ Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung sozialorientierter Projekte (z. B. Nachbarschaftsangebote, generationsübergreifende Aktivitäten, Integration und Teilhabe, Bildungs- und Freizeitangebote im Quartier), die die baulichen Investitionen sinnvoll ergänzen. ▪ Operative Umsetzung und Begleitung des Verfügungsfonds (inkl. Öffentlichkeitsarbeit, Beratung von Antragstellenden, Organisation der Gremienarbeit, Unterstützung bei der Projektentwicklung und Abrechnung), um kleinteilige, bürgerschaftlich getragene Maßnahmen im Sinne des „Sozialen Zusammenhalts“ zu ermöglichen.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Das Fördergebiets- und Quartiersmanagement ist im ISEK als zentrale Querschnittsmaßnahme verankert. Die Grundstruktur mit einer planerischen Komponente (externes Büro) und einer sozialen Stelle vor Ort ist fachlich definiert.
Weitere Schritte:
▪ Ausschreibung / Vergabe eines externen Planungsbüros für das Fördergebietsmanagement (Planung/Koordination). ▪ Ausschreibung / Besetzung einer sozialen Stelle für das Quartiersmanagement vor Ort im Programmgebiet. ▪ Einrichtung bzw. Auswahl einer Anlaufstelle im Gebiet (Quartiersbüro) und Aufnahme der gemeinsamen Arbeit von Planung und Sozialem.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 1.100.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 1.100.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | 1.100.000 | |
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben |
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| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | ||||
|---|---|---|---|---|
| VI. | Verbesserung der | |||
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | ||||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 1.100.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
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0.5 Beitrag Netzwerk/Zentrum Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Beitrag Netzwerk/Zentrum Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 0.5 |
| Durchführungszeitraum: | 2026-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Mit der Aufnahme der Homberger Innenstadt in die Städtebauförderung und der Teilnahme am Netzwerk Nachhaltige Stadtentwicklung sind Beiträge an das Zentrum Nachhaltige Stadtentwicklung Hessen (bzw. das entsprechende Landesnetzwerk) zu entrichten. Diese Mittel dienen der fachlichen Begleitung, Qualifizierung, Vernetzung und Evaluation der hessischen Fördergebiete.
Da die Stadt Homberg (Efze) Teil des Netzwerkes ist, fallen entsprechende Ausgaben an, die über dieses Projektblatt dargestellt werden.
Ziele / Planung
▪ Teilnahme am Netzwerk Nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen. ▪ Nutzung von Qualifizierungs-, Beratungs- und Vernetzungsangeboten zur Unterstützung der ISEK- und Maßnahmenumsetzung.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Die Beteiligung am Zentrum Nachhaltige Stadtentwicklung Hessen ist für das Programmgebiet „Homberger Innenstadt“ vorgesehen und bei der Programmumsetzung zu berücksichtigen. In den kommenden Jahren sind die Beiträge jährlich im Haushalt anzumelden, haushaltsrechtlich bereitzustellen.
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III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 30.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 30.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | 30.000 | |
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | |||
| Sonstige | |||
| X. | Zwischennutzung | ||
| Gebäude | |||
| Freiflächen | |||
| Abbruchmaßnahmen |
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| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
|---|---|---|---|---|
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 30.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
17
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Entwicklung des Gebäudebestands
1.1 Umbau ehem. Feuerwehrstützpunkt
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Umbau ehem. Feuerwehrstützpunkt |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.1 |
| Durchführungszeitraum: | 2030-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Das bestehende Feuerwehrgebäude befindet sich in zentraler Lage am Busbahnhof und bildet einen wichtigen städtebaulichen Baustein am Übergang zwischen Altstadt, Freiheit und Einkaufszentrum „drehscheibe“. Die Lage ist sowohl für den ÖPNV als auch für die fußläufige Erreichbarkeit aus den umliegenden Quartieren sehr gut.
Bis voraussichtlich 2030 wird ein neuer Feuerwehrstützpunkt realisiert, sodass das bisherige Feuerwehrgebäude anschließend leerstehen wird.
Bereits im Beteiligungsprozess wurde deutlich, dass für Gebäude und Vorplatz eine öffentliche bzw. halböffentliche Nachnutzung mit Aufenthaltsqualitäten und zwanglosen Begegnungsmöglichkeiten gewünscht wird, beispielsweise als Stadtbibliothek, generationenübergreifender Treffpunkt, Café oder Beratungsort.
Zugleich besteht der Anspruch, die vorhandene Bausubstanz aus Gründen der Ressourcenschonung und CO₂-Reduzierung beim Bauen möglichst zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Ziele / Planung
▪ Entwicklung eines tragfähigen Nachnutzungsmodells, dass sowohl Gemeinbedarfseinrichtungen als auch rentierliche Nutzungen integriert (z.B. Stadtbibliothek, generationenübergreifende Treffpunkte, zwanglose Aufenthaltsräume für Jugendliche, Gastronomie/Kiosk, Büros, Beratungsangebote, barrierefreie Wohnungen, Wartebereiche für den Busbahnhof, Kultur- und Kleinkunstveranstaltungen, medizinische Angebote). ▪ Sanierung und energetische Ertüchtigung des Gebäudekomplexes.
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[Seite 20]
▪ Herstellung einer barrierefreien Erschließung und Durchwegung, insbesondere eines barrierefreien Durchgangs zur Freiheiter Straße über das Untergeschoss des Gebäudes. ▪ Umbau zu flexibel nutzbaren und langfristig anpassungsfähigen Räumen, die künftigen Generationen bedarfsgerechte Nutzungen ermöglichen (z.B. Kombinationen aus Wohn-, Gewerbe- und Kulturnutzungen).
Arbeitsstand / weitere Schritte
Die Gesamtausgaben des Projektes werden auf 6.200.000 € geschätzt. Da von einer Teilrentierlichkeit des Projektes ausgegangen wird, muss eine Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEBB) zur Ermittlung des maximalen Förderbetrages durchgeführt werden. Derzeit wird ein maximaler KEB in Höhe von 30% der Gesamtausgaben, was einer Förderhöhe von ca. 1.850.000 € entspricht, angenommen.
Zu Projektbeginn soll ein Fachbüro mit der Erstellung des Sanierungs- und Nachnutzungskonzepts beauftragt werden. Auf dieser Basis wird die bauliche Umsetzung sowie die Kosten konkretisiert.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 6.200.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 1.850.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude |
19
[Seite 21]
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | 1.850.000 | |||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 1.850.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
20
[Seite 22]
1.2 Modernisierung Stadthalle
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Modernisierung Stadthalle |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.2 |
| Durchführungszeitraum: | 2027-2029 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Stadthalle an der Ziegenhainer Straße ist ein Jugendstilgebäude von hoher stadtbildprägender und architektonischer Bedeutung. Sie dient als wichtiger Veranstaltungsort für Tagungen, Familien-, Vereins- und Firmenfeiern sowie Kulturveranstaltungen wie Theater, Konzerte und Lesungen. Der große Saal wird gut angenommen. Allerdings sind die Flächen in den Obergeschossen nahezu ungenutzt bzw. bieten zusätzliches Nutzungspotenzial. Die Unternutzung hängt vor allem auch damit zusammen, dass die technische Gebäudeausrüstung, die Elektrik sowie die mediale Ausstattung aktuell stark eingeschränkt und nicht mehr zeitgemäß sind. Hinzu kommt ein mittlerer Sanierungsbedarf.
Ziele / Planung
Ziel ist die Sanierung und funktionale Weiterentwicklung der Stadthalle unter Erhalt und deutlicher Hervorhebung des architektonisch bedeutsamen Jugendstilbaus. In Abstimmung mit der Stadtgesellschaft sollen mögliche zusätzliche Nutzungen identifiziert und die Stadthalle in ihrer Funktion erweitert werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere kulturelle, soziale, bürgerschaftliche und schulische Nutzungen, die eine möglichst breite Nutzung durch unterschiedliche Zielgruppen der Stadtbevölkerung ermöglichen.
Die Raumstrukturen und die technische Ausstattung sollen so weiterentwickelt werden, dass die Stadthalle unterschiedlich große Veranstaltungen aufnehmen kann und sowohl für größere Events als auch für kleinere Formate gut nutzbar ist. Untergenutzte Flächen sollen durch geeignete Maßnahmen besser nutzbar gemacht und in ein Gesamtkonzept integriert werden.
21
[Seite 23]
Arbeitsstand / weitere Schritte
Vorgesehen ist die Beauftragung eines Fachplanungsbüros, das eine vertiefende Bestands- und Bedarfsanalyse durchführt sowie ein integriertes Sanierungs- und Nutzungskonzept für das Jugendstilgebäude erarbeitet und einen Kostenansatz ermittelt.
Eine Bürgerbeteiligung wird Bestandteil des Auftrags, um die Stadtgesellschaft in die Entwicklung zukünftiger Nutzungen und Gestaltungsansätze einzubeziehen.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 2.200.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 2.200.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | 2.200.000 |
22
[Seite 24]
| Sonstige | ||||
|---|---|---|---|---|
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 2.200.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
23
[Seite 25]
1.3 Sanierung Kita Katterbach
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Sanierung Kita Katterbach |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.3 |
| Durchführungszeitraum: | 2029-2031 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Kinder und Familien, Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die evangelische Kita Katterbach liegt zentral in der Freiheit und ist fußläufig gut erreichbar. Das Bestandsgebäude ist allerdings seit längerem deutlich sanierungsbedürftig, frühere Planungen zur baulichen Erneuerung und möglichen Erweiterung wurden bislang nicht umgesetzt. Ohne eine grundlegende Sanierung sind ein zeitgemäßer Betrieb, die Sicherung der bestehenden Betreuungsplätze und die Einhaltung aktueller pädagogischer und baulicher Standards nur eingeschränkt möglich.
Ziele / Planung
Ziel ist die Kita Katterbach, langfristig zu sichern und qualitativ zu stärken. Hierzu sind verschiedene Entwicklungsoptionen denkbar.
Zum einen kommt eine bauliche Erneuerung des Bestands (Gebäudehülle, technische Ausstattung, Innenräume, Sanitär- und Funktionsräume), die Anpassung an geltende Standards (u.a. Brandschutz, Arbeitssicherheit, Barrierearmut) sowie eine bedarfsgerechte Optimierung des Raumzuschnitts und der Kapazitäten in Frage. Aber auch ein Neubau oder die Integration der Kita in ein anderes geeignetes Gebäude im Fördergebiet sind denkbar. Die Kita soll damit als moderne, verlässliche Einrichtung der frühkindlichen Bildung im Untersuchungsgebiet erhalten und zukunftsfähig ausgerichtet werden. Zudem sollen Synergien mit anderen Projekten geprüft werden.
Arbeitsstand / weitere Schritte Der Sanierungsbedarf der Kita Katterbach ist fachlich seit längerem bekannt und wurde in den Schlüsselpersonengesprächen sowie im ISEK-Beteiligungsprozess wiederholt benannt. Die Maßnahme wird im ISEK als prioritäres Projekt zur Sicherung der Kinderbetreuung ausgewiesen. Nächste Schritte sind die Konkretisierung des Raum- und Funktionsprogramms sowie die Aktualisierung der Planungs- und Kostengrundlagen.
24
[Seite 26]
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 1.150.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 1.150.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | 1.150.000 | ||
| Sonstige | |||
| X. | Zwischennutzung | ||
| Gebäude | |||
| Freiflächen | |||
| Abbruchmaßnahmen | |||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | ||
| Betrieben |
25
[Seite 27]
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
|---|---|---|---|---|
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 1.150.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
26
[Seite 28]
1.4 Sanierung Katholische Kindertagesstätte Christus Epheta
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Sanierung Katholische Kindertagesstätte Christus Epheta |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.4 |
| Durchführungszeitraum: | 2027-2028 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Kinder und Familien, Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die katholische Kindertagesstätte Christus Epheta liegt zentral im Untersuchungsgebiet und trägt wesentlich zur Versorgung mit Betreuungsplätzen in der Innenstadt bei. Das Bestandsgebäude ist seit vielen Jahren deutlich sanierungsbedürftig. Ohne eine grundlegende bauliche Erneuerung können aktuelle bauliche, sicherheitstechnische und pädagogische Anforderungen nur eingeschränkt erfüllt werden. Die langfristige Sicherung des Standorts ist daher gefährdet, wenn keine umfassende Sanierung erfolgt.
Ziele / Planung
Ziel ist die grundhafte Sanierung der katholischen Kita Christus Epheta zur Sicherung eines zeitgemäßen, funktionsgerechten Kita-Standorts in der Innenstadt. Geplant sind der Ankauf der Immobilie durch die Stadt, die umfassende bauliche Erneuerung des Bestandsgebäudes (Gebäudehülle, technische Anlagen, Innenräume, Sanitär- und Funktionsbereiche) sowie die Anpassung an die geltenden Standards (u.a. Brandschutz, Arbeitssicherheit, Barrierearmut).
Arbeitsstand / weitere Schritte Der Sanierungsbedarf der Kita Christus Epheta ist seit längerem bekannt und wurde im Rahmen der ISEK-Erarbeitung als wesentlicher Handlungsbedarf benannt. Die Stadt bereitet aktuell den Ankauf der Liegenschaft vor, um anschließend eine grundhafte Sanierung in eigener Zuständigkeit umzusetzen. Nächste Schritte sind die abschließende Klärung der Eigentumsverhältnisse, die Erarbeitung bzw. Konkretisierung des Raum- und Funktionsprogramms sowie die vertiefte Planungs- und Kostenaufstellung.
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[Seite 29]
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 750.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 750.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | 750.000 | ||
| Sonstige | |||
| X. | Zwischennutzung | ||
| Gebäude | |||
| Freiflächen | |||
| Abbruchmaßnahmen | |||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | ||
| Betrieben |
28
[Seite 30]
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
|---|---|---|---|---|
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 750.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
29
[Seite 31]
1.5 Umbau Untergasse 16 & 16a
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Sanierung Untergasse 16 & 16a |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.5 |
| Durchführungszeitraum: | 2029-2030 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Altstadt ist durch die Stadtmauer räumlich klar gefasst und nur über wenige, teils schlecht wahrnehmbare Zugänge erreichbar. Im Bereich Untergasse 16 & 16a besteht bislang kein Zugang durch die Stadtmauer, obwohl der Standort verkehrlich gut angebunden ist und sich als Ankunftsort anbietet. Dadurch bleiben Potenziale für eine bessere Erreichbarkeit und Sichtbarkeit der Altstadt ungenutzt, zumal sich das Gebäude Untergasse 16a im Eigentum der Stadt befindet. Zugleich ist das bestehende Gebäude sanierungsbedürftig und leerstehend, wodurch sich negative Auswirkungen auf das Stadtbild ergeben.
Ziele / Planung
Ziel ist die Sanierung und Umnutzung der Gebäude Untergasse 16 & 16a zu einer Stadtbibliothek mit multimedialen und zwanglosen Angeboten, das zugleich einen neuen, barrierefreien und klar erkennbaren Stadtzugang durch die Stadtmauer bildet. In den Obergeschossen kann ggf. zusätzlich eine Wohnnutzung untergebracht werden. Da dies bisher noch nicht klar ist, wurde bei der Ermittlung der Gesamtausgaben zunächst keine Rentierlichkeit unterstellt. Durch bauliche Aufwertung, Öffnung und Neugestaltung des direkten Umfelds sollen ein zusätzlicher, attraktiver Zugang zur Altstadt, verbesserte Fußwegebeziehungen sowie eine öffentlich zugängliche und durchlässige Erdgeschossnutzungen (Stadtbibliothek) und Wohnnutzungen in den Obergeschossen geschaffen werden.
Arbeitsstand / weitere Schritte Städtebauliche und architektonische Varianten zur Entwicklung eines neuen Stadtzugangs mit integriertem Wohn- und Geschäftshaus wurden im Vorfeld der ISEK-Erstellung bereits erarbeitet und öffentlich vorgestellt. Eine Vorabstimmung mit der Denkmalpflege hat ergeben, dass einer weiteren Öffnung der Stadtmauer zugestimmt werden kann.
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[Seite 32]
Nächste Schritte sind weitere Abstimmungen mit dem Privateigentümer des Gebäudes Untergasse 16, die Festlegung einer Vorzugsvariante, die vertiefte Entwurfs- und Kostenplanung sowie die weitere Abstimmung mit der Denkmalpflege.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 2.950.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 2.950.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | 2.950.000 | ||
| Sonstige | |||
| X. | Zwischennutzung | ||
| Gebäude |
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[Seite 33]
| Freiflächen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 2.950.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
32
[Seite 34]
1.6 Mikroquartier „Zaubergarten“
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Mikroquartier „Zaubergarten“ |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.6 |
| Durchführungszeitraum: | 2028-2030 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft, insbesondere Kinder und Familien |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Untergasse in Homberg ist ein zentraler Bereich der Altstadt, welcher im Moment hauptsächlich durch Leerstände und sanierungsbedürftige Gebäude geprägt wird. Das ehemalige Ladengeschäft „Zaubergarten“ in der Untergasse 15 wurde zuletzt als Blumenladen genutzt und steht inzwischen leer. Die Stadt hat dieses Gebäude, das angrenzende Gebäude Untergasse 13 sowie ein rückliegendes Gebäude erworben, um eine Entwicklung anzustoßen.
Seitens der Erich-Kästner-Schule und weiterer Akteure besteht der Wunsch, Lernprozesse stärker in den Stadtraum zu verlagern und praxisnah zu gestalten. In den Beteiligungsveranstaltungen zum ISEK wurde mehrfach der Bedarf an einem außerschulischen Lernort, einem Ort der Integration und einem Treffpunkt für Jung und Alt im Quartier benannt. Die Potenziale der räumlichen Nähe zu KOCHS und MACHwerk als bestehenden Orten der Begegnung und des Lernens werden bislang nicht ausgeschöpft.
Ziele / Planung
Mit dem Projekt „Mikroquartier Zaubergarten“ soll in der Untergasse ein integrierter Bildungs- und Begegnungsort mit Quartiersbezug entwickelt werden. Zentrale Ziele sind:
▪ Entwicklung des Gebäudeensembles in der Untergasse zu einem außerschulischen Lernort mit Cafébetrieb, in dem Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule Unterrichtsbausteine (z.B. Kalkulation, Projektplanung, Teamarbeit, nachhaltiger Umgang mit Lebensmitteln, Kommunikation) praxisnah erproben können. ▪ Schaffung eines niedrigschwelligen Treffpunkts für Jung und Alt als Ort der Integration, des nachbarschaftlichen Austauschs und der sozialen Teilhabe. ▪ Belebung und funktionale Aufwertung der Untergasse sowie Stärkung der Identität und Attraktivität durch eine zeitgemäße Nutzung leerstehender Bestandsgebäude.
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[Seite 35]
▪ Vernetzung mit weiteren umgesetzten öffentlichen Projekten (KOCHS, MACHwerk) und geplanten Projekten (neuer Stadtzugang Untergasse 16 und 16a) in der Untergasse, um Synergien zu erzeugen.
Geplant ist die bauliche und funktionale Aktivierung des Gebäudes Untergasse 15, abgestimmt mit den angrenzenden Immobilien und dem öffentlichen Raum. Parallel wird ein betriebliches Konzept „Lern-Café“ in Kooperation mit der Erich-Kästner-Schule und weiteren Partnern erarbeitet und mit den bestehenden Angeboten (KOCHS, MACHwerk) vernetzt.
Arbeitsstand / weitere Schritte Für den „Zaubergarten“ liegt ein erster architektonischer Konzeptentwurf „Lernen & Wohnen im Mikroquartier“ vor. Die Idee eines außerschulischen Lernortes mit Cafébetrieb in Kooperation mit der Erich-Kästner-Schule ist mit der Schule abgestimmt und positiv bewertet. In der ISEK-Projektwerkstatt wurde die „Entwicklung Zaubergarten“ von den Teilnehmenden als prioritäres Schlüsselprojekt eingestuft.
Die nächsten Schritte umfassen:
▪ Konkretisierung des Nutzungskonzepts und der betrieblichen Struktur (u.a. Rolle der Schule, Öffnungszeiten, Zielgruppen, Einbindung weiterer Träger). ▪ Vertiefende Entwurfs- und Kostenplanung auf Basis des vorliegenden architektonischen Konzeptentwurfs. ▪ Abstimmung mit den Nutzungskonzepten für KOCHS und MACHwerk zur Sicherstellung eines abgestimmten Mikroquartiers.
Die Gesamtausgaben des Projektes werden auf 1.350.000 € geschätzt. Da von einer Teilrentierlichkeit des Projektes ausgegangen wird, muss eine Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEBB) zur Ermittlung des maximalen Förderbetrages durchgeführt werden. Derzeit wird ein maximaler KEB in Höhe von 30% der Gesamtausgaben, was einer Förderhöhe von ca. 400.000 € entspricht, angenommen.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 1.350.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 400.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von |
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| Bewohnerinnen/Bewohnern und | ||||
|---|---|---|---|---|
| Betrieben | ||||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | ||||
| VI. | Verbesserung der | |||
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | ||||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | 400.000 | |||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 400.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
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[Seite 37]
1.7 Erweiterung Frauenhaus
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Erweiterung Frauenhaus |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.7 |
| Durchführungszeitraum: | 2028-2029 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☐ öffentlich ☒ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | AWO Kreisverband Schwalm-Eder e.V. |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Bewohnerinnen des Frauenhauses |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Im Fördergebiet befindet sich ein Frauenhaus des AWO Kreisverband Schwalm-Eder e. V. (auf die Angabe der konkreten Lage des Frauenhauses wird aus Sicherheitsgründen verzichtet). Nach Aussage der Stadt bestehen insbesondere für Frauen und Kinder mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen derzeit keine bzw. unzureichende barrierefreie Unterbringungsmöglichkeiten. Da in einem an das Frauenhaus angrenzenden Gebäude perspektivisch Flächen frei werden, sollen diese zur barrierefreien Erweiterung des bestehenden Frauenhauses genutzt werden.
Ziele / Planung
Ziel des Projekts ist die kapazitative und qualitative Erweiterung des bestehenden Frauenhauses durch Einbeziehung des angrenzenden Gebäudes. Vorgesehen ist:
▪ die Schaffung zusätzlicher Zimmer und Wohnbereiche zur Aufnahme weiterer Frauen und Kinder, ▪ die Herstellung barrierearmer bzw. barrierefreier Unterbringungsmöglichkeiten insbesondere für Frauen und Kinder mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen, ▪ die funktionale Verbindung des bestehenden Gebäudes mit dem angrenzenden Gebäude (z. B. gemeinsame Infrastruktur-, Aufenthalts- und Beratungsräume),
Damit soll ein spezialisierter, in dieser Form bislang fehlender Schutz- und Unterstützungsort in der Region geschaffen werden.
Arbeitsstand / weitere Schritte Zunächst sind mit dem Eigentümer des angrenzenden Gebäudes die grundsätzlichen Flächen- und Übergabemöglichkeiten zu klären.
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[Seite 38]
Parallel erfolgt eine Abstimmung mit der AWO als Träger des Frauenhauses zu fachlichem Bedarf, Kapazitäten und Anforderungen an Raumprogramm und Barrierefreiheit. Danach kann die konkrete Umsetzungsplanung angestoßen werden.
Für die Maßnahme sollen vorrangig andere Fördermittel eingesetzt werden, weshalb im Rahmen der Städtebauförderung keine Ausgaben angesetzt werden. Sollten keine andere Fördermittel akquiriert werden können, sollen die Förderoptionen im Rahmen des „Sozialen Zusammenhalts“ geprüft werden.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 200.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen |
37
[Seite 39]
| Sonstige | 0 | |||
|---|---|---|---|---|
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
38
[Seite 40]
1.8 Mehrgenerationenwohnprojekt mit Quartierstreff
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Mehrgenerationenwohnprojekt mit Quartierstreff |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.8 |
| Durchführungszeitraum: | 2030-2032 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
In verschiedenen Beteiligungsformaten zur Entwicklung der Homberger Innenstadt wurde wiederholt der Wunsch nach einem Mehrgenerationenwohnen geäußert: ein Wohnprojekt, in dem Menschen unterschiedlichen Alters gemeinsam wohnen, sich im Alltag unterstützen und das zugleich als offener Begegnungsort für die Nachbarschaft dient.
Als potenzieller Standort bietet sich der westliche Bereich der Holzhäuser Straße mit den Hausnummern 23, 25 und 27 an. Hierbei handelt es sich um historisch bedeutsame, inzwischen stark zerfallene Gebäude (Holzhäuser Str. 23 und 27) bzw. ein brachliegendes Grundstück (Holzhäuser Str. 25), die von der Stadt zwecks Entwicklung erworben wurden. In räumlicher Nähe befindet sich zudem die Freifläche des ehemaligen Gartenlokals „Windmühle“ an der Hersfelder Straße im Bereich der ehemaligen Stadtbefestigung. Diese Fläche bietet Potenzial, als Wohnumfeld und Freifläche für das Mehrgenerationenwohnprojekt mit Quartierstreff.
Ziele / Planung
Mit dem Mehrgenerationenwohnprojekt mit Quartierstreff soll in innerstädtischer Lage ein Wohn- und Begegnungsort entstehen, in dem Menschen unterschiedlichen Alters gemeinsam wohnen, leben und voneinander lernen können. Angestrebt werden insbesondere:
▪ eine Mischung verschiedener Haushalts- und Altersgruppen (z.B. Familien, Alleinstehende, Seniorinnen und Senioren), ▪ barrierearme bzw. barrierefreie Wohnungen mit gemeinschaftlichen Räumen (Aufenthalt, Küche, ggf. Garten/Freifläche), ▪ gegenseitige Unterstützung im Alltag durch nachbarschaftliche Hilfe und organisierte Angebote, ▪ ein offener Quartierstreff mit niedrigschwelligen Begegnungs-, Beratungs- und Veranstaltungsangeboten auch für Personen, die nicht im Haus wohnen, 39
[Seite 41]
• eine städtebaulich verträgliche Entwicklung der historischen Gebäude Holzhäuser Straße 23 und 27 sowie des brachliegenden Grundstücks Holzhäuser Str. 25 unter Wahrung der ortsbildprägenden Strukturen sowie die qualitätsvolle Mitentwicklung der im Umfeld befindlichen Freifläche des ehemaligen Gartenlokals „Windmühle“ als Wohnumfeld.
Arbeitsstand / weitere Schritte Im nächsten Schritt sind Standort- und Trägerstruktur zu konkretisieren und das Raum- und Nutzungskonzept für das Mehrgenerationenwohnprojekt mit Quartierstreff weiter zu schärfen. Parallel sollen die Bedarfe und Erwartungen relevanter Zielgruppen (u.a. ältere Menschen, Familien, gemeinschaftlich orientierte Wohninteressierte, Nachbarschaft) im Rahmen von Beteiligungsformaten vertieft erhoben werden. Darauf aufbauend ist denkbar eine Machbarkeitsstudie inkl. eines städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept unter Einbindung der Freifläche „Windmühle“ erarbeiten zu lassen und die Voraussetzungen für eine spätere Umsetzung zu schaffen.
Die Gesamtausgaben des Projektes werden auf 1.650.000€ geschätzt. Da von einer Teilrentierlichkeit des Projektes ausgegangen wird, muss eine Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEBB) zur Ermittlung des maximalen Förderbetrages durchgeführt werden. Derzeit wird ein maximaler KEB in Höhe von 30% der Gesamtausgaben, was einer Förderhöhe von ca. 485.000€ entspricht, angenommen.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 1.650.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 485.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen |
40
[Seite 42]
| Öffentlich | ||||
|---|---|---|---|---|
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | 485.000 | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 485.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
41
[Seite 43]
1.9 Sanierung ortsbildprägender Gebäude
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Sanierung ortsbildprägender Gebäude |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.9 |
| Durchführungszeitraum: | 2028-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☐ öffentlich ☒ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Private |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
In der Homberger Innenstadt finden sich mehrere stadtbildprägende Gebäude mit hoher bau- und stadthistorischer Bedeutung, die teilweise deutlich sanierungsbedürftig sind. Hierzu zählen u.a. die Stadtvilla an der Kasseler Straße sowie Gebäude im „Quartier an der Mauer“. In einzelnen Objekten bestehen bauliche Mängel, Leerstände oder unzeitgemäße Grundrisse, die eine zeitgemäße Nutzung erschweren und zur schleichenden Funktions- und Imageverschlechterung beitragen. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass im Förderzeitraum weitere ortsbildprägende Gebäude mit erheblichem Sanierungsbedarf in den Blick rücken werden, die für die stadträumliche Qualität und Identität der Innenstadt von Bedeutung sind.
Eine vorliegende Wohnraumbedarfsanalyse weist zudem auf einen erhöhten Bedarf im Geschosswohnungsbau hin. Besonders nachgefragt sind zusätzliche Mietwohnungen, altersgerechte und barrierearme Angebote in integrierter Lage, familiengeeignete Wohnungen im Quartier sowie innovative Wohnformen. Vor diesem Hintergrund gewinnen ortsbildprägende, ggf. umnutzbare Gebäude für die Innenentwicklung und Stärkung der Wohnfunktion der Innenstadt an Bedeutung.
Ziele / Planung
Ziel der Maßnahme ist die Bündelung und Förderung stadtbildwirksamer Gebäudesanierungen im Fördergebiet, um zentrale Bausteine des historischen Stadtbildes zu sichern, aufzuwerten und einer zukunftsfähigen Nutzung zuzuführen. Unter dem Dachprojekt „Sanierung ortsbildprägender Gebäude“ sollen u.a. die Sanierung der Stadtvilla an der Kasseler Straße, Maßnahmen im Quartier an der Mauer sowie weitere, derzeit noch nicht konkret benannte Objekte zusammengeführt werden.
Im Fokus stehen:
▪ der bauliche Erhalt und die gestalterische Aufwertung prägender Gebäude,
42
[Seite 44]
▪ die Aktivierung von Leerständen bzw. untergenutzten Immobilien, ▪ die Ermöglichung zeitgemäßer Nutzungen (z.B. Wohnen, Arbeiten, Dienstleistungen, soziale und kulturelle Nutzungen).
Soweit städtebaulich und eigentumsseitig möglich, sollen bei der Entwicklung einzelner Objekte die in der Wohnraumbedarfsanalyse identifizierten Bedarfe berücksichtigt werden. Dazu zählen insbesondere die Schaffung zusätzlicher Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau, altersgerechter und barrierearmer Wohnangebote in integrierter Lage, familiengeeigneter Wohnungen im Quartier, innovativer Wohnformen (z.B. Mehrgenerationenwohnen, gemeinschaftliche Wohnprojekte, Clusterwohnungen) sowie die Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen durch Nachverdichtung und Umnutzung von Leerständen.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Das Projekt wird als Dach- bzw. Bündelmaßnahme im ISEK verankert, um die Sanierung ortsbildprägender Gebäude im Förderzeitraum systematisch bearbeiten zu können und flexibel auf sich konkretisierende Einzelprojekte reagieren zu können. Für erste Teilprojekte (u.a. Stadtvilla Kasseler Straße, Quartier an der Mauer) werden im weiteren Verfahren vertiefende Untersuchungen, Abstimmungen mit Eigentümerinnen und Eigentümern sowie konzeptionelle Vorplanungen vorgenommen. Parallel sollen weitere mögliche Projekte ermittelt und die wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt berücksichtigt werden.
Die Gesamtausgaben bzw. die Obergrenze für Sanierungen im Rahmen des Projektes werden mit 6.500.000 € angesetzt. Da von einer Teilrentierlichkeit der Projekte ausgegangen wird, muss eine Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEBB) zur Ermittlung des maximalen Förderbetrages durchgeführt werden. Derzeit wird ein maximaler KEB in Höhe von 30% der Gesamtausgaben, was einer Förderhöhe von ca. 2.000.000 € entspricht, angenommen.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 6.500.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 2.000.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen |
43
[Seite 45]
| VI. | Verbesserung der | |||
|---|---|---|---|---|
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | ||||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | 2.000.000 | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 2.000.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
44
[Seite 46]
1.10 Anreizprogramm
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Anreizprogramm „Sanierung privater Gebäude“ |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.10 |
| Durchführungszeitraum: | 2027-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☐ öffentlich ☒ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Private |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Eigentümerinnen und Eigentümer |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
In der Homberger Innenstadt gibt es eine Vielzahl von Gebäuden welche durch einen Sanierungsstau und/oder Leer- oder Teilleerstände gekennzeichnet sind. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf das Stadtbild aus, sondern führt teilweise sogar zu einer verminderten Nutzbarkeit der Gebäude. Hinzu kommt bei manchen Objekten eine fehlende Barrierefreiheit, die mit vielen Einschränkungen für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen verbunden ist. Auch das äußere Erscheinungsbild von Ladenlokalen ist zum Teil nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer Verbesserung, um für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste der Stadt Homberg attraktiv zu bleiben. Schließlich soll das Thema Freiflächengestaltung in der Homberger Innenstadt stärker in den Fokus rücken: In dem baulich stark verdichteten Bereich der Untergasse sowie in dem stark versiegelten Bereich der Freiheit sind Begrünungsmaßnahmen dazu in der Lage das Kleinklima zu verbessern, die Biodiversität zu steigern und nicht zuletzt die Wohnqualität zu erhöhen.
Ziele / Planung
Um Investitionen in den Gebäudebestand und das Wohnumfeld anzuregen, ist die Einrichtung eines Anreizprogramms vorgesehen. Ziel ist die nachhaltige Sicherung und zukunftsfähige Anpassung der Homberger Innenstadt als Wohn-, Dienstleistungs-, Gastronomie und Geschäftsstandort. In diesem Zuge soll das örtliche Angebot an qualitätsvollem Wohnraum, gut nutzbaren Büroflächen, einladenden Ladenlokalen und Gastronomiebetrieben sowie sozialen und kulturellen Angeboten ausgebaut werden, um die Homberger Innenstadt für die Bewohnerschaft und Gäste der Stadt attraktiv zu gestalten.
Das Anreizprogramm soll private Akteure dazu ermuntern, im Fördergebiet stehende Gebäude baulich und qualitativ zu sanieren und Grundstücksfreiflächen aufzuwerten. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Gebäude aus der Nutzung fallen und in der Folge verfallen. Zudem soll durch eine entsiegelnde und begrünende Freiflächengestaltung das Kleinklima verbessert und zu einer Steigerung der Biodiversität beigetragen werden.
45
[Seite 47]
Die Einrichtung des Anreizprogramms leistet durch energetische Bestandsmodernisierungen sowie Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.
Im Einzelnen sollen folgende Maßnahmen mithilfe des Anreizprogramms gefördert werden:
▪ Maßnahmen an Gebäuden insbesondere: • Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen • Fassadensanierungen mit Relevanz für den öffentlichen Raum • Wiedernutzung von leerstehenden Gebäuden oder Ladenlokalen • Umbau von Laden-, Gastronomie- und Büroräumen zu Wohnraum oder für andere, der Innenstadt dienliche Nutzungen • Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung von Gebäuden • Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen für den vereinbarten Fördergegenstand ▪ Wohnumfeldmaßnahmen: • Umgestaltung, Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen • Herstellung einer Barrierefreiheit • In Zusammenhang mit einer Freiflächengestaltung beispielsweise die Schaffung von Aufenthaltsbereichen für Bewohner/innen, die Herstellung eines Sichtschutzes für Abfall und Müllcontainer, die Schaffung von Abstellflächen/Überdachung für Fahrräder und Kinderwagen oder die Errichtung von Spielgeräten • Abriss von Nebengebäuden, die keine Bedeutung der denkmalgeschützten Gesamtanlage ausmachen, sowie Gebäuden, die visuell keine wichtigen Elemente einer denkmalgeschützten Gesamtanlage sind oder von Mauern etc. zur Schaffung von wohnungsnahen Freiflächen • Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen für den vereinbarten Fördergegenstand
Zur Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Qualität und der Gewährleistung einer fachgerechten Umsetzung der bezuschussten Baumaßnahmen und zur Aktivierung von Interessierten wird ein begleitendes Beratungsangebot eingerichtet. Die Inanspruchnahme der Beratung ist Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Anreizprogramms. In dem Beratungsgespräch werden die vorgesehenen Maßnahmen, ihre städtebauliche Einordnung sowie die Art der Umsetzung abgestimmt.
Die Förderung von Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden wird auf 25% bis max. 20.000 € pro Grundstück begrenzt. Die Förderung von Freiflächen soll bis zu 100% bis max. 20.000 € pro Grundstück ermöglicht werden.
Arbeitsstand / weitere Schritte In einem nächsten Schritt werden die Förderbestimmungen erarbeitet und mit dem Fördermittelgeber abgestimmt. Darauf aufbauend werden die entsprechenden Formulare zur Abwicklung vorbereitet und der Start des Projektes mit einer Öffentlichen Veranstaltung initiiert. Eigentümerinnen und Eigentümer im Quartier sollen zudem durch die Zustellung von entsprechenden Informationen auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam gemacht und somit Anreize zur Investition in den Gebäudebestand im Fördergebiet gegeben werden.
46
[Seite 48]
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 500.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 500.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | |||
| Sonstige | |||
| X. | Zwischennutzung | ||
| Gebäude | |||
| Freiflächen | |||
| Abbruchmaßnahmen |
47
[Seite 49]
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
|---|---|---|---|---|
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | 500.000 | ||
| Summe | 500.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
48
[Seite 50]
1.11 Multifunktionsgebäude Sportpark
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Multifunktionsgebäude Sportpark |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 1.11 |
| Durchführungszeitraum: | 2028-2030 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft, Vereine, Schulen |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Im Sportpark am Stellberg fehlt derzeit ein zeitgemäßes Multifunktionsgebäude, das den Bedarf der zahlreichen Nutzergruppen (Schulen, Vereine, individuelle Sporttreibende) angemessen abdeckt. Das Bestandsgebäude ist sanierungsbedürftig und liegt im Bereich der künftigen Parkplatzflächen, sodass ein Abbruch mit Neubau an einem anderen Standort erforderlich wird. Umkleiden, Sanitärbereiche sowie Räume für Indoorsportangebote und Bewirtung entsprechen nicht mehr heutigen Anforderungen an Barrierefreiheit, Energieeffizienz, multifunktionale Nutzung und einen geordneten Sportbetrieb im zentralen Sportpark.
Ziele / Planung
Ziel ist der Neubau eines energieeffizienten Multifunktionsgebäudes mit Umkleide- und Sanitärbereichen, Lagerflächen, einem multifunktional nutzbaren Aufenthalts- und Versammlungsbereich mit Küche/Gastronomie, Tribünen- und Regieraumbereichen sowie barrierefreier Erschließung aller Ebenen. Das Gebäude soll den Sportpark am Stellberg als zentralen Schul- und Vereinssportstandort funktional ergänzen, Betriebsabläufe bündeln und Räume für sportbezogene Begegnung, Veranstaltungen und Bewirtung schaffen.
Arbeitsstand / weitere Schritte Für das Multifunktionsgebäude liegt eine vertiefte Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung und energetischem Konzept vor. In den nächsten Schritten sollen die weiteren Planungsphasen vorbereitet und Fördermöglichkeiten außerhalb der Städtebauförderung geprüft werden. Deshalb werden im Rahmen der Städtebauförderung keine Ausgaben angesetzt. Sollten keine andere Fördermittel akquiriert werden können, sollen die Förderoptionen im Rahmen des „Sozialen Zusammenhalts“ geprüft werden.
49
[Seite 51]
Das Projekt wird im ISEK aufgeführt, um eine grundsätzliche strategische Verankerung im Rahmen der künftigen Fördermittelakquise sicherzustellen.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 4.000.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | 0 | ||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | |||
| Sonstige | |||
| X. | Zwischennutzung | ||
| Gebäude | |||
| Freiflächen |
50
[Seite 52]
| Abbruchmaßnahmen | ||||
|---|---|---|---|---|
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
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[Seite 53]
Herstellung und Gestaltung von Freiflächen
2.1 Umgestaltung Wallstraße inkl. ZOB, Wallgärten und Vorplatz
Feuerwehr
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Umgestaltung Wallstraße inkl. ZOB, Wallgärten und Vorplatz Feuerwehr |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 2.1 |
| Durchführungszeitraum: | 2027-2030 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Stadtgesellschaft, Besucherinnen und Besucher |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Der Bereich Wallstraße mit dem Busbahnhof und dem angrenzenden Feuerwehrstandort bildet einen zentralen Mobilitätsknoten der Homberger Innenstadt und gleichzeitig eine wichtige Stadteingangssituation zur Innenstadt.
Die Flächen des Busbahnhofs sind heute stark versiegelt und durch den motorisierten Verkehr und den Busbetrieb geprägt. Es fehlen attraktive Aufenthaltsbereiche, Begrünung und klimaangepasste Gestaltungselemente. Die Barrierefreiheit ist nur eingeschränkt gewährleistet. Insbesondere die Querung der Wallstraße sowie die Wegeverbindungen zwischen Busbahnhof, Altstadt und der Freiheit weisen Defizite auf. Die Wallstraße wirkt als räumliche und verkehrliche Barriere.
Gleichzeitig wurden in Beteiligungsveranstaltungen zum Busbahnhof Defizite hinsichtlich Ausstattung, Beleuchtung, Orientierung, Sicherheitsempfinden und multimodaler Verknüpfung (Radabstellanlagen, E-Ladeinfrastruktur) benannt. Insgesamt besteht eine ausgeprägte Diskrepanz zwischen der zentralen Lage und Bedeutung des Bereichs und seiner tatsächlichen stadträumlichen Qualität.
Die angrenzenden Wallgärten stellen einen wertvollen Erholungsraum, sowohl für die Altstadt als auch für die Freiheit, dar. Aufgrund der vorherrschenden Verkehrsbelastung bestehen jedoch Einschränkungen in Bezug auf die Erholungsfunktion. Hier soll ein Ansatz entwickelt werden, um die Stärken dieses Freiraums wieder zu entfalten.
52
[Seite 54]
Der Feuerwehrstandort grenzt westlich an den Busbahnhof an. Der Vorplatz der Feuerwehr ist funktional ausgerichtet und stark versiegelt. Da bis 2030 ein Umzug der Feuerwehr geplant und im Zuge dessen eine Umnutzung des Gebäudes sowie des Vorplatzes zugunsten einer gemeinwohlorientierten Nutzung vorgesehen ist, entsteht an dieser Stelle eine größere innerstädtische Potenzialfläche. Diese soll in Zusammenhang mit dem angrenzenden Busbahnhof entwickelt werden.
Weiter westlich vom Feuerwehrvorplatz auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich eine untergenutzte Parkplatzfläche, welche derzeit wenig attraktiv wirkt. Gleichzeitig ist über die Platzsituation eine direkte Verbindung in die Altstadt möglich, wodurch dem Ort eine gewisse Bedeutung als Altstadtzugang zukommt. Auch für diesen Bereich sollen Einwirkungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Östlich des Busbahnhofs befindet sich ein Hang mit einer bestehenden Treppenanlage. Dieser Bereich weist grundsätzlich ein hohes Potenzial als Aufenthalts- und Verbindungsraum mit attraktiven Blickbezügen in Richtung Freiheit auf, ist jedoch derzeit gestalterisch unzureichend ausgebildet und hinsichtlich Aufenthaltsqualität und Begrünung wenig qualitätsvoll. Die Potenziale des Hangs als identitätsstiftender Stadtraum und als ergänzender Verbindungs- und Aufenthaltsort werden bislang nicht ausgeschöpft.
Die auf der gegenüberliegenden Seite der Wallstraße liegende Freifläche am Stadttor „Neues Tor“ soll ebenfalls in die Überlegungen zur Entwicklung dieses Bereiches mit einbezogen werden.
Ziele / Planung
Ziel der Gesamtmaßnahme ist die Umgestaltung des Bereichs Wallstraße inkl. Busbahnhof, Wallgärten und Vorplatz Feuerwehr zu einem leistungsfähigen, sicheren und barrierearmen Mobilitätsknoten mit hohen Aufenthaltsqualitäten sowie zu einem qualitätsvollen Stadteingang. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der gestalterischen und funktionalen Aufwertung der Altstadteingänge im Umfeld der Wallstraße, um einen klar erkennbaren, attraktiven und einladenden Zugang zur historischen Altstadt zu schaffen.
Im Mittelpunkt der Planung stehen insbesondere:
▪ die Neuordnung, Gestaltung und funktionale Aufwertung des Busbahnhofs und seines direkten Umfelds, ▪ die Verbesserung der Verknüpfung zwischen Altstadt, Wallgärten, Busbahnhof und der Freiheit durch klare, barrierearme Wegeverbindungen sowie die Reduzierung der trennenden Wirkung der Wallstraße, ▪ die gestalterische und funktionale Aufwertung der Altstadteingänge im Bereich der Wallstraße einschließlich einer besseren Adressbildung und Orientierung, ▪ die Weiterentwicklung der Wallgärten, ▪ die Entwicklung des Vorplatzes der ehemaligen Feuerwehr zu einem attraktiven, stärker entsiegelten und begrünten Stadtraum mit gemeinwohlorientierten Nutzungen, ▪ die Qualifizierung des Hangs mit Treppenanlage zu einem gut gestalteten Aufenthalts- und Verbindungsraum mit attraktiven Ausblicken, z.B. durch Terrassierung mit Sitzgelegenheiten, Begrünung und eine hochwertige Beleuchtung, ▪ die Erhöhung von Aufenthaltsqualität, Sicherheitsempfinden und Aufenthaltskomfort (z.B. Beleuchtung, Ausstattung, Witterungsschutz) im Bereich des Mobilitätsknotens, ▪ die stärkere Berücksichtigung multimodaler Mobilität durch z.B. Radabstellanlagen, Sharing-Angebote und E-Ladeinfrastruktur, ▪ die Reduzierung von Versiegelung, die Verbesserung des Mikroklimas sowie die Schaffung zwangloser, attraktiver Aufenthaltsbereiche durch Begrünung und klimaangepasste Gestaltung.
53
[Seite 55]
Arbeitsstand / weitere Schritte
Im ISEK-Prozess wurden zentrale Defizite und Potenziale im Bereich Wallstraße / Busbahnhof / Feuerwehr bereits identifiziert und durch unterschiedliche Zielgruppen bestätigt.
Die für die Vorbereitung der Gesamtmaßnahme erforderlichen vertiefenden Untersuchungen und konzeptionellen Grundlagen werden in einer gesondert beantragten Machbarkeitsstudie erarbeitet (siehe separates Projektblatt „Machbarkeitsstudien“). Auf Basis der Ergebnisse dieser Vorstudie soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Je nach Ergebnis der Machbarkeitsstudie wird für das Projektgebiet ggf. ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt, dessen Auslobung und Durchführung auf den erarbeiteten Zielbildern, Rahmenvorgaben und Kriterien aufbauen. Die Ergebnisse des Wettbewerbs sollen die Grundlage für die anschließende vertiefende Objekt- und Freianlagenplanung sowie die schrittweise bauliche Umsetzung der Umgestaltungsmaßnahmen bilden.
Die Gesamtausgaben des Projektes werden auf 5.000.000 € geschätzt. Da davon ausgegangen wird, dass Fördermittel im Rahmen der Programme Verkehrsinfrastrukturförderung oder Nahmobilität eingeworben werden können, werden im Rahmen der Städtabuförderung Gesamtausgaben von 3.000.000 € angesetzt.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 5.000.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 3.000.000 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | 3.000.000 |
54
[Seite 56]
| Privat | ||||
|---|---|---|---|---|
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 3.000.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
55
[Seite 57]
2.2 Entwicklung Freiheit
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Entwicklung Freiheit |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 2.2 |
| Durchführungszeitraum: | 2028-2031 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Anlieger, Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Freiheit ist ein überwiegend durch Wohnnutzungen geprägter Teil der Homberger Innenstadt mit historischer Bebauung und kleinteiligen Grundstückszuschnitten. Die Wohnnutzung wird durch einzelne gewerbliche und dienstleistungsorientierte Nutzungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Altenpflegeheim, Kindertagesstätte) ergänzt, welche die kleinteilige Struktur aufbrechen.
Im Zusammenhang mit der Freiheit und den angrenzenden Straßenräumen wurden im Beteiligungsprozess wiederholt ein Mangel an Aufenthaltsqualität, Defizite bei der Barrierefreiheit sowie ein teilweise unübersichtlicher ruhender Verkehr benannt. Die vorhandenen Straßenverkehrsflächen sind für das tatsächliche Verkehrsaufkommen deutlich überdimensioniert. Dies führt zu einer flächenintensiven Inanspruchnahme des öffentlichen Raums durch Fahrbahnen und Stellplätze und geht zulasten von Begrünung und Aufenthaltsmöglichkeiten für die Bewohnerschaft.
Aufgrund der dichten historischen Bebauung stehen nur wenige oder sehr kleine private Freiflächen zur Verfügung. Damit kommt der Herstellung und Qualifizierung von Aufenthaltsflächen im öffentlichen Raum eine besondere Bedeutung zu, um der Bewohnerschaft angemessene Aufenthalts- und Freiraumangebote zu sichern.
Aus der Bewohnerschaft kam zudem der Hinweis, dass die Flächen baufälliger oder untergeordneter Nebengebäude durch deren Rückbau für zusätzliche Freiflächen gewonnen werden könnten.
Ziele / Planung
Ziel des Projekts ist die bauliche Umsetzung einer verkehrsberuhigten, quartiersverträglichen Straßenraumgestaltung und die nachhaltige Verbesserung des Wohnumfelds auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie.
56
[Seite 58]
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
▪ die Verkehrsberuhigung in der Freiheit (z.B. Einrichtung verkehrsberuhigter Bereiche, Reduzierung von Fahrgeschwindigkeiten, Einschränkung des Durchgangsverkehrs) und eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs, ▪ die Umorganisation überdimensionierter Straßenverkehrsflächen zugunsten von begrünten Aufenthaltsbereichen, wohnungsnahen Freiflächen und sicheren Fuß- und Radwegeverbindungen, ▪ der Rückbau untergeordneter Nebengebäude und Nebenanlagen, wo städtebaulich sinnvoll und eigentumsrechtlich möglich, zur Schaffung zusätzlicher Freiflächen und zur Verbesserung der Belichtung, Durchgrünung und Wohnqualität, ▪ die Herstellung wohnortnaher Mikrospielplätze und kleiner Spielflächen in der Freiheit, insbesondere für jüngere Kinder, ▪ die Qualifizierung des öffentlichen Raums durch Entsiegelung, Begrünung, Ausstattung mit Sitzgelegenheiten und Aufenthaltsangeboten sowie Verbesserungen hinsichtlich der Barrierefreiheit.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Im ersten Programmantrag wurde bereits eine Machbarkeitsstudie zur Verkehrsberuhigung und Wohnumfeldverbesserung in der Freiheit beantragt.
Auf Basis der Ergebnisse dieser Studie sollen im nächsten Schritt konkrete Entwurfs- und Ausführungsplanungen für Straßenraum, Aufenthaltsbereiche, Rückbaupotenziale und Mikrospielplätze erarbeitet werden. Daran schließen sich die Abstimmung mit den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, die Beteiligung der Bewohnerschaft sowie die schrittweise bauliche Umsetzung der Maßnahmen im Quartier an. Vorrangige Fördermöglichkeiten im Rahmen von Verkehrsinfrastrukturförderung oder der Nahmobilität werden nach Konkretisierung der Teilmaßnahmen geprüft.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 2.000.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 1.500.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und |
57
[Seite 59]
| Betrieben | ||||
|---|---|---|---|---|
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | ||||
| VI. | Verbesserung der | |||
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | 1.500.000 | |||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 1.500.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
58
[Seite 60]
2.3 Modernisierung Spielplatz Katterbach
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Modernisierung Spielplatz Katterbach |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 2.3 |
| Durchführungszeitraum: | 2027-2028 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Kinder und Familien, Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Der Spielplatz Katterbach liegt zentral in der Freiheit und übernimmt die Funktion eines wohnortnahen Mikrospielplatzes für Kinder aus der Freiheit. In den Beteiligungsformaten wurde der Spielplatz als grundsätzlich gut gelegene und geeignete Spielfläche beschrieben, deren Qualität sich in den vergangenen Jahren jedoch deutlich verschlechtert hat.
Insbesondere wurde benannt, dass der vormals vorhandene Sandkasten zurückgebaut wurde und sich damit die Spielmöglichkeiten für Kinder reduziert haben. Insgesamt wird der Spielplatz als nicht mehr zeitgemäß ausgestattet eingeschätzt. Es fehlen attraktive, vielfältige Spielangebote sowie angemessene Aufenthaltsmöglichkeiten (z.B. Sitzgelegenheiten) für begleitende Erwachsene.
Angesichts des Bedarfs an wohnungsnahen, sicheren und attraktiven Spiel- und Aufenthaltsangeboten für Familien besteht am Standort ein deutliches Aufwertungs- und Sanierungserfordernis.
Ziele / Planung
Mit der Maßnahme soll ein wohnortnaher, familienfreundlicher Spiel- und Aufenthaltsort entstehen, der die Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder verbessert, Eltern und Begleitpersonen attraktive Aufenthaltsbedingungen bietet und damit zur Aufwertung des Wohnumfelds beiträgt. Zentrale Inhalte sind:
▪ die Erneuerung und Ergänzung der Spielgeräte mit Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen (vor allem Kindergarten- und Grundschulkinder), ▪ die Wiederherstellung eines qualitätsvollen Mikrospielplatzes mit vielfältigen, niederschwelligen Spielmöglichkeiten,
59
[Seite 61]
▪ die Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch geeignete Möblierung (z.B. Sitzgelegenheiten, gegebenenfalls Beschattungselemente) und eine ansprechende Gestaltung, ▪ eine kindgerechte, sichere und übersichtliche Ausgestaltung der Fläche (Gestaltung, Einfriedung, Zugänge), ▪ ggf. punktuelle Aufwertung von Begrünung und Oberflächen, um das Mikroklima zu verbessern und den Spielplatz in das Wohnumfeld einzubinden.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Für den Spielplatz Katterbach liegen bislang keine konkreten Planungen vor. Im nächsten Schritt soll ein Spiel- und Freiraumkonzept unter Einbindung der Bewohnerschaft erarbeitet sowie darauf aufbauend die Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Kostenberechnung erstellt werden. Anschließend soll die bauliche Umsetzung der Sanierungs- und Neugestaltungsmaßnahmen vorbereitet werden.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 215.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 215.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | 215.000 | ||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat |
60
[Seite 62]
| IX. | Modernisierung und | |||
|---|---|---|---|---|
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 215.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
61
[Seite 63]
2.4 Umgestaltung St.-Nikolausplatz
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Umgestaltung St.-Nikolausplatz |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 2.4 |
| Durchführungszeitraum: | 2031-2032 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Anlieger, Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Der St.-Nikolaus-Platz liegt in der Freiheit und wird von der Bewohnerschaft als „Klowes Kirchhof“ bezeichnet. Historisch war er Zentrum der Freiheit, diente als Standort einer kleinen Kirche und wurde teilweise als Friedhof genutzt. Heute bildet der Platz den Mittelpunkt einer ruhigen Wohngegend innerhalb der Innenstadt.
Nach Auskunft der Bewohnerschaft wurden auf dem Platz in der Vergangenheit Quartiersfeste und nachbarschaftliche Aktivitäten durchgeführt, die heute nicht mehr oder nur noch vereinzelt stattfinden, deren Wiederbelebung aber grundsätzlich gewünscht wird.
In der Bestandsaufnahme und im Beteiligungsprozess wurden insbesondere folgende Defizite benannt:
▪ starke Versiegelung großer Teile der Platzfläche, ▪ Mangel an Begrünung und fehlende Beschattung, ▪ in die Jahre gekommene Ausstattungselemente (Möblierung, Gestaltung), ▪ insgesamt eine eingeschränkte Aufenthaltsqualität für die Bewohnerschaft.
Vor dem Hintergrund der dichten historischen Bebauung und der nur begrenzt verfügbaren privaten Freiflächen in der Freiheit kommt der Qualifizierung des St.-Nikolaus-Platzes als wohnungsnahe, zwanglose Aufenthalts- und Spielmöglichkeit eine besondere Bedeutung zu. Im ISEK wird der Platz als Potenzialfläche für Entsiegelung, Begrünung, Beschattung und wassersensible Gestaltung benannt, um Hitzeinseln zu reduzieren und die Aufenthaltsqualität in der Freiheit zu erhöhen.
Ziele / Planung
Ziel des Projekts ist die klimaangepasste und nutzungsorientierte Umgestaltung des St.- Nikolaus-Platzes zu einem attraktiven, wohnungsnahen Aufenthalts-, Spiel- und Begegnungsort für die Bewohnerschaft der Freiheit, der auch wieder als Ort für Quartiersfeste und nachbarschaftliche Veranstaltungen genutzt werden kann.
62
[Seite 64]
Im Mittelpunkt stehen insbesondere:
▪ die Reduzierung der Versiegelung und die Schaffung wasserdurchlässiger Beläge, ▪ die Erhöhung der Begrünung durch Bäume, Pflanzflächen und ggf. ergänzende Begrünungselemente zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Beschattung, ▪ die Erneuerung und Qualifizierung der Ausstattung (Sitzgelegenheiten, Möblierung, Beleuchtung) zur Schaffung qualitätvoller Aufenthaltsbereiche, ▪ die Integration kleinteiliger Spiel- und Aufenthaltsangebote insbesondere für Kinder und Familien (z.B. einfache Spielelemente, Boulebahn, Sitz- und Treffpunkte), ▪ die Schaffung geeigneter Flächen und Rahmenbedingungen für nachbarschaftliche Nutzungen und Quartiersfeste, ▪ eine sensibel gestaltete Einbindung der historischen Bedeutung des Ortes (ehemaliger Kirchhof/Friedhof) in das Gestaltungskonzept sowie ▪ eine barrierearme Gestaltung.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Der St.-Nikolaus-Platz wird aktuell als ruhiger Wohnplatz genutzt. Konkrete Planungen für eine Umgestaltung liegen bisher nicht vor.
Für die Freiheit soll eine Machbarkeitsstudie zur Verkehrsberuhigung und Wohnumfeldverbesserung erarbeitet werden, deren Ergebnisse bei der Konzeption und Gestaltung des St.-Nikolaus-Platzes berücksichtigt werden sollen. Auf dieser Grundlage sind die Erarbeitung eines freiraumplanerischen Gestaltungskonzepts unter Berücksichtigung der historischen Bedeutung und der gewünschten nachbarschaftlichen Nutzung, die Abstimmung des Entwurfs mit der Bewohnerschaft und relevanten Akteursgruppen sowie die anschließende Ausführungsplanung und Kostenberechnung vorgesehen. Darauf aufbauend kann die schrittweise bauliche Umsetzung der Umgestaltungsmaßnahmen erfolgen.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 300.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 300.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen |
63
[Seite 65]
| VI. | Verbesserung der | |||
|---|---|---|---|---|
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | 300.000 | |||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 300.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
64
[Seite 66]
2.5 Aufwertung Untergasse
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Aufwertung Untergasse |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 2.5 |
| Durchführungszeitraum: | 2028-2029 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Anlieger |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Untergasse ist ein überwiegend wohngeprägter Straßenzug am Rand der Altstadt mit historischer Bebauung, kleinteiligen Parzellenstrukturen und zum Teil sanierungsbedürftigem Gebäudebestand sowie einer Häufung von Leerständen.
Aus Sicht der Bewohnerschaft und der lokalen Akteurinnen und Akteure bestehen im Bereich Untergasse insbesondere folgende Problemlagen:
▪ Zu hohe Kfz-Geschwindigkeiten und ein eher durchfahrtsorientierter Verkehr, ▪ enge Gehwegbereiche, die zu Unsicherheiten für Fußgängerinnen und Fußgänger führen, ▪ fehlende oder wenig attraktive Aufenthalts- und Begegnungsflächen, insbesondere für Familien und Kinder, ▪ Defizite bei Begrünung, Ausstattung und Sauberkeit im Straßenraum, ▪ städtebaulich wenig qualitätsvolle, teilweise untergenutzte Nebengebäude und Nebenanlagen im rückwärtigen Bereich, die Freiraumpotenziale blockieren.
In Beteiligungsformaten wurden außerdem Hinweise auf soziale Problemlagen (u.a. subjektives Unsicherheitsempfinden, Konflikte im öffentlichen Raum) und einen Mangel an niedrigschwelligen, wohnungsnahen Spiel- und Aufenthaltsangeboten geäußert.
Ziele / Planung
Ziel ist die verkehrsberuhigte und familienfreundliche Umgestaltung der Untergasse zu einem qualitätsvollen Wohn- und Aufenthaltsraum. Zentrale Bausteine sind:
▪ Verkehrsberuhigung und Neuordnung des Straßenraums (z.B. Spielstraße, Geschwindigkeitsreduzierung, Sperrung für Durchgangsverkehr, Neuordnung ruhender Verkehr),
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[Seite 67]
▪ Entwicklung eines familienfreundlichen Spiel- und Aufenthaltsraums mit Sitzmöbeln, kleineren Spielelementen bzw. Spielflächen im Sinne von Mikrospielplätzen, Baumpflanzungen, Begrünung, Maßnahmen zur Verbesserung von Sauberkeit und die Anpassung bzw. Verbesserung der Beleuchtung von Angsträumen, ▪ Rückbau untergeordneter Nebengebäude und Nebenanlagen, wo möglich, zur Schaffung zusätzlicher Freiflächen und Verbesserung der Wohnqualität,
Die Umgestaltung soll eine gleichberechtigte und sichere Nutzung des Straßenraums für Fuß- und Radverkehr sowie Anliegerverkehr ermöglichen und die Wohn- und Aufenthaltsqualität nachhaltig erhöhen.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Als nächste Schritte sind die Ausarbeitung eines Umgestaltungskonzepts (Straßenraum, Spiel- und Aufenthaltsbereiche, Rückbaupotenziale), die Abstimmung mit Eigentümerinnen und Eigentümern zu Rückbau- und Freiraummöglichkeiten, die Beteiligung der Bewohnerschaft, insbesondere von Familien und Kindern, sowie darauf aufbauend die Erstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung einschließlich Kostenberechnung als Grundlage für die bauliche Umsetzung vorgesehen.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 450.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 450.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | 450.000 | ||
| Privat |
66
[Seite 68]
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
|---|---|---|---|---|
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 450.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
67
[Seite 69]
2.6 Aufwertung Ziegenhainer Straße
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Aufwertung Ziegenhainer Straße |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 2.6 |
| Durchführungszeitraum: | 2029-2030 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Anlieger, Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Ziegenhainer Straße ist die zentrale Versorgungs- und Erschließungsachse der Homberger Innenstadt. Entlang der Straße konzentrieren sich Hauptversorgungsstandorte, Dienstleistungsangebote und das Einkaufszentrum „drehscheibe“. Gleichzeitig ist sie stark durch Kfz-Verkehr belastet.
Die hohe Verkehrsbelastung und überhöhte Geschwindigkeiten führen zu Lärm, eingeschränkter Aufenthaltsqualität und Konflikten mit dem Fuß- und Radverkehr. Querungen sind insbesondere im Bereich der Versorgungsstandorte und der Wegebeziehungen zwischen Schulen und Busbahnhof schwierig. Vorhandene Querungsstellen entsprechen nicht immer den tatsächlichen Fußwegebeziehungen.
Es fehlen durchgängige, qualitätsvolle Fuß- und Radverkehrsanlagen, zwanglose Aufenthaltsbereiche und ausreichend Sitzgelegenheiten, insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Plätze und Vorbereiche sind häufig stark versiegelt und überwiegend als Stellplätze genutzt. In den Beteiligungsformaten werden wiederholt Barrierewirkung, mangelnde Aufenthaltsqualität, fehlende Begrünung sowie Defizite bei der Radverkehrsinfrastruktur kritisiert.
Ziele / Planung
Mit der Umsetzung des Projekts soll eine sichere, gut erreichbare und attraktiv gestaltete Hauptachse entstehen, die den Anforderungen der verschiedenen Nutzergruppen (u.a. Schülerinnen und Schüler, Kundschaft, Bewohnerschaft, ÖPNV-Nutzende) gerecht wird und die Homberger Innenstadt als Versorgungsstandort stärkt. Wesentliche Bausteine sind:
▪ die Umgestaltung des Straßenquerschnitts zur besseren Abstimmung von Kfz-, ÖPNV-, Fuß- und Radverkehr sowie des ruhenden Verkehrs, ▪ die Herstellung durchgängiger, barrierearmer Fußwege mit sicheren Querungsstellen, insbesondere zwischen Schulen, Versorgungsbereichen und Busbahnhof, 68
[Seite 70]
▪ die Integration eines sicheren, möglichst durchgängigen Radverkehrsangebotes auf Basis des bestehenden Radverkehrskonzepts, ▪ die Stärkung des ÖPNV durch Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle, ▪ die Aufwertung von Plätzen, Vorbereichen und Randflächen durch Entsiegelung, Begrünung, klimaangepasste Gestaltung und Schaffung zwangloser Aufenthaltsorte, ▪ die Neuordnung von Stellplätzen und Parkräumen im Sinne eines abgestimmten Parkraummanagements, das den Bedarf an zielortnahen Stellplätzen mit städtebaulichen und freiraumbezogenen Qualitäten in Einklang bringt, ▪ punktuelle Gestaltungs- und Ausstattungsmaßnahmen (Möblierung, Beleuchtung, Orientierung), um die Ziegenhainer Straße als stadträumlich qualitätsvolle Versorgungsachse zu stärken.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Für die Ziegenhainer Straße wurde im ersten Programmantrag bereits ein Verkehrs- und Freiraumkonzept beantragt, das auf den ISEK-Erkenntnissen sowie vorhandenen Untersuchungen (u.a. Radverkehrskonzept, Machbarkeitsstudie ÖPNV) aufbaut und dessen Ergebnisse die Grundlage für die konkrete Umgestaltung bilden sollen.
Parallel fanden Gespräche mit dem örtlichen Verkehrsunternehmen zur Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle (auf Höhe der Hausnummern 10 und 13) statt.
Aufbauend hierauf werden Entwurfs- und Ausführungsplanungen erarbeitet, die Maßnahmen mit Fachbehörden, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie der Bewohnerschaft abgestimmt und belastbare Kostenberechnungen sowie Umsetzungsabschnitte festgelegt. Anschließend kann die schrittweise bauliche Realisierung der Maßnahme erfolgen.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 650.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 650.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen |
69
[Seite 71]
| VI. | Verbesserung der | |||
|---|---|---|---|---|
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | 650.000 | |||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 650.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
70
[Seite 72]
2.7 Entwicklung Spiel- und Freiflächen Sportpark
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I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Entwicklung Spiel- und Freiflächen Sportpark |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 2.7 |
| Durchführungszeitraum: | 2027-2029 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Sportvereine, Schulen, Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Im westlichen Bereich des Untersuchungsgebiets bündelt der Sportpark Stellberg die Funktionen Sport und Freizeit. Die Sportanlagen dienen als wohnortnaher Bewegungs- und Begegnungsraum. Eine Nutzung ist derzeit überwiegend im Rahmen der organisierten Vereinsstruktur möglich. In unmittelbarer Nähe ergänzt die Stellbergschule mit dem DFB- Kleinspielfeld, das auch außerhalb der Schulzeiten für das Fußballspiel frei genutzt werden kann, die sportliche Infrastruktur. Die Oberfläche des DFB-Platzes ist jedoch erkennbar sanierungsbedürftig, sodass die Schule das Angebot perspektivisch nicht mehr aufrechterhalten kann. Die Ausstattung des DFB-Platzes soll der Stadt Homberg (Efze) zur Verfügung gestellt werden, um den Platz an einem anderen Standort aufzubauen.
Der Sportpark weist insgesamt ein hohes Flächenpotenzial für Sport und Naherholung auf, verfügt aber nur eingeschränkt über qualitätsvolle, vereinsunabhängige und generationenübergreifende Bewegungs- und Aufenthaltsangebote. Zwischen den Sportflächen bestehen unzureichend gestaltete Freiflächen. Der vorhandene Spielplatz im Bereich des Sportparks ist stark sanierungsbedürftig. Teile der Freiflächen sind zwar von einem sehr alten Baumbestand geprägt, werden aber bislang nur begrenzt als Aufenthaltsraum genutzt, da Ausstattung, Wegeführung und Aufenthaltsangebote fehlen.
Ziele / Planung
Ziel der Maßnahme ist die Weiterentwicklung des Sportparks Stellberg als offener und vernetzter Sport- und Freiraumstandort, der sowohl Schul- und Vereinsnutzungen als auch die Bedarfe der Innenstadtbevölkerung berücksichtigt und das Angebot an frei verfügbaren Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen deutlich stärkt. Zentrale Inhalte sind:
71
[Seite 73]
▪ die Sanierung und qualitative Neugestaltung des sanierungsbedürftigen Spielplatzes zu einer zeitgemäßen, gut ausgestatteten Spielfläche mit Aufenthaltsbereichen für Begleitpersonen und generationenübergreifenden Nutzungsmöglichkeiten, ▪ die Entwicklung und bauliche Umsetzung zusätzlicher, offener und vereinsunabhängiger Sport- und Bewegungsangebote für unterschiedliche Altersgruppen (z.B. frei zugängliche Bewegungsflächen, Fitnessangebote, niedrigschwellige Spiel- und Sportangebote, zwanglose Treffpunkte), ▪ die Qualifizierung der Freiflächen mit altem Baumbestand durch Wege, Möblierung und Gestaltung zu attraktiven, gut erreichbaren Aufenthaltsräumen unter Berücksichtigung von Naturschutz, Klimaanpassung und Erhalt des Baumbestandes, ▪ die Weiterentwicklung der bestehenden Streuobstwiesen und die Ergänzung eines feinmaschigen Wegenetzes zwischen den Sportflächen, um den Bereich stärker als Naherholungsraum zu profilieren, ▪ die Umsetzung einer Alternative für den sanierungsbedürftigen DFB-Platz, die weiterhin eine wohnortnahe, frei zugängliche Nutzung ermöglicht (z.B. Neuordnung oder Verlagerung im Sportpark), ▪ Maßnahmen zur Verbesserung der fuß- und radläufigen Erreichbarkeit und zur besseren Anbindung des Sportparks an die umliegenden Quartiere und die Innenstadt.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Mit dem Neubau eines Multifunktionsgebäudes im Stadionbereich wird bereits ein erster Baustein zur qualitativen Weiterentwicklung des Standorts umgesetzt. Ein integriertes Gestaltungs- und Nutzungskonzept für den Sportpark wurde bereits als vorbereitende Maßnahme beantragt und soll die fachliche Grundlage für die bauliche Entwicklung liefern.
Auf Basis der Ergebnisse dieses Konzepts sollen im nächsten Schritt konkrete Entwurfs- und Ausführungsplanungen für die Spiel- und Freiflächen (u.a. Spielplatz, Bewegungsangebote, Wege- und Aufenthaltsbereiche, Streuobstwiesen, Ersatz des DFB-Platzes) erarbeitet, mit Schule, Vereinen, Bewohnerschaft und Fachämtern abgestimmt und mit belastbaren Kostenberechnungen unterlegt werden. Daran anschließend ist die abschnittsweise bauliche Umsetzung vorgesehen.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 900.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 900.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken |
72
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| Umzug von | ||||
|---|---|---|---|---|
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | ||||
| Betrieben | ||||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | ||||
| VI. | Verbesserung der | |||
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | 900.000 | |||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 900.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
73
[Seite 75]
2.8 Entwicklung Freifläche Theodor-Heuss-Schule
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I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Entwicklung Freifläche Theodor-Heuss-Schule |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 2.8 |
| Durchführungszeitraum: | 2032-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Schwalm-Eder-Kreis |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Schülerinnen und Schüler, Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Theodor-Heuss-Schule verfügt über eine umfangreiche Freifläche und ein Sportgelände, die als zentrale innerstädtische Grünressource in der südlichen Innenstadt einzuschätzen sind. Die Flächen sind jedoch eingezäunt und werden ausschließlich schulisch genutzt. Für die übrige Stadtgesellschaft besteht derzeit keine öffentliche Zugänglichkeit.
Im Rahmen des Stadtspaziergangs wurde kritisiert, dass eine große innerstädtische Grünfläche in Form des Sportgeländes für die Öffentlichkeit nicht nutzbar ist. Zugleich besteht im Umfeld der Schule ein Bedarf an zwanglosen, wohnungsnahen Spiel-, Sport- und Aufenthaltsangeboten für Kinder, Jugendliche und weitere Bevölkerungsgruppen.
Die Öffnung des eigentlichen Schulhofes wurde bisher aus haftungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Der vorhandene Zaun wurde zudem aufgrund früherer Vandalismusschäden errichtet. Unter diesen Rahmenbedingungen ist die Fläche bislang nicht als öffentlicher Freiraum wirksam, obwohl sie hierfür ein erhebliches Potenzial bietet.
Ziele / Planung
Ziel des Projekts ist die Umgestaltung und zumindest teilweise Öffnung von Teilen des Sport- und Freigeländes der Theodor-Heuss-Schule für eine gemeinsame Nutzung durch Schule und Stadtgesellschaft. Auf diese Weise soll eine bislang abgeschottete innerstädtische Grünfläche als qualifizierter Spiel-, Sport- und Aufenthaltsraum aktiviert werden. Wesentliche Bausteine sind:
▪ die Prüfung und Festlegung eines räumlich klar definierten Teilbereichs des Sport- bzw. Freigeländes, der außerhalb der Schulzeiten öffentlich zugänglich gemacht werden kann, ▪ die freiraumplanerische Umgestaltung dieses Bereichs zu einer multifunktionalen Freifläche mit Angeboten für Spiel, Bewegung und Aufenthalt, 74
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▪ die Schaffung zwangloser Aufenthaltsorte (Sitzgelegenheiten, Treffpunkte, ggf. einfache Spielelemente) für Kinder, Jugendliche und Familien, ▪ die Entwicklung eines Betriebs- und Sicherheitskonzepts, das Haftungsfragen, Öffnungszeiten, Zugänge sowie den Umgang mit Vandalismusrisiken klärt und eine verlässliche gemeinsame Nutzung durch Schule und Öffentlichkeit ermöglicht.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Erste Abstimmungen zwischen Schule, Schulträger und Stadt zur grundsätzlichen Möglichkeit einer Öffnung und gemeinsamen Nutzung laufen bereits. Auf dieser Basis sollen ein potenziell zu öffnender Teilbereich der Freiflächen festgelegt, ein freiraumplanerisches Nutzungskonzept einschließlich Betriebs- und Sicherheitsaspekten erarbeitet und anschließend Entwurfs- und Ausführungsplanung mit Kostenberechnung erstellt werden. Danach kann die schrittweise bauliche Umsetzung erfolgen.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 450.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 450.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | 450.000 | ||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat |
75
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| IX. | Modernisierung und | |||
|---|---|---|---|---|
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 450.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
76
[Seite 78]
2.9 Umgestaltung Umfeld/Vorplatz Stadthalle
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I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Umgestaltung Umfeld/Vorplatz Stadthalle |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 2.9 |
| Durchführungszeitraum: | 2030-2031 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft, Besucherinnen und Besucher der Stadthalle |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Der Vorplatz der Stadthalle an der Ziegenhainer Straße ist derzeit stark versiegelt und überwiegend durch Pkw-Stellplätze geprägt. Die Flächen dienen primär der Stellplatzfunktion und der verkehrlichen Erschließung, während gestalterische Qualität, Grünanteile und Aufenthaltsqualität deutlich untergeordnet sind.
Die räumliche Wirkung der Stadthalle als architektonisch bedeutender Jugendstilbau kommt im Stadtraum nur eingeschränkt zur Geltung. Der Platz weist nur geringe Qualitäten für den Aufenthalt außerhalb von Veranstaltungszeiten auf, wodurch das Umfeld der Stadthalle im Alltagsleben der Innenstadt nur eine untergeordnete Rolle spielt.
Hinzu kommt, dass Aspekte der Barrierefreiheit sowie der klimaangepassten Freiraumgestaltung bislang nur unzureichend berücksichtigt sind. Insgesamt bleibt das Potenzial des Vorplatzes als qualitätsvoller Stadtraum und verbindendes Element zwischen Stadthalle und Ziegenhainer Straße bislang ungenutzt.
Ziele / Planung
Ziel der Maßnahme ist die städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung und Aufwertung des Vorplatzes der Stadthalle. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass Stellplatznutzungen, Erschließung und ein qualitätsvoller öffentlicher Aufenthaltsraum funktional und gestalterisch sinnvoll kombiniert werden.
Im Vordergrund stehen folgende Zielsetzungen:
▪ Schaffung eines klar erkennbaren, einladenden Vorplatzes mit hoher Aufenthaltsqualität, der die Stadthalle als bedeutenden Jugendstilbau angemessen in Szene setzt und ihre Rolle als zentraler Kultur- und Veranstaltungsort sichtbar unterstützt.
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[Seite 79]
▪ Entwicklung eines Platzraums, der sowohl im Zusammenhang mit Veranstaltungen (Ankommen, Warten, Pausen, Außenaktivitäten) als auch im Alltag unabhängig von Veranstaltungen nutzbar ist. Vorgesehen sind Sitz- und Aufenthaltsangebote, Begrünung und ggf. multifunktional nutzbare Flächen (z.B. für kleinere Aktionen, Marktstände, Außengastronomie oder temporäre Nutzungen). ▪ Neuorganisation der Pkw-Stellplätze, Anlieferzonen sowie der Fuß- und Radwegebeziehungen, um eine klare, sichere und barrierearme Erreichbarkeit der Stadthalle zu gewährleisten und gleichzeitig Flächen für qualitätsvolle Freiraumnutzungen zu gewinnen. ▪ Integration barrierefreier Zugänge und Wegeverbindungen, Reduzierung von Versiegelung sowie Schaffung von Grün- und Pflanzflächen.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Vorgesehen ist die Beauftragung eines freiraumplanerisch qualifizierten Fachplanungsbüros, das auf Basis einer Bestands- und Bedarfsanalyse ein städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept für den Vorplatz und das unmittelbare Umfeld der Stadthalle erarbeitet, die Erschließungs- und Stellplatzorganisation optimiert, Anforderungen aus Barrierefreiheit, Klimaresilienz und Verkehrssicherheit integriert und einen belastbaren Kostenrahmen als Grundlage für die Förderung und Umsetzung ermittelt. Die Stadtgesellschaft soll über geeignete Beteiligungsformate frühzeitig einbezogen werden, um Bedarfe und Nutzungswünsche (u.a. von Anwohnerschaft, Nutzerinnen und Nutzern der Stadthalle sowie Vereinen und Schulen) aufzunehmen und in die Planung zu integrieren.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 250.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 250.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung |
78
[Seite 80]
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
|---|---|---|---|---|
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | 250.000 | |||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 250.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
79
[Seite 81]
2.10 Aufwertung Engelhard-Breul-Straße
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I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Aufwertung Engelhard-Breul-Straße |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 2.10 |
| Durchführungszeitraum: | 2032-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft, Anlieger |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Engelhard-Breul-Straße verbindet die westlich an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Wohngebiete mit der Ziegenhainer Straße und wird stark von Kindern und Jugendlichen genutzt, insbesondere als Schulweg und als Verbindung zum Einkaufszentrum „drehscheibe“. Obwohl der Straßenabschnitt bereits als verkehrsberuhigt ausgewiesen ist, wird nach Aussagen aus der Beteiligung weiterhin häufig zu schnell gefahren. Der Kfz- Verkehr wird als Gefährdung und Belastung wahrgenommen.
Der Straßenraum ist in seiner heutigen Ausprägung nicht konsequent auf die Bedürfnisse der zu Fuß gehenden Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Es fehlen klare, sichere Querungsmöglichkeiten und eine Gestaltung, die das gefahrenreduzierte, rücksichtsvolle Fahren unterstützt und signalisiert, dass Kinder hier Vorrang haben.
Ziele / Planung
Ziel des Projekts ist eine konsequente Verkehrsberuhigung der Engelhard-Breul-Straße mit besonderem Fokus auf der sicheren Nutzung durch Kinder und Jugendliche. Vorgesehen sind insbesondere:
▪ Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs durch Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs inkl. geeigneter baulicher und verkehrsrechtlicher Maßnahmen (z.B. Neuorganisation Fahrbahnführung, Neuanordnung Stellplätze, ggf. Einrichtung „Kiss + Ride“-Zone) ▪ Begrünung des Straßenraums, um den Charakter als Aufenthalts- und Schulweg zu stärken und das Umfeld aufzuwerten, ▪ Ergänzung der Ausstattung (z. B. übersichtliche Wegführung, kindgerechte Gestaltungselemente, ggf. einfache Aufenthaltsmöglichkeiten), um die Straße als sicheren und erkennbaren Schul- und Alltagsweg für Kinder zu profilieren.
80
[Seite 82]
Damit soll sowohl das objektive Sicherheitsniveau als auch das subjektive Sicherheitsempfinden von Kindern, Eltern und Anwohnenden deutlich erhöht werden.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Die Engelhard-Breul-Straße ist im ISEK als wichtiger, von Kindern stark genutzter Verbindungsraum mit spezifischem Verkehrsberuhigungsbedarf benannt. In Abstimmung mit der Stadt wurden als Zielmaßnahmen die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs, die Begrünung des Straßenraums und eine verbesserte Ausstattung definiert. Derzeit liegen bereits zwei mögliche Varianten zur Umgestaltung des Straßenraums zum verkehrsberuhigten Bereich vor.
Als nächstes werden diese Bausteine in einem verkehrs- und freiraumplanerischen Konzept konkretisiert. Anschließend folgen die Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen und Verkehrsbehörden sowie die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen im Förderzeitraum.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 165.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 165.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | 165.000 | |
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat |
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| IX. | Modernisierung und | |||
|---|---|---|---|---|
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 165.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
82
[Seite 84]
Verkehr und Mobilität
3.1 Verkehrsentwicklungskonzept
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Verkehrsentwicklungskonzept |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 3.1 |
| Durchführungszeitraum: | 2027-2028 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadt Homberg (Efze), Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Homberger Innenstadt ist durch eine Vielzahl unterschiedlicher Verkehrsansprüche geprägt. Der Straßenraum wird in vielen Bereichen vorrangig durch den Kfz-Verkehr und den ruhenden Verkehr bestimmt. Parksuchverkehr, Stellplatzdruck in einzelnen Straßen, zugeparkte Wohnumfelder und fehlende klare Regelungen zum ruhenden Verkehr beeinträchtigen Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit des öffentlichen Raums.
Gleichzeitig besteht ein deutlicher Handlungsbedarf beim Fuß- und Radverkehr: Wegebeziehungen sind teilweise unübersichtlich, Gehwegbreiten gering, Querungsstellen fehlen oder sind unzureichend gesichert. Für den Radverkehr sind die Verknüpfungen zur Innenstadt, sichere Führungen im Bestand sowie Abstellmöglichkeiten nur eingeschränkt gegeben. Auch die Verknüpfung mit dem ÖPNV (Busbahnhof/Wallstraße) und mögliche neue Angebote geteilter Mobilität (z. B. Carsharing, Fahrradverleih) sind bislang nicht systematisch aufeinander abgestimmt. Es fehlt ein integrierter Ansatz, der alle Verkehrsträger koordiniert betrachtet und auf eine stadtverträgliche, innenstadtgerechte Mobilität ausgerichtet ist.
Ziele / Planung
Ziel des Projekts ist die Erarbeitung eines integrierten Verkehrsentwicklungskonzepts für die Homberger Innenstadt als fachliche Grundlage des Handlungsfeldes „Verkehr und Mobilität“. Im Einzelnen soll das Konzept:
▪ den ruhenden Verkehr (Stellplatzangebot, Quartiersgaragen, Bewohnerparken, Bewirtschaftung) neu ordnen, um Wohnumfelder zu entlasten, Flächen für Aufenthalt und Stadtgrün zu gewinnen und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen,
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[Seite 85]
▪ den Fußverkehr stärken, indem sichere, gut auffindbare und barrierearme Fußwegverbindungen und Querungen geschaffen bzw. verbessert werden (insbesondere auf zentralen Wegeverbindungen, Schulwegen und zwischen Altstadt, Freiheit und zentralen Einrichtungen), ▪ den Radverkehr fördern (u. a. durch sichere Radverbindungen zur und in der Innenstadt, geeignete Führungsformen im Bestand und ein bedarfsgerechtes Netz an Fahrradabstellanlagen), ▪ die Verknüpfung mit dem ÖPNV verbessern (insbesondere rund um den Busbahnhof/Wallstraße) und Perspektiven für eine Mobilitätsstation sowie geteilter Mobilitätsangebote (z. B. Carsharing, Leihräder) aufzeigen, ▪ verkehrliche Entlastungs- und Beruhigungspotenziale identifizieren (z. B. in Wohnstraßen und auf Schulwegen) und ▪ umsetzbare Maßnahmenpakete mit Priorisierung, Grobkosten und Zeithorizonten entwickeln.
Das Verkehrsentwicklungskonzept soll als Entscheidungs- und Arbeitsgrundlage für Verwaltung und Politik dienen.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Derzeit finden bereits Aktivitäten zur Stärkung des ÖPNV-Angebots statt. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle in der Ziegenhainer Straße (auf Höhe der Hausnummern 10 und 13) angedacht. Abstimmungen mit dem örtlichen Verkehrsunternehmen hierzu laufen.
In einem nächsten Schritt soll ein Fachbüro mit der Erstellung des Verkehrsentwicklungskonzepts beauftragt werden. Grundlage bilden das ISEK, vorhandene verkehrliche Daten sowie Hinweise aus Beteiligung und Verwaltung. Im Rahmen des Konzepts werden Bestandsaufnahme, Analyse, Zielkonzept und Maßnahmenkatalog erarbeitet und mit Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit abgestimmt. Anschließend dient das Konzept als Grundlage für die Planung und Umsetzung konkreter verkehrlicher Maßnahmen im Förderzeitraum.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 50.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 50.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | 50.000 | |
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung |
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[Seite 86]
| Freilegung von Grundstücken | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umzug von | ||||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | ||||
| Betrieben | ||||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | ||||
| VI. | Verbesserung der | |||
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | ||||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 50.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
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[Seite 87]
3.2 Ausbau barrierefreies/-armes Fuß- und Radwegenetz
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Ausbau barrierefreies/-armes Fuß- und Radwegenetz |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 3.2 |
| Durchführungszeitraum: | 2028-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft, Besucherinnen und Besucher |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Im Fördergebiet bestehen erhebliche Defizite im Fuß- und Radwegenetz hinsichtlich Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität. Insbesondere in der Ludwig- Mohr-Straße und im Wilhelm-Volckmar-Weg sind die Gehwege zu schmal, wodurch die Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen, Rollstuhlfahrende oder Personen mit Kinderwagen erschwert wird. Im Wilhelm-Volckmar-Weg müssen Fußgängerinnen und Fußgänger teilweise auf die Fahrbahn ausweichen, was ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt.
Weitere Problembereiche bestehen an wichtigen Querungsstellen, die stark von Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Hierzu zählt der Zebrastreifen an der Ziegenhainer Straße, der aufgrund seiner ungünstigen Lage die tatsächlichen Wegebeziehungen zwischen Schulen und Busbahnhof nur unzureichend abbildet.
Zusätzlich beeinträchtigen schadhaft ausgebaute Straßen- und Gehwegoberflächen, insbesondere in der Freiheit, der Konrad-Muth-Straße sowie im Umfeld der Hospitalstraße, die Barrierefreiheit. Die im Zuge des Glasfaserausbaus entstandenen Unebenheiten stellen insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen eine erhebliche Einschränkung dar. Ergänzend fehlen im südlichen Bereich der Ziegenhainer Straße Sitzgelegenheiten zur Unterstützung fußläufiger Wegebeziehungen.
Strukturell weist das Fußwegenetz im Umfeld des Busbahnhofs Lücken und Barrieren auf. Zwischen Wallstraße und Freiheiter Straße fehlen attraktive und barrierefreie Wegeverbindungen. Die großmaßstäblichen Blockstrukturen verstärken die Trennwirkung zwischen Altstadt und Freiheit und erschweren die fußläufige Vernetzung. Entlang der Stadtmauer bestehen zudem teilweise nur unbefestigte und gestalterisch wenig attraktive Wege.
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[Seite 88]
Auch der Radverkehr weist Defizite bei Infrastrukturqualität und Verkehrssicherheit auf. Separate Radwege bestehen nur abschnittsweise entlang der Ziegenhainer Straße und der Wallstraße. Insbesondere auf der Ziegenhainer Straße, der Kasseler Straße und der Wallstraße besteht Bedarf an zusätzlichen, baulich oder markierungstechnisch getrennten Radverkehrsanlagen. Darüber hinaus fehlen an zentralen Orten wie der Stadthalle, der Untergasse, der Holzhäuser Straße sowie im Bereich sozialer Einrichtungen und der Freiheit ausreichend Fahrradabstellanlagen.
Ziele / Planung
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit im Fördergebiet sowie die stärkere Vernetzung von Altstadt, Freiheit und Busbahnhof. Im Sinne der Städtebauförderung soll der öffentliche Raum aufgewertet und eine sichere, inklusive und klimaangepasste Mobilität ermöglicht werden.
Hierzu sollen Defizite im Fußwegenetz beseitigt und die Aufenthalts- und Bewegungsqualität verbessert werden. Geplant sind insbesondere die Verbreiterung und barrierefreie Gestaltung von Gehwegen, die sichere Ausgestaltung wichtiger Querungsstellen sowie die Sanierung schadhafter Straßen- und Gehwegoberflächen. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen, älterer Menschen sowie von Kindern und Jugendlichen.
Darüber hinaus soll das Fußwegenetz, insbesondere im Bereich des Busbahnhofs, besser vernetzt und durch zusätzliche barrierefreie Wegeverbindungen ergänzt werden. Ziel ist es, Barrierewirkungen abzubauen, die Durchlässigkeit der Quartiere zu erhöhen und die Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen zu verbessern. Ergänzende Maßnahmen wie Sitzgelegenheiten sollen die Aufenthaltsqualität zusätzlich stärken.
Zudem soll der Radverkehr als Bestandteil nachhaltiger Mobilität gestärkt werden. Hierfür sollen die Verkehrssicherheit und die Qualität der Radverkehrsinfrastruktur entlang der Hauptverkehrsachsen verbessert sowie Netzlücken geschlossen werden. Ergänzend sind zusätzliche Fahrradabstellanlagen an zentralen Einrichtungen und Veranstaltungsorten vorgesehen, um die Erreichbarkeit wichtiger Ziele und die intermodale Mobilität zu fördern.
Insgesamt trägt die Maßnahme zur funktionalen Stärkung der Innenstadt, zur Förderung nachhaltiger Mobilität sowie zur sozialen Teilhabe und Daseinsvorsorge im Fördergebiet bei.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Es soll zunächst ein Verkehrskonzept erstellt und daraus geeignete Maßnahmen zur Entwicklung der Bestandssituation abgeleitet werden. Ob sich hieraus Projektansätze im Rahmen der Städtebauförderung ergeben, ist anschließend zu prüfen. Für die Maßnahme sollen vorrangig andere Fördermittel eingesetzt werden, weshalb im Rahmen der Städtebauförderung zunächst keine Ausgaben angesetzt werden. Sollten keine andere Fördermittel akquiriert werden können, sollen die Förderoptionen im Rahmen des „Sozialen Zusammenhalts“ geprüft werden.
87
[Seite 89]
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 1.500.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | 0 | |
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | |||
| Sonstige | |||
| X. | Zwischennutzung | ||
| Gebäude | |||
| Freiflächen | |||
| Abbruchmaßnahmen | |||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | ||
| Betrieben |
88
[Seite 90]
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
|---|---|---|---|---|
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
89
[Seite 91]
3.3 Optimierung des ruhenden Verkehrs
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Optimierung des ruhenden Verkehrs |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 3.3 |
| Durchführungszeitraum: | 2029-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft, Beschäftigte, Besucherinnen und Besucher |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
In der Homberger Innenstadt prägt der ruhende Verkehr in vielen Bereichen das Straßen- und Wohnumfeld. Stellplätze liegen überwiegend im öffentlichen Straßenraum direkt vor den Gebäuden. Es gibt Engstellen, zugeparkte Gehwege und eine hohe Flächeninanspruchnahme durch Kfz-Stellplätze. Das führt zu eingeschränkter Aufenthaltsqualität, mangelndem Stadtgrün und Konflikten zwischen Kfz-Verkehr, Fuß- und Radverkehr.
Insbesondere in dicht bebauten Quartieren der Altstadt und angrenzender Bereiche bestehen nur begrenzt Möglichkeiten für private Stellplätze auf den Grundstücken. Gleichzeitig werden in der Diskussion um eine fuß- und radfreundlichere Innenstadt sowie um verkehrsberuhigte Bereiche die Entzerrung des Parkdrucks und die Verlagerung von Stellplätzen aus dem Straßenraum als zentrale Voraussetzung benannt. Ohne alternative, evtl. auch gebündelte Stellplatzangebote lassen sich Umgestaltungen von Straßenräumen (Entsiegelung, Begrünung, Aufenthaltsflächen) und Verkehrsberuhigungen nur eingeschränkt realisieren.
Ziele / Planung
Ziel des Projekts ist die schrittweise Optimierung des ruhenden Verkehrs und die Errichtung alternativer, tlw. gebündelter Stellplatzangebote (z.B. Quartiersgaragen) in geeigneten Lagen der Homberger Innenstadt, um:
▪ den ruhenden Verkehr aus sensiblen Straßen- und Wohnbereichen zu verlagern, ▪ Straßenräume von parkenden Fahrzeugen zu entlasten und damit Flächen für Aufenthalt, Stadtgrün und sichere Fuß- und Radverbindungen zu gewinnen, ▪ die Aufenthaltsqualität und Gestaltqualität in Wohnstraßen und zentralen innerstädtischen Bereichen zu erhöhen,
90
[Seite 92]
▪ die verkehrsberuhigende Umgestaltung einzelner Straßenräume (z. B. im Rahmen von Maßnahmen zu Fuß- und Radverkehr) zu ermöglichen und ▪ eine bessere Bündelung und Bewirtschaftung von Stellplätzen (z. B. Bewohnerparken, Besucherparkplätze) zu erreichen.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Die Grundlagen für die Umsetzung dieses Projektes sollen aus dem Verkehrskonzept gewonnen werden. Darauf aufbauend sind Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, die Klärung von Trägerschafts- und Betriebsmodellen (kommunal, privat, Mischformen) sowie die Abstimmung mit Eigentümerinnen und Eigentümern, Politik und Öffentlichkeit vorgesehen. Anschließend können konkrete Planungen und ggf. schrittweise Umsetzung alternativer Parkplatzstandorte erfolgen.
Für die Maßnahme sollen vorrangig andere Fördermittel eingesetzt werden, weshalb im Rahmen der Städtebauförderung keine Ausgaben angesetzt werden. Sollten keine andere Fördermittel akquiriert werden können, sollen die Förderoptionen im Rahmen des „Sozialen Zusammenhalts“ geprüft werden.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 3.000.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | 0 | |
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude |
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[Seite 93]
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
92
[Seite 94]
3.4 Verbesserung der Mobilität
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Verbesserung der Mobilität |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 3.4 |
| Durchführungszeitraum: | 2030-20333 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft, Pendlerinnen und Pendler, Besucherinnen und Besucher |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Homberger Innenstadt ist verkehrlich stark vom motorisierten Individualverkehr und dem ruhenden Verkehr geprägt. Alternative Mobilitätsangebote stehen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Der Busbahnhof an der Wallstraße übernimmt eine zentrale Funktion im ÖPNV, ist jedoch bislang nur eingeschränkt als integrierter Mobilitätsknoten ausgebildet. Eine systematische Verknüpfung von Busverkehr mit weiteren Mobilitätsangeboten (z. B. Radverkehr, Fahrradabstellanlagen, mögliche Sharing-Angebote) fehlt, ebenso eine entsprechende Gestaltung und Ausstattung im Sinne einer modernen Mobilitätsstation. Angebote wie Carsharing, E-Mobilität oder Verleihsysteme (z. B. E-Bikes oder Lastenräder) sind bislang gar nicht oder nur punktuell vorhanden und werden nicht zentral gebündelt kommuniziert.
Ziele / Planung
Ziel des Projekts ist die Verbesserung der Mobilitätangebote durch Stärkung des Umweltverbunds (Fuß, Rad, ÖPNV) sowie den systematischen Ausbau ergänzender Mobilitätsangebote (Sharing, E-Mobilität) und die Einrichtung eines zentralen Mobilitätsknotens. Im Einzelnen sollen:
▪ der Busbahnhof an der Wallstraße zu einer Mobilitätsstation weiterentwickelt werden, u. a. durch: • übersichtliche Informations- und Leitsysteme, • Integration von Fahrradabstellanlagen und perspektivisch von Sharing- Angeboten (z. B. Carsharing, Leihräder), ▪ der Ausbau von E-Mobilität unterstützt werden, insbesondere durch: • bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur an zentralen Standorten in der Innenstadt und an der Mobilitätsstation,
93
[Seite 95]
• Berücksichtigung barrierearmer und quartiersverträglicher Standorte für Ladesäulen sowie Carsharing-Stellplätze, ▪ Verleihsysteme (z. B. für E-Bikes oder Lastenräder) in der Innenstadt erprobt und, bei positiver Nachfrage, verstetigt werden, ▪ Schnittstellen zwischen den Verkehrsmitteln so gestaltet werden, dass Umstiege einfacher, sicherer und komfortabler werden, ▪ die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Anteil stadtverträglicher, innenstadtgerechter Mobilität zu erhöhen und Kfz-Verkehre, insbesondere im sensiblen Innenstadtbereich, perspektivisch zu reduzieren.
Das Projekt steht in engem Zusammenhang mit dem Verkehrsentwicklungskonzept und soll einen Mittelansatz zur Umsetzung von dort entwickelten Maßnahmen für diesen Maßnahmenbereich darstellen. Ergänzend sollen Strategien und Pilotprojekte zum Ausbau von Sharing-Angeboten und E-Mobilität im Innenstadtbereich entwickelt und, soweit möglich, mit privaten und kommunalen Akteuren (z. B. Verkehrsunternehmen, Energieversorgern, Mobilitätsdienstleistern) abgestimmt umgesetzt werden.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Mit dem ISEK wurden zentrale Defizite und Bedarfe im Bereich Mobilität (Fuß- und Radverkehr, Verknüpfung mit dem ÖPNV, Mobilitätsstation am Busbahnhof) identifiziert und im Handlungsfeld „Verkehr und Mobilität“ verankert.
Als nächstes werden im Rahmen des Verkehrsentwicklungskonzepts konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilitätsangebote ausgearbeitet (u. a. Mobilitätsstation am Busbahnhof, Optionen für den Ausbau von Carsharing, E-Mobilität und Verleihsystemen (z. B. E-Bikes, Lastenräder)) in der Innenstadt geprüft und konzeptionell vorbereitet werden.
Darauf aufbauend erfolgt die schrittweise Planung und Umsetzung einzelner Bausteine in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen, Verkehrsunternehmen, Politik und Öffentlichkeit.
Für die Maßnahme sollen vorrangig andere Fördermittel eingesetzt werden, weshalb im Rahmen der Städtebauförderung keine Ausgaben angesetzt werden. Sollten keine andere Fördermittel akquiriert werden können, sollen die Förderoptionen im Rahmen des „Sozialen Zusammenhalts“ geprüft werden.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 500.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen |
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[Seite 96]
| Bodenordnung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Freilegung von Grundstücken | ||||
| Umzug von | ||||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | ||||
| Betrieben | ||||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | ||||
| VI. | Verbesserung der | 0 | ||
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | ||||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
95
[Seite 97]
Soziales, Bildung, Kultur, Gesundheit, Freizeit und Sport
4.1 Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 4.1 |
| Durchführungszeitraum: | 2025-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
In der Homberger Innenstadt bestehen bislang nur begrenzt zielgruppenspezifische, regelmäßige Angebote zur Beteiligung und zur Stärkung des nachbarschaftlichen Miteinanders. Kinder, Jugendliche, Familien und Seniorinnen und Senioren verfügen nur eingeschränkt über niedrigschwellige, kontinuierliche Beteiligungs- und Begegnungsangebote. Gleichzeitig zeigen Rückmeldungen aus Beteiligungsformaten, dass ein Bedarf an wohnortnahen Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten besteht, welche die Identifikation mit der Innenstadt stärken und zur Belebung des öffentlichen Raums beitragen. Strukturell verankerte „dritte Orte“ als verlässliche Treffpunkte für bürgerschaftliches Engagement und Austausch wie das KOCHS in der Untergasse sind vorhanden, sind aber in der Stadtbevölkerung noch nicht bekannt genug.
Ziele / Planung
Ziel der Maßnahme ist die Aktivierung und Stärkung bürgerschaftlichen Engagements in der Homberger Innenstadt durch den Aufbau regelmäßiger, niedrigschwelliger Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien und Seniorinnen und Senioren. Geplant sind insbesondere:
▪ Etablierung zielgruppenspezifischer Angebote und Aktionen in den Bereichen Kultur, Bildung, Lebenspraxis, Sport und Freizeit, ▪ Durchführung gemeinschaftsbildender Formate wie Werkstätten, (Straßen-)feste, Sportaktionen, Gesundheitstage und kulturelle Veranstaltungen, ▪ Etablierung und Bespielung von „dritten Orten“ als zentrale Treffpunkte für Begegnung, Beteiligung und Engagement, ▪ Aufbau und Verstetigung von Strukturen und Netzwerken, die auch nach Projektende von lokalen Akteuren weitergeführt werden können.
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[Seite 98]
Arbeitsstand / weitere Schritte
In einem nächsten Schritt werden das konkrete Maßnahmenkonzept (Formate, Frequenz, Zuständigkeiten) ausgearbeitet, relevante Akteure eingebunden und geeignete Orte in der Innenstadt festgelegt, um anschließend mit einer Pilotphase zu starten.
Die Grundlagen sollen durch das Quartiermanagement erarbeitet werden. Flankierend zu den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit sollen weitere Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bereich akquiriert werden. Im Rahmen der Städtebauförderung werden deshalb keine zusätzlichen Ausgaben veranschlagt.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 50.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude |
97
[Seite 99]
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
98
[Seite 100]
4.2 Aufbau von Kooperationen / Vernetzung von Einrichtungen
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Aufbau von Kooperationen / Vernetzung von Einrichtungen |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 4.2 |
| Durchführungszeitraum: | 2026-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die in der Homberger Innenstadt bestehenden Aktivitäten von Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Freizeit und Sport sind nur begrenzt miteinander abgestimmt. Systematische Kooperationsstrukturen sind ausbaufähig. Informationen über Angebote erreichen bestimmte Zielgruppen nicht ausreichend, Synergien bleiben untergenutzt und Ressourcen können nicht optimal gebündelt werden. Es fehlt ein verlässliches, moderiertes Netzwerk beziehungsweise ein Runder Tisch, an dem sich die relevanten Akteure regelmäßig austauschen, gemeinsame Projekte entwickeln und die Nutzung von dritten Orten in der Innenstadt abgestimmt planen. Dadurch werden die Potenziale einzelner Angebote für das Quartier nicht ausreichend genutzt.
Ziele / Planung
Ziel der Maßnahme ist der systematische Aufbau von Kooperationen und die Vernetzung der in der Homberger Innenstadt aktiven Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen. Geplant sind insbesondere:
▪ Aufbau eines Runden Tisches beziehungsweise eines festen Netzwerkes unter Einbindung relevanter Einrichtungen, Träger und Initiativen, ▪ Koordination und Moderation des Netzwerkes durch das Quartiersmanagement, ▪ Entwicklung gemeinsamer Projekte und abgestimmter Angebotsstrukturen im Quartier, ▪ gemeinsame Nutzung und Bespielung von dritten Orten (zum Beispiel Nachbarschaftstreffs, öffentliche Räume, kulturelle Orte) zur Bündelung und besseren Sichtbarkeit von Angeboten, ▪ Verbesserung des Informationsaustausches, der Erreichbarkeit von Zielgruppen sowie der Effizienz des Mitteleinsatzes.
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[Seite 101]
Arbeitsstand / weitere Schritte
Der grundsätzliche Ansatz einer durch das Quartiersmanagement moderierten Vernetzung ist definiert. Als nächster Schritt werden die relevanten Einrichtungen und Akteure identifiziert und eingeladen, ein Konzept für den Runden Tisch beziehungsweise das Netzwerk ausgearbeitet sowie geeignete dritte Orte für gemeinsame Aktivitäten und Treffen festgelegt.
Die Grundlagen sollen durch das Quartiermanagement weiter ausgearbeitet werden. Flankierend zu den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit sollen weitere Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bereich akquiriert werden. Im Rahmen der Städtebauförderung werden deshalb keine zusätzlichen Ausgaben veranschlagt.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 50.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden |
100
[Seite 102]
| Wohngebäude | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
101
[Seite 103]
4.3 Ausbau Angebotsstruktur
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Ausbau Angebotsstruktur |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 4.3 |
| Durchführungszeitraum: | 2027-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
In der Homberger Innenstadt bestehen bereits Angebote in den Bereichen Kinder- und Jugendarbeit, Familienunterstützung, Seniorenarbeit, Bildung und Freizeit. Diese reichen jedoch nach Rückmeldungen aus der Beteiligung und aus der Praxis vielfach nicht aus, um die bestehenden Bedarfe insbesondere von Kindern, Jugendlichen, Familien, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit besonderem Unterstützungs- und Inklusionsbedarf vollumfänglich abzudecken.
Für Jugendliche fehlen ergänzende, niedrigschwellige und aufsuchende Angebote (zum Beispiel Streetwork), die auch sensiblere Themen wie Drogenkonsum adressieren. Familien benötigen zusätzliche, leicht zugängliche Unterstützungs- und Begegnungsangebote in ihrem Wohnumfeld. Für Seniorinnen und Senioren sind sozialräumlich verankerte Netzwerke und Unterstützungsstrukturen (Nachbarschaftshilfe, Bringdienste, Begegnungsangebote) nur eingeschränkt vorhanden.
Zudem ist der Zugang zu Bildung, Betreuung und Freizeitangeboten für einige Bevölkerungsgruppen erschwert. Koordination, Steuerung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebotslandschaft sind bislang nur begrenzt systematisch organisiert. Vereinstypische Strukturen erreichen nicht alle Zielgruppen, so dass vereinsunabhängige Sportangebote sowie inklusionsorientierte und interkulturelle Formate fehlen oder nur punktuell vorhanden sind.
Ziele / Planung
Ziel der Maßnahme ist der umfassende Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Angebotsstruktur im Untersuchungsgebiet Homberger Innenstadt, um Chancen auf Bildung, Teilhabe, Gesundheit und soziale Integration für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern. Hierzu werden mehrere Bausteine verfolgt:
102
[Seite 104]
▪ Ausbau der Angebote für Jugendliche • Ausbau der Angebote für Jugendliche, insbesondere durch aufsuchende Arbeit (Streetwork) und Erweiterung der Themen, unter anderem zu Drogenkonsum und riskantem Verhalten. • Umsetzung themenbezogener Aktionen im Quartier (zum Beispiel Präventions- und Beteiligungsaktionen) sowie zusätzlicher Freizeitangebote wie Ausflüge und Workshops. ▪ Ausbau der Angebote für Kinder und Familien • Entwicklung und Umsetzung zusätzlicher Unterstützungs- und Begegnungsangebote, zum Beispiel Familiencafé als niedrigschwelliger Treffpunkt. • Förderung von Aktivitäten im öffentlichen Raum (Spielplatztreffs, begleitete Sportangebote für Kinder und Familien). • Aufgreifen von im Beteiligungsprozess benannten Ansätzen ▪ Ausbau der Angebote für Seniorinnen und Senioren • Erweiterung und Öffnung bestehender Ansätze und Angebote für weitere Zielgruppen und Aufbau sozialer Netzwerke im Quartier. • Entwicklung von Nachbarschaftshilfe- oder Seniorenhilfe-Strukturen, Organisation von Begegnungsmöglichkeiten, Bringdiensten für Lebensmittel, Gesundheitsvorsorge und Pflegedienstleistungen sowie weiteren alltagsnahen Unterstützungsangeboten. ▪ Stärkung von Chancen auf Bildung und Teilhabe • Steuerung und Erweiterung der Bildungs-, Betreuungs- und Freizeitangebote, Koordination der unterschiedlichen Angebote, Identifizierung zusätzlicher Bedarfe und Entwicklung ergänzender Formate. • Projekte wie Bildungs- und Erziehungspartnerschaften (zum Beispiel nach dem Ansatz Quadratkilometer Bildung), Vermittlungsangebote zum Thema Bildung, Nachhilfeangebote sowie Erwachsenenbildung mit thematischen Schwerpunkten (Kultur, Gesundheit, Sport). ▪ Schaffung vereinsunabhängiger Sportangebote • Bedarfsermittlung durch das Quartiersmanagement. • Organisation und Bespielung des Sportparks beziehungsweise geeigneter Sportflächen im Quartier. • Unterstützung und Motivation von Kindern und Jugendlichen zur Teilnahme an Sport-, Kultur- und Bildungsangeboten, insbesondere für bislang schwer erreichbare Zielgruppen. ▪ Maßnahmen zur Inklusion aller Bevölkerungsgruppen • Organisation interkultureller Austauschformate und inklusiver Begegnungsangebote. • Projekte wie interkultureller Mittagstisch, Ausweitung von Beratungs- und Integrationsangeboten, interkulturelle Patenschaften sowie Willkommensmanagement (zum Beispiel Informationsbroschüren für neu Zugezogene).
Arbeitsstand / weitere Schritte
Die thematischen Bausteine und Zielgruppen dieser Maßnahme sind definiert. In einem nächsten Schritt werden die vorhandenen Angebote und Träger systematisch erhoben, konkrete Teilprojekte (zum Beispiel Familiencafé, Streetwork, interkultureller Mittagstisch) konzeptionell ausgearbeitet, Zuständigkeiten und Kooperationspartner festgelegt sowie ein abgestimmter Umsetzungs- und Finanzierungsplan für die einzelnen Bausteine erstellt. Die Grundlagen sollen durch das Quartiermanagement weiter ausgearbeitet werden. Flankierend zu den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit sollen weitere Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bereich akquiriert werden.
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[Seite 105]
Im Rahmen der Städtebauförderung werden deshalb keine zusätzlichen Ausgaben veranschlagt.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 295.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | ||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtung | |||
| Privat | |||
| IX. | Modernisierung und | ||
| Instandsetzung von | |||
| Gebäuden | |||
| Wohngebäude | |||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | |||
| Sonstige | |||
| X. | Zwischennutzung | ||
| Gebäude | |||
| Freiflächen |
104
[Seite 106]
| Abbruchmaßnahmen | ||||
|---|---|---|---|---|
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
105
[Seite 107]
4.4 Sauberkeits- und Müllmanagement
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Sauberkeits- und Müllmanagement |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 4.4 |
| Durchführungszeitraum: | 2028-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
In der Beteiligung wurde vielfach eine mangelnde Sauberkeit im öffentlichen Raum kritisiert und als wahrnehmbares Problem beschrieben. Einzelne Orte, wie beispielsweise der Busbahnhof, werden explizit als „dreckig“ und wenig einladend beschrieben. Zudem gibt es Bereiche, in denen wiederholt illegal Sperrmüll abgestellt wird. Gleichzeitig fühlen sich Eigentümerinnen und Eigentümer nach Aussagen aus der Beteiligung nicht immer für die Sauberkeit im direkten Umfeld verantwortlich, sodass Pflichten und Zuständigkeiten nicht klar wahrgenommen werden. Zudem fehlen ausreichend sichtbare Informationen und Hinweise zum richtigen Umgang mit Abfall, Sperrmüll und Hundekot. Gestalterisch wenig ansprechende Mülltonnenstandorte tragen zusätzlich zu einem negativen Erscheinungsbild bei und mindern die Aufenthaltsqualität in der Homberger Innenstadt.
Ziele / Planung
Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Verbesserung von Sauberkeit und Müllmanagement in der Homberger Innenstadt durch eine Kombination aus Wissensvermittlung, Information, infrastrukturellen Verbesserungen und gestalterischen Lösungen. Die Aufenthaltsqualität soll erhöht, das Verantwortungsbewusstsein gestärkt und die Sichtbarkeit geordneter Entsorgungsstrukturen verbessert werden.
Geplant sind insbesondere folgende Bausteine:
▪ Wissensvermittlung und Information durch das Quartiersmanagement • Aufbereitung und Vermittlung von Informationen zu Abfallvermeidung, richtiger Mülltrennung, Sperrmüllentsorgung und Zuständigkeiten. • Ansprache von Bewohnerinnen und Bewohnern, Gewerbetreibenden und Eigentümern zur gemeinsamen Verantwortung für Sauberkeit im Quartier. • Entwicklung von Informationsmaterialien und Beratungsangeboten, gegebenenfalls in mehreren Sprachen. ▪ Optimierung der Entsorgungsinfrastruktur • Ergänzung und bedarfsgerechte Anordnung zusätzlicher Mülleimer an stark frequentierten Orten, insbesondere im Bereich von Plätzen, Wegen und Haltestellen.
106
[Seite 108]
• Prüfung und Umsetzung häufigerer Leerungsintervalle in Problembereichen. • Ordnung und Gestaltung von Sperrmüllflächen, gegebenenfalls Festlegung klarer Sammelpunkte in Abstimmung mit den Entsorgungsbetrieben. • Installation von Hinweistafeln mit verständlichen Informationen zum Umgang mit Abfall und Sperrmüll sowie zu Bußgeldern bei Fehlverhalten, wo dies sinnvoll ist. ▪ Informationsmaßnahmen und Aktionen/Beratung • Durchführung von Informationskampagnen im Quartier (zum Beispiel Müll- Aktionstage, „Putzaktionen“ mit Schulen, Vereinen und Initiativen). • Beratungsangebote durch das Quartiersmanagement, gegebenenfalls aufsuchend, in Kooperation mit Schulen, Kitas, sozialen Einrichtungen und Vereinen. • Sensibilisierungskampagnen zu spezifischen Themen (zum Beispiel Hundekot, wilder Müll, Sperrmüll). ▪ Gestalterische Lösungen für Mülltonnenstandorte • Entwicklung und Umsetzung gestalterisch ansprechender Lösungen für Mülltonnenstandorte, zum Beispiel durch Einhausungen, Verkleidungen oder Bepflanzungen. • Einbindung in Gestaltungskonzepte für Straßen- und Platzräume, um Müllbereiche optisch zu ordnen und gleichzeitig gut nutzbar zu halten. • Abstimmung mit Eigentümern und Betrieben zur Verbesserung von Müllstandorten an oder in Gebäuden.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Geplant sind eine genauere Bestandsaufnahme von Problempunkten und Entsorgungsstrukturen, die Konkretisierung der Infrastrukturmaßnahmen, die Ausarbeitung von Informations- und Beteiligungsaktionen sowie die Abstimmung mit Stadtreinigung, Entsorgungsbetrieben, Quartiersmanagement und lokalen Akteuren.
Die Grundlagen sollen durch das Quartiermanagement weiter ausgearbeitet werden. Flankierend zu den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit sollen weitere Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bereich akquiriert werden. Im Rahmen der Städtebauförderung werden deshalb keine zusätzlichen Ausgaben veranschlagt.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 50.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung |
107
[Seite 109]
| Freilegung von Grundstücken | ||||
|---|---|---|---|---|
| Umzug von | ||||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | ||||
| Betrieben | ||||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | ||||
| VI. | Verbesserung der | |||
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | ||||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
108
[Seite 110]
4.5 Verfügungsfonds
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Verfügungsfonds |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 4.5 |
| Durchführungszeitraum: | 2026-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Durch gesellschaftliche Wandlungsprozesse, ausbleibende Nachfolgeregelungen in inhabergeführten Ladenlokalen sowie Veränderungen in der Eigentümerstruktur von Wohnimmobilien steht der soziale Zusammenhalt in der Homberger Innenstadt vor besonderen Herausforderungen. Hinzu kommt, dass in der Innenstadt Bewohnerinnen und Bewohner mit sehr unterschiedlichen kulturellen Hintergründen zusammenkommen. Das historisch gewachsene Gemeinschaftsgefühl hat sich dadurch im Zeitverlauf erkennbar abgeschwächt.
Mit Blick auf die öffentlichen Räume weist die Homberger Innenstadt eine heterogene und teilweise defizitäre Struktur auf. Zahlreiche Straßenzüge und Freiflächen sind stark versiegelt und funktional eingeschränkt. Eine durchgängig barrierefreie Gestaltung ist bislang nicht gewährleistet. Insbesondere in der Freiheit fehlen wohnungsnahe und öffentliche Freiflächen, was die Wohn- und Aufenthaltsqualität deutlich mindert.
Gleichzeitig konzentriert sich in der Homberger Innenstadt ein wesentlicher Teil der sozialen und kulturellen Infrastruktur der Stadt. Drei Schulen, zwei Kindertagesstätten und zwei Senioreneinrichtungen fungieren als wichtige Anlauf- und Begegnungsorte. In unmittelbarer Nähe zum Fördergebiet befinden sich zudem fünf Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete.
Durch die räumliche Nähe und das Aufeinandertreffen zahlreicher Bevölkerungsgruppen ergibt sich ein erhöhter Bedarf an Vernetzung, Integration und niedrigschwelligen Begegnungsangeboten. Der Verfügungsfonds kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, indem er gemeinschaftlich organisierte Aktionen und Veranstaltungen unterstützt, die Begegnung, Kennenlernen und Austausch fördern und so zu einem gestärkten sozialen Zusammenhalt in der Homberger Innenstadt beitragen.
109
[Seite 111]
Ziele / Planung
Mit der Einrichtung eines Verfügungsfonds sollen von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie weiteren lokalen Akteurinnen und Akteuren initiierte Projekte und Veranstaltungen unterstützt werden. Ziel ist es, durch Austausch und Begegnung ein gutes nachbarschaftliches Zusammenleben zu fördern, Integrationsprozesse zu stärken, niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen und die Identifikation mit der Homberger Innenstadt zu erhöhen. Gleichzeitig soll die Familienfreundlichkeit im Quartier verbessert und die Außenwahrnehmung des Gebietes positiv beeinflusst werden. Über den Verfügungsfonds können kleinere, nicht-investive Maßnahmen ergänzend zu den langfristig angelegten investiven Projekten kurzfristig angestoßen und umgesetzt werden und so unmittelbar zum sozialen Zusammenhalt im Quartier beitragen.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Als Grundlage für die Vergabe der Mittel aus dem Verfügungsfonds sollen Förderbestimmungen erarbeitet werden. Durch Antragsformulare soll es sowohl Bewohnerinnen und Bewohnern als auch Akteuren aus dem Quartier ermöglicht werden, Mittel aus dem Verfügungsfonds zu beantragen. Über die Bewilligung der Anträge soll ein lokales Gremium, welches noch zu Gründen ist, entscheiden. Mit den Letztempfangenden wird eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Die entstehenden Ausgaben sollen dann entweder im Rahmen des Erstattungsprinzips ausgezahlt oder auf Grundlage der Vorlage von konkreten Angeboten direkt durch die Stadt beglichen werden. Die organisatorischen Aufgaben für den Verfügungsfonds übernimmt das Fördergebiets- und Quartiersmanagement in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung. Zur Bekanntmachung der Fördermöglichkeiten ist die Erstellung von entsprechendem Infomaterial sowie die Durchführung von Veranstaltungen zu Möglichkeiten der Förderung geplant.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 250.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 250.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen |
110
[Seite 112]
| VI. | Verbesserung der | |||
|---|---|---|---|---|
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | ||||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | 250.000 | ||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 250.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
111
[Seite 113]
Lokale Ökonomie und Beschäftigung
5.1 Förderung lokale Ökonomie
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Förderung lokale Ökonomie |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 5.1 |
| Durchführungszeitraum: | 2028-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Gewerbetreibende, Existenzgründerinnen und -gründer |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Die Homberger Innenstadt ist durch eine kleinteilige, überwiegend inhabergeprägte Geschäftsstruktur mit einzelnen Leerständen und Nutzungsumbrüchen gekennzeichnet. Der stationäre Einzelhandel und dienstleistungsorientierte Betriebe stehen unter erheblichem Wettbewerbsdruck durch den Online-Handel sowie veränderte Konsum- und Mobilitätsgewohnheiten. Gleichzeitig ist die Sichtbarkeit der lokalen Angebote nach außen begrenzt. Ein gemeinsames Profil der Innenstadt als Einkaufs- und Versorgungsstandort ist nur in Ansätzen erkennbar.
Marketingaktivitäten, Kundenbindungsinstrumente und digitale Präsentationsformen finden bislang überwiegend individuell und nicht koordiniert statt. Synergieeffekte zwischen Gewerbetreibenden, Gastronomie, Dienstleistungsanbietern, Kulturschaffenden und anderen lokalen Akteuren werden dadurch nur teilweise genutzt. Insgesamt besteht das Risiko, dass sich die Attraktivität der Innenstadt als Handels- und Wirtschaftsstandort weiter abschwächt, zusätzliche Leerstände entstehen und Kaufkraft auf andere Standorte abwandert.
Hinzu kommt, dass Investitionen in die bauliche und gestalterische Qualität von Ladenlokalen, in zeitgemäße Innenausstattungen sowie in Betriebsausstattung und digitale Infrastruktur für viele Gewerbetreibende mit hohen finanziellen Hürden verbunden sind. Insbesondere bei Existenzgründungen erschweren Anlaufkosten für Mieten, Einrichtung und Verbrauchsmaterial die Realisierung und Stabilisierung neuer Angebote in der Innenstadt.
Ziele / Planung
Mit dem Projekt „Förderung der lokalen Ökonomie“ sollen die Wettbewerbsfähigkeit und Sichtbarkeit von innerstädtischen Gewerbebetrieben sowie von Existenzgründungen nachhaltig gestärkt werden. Ziel ist es, die Homberger Innenstadt als attraktiven und lebendigen Standort für Handel, Dienstleistungen und Gastronomie zu profilieren, die Kundenbindung zu erhöhen und zusätzliche Besucherinnen und Besucher zu gewinnen.
112
[Seite 114]
Kern des Projekts ist durch die Förderung von gemeinschaftlichen Aktivitäten, die lokale Ökonomie zu verbessern. Als Instrument könnte zusätzlich ein Anreizprogramm eingeführt werden, das gezielt Investitionen der genannten Zielgruppen unterstützt. Gefördert werden könnten insbesondere:
▪ bauliche Maßnahmen an Ladenlokalen (z.B. Fassadengestaltung, Eingangsbereiche, Schaufenster), ▪ die Innenausstattung (z.B. Möblierung, Beleuchtung, Präsentationssysteme), ▪ befristete, anteilige Förderung von Mieten (z.B. in der Anlaufphase von Existenzgründungen), ▪ Betriebsausstattung (z.B. Geräte, technische Ausstattung, digitale Infrastruktur), ▪ notwendiges Verbrauchsmaterial zur Etablierung bzw. Weiterentwicklung innerstädtischer Angebote.
Über diese Instrumente soll die wirtschaftliche Basis der Innenstadt stabilisiert, Leerständen vorgebeugt und ein positiver Beitrag zum Stadtbild, zur Nutzungsvielfalt sowie zur Aufenthaltsqualität geleistet werden.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Zunächst sollen die Bausteine des Anreizprogramms zur Förderung von Gewerbetreibenden und Existenzgründungen in der Homberger Innenstadt konkretisiert werden (Zielgruppen, förderfähige Maßnahmen, Förderkonditionen und Verfahren).
Parallel werden ergänzende Instrumente zur gemeinsamen Außenkommunikation und Kundenbindung (z.B. gemeinsame Marketingaktionen, digitale Präsentationsformen, Bonus- oder Gutscheinsysteme) mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren abgestimmt.
Anschließend erfolgen die schrittweise Umsetzung und Erprobung der Maßnahmen sowie eine laufende Bewertung der Wirkungen auf die lokale Ökonomie und die Attraktivität der Innenstadt.
Die Grundlagen sollen durch das Fördergebiets- und Quartiermanagement weiter ausgearbeitet werden. Flankierend zu den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit sollen weitere Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bereich akquiriert werden. Im Rahmen der Städtebauförderung werden deshalb keine zusätzl. Ausgaben veranschlagt.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 300.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen |
113
[Seite 115]
| Bodenordnung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Freilegung von Grundstücken | ||||
| Umzug von | ||||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | ||||
| Betrieben | ||||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | ||||
| VI. | Verbesserung der | |||
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | ||||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
114
[Seite 116]
5.2 Ausbau Qualifizierungs- und Schulungsangebote
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Ausbau Qualifizierungs- und Schulungsangebote |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 5.2 |
| Durchführungszeitraum: | 2027-2030 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Erwerbslose, Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie Beschäftigte |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
In der Homberger Innenstadt zeigt sich ein zunehmender Bedarf an Qualifizierungs- und Schulungsangeboten für verschiedene Zielgruppen. Strukturwandel im Handel und im Dienstleistungssektor, neue Anforderungen im Bereich Kundenservice und Digitalisierung sowie veränderte Arbeitsmarktbedingungen stellen insbesondere Erwerbslose, Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie Beschäftigte in klein- und mittelständischen Betrieben vor besondere Herausforderungen.
Mit dem „Starthilfe Ausbildungsverbund“ besteht vor Ort bereits eine wichtige Initiative, die schulisch und sozial benachteiligten Schulabgängerinnen und Schulabgängern, jungen Menschen und Migrantinnen und Migranten den Zugang zu einer Erstausbildung erleichtert und die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt. In verschiedenen Maßnahmen werden berufliche Grundlagen vermittelt, Förderunterricht angeboten und sozialpädagogische Begleitung bei Problemen in Schule und Ausbildung sowie im familiären und sozialen Umfeld geleistet. Die Angebote werden von Lehrkräften und Sozialpädagoginnen und -pädagogen betreut. Die praktische Qualifizierung findet in eigenen Werkstätten und in Kooperation mit Fachbetrieben der Region statt.
Gleichwohl werden vorhandene Qualifizierungsangebote nicht von allen relevanten Zielgruppen erreicht und sind teilweise nicht spezifisch auf die Anforderungen der innerstädtischen Arbeits- und Wirtschaftsstruktur zugeschnitten. Zugleich ist erkennbar, dass Fach- und Servicequalität einen wesentlichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit der Innenstadt als Arbeits- und Wirtschaftsstandort sowie auf die Aufenthaltsqualität für Kundschaft und Besuchende hat. Hier besteht ein Potenzial, die bestehenden Strukturen, insbesondere den „Starthilfe Ausbildungsverbund“, durch zusätzliche, an die Innenstadt angepasste Qualifizierungs- und Schulungsangebote zu ergänzen und zu stärken.
115
[Seite 117]
Ziele / Planung
Mit dem Projekt „Ausbau Qualifizierungs- und Schulungsangebote“ sollen zusätzliche, auf die Homberger Innenstadt zugeschnittene Bildungs- und Weiterbildungsformate aufgebaut und bestehende Strukturen gezielt ergänzt werden. Ziel ist es, Qualifizierungs- und Schulungsangebote für unterschiedliche Zielgruppen, insbesondere Erwerbslose, Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie Beschäftigte im Dienstleistungs- und Handelssektor, auszuweiten und zu verbessern.
Dadurch sollen die Beschäftigungschancen der Teilnehmenden erhöht, Übergänge in Arbeit erleichtert und gleichzeitig die Fach- und Servicequalität am Standort Homberger Innenstadt gesteigert werden. Perspektivisch soll das Projekt dazu beitragen, die lokale Ökonomie zu stabilisieren, die Attraktivität der Innenstadt als Arbeits-, Ausbildungs- und Versorgungsstandort zu stärken und die soziale Teilhabe der angesprochenen Zielgruppen zu fördern.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Das Projekt befindet sich in einer frühen Planungs- und Abstimmungsphase. Zunächst sollen mögliche inhaltliche Schwerpunkte für Qualifizierungs- und Schulungsformate geprüft und erste Zielgruppen bestimmt werden. Dabei wird berücksichtigt, welche Kompetenzen für die lokalen Betriebe im Dienstleistungs- und Handelssektor sowie für erwerbslose und berufseinsteigende Personen relevant sind und wie vorhandene Angebote, insbesondere der „Starthilfe Ausbildungsverbund“, sinnvoll eingebunden und ergänzt werden können.
In einem nächsten Schritt sollen geeignete Kooperationspartnerinnen und -partner aus Bildungsträgern, Arbeitsmarktinstitutionen, Schulen, sozialen Einrichtungen und der lokalen Wirtschaft einbezogen und eine gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt werden. Anschließend ist vorgesehen, passende Angebote schrittweise zu konzipieren, zu erproben und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit im Hinblick auf Beschäftigungschancen und Qualitätssteigerung am Standort zu bewerten und weiterzuentwickeln.
Die Grundlagen sollen durch das Quartiermanagement weiter ausgearbeitet werden. Flankierend zu den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit sollen weitere Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bereich akquiriert werden. Im Rahmen der Städtebauförderung werden deshalb keine zusätzlichen Ausgaben veranschlagt.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 25.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen |
116
[Seite 118]
| Bodenordnung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Freilegung von Grundstücken | ||||
| Umzug von | ||||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | ||||
| Betrieben | ||||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | ||||
| VI. | Verbesserung der | |||
| verkehrlichen Erschließung | ||||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | |||
| von Freiflächen | ||||
| Öffentlich | ||||
| Privat | ||||
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
117
[Seite 119]
5.3 Maßnahmen der Arbeitsförderung
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Maßnahmen der Arbeitsförderung |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 5.3 |
| Durchführungszeitraum: | 2029-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Erwerbslose, Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Homberg (Efze) weist im gesamtstädtischen Vergleich seit Jahren ein im Verhältnis zum Kreis und zum Land erhöhtes Niveau an Arbeitslosigkeit auf. Dies deutet darauf hin, dass ein relevanter Teil der Bevölkerung nur eingeschränkt Zugang zum regulären Arbeitsmarkt hat. Gründe hierfür können u.a. fehlende oder veraltete Qualifikationen, gesundheitliche Einschränkungen, lange Phasen der Erwerbslosigkeit, Sprachbarrieren sowie soziale und finanzielle Belastungslagen sein. Bestehende arbeitsmarktpolitische Instrumente erreichen arbeitsmarktferne Personen häufig nur bedingt oder setzen an einer Schwelle an, die für diese Zielgruppe zu hoch ist.
Gleichzeitig bestehen insbesondere in der Homberger Innenstadt vielfältige Bedarfe an einfachen gestalterischen und handwerklichen Tätigkeiten im öffentlichen und halböffentlichen Raum (z.B. Pflege und Gestaltung von Grünflächen, kleinere Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Aufwertungen im Wohnumfeld, Unterstützung bei Veranstaltungen). Diese Aufgaben werden derzeit nur teilweise oder unregelmäßig abgedeckt, obwohl sie maßgeblich zur Aufwertung des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität beitragen können.
Es fehlt bislang an niedrigschwelligen, verstetigten Beschäftigungs- und Arbeitsförderangeboten, die arbeitsmarktferne Personen gezielt ansprechen, sie qualifizierend begleiten und gleichzeitig sichtbare Verbesserungen in der Homberger Innenstadt bewirken.
Ziele / Planung
Mit dem Projekt „Maßnahmen der Arbeitsförderung“ sollen niedrigschwellige Beschäftigungs- und Arbeitsförderangebote im Bereich einfacher gestalterischer und handwerklicher Tätigkeiten (z.B. Garten- und Landschaftsbau, einfache Handwerksarbeiten) aufgebaut und verstetigt werden.
118
[Seite 120]
Ziel ist es, insbesondere arbeitsmarktferne Personen schrittweise an Erwerbstätigkeit heranzuführen, soziale Teilhabe zu stärken und zugleich einen Beitrag zur Aufwertung des Quartiers zu leisten.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Im ersten Schritt sind Zielgruppen, geeignete Trägerstrukturen und potenzielle Einsatzfelder zu ermitteln und abzustimmen. Darauf aufbauend werden konkrete Angebotsformate (z.B. betreute Arbeitsgruppen im Bereich Grünpflege und einfache Handwerksarbeiten), Betreuungs- und Qualifizierungsbausteine sowie Kooperations- und Finanzierungsmodelle mit den relevanten Partnern ausgearbeitet.
Anschließend sollen Pilotmaßnahmen gestartet, ihre Umsetzung begleitet und die Wirkungen auf die Arbeitsmarktintegration der Teilnehmenden sowie auf die Aufwertung der Innenstadt ausgewertet werden. Auf dieser Grundlage sind eine Verstetigung und ggf. Ausweitung der Angebote vorgesehen.
Die Grundlagen sollen durch das Quartiermanagement weiter ausgearbeitet werden. Flankierend zu den Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit sollen weitere Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen aus diesem Bereich akquiriert werden. Im Rahmen der Städtebauförderung werden deshalb keine zusätzlichen Ausgaben veranschlagt.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 50.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 0 |
| Zusammenhalt dargestellte | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | ||
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich |
119
[Seite 121]
| Privat | ||||
|---|---|---|---|---|
| VIII. | Neubau von Gebäuden | |||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 0 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
120
[Seite 122]
6.1 Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung
Karte mit Verortung einfügen
I. Eckdaten:
| Einzelmaßnahmenbezeichnung: | Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung |
|---|---|
| Einzelmaßnahmennummer: | 6.1 |
| Durchführungszeitraum: | 2026-2033 |
| Träger der Einzelmaßnahme: | ☒ öffentlich ☐ privat Anmerkungen: |
| Eigentümer der | Stadt Homberg (Efze) |
| Einzelmaßnahme: | |
| Nutzer/-in der Einzelmaßnahme: | Stadtgesellschaft |
II. Projektbeschreibung:
Ist-Situation / Problemlage
Mit dem ISEK und der Aufnahme in die Städtebauförderung wird in Homberg (Efze) ein umfassender Stadtentwicklungsprozess für die Innenstadt angestoßen. Damit die geplanten Maßnahmen von der Bevölkerung mitgetragen werden und möglichst passgenau an ihren Bedürfnissen ausgerichtet sind, ist eine frühzeitige, kontinuierliche und gut verständliche Information und Beteiligung der Menschen vor Ort erforderlich.
Ziele / Planung
Es sollen kontinuierliche, niedrigschwellige Kommunikations- und Beteiligungsstrukturen für die Entwicklung der Homberger Innenstadt aufgebaut und verstetigt werden. Hierbei werden folgende Ziele verfolgt:
▪ Eine kontinuierliche, leicht zugängliche Öffentlichkeitsarbeit soll etabliert werden, um die Bevölkerung transparent über Planungen, Projekte und Fortschritte im Fördergebiet zu informieren. ▪ Das Image der Homberger Innenstadt als lebendige, nutzungsgemischte und familienfreundliche Stadtmitte soll gestärkt und positiv nach innen wie nach außen kommuniziert werden. ▪ Lokale Akteurinnen und Akteure (u.a. Eigentümerschaft, Gewerbetreibende, Vereine, Initiativen, Bildungseinrichtungen) sollen aktiviert und in Beteiligungs- und Mitwirkungsprozesse eingebunden werden, um gemeinschaftliches Engagement für die Innenstadtentwicklung zu fördern. ▪ Zentrale, gut sichtbare Informationsmedien (u.a. digitale Werbestelen an wichtigen Standorten) sollen eingesetzt werden, um über Veranstaltungen, Angebote und städtebauliche Entwicklungen zu informieren und die Wahrnehmbarkeit der Innenstadt zu erhöhen.
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Vorgesehen ist ein Maßnahmenbündel, das u.a. den weiteren Ausbau eines einheitlichen Corporate Designs, die Nutzung und Weiterentwicklung eines zentralen Informations- und Beteiligungsortes, die Einrichtung zentraler Informationsmedien im öffentlichen Raum (z.B. digitale Stelen) sowie ergänzende Online- und Printformate umfasst. Die Maßnahmen sollen so gestaltet werden, dass unterschiedliche Zielgruppen gut erreicht werden.
Arbeitsstand / weitere Schritte
Für den Stadtentwicklungsprozess wurden bereits ein Corporate Design und erste Werbemittel entwickelt. Ein leerstehendes Ladengeschäft in der „drehscheibe“ wurde als Informations- und Beteiligungsort genutzt, das KOCHS dient ebenfalls als Ort für Beteiligungsformate. Zudem wurde eine Projektwebsite eingerichtet, die fortgeführt und ausgebaut werden soll. Perspektivisch ist die Einrichtung eines Quartiersbüros (Standort noch offen) vorgesehen.
In den nächsten Schritten sollen die bestehenden Formate (Projektwebsite, KOCHS, Beteiligungs- und Informationsort) zusammengeführt, weiterentwickelt und in ein Gesamtkonzept für Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligung überführt sowie die Einrichtung des Quartiersbüros vorbereitet werden.
III. Finanzierung:
| Geschätzte Gesamtausgaben (in | 100.000 |
|---|---|
| EUR): | |
| Im Programm Sozialer | 100.000 |
| Zusammenhalt förderfähige | |
| Ausgaben (in EUR): |
| Ausgabenart | EUR | Erläuterung | |
|---|---|---|---|
| I. | Vorbereitung der Maßnahme | ||
| II. | Steuerung | ||
| III. | Öffentlichkeitsarbeit | 100.000 | |
| IV. | Grunderwerb | ||
| Ausgaben für Grunderwerb | |||
| Ausgaben für Zwischenerwerb | |||
| V. | Ordnungsmaßnahmen | ||
| Bodenordnung | |||
| Freilegung von Grundstücken | |||
| Umzug von | |||
| Bewohnerinnen/Bewohnern und | |||
| Betrieben | |||
| Sonstige Ordnungsmaßnahmen | |||
| VI. | Verbesserung der | ||
| verkehrlichen Erschließung | |||
| VII. | Herstellung und Gestaltung | ||
| von Freiflächen | |||
| Öffentlich | |||
| Privat | |||
| VIII. | Neubau von Gebäuden |
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| Wohngebäude | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gemeinbedarfseinrichtung | ||||
| Privat | ||||
| IX. | Modernisierung und | |||
| Instandsetzung von | ||||
| Gebäuden | ||||
| Wohngebäude | ||||
| Gemeinbedarfseinrichtungen | ||||
| Sonstige | ||||
| X. | Zwischennutzung | |||
| Gebäude | ||||
| Freiflächen | ||||
| Abbruchmaßnahmen | ||||
| XII. | Verlagerung oder Änderung von | |||
| Betrieben | ||||
| XIII | Vergütung für Beauftragte | |||
| XIV. | Ausgaben für | |||
| Rechtsstreitigkeiten | ||||
| XV. | Ausgaben für | |||
| Rechnungsprüfung | ||||
| XVII. | Sicherung | |||
| denkmalgeschützter | ||||
| Gebäude | ||||
| XVIII. | Verfügungsfonds | |||
| XIX. | Anreizprogramm | |||
| Summe | 100.000 |
| Sonstige | |
|---|---|
| Finanzierungsquellen: |
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