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F Information + DSGVO (EU).pdf

Fördergebietsmanagement und Verfahrensbegleitung für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 23:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb der Stadt Homberg (Efze)

Fördergebietsmanagement zur Begleitung und Umsetzung des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt

Anlage F

Informationen zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung verarbeiten wir personenbezogene Daten. Soweit Sie selbst von der Verarbeitung betroffen sind, es also um Ihre Daten geht, erfolgt hier eine Information über die Verarbeitung nach Art. 13 DSGVO. Soweit Sie personenbezogen Daten Dritter an uns übermitteln, erfolgt die Information nach Art. 14 DSGVO. Bitte geben Sie diese Information an den/die Dritte(n) weiter. Wir müssen davon ausgehen, dass Sie uns die Daten Dritter in Übereinstimmung insbesondere mit den Vorgaben der DSGVO rechtskonform übermitteln. Mit der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags und/oder Ihres Angebotes im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung über die Vergabeplattform bestätigen Sie dies.

Wir weisen auf folgendes hin: Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Art. 14 Abs. 5 lit. c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.

• Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Stadt Homberg (Efze)

Rathausgasse 1

34576 Homberg (Efze)

Deutschland

Internet-Adresse: www.homberg-efze.de

• Zweck der Datenverarbeitung

Durchführung eines Vergabeverfahrens

• Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 lit. c) i. V. m. § 6 Abs. 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 1 ff. Vergabeverordnung (VgV), Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO

Als Auftraggeber ist die Stadt Homberg (Efze) verpflichtet, die ausgeschriebenen Leistungen nach den o.g. Bestimmungen im Wettbewerb zu vergeben. Dafür ist es notwendig, dass auch personenbezogene Daten verarbeitet werden. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Im Übrigen ist die Verarbeitung erforderlich, um zu einem Vertragsabschluss zu gelangen und die Verarbeitung liegt im Interesse des Auftraggebers, um im Wettbewerb das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln.

• Empfänger der Daten

Der Empfänger der Daten ist die Stadt Homberg (Efze).

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb der Stadt Homberg (Efze)

Fördergebietsmanagement zur Begleitung und Umsetzung des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt

Anlage F

Personenbezogene Daten dürfen weiterhin an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem (z.B. aufgrund Erklärung im Angebot/Teilnahmeantrag/gesonderter Erklärung) zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach §§ 17 ff. Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Hessen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle ist befugt bei der v. g. Informationsstelle anzufragen, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30. 000,00 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.

Nach § 134 GWB müssen die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Nach § 39 VgV werden spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt. Hierin wir der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht.

• Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden für die Dauer des Vergabeverfahrens gespeichert. Anschließend werden sie gelöscht, wenn nicht rechtliche Vorgaben anderes verlangen oder zulassen. Etwa die Speicherung personenbezogener Daten nach den haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen sowie förderrechtliche oder steuerrechtliche Vorgaben.

• Betroffenenrechte:

Wir legen großen Wert darauf, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten möglichst transparent zu erläutern und Sie auch über die Ihnen zustehenden Rechte zu informieren. Wenn Sie nähere Informationen wünschen oder die Ihnen zustehenden Rechte ausüben wollen, können Sie sich jederzeit bei uns melden, damit wir uns um ihr Anliegen kümmern.

Bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten stehen den betroffenen Personen umfangreiche Rechte zu. Zunächst besteht ein umfangreiches Auskunftsrecht und es kann ggfs. die Berichtigung und/oder Löschung bzw. Sperrung von personenbezogenen Daten verlangt werden. Es kann auch eine Einschränkung der Verarbeitung verlangt und ein Widerspruchsrecht ausgeübt werden. Im Hinblick auf die uns übermittelten personenbezogenen Daten steht der betroffenen Person außerdem ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb der Stadt Homberg (Efze)

Fördergebietsmanagement zur Begleitung und Umsetzung des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt

Anlage F Wenn eines der Rechte geltend gemacht und/oder nähere Informationen hierüber bezogen werden sollen, wenden Sie sich bitte direkt an uns (Kontaktdaten sehen Sie oben).

Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) erfolgt, kann die betroffene Person dieser Datenverarbeitung widersprechen. Ihr Widerspruch führt zu einer Überprüfung und ggfs. Beendigung der Datenverarbeitung. Die Person wird über das Ergebnis der Überprüfung informiert und erhält – soweit die Datenverarbeitung dennoch fortgesetzt werden soll – von uns nähere Informationen, warum die Datenverarbeitung zulässig ist.

Die betroffene Person hat außerdem das Recht, mutmaßliche Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzrechts anzuzeigen und sich hierüber bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Beschwerde kann gerichtet werden an:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Postfach 3163 65021 Wiesbaden

E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de; Internet: www.datenschutz.hessen.de

• Bestätigung der Kenntnisnahme und Einverständnis

Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags über die Vergabeplattform bestätigen Sie, dass Sie diese Hinweise zur Kenntnis genommen haben und damit einverstanden sind.

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