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C Eignungsmatrix_Management.pdf

Fördergebietsmanagement und Verfahrensbegleitung für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 23:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb der Stadt Homberg (Efze)

Fördergebietsmanagement – Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ Anlage C

KriteriumGewichtungUnterkriteriumMindest- anforderungBewertungsbasisErreichte Punktzahl
Kriterium 1 Anzahl der Referenzen für Fördergebietsma- nagement der Städtebauförderung einschließ- lich Umsetzung und Abwicklung von Städte- bauförderprogrammen, Durchführung von Bür- gerbeteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsar- beit / Moderationsleistungen aus den letzten 5 Jahren (gerechnet ab Veröffentlichung der EU- Bekanntmachung)60 %Anzahl der Referenzprojekte bezüglich För- dergebietsmanagement der Städtebauför- derung und Durchführung von Bürgerbeteili- gungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeitmindestens zwei Refe- renzprojekteZwei Mindestreferenzen Fördergebietsmanagement = 16 Punkte Für jede weitere Referenz des Fördergebietsmanagements je 8 Punkte, es werden max. 4 weitere Referenzen gewertet = max. weitere 32 Punkte Für jede Referenz (max. 6 Referenzen für das Förderge- bietsmanagement) für die der Bewerber eine sehr hohe Ver- gleichbarkeit; ähnlich große Fläche, sehr hohe Akteurs- und Bürgerbeteiligung, umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit, Me- thodenwahl vorzüglich nachweisen kann, gibt es max. zwei weitere Punkte = max. 12 zusätzliche Punkte Insgesamt max. 60 Punkte
Kriterium 2 Anzahl der qualifizierten Beschäftigten des Be- werbers/der Bewerbergemeinschaft40 %Anzahl beschäftigter Stadt- oder Land- schaftsplaner, Landschafts- oder Städte- bauarchitekten, Architekt, Bachelor, Master of Science/ of Engineering (Inhaber und fest angestellte Mitarbeitende) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahrenmindestens fünf qualifi- zierte Be- schäftigteMindestanzahl fünf qualifizierte Beschäftigte = 10 Punkte Für jeden weiteren qualifizierten Beschäftigten (max. 6 weitere) je 5 Punkte = max. 30 Punkte Insgesamt max. 40 Punkte
Summe der PunkteMaximal 100 Punkte

Bewerber können im Rahmen der Bewertung der Angebote unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Zuschlagskriterien maximal 100 Punkte sammeln.

Sollte die Auswertung ergeben, dass auf mehrere Teilnahmeanträge dieselbe Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los.

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