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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb der Stadt Homberg (Efze)
Fördergebietsmanagement -
Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms
Sozialer Zusammenhalt
Verhandlungsverfahren nach Vergabeverordnung (VgV)
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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb der Stadt Homberg (Efze)
Fördergebietsmanagement – Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt
Gliederung:
I. Ausgangssituation und Projektgegenstand………………………………………………. S.04
II. Gegenstand des Vergabeverfahrens und Übersicht zum Verfahrensablauf…………. S.05
II.1 Ausgeschriebene Dienstleistungen ………..…………………………………………… S.05
II.2 Übersicht zum Verfahrensablauf………………………………………………………….. S.09
II.3 Entschädigung ………………….………………………………………………………….. S.10
III. Angaben zum Teilnahmewettbewerb…………………………………………………….. S.11
III.1 Öffentlicher Auftraggeber………………………………………………………………….. S.11
III.2 Vergabeart…………………………………………………………………………………... S.11
III.3 Teilnahmewettbewerb / Elektronische Kommunikation………………………………… S.11
III.4 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen………………………………… S.13
III.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen……………………………………………… S.13
III.6 Bieterfragen…………………………………………………………………………………. S.13
IV. Teilnahmebedingungen und Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren.... S.13
IV.1 Geforderte Ausbildung.…………………………………………………………..………… S.13
IV.2 Bewerbergemeinschaften – gesamtschuldnerische Haftung ……………..….……….. S.14
IV.3 Mindestanforderungen Eignung & Auswahl der Teilnehmer am Verfahren …………. S.14
IV.3.1 Fördergebietsmanagement …………..…………………………………………..……..... S.14
IV.3.2 Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber …………....….……... S.15
IV.3.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit………………………………………. S.15
IV.3.4 Eignungsleihe / Gesamtschuldnerische Haftung / Unteraufträge…………………….. S.16
IV.3.5 Präqualifizierung……………………………………………………………………………. S.16
V. Ausblick auf das Verhandlungsverfahren…...……..……………………………………. S.17
V.1 Formale Vorgaben zur Angebotsabgabe………………………………………………… S.17
V.2 Bindefrist……………………………………………………………………………………... S.17
V.3 Bewertung der Angebote…………………………………………………………………… S.17
V.4 Preisgleitklausel…………………………………………………………………………….. S.18
VI. Rechtsmittel………………………………………………………………………………….. S.22
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Fördergebietsmanagement – Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt
Anhänge zur „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“
Anhang A Vordruck Teilnahmeantrag
Anhang B-1 bis B-8 Vordrucke für Angaben/ Erklärungen
Anhang C Eignungsmatrix Teilnahmeantrag
Anhang D Bewertungsmatrix Verhandlungsverfahren (Zuschlagskriterien)
Anhang E Dienstleistungsvertrag
Anhang F Information + DSGVO (EU)
Anhang G ISEK Homberger Innenstadt Bericht
Anhang H ISEK Homberger Innenstadt Projektblätter
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Fördergebietsmanagement – Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt
I. Ausgangssituation und Projektgegenstand
Diese Unterlage enthält Informationen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der Vergabebekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Der Auftraggeber, die Stadt Homberg (Efze) (AG), ist 2025 in das Bund-Länder-Förderprogramm „Sozialer
Zusammenhalt“ aufgenommen worden. Aktuell wird ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (I-
SEK) mit intensiver Bürgerbeteiligung erarbeitet, welches voraussichtlich in Q3/Q4 2026 fertiggestellt und be-
schlossen wird. Das ISEK wird einen Maßnahmenkatalog mit einer festgelegten Priorisierung beinhalten, den
es umzusetzen gilt. Vorentwürfe des ISEKs und des Maßnahmenkataloges sind den Vergabeunterlagen bei-
gefügt.
Das Förderprogramm umfasst in seinem räumlichen Schwerpunkt die südliche Innenstadt der Stadt Homberg
(Efze) beginnend am Busbahnhof/Wallstraße, übergehend zur Homberger Freiheit und den Bereich der Zie-
genhainer Straße. Im ISEK-Prozess soll das Fördergebiet um zwei Bereiche ergänzt werden – der Stellberg
mit Sportpark sowie die Untergasse.
Ziel des gesamten Entwicklungsprozesses des ISEKs sowie der anschließenden Umsetzung der Maßnahmen
ist die qualitative Aufwertung des Fördergebietes in der Homberger Innenstadt. Dieses schließt die Verbesse-
rung der Nutzbarkeit und die bessere sozialräumliche Vernetzung für verschiedene Bevölkerungsgruppen mit
ein.
Das ISEK wird inhaltlich die Handlungsfelder des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ beinhalten und diese
auf die konkret auf den Ort bezogenen Ziele herunterbrechen:
• Soziale und kulturelle Infrastruktur sowie Bildungsorte
• Wohnen und Wohnumfeld
• Nachbarschaftliches Zusammenleben, Integration, Inklusion und Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen
• Aktivierung und Beteiligung
• Öffentliche Räume und Freiflächen für Begegnung, Freizeit, Bewegung, Sport und Gesundheit
• Klimaschutz, Klimafolgeanpassung, grün-blaue Infrastruktur und Umweltgerechtigkeit
• Nahversorgung und Daseinsvorsorge
• Nachhaltige Mobilität
• Lokale Ökonomie, Arbeitsmarkt und Qualifizierung
• Image und Sicherheit
Nähere Informationen zum Förderprogramm und dem bisherigen Prozess können unter folgenden Links
abgerufen werden:
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Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb der Stadt Homberg (Efze)
Fördergebietsmanagement – Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt
https://www.homberg-innenstadt.de/
https://www.homberg-efze.de/wirtschaft-stadtentwicklung/stadtentwicklung/aktuelle-projekte/sozialer-
zusammenhalt/
https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/foerderprogramme/sozialer-zusammenhalt.html
Aufgrund von bestehender Erfahrung in der Städtebauförderung seitens der Stadt Homberg (Efze) wurde ent-
schieden, dass der Verwaltung eine externe Unterstützung in Form eines Fördergebietsmanagements für die
Umsetzung des ISEKs bereitgestellt werden soll. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass so die erfolgrei-
che Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gewährleistet werden kann.
Die Leistungen des Fördergebietsmanagements werden zunächst für zwei Jahre (bis Ende 2028) ausgeschrie-
ben und beauftragt. Wird das Auftragsverhältnis nicht fristgerecht bis sechs Monate vor Ablauf der Vertrags-
laufzeit gekündigt, verlängert sich dieses um jeweils ein Jahr bis zum Abschluss der Gesamtfördermaßnahme
(vsl. 2039).
II. Gegenstand des Vergabeverfahrens und Übersicht zum Verfahrensablauf
- Ausgeschriebene Dienstleistungen
1.1 Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf das Fördergebietsmanagement von 2027
zunächst bis 2028.
1.2 Gegenstand des Vergabeverfahrens sind folgende Dienstleistungen:
Fördergebietsmanagement - Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms
„Sozialer Zusammenhalt“
1.3 Beschreibung des Leistungsumfanges
Das Fördergebietsmanagement unterstützt die Auftraggeberin bei der zielgerichteten Umsetzung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sowie bei der Sicherstellung einer wirt- schaftlichen, qualitätsvollen und förderrechtskonformen Durchführung der Gesamtmaßnahme. Insbesondere sind dabei folgende Leistungen zu erbringen:
Steuerung und Koordination der Gesamtmaßnahme
• Steuerung und Begleitung der Umsetzung der Gesamtmaßnahme im Sinne der Ziele des Förder- programms sowie des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
• Strategische Beratung der Auftraggeberin in allen die Gesamtmaßnahme betreffenden städtebau- lichen, organisatorischen, verfahrensbezogenen und förderrechtlichen Fragestellungen
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Fördergebietsmanagement – Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt
• Fortschreibung, Aktualisierung und dynamische Anpassung des ISEK einschließlich Maßnahmen- , Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplanung
• Koordination sämtlicher Projekte und Prozesse im Sinne eines Multiprojektmanagements unter Berücksichtigung fachlicher, zeitlicher und finanzieller Wechselwirkungen
• Entwicklung, Sicherung und Optimierung der qualitativen Anforderungen an Gesamt- und Einzel- maßnahmen
• Steuerung von Terminen, Kapazitäten und Verfahrensabläufen
• Aufbau und Durchführung eines projektbezogenen Monitorings sowie Controllings
• Durchführung und Dokumentation regelmäßiger Steuerungs- und Abstimmungstermine mit der Auftraggeberin
• Initiierung weiterer städtebaulicher Maßnahmen und Projekte im Zusammenhang mit den Entwick- lungszielen des Fördergebietes
Koordination und Verfahrensmanagement
• Koordination und Vernetzung aller an der Gesamtmaßnahme beteiligten Akteure
• Steuerung der Kommunikations- und Abstimmungsprozesse zwischen Auftraggeberin, Fachpla- nenden, Behörden, Fördermittelgebern, Eigentümern, Investoren und weiteren Beteiligten
• Wahrnehmung von Schnittstellenfunktionen zwischen allen Projektbeteiligten
• Informationsmanagement sowie Sicherstellung des projektbezogenen Informationsflusses
• Vorbereitung, Moderation und Dokumentation von Abstimmungsprozessen
• Moderation unterschiedlicher Interessenlagen sowie Unterstützung bei Konfliktlösungen
• Begleitung formeller und informeller Verfahren
• Mitwirkung bei der Vorbereitung politischer Beratungen und Beschlussfassungen
• Vorbereitung von Sitzungs- und Beschlussvorlagen für politische Gremien
Betreuung und Steuerung von Einzelmaßnahmen
• Fachliche und organisatorische Begleitung der Einzelmaßnahmen von der Projektentwicklung bis zum Projektabschluss
• Beratung der Auftraggeberin bei der Entwicklung und Priorisierung von Einzelmaßnahmen
• Mitwirkung bei der Erstellung von Nutzungskonzeptionen, Machbarkeitsstudien, Voruntersuchun- gen und städtebaulichen Entwicklungsansätzen
• Koordination und fachliche Begleitung von Planungen, Gutachten, Wettbewerben und Investitions- vorhaben sowie aller investiven und nicht-investiven Maßnahmen im Fördergebiet
• Vorbereitung und Mitwirkung bei Ausschreibungen und Vergabeverfahren
• Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen für externe Leistungen
• Prüfung und Kontrolle von Leistungsergebnissen externer Auftragnehmer
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Fördergebietsmanagement – Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt
• Projektsteuerung hinsichtlich Qualitäten, Quantitäten, Kosten, Finanzierung, Terminen und Kapa- zitäten
Fördermittel- und Finanzierungsmanagement
• Beratung der Auftraggeberin in sämtlichen förderrechtlichen und finanzierungsbezogenen Fra- gestellungen
• Erstellung, Fortschreibung und Steuerung der Kosten-, Finanzierungs- und Fördermittelplanung
• Erstellung der jährlichen Programmanträge im Rahmen der Städtebauförderung
• Fördermittelmanagement der Gesamtmaßnahme einschließlich:
Mittelabrufe o Mittelbewirtschaftung o Fördermittelcontrolling o Fristenmanagement o Verwendungsnachweise o Zwischen- und Schlussabrechnungen o • Fördermittelmanagement einzelner Projekte einschließlich Prüfung der Förderfähigkeit und För- dermittelzuordnung
• Akquisition ergänzender Fördermittel und Drittmittel
• Mitwirkung bei Prüfungen durch Bewilligungs- und Prüfbehörden
• Sicherstellung der Einhaltung förderrechtlicher Auflagen und Nebenbestimmungen
Beteiligung, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
• Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung einer projektbezogenen Kommunikations- und Be- teiligungsstrategie
• Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Informations-, Beteiligungs- und Dialogfor- maten
• Vorbereitung, Moderation und Begleitung der Lokalen Partnerschaft bzw. vergleichbarer Begleit- gremien
• Unterstützung der Auftraggeberin bei der Kommunikation der Gesamtmaßnahme gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Beteiligten
• Organisation und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen
• Mitwirkung bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
• Unterstützung bei der Erstellung analoger und digitaler Informationsmedien
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Fördergebietsmanagement – Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt
• Redaktionelle Mitwirkung bei projektbezogenen Veröffentlichungen und digitalen Kommunikati- onsplattformen sowie die Bereitstellung, Pflege und redaktionelle Betreuung einer Projekthome- page
• Unterstützung bei der Entwicklung eines einheitlichen Erscheinungsbildes/ Labels/ Branding der Fördermaßnahme
Beratung und Betreuung Dritter
• Beratung privater und öffentlicher Akteure zu städtebaulichen und förderrechtlichen Fragestellun- gen innerhalb des Fördergebietes
• Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Steuerung kommunaler Förderprogramme und Anreizsysteme
• Fachliche Begleitung und Qualitätssicherung privater Maßnahmen mit Bezug zur Gesamtmaß- nahme
• Koordination der Weitergabe von Fördermitteln an Dritte
• Steuerung und Abstimmung weiterer Aktivitäten privater und öffentlicher Akteure im Fördergebiet
Dokumentation, Monitoring und Evaluation
• Laufende Dokumentation des Gesamtprozesses
• Erstellung regelmäßiger Sachstandsberichte sowie Jahres- und Schlussberichte
• Aufbau und Fortschreibung eines Monitoringsystems zur Erfolgskontrolle
• Durchführung von Zwischenevaluierungen und Gesamtevaluierungen
• Darstellung von Zielerreichungsgraden sowie Ableitung von Handlungsempfehlungen
• Dokumentation der Fördermittelverwendung und Maßnahmenumsetzung
1.4 Dienstleistungsvertrag
Mit dem Zuschlag kommt ein Dienstleistungsvertrag (Anhang E) zwischen dem Bieter, der den Zuschlag für
die ausgeschriebene Leistung erhält, und dem Auftraggeber zu Stande.
Art und Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den
Vergabeunterlagen, einschließlich des Dienstleistungsvertrages, der jeweiligen Aufgabenbeschreibung
sowie aus dem hierauf abgegebenen verbindlichen Angebot des Auftragnehmers.
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Fördergebietsmanagement – Verfahrensbegleitung im Rahmen des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt
- Übersicht zum Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren wird in folgenden Abschnitten durchgeführt:
2.1 Teilnahmewettbewerb
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs fordert der Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von
Unternehmen öffentlich auf, Teilnahmeanträge abzugeben. Jedes interessierte Unternehmen kann einen
Teilnahmeantrag abgeben.
Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen dem Auftraggeber innerhalb der Teilnahmefrist die
geforderten Informationen zur Prüfung der Eignung der Unternehmen zur Ausführung der ausgeschriebenen
Leistungen. Der Auftraggeber begrenzt die Anzahl der Bewerber, die an den sich anschließenden
Verfahrensschritten teilnehmen, gemäß § 51 Abs. 1 VgV auf maximal fünf. Die Einzelheiten zur Auswahl der
Bewerber sind bezogen auf die anliegende Eignungsmatrize – „Eignungskriterien Teilnahmeantrag“ (Anhang
C) sowie der Ziffer IV.3.1 bis IV.3.3 dieser Bewerberinformation zu entnehmen.
2.2 Verhandlungsverfahren
Das sich anschließende Verhandlungsverfahren verläuft in mehreren Phasen.
In der ersten Phase fordert der Auftraggeber die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten
Unternehmen zur Abgabe eines ersten Angebotes auf. Mit dem ersten Angebot übermitteln die Bieter
innerhalb der Angebotsfrist die vom Auftraggeber geforderten Unterlagen.
In der zweiten Phase verhandelt der Auftraggeber mit allen zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern, die
in formeller Hinsicht wertbare Angebote abgegeben haben, über die Erstangebote und (sofern erforderlich)
alle Folgeangebote.
In der dritten Phase unterrichtet der Auftraggeber die verbleibenden Bieter über die Absicht, die
Verhandlungen abzuschließen und legt eine Frist für die Einreichung der endgültigen Angebote fest. Die
Bieter übermitteln ihre Angebote innerhalb der festgelegten Frist.
Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf der Grundlage der
Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten und würde damit die zweite und dritte
Phase überspringen.
Der Auftraggeber entscheidet auf der Grundlage der Zuschlagskriterien (Einzelheiten sind der
anliegenden, maßgeblichen Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien (Anhang D) sowie der Ziffer V.
dieser Bewerberinformation zu entnehmen), welches der verbliebenen wertbaren endgültigen
Angebote er bezuschlagt.
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Hinsichtlich der Bindefrist der Angebote wird auf Ziffer II.2.3 verwiesen.
2.3 Zeitplan
Die nachfolgend genannten Zeitangaben zur Abwicklung des Vergabeverfahrens dienen lediglich dazu, den
Bewerbern die Abschätzung des Zeitbedarfs und die Kapazitätsplanung zu erleichtern. Sie sind
unverbindlich. Ansprüche aufgrund eines geänderten Zeitplanes können daraus nicht abgeleitet werden. Der
Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Termine in den Vergabeunterlagen und/oder im Rahmen der
Verhandlungen, soweit rechtlich zulässig, noch anzupassen. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, die
nachfolgend angegebenen Fristen (mit Ausnahme der ersten Angebotsfrist) für die Angebotsabgabe im
gegenseitigen Einvernehmen mit den ausgewählten Bewerbern zu verkürzen.
| Bekanntmachung Teilnahmewettbewerb | 29.09.2026 |
|---|---|
| Frist Teilnahmeantrag | 02.11.2026, 10:00 Uhr |
| Ende Frist für zusätzliche Informationen | 23.10.2026 |
| Aufforderung zur Abgabe der ersten Angebote | 16.11.2026 |
| Angebotsfrist | 14.12.2026, 10:00 Uhr |
| Vergabeverhandlungen | 2. KW 2027 |
| Aufforderung zur Abgabe der endgültigen Angebote | 15.01.2027 |
| Angebotsfrist | 27.01.2027, 10:00 Uhr |
| Information gemäß § 134 GWB | 15.02.2027 |
| Bindefrist | 01.03.2027 |
| Laufzeit des Fördergebietsmanagements | Zunächst bis 31.12.2028 |
| Maximale Laufzeit des Fördergebietsmanagements | Bis voraussichtlich 31.12.2039 |
- Entschädigung
Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
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III. Angaben zum Teilnahmewettbewerb
- Öffentlicher Auftraggeber
Öffentlicher Auftraggeber dieses Verfahrens zur Vergabe von Dienstleistungen ist die
Stadt Homberg (Efze)
Rathausgasse 1
34576 Homberg (Efze)
- Vergabeart
Der Auftraggeber schreibt die zu vergebenden Leistungen europaweit im Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung (VgV) aus.
- Teilnahmewettbewerb / Elektronische Kommunikation
3.1 Der Auftraggeber hat das Vergabeverfahren mit einer im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlichten Bekanntmachung eingeleitet. Die Bekanntmachung ist im Internet abrufbar.
Das Vergabeverfahren wird durchgeführt von der
Stadt Homberg (Efze)
Rathausgasse 1
34576 Homberg (Efze)
3.2 Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform subreport nach den Bestimmungen der VgV
durchgeführt. Die Unterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang gebührenfrei
zur Verfügung unter www.subreport-elvis.de/E31658359 Angebote oder Teilnahmeanträge sind
ausschließlich elektronisch über die Plattform subreport einzureichen. Am Auftrag interessierte Unternehmen
haben sich um die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zu bewerben. Die Teilnahmeunterlagen
können ausschließlich elektronisch angefordert werden und müssen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist
elektronisch über die Plattform übermittelt worden sein. Ein Zusenden der Unterlagen und/oder eine
Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich. Eingänge per einfacher
E-Mail bzw. per Post sind zwingend auszuschließen.
Sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt in diesem Verfahren
ausschließlich über das vorgenannte Portal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, sich
kostenfrei zu registrieren, um bei möglichen Informationen oder Änderungen während des
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Verfahrens per E-Mail unterrichtet zu werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zum
Einreichen eines Teilnahmeantrags sowie eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
3.3 Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf der Vergabeplattform hinterlegt.
Das Hochladen, die Verschlüsselung des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung erfolgt über die
Vergabeplattform. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem
Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.
Mit der Einreichung gelten der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen in
Textform nach § 126b BGB als abgegeben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene
Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der
Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB eingereicht und hochgeladen werden. Etwaige
Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind
dem Angebot beizufügen.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum
Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag/das Angebot
einzureichen.
Die in den Teilnahme- und Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und
soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie
Weitergabe der Teilnahme- und Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines
Teilnahmeantrages oder Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde
Unternehmen zulässig. Eine darüberhinausgehende Weitergabe und insbesondere der Verkauf von
Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
3.4 Die Bewerber haben für ihre Teilnahmeanträge die in den Anhängen B zu dieser Information beigefügten
Formulare zu verwenden. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in Textform gemäß § 126 b BGB zu stellen
und muss vollständig elektronisch bis zum 02.11.2026 über die Vergabeplattform subreport eingegangen
sein. Teilnahmeanträge, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3.5 Grundlage der Bewertung der Teilnahmeanträge sind die nachfolgend unter Ziffer IV.3 mitgeteilten Kriterien
und deren Gewichtung. Die als Anhang C dieser Bewerberinformation beigefügte Eignungsmatrix gibt eine
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tabellarische Übersicht über die Inhalte der Bewertungskriterien sowie über deren jeweilige Gewichtung und
die Strukturierung der Bewertung.
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber
unverzüglich vor Abgabe seines Teilnahmeantrags in Textform darauf hinzuweisen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesen Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bewerber Auskünfte darüber zu
geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies
gilt auch für Bewerbergemeinschaften.
Teilnahmeanträge und Angebote von Bewerbern bzw. Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem
Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
- Bieterfragen
Die Beantwortung von Fragen zum Vergabeverfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den
Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Portal subreport (im Bereich
Bieterkommunikation). Zur Beteiligung an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Etwaige
Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens zum Ablauf des 23.10.2026 über das
o.g. Vergabeportal übersendet werden.
IV. Teilnahmebedingungen und Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
- Geforderte Ausbildung
Bewerber und alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben durch Eigenerklärung oder Nachweis
anzugeben, dass sie einen Studiengang in den Bereichen „Ingenieurswesen“, „Architektur“, „Stadt- oder
Landschaftsplanung“, oder „Landschaftsarchitektur“ oder vergleichbaren Bereichen abgeschlossen haben,
oder in der Bundesrepublik Deutschland in diesen Bereichen jeweils tätig sind.
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- Bewerbergemeinschaften – gesamtschuldnerische Haftung
Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
unzulässig sind und in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbergemeinschaften im
weiteren Verfahren führen.
- Mindestanforderungen an die Eignung und Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden
Bewerber
Die von dem Auftraggeber an die Eignung der Bewerber gestellten Anforderungen ergeben sich aus den
nachfolgenden Ziffern 3.1 bis 3.3. Teilnahmeanträge, welche die nachfolgend genannten
Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
3.1 Fördergebietsmanagement – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Mindeststandards
gemäß Anlage C Eignungsmatrix_Management)
Bewerber haben Referenzen für die letzten 5 Jahren (gerechnet ab Veröffentlichung der EU-
Bekanntmachung) für das Fördergebietsmanagement in der Städtebauförderung einschließlich der
Umsetzung/Abwicklung von Städtebauförderprogrammen und Durchführung von Bürger-
beteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit Leistungen erbracht haben, vorzulegen.
Es müssen mindestens zwei Referenzen nachgewiesen werden. In die Bewertung fließen maximal vier
weitere Referenzen ein. Insgesamt werden maximal sechs Referenzen gewertet. Bei mehr als sechs
eingereichten Referenzen werden die ersten sechs (Laufende Nr. der Referenz 1 – 6) gewertet.
Den Teilnahmeanträgen sind – sowohl für die vorstehend beschriebenen mindestens nachzuweisenden
Referenzen als auch für weitere Referenzen – kurze Projektbeschreibungen (Anlage B-2) der
Referenzprojekte beizufügen, in denen die Projekte, die erbrachten Leistungen, der Zeitraum der
Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Weiterhin darf pro Referenz
maximal eine formlose DINA4-Seite ergänzend als ausführlichere Projektbeschreibung beigefügt werden.
Sollten mehr als eine DINA4-Seite pro Referenz eingereicht werden, wird jeweils nur die erste Seite zur
Beurteilung der Referenz genutzt.
3.2 Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
Liegen dem Auftraggeber mehr als fünf vollständige Teilnahmeanträge vor, welche die Mindestkriterien an
die Eignung der Bewerber erfüllen, so wählt der Auftraggeber die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren
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aufzufordernden Bieter durch eine Bewertung der Teilnahmeanträge aus. Grundlage der Bewertung der
Teilnahmeanträge sind in dieser Bewerberinformation sowie in der als Anhang C beigefügten
Eignungsmatrix_Management mitgeteilten Kriterien und deren Gewichtung:
(1) Anzahl Referenzenprojekte
Fördergebietsmanagement der Städtebauförderung einschließlich Umsetzung und Abwicklung von
Städtebauförderprogrammen, Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren und Öffentlichkeitsarbeit /
Moderationsleistungen aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung.
Es werden maximal 6 Referenzen gewertet.
Gewichtung: 60 % (anzugeben mithilfe Formular Referenzliste Fördergebietsmanagement Anhang B-2)
(2) Anzahl der beschäftigten Berufsträger
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so
werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die
Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten
bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur
Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Gewichtung: 40 % (anzugeben mithilfe Formular Angaben Berufsträger – Anhang B-3)
3.3 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Haftpflichtversicherung
Bewerber haben zu erklären, dass Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen:
Deckungssumme pro Versicherungsfall von mind. 3 Mio. € für Personenschäden und mind. 1,5 Euro für
Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres
muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr).
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des
Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährt
werden wird. Die Bestätigung des Versicherers ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3.4 Eignungsleihe – gesamtschuldnerische Haftung – Unteraufträge
3.4.1 Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so haben der Bewerber und
der Unternehmer, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, mit dem Teilnahmeantrag eine
Erklärung dahingehend vorzulegen, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
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3.4.2 Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen
(Unterauftragnehmer), so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem
Teilnahmeantrag benennen. Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von
ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und
diese Unternehmen geeignet (nur bei Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter
sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
Unternehmen sind bei der Eignungsleihe dem Teilnahmeantrag, bei der Unterauftragsvergabe auf
gesondertes Verlangen des Aufraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
3.4.3 Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen oder die
das entsprechende Eignungskriterium (nur bei Eignungsleihe) nicht erfüllen, innerhalb einer von der
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
vorliegen, behält sich die Vergabestelle vor, dass das Unternehmen durch den Bewerber/Bieter innerhalb
einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
3.4.4 Die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von
Unterauftragnehmern Eignungsleihern zu erbringenden Teilleistungen in Bezug auf diese beizubringen und
dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des § 47 VgV verwiesen.
3.5 Präqualifizierung
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-
verein.de) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU
registriert sind, können dies bei Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. durch Angabe der
Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den
vorgenannten Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das
Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
V. Ausblick auf das Verhandlungsverfahren
Die nachfolgenden Angaben dienen der Information der Bewerber zum weiteren Verlauf des
Vergabeverfahrens. Angaben zu den nachfolgenden Kriterien sind mit dem Teilnahmeantrag noch
nicht erforderlich und werden bei der Auswertung der Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
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- Formale Vorgaben zur Angebotsabgabe
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird der Auftraggeber den im Teilnahmewettbewerb
ausgewählten Bewerbern eine Zusammenstellung der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen und
Erklärungen übersenden. Die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter haben mit dem ersten Angebot
zwingend die geforderten Unterlagen und Erklärungen abzugeben und die genannten Anforderungen zu
erfüllen.
Für das nach den Verhandlungsgesprächen auf weitere Aufforderung abzugebende verbindliche Angebot gilt
dies entsprechend. Auch das verbindliche Angebot ist als vollständiges Angebot abzugeben. Ein sog.
Differenzangebot mit Verweis auf das Erstangebot ist unzulässig und wird als nicht abgegeben bewertet. Der
Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die allgemeine Vergabeunterlage zur Aufforderung der Abgabe
des verbindlichen Angebotes anzupassen.
- Bindefrist
Die Bindefrist des verbindlichen Angebots kann dem Zeitplan unter Ziffer II.2.3 entnommen werden und kann
sich abhängig von der Angebotsanforderung noch verschieben.
- Bewertung der Angebote
Die Bewertung der eingehenden Angebote erfolgt auf Grundlage der Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien,
die den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Anhang D), anhand von vier Kriterien, wovon eines der Preis
(Honorar) ist:
-
Honorar / Preis 30 %
-
Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters 20 %
-
Konzept zum Beratungsansatz 35 %
-
Präsentation 15 %
Die erreichten Punkte (maximal jeweils 5) für die Kriterien zu den Ziffern 2, 3 und 4 (Qualität) werden mit der
Zahl multipliziert die der Gewichtung entspricht (bei 10 % Gewichtung also 10, bei 30 % Gewichtung also
30), so dass dann 50 Punkte (Gewichtung 10 %), 150 Punkte (Gewichtung 30 %) erreicht werden können.
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der Interpolationsmethode.
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Die Punkte für den Preis werden wie folgt berechnet: Das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis
(Kriterium Ziffer 1) erhält die Anzahl der Punkte, die der Multiplikation mit der Preisgewichtung entspricht,
also 150 Punkte (= 5 mal 30).
Ein fiktives Angebot mit dem 1,5fachen Preis (oder darüber) erhält 0 Punkte. In der Spanne dazwischen wird
linear interpoliert:
1,5 * Niedrigstpreis - Angebotspreis 150 Pkt. * 1,5 * Niedrigstpreis - Niedrigstpreis
Die erzielten Punkte werden zusammengerechnet. Hat z.B. das preisgünstigste Angebot überall die
Maximalpunktzahl erreicht, erzielt es 500 Punkte (Maximalpunktzahl).
Das Angebot mit den höchsten Punkten ist das wirtschaftlichste Angebot.
-
Preisgleitklausel
-
Grundsatz und Preisbindung
Die im Angebot angegebenen Preise sind für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit verbindlich und
unveränderlich. Für die ersten beiden Vertragsjahre besteht kein Anspruch auf Anpassung der vertraglich
vereinbarten Preise aufgrund von Veränderungen der Personal-, Sach- oder sonstigen Kosten.
Ab dem Beginn des dritten Vertragsjahres können die vertraglich vereinbarten Preise nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen angepasst werden.
Die Preisgleitung erfolgt ausschließlich nach den in dieser Klausel festgelegten Berechnungsgrundlagen und
dem festgelegten Berechnungsverfahren. Eine darüberhinausgehende Anpassung der Vergütung aufgrund
allgemeiner Kostensteigerungen ist ausgeschlossen.
- Voraussetzung der Preisgleitung
Die Preisgleitung berücksichtigt die unterschiedliche Bedeutung der Personal- und sonstigen Kosten für die
ausgeschriebene Leistung.
Die Preisentwicklung wird anhand einer gewichteten Kombination aus 70 % Arbeitskostenentwicklung und
30 % allgemeiner Preisentwicklung ermittelt. Für die Arbeitskostenentwicklung wird der vom Statistischen
Bundesamt (Destatis) veröffentlichte Arbeitskostenindex für Deutschland, Wirtschaftsabschnitt M
„Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ herangezogen.
Für die allgemeine Preisentwicklung wird der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte
Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) herangezogen.
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- Basiswerte
Als Basiswerte für die erste Preisüberprüfung gelten die Indexstände, die zum Zeitpunkt des Beginns der
Vertragslaufzeit für die beiden maßgeblichen Indizes zuletzt veröffentlicht wurden. Diese Basiswerte bleiben
für die Dauer der ersten zweijährigen Preisbindung maßgeblich. Die erste Preisüberprüfung erfolgt zum
Beginn des dritten Vertragsjahres. Nach jeder erfolgten Preisänderung werden die für diese Preisänderung
maßgeblichen Indexstände als neue Basiswerte für die nächste Preisüberprüfung herangezogen.
- Zeitpunkt der Preisüberprüfung
Die erste Preisüberprüfung erfolgt zum Beginn des dritten Vertragsjahres. Danach kann eine
Preisüberprüfung jeweils zum Beginn eines weiteren Vertragsjahres erfolgen. Eine Preisüberprüfung
innerhalb eines Vertragsjahres findet nicht statt. Die Preisgleitung kommt nur zur Anwendung, wenn der
Vertrag über den Zeitraum der ersten zweijährigen Vertragsbindung hinaus fortgeführt wird.
- Schwellenwert
Eine Preisänderung erfolgt nur, wenn die nach Ziffer 6 ermittelte gewichtete Veränderung der maßgeblichen
Indizes gegenüber den für die letzte Preisfestsetzung maßgeblichen Indexständen mehr als 3 % beträgt. Der
Schwellenwert gilt gleichermaßen für Preissteigerungen und Preissenkungen. Wird der Schwellenwert
überschritten, wird die gesamte nach Ziffer 6 ermittelte prozentuale Veränderung berücksichtigt.
- Berechnung der Preisänderung
Die Preisänderung wird anhand folgender Formel ermittelt: P = P × [0,70 × (A / A ) + 0,30 × (V / V )]
Dabei gilt: ₁ ₀ ₁ ₀ ₁ ₀ • P = bisheriger vertraglicher Preis
• P = neuer vertraglicher Preis ₀ • A = bisheriger maßgeblicher Arbeitskostenindex ₁ • A = neuer maßgeblicher Arbeitskostenindex ₀ • V = bisheriger maßgeblicher Verbraucherpreisindex ₁ • V = neuer maßgeblicher Verbraucherpreisindex ₀ Die sich aus der Formel ergebende prozentuale Veränderung wird kaufmännisch auf zwei ₁ Nachkommastellen gerundet.
- Beispiel für die erste Preisgleitung
Der im Angebot vereinbarte Preis beträgt beispielsweise:
10.000,00 € netto pro Monat
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Für die erste Preisüberprüfung zum Beginn des dritten Vertragsjahres ergibt sich gegenüber den
Basiswerten folgende Entwicklung: • Arbeitskostenindex: +6,00 % • Verbraucherpreisindex: +3,00 %
Die gewichtete Preisentwicklung beträgt:
0,70 × 6,00 % + 0,30 × 3,00 % = 5,10 %
Da die ermittelte Veränderung von 5,10 % den Schwellenwert von 3 % überschreitet, wird der Vertragspreis
angepasst. Der neue Preis beträgt:
10.000,00 € × 1,051 = 10.510,00 € netto pro Monat.
Bei einer negativen Entwicklung der maßgeblichen Indizes erfolgt die Berechnung entsprechend und kann
zu einer Herabsetzung des Vertragspreises führen.
- Mitteilung und Berechnung
Die Anwendung der Preisgleitung ist der jeweils anderen Vertragspartei in Textform mitzuteilen und
nachvollziehbar zu berechnen. Die Mitteilung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
• die für die letzte Preisfestsetzung maßgeblichen Indexstände, • die zum Zeitpunkt der Preisüberprüfung maßgeblichen neuen Indexstände, • die prozentuale Veränderung des Arbeitskostenindexes, • die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindexes, • die daraus resultierende gewichtete Gesamtveränderung, • den bisherigen Vertragspreis, • den sich aus der Preisgleitformel ergebenden neuen Vertragspreis.
Die geänderten Preise werden nach Prüfung der Berechnung zum Beginn des jeweiligen Vertragsjahres
wirksam.
- Änderung oder Wegfall eines Indexes
Wird einer der für die Preisgleitung maßgeblichen Indizes vom Statistischen Bundesamt nicht mehr
veröffentlicht oder in seiner Systematik wesentlich geändert, ist der entsprechende amtliche Nachfolgeindex
heranzuziehen.
Sofern kein unmittelbarer Nachfolgeindex veröffentlicht wird, ist derjenige amtliche Index heranzuziehen, der
hinsichtlich seiner Zusammensetzung und Aussagekraft dem bisherigen Index möglichst weitgehend
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entspricht. Die Gewichtung von 70 % Arbeitskostenentwicklung und 30 % allgemeiner Preisentwicklung
bleibt unverändert.
- Keine rückwirkende Anpassung
Eine rückwirkende Anpassung der Vergütung findet nicht statt. Die angepassten Preise gelten jeweils ab
Beginn des Vertragsjahres, für das die Preisüberprüfung nach dieser Klausel vorgesehen ist.
- Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist nicht Bestandteil der Preisgleitung. Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes
werden unabhängig von dieser Preisgleitklausel entsprechend den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
- Vertragsverlängerungen
Die Preisgleitklausel gilt für die gesamte Vertragslaufzeit nach Ablauf der ersten zweijährigen Preisbindung.
Bei einer automatischen Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Vertragsjahr kann die Vergütung
jeweils zum Beginn des Verlängerungsjahres nach Maßgabe dieser Preisgleitklausel angepasst werden.
Die Möglichkeit der Preisgleitung lässt die Regelungen über die maximale Vertragslaufzeit und die
Beendigung des Vertrages unberührt.
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VI. Rechtsmittel
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der
Vergabekammer des Landes Hessen
beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
Deutschland (DE)
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834
gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann
erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten
Zuschlag informiert hat (§ 134 GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gemäß § 160
Abs. 3 GWB:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragstelle den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
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