Flockungshilfsmittel für die Klärschlammbehandlung liefern

Status
Offen
Angebotsfrist
08.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
30.10.2026
CPV-Codes
Flockungsmittel (24958200)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
756107-2026
Verfahrensnummer
01a14468-f162-4998-b71f-d7affcd746e6

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadtentwässerung Dresden GmbH schreibt die Lieferung von Flockungshilfsmitteln als Zeitvertrag aus. Die Mittel werden zur Entwässerung und Eindickung von Klärschlamm in den Kläranlagen Dresden-Kaditz und Ottendorf-Okrilla eingesetzt; die Angebotsfrist endet am 8. Dezember 2026.

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Leistungsbeschreibung

Zeitvertrag Lieferung von Flockungshilfsmitteln für die Schlammentwässerung und -eindickung der SEDD GmbH

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung von Flockungshilfsmitteln für die Schlammentwässerung und -eindickung

    Die Stadtentwässerung Dresden GmbH betreibt in 01139 Dresden, Scharfenberger Str. 152 die Kläranlage Dresden-Kaditz. Die zu liefernden Flockungshilfsmittel werden in der Schlammbehandlung der Kläranlage Dresden-Kaditz, sowie der Kläranlage Ottendorf Okrilla • für die Entwässerung von Faulschlamm mittels Zentrifugen und • für die maschinelle Eindickung von Überschussschlamm mittels Siebbandeindicker • für die Entwässerung von aerob stabilisierten Klärschlamm mittels Zentrifugen eingesetzt. Die Ausschreibung umfasst die kontinuierliche Lieferung der Flockungshilfsmittel. Das Flockungshilfsmittel ist als Emulsion in IBC-Behältern zu liefern. Im Bereich der Abwasserbehandlungsanlage werden weitere Chemikalien eingesetzt. Hier sei insbesondere der Einsatz von Eisen(III)-chloridsulfatlösung (Produktname Ferrifloc) erwähnt. Die Anlieferung des FHM für die Schlammentwässerung muss im wasserdichten Big Bag (800 bzw. 1.000 kg) erfolgen, die Teilliefermenge kann 6.000 bis 12.000 kg betragen. Das FHM für die Entwässerung der Kläranlage Ottendorf Okrilla, ist ebenfalls in flüssiger Form in IBC zu liefern, die Teilliefermenge kann 1.000 bis 3.000 kg betragen Der Klärschlamm der Kläranlage Dresden-Kaditz wird einer Klärschlammmonoverbrennung zugeführt mit anschließenden Phosphorrecycling. Das Flockungsmittel für die Kläranlage Ottendorf-Okrilla muss den Anforderungen der Anlage 2 der Düngemittelverordnung, Tabelle 8, Zeilen 8.1.3. als Aufbereitungshilfsmittel entsprechen, da der Klärschlamm hier stofflich verwertet wird. Dies muss im Sicherheitsdatenblatt bestätigt sein. Die Ausschreibung erfolgt in einem Zweistufigen Vergabeverfahren. In der Stufe 1 werden die 3 bestplatzierten Bewerber mittels eines Teilnahmewettbewerbs ausgewählt. In diesem Teilnehmerwettbewerb sind die Bewerber aufgefordert Referenzprojekte der vergangenen 5 Geschäftsjahre anzugeben. Maßgeblich für die geforderten Angaben ist der Bewertungsbogen, der als Grundlage der Bewertung dient. In Stufe 2 sollen der Angebotserarbeitung labor- und großtechnische Versuche vorausgehen, um die erforderliche Einsatzmenge zu bestimmen. Als Vergleichsprodukt werden die derzeitigen im Einsatz befindlichen Polymere herangezogen. Im Zeitraum 08.KW 2027 – 10. KW 2027 können jeweils maximal 4 Produkte je Firma großtechnisch getestet werden (2 Produkte für die Entwässerung, 2 Produkte für Überschussschlammeindickung). Es stehen je Firma insgesamt maximal 5 Arbeitstage zur Verfügung. Der Bewerber erhält für das für die Versuche eingesetzte Produkt eine pauschale Vergütung von 2,80 € /kg bzw. pro Liter netto. Darüber hinaus werden alle weiteren Kosten (Reisekosten etc.) nicht gesondert vergütet. Evtl. vorhandene Restmengen sind vom Bewerber wieder mitzunehmen. Die Schlammmenge wird für die Kläranlage Dresden-Kaditz in der Schlammentwässerung ca. 13.000 t TS pro Jahr und in der Eindickung vom Überschussschlamm ca. 9500 t TS pro Jahr betragen. Für die Kläranlage Ottendorf Okrilla beträgt die Schlammmenge ca. 330 t/TS pro Jahr. Die Kapazität der Faulung erfordert eine Überschussschlammeindickung auf mindestens 5,5 % TS im Mittel als Endprodukt. Bei der Entwässerung von Faulschlamm ist ein Wert von min. 30 % TS im Mittel als Endprodukt anzustreben. Die abfiltrierbaren Stoffe im Zentrat dürfen 500 mg/l nicht überschreiten und das Zentrat muss optisch klar sein. Die Mengen werden auf der Basis einer Schätzung ausgeschrieben. Diese Schätzung beruht auf dem Verbrauch der letzten Jahre, es besteht allerdings kein Anspruch auf vollen Lieferumfang. Die Rechnungslegung kann für die Einzellieferungen erfolgen, möglich ist auch eine monatliche Sammelrechnung. Mit Einreichung des Angebotes ist ein Datenblatt über die Produktzusammensetzung und ein Sicherheitsdatenblatt vorzulegen. Alle weiteren Informationen zum Vergabeverfahren können Sie der Vergabeunterlage entnehmen.

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