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421_Vertragserfüllungsbürgschaft.pdf

Fliesenarbeiten für die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 19:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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421 (Vertragserfüllungsbürgschaft) Bürgschaftsurkunde Der Auftragnehmer

Name und Sitz

und der Auftraggeber

Kommunalbetriebe Bünde - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) -, Am Brunnen 17, 32257 Bünde

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Leistung Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Ringstraße 69, 32257 Bünde; Erweiterung, Fliesenarbeiten

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

€

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschrift(en) Bürge

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

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