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B542_26 Aufforderung_Anl.A.pdf

Fliesenarbeiten für die Anne-Frank-Gesamtschule

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 23:41 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Vergabe- und

Beschaffungszentrum

Stadt Dortmund 44122 Dortmund (211EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes)

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Sachbearbeiter/In: Frau Anschütz Gebäude: Viktoriastraße 15 Zimmer: 322 Tel.: 0231/50-22908 E-Mail: manschuetz@stadtdo.de Vergabeart: Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher Dialog Ablauf der Angebotsfrist: Datum: 30.10.2026 Uhrzeit: 20:00 Uhr Bindefrist endet am: 29.01.2027Sachbearbeiter/In: Frau Anschütz
Gebäude: Viktoriastraße 15
Zimmer: 322
Tel.: 0231/50-22908
E-Mail: manschuetz@stadtdo.de
Vergabeart:
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
Ablauf der Angebotsfrist:
Datum: 30.10.2026 Uhrzeit: 20:00 Uhr
Bindefrist endet am: 29.01.2027

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

BaumaßnahmeVergabenummer
Anne-Frank GESB 542/26
Angebot fürin Dortmundin Dortmund
Fliesenarbeiten

Anlagen


A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212EU Teilnahmebedingungen

Verfahrensregelungen zur Form der Einreichung elektronischer Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote Information „elektronische Angebotsabgabe“ Gewichtung der Zuschlagskriterien

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: 214 Besondere Vertragsbedingungen

2 15 Zusätzliche Vertragsbedingungen

A-2 Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Dortmund

241 Abfall

244 Datenverarbeitung

Pläne/Zeichnungen/Gutachten/Baubeschreibung/sonstige Anlagen (auch digital) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- __ und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

C) die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:

213 Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärung Frauen- und Familienförderung (ab einem Auftragswert von 150.000 € netto)

Eigenerklärung zur Einhaltung der Vorgaben des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (5. EU-Sanktionspaket)

Entwurfspläne

In Abhängigkeit des Angebotes : Angebot zur hochwertigen Wiederverwertung von Asphaltgranulat

Stand: 08.07.2024 (Grundlage VHB Bund 2017 Stand 2023) Seite 1 von 3

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(211EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes)

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222

223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

Tabellarische Aufstellung der kalkulierten Fabrikate

Ur-/Angebotskalkulation

  1. Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen gemäß den Verfahrensbestimmungen der VOB/A, 1. Abschnitt sowie den hierzu bekannt gemachten Bedingungen im Namen und auf Rechnung

der Stadt Dortmund der Dortmunder Stadtentwicklungs- ___________________ zu vergeben. GmbH & Co KG 2. Kommunikation Die Kommunikation erfolgt Elektronisch über die Vergabeplattform unter www.vergabe.nrw.de In Textform unter der folgenden Anschrift: ________________________________

  1. Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) 3.1 Der Auftraggeber wird bei Bauleistungen ab einer Auftragssumme von 25.000,00 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben) einen Aus- zug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

3.2 Zum Nachweis der Eignung sind vorzulegen: mit dem Angebot auf Verlangen der Vergabestelle

Unterlagen nach § 6a EU Nr. 1, Nr. 2 c und Nr. 3 a – c und g – i VOB/A EU

Bei der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft, der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können Sie sich zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen. In diesem Fall kön- nen die entsprechenden Angaben dieser Unternehmen einbezogen werden, falls durch zusätzliche Vorlage einer Bietergemein- schafts- bzw. Verpflichtungserklärung oder in sonstiger Weise nachgewiesen wird, dass Sie im Auftragsfall über die entspre- chenden Mittel verfügen.

3.3 Folgende sonstige Unterlagen/Angaben sind vorzulegen: mit dem Angebot auf Verlangen der Vergabestelle

Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG des Finanzamtes
Gültige Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate)

3.4 Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der Nachweise im Angebotsschreiben 213 die Nummer angeben, unter der sie in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind. Bei Einsatz von Nachunternehmern ist die Eignung dieser auf Verlangen der Vergabestelle ebenfalls durch Nachweis der Präqualifikation, oder durch Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen zu belegen.

  1. Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann nein ja, Höchstzahl: ______ Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirt- schaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen, siehe Anlage ___________________________________ .

  2. Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist

zugelassen (Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Abs. 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot)

nicht zugelassen

  1. Nebenangebote Nebenangebote sind zugelassen, es gelten die Bedingungen gemäß Nr. 4 der Teilnahmebedingungen 212. Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Teilnahmebedingungen 212 gilt nicht.

  2. Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und Nebenangeboten: Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Kriterien: 1 __________, 2 __________, 3 __________, 4 __________, 5 __________ siehe beiliegendes Formblatt Zuschlagskriterien oder Formblatt Angebotsprüfung und Wertung

Stand: 08.07.2024 (Grundlage VHB Bund 2017 Stand 2023) Seite 2 von 3

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(211EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes)

siehe Wertungsmatrix in der Leistungsbeschreibung Kriterium: Preis, Gewichtung 100 v.H.

  1. Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch über die Vergabeplattform unter www.vergabe.nrw.de in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

Schriftlich Bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den ausgefüllten und ggf. an entsprechender Stelle unterzeichneten Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:

Stadt Dortmund Vergabe- und Beschaffungszentrum Viktoriastr. 15 Zimmer 211 (Submissionsstelle) 44135 Dortmund

Der Umschlag ist außen mit dem beigefügten Kennzettel zu versehen.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Angebots, sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entspre- chender Form wie das Angebot einzureichen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der genannten Bindefrist an Ihr Angebot ge- bunden.

  1. Nachprüfungsstelle nach § 21EU VOB/A: Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, Fax: 0251 – 411 2165

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

Anschütz

Verwaltungsfachwirtin

(Dieses Schreiben wurde per EDV erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig)

Stand: 08.07.2024 (Grundlage VHB Bund 2017 Stand 2023) Seite 3 von 3

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212 EU

(Teilnahmebedingungen)

TEILNAHMEBEDINGUNGEN für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allge- meine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitt 2).

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen werden nur bis eine Woche vor dem Submissionstermin beantwortet.

  2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu ge- ben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

  1. Angebote

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Ange- bot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheits- preise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die − ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und − an der im Angebotsschreiben verzeichneten Stelle aufgeführt sind.

Kaufmännische Nebenangebote sind von dieser Regelung ausgeschlossen. In einem Nebenangebot angebotene Preisnachlässe dürfen nicht unter einer Bedingung stehen, die der Bieter beeinflussen kann.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.

  1. Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.

4.2 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Üb- rigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig

Stand: 08.07.2024 – Grundlage VHB Bund 2017 Seite 1 von 2

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212 EU

(Teilnahmebedingungen)

sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Nebenangebote müssen mindestens dem Stand und den Regeln der Technik ent- sprechen sowie das gewollte Ziel des AG unter Einhaltung der Vorgaben, Rand- und Angebotsbe- dingungen erreichen. Darüber hinaus sind die Konstruktionsprinzipien der Ausschreibung beizube- halten.

4.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be- schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind.

Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende An- gaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel- preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

  1. Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzuge- ben, − in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, − in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, − dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, − dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

  1. Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.

  1. 11

Stand: 08.07.2024 Grundlage VHB Bund 2017 Seite 2 von 2

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Verfahrensregelungen zur Form der Einreichung elektronischer Interessensbestätigungen,

Teilnahmeanträge und Angebote

1. Elektronische Angebotsabgabe

Elektronische Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote (im Weiteren als elektronische

Angebote benannt) sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW

www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur

Einreichung elektronischer Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und

Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf den Vergabemarktplatz des Landes NRW

hinterlegten Nutzungsbedingungen.

Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt

(Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen und die Kommunikation).

Elektronische Angebote können -vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren-

grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:

1) Einreichung in Textform nach § 126b BGB

Hier sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, in dem vom

Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool vor Hochladen der Dokumente zu

benennen.

2) Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur

Hier erfolgt die Signatur über ein Softwarezertifikat.

3) Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur

Hier wird das Angebot mit Signaturgerät und Karte signiert. Die qualifizierte elektronische Signatur

sowie entsprechende Signaturgeräte können bei den entsprechenden Zertifizierungsdiensten beantragt

werden.

Weitere Informationen zu den Signaturen stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich

Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz zur Verfügung.

In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung Angebotes und die Weiterleitung mit

dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum

Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Angebotsfrist möglich.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der fortgeschrittenen oder qualifizierten

elektronischen Signatur gelten das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben.

Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und

Firmenstempel müssen in diesem Fall nicht befüllt werden.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der

Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.

Auf die Bewerbungsbedingungen wird hingewiesen.

Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer) sind signiert dem

Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:

- Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,

- Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,

- Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Angebots, sind bis zum Ende der

Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.

Stand: 08.07.2024 Seite 1 von 2

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2. Zulässige Dateiformate für die Übermittlung von Angeboten

Die Datenübermittlung ist derzeit nur mit den folgenden Formaten zulässig:

- Portable Document Format (.pdf)

- Textformate in ASCII oder Unicode Format (.txt)

- Textformat Rich-Text-Format (.rtf)

- Microsoft Word ab 97 (.doc, .docx)

- Microsoft Excel ab 97 (.xls, .xlsx)

- Joint Photographic Expert Group (.jpg)

- Tag Image File Format (.tif)

- Bitmap Pictures (.bmp)

- Portable Network Graphics (.png)

Weitere Formate sind nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit der Vergabestelle zulässig. In allen

zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros)

verwendet werden.

3. Zulässige Dateiformate zum Zweck des Datenaustauschs

Die Datenübermittlung ist derzeit auf die folgenden Formate beschränkt:

- GAEB, Arbeitsmittel zum Datenaustausch nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses

Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML, sofern dies entsprechend des

Formblatts Datenaustausch zugelassen ist

Die Datenaustauschdateien gelten als reine Arbeitsmittel. Eine alleinige Abgabe einer GAEB-Datei ist

in Hinblick auf die für das Angebot erforderlichen Preisangaben des Bieters nicht ausreichend. Auf

die Regelungen in den Vergabeunterlagen wird verwiesen.

4. Allgemeiner Hinweis zu den Vergabeunterlagen

Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie

nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe

der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die

Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und

insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz

des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine

Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g.

Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können von der Vergabestelle geändert oder ergänzt

werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann

erläuternde Hinweise der Vergabestelle enthalten.

Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden

Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet

Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen

oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der

Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine

Registrierung zwingend.

Stand: 08.07.2024 Seite 2 von 2

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Information „elektronische Angebotsabgabe“

Im vorliegenden Verfahren sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Eine Angebotsabgabe in schriftlicher Textform (postalische oder persönliche Einreichung) ist nicht möglich!

Wir bitten möglichst nur eine Datei hochzuladen und auf das Beifügen von Werbung zu verzichten. Sofern mehrere Dateien erforderlich sind, bitten wir diese vorangestellt zu nummerieren. Bitte berücksichtigen Sie die erforderlichen Upload Zeiten.

Die elektronische Vergabe und Kommunikation wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr abgewickelt. Das bedeutet, dass alle Anforderungen/Nachforderungen seitens der Vergabestelle dann auch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr über den Bereich „Kommunikation“ erfolgen. So wird gewährleistet, dass das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abgewickelt wird. Daher bitten wir Sie sensibilisiert auf eingehende E-Mails vom Vergabemarktplatz zu achten und entsprechende Nachrichten abzurufen.

Bei elektronischer Vergabe findet keine öffentliche Submission (Eröffnung der Angebote) statt. Das heißt, dass keine Bieter zur Teilnahme an der Submission zugelassen werden.

Wir weisen darauf hin, dass Ihr Angebot vom weiteren Verfahren auszuschließen ist, wenn dieses nicht wie oben beschrieben elektronisch eingereicht wird!

Folgende Online-Hilfen stehen als Support für Unternehmen zur Verfügung:

https://support.cosinex.de/unternehmen/ ➔ Anleitung für Unternehmen

https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28115008 ➔ Bietertool

https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Bietertool

Tipps zur Abgabe elektronischer Angebote: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Tipps+zur+elektronischen+Ang ebotsabgabe

Kontakt eMail: support@cosinex.de

Stand: 08.07.2024

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