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Merkblatt Luftreinhaltung.pdf

Fliesen-, Platten- und Natursteinarbeiten in einem Kinderhaus

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 07:14 (Europe/Berlin)

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Luftreinhaltung auf Baustellen – Merkblatt

Die Bayerische Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) verfolgt das Ziel eine Verbesserung der

Luftqualität in Gebieten mit hoher Schadstoffbelastung zu erreichen. Dazu enthält die

Verordnung Anforderungen an Baumaschinen in Luftreinhaltegebieten, wie der Stadt

Regensburg.

Regelung

Nach § 2 BayLuftV dürfen Baumaschinen mit einer Leistung vom 19 bis 560 Kilowatt (kW)

auf Baustellen im Stadtgebiet Regensburg nur betrieben werden, wenn sie folgende

Anforderungen erfüllen: 19 kW bis weniger als 37 kW • Stufe IIIA der Richtlinie 97/68/EG oder 37 kW bis weniger als 560 kW • Stufe IIIB der Richtlinie 97/68/EG

Grenzwerte für Baumaschinen nach Richtlinie 97/68/EG (Auszug)

KategorieLeistungNO xHCPartikelCODatum*
(kW)(g/kWh)(g/kWh)(g/kWh)(g/kWh)
Emissionsgrenzwerte Stufe IIIA
K19-377,50,605,531.12.2006
Emissionsgrenzwerte Stufe IIIB
L130-5602,00,190,0253,531.12.2010
M75-1303,30,190,025531.12.2011
N56-753,30,190,025531.12.2011
P37-564,70,025531.12.2012
Emissionsgrenzwerte Stufe IV
Q130-5600,40,190,0253,531.12.2013
R56-1300,40,190,0255,030.09.2014

*für das Inverkehrbringen von Maschinen

Der Kategorie-Kennbuchstabe ergibt sich aus der Typgenehmigungsnummer auf dem

Typenschild:

z.B. e1197/68/KA2004/26047101

Umweltamt, April 2018

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Baumaschinen, die diese Anforderungen nicht einhalten, dürfen nur betrieben werden,

wenn sie bereits vor dem Datum des Inkrafttretens (vgl. Tabelle) in Verkehr gebracht waren

und mit einem entsprechenden Partikelminderungssystem nachgerüstet sind.

Für alle Baumaschinen muss eine entsprechende Bescheinigung (Herstellerbescheinigung

bzw. Nachrüstbescheinigung) auf der Baustelle vorliegen.

Werden drei oder mehr Baumaschinen auf der Baustelle eingesetzt, müssen bis Ende 2018

nur 80 % der betriebenen Maschinen diese Anforderungen einhalten:

Ausnahmen

  1. Bis Ende 2020 gelten die Anforderungen nicht für Baustellen, die weniger als drei

Monate andauern oder Baukosten von höchstens 500.000 € a ufweisen.

  1. Bis Ende 2022 können in bestimmten Fällen (z.B. wirtschaftliche Existenzgefährdung

oder unbillige Härte) Ausnahmen beim Umweltamt der Stadt Regensburg beantragt

werden.

Folgen einer Nichtbeachtung

Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Baumaschine in einem Luftreinhaltegebiet betreibt, die

nicht die Anforderungen nach der BayLuftV erfüllt bzw. nicht über eine

Ausnahmegenehmigung verfügt, kann mit Geldbuße bis zu 2.500 Euro belegt werden.

Kontakt

Für weitere Informationen steht Ihnen das Umweltamt der Stadt Regensburg unter der

Telefonnummer 0941/507-1316 und -7315 oder per E-Mail: umweltamt@regensburg.de

gerne zur Verfügung.

Umweltamt, April 2018

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