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Luftreinhaltung auf Baustellen – Merkblatt
Die Bayerische Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) verfolgt das Ziel eine Verbesserung der
Luftqualität in Gebieten mit hoher Schadstoffbelastung zu erreichen. Dazu enthält die
Verordnung Anforderungen an Baumaschinen in Luftreinhaltegebieten, wie der Stadt
Regensburg.
Regelung
Nach § 2 BayLuftV dürfen Baumaschinen mit einer Leistung vom 19 bis 560 Kilowatt (kW)
auf Baustellen im Stadtgebiet Regensburg nur betrieben werden, wenn sie folgende
Anforderungen erfüllen: 19 kW bis weniger als 37 kW • Stufe IIIA der Richtlinie 97/68/EG oder 37 kW bis weniger als 560 kW • Stufe IIIB der Richtlinie 97/68/EG
Grenzwerte für Baumaschinen nach Richtlinie 97/68/EG (Auszug)
| Kategorie | Leistung | NO x | HC | Partikel | CO | Datum* | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (kW) | (g/kWh) | (g/kWh) | (g/kWh) | (g/kWh) | ||||||||||||
| Emissionsgrenzwerte Stufe IIIA | ||||||||||||||||
| K | 19-37 | 7,5 | 0,60 | 5,5 | 31.12.2006 | |||||||||||
| Emissionsgrenzwerte Stufe IIIB | ||||||||||||||||
| L | 130-560 | 2,0 | 0,19 | 0,025 | 3,5 | 31.12.2010 | ||||||||||
| M | 75-130 | 3,3 | 0,19 | 0,025 | 5 | 31.12.2011 | ||||||||||
| N | 56-75 | 3,3 | 0,19 | 0,025 | 5 | 31.12.2011 | ||||||||||
| P | 37-56 | 4,7 | 0,025 | 5 | 31.12.2012 | |||||||||||
| Emissionsgrenzwerte Stufe IV | ||||||||||||||||
| Q | 130-560 | 0,4 | 0,19 | 0,025 | 3,5 | 31.12.2013 | ||||||||||
| R | 56-130 | 0,4 | 0,19 | 0,025 | 5,0 | 30.09.2014 |
*für das Inverkehrbringen von Maschinen
Der Kategorie-Kennbuchstabe ergibt sich aus der Typgenehmigungsnummer auf dem
Typenschild:
z.B. e1197/68/KA2004/26047101
Umweltamt, April 2018
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Baumaschinen, die diese Anforderungen nicht einhalten, dürfen nur betrieben werden,
wenn sie bereits vor dem Datum des Inkrafttretens (vgl. Tabelle) in Verkehr gebracht waren
und mit einem entsprechenden Partikelminderungssystem nachgerüstet sind.
Für alle Baumaschinen muss eine entsprechende Bescheinigung (Herstellerbescheinigung
bzw. Nachrüstbescheinigung) auf der Baustelle vorliegen.
Werden drei oder mehr Baumaschinen auf der Baustelle eingesetzt, müssen bis Ende 2018
nur 80 % der betriebenen Maschinen diese Anforderungen einhalten:
Ausnahmen
- Bis Ende 2020 gelten die Anforderungen nicht für Baustellen, die weniger als drei
Monate andauern oder Baukosten von höchstens 500.000 € a ufweisen.
- Bis Ende 2022 können in bestimmten Fällen (z.B. wirtschaftliche Existenzgefährdung
oder unbillige Härte) Ausnahmen beim Umweltamt der Stadt Regensburg beantragt
werden.
Folgen einer Nichtbeachtung
Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Baumaschine in einem Luftreinhaltegebiet betreibt, die
nicht die Anforderungen nach der BayLuftV erfüllt bzw. nicht über eine
Ausnahmegenehmigung verfügt, kann mit Geldbuße bis zu 2.500 Euro belegt werden.
Kontakt
Für weitere Informationen steht Ihnen das Umweltamt der Stadt Regensburg unter der
Telefonnummer 0941/507-1316 und -7315 oder per E-Mail: umweltamt@regensburg.de
gerne zur Verfügung.
Umweltamt, April 2018