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Merkblatt zum Umgang mit Bäumen
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen auf Baustellen
Zum Schutz aller verbleibenden Gehölze auf dem Baugrundstück und den angrenzenden Nachbar- grundstücken gelten bei allen Arbeiten die Bestimmungen der DIN 18920 (neu, August 2002) bzw. der RAS-LP4. Die Kronentraufbereiche müssen danach vollständig mit einem dauerhaft installierten, festen und mindestens 2,0 m hohen Schutzzaun abgesichert werden. Mobile Bauzäune oder nur Stammschutz genügen nicht!
In den auf diese Weise abgegrenzten Tabubereichen (Wurzelbereiche) darf nicht gefahren, gelagert, abgestellt, abgegraben, aufgefüllt, verdichtet oder versiegelt werden. Sie stehen damit der Baustel- lenorganisation nicht zur Verfügung. Bei besonders beengten Baustellen ist darüber hinaus noch Einzel-Stammschutz erforderlich. Die Schutzeinrichtungen sind während der gesamten Bauzeit er- forderlich. Bitte melden Sie dem Umweltamt schriftlich ihre Fertigstellung.
Vor Beginn aller Arbeiten ist es nötig, auch die Baumkronen im Umgriff der Baumaßnahme mit ge- eigneten Mitteln zu schützen. Die Kronen müssen dafür vorsichtig zurückgebunden werden. Rück- schnittmaßnahmen in den Kronen dürfen nur durch eine Fachfirma nach ZTV-Baumpflege erfolgen. Starkäste, also Äste mit einem Durchmesser über 10 cm, dürfen nicht abgeschnitten werden.
Um schwerwiegende Wurzelschädigungen zu vermeiden, muss vor Beginn der Grabungsarbeiten für an den Bäumen im Grabungsbereich durch eine Fachfirma ein fachgerechter Wurzelvorhang hergestellt werden. Er ist während der gesamten Bauzeit erforderlich. Der Wurzelvorhang muss innerhalb des abgesicherten Tabubereiches zu liegen kommen.
Sämtliche Einrichtungen im Kronentraufbereich von Bäumen, auch der Nachbarbäume, dürfen nur unter Beachtung der DIN 18920 bzw. der RAS-LP4 errichtet werden. Bei Grabungsarbeiten im Wur- zelbereich ist Handarbeit mit weitestgehendem Wurzelerhalt erforderlich. Gegebenenfalls müssen vor Beginn der Grabungsarbeiten Wurzeln von einer Fachfirma sauber durchtrennt und fachgerecht versorgt werden. Entsprechendes gilt für alle Einbauten und Befestigungen in den Kronentraufbereichen (Wege, Fahrrad- und Müllhäuschen, Terrassen etc.). Im Bereich der verbleibenden Bäume darf nur durchwurzelungsfähiges Unterbausubstrat ohne Feinkornanteile nach ZTV-Vegetationstragschichten (ZTV-VegtraMü) verwendet werden. Die Oberflächen dürfen nur in dauerhaft wasserdurchlässiger Bauweise errichtet werden.
Um Bäume nach Bauarbeiten zu stärken und Beeinträchtigungen durch Baufolgen zu reduzieren, soll im Bereich aller vorhandenen und verbleibenden Bäume sofort nach Beendigung der Baumaß- nahme durch eine Fachfirma eine Bioturbation mit Algensubstratgabe ausgeführt werden. Damit wird auch ein künftig höheres Verkehrssicherungsrisiko vermieden. Aus gleichem Grund ist eine fachgerechte Kronenpflege sinnvoll.
Alle Ersatzpflanzungen unterliegen unabhängig von ihrer Art, ihrem Alter oder ihrem Stamm- umfang der Baumschutzverordnung. Sie sind dauerhaft zu sichern, zu pflegen und zu unterhalten.
Kontakt: Stadt Regensburg, Umweltamt, Tel: 0941 / 507-3311, -3310, -2310, -2313, -4316
E-Mail: naturschutz@regensburg.de
Umweltamt, März 2016
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Baumschutz
im Bereich von Baustellen
Die wichtigsten Regeln und Hilfen im Überblick
Sämtliche Arbeiten an Bäumen unter Beteiligung von Fachleuten und nach Absprache mit dem Umweltamt der Stadt Regensburg.
Kein Verunreinigen des Bodens mit Öl, Chemikalien oder Zementwasser.
Keine Verdichtungdes Bodens im Kronen- bereich von Bäumen durch Befahren oder Materiallagerung (Wurzeln brauchen Wasser, Nährstoffe und Sauerstoff).
Kein Bodenauftrag oder-abtrag im Kronenbereich.
Ein Überfüllendes Bodens unter der Krone ist zu vermeiden.
Vor Beginn der BautätigkeitSchutzzaun um den Baum herum anbringen. Der Schutzzaun sichert den gesamten Bereich unterhalb der Krone ab. ÛAbb. 1Rückseite
Ist ein Befahren des Bereichs unter der Krone nicht zu vermeiden, Baupiste anlegen (Schutzvlies, Kiesel, Stahlplatte). ÛAbb. 2 Rückseite
Bei Baugruben in Baumnähe Errichtung eines Wurzelvorhangs(Schutzvorrichtung bei Wurzelabgrabungen) ÛAbb. 3 Rückseite
Graben im Wurzelbereich nur in Handarbeit.
Wurzelverletzungen vermeiden, wo nicht möglich, sauberes Abschneiden der Wurzeln.
Freigelegtes Wurzelwerkmit Jute oder Frostschutzmatten abdecken, bei trockener Witterung bewässern.
Verlegen von Leitungen durch Unterfahren (Durchbohren).
Weitere Informationen und Kontakt: www.regensburg.de - Rathaus & Service - Stadtverwaltung A-Z - B - Baumschutz www.regensburg.de - Rathaus & Service - Dienstleistungen - Formularcenter (Vollzug der Baumschutz VO) Stadt Regensburg, Umweltamt, Minoritenweg 8 + 10, 93047 Regensburg, Tel.: 0941 / 507-3311, 507-3310, 507-2310, 507-2313, 507-4316; E-Mail: naturschutz@regensburg.de
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Baumschutzzaun Wurzelverletzungen
···==·Abb.1
zum Schutz des Wurzelbereiches durch ortsfesten Zaun und ihre Folgen
Wurzelschäden können auch nach Jahren
noch zu gravierenden Stand-und Bruch
!,5m.,.
„1 ,5 m„ sicherheitsrisiken führen.Abgerissene und
,._~~~~......,-1'""1---T~~~~---.
gesplitterte Wurzeln führen zu Fäulnis
und Statikproblemen.
2m
1 T
Stamm- und Wurzelschutz
···==·Abb.2 bei zwingend notwendigem Befahren des Wurzelbereiches Als Folge von Bauschäden können holz zersetzende Pilze langfristig Sicherheits risiken bergen.
Polsterung bodendruck-mindernde z.B.: alte Bohle~ 2 m „ Platten oder Matten
Kies oder Kies oder mind. Schotter Schotter
T
0,~~···T·····
•
Trennvlies
Trennvlies Sturmschaden-Sommer 2004. Wurzelschäden im Zuge einer ca. zehn Jahre zurückliegenden Baumaßnahme führten,
Schadensbegrenzung
···==·Abb.3 ohne bemerkt zu werden, zu einer massiven Fäulnis innerhalb des Stammfußes. bei Abgrabung im Wurzelbereich durch Wurzelvorhang
Wurzelvorhang bis zur Kronentraufe Verfüllung der Baugrube feucht halten! „ ~ 2,5 m „ „ca .0,„3 m Kompost, Oberboden und Dünger Von einer Fachfirma erstellter Wurzelvorhang Holzpfahl, Draht geflecht und Sack leinwand oder ,..Holzschalung
neue Wurzelaustriebe
Unterboden, ggf. Kompost und Dünger Bau rube
Baugrube, später Auffüllung mit Boden Oberboden in den oberen 0,3 m