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Abfallentsorgung bei Baumaßnahmen
Neubau und Umbau
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Gewerbeabfallverordnung Regelwerk fordern die Vermei- dung von Abfällen und die getrennte Abfallerfassung. Ziel der getrennten Erfassung von Wertstoffen ist ihre Wiederverwertung und das Recycling. Dieses Merkblatt soll Ihnen bei der Umsetzung der abfallrechtlichen Regelungen helfen.
Was muß getrennt werden?
Die bei Bau- und Abbruchmaßnahmen anfallenden Abfälle sind zu trennen in:
- Abfall zur Verwertung (z.B. Kunststoff, Glas, Metall, Styropor, unbehandeltes Altholz);
- unbelasteter Erdaushub;
- verwertbarer, mineralischer Bauschutt (z.B. Beton, Mauerwerk);
- nicht verwertbarer oder gefährlicher Bauschutt (Asbesthaltige Baustoffe, Glasfasern, Gips- karton etc.);
- brennbare Baustellenabfälle z.B. Hartschaum, Dachpappe, Kork, Heraklith, Tapetenreste, verschmutzte Kartonagen, Folien od. Styropor, Reste von Klebern/Dichtungsmassen (ausgehärtet!);
- Bitumenabfälle
Je sortenreiner Abfälle anfallen, desto kostengünstiger können sie entsorgt oder verwertet werden. Schon aus ökonomischen Gründen sollten Sie daher Ihre Baustellenabfälle trennen.
Abfallarten
Boden/Erdaushub
Boden-Verunreinigungen: Sollten bei Erdarbeiten Gerüche z.B. nach Diesel, Öl, oder Lösemitteln oder Verfärbungen im Boden auftreten, ist das Umweltamt (Tel.-Nr. 507-2317 o. 2310 oder per E- Mail: umweltamt@regensburg.de) zu verständigen. Der verdächtige Erdaushub ist getrennt vom übrigen Material auf befestigen Flächen abgedeckt zu lagern. Eine Auswaschung von Schadstoffen ist zu verhindern (wasserdichter Container, Abdeckung gegen Auswaschung durch Regenwasser). Auf keinen Fall darf der verdächtige Aushub mit anderem Material gemischt werden. Vor einer Ent- sorgung ist durch einen Sachverständigen (zugelassen nach VSU) eine repräsentative Beprobung und Analyse zu veranlassen.
Baustellenabfälle
Brennbare Baustellenabfälle wie Kunststoffe, verunreinigtes Holz (Imprägnierungen, Beschicht- ungen!), Isolierungen, Dämmmaterial aus Styropor, ausgehärteter Bauschaum, Hartschaum, Kork, etc. sind an der Müllumladestation des Zweckverbands Müllverwertung Schwandorf (ZMS), Hofer Str. 30, Regensburg-Haslbach anzuliefern. Grundsätzlich besteht für alle nicht verwertbaren, brennbaren Abfälle die Pflicht zur Andienung an die Müllverbrennung.
Umweltamt, Dezember 2021
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Dachpappe: teerfreie Dachpappe (Bitumen) ist an der Müllumladestation des ZMS anzuliefern. Die Teerfreiheit ist vom Bauträger oder Eigentümer zu bestätigen, falls erforderlich, sind hierzu Analy- sen durchzuführen. Die Anlieferung ist mit dem ZMS abzustimmen (Tel. 4 33 11).
Eisen, Aluminium, Kupfer und sonstige Metallabfälle sind als Schrott der Verwertung zuzufüh- ren.
Erdaushub soll weitgehend am Gelände verbleiben. Bei der Vermittlung von Erdaushub hilft Ihnen auch die Bodenbörse des Landkreises (Tel. 4009-348)!
Gipskartonplatten müssen einer Verwertung oder einer geeigneten Deponie zugeführt werden. Die Stadt Regensburg verfügt über keine Entsorgungsmöglichkeiten für dieses Material!
Holz: Verpackungsholz, Paletten, Schalhölzer etc., sind nach den Vorgaben der Altholzverord- nung zu entsorgen. Näheres können Sie dem Merkblatt Entsorgung von Altholz entnehmen.
Mineralische Bestandteile wie Beton-, Ziegel-, Stein- und Mörtelbrocken sind zur Verwertung einer Bauschutt-Recyclinganlage zuzuführen.
Verpackungsabfälle
Verpackungen aus Papier, Kartonagen, Folien, Styropor, Paletten etc. sind getrennt zu erfassen und der stofflichen Verwertung zuzuführen. Die Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller und Handel zur Rücknahme von Transportverpackungen. Die Baustoffindustrie und der Baustoffhandel haben die INTERSEROH AG mit der Erfassung und Verwertung der Verpackungen beauftragt. Auch die Vereinigung für Wertstoffrecycling VfW führt die Rücknahme von Transportverpackun- gen durch.
Papiersäcke werden durch das Repasack-System gesammelt und verwertet.
Gewerbliche Kunststoffverpackungen werden von der RIGK entsorgt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Baustoffhändler und bei Ihrem Entsorgungsunternehmen nach Er- fassungskriterien und Kosten dieser Rücknahme- und Verwertungssysteme! Der Baustoffhandel nimmt Transportverpackungen von privaten Bauherren kostenlos zurück.
Auch Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (z.B. Bauchemikalien, Farben) müssen von Herstellern und Vertreibern zurückgenommen werden. Nicht restentleerte Verpackungen werden von der GSB (Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll in Bayern) entsorgt. Wenden Sie sich bitte an ein Entsorgungsunternehmen.
PU-Schaumdosen: gebrauchte PU-Schaumdosen werden von der PDR-Recycling GmbH kosten- los zurückgenommen und der Verwertung zugeführt.
Auch durch Verwendung von Mehrweg-Systemen lässt sich der Verpackungsabfall verringern. Ne- ben "Klassikern" wie dem Euro-Paletten-System gibt es inzwischen z.B. nachfüllbare Spraydosen für technische Anwendungszwecke.
Abfallrecht
Bauunternehmen, die jährlich mehr als 20 t Abfall transportieren, unterliegen der Anzeigepflicht. Bei Transporten von mehr als 2 t gefährlicher Abfälle im Jahr ist eine Transportgenehmigung erfor- derlich.
Gefährliche Abfälle dürfen nur mit Entsorgungsnachweis sowie dem Begleitscheinverfahren ent- sorgt bzw. verwertet werden. Hierbei ist das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren anzuwenden! Weitere Informationen zum elektronischen Verfahren finden Sie unter www.zks-ab- fall.de
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Weitere Probleme?
Kein Platz für so viel Container? Fragen Sie Ihre Entsorgerfirma nach stapelbaren Containern, Kleincontainern oder Containern mit Trennwänden. Auch durch geschickte Planung der Baumaß- nahme lässt sich die Standzeit einiger Container verkürzen und damit der Platzbedarf verringern.
Kosten? Die Anlieferung von vermischten Baustellenabfällen an Deponien ist nicht möglich. Bau- schuttrecyclinganlagen verlangen für die Anlieferung vermischter Baustellenabfälle höhere Preise!
Ablagerung von Abfällen durch Dritte? Hier hilft nur eine Kontrolle der Zugänglichkeit, entweder durch abschließbare Container oder Absperrung des Containerbereichs für Unbefugte.
Verständnisschwierigkeiten, Motivation der Mitarbeiter? Dieses Problem ist nur durch geduldige Überzeugungsarbeit und Information auch in der jeweiligen Landessprache zu lösen. Seien Sie für Ihre Mitarbeiter ein gutes Vorbild!
Wichtige Umwelt-Telefonnummern und Ansprechpartner
Abfallberatung Herr Müller Tel. 0941/507-2311 mueller.franziskus@regensburg.de Frau Akhtari Tel. 0941/507-7317 akhtari.marjan@regensburg.de Umweltamt Frau Amann Tel. 0941/ 507-1719 amann.vera@regensburg.de Deponie Steinmühle Herr Nicklas Tel. 09633/923193-16 georg.nicklas@tirschenreuth.de ZMS Herr Kraus Tel. 0941/43311 anton.kraus@z-m-s.de IHK Herr Dr. Baumhof Tel. 0941/5694-245 baumhof@regensburg.ihk.de IHK-Signaturservice Frau Bachfisch Tel. 0941/5694-291 bachfisch@regensburg.ihk.de Handwerkskammer Herr Brunner Tel. 09431/885304 gerhard.brunner@hwkno.de GSB Herr Ertl Tel. 08453/91-228 anton.ertl@gsb-mbh.de
Containerdienste entnehmen Sie bitte den aktuellen Branchenlisten oder Suchmaschinen
Wichtige Internet-Adressen:
www.interseroh.de www.rigk.de www.repasack.de www.vfw-gmbh.eu www.lightcycle.de www.izu.bayern.de