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Stadt Leipzig Prager Strasse 126-128 04317 Leipzig Amt für Gebäudemanagement Tel.: 0341 / 123-0
Angebots-LV
Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
- Allgemeine Vorbemerkung, Hinweise zu Terminen und Organisation der Ausführung
1.1 Vorhabensbeschreibung ALLGEMEINE OBJEKTBESCHREIBUNG
Auf dem Baugrundstück Arthur-Nagel-Straße 4 in 04249 Leipzig wird von der Stadt Leipzig eine Kindertagesstätte für 165 Kinder mit den dazugehörigen Freiflächen errichtet. Das Gebäudeensemble der Grundschule mit Sporthalle und Kita entwickelt sich vom Kreuzungsbereich Dieskaustraße / Arthur-Nagel-Straße in westlicher Richtung parallel zum vorhandenen Bahndamm mit Kleingartenflächen. In südlicher Richtung schließt das Grundstück der 120. Schule an. Gegenüber befindet sich an der Arthur-Nagel-Straße die Schule Großzschocher.
Planungsdaten:
BGF: 1.800 m² BRI: 6.200 m³
Gebäudebeschreibung 2-geschossiger Baukörper ohne Unterkellerung
Die Baustellenzufahrten sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Es ist zu beachten, dass die Feuerwehrzufahrt - Schule und die Zufahrt zu den Garagenhöfen dauerhaft freizuhalten sind!
1.2 Ausführungszeitraum / Terminpläne Siehe Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen innerhalb von 14 Werktagen nach der Bauanlaufberatung aufzustellen und im Format "mpp" und "pdf" zu übergeben, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z .B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen.
1.3 Bemusterungen Bemusterungen und Freigaben sind in einvernehmlicher, frühzeitiger Abstimmung mit dem AG, jedoch mindestens 3 Wochen vor dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung benötigt wird, vorzunehmen. Die Bemusterungsunterlagen müssen eine eindeutige und qualitative Beurteilung ermöglichen. Bemusterungen erfolgen entweder im Original oder anhand von technischen Beschreibungen bzw. Prospekten. Spezielle Anforderungen sind in den ZTV oder in den LV Positionen beschrieben.
1.4 Bauberatungen Wöchentlich findet die turnusmäßige Bauberatung zu einem Fixtermin statt. Zur fachlichen und terminlichen Koordinierung aller am Bau Beteiligten ist grundsätzlich die Teilnahme des Fachbauleiters oder eines anderen kompetenten und entscheidungsbefugten Vertreters des AN nach Aufforderung durch die örtliche Objektüberwachung an dieser Beratung verpflichtend.
1.5 Fachbauleiter / Kapazitäts-und Einsatzplanung Der Auftragnehmer übernimmt für die Dauer der Leistungserbringung die Bauleitung gemäß § 56 SächsBO für sein Gewerk. Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Beauftragung einen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Er hat die auszuführenden Arbeiten vorzubereiten und anzuweisen, alle erforderlichen Belehrungen zum Arbeitsschutz nachweislich vor Beginn der Arbeiten durchzuführen und darüber protokollarisch Nachweis zu führen.
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Weiterhin ist der Auftragnehmer verpflichtet vor den wöchentlich stattfindenden Bauberatungen die Kapazitäts- und Einsatzplanung seiner Arbeitskräfte, Maschinen und Materialien für die kommende Woche und ggf. auch darüber hinaus, der Bauüberwachung zur Koordinierung des Baustellenbetriebes zu übergeben. Dazu gehört auch die Angabe der damit verbundene Inanspruchnahme von BE- Flächen und anderen Elementen der Baustelleneinrichtungen. Daraus kann zu Änderungsanforderungen an die Kapazitäts-und Einsatzplanung des AN kommen, die vom AN entsprechend umzusetzen sind.
1.6 Firmenangehörige Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine auf der Baustelle eingesetzten Mitarbeiter sich jederzeit als Firmenangehörige ausweisen können. Die SV-Nachweise der Beschäftigten sind auf der Baustelle ständig in Kopie vorzuhalten.
Weiterhin ist sicherzustellen, dass während der Ausführung der Leistung auf der Baustelle mindestens ein Mitarbeiter vor Ort mit ausreichend Kenntnissen der deutschen Sprache anwesend ist.
1.7 Bautagesberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, täglich (bei Baustellenpräsenz) ein Bautagesbericht, jeweils datiert und mit fortlaufender Nummerierung, zu führen und mindestens einmal wöchentlich dem AG bzw. der örtlichen Objektüberwachung zur Prüfung zu übergeben. Das Bautagebuch des AN hat für jeden Arbeitstag mindestens folgende Angaben zu enthalten:
- Datum und Baustellenzeit
- Arbeitskräfteanzahl,
- geleistete Arbeit, unterteilt in Vertragsleistungen und Zusatzleistungen Maschinen- und Geräteeinsatz, Baustellenverhältnisse und Wetter (Temp., Niederschlag, Wind, ggf. Eis- und Schneeverhältnisse)
- besondere Vorkommnisse (z.B. Krankheit, Verletzung, Unfall)
- Anordnungen des Architekten, Statikers, BÜ, SiGeKo oder Bauherren
- erfolgte Übernahmen, Zustandsfeststellungen, Abnahmen
- Unterschrift inkl. Name in Druckbuchstaben Für Bemerkungen der Bauüberwachung ist ein eigener Absatz vorzusehen. Der AG kann auf gesondertes Verlangen die tägliche Übergabe der Tagesberichte verlangen.
1.8 Absolutes Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot Es wird darauf verwiesen, dass in den Gebäuden und auf dem gesamten Baustellengelände absolutes Alkohol- und Drogenverbot herrscht. Ausnahme stellt das Rauchen im Freibereich dar. In allen Gebäuden hingegen ist das Rauchen ebenfalls untersagt. Zuwiderhandlungen ziehen die sofortige Erteilung von Baustellenverboten durch die Bauleitung nach sich. Weiterhin ist es untersagt innerhalb des Gebäudes Mahlzeiten einzunehmen. Leere Getränkeverpackungen sind unverzüglich aus dem Gebäude zu bringen und zu entsorgen. Im übrigen gelten die diesbezüglichen Regelungen der Baustellenordnung.
1.9 Aufmaß / Abrechnung
Sämtliche Aufmaße sind der Bauüberwachung in elektronischer Form als GAEB- Datei im d.11/ REB- Format zu übergeben.
Zur Rechnung ist ein prüffähiges Aufmaß unter Berücksichtigung der Struktur und Positionsnummern des Auftrag LV mit eindeutiger Darstellung der Maßgehalte in aussagefähigen und fortlaufend nummerierten und dabei LV - positionsbezogenen Aufmaßblättern bzw. Messurkunden erforderlich. Allen Aufmaßblättern sind nummerierte und positionsbezogene Pläne oder Planausschnitte mit farbigen
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Eintragungen des entsprechenden Leistungszuwachses beizulegen. Die Aufmaßblätter sind neben der fortlaufenden Nummerierung mit Angabe der Abschlagszahlung, in welcher sie erstellt wurden, zu versehen. In der Aufmaßzusammenstellung sind die Mengen unter Verweis auf die Nr. der AZ/ der SR und unter eindeutigem Bezug / Angabe der Aufmaßblätter kumuliert zusammenzufassen. Dabei sind die positionsweisen Ausgangswerte aus voran gegangenen Rechnungen anzugeben und die Mengenzuwächse der aktuellen Abrechnung zur Ermittlung der neuen Gesamtmenge in neuer Zeile hinzuzufügen.
Sind für die Abrechnungen Feststellungen auf der Baustelle notwendig, sind diese gemeinsam mit der Bauüberwachung des AG vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat dies rechtzeitig zu beantragen. Die Beteiligung des AG an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und sonstige Abrechnungsbelege erhält der AG.
Bei Aufmaß und Abrechnungen sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden.
Im Zuge der Bauarbeiten verdeckte Leistungen sind vorher aufzumessen. Mit dieser Handlung kann eine technische Leistungskontrolle verbunden werden; sie gilt jedoch nicht als rechtsgeschäftliche Abnahme.
1.10 Nachträge
Nachträge müssen auf der Grundlage der Preisermittlung des Hauptauftrag (Urkalkulation) gestellt werden. Zur Prüfung sind unaufgefordert Kalkulationsunterlagen beizufügen, die eine Nachvollziehbarkeit auf der Grundlage der Urkalkulation zum Hauptauftrag / des Ursprungsangebots gestatten. Zur Prüfung der Angemessenheit der Preise bzw. der Vergütungsberechnung müssen nachvollziehbar folgende Ansätze und Zuschläge für jede Teilleistung einer Position erkennbar sein, diese Detailierung gilt ebenfalls für Nachunternehmerleistungen:
- Zeitansatz mit Leistungsparametern
- Anzahl der Arbeitskräfte
- Kalkulationslohn
- Materialkosten mit Angabe der Materialart
- Gerätekosten mit Angabe der Geräteart und -kennwerte
- Nachunternehmerleistungen
- Sonstige Kosten (z. B. Gebühren)
Dazu sind die Zuschläge für die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) Lohn, Materialkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen auszuweisen. Weiterhin sind die Schlussblätter (Summenblätter) der Kalkulation beizufügen mit Ausweisung der Gesamtstundenzahl für eigene Lohnstunden und der Summe EKT, BGK, AGK W+G und NU.
1.11 Vermessungsgrundlagen Lagesystem: Landeskoordinatensystem ETRS 89-UTM33 Höhensystem: DHHN 92
1.12 Abkürzungen
Abm. Abmessungen AG Auftraggeber AN Auftragnehmer B Breite BE Baustelleneinrichtung
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BGI Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit EG Erdgeschoss EP Einheitspreis FFB Fertigfußboden H Höhe HLS Heizung / Lüftung/ Sanitär KMF Künstliche Mineralfasern KG Kellergeschoß L Länge LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LKW Lastkraftwagen OG Obergeschoss OK Oberkante OKFB Oberkante Fertigfußboden TGA Technische Gebäudeausrüstung TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe. TÜV Technischer Überwachungsverein UG Untergeschoss UK Unterkante WDVS Wärmedämm-Verbundsystem VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen WU Wasserundurchlässig ZTV Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
1.13 Wachschutz Der AG behält sich vor, während der gesamten Baumaßnahme die Baustelle durch einen externen Wachschutz zu überwachen. Dies geschieht durch Kontrollen bzw. durch Videoüberwachung unter Einhaltung der geltenden Datenschutzregelungen.
1.14 Sonstiges Bewerber für den Bau müssen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie eine Güteüberwachung bestehend aus Fremd- und Eigenüberwachung nachweisen. Soweit durch die Baumaßnahme Zäune, Masten, Schilder usw. entfernt werden mussten, sind diese nach Ende der eigentlichen Bauarbeiten wieder her- bzw. aufzustellen. Die Eigentümer bzw. Rechtsträger von bebautem Gelände sind rechtzeitig vor Baubeginn zu benachrichtigen und vom Umfang der Arbeiten in Kenntnis zu setzen. Bei Sperrung von Zufahrten, Eingängen, Wegen usw. sind gesicherte Zugänge zu schaffen und Umleitungen zu ermöglichen. Anliegerverkehr ist zu gewährleisten. Bei Einholung der Schachterlaubnisscheine sind zu Kabeln und Leitungen in Privatgrundstücken mit den Anliegern Abstimmungen zu führen und diese zu protokollieren, gegebenenfalls sind Ortungen erforderlich. Die durch die Baumaßnahme entstandenen Schäden am Eigentum sind im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zu entschädigen bzw. zu beseitigen. Geschädigte Nutzflächen sind im nutzungsfähigen Zustand zu übergeben.
1.15 Anlagen zum LV Gem. Anlagenliste
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- Beschreibung der Baumaßnahme, Angaben zur Baustelle
Grundlage gem. ATV DIN 18299 VOB/C
2.1. Lage der Baustelle / Baufeld Das Baugrundstück liegt im Leipziger Stadtteil Großzschocher südwestlich des Stadtzentrums.
2.2. Verkehrs-und Zufahrtsbedingungen Baustelle Der AN ist darüber informiert, dass sämtliche Transporte für die Baumaßnahme auf Straßen mit einem normalen Verkehrsaufkommen erfolgen.
Es ist dafür zu sorgen, dass eine Verschmutzung der Verkehrsflächen und der nachgeordneten Straßen durch Transporte möglichst gering gehalten wird. Verschmutzte Verkehrsflächen sind umgehend und notfalls fortwährend zu reinigen. Die Reinigung der verschmutzten Verkehrsflächen ist in die EP einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Der AN hat alle Lieferer für Baustoffe von den sie betreffenden Regelungen schriftlich in Kenntnis zu setzen. Der AG behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Regelungen für die betreffenden Fahrer Baustellenverbot auszusprechen. Hinsichtlich seiner Zu- und Abfahrten vom bzw. zum untergeordneten Straßen- und Wegenetz hat sich der AN über bestehende oder während der Bauzeit zu erwartende Beschränkungen bzw. Auflagen beim jeweiligen Baulastträger/Wegeeigentümer zu informieren. Die Benutzung öffentlicher und nicht öffentlicher Wege bedarf der vorherigen Zustimmungen der jeweiligen Eigentümer. Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass für die Erlaubnisse für Großraum- und Schwerlasttransporte keine Voranfrage der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt wurde. Es ist Sache des Auftragnehmers erforderlichenfalls schon im Angebotsstadium die Rücksprachen und Voranfragen mit der Verkehrsbehörden zu führen.
Folgende Leistungen zur BE werden bauseitig ausgeführt: •Herrichten Gelände in BE-Bereichen •Erdbau und Medien für BE (TW, SW, ELT, Tel), Bauwasseranschlüsse, Baustromanschlüsse •Herstellung von Zufahrten, Baustraßen und Lagerflächen je außerhalb der Baugruben und Zufahrtsrampen •Rückbau der Grundstückseinfriedungen •Stellen von Bauzäunen •Bauschild •Aufbau von Sanitärcontainern
2.3. Verkehr auf der Baustelle, freizuhaltende Flächen
Die Zufahrten zur Baustelle sind immer frei zu halten.
Flucht- und Rettungswege dürfen durch Geräte und Bau- und Lieferfahrzeuge nicht blockiert werden. Rettungswege für Feuerwehr und Krankentransport sind permanent freizuhalten. Die Anzahl der Parkflächen auf dem Baufeld ist begrenzt.
Lieferfahrzeuge dürfen das Baufeld nur zum Zwecke der Material- oder Geräteanlieferung befahren und haben das Baufeld nach Beendigung der Be- oder Entladevorgänge umgehend zu verlassen. Zur Anlieferung muss der AN anwesend sein! Es erfolgt keine Koordination durch die örtliche BÜ des AG. Anlieferungen sind der örtlichen Bauüberwachung 3 Tage vorher anzumelden.
2.4. Transporteinrichtungen, -Wege und Montageöffnungen
Alle Transporteinrichtungen, Hebezeuge, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen sowie sonstige Hilfsmittel, inkl. Anlegen und Beseitigen erforderlicher Arbeitsebenen und Zufahrten zu den Ebenen für die Ausführung der Arbeiten, soweit dafür im Leistungsverzeichnis keine besonderen Ansätze vorgesehen sind, sind Leistungen des AN und werden nicht gesondert vergütet.
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Die angegeben max. Traglasten für die Decken sind zu beachten!
2.5. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser Die Baustelle wird entsprechend dem den Ausschreibungs- unterlagen beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan durch das Los 01 Baustelleneinrichtung eingerichtet. Die Baustelleneinrichtung wird entsprechend Bedarf den Anforderungen und Kapazitäten der Bauarbeiten angepasst. Hierzu werden nach Vorgabe SiGeKo Sanitär- und Sanitätscontainer mit Duschen und WC zur Verfügung gestellt. Es wird ein Bauwasseranschluß sowie ein Baustromanschluß errichtet.
Die Baustelle ist mit Baustrom voreingerichtet. Hierbei werden je Geschoss zwei Baustromverteilerer gestellt und die Verkehrswege in Treppenhäusern und Fluren beleuchtet. Für die Beleuchtung im eigenen Arbeitsbereich hat jeder Auftragnehmer selbst zu sorgen. Bauseits werden Bauwasser- Entnahmestellen im Außenbereich eingerichtet. Die Standorte sind dem BE-Plan zu entnehmen, diese befinden sich nicht unmittelbar an den Bauobjekten / Teilobjekten. Der AN muss Leitungslängen bis 100 m einkalkulieren.
Die Baubeleuchtung auf allgemeinen Verkehrswegen außerhalb und innerhalb der Gebäude wird bauseitig durch den AG veranlasst. Für die Arbeitsplatzbeleuchtung sind die AN selbst zuständig.
Die Kosten für Bauwasser und Baustrom trägt der AG.
2.6. Zur Leistungserbringung überlassene Flächen und Räume
Alle Teilbereiche des Grundstücks / der Baufelder werden bauseits umzäunt (Bauzäune). Es stehen für alle am Bau beteiligten Firmen Lagerflächen auf dem Grundstück gem. BE- Plan zur Verfügung. Die Anzahl der Lager- und BE- Flächen ist begrenzt. Die Nutzung durch die einzelnen AN bedarf der Vorabsprache mit der örtlichen Bauüberwachung des AG. Es ist Sache des AN die Arbeiten entsprechend zu organisieren, um in den betreffenden Bauteilen Lagermöglichkeiten zu schaffen. Die Nutzung der Baukörper in Teilen als Lagerfläche ist nur nach Absprache mit dem AG möglich. Die vorübergehend in Anspruch genommenen Flächen sind nach Fertigstellung der Leistung in ordnungsgemäßem Zustand, bzw. nach Aufforderung innerhalb von 3 Werktagen zurückzugeben. Flächen für die Baustelleneinrichtungen sind Angelegenheit des AN. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Lager- und Arbeitsplätze (z.B. Öl), Eindrücke durch schwere Lasten usw. entstehen, haftet der AN.
Zur Verfügung gestellt werden Sanitärcontainer (WC- und Waschen, Duschen) in ausreichender Anzahl. Die AN können eigene Container als Tagesunterkunft oder für Material bringen und auf den gem. BE Plan vorgesehenen Flächen aufstellen. Die Container sind auf eigene Kosten und eigenverantwortlich anzuschließen. Containerstellflächen des AN und Lagerplätze werden grundsätzlich durch die Bauüberwachung des AG zugewiesen; eine Lagerung im öffentlichen Raum und außerhalb des Grundstücks ist nicht erlaubt. Die Baustelle ist in der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Der AN muss damit rechnen, dass sich auf Grund geänderter Anforderungen an die BE (siehe Angaben zu den Bauphasen und zum öffentlichen Straßenbau) Lager- und Aufstellflächen ändern und er dadurch seine Container, gelagerte Materialien usw. umsetzen muss. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauüberwachung des AG. Das Lagern von Druckgasflaschen in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist unzulässig. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein tragbarer Feuerlöscher gemäß DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei der Lagerung von brennbaren Materialien sind die Vorschriften der Berufsgenossen-schaften und der Brandschutzordnungen einzuhalten. Die Lagerung von brennbaren Dämmstoffen im Gebäude ist verboten!
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Auf der Baustelle gelagerte Materialien sind gegen "Abheben" durch Wind zu sichern.
2.7. Vorgaben für die Entsorgung und Beseitigung von Restmaterial und Abfall Alle Abbruchmaterialien / Stoffe, Restmaterial, Verpackungen etc. sind vom AN zeitnah zu entsorgen, dabei sind die einschlägigen allgemeinen, kommunalen (Abfallwirtschaftssatzung) und landesrechtlichen gültigen Vorschriften für die Entsorgung sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetzt ? KrWG und die Abfallverzeichnis-Verordnung AVV zu beachten. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung ist vorzulegen.
Soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes ausgewiesen ist, sind alle diesbezüglichen Kosten in die EP's einzukalkulieren, Sortieren / Laden/Transport, Deponiegebühren usw. entsprechend gewählter Entsorgung.
Materialien mit Kontaminationsverdacht sind auf dem Baufeld zwischenzulagern. Die Deklaration der Aushübe/Abbruchmaterialien erfolgt durch einen unabhängigen Sachverständigen des AG (Haufwerksbeprobung vor Ort). Die Entsorgung kann erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Freigabe durch den AG dieser erfolgen.
Bei Zuwiderhandlung ist der AG berechtigt, nach einmaliger Aufforderung die Entsorgung durch einen Dritten zu Lasten des AN ausführen zu lassen.
Für die Lagerung von Materialien sind vom AN Container vorzuhalten.
2.8. Schutzgebiete und Schutzzeiten aufgrund von Belangen des Umweltschutzes Für Lärm-und Staubimmissionen gilt die Stadtordnung, § 11 SächsBO und die TA-Lärm. Grundsätzlich sind die Arbeiten so zu organisieren und auszuführen, dass die gesetzlichen Mindestvorschriften erfüllt werden und davon keine Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen (s. SächsBO §11, (1)). Der AN ist verpflichtet, die für die Baustelle und Umgebung maßgeblichen bzw. besonderen und evtl. über die nachfolgenden Immissionswerte mit den zuständigen Behörden abzustimmen und einzuhalten. Folgende Grenzwerte und Zeiten sind einzuhalten: Tags: (07:00-20:00 Uhr) 55 dB (A) Nachts: (20:00-07:00 Uhr) 40 dB (A) (Nähere Umgebung "vorwiegend Wohngebiet")
2.9. Angaben zum Schutz von Pflanzen, Verkehrsflächen und Bauwerken Die sich noch auf dem Baugrundstück befindlichen Bäume dürfen nicht beschädigt werden. Ein besonderer Baumschutz ist in Teilbereichen durch einen die Bäume umschließenden Bauzaun vorgesehen. Dieser Bauzaun darf nicht versetzt werden!
2.10. Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen; insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen In unmittelbarer Nähe des Gebäudes verläuft eine Fernwärmetrasse.
2.11. Hindernisse im Baustellenbereich Außerhalb und innerhalb der Teilobjekte hat der Auftragnehmer sich vor Ausführung der Leistung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, u. dgl. zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom AN zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden.
2.12. Sicherheits- und Gesundheitsschutz Die nachstehend aufgeführten Regelungen und Maßnahmen, die seitens des Bauherren getroffen werden, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle zu gewährleisten, entlassen den Auftragnehmer nicht aus seinen generellen Pflichten gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §4). Insbesondere ist er für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen dass andere nicht durch von ihm oder seinen Beschäftigten durchgeführte Tätigkeiten gefährdet werden. Die Einhaltung der durch die Berufsgenossenschaften erlassenen Unfallverhütungsvorschriften ist Teil der Vertragserfüllung.
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Durch den Auftraggeber/ Bauherrn wurde für die Überwachung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften ein SiGeKo nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) bestellt. Der SiGeKO hat gegenüber den auf der Baustelle tätigen Personen im Namen und Auftrag des Bauherrn in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz Weisungsrecht. Bei der Feststellung von Gefährdungen des Gesundheitsschutzes von Personen auf der Baustelle oder bei der Gefahr von schwerwiegenden Havarien ist er berechtigt, die Leistungsausführungen sofort einstellen zu lassen. Nach Beauftragung des Bieters werden diesem die verabschiedete Baustellenordnung und die SiGeKo-Unterlagen, wie der SiGe-Plan und andere Unterlagen, übergeben.
Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Die Kosten hierfür sind in die Angebotspreise einzurechnen! Zur Sicherung der Feuerwehrzufahrt ist die gesamte Fahrbahnbreite der Baustellenzufahrt dauerhaft freizuhalten. Sperrvorrichtungen an der allgemeinen Baustelleneinrichtung müssen von der Feuerwehr leicht geöffnet werden können.
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- Allgemeine Ausführungshinweise, ZTV Grundlage gem. ATV DIN 18299 VOB/C
3.1. Angaben zur Ausführung
3.1.1. Vorgesehene Arbeitsabschnitte; Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen Arbeitsunterbrechungen ergeben sich nur durch evtl. notwendige Vorleistung anderer am Bau Beteiligten.
3.1.2. Mitbenutzung fremder Gerüste inkl. Hebezeuge und Einrichtungen sowie Absturzsicherungen Bauseits werden keine Gerüste für Rohbauarbeiten gestellt.
3.1.3. vom AG übernommene Leistungen Der AG stellt auf der Baustelle Höhenbezugspunkte und die Hauptachsen der Gebäude auf Schnurgerüsten im Gelände zur Verfügung. Nach Fertigstellung der Rohbauten werden durch den AG weiterhin geschossweise einheitliche Meterrisse mit roten Kunststoffmarkierungen - i.d.R. in der Nähe der Treppenhäuser angebracht. Nur diese einheitlichen Meterrisse sind für Höhenmessungen im Ausbau zu nutzen. Alle weiteren Einmessarbeiten hat der AN selbst zu erbringen und in seine EP einzukalkulieren.
3.2. Stoffe, Bauteile Die zu verwendeten Stoffe / Materialien sind auf den Zeichnungen bzw. im Leistungsverzeichnis angegeben. Stoffe und Bauteile müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet und aufeinander abgestimmt sein.
Die bei der Herstellung verwendeten Stoffe und Bauteile müssen die Anforderungen der geltenden Normen und gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Alle Stoffe und Materialien müssen die Anforderungen der "Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Inneräumen" des DIBt erfüllen. Bei der Erbringung der hier beschriebenen Leistungen werden u.a. die Baustoffe Holz, Beschichtungen, Gipsplatten etc. verwendet. Diese sind umweltrelevant. Für die Erbringung der hier beschriebenen Leistungen dürfen für vorgenannte Baustoffe nur solche mit dem RAL-Umweltzeichen "Blauer Engel" oder gleichwertigen Umweltzeichen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle verwendet werden. Alternativ können auch Baustoffe verwendet werden, welche gleichwertige Kriterien erfüllen und für die gleichwertigen Nachweise wie beispielsweise technische Unterlagen, Prüfberichte, technische Dossiers etc. existieren. Die entsprechenden vorgenannten Umweltzertifikate oder gleichwertigen Nachweise sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder dessen Vertretern während der Baudurchführung in Kopie vorzulegen.
Für alle verwendeten Baustoffe ist das Produktdatenblatt mit der technischen Spezifikation / Eignungsprüfungen bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Einbau vorzulegen. Der AN darf mit dem Einbau erst nach Freigabe durch den AG beginnen. Vor Beginn der Arbeiten sind Technologie und die Nachbehandlung mit dem AG abzustimmen, die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind dafür 3 Tagen im Vorlauf zur Prüfung bei dem AG einzureichen.
Beschichtungen: Bei allen Beschichtungen (Grundierungen, Imprägnierungen, sonstige Anstriche, Spachtelungen, Öle / Wachse, Korrosions-, Brandschutz, etc.) sind möglichst umweltverträgliche, insbesondere lösemittelarme Produkte und Verfahren zu verwenden. Dabei sind die Einstufungen entsprechend dem jeweiligen Produkt- bzw. Giscode der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen (siehe: www.gisbau.de) und die Vorgaben der einschlägigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu berücksichtigen. Als Grundierungen, Lacke und Lasuren dürfen generell nur schadstoffarme Produkte entsprechend den Vergabeunterlagen des Umweltzeichens RAL UZ 12a (Blauer Engel) verwendet werden. Reaktionsharze dürfen nur im technisch notwendigen Umfang eingesetzt werden. Die technische Notwendigkeit ist nachzuweisen. Die Produkte sind an der Baustelle im Originalgebinde zu verwenden. Formaldehyd:
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Die Richtlinie "Klassifizierung und Überwachung von Holzwerkstoffplatten bezüglich der Formaldehydabgabe" (DIBT-Richtlinie 100) ist zu befolgen Holz, Holzwerkstoffe: Bei der Erbringung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen werden u.a. Holzprodukte verwendet, welche umweltrelevant sind. Es dürfen für die Erbringung der hier beschriebenen Leistungen nur Holzprodukte verwendet werden, welche FSC und/ oder PEFC zertifiziert sind oder mit gleichwertigen Umweltzeichen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle zertifiziert worden sind oder welche gleichwertige Kriterien erfüllen und für die gleichwertigen Nachweise wie beispielsweise technische Unterlagen, Prüfberichte, technische Dossiers etc. existieren. Um Terpene in der Innenraumluft zu vermeiden, dürfen keine stark harzhaltigen Nadelhölzer sowie Holzwerkstoffe als Material für fertige Oberflächen verwendet werden. Holzschutzmittel: Es müssen - bei gleicher Eignung - möglichst umweltverträgliche Produkte und Verfahren verwendet werden. Dabei ist die Einstufung entsprechend dem Produkt-Code der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen. Holzschutzmittel für nichttragende Bauteile müssen das RAL-Prüfzeichen der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V., für tragende Bauteile das Prüfzeichen des Deutschen Instituts für Bautechnik aufweisen. Behandlungen mit Holzschutzmitteln sind grundsätzlich im Produktionsbetrieb des AN vorzunehmen. An der Baustelle sind sie nur im Ausnahmefall nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt. Das jeweilige Produkt- und Sicherheitsdatenblatt ist auf Anforderung vorzulegen. Kleber, sonstige Verlegewerkstoffe: Grundsätzlich dürfen nur lösemittelfreie / -arme Verlegewerkstoffe (Voranstriche, Leime, Kleber, Spachtel etc.) verwendet werden. Dabei sind die Einstufungen entsprechend dem Giscode der Bauberufsgenossenschaft zu Grunde zu legen und die Vorgaben der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 610 zu berücksichtigen. Kann auf lösemittelhaltige Produkte an der Baustelle nicht verzichtet werden, so dürfen sie nur bei gleichzeitiger, mechanischer Lüftung verwendet werden. Künstliche Mineralfasern (KMF): Produkte mit Künstlichen Mineralfasern (KMF) müssen, entsprechend der Gefahrstoffverordnung, Anhang IV Nr. 22 (2), die Anforderungen erfüllen: Kanzerogenitätsindex (KI) größer 40 oder Halbwertszeit kleiner 40 Tage. Sie sind in Akustikdecken- und Putzsystemen, soweit technisch möglich, zu vermeiden. Beim Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen ist die TRGS 521 zu beachten. Polyvinylchlorid (PVC) / Chlorchemische Produkte: Auf den Einsatz von chlorchemischen Produkten ist zu verzichten. Recyclingprodukte zum Bauteilschutz: Bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Einrichtung sind Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden. Schaumkunststoffe: Produkte aus Schaumkunststoffen müssen FCKW- und HFCKW-frei sein. Melaminharzschaumstoffe und ähnlich Formaldehyd freisetzende Produkte sind nicht zugelassen. Trennmittel: Es dürfen nur Trennmittel verwendet werden, die biologisch schnell abbaubar sind und dem Umweltzeichen RAL-UZ 64 entsprechen. Auf technisch notwendige Ausnahmen ist die Bauleitung hinzuweisen. Tropenholz: Auf den Einsatz von Tropenholz ist zu verzichten. Silikone (Verfugung), Öle und Wachse: Zur Vermeidung von 2-Butanonoxim im Innenraum ist der Einsatz von oximvernetzenden Silkon-Fugendichtstoffen (Oximosilanvernetzer) ausgeschlossen. Das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Verfugung ist auf Anforderung vorzulegen.
weitere Angaben sind - soweit zutreffend - in " 4. Technische Ausführungshinweise, ZTV" oder in den LV Positionen beschrieben.
3.3. Nebenleistungen , Besondere Leistungen
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Folgende Leistungen werden, wenn nicht gesondert in Positionen ausgeschrieben, nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: •sämtliche Leistungen zur Einhaltung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften einschließlich aller erforderlichen Schutzmaßnahmen •Herbeiführung und aktive Mitwirkung bei der behördlichen Abnahme des Objektes •Schutz der angrenzenden Grundstücke und Gebäude vor Emissionen (z.B. Baulärm, Staub- und Schmutzentwicklung) und Beschädigungen, •die Verunreinigung von Straßen und Wegen ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern bzw. umgehend zu beseitigen soweit erforderlich; •Einholung von Sondergenehmigungen bei Nutzung bzw. Einschränkung des öffentlichen Verkehrsraumes inkl. anfallender Gebühren
Im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandene Verunreinigungen an bauseitigen, flächenfertigen Bauteilen, Anlagen und Installationen sind vom Verursacher rückstandsfrei ohne besondere Vergütung zu entfernen.
Die durch den AN genutzten Arbeits- und Baustellenbereiche sind nachfolgenden Gewerken grundsätzlich besenrein zur Verfügung zu stellen. Unabhängig davon ist eine Endreinigung zur rechtsgeschäftlichen Abnahme der fertigen Leistung vorzunehmen und in den Angebotspreisen für Baustelleneinrichtung bzw. von relevanten und maßgebenden Leistungspositionen zu berücksichtigen. Unterbleiben diese Leistungen des AN, ist der AG berechtigt, Ersatzvornahmen auf Kosten des AN zu veranlassen.
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- Technische Ausführungshinweise, allgemein, ZTV Grundlage gem. ATV DIN 18299 und ff. VOB/C
4.1. Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 18195-Bauwerksabdichtungen DIN 18534 Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten DIN 18352-Fliesen- und Plattenarbeiten DIN 18333-Betonwerksteinarbeiten DIN EN 1308-Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten; Bestimmung des Abrutschens DIN EN 1322-Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten; Definition und Begriffsbestimmung DIN EN 1323-Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten; Betonplatten DIN EN 1324-Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten; Bestimmung der Haftfestigkeit von Dispersionsklebstoffen für innen
Weiter sind zu beachten: Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere: •Nr. 1:Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen •Nr. 3:Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der Fugen im Nassbereich •Nr: 4:Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen •Nr. 5:Butylbänder •Nr. 7:Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörteltelen keramischen Fliesen
sowie die Merkblätter des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes und die Prüfgrundsätze für die Aufnahme in die Bauregelliste. DIN EN 14411 Keramische Fliesen und Platten - Begriffe, Klassifizierung, Gütemerkmale und Kennzeichnung.
4.1.1 Stoffe, Bauteile
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind grundsätzlich zu beachten, auf Verlangen ist dem Auftraggeber Einsicht in diese zu gewähren. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Ggf. Fugen im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen (sh. gesonderte Position)..
Werden flüssige Dichtungen gegen nichtdrückendes Wasser im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese •eine min. Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75°C, •eine chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit einem pH-Wert zwischen 7 und 12, •eine Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm², •und eine Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm² nachweisbar besitzen.
Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren. Anschlüsse und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Ausgleichsspachtelungen müssen frei von gipshaltigen Bindemitteln sein. Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Waschtische, Duschwannen u.ä.) sowie von
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Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist. Elastische Verfugungen sind vorzunehmen bei Flächen von mehr als 4 m Länge, einspringenden Ecken sowie an den Berührungslinien verschiedener Untergründe (z. B. Beton und Mauerwerk). Die Fugenkanten sind mit Haftprimer vorzustreichen. Die Ränder sind abzukleben. Fugen müssen frei von Mörtelresten sein und bis zum Untergrund durchgehen. Das Material der Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Dehnfugen sind sowohl horizontal als auch vertikal entsprechend Erfordernis anzuordnen. Trockenbauflächen, die gefliest werden sollen, sind mit lösungsmittelfreiem Tiefgrund vorzubehandeln, wenn die Herstellervorschriften nichts Gegenteiliges aussagen. An allen sichtbaren Kanten sind Eckschutzwinkel einzubauen, falls keine Fliesen mit Randglasur anzusetzen sind. Bei Ausführung der Wandbeläge ist auf Fugenschnitt hinsichtlich der Lage der sanitären Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u.ä. zu achten. Die entsprechenden Angaben sind mit der Bauleitung abzusprechen in Abhängigkeit vom Rastermaß. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren. Sollten bauliche Abweichungen festgestellt werden, so sind diese vor Ausführungsbeginn anzuzeigen und mit der Bauleitung weitere Ausführungen abzustimmen. Die entsprechenden Angaben sind mit der Bauleitung abzusprechen in Abhängigkeit vom Rastermaß. Sofern Dosen oder Kästen für Installationen nur lose geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten endgültig zu fixieren. Falls nicht anders ausgeschrieben sind die Fliesen und Platten im Fugenschnitt und parallel zu den Wänden nach Fliesenplan zu verlegen. Bei gleichen Kantenlängen oder einem Vielfachen von Wand- und Bodenfliesen sollen die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Die Ausführung der Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel bzw. zementärem, kunststoffhaltigen "Flex-Kleber".
Es sind für Wand und Boden modulare Fliesen zu verwenden. Alle angebotenen Produkte sind auf Verlangen als Handmuster vorzulegen, gemäß Nebenleistung nach DIN 18352 VOB/C.
Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Unterschiedliche Fabrikate für Wand- und Bodenfliesen in einem Raum werden grundsätzlich nicht zugelassen. Für Material ist - wenn nicht anders beschrieben - erste Wahl anzubieten. Fliesen dürfen nicht bleihaltig sein.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Sind an der Unterseite der Platten Rillenstrukturen vorhanden, so ist auf gleiche Verlegerichtung zu achten. Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen. Das Verfugungsmaterial ist emmissionsarm und umweltfreundlich anzubieten. (RAL UZ 113). Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels und keinesfalls vor Ablauf von 24 Stunden erfolgen. Wenn nicht anders beschrieben, ist das Verfugen mit Gummispachtel bzw. -schieber zulässig.
Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugenmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen.
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Die Fugenfarbe ist vor Ausführungsbeginn zu bemustern.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen, außerdem sind alle angrenzenden Flächen zu schützen!
4.2. Ausführung
4.2.1 Allgemeine Angaben
Sämtliche Maße sind zuvor am Bau zu nehmen, die entsprechenden Detailzeichnungen vom Architekten sind zu berücksichtigen.
Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit der Bauleitung festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden.
Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibung, Detailvorgaben, Pläne des Architekten in Form von Übersichten, Ansichten und Grundrissen, siehe Anhang.
Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und Materialien im Detail Rücksprache zu führen. Dabei ist besonders auf Bestell- und Herstellungsfristen zu achten. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren ist einzuholen.
Die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers sind einzuhalten. Im Bedarfsfall hat die Herstellerfirma des Fliesenbelags eine entsprechende Verlegeeinweisung sicherzustellen. Verschnitt ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Alle für den späteren einwandfreien Wasserablauf erforderlichen Gefälle sind durch einen entsprechenden Gefälle-Estrich herzustellen.
Die von Fremdhandwerkern lose angebrachten Dosen oder Installationsteile sind vom Fliesenleger auf Fugenkreuz oder Fugenmitte einzuarbeiten. Der Fliesenleger ist verpflichtet, dies in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Handwerker durchzuführen. Das Anarbeiten der Beläge an Installationsdurchführungen, aufgehende Bauteile, Bewegungsfugen u.ä. ist im EP einzukalkulieren.
Das Verfugen der Wand- und Bodenbeläge hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Verbindung des Fugenmörtels mit dem Verlegemörtel gewährleistet ist. Wird von der Bauleitung die Zugabe eines Mörtelzusatzmittels vorgeschrieben oder wird ein hydraulischer Fertigfugmörtel verarbeitet, sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellerwerkes zu beachten.
Die Grundreinigung bzw. ggf. erforderliches Absäuern der Wand- und Bodenbeläge ist im EP einzukalkulieren.
4.2.2 Umweltvorschriften
Die eingebauten sanitären Einrichtungsgegenstände und Abflussleitungen dürfen nicht zum Reinigen von Werkzeugen und Vergleichbarem genutzt werden. Klebereste, Voranstriche und Vergleichbares dürfen in sie nicht ausgegossen werden. Bei Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer für die daraus resultierenden Schäden ausschließlich verantwortlich und hat die Kosten für die Beseitigung der Schäden in vollem Umfang zu tragen.
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4.2.3 Untergrund
Die Eignungsprüfung für sämtliche Beschichtungen / Belegungen umfasst auch die Prüfung der Rohbau- und Ausbaukonstruktion (Mauerwerks-, Estrich- und Trockenbaukonstruktion), insbesondere die Prüfung auf Ebenheit, Feuchtegehalt und Arbeitsfugenausbildung. Unebenheiten des Untergrundes und Rissbildungen im Untergrund sind der örtlichen Bauleitung vor Ausführung der Arbeiten anzuzeigen.
Das Erstellen einer Haftbrücke mit dem Untergrund ist Sache des Auftragnehmers. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Wahl der Haftbrücke, so hat er rechtzeitig ensprechende Vorschläge zu machen. Dabei sind Fleckenbildungen, Randverfärbungen und Ausblühungen im Werkstein auszuschliessen.
4.2.4 Abdichtungen
In Nassräumen werden an Böden Feuchtigkeitsabdichtungen nach DIN 18534-3 durch den Auftragnehmer angebracht. Ansprüche auf den geeigneten Untergrund sind rechtzeitig schriftlich geltend zu machen.
Abdichtungen in Sanitärräumen sind im Bereich der Duschen und Waschtischen grundsätzlich durchzuführen, der Anschluss mit elastischer Fuge ist keine Abdichtungsmaßnahme.
4.3. Sonstige Preisinhalte/ Nebenleistungen
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18352 gelten als Nebenleistung:
•Das Verfugen der Flächen nach Angabe. •Der Zusatz von Dichtkleber im Spritzwasserbereich bei Wandfliesen. •Das Belegen von Kleinflächen, Nischen u.ä. •Maßnahmen zum Schutz von vorhandenen Bauteilen während der Ausführung der Arbeiten vor Verschmutzung und Beschädigung, das gilt besonders für Dichtungen. •Das Überprüfen der ggf. erforderlichen Rechtwinkligkeit der Flächen. •Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. •Rand-und Eckplatten, sowie Abschrägung und Zwickel in Wand- und Bodenbelägen.
Nachstehende Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht vergütet, soweit sie nicht in Positionen erfasst sind.
•Die Materialhersteller-Garantien sind vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. •Die angebotenen Einheitspreise sind so zu kalkulieren, dass eventuell notwendige Unterbrechungen, oder Ausführung in mehreren Einzelabschnitten, erfasst sind. •Die angebotenen Einheitspreise gelten auch für kleine Einzelflächen. •Gültige deutsche Prüfzeugnisse über zu liefernde Materialien und Konstruktionen sind vom Auftragnehmer nach Anforderung vorzulegen. •Vor der zusätzlichen Oberflächenbehandlung sind die Flächen fein zu reinigen. Das Polierfluat darf erst nach vollständiger Austrocknung aufgebracht werden. •Nicht zugelassen sind Ausbesserungen an Stufen, Sockelleisten und Bodenbelägen. Beschädigte Platten sind durch vertragsgerechte zu ersetzen. •Bevor die Plattenbeläge verfugt werden, muss das Schwinden des Verlegemörtels abgeklungen sein. Aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift sich ergebende Abrisse der Fugenmasse an den Plattenrändern bzw. auch Risse innerhalb der Platten werden als grober Mangel angesehen. Diese Plattenbeläge sind zu erneuern. Die zeitlich versetzte Herstellung von Fugen ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. •Alle Bauwerkstrennfugen müssen mit tragfähigen Fugenprofilen ausgestattet sein. Das Einbringen des
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gewählten Fugenprofils sowie der Anschluss an den Plattenbelag muss nach Vorschrift des Fugenprofil- Herstellers erfolgen. •Baustellen-Transporte, horizontal und vertikal, auch schwerer Art, sind einzukalkulieren. Aufzüge für Materialtransporte sind bauseits NICHT vorhanden. •Sämtliche Einheitspreise sind einschl. Lieferung und Montage bzw. Einbau anzugeben. •Nach Abschluss der Arbeiten sind alle sichtbaren Bauteile von Verschmutzungen, die vom Auftragnehmer verursacht wurden, kostenlos zu reinigen. •Schutzmaßnahmen für den Personenverkehr durch Hinweisschilder und Absperrungen in ausreichendem Umfang sind mit den Preisen abgegolten. •Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen. Die Kosten sind Bestandteil der Preise. •Das Ein- und Aushängen der Türen ist mit den Preisen abgegolten. •Der Schutz frischer Spachtelaufträge gegen Begehen gilt als Nebenleistung. •Das Anarbeiten der Beläge an Installationsdurchführungen, aufgehende Bauteile, Bewegungsfugen u.ä. ist im EP einzukalkulieren. •Das Verfugen der Wand- und Bodenbeläge hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Verbindung des Fugenmörtels mit dem Verlegemörtel gewährleistet ist. Wird die Zugabe eines Mörtelzusatzmittels vorgeschrieben oder wird ein hydraulischer Fertigfugmörtel verarbeitet, sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellerwerkes zu beachten. •Die Grundreinigung bzw. ggf. erforderliches Absäuern der Wand- und Bodenbeläge ist im EP einzukalkulieren.
4.4. Besondere Angaben zur Bauausführung
Für die glasierten Steinzeugplatten werden folgende Verschleißklassen gemäß DIN EN 10545-7 gefordert: Abriebgruppe 4, stärkere Beanspruchung und Rutschfestigkeit gemäß DIN 51130.
4.4.1 Technologie / Bauablauf
Allgemein sind abschnittsweises Arbeiten und Arbeitsunterbrechungen in Koordination mit den anderen am Bau beteiligten Gewerken in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Vorziehen oder späteres Bearbeiten einzelner Räume sind einzukalkulieren. Die Ausführung erfolgt auf Anweisung der Bauleitung.
4.4.2 Anforderung an Oberflächen
Anforderungen an die Ebenheit der Oberflächen richten sich generell nach DIN 18202 Tab. 3, Zeile 3, Spalte 3 (Messpunktabstand 1m) sowie DIN EN 51097 Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene.
4.4.3 Mustervorlagen
Das Vorlegen von Handmustern ist eine Nebenleistung nach DIN 18352, aktuelle Fassung. Alle angebotenen Fliesen, Boden, Wand, Sockel sind als Muster in der Originalgröße vorzulegen, dies ist in die EH-Preise mit einzukalkulieren Fugenmörtelfarbe n. Absprache mit dem Architekten ist zu bemustern.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1 Vorbereitungen 1.1 Baustelleneinrichtung
1.1.1 Baustelleneinrichtung aufbauen Einrichten der notwenigen Baustelleneinrichtung über die vereinbarte Leistungszeit , mit folgenden in den EP einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind: •Lager- und Arbeitsplätze •eigene Baustellenbeleuchtung •Kommunikationseinrichtungen •Wohnunterkünfte •Lagerräume, Werkstatt, Magazin, Unterstelleinrichtungen •Maschinen, Geräte, Werkzeuge •Wetterschutzmaßnahmen
Eigene Personalcontainer / Tagesunterkünfte können in der vorh. Containeranlage nicht gestellt werden. Hierfür ist ausschließlich der Errichter der Anlage, die Fa. BplusL, Los02 Baustelleneinrichtung, zuständig. Die Vermietung ist direkt mit der Fa. B+L zu vereinbaren und in die EP einzukalkulieren, siehe ZTV.
Es ist untersagt, Räume im Gebäude als Pausenunterkünfte bzw. Aufenthaltsbereiche zu nutzen! 1,000 St .......................... ..........................
1.1.2 Baustelleneinrichtung vorhalten Vorhalten der vorbeschreibenen Baustelleneinrichtung über die vereinbarte Leistungszeit. 18,000 Wo .......................... ..........................
1.1.3 Baustelleneinrichtung abbauen Baustelleneinrichtung der Vorposition nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen. Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des Geländes einschl. Entfernen von Verunreinigung. 1,000 St .......................... ..........................
Summe 1.1 Baustelleneinrichtung ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.2 Vorbereitende Arbeiten, Wände, Fliesen
1.2.1 Beton- und Putz und Spachtelüberstände an Wänden und Estrich entfernen Beton- und Putz und Spachtelüberstände an Wänden, sowie sonstige Unebenheiten des Untergrundes, vor Verlegung des Oberbelages entfernen und entsorgen, inkl. entfernen von Schalölrückstände auf Betonwänden unter Verwendung eines geeigneten Entölers gemäß Herstellerangaben, entfernen und Abfall entsorgen, behandelte Flächen mit warmem Wasser nachwaschen.
Untergrund : Beton, Mauerwerk, Gipsbauplatte 100,000 m² .......................... ..........................
1.2.2 Untergrund feinspachteln, Wandfliesen, bis 5 mm Untergrund für Wandfliesen zur Verlegung im Dünnbett durch Auftrag einer Feinspachtelmasse egalisieren.
Schichtdicke : bis 5,0 mm
Ausführung nur nach Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung. 25,000 m² .......................... ..........................
1.2.3 Untergrundausgleich, grob, Wandfliesen, 5,1 bis 10 mm Größere Unebenheiten des Untergrundes durch Aufbringen einer Ausgleichsspachtelung egalisieren.
Schichtdicke : 5,1 bis 10 mm
Ausführung nur nach Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung. 25,000 m² .......................... ..........................
1.2.4 Bauplatte, Ausgleich von Unebenheiten, 2 - 4 mm Ausgleich Unebenheiten und Absätze an Wänden mit Bauplatte mit XPS -Kern geklebt und bei Bedarf gedübelt, inkl. aller Nebenleistungen.
Materialstärke : 2 - 4 mm
Ausführung nur nach Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung. 25,000 m² .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.2.5 Wie Position: 1.2.4, jedoch Bauplatte, Ausgleich von Unebenheiten, 6 - 10 mm
Materialstärke : 6 bis 10 mm
Ausführung nur nach Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung. 25,000 m² .......................... ..........................
1.2.6 Grundierung, Kunstharz-Dispersion, Gipsbauplatte (GKB), Wand Untergrund vollflächig mit einem Voranstrich auf Kunstharz-Dispersion, lösungsmittelfrei, zur Herabsetzung der Saugfähigkeit, Verbesserung der Staubbindung und Egalisierung des Untergrundes grundieren. Auftrag zu einem Film trocknen lassen.
Untergrund : Gipsplatte (GKB) Material : Kunstharz-Dispersion Bauteil : Wandfläche 300,000 m² .......................... ..........................
1.2.7 Wie Position: 1.2.6, jedoch Grundierung, Kunstharz-Dispersion, Putz und Beton, Wand
Untergrund : Putz, Beton 100,000 m² .......................... ..........................
Summe 1.2 Vorbereitende Arbeiten, Wände, Fliesen ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.3 Vorbereitende Arbeiten, Böden, Fliesen
1.3.1 CM-Messung, Restfeuchte Messung der Restfeuchte im Estrich mit dem CM-Gerät, Angabe Messstellen durch AG, einschl. protokollieren der Ergebnisse.
Untergrund : Zementéstrich (CT) 5,000 St .......................... ..........................
1.3.2 Reinigung Untergrund, grobe Verschmutzungen Reinigen der Untergründe (neue Zementestriche) von grober Verschmutzung, Entfernen von Ölen, Fetten, Schutt, Mörtel- und Gipsresten, soweit diese nicht vom AN verursacht wurden, u.ä. Das reguläre Reinigen des Untergrundes ist Nebenleistung gemäß Abschnitt 4.1.1 DIN 18354, hier werden nur Flächen mit darüber hinausgehender grober Verschmutzung (sh. oben) erfasst.
Ausführung der Leistung nur nach Abstimmung mit örtlichen Objektüberwachung (schriftliche Erfassung der Bereiche)!!
Das abgetragene Material wird Eigentum des AN und ist umweltgerecht nach den Bestimmungen des Gesetzgebers zu entsorgen. Die örtlich geltenden Immissionsschutz- Bestimmungen sind zu beachten. Inkl. laden, abtransportieren, sortenrein trennen und entsorgen inkl. Verwertungs-/Deponiegebühr. Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung): 17 09 04 Abfallart: Gemische Bau und Abbruchabfälle Gefährlichkeit nach AVV l20l: nicht gefährlich
Leistungsort: grob verschmutzte Flächen nach Abstimmung mit und Freigabe durch die Bauleitung 220,000 m² .......................... ..........................
1.3.3 Anschleifen von Estrichböden als Reinigungsschliff Anschleifen von Zement-Estrichböden als Reinigungsschliff, (nur Entfernung der Schlämpeschicht, von losen und haftungsmindernden Bestandteilen mittels einer Tellerschleifmaschine (Schleifblatt min. 16er
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Körnung) o.dgl. unmittelbar vor Belagsaufbringung, incl. aller Nebenarbeiten (Schutzmaßnahmen, staubdichte Abklebungen, Schuttbeseitigung, Absaugen mit Industriestaubsauger und Beseitigung des Schleifsaubes/ Strahlgutes usw.). 220,000 m² .......................... ..........................
1.3.4 Grundierung, Kunstharz-Dispersion, Zementestrich (CT), Boden Untergrund vollflächig mit einem Voranstrich auf Kunstharz-Dispersion, lösungsmittelfrei, zur Herabsetzung der Saugfähigkeit, Verbesserung der Staubbindung und Egalisierung des Untergrundes grundieren. Auftrag zu einem Film trocknen lassen.
Untergrund : Zementestrich (CT) / Spachtelmasse Material : Kunstharz-Dispersion Bauteil : Bodenfläche 220,000 m² .......................... ..........................
1.3.5 Grundierung, Epoxidharz, Zementestrich (CT), Boden Untergrund vollflächig mit einem Voranstrich auf Epoxidharzbasis, gegen betonaggressive Wässer, für die Aufnahme einer Flächenabdichtung grundieren. Auftrag zu einem Film trocknen lassen.
Untergrund : Zementestrich (CT) / Spachtelmasse Restfeuchte : ≤ 5% Material : Epoxiharzbasis Abstreumittel : Quarzsand Bauteil : Bodenfläche 20,000 m² .......................... ..........................
1.3.6 Estrich feinspachteln, Fliesen, bis 3,0 mm Untergrundausgleich für die Verlegung von Bodenfliesen im Dünnbettverfahren durch Auftrag einer Ausgleichsspachtel- masse. Untergrund : Zementestrich Untergrundvorbereitung : spachteln Schichtdicke : bis 3 mm Material : Feinspachtelmasse 30,000 m² .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.3.7 Untergrundausgleich, selbstnivellierend bis 5 mm Höhenausgleich auf auf die grundierte und getrocknete Bodenflächen mit geeignetem, selbstnivellierender und schnellhärtenden Ausgleichsmasse, wasserabweisend, mit hoher Festigkeit und sehr geringer Eigenspannungsentwicklung, auch in Kleinflächen <2,5 m². Ausführung nach Herstellervorschrift.
Schichtdicke : bis 5 mm 25,000 m² .......................... ..........................
1.3.8 Wie Position: 1.3.7, jedoch Untergrundausgleich, selbstnivellierend 5,1 bis 10mm
Schichtdicke : 5,1 bis 10 mm 20,000 m² .......................... ..........................
1.3.9 Risse im Estrich schließen Risse im Estrich mittels Winkelschleifer aufweiten. Quer zur Rissbildung Estrichklammern aus Edelstahl nach Angabe des Herstellers einbauen und mit Epoxidharz vergießen.
Material : 2K Epoxidharz Rissbreite : bis 5 mm 30,000 m .......................... ..........................
1.3.10 Bewegungsfugen schließen Bewegungsfugen im Estrich schließen, inkl. entfernen des Profils mit PE-Dämmung, Quer zur Fuge Estrichklammern aus Edelstahl nach Angabe des Herstellers einbauen und mit Epoxidharz vergießen.
Material : 2K Epoxidharz Rissbreite : bis 5 mm 10,000 m .......................... ..........................
1.3.11 Bewegungsfugen neu anlegen 10,000 m .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.3.12 Überstand von Randstreifen entfernen Überstand von Randstreifen anderer Gewerke an Wänden und Estrichbegrenzungen nach dem Verlegen und Verfugen des Bodenbelages entfernen. 300,000 m .......................... ..........................
1.3.13 Gefällespachtel, Nassbereich, Höhe 1 - 30mm Ausbildung der Gefälle-Ausgleichschicht mit mehrseitigen Gefälle zu den Bodeneinläufen / Rinnen im Nassbereich mit kunststoffmodifizierter, zementärer Spachtelmasse, standfest für das anschließende Verlegen für keramische Bodenbeläge, inkl. aller notwendigen Untergrundvorbereitungen, Haftbrücke.
Untergrund : Zementestrich (CT), schwimmend Konstruktionshöhe : min. 1 - 50 mm i.M. 30 mm Biegezugfestigkeit : min. F5
Herstellen einer Gefällespachtelung im Bereich der Bodenabläufe mit hydraulisch erhärtender, trasshaltiger, standfester Spachtelmasse (für Schichtstarken 2 - 30 mm) herstellen. Im Bereich der Bodeneinläufe wurde die Estrichfläche bauseits min. 0,3m/0,3m abgeschalt, Oberkante min. 10 mm tiefer als die angrenzende Estrichfläche. Einschl. anarbeiten an bauseitige Einläufe. Einschl. Vorbehandlung des bauseitigen Zementestrichs mit Kunstharzemulsion zur Verbesserung des Haftverbunds. Verarbeitung von Spachtelmasse mit Kunstharzemulsion "frisch in frisch". Spachtelmasse glatt abziehen, einschl. der erforderlichen Abfugungen. Schichtdicke im Mittel bis min. 10 mm. Gefalle min. 1,5 bis 2 %, so dass hierauf die nachbeschriebenen Bodenplatten im Fliesenraster verlegt werden können. Gefällebereich mit angrenzender Estrichfläche fachgerecht verdübeln und verharzen. 35,000 m² .......................... ..........................
1.3.14 Ausbildung Kehlrinne an anneinderstosende Gefälleflächen Ausbildung Kehlrinne an anneinderstosende Gefälleflächen, verlauf vom Bodeneinlauf zur Wandecke 30,000 m .......................... ..........................
Summe 1.3 Vorbereitende Arbeiten, Böden, Fliesen ............................
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1.4 Abdichtungen Wände und Böden
Achtung, nach neuer DIN 18534 gilt:
- die DIN 18534 verlangt explizit, dass die verwendeten Abdichtungen entweder genormt oder nach der ETAG 022 geprüft sein müssen, alternativ kann auch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) eines öffentlich bestellten Prüfinstitutes vorliegen."
- Dichtbänder und -manschetten müssen im System mit dem Abdichtungsmaterial geprüft sein. Für rechtwinklige Innen- und Außenecken sollten vorgefertigte Formstücke verwendet werden.
- Die Flanschbreite von Bodenabläufen, -rinnen und Einbauteilen muss mind. 50 mm betragen, in den Wassereinwirkungsklassen W0-I bis W2-I sind mind. 30 mm ausreichend.
- Bodenabläufe und -rinnen müssen so entwässern können, dass sich Wasser nicht auf der Dichtebene anstauen kann.
- Die Abdichtungsschicht muss in mindestens zwei Lagen, bei Polymerdispersionen in unterschiedlichen Farben (Kontrast) ausgeführt werden.
- Werden nur Bodenflächen abgedichtet, ist die Abdichtung an den Wänden mind. 5 cm hochzuführen.
- Bereiche unter und hinter Bade- und Duschwannen sind entweder durch Fortführen der Abdichtung oder durch Anbringen von Wannendichtbändern o.ä. zu schützen.
- Im Bereich von Türen ist die Abdichtung auch hinter den Zargen hochzuführen.
1.4.1 Verbundabdichtung(AIV-F), W1-I, Boden Grundierte Flächen im Innenbereich mit einer flexiblen, Polymer- Dispersionsabdichtung oder einer flexiblen, zementären Dichtschlämme nach Wahl des AN und gem. o.g. DIN in mind. zwei Arbeitsgängen im Streich- / Spachtelverfahren zweilagig kreuzweise beschichten. Zur Kontrolle erfolgt der zweite Auftrag in einer Kontrastfarbe. Ausführung gem. DIN 18534-3 "Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten", zur Abdichtung von Innenräumen (aktuellste Ausführung), In den ersten Abdichtungsauftrag sind die Systemkomponenten des nachbeschriebenen Dichtbandsystems zu integrieren.
Untergrund : Zementestrich (CT), Gefällespachtel
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Abdichtungsart : Verbundabdichtung (AIV-F) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen mit Fliesen und Platten Abdichtung : Polymerdispersion (DM) bzw. Dichtschlämme nach Wahl AN Wassereinwirkungskl. : W1-I Rissklasse : R1-I Arbeitsgänge : min. 2 Bauteil : Boden Einbauort : Sanitärbereiche 145,000 m² .......................... ..........................
1.4.2 Wie Position: 1.4.1, jedoch Verbundabdichtung(AIV-F), W1-I, Wand Verbundabdichtung (AIV-F) aus flexiblen, Polymer- Dispersionsabdichtung oder einer flexiblen, zementären Dichtschlämme nach Wahl des AN, W1-I
Untergrund : Beton, Mauerwerk, Gipsbauplatten Bauteil : Wand 104,000 m² .......................... ..........................
1.4.3 Wie Position: 1.4.1, jedoch Verbundabdichtung(AIV-F), W1-I, Sockel Verbundabdichtung (AIV-F) aus flexiblen, Polymer- Dispersionsabdichtung oder einer flexiblen, zementären Dichtschlämme nach Wahl des AN, W1-I
Untergrund : Beton, Mauerwerk, Gipsbauplatten Bauteil : Sockel Höhe : bis über 5 cm OKFFB 30,000 m .......................... ..........................
1.4.4 Verbundabdichtung(AIV-F), W3-I, Wand Grundierte Flächen im Innenbereich mit einer Reaktionsharzabdichtung auf Polyurethanbasis, 2-komponentig, im zweimaligen Auftrag durch Spachteln oder Rollen beschichten Zur Kontrolle erfolgt der zweite Auftrag in einer Kontrastfarbe. Ausführung gem. DIN 18534-3 "Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten", zur Abdichtung von Innenräumen (aktuellste Ausführung), In den ersten
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Abdichtungsauftrag sind die Systemkomponenten des nachbeschriebenen Dichtbandsystems zu integrieren.
Untergrund : Zementestrich (CT), Gefällespachtel Abdichtungsart : Verbundabdichtung (AIV-F) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen mit Fliesen und Platten Abdichtung : Reaktionsharz (RM), 2-komponentig Wassereinwirkungskl. : W3-I Rissklasse : R1-I Mindesttrocknungsdicke :min. 1,0mm Arbeitsgänge : min. 2 Untergrund : Beton, Mauerwerk, Gipsbauplatten Bauteil : Wand Einbauort : Küche 60,000 m² .......................... ..........................
1.4.5 Verbundabdichtung(AIV-F), W3-I, Boden, chemisch Beständig Grundierte Flächen im Innenbereich mit einer Reaktionsharzabdichtung auf Polyurethanbasis, 2-komponentig, chemikalienbeständig und beständig gegen betonagressive Wässer, im zweimaligen Auftrag durch Spachteln oder Rollen beschichten Zur Kontrolle erfolgt der zweite Auftrag in einer Kontrastfarbe. Ausführung gem. DIN 18534-3 "Abdichtung mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen im Verbund mit Fliesen und Platten", zur Abdichtung von Innenräumen (aktuellste Ausführung), In den ersten Abdichtungsauftrag sind die Systemkomponenten des nachbeschriebenen Dichtbandsystems zu integrieren.
Untergrund : Zementestrich (CT), Gefällespachtel Abdichtungsart : Verbundabdichtung (AIV-F) mit flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen mit Fliesen und Platten Abdichtung : Reaktionsharz (RM), 2-komponentig Wassereinwirkungskl. : W3-I Einwirkung : Chemikalien Rissklasse : R1-I Mindesttrocknungsdicke :min. 1,0mm
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Arbeitsgänge : min. 2 Bauteil : Boden Einbauort : Küche 30,000 m² .......................... ..........................
1.4.6 Dichtband, W0-I bis W3-I, Boden / Wand, Verbundabdichtung (AIV-F) Abdichtung an Wand-/Bodenanschluss, horizontal, herstellen mit Dichtband, elastisch. Dichtband an den Anschlussbereichen in die frische erste Auftragsschicht der Abdichtung einlegen und mit der zweiten Aufragsschicht überdecken, Stöße überlappend ausführen, Herstellerrichtlinien sind zu beachten.
Untergrund : Estrich (CT), Ausgleichspachtel, Beton, Gipsbauplatte Abdichtungsart : Verbundabdichtung (AIV-F), passend zu der Verbundabdichtung der Wand-und Bodenflächen Ausführung : Dichtband Wassereinwirkungskl. : W0-I bis W3-I Rissklasse : R1-I Breite : min. 120 mm Bauteil : Boden/Wand
Einbauort : alle Räume mit Boden- und Wandabdichtungen 300,000 m .......................... ..........................
1.4.7 Wie Position: 1.4.6, jedoch Dichtband, W0-I bis W3-I, Wand / Wand, Verbundabdichtung (AIV-F) Abdichtung an Wand-/Wandanschluss, Ecken, vertikal, herstellen.
Einbauort : alle Räume mit Wandabdichtungen 160,000 m .......................... ..........................
1.4.8 Formstücke, Ecke Wand/Boden, Verbundabdichtung (AIV-F) Adichtung in den Eckbereichen der Wand-/Bodenanschlüsse mit vorgefertigten Formenstücken, elastisch. Formteile an den Anschlussbereichen in die frische erste Auftragsschicht der Abdichtung einlegen und mit der zweiten Aufragsschicht überdecken, Stöße überlappend, min. 5
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ cm ausführen, Herstellerrichtlinien sind zu beachten.
Untergrund : Estrich (CT), Ausgleichspachtel, Beton, Gipsbauplatte Abdichtungsart : Verbundabdichtung (AIV-F), passend zu der Verbundabdichtung der Wand-und Bodenflächen Ausführung : Formstücke, Innen-und Außenecken Wassereinwirkungskl. : W0-I bis W3-I Rissklasse : R1-I Breite : min. 120 mm Bauteil : Boden/Wand
Einbauort : alle Räume mit Bodenabdichtung 95,000 St .......................... ..........................
1.4.9 Wie Position: 1.4.8, jedoch Formstücke, Ecke Wand/Boden, Türbereich Verbundabdichtung (AIV-F) Adichtung in den Eckbereichen der Wand-/Bodenanschlüsse mit vorgefertigten Formenstücken und Dichtband im Türbereich vor Einbau der Türzargen (Umfassungszragen / Stahl).
Einbauort : alle Räume mit Bodenabdichtung
Abrechnungseinheit : 1 Stück (St) = 1Tür 30,000 St .......................... ..........................
1.4.10 Anarbeitung und Abdichtung Bodeneinläufe, Sanitär, 1.-3.OG Bauseits beigestellten Bodeneinläufe in Abstimmung mit Gewerk Sanitär ausrichten, unterfüttern und die Aussparung mit hydraulisch schnell erhärtendem, schwindarmen Spezialvergussmörtel aus Epoxidharz, feuergetrocknetem Quarzsand 0,4 - 0,8 mm und Kristallquarzsand 0,06 - 0,2 mm kapillardicht und schwindfrei vergiesen. Die Oberflache des Vergusses ist abzusanden. Edelstahlflanschplatte mit Aceton gründlich reinigen. Fette, lose Teile und andere haftungsmindernde Stoffe restlos entfernen. Die Oberfläche muss trocken sein. Grundieren des Flansches mit zweikomponentiger Epoxidharzgrundierung. Frische Grundierung mit feuergetrocknetem Quarzsand 0,1 - 0,3 mm absanden. Anschließen der Verbundabdichtung an den
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Andichtungsflansch des Aufstockelementes unter Einlage von alkalibeständigem Glasgittergewebe als Verstärkung.
Bodeneinlauf, abgestellt : min. 500 x 500 mm Bodenaufbau : bis 170 mm Abdichtung : W1-I bis W3-I der Vorpositionen
Einbauort : Sanitärräume 12,000 St .......................... ..........................
1.4.11 Wie Position: 1.4.10, jedoch Anarbeitung und Abdichtung Bodeneinläufe, Küche Bauseits beigestellten Bodeneinläufe
Bodeneinlauf, abgestellt : min. 500 x 500 mm Bodenaufbau : von 171 bis 220 mm Abdichtung : W3-I, chemikalienbeständig der Vorpositionen
Einbauort : Boden, Küche 4,000 St .......................... ..........................
1.4.12 Abdichtung, Rohrdurchführung; W0-I bis W3-I, Dichtmanschette, DN 25 Rohrdurchgänge im Spritzwasserbereich an Wänden und im Bodenbereich mit hochelastischer, vlieskaschierter Dichtmanschette, beidseitig mit speziellen Vliesgewebe beschichtet und elastischer Dichtlippe eindichten. Dichtmanschette in den ersten frischen Arbeitsgang der Abdichtung eindrücken und anschließend mit Dichtkleber (Abdichtungsmaterial) überspachteln. Verbundabdichtung unter Einlage von alkalibestandigem Glasgittergewebe anschließen.
Vor der Endinstallation der Armaturen Fugen zwischen Belag und Rohrdurchführung mit elastischem, pilzhemmend ausgerüstetem Fugenfüllstoff ausspritzen.
Untergrund : Estrich (CT), Ausgleichspachtel, Beton, Gipsbauplatte Abdichtung : Polyethanharz (PU) Abdichtungsart : Verbundabdichtung (AIV-F), passend zu der Verbundabdichtung der Wand-und Bodenflächen Ausführung : Dichtmanschette
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Durchführung : DN 25 Wassereinwirkungskl. : W0-I bis W3-I Rissklasse : R1-I
Abstimmung zur Eindichtung mit Gewerk Sanitär ist erforderlich! 170,000 St .......................... ..........................
1.4.13 Abdichtung, Rohrdurchführung; W0-I bis W3-I, Dichtmanschette, DN 26 - 50 Rohrdurchgänge im Spritzwasserbereich an Wänden und im Bodenbereich
Durchführung : DN 26 - 50 85,000 St .......................... ..........................
1.4.14 Abdichtung, Rohrdurchführung; W0-I bis W3-I, Dichtmanschette, DN 51 - 100 Rohrdurchgänge im Spritzwasserbereich an Wänden und im Bodenbereich
Durchführung : DN 51 - 100 70,000 St .......................... ..........................
1.4.15 Abdichtung, Rohrdurchführung; W0-I bis W3-I, Dichtmanschette, DN 101 - 150 Rohrdurchgänge im Spritzwasserbereich an Wänden und im Bodenbereich
Durchführung : DN 101 - 150 30,000 St .......................... ..........................
1.4.16 Dokumentation der Schichtdicken Dokumentation der Schichtdicken: Nach Aushärtung der Verbundabdichtung ist diese stichprobenartig auf die geforderten Mindestschichtdicken zu überprüfen. Die Auswahl der Prüfstellen erfolgt durch den AG, die Prüfdurchführung erfolgt im Beisein des AG. Die Prüfung ist entsprechend zu protokollieren, das Prüfprotokoll dem AG zu übergeben. Nach Prüfung sind die Punkte mit Abdichtungsmaterial überlappend in zwei Aufträgen zu überarbeiten. 3,000 St .......................... ..........................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 30 von 54
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Summe 1.4 Abdichtungen Wände und Böden ............................
Summe 1 Vorbereitungen ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
2 Fliesen
Alle Fliesenpositionen beinhalten (sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen) Lieferung und Verlegen der Fliesen, inkl. Zuschnitt und anschließender Verfugung. Falls nicht anders ausgeschrieben oder im Plan dargestellt, sind die Fliesen im Fugenschnitt nach den Architektenplänen und parallel zu den Wänden zu verlegen. Es sind für Wand und Boden modulare Fliesen zu verwenden. Erhöhter Verschnitt aufgrund von kleinteiligen Raumgeometrien ist einzukalkulieren. Vorgegebene Farben sind anzubieten. Abweichungen z.B. bei Farbkollektionen verschiedener Hersteller sind nur in geringem Umfang zulässig.
Die nachbeschriebenen Oberflächen und Farbtöne ergeben ein einheitliches und abgestimmtes Farbkonzept, die Gleichwertigkeit ist einzuhalten und nachzuweisen!
Achtung, die gesetzliche Unfall-Verhütungsvorschrift - "DGUV Vorschrift 82" sowie von der UK Sachsen die "Planungshinweise für Kindertageseinrichtungen - Gebäude"(aktueller Stand) sind unbedingt zu beachten!
Bis einer Höhe von 2,00 m über OKFFB müssen zur Verletzungsvermeidung alle Ecken und Kanten jeglicher Bauteile min. 2 mm gerundet oder eine entsprechende Fase ausgebildet sein, wenn möglich sind 5mm zur erreichen. Die Bauteile dürfen keine scharfen Ecken oder Spitzen haben. Gilt auch für alle nachbeschriebenen Kantenprofile / -ausbildungen.
2.1 Wandfliesen
2.1.1 Wandfliesen, Steinzeug, gelb, Dünnbett, 10/30, Sanitärbereiche Wandbekleidung aus keramischen Fliesen, Steinzeug, glasiert, in Innenräumen auf verlegefertigen Untergrund mit einem emissionsarmen, hydraulisch erhärtenden, kunststoffvergüteten, flexiblen Spezialdünnbett- Klebemörtel (C2TE gem. DIN EN 12004) im Buttering-Floating- Verfahren mit weitgehend vollflächiger Bettung gem. den anerkannten Regeln der Technik hohlraumfrei, vollsatt nach Fliesenplan im Fugenschnitt fachgerecht verlegen. Inkl. Verfugung mit zementgebundenem, emissionsarmem, kunststoffvergüteten, ausblühungsfreien, schnell abbindenden und schnell trocknenden einkomponentigen Fugenmortel (auf Feinstzementbasis mit hoher Abriebsfestigkeit (CG2 WA
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
gem. DIN EN 13888) wasser- und schmutzabweisend, schimmelpilzhemmend und beständig bei Dampfstrahlreinigung fachgerecht verfugen; Eck-, Anschluss- und Belagdehnungsfugen sauber aussparen bzw. auskratzen.
Verlegung der Wandfliesen nach mit dem Architekten abgestimmten Verlegeschema. Fugen aus Bodenfliesen und Wandfliesen müssen übereinstimmen. Abweichungen nur nach Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung.
Format / Nennmaß (Achsmaß) : 10 / 30 cm Klassifizierung : Gruppe AIb (DIN EN 14411) Material : Steinzeug, glasiert Materialstärke : min. 6 mm Oberfläche : eben Glanzgrad : seidenmatt Farbe, Fliese : gelb /NCS/S 2030-Y10R nach Standardkollektion nach Wahl des AG (Bemusterung) Farbe, Fuge : grau, nach Wahl des AG, Bemusterung Fugenbreite : 3 mm Verlegeart : Kreuzfuge Einbauhöhe : bis min. 2,15 m über OKFFB Untergrund : Beton, GK - Wände, Abdichtung
Verschnitt (Schnittfliesen an Bodenanschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen etc.) ist entsprechend einkalkulieren.
Das Farb-und Materialkonzept des AG sieht als Referenzprodukt / Leitfabrikat -
- AGROB Buchtal, Serie: Plural, oder gleichwertig
gem. : Fliesenspiegel
Einsatzort : Sanitärbereiche 260,000 m² .......................... ..........................
2.1.2 Wie Position: 2.1.1, jedoch Wandfliesen, Steinzeug, hellgrau, Dünnbett, 10/30, Fliesenspiegel Wandbekleidung aus keramischen Fliesen, Kleinsflächen
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 33 von 54
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Farbe, Fliese : hellgrau nach Standardkollektion nach Wahl des AG (Bemusterung) Farbe, Fuge : grau, nach Wahl des AG, Bemusterung
gem. : Fliesenspiegel DE 08000 + 08110
Einsatzort : Fliesenspiegel hinter Ausgussbecken R 005 + 108 4,000 m² .......................... ..........................
2.1.3 Wie Position: 2.1.1, jedoch Wandfliesen, Leibungen, Tiefe bis 250 mm, Sanitärbereiche Wandfliesen im Bereich von Leibungen,
Leibungstiefe bis 250 mm Ausführung : unten / rechts / links
Einsatzort : Sanitärbereiche 12,900 m .......................... ..........................
2.1.4 Wandfliesen, Feinsteinzeug, weiß, Dünnbett, 20/20, chemikalienbeständig, Küche Wandbekleidung aus keramischen Fliesen, Feinsteinzeug, glasiert, in Innenräumen, chemikalienbeständig auf verlegefertigen Untergrund mit einem zweikomponentigen Dünnbett- fliesenkleber auf Epoxidharzbasis (R2T gem. DIN EN 12004) und fachgerechte Verfugung mit einem säure- und chemikalienbeständigen, 2-komponentigen Epoxidharzfugenmörtel (RG gem. DIN EN 13888).
Format / Nennmaß (Achsmaß) : 20 / 20 cm Klassifizierung Fliese : Gruppe BIa / AIa (DIN EN 14411) Material : Feinsteinzeug, glasiert, chemikalienbeständig Materialstärke : bis 8 mm Oberfläche : eben, glasiert, säure- u. laugenbeständig n. DIN EN 10545: GA, GLA Glanzgrad : seidenmatt Farbe, Fliese : weiss nach Wahl des AG, Bemusterung
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 34 von 54
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Farbe, Fuge : grau, nach Wahl des AG, Bemusterung Fugenbreite : 3 mm Fugenmörtel : Reaktionsharz - Fugenmörtel (RG) Verlegeart : Kreuzfuge Einbauhöhe : bis min. 2,15 m über OKFFB Untergrund : Beton, GK - Wände, Abdichtung
Verschnitt (Schnittfliesen an Bodenanschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen etc.) ist entsprechend einkalkulieren.
gem. : Fliesenspiegel
Einsatzort : Küche, EG 150,000 m² .......................... ..........................
2.1.5 Wie Position: 2.1.4, jedoch Wandfliesen, Leibungen, Tiefe bis 250 mm, Küche Wandfliesen der Vorposition im Bereich von Leibungen,
Leibungstiefe : bis 250 mm Ausführung : unten / rechts / links
Einsatzort : Küche, EG 88,660 m .......................... ..........................
2.1.6 Wie Position: 2.1.4, jedoch Sockefliesen, Feinsteinzeug, weiß, Dünnbett, 10/20, Küche / Flur, H = 10 cm Sockelfliesen,
Farbe, Fliese : weiß, Farbe analog der Bodenfliesen, nach Wahl des AG, Bemusterung
Einsatzort : Küche EG / Flur 9,000 m .......................... ..........................
2.1.7 Sockelfliesen, Steinzeug, hellgrau, Dünnbett, 10/30, Sanitärbereiche, H = 10 cm Sockelfliesen aus keramischen Fliesen, Steinzeug, glasiert, in Innenräumen auf verlegefertigen Untergrund im Dünnbett mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel, einschl. Verlegung im Fugenschnitt nach Verlegeplan und Verfugung mit hydr. härtender Flexfuge,
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 35 von 54
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Material wie angrenzenden Wandfliesen
Format / Nennmaß (Achsmaß) : 10 / 30 cm Sockelhöhe : min. 10 cm + Hohlkehle Klassifizierung : Gruppe AIb (DIN EN 14411) Material : Steinzeug, glasiert Materialstärke : min. 6 mm Oberfläche : eben Glanzgrad : seidenmatt Farbe, Fliese : hellgrau Farbe analog der Wandfliesen, nach Wahl des AG, Bemusterung Farbe, Fuge : grau, nach Wahl des AG, Bemusterung Fugenbreite : 3 mm Untergrund : Beton, GK - Wände
Das Farb-und Materialkonzept des AG sieht als Referenzprodukt / Leitfabrikat -
- AGROB Buchtal, Serie: Plural oder gleichwertig
gem. : Fliesenspiegel
Einsatzort : R 001, 009, 005, 108 52,000 m .......................... ..........................
2.1.8 Wandfliesen, Steinzeug, gelb, Dünnbett, 10/30, nur Liefern Steinzeug Wandfliesen 10/30 cm, gelb aus vorstehender Position nur liefern und im Bereich des AG einlagern, kartonweise. 2,500 m² .......................... ..........................
2.1.9 Wandfliesen, Feinsteinzeug, weiß, Dünnbett, 20/20, nur Liefern Feinsteinzeug Wandfliesen 20/20 cm, weiß aus vorstehender Position nur liefern und im Bereich des AG einlagern, kartonweise. 2,500 m² .......................... ..........................
2.1.10 Wandfliesen, Durchdringungen 20 - 60 mm Löcher in Wandbekleidung aus keramischen Fliesen herstellen, zur Durchführung von Installationsrohren, Zuleitungen sowie zum Einbau von Steckdosen, Schaltern u. dgl. und anarbeiten, einschl. umlaufender dauerelastischer Verfugung (Silikon) chemikalienbeständig.
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 36 von 54
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Größe : Ø 20 mm bis 60 mm
Leistungsort: Alle Räume mit Wandfliesen 80,000 St .......................... ..........................
2.1.11 Wie Position: 2.1.10, jedoch Wandfliesen, Durchdringungen 61 - 100 mm Löcher in Wandbekleidung,
Größe : Ø 61 mm bis 100 mm 80,000 St .......................... ..........................
2.1.12 Wie Position: 2.1.10, jedoch Wandfliesen, Durchdringungen > 0,01m² bis 0,5 m² Durchdringungen in Wandbekleidung aus keramischen Fliesen herstellen, zur Durchführung von größeren bauseitigen Einbauteilen, wie Sanitär-Installationsteile, Abflussrohre u. dgl., in verschiedenen Formen.
Fläche : > 0,01 m² bis 0,5 m² oder Ø > 110 bis 300 mm
Leistungsort: Alle Räume mit Wandfliesen 60,000 St .......................... ..........................
2.1.13 Anarbeiten an Türen, nachträglich Nachträgliches Anarbeiten von Wand-und Bodenfliesen inkl. Sockel an Türzargen.
Türgröße : min. 1.101 x 2.135 mm
Abrechnungseinheit = 1 Stück (St) = 1 Tür. 30,000 St .......................... ..........................
Summe 2.1 Wandfliesen ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 37 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
2.2 Bodenfliesen
2.2.1 Bodenfliesen, Feinsteinzeug, eben, Dünnbett, 20 / 20 cm, R 11 (B), Küche Bodenbelag aus keramischen Feinsteinzeugfliesen, unglasiert und durchgefärbt nach DIN-EN 14411 in Innenräumen auf Abdichtung im Verbund (AiV) nach DIN 18534-3 auf einem schwimmenden Zementestrich; liefern und nach DIN 18157 mit einem zweikomponentigen, säure- und chemikalienbeständigen Epoxidharz-Dünnbettklebstoff (Reaktionsharzklebstoff 2K, R2T gem. DIN EN 12004) und fachgerechte Verfugung mit einem 2-komponentigen Epoxidharzfugenmörtel (RG gem. DIN EN 13888) für Wand und Boden im System geprüft mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis, oder gleichwertiges System nach Wahl des AN und gem. o.g. DIN, mit vollflächiger Bettung gem. den anerkannten Regeln der Technik fachgerecht hohlraumfrei, vollsatt nach Fliesenplan im Fugenschnitt fachgerecht verlegen.
Vorhandene Eck-, Anschluss-und Bewegungsfugen sind auszusparen, eventuell vorhandener Klebemörtel ist vollständig aus den Fugenquerschnitten zu entfernen. Verfugung außerdem wasser- und schmutzabweisend sowie schimmelpilzhemmend, mit hoher mechanischer Beständigkeit / Abriebsfestigkeit (für Gewerbeflächen geeignet) nach DIN EN 13888 CG2 WA und beständig bei Dampfstrahlreinigung. Eck-, Anschluss- und Belagdehnungsfugen sauber aussparen bzw. auskratzen.
Verlegung der Bodenfliesen nach mit dem Architekten abgestimmten Verlegeschema. Fugen aus Bodenfliesen und Wandfliesen müssen übereinstimmen. Abweichungen nur nach Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung.
Format / Nennmaß (Achsmaß) : 20 / 20 cm Klassifizierung : Gruppe BIa (DIN EN 14411) Material : Feinsteinzeug, unglasiert, mit hochwertiger, dauerhaft haltbarer schmutzunempfindlicher und keramischer Oberflächenversieglung, Säure- u. Laugenbeständig n.
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 38 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
DIN EN 10545: UA, ULA, UHA Materialstärke : min. 6 mm Oberfläche : eben Glanzgrad : matt Rutschhemmung : R11 (B) (DIN 51130) Farbe, Fliese : grau, nach Wahl des AG, Bemusterung Farbe, Fuge : grau, nach Wahl des AG, Bemusterung Fugenbreite : 3 mm Verlegeart : Kreuzfuge Untergrund : Zementestrich mit Gefälle und Abdichtung gem. Vorpositionen
Verschnitt (Schnittfliesen an Bodenanschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen etc.) ist entsprechend einkalkulieren.
gem. : Fliesenspiegel
Einsatzort : Küche 55,000 m² .......................... ..........................
2.2.2 Bodenfliesen, Feinsteinzeug, eben, Dünnbett, 30 / 60 cm, R 10/B, Sanitärbereiche Bodenbelag aus keramischen Feinsteinzeugfliesen, unglasiert und durchgefärbt nach DIN-EN 14411 in Innenräumen auf Abdichtung im Verbund (AiV) nach DIN 18534-3 auf einem schwimmenden Zementestrich; liefern mit einem sehr emissionsarmen (EMICODE EC 1R), hydraulisch erhärtenden, kunststoffvergüteten Spezialdünnbettklebemörtel (C2TE gem. DIN EN 12004) im Buttering-Floating-Verfahren mit weitgehend vollflächiger Bettung gem. den anerkannten Regeln der Technik hohlraumfrei, vollsatt nach Fliesenplan. Inkl. fachgerechte Verfugung mit einem hydraulischen Fertigfugmörtel (Flexfuge), zementgebunden, sehr emissionsarm (EMICODE EC 1Plus), kunststoffvergütet, ausblühungsfrei, schnell abbindend und schnell trocknend (CG2 WA gem. DIN EN 13888), wasserabweisend) und schimmelpilzhemmend.
Vorhandene Eck-, Anschluss-und Bewegungsfugen sind auszusparen, eventuell vorhandener Klebemörtel ist vollständig aus den Fugenquerschnitten zu entfernen.
Verlegung der Bodenfliesen nach mit dem Architekten abgestimmten Verlegeschema. Bodenfliesen müssen zusammen in das Systemmaß der Wandfliesen passen.
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 39 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Fugen aus Bodenfliesen und Wandfliesen müssen übereinstimmen. Abweichungen nur nach Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung.
Format / Nennmaß (Achsmaß) : 30 / 60 cm Klassifizierung : Gruppe BIa (DIN EN 14411) Material : Feinsteinzeug, unglasiert, mit hochwertiger, dauerhaft haltbarer schmutzunempfindlicher und keramischer Oberflächenversieglung, Säure- u. Laugenbeständig n. DIN EN 10545: UA, ULA, UHA Materialstärke : min. 6 mm Oberfläche : eben Glanzgrad : matt Rutschhemmung : R10/B (DIN 51130) Farbe, Fliese : grau (mittel), NCS - S3502-Y, nach Wahl des AG, Bemusterung Farbe, Fuge : grau, nach Wahl des AG, Bemusterung Fugenbreite : 3 mm Verlegeart : Kreuzfuge Untergrund : Zementestrich mit Abdichtung gem. Vorpositionen
Verschnitt (Schnittfliesen an Bodenanschlüssen, Einbauten und Belagsabschlüssen etc.) ist entsprechend einkalkulieren.
gem. : Fliesenspiegel
Einsatzort : Sanitärbereiche 165,000 m² .......................... ..........................
2.2.3 Wie Position: 2.2.2, jedoch Bodenfliesen, Feinsteinzeug, eben, Dünnbett, 10 / 10 cm, R 10/B, Sanitärbereiche Bodenbelag aus keramischen Feinsteinzeugfliesen, inkl. Anarbeitung an großformatige Fliesen
Format / Nennmaß (Achsmaß) : 10 / 10 cm Untergrund : Zementestrich mit Gefälle und Abdichtung gem. Vorpositionen
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 40 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Einbauort : im Bereich von Duschen 10,000 m² .......................... ..........................
2.2.4 Wie Position: 2.2.1, jedoch Kehlsockelfliesen, liegend, Feinsteinzeug, Dünnbett, h=15 mm, 11 / 20 cm, Küche Keramische Feinsteinzeug-Kehlsockelfliesen, unglasiert, passend in Farbe, Oberfläche und Abmessungen zu den vorbeschriebenen Bodenfliesen
Format / Nennmaß (Achsmaß) : 11 / 20 cm Verlegung : liegend Höhe : min. 15 mm Farbe : analog Bodenfliesen, grau
Fugenschnitt mit Wand- und Bodenfliesen. Die Kehlsockelfliesen müssen zusammen in das Systemmaß der Wandfliesen passen. Fugen aus Bodenfliesen, Kehlsockelfliesen und Wandfliesen müssen zwingend übereinstimmen. Abweichungen nur nach Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung. 70,000 m .......................... ..........................
2.2.5 Kehlsockel-Innen- und Außenecken, 90°, Küche Kehlsockel - Innen- und Außenecken 90°, passend zu den vorbeschriebenen Feinsteinzeug-Kehlsockeln, Eckausbildung mit Gehrungsschnitt.
Die Ausführung ist vorab zu bemustern. 25,000 St .......................... ..........................
2.2.6 Wie Position: 2.2.2, jedoch Kehlsockelfliesen, liegend, Feinsteinzeug, Dünnbett, h=15 mm, 11 / 30 cm, Sanitärbereiche Keramische Feinsteinzeug-Kehlsockelfliesen, unglasiert, passend in Farbe, Oberfläche und Abmessungen zu den vorbeschriebenen Bodenfliesen.
Format / Nennmaß (Achsmaß) : 11 / 30 cm Verlegung : liegend Höhe : min. 15 mm Farbe : analog Bodenfliesen, grau (mittel)
Fugenschnitt mit Wand- und Bodenfliesen.
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 41 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Die Kehlsockelfliesen müssen zusammen in das Systemmaß der Wandfliesen passen. Fugen aus Bodenfliesen, Kehlsockelfliesen und Wandfliesen müssen zwingend übereinstimmen. Abweichungen nur nach Absprache mit der örtlichen Objektüberwachung. 210,000 m .......................... ..........................
2.2.7 Kehlsockel-Innen- und Außenecken, 90°, Sanitärbereiche Kehlsockel - Innen- und Außenecken 90°, passend zu den vorbeschriebenen Feinsteinzeug-Kehlsockeln, Eckausbildung mit Gehrungsschnitt.
Die Ausführung ist vorab zu bemustern. 110,000 St .......................... ..........................
2.2.8 Bodeneinlauf einfliesen + anarbeiten Fußboden-Einläufe, bauseitig gesetzt, anarbeiten, inkl. aller Schneidarbeiten sowie der elastischen Verfugung im Anschlussbereich. 16,000 St .......................... ..........................
2.2.9 Fliesen, Gehrungs-/Schrägschnitte Fliesen auf Gehrung bzw. schräg schneiden. 40,000 m .......................... ..........................
2.2.10 Bodenfliesen, Durchdringungen 20 - 60 mm Löcher in Bodenfliesen aus den Vorpositionen herstellen, zur Durchführung von Installationsrohren, Zuleitungen u. dgl. und anarbeiten, einschl. umlaufender dauerelastischer Verfugung (Silikon) chemikalienbeständig.
Größe : Ø 20 mm bis 60 mm
Leistungsort : Alle Räume mit Bodenfliesen 20,000 St .......................... ..........................
2.2.11 Wie Position: 2.2.10, jedoch Bodenfliesen, Durchdringungen 61 - 100 mm Löcher in Bodenfliesen Bodenfliesen aus den Vorpositionen
Größe : Ø 61 mm bis 100 mm 5,000 St .......................... ..........................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 42 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
2.2.12 Wie Position: 2.2.10, jedoch Bodenfliesen, Durchdringungen > 0,01m² Durchdringungen in Bodenfliesen aus den Vorpositionen herstellen, zur Durchführung von größeren bauseitigen Einbauteilen, wie Sanitär-Installationsteile, Abflussrohre u. dgl., in verschiedenen Formen,
Fläche : > 0,01 m² bis 0,5 m² oder Ø > 110 bis 300 mm 5,000 St .......................... ..........................
Summe 2.2 Bodenfliesen ............................
Summe 2 Fliesen ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 43 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
3 Fugen, Profile, Einbauteile 3.0 Fugen
3.0.1 Fugen elastisch, innen, Silikon, Wand-, Boden- und Türanschlüsse Dauerelastischer Fugenverschluss in gefliesten Räumen an allen horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen sowie an Türbekleidungen und um die flächenbündig eingesetzten Spiegel, einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen, gem. den anerkannten Regeln der Technik mit fungizid eingestelltem, acetatvernetzendem, 1-komponentigem Silikondichtstoff (EN 15654-1, 2 und -3 F-EXT-INT-CC, class 25 LM; G-CC class 20 LM; XS1), elastisch schließen, einschließlich aller Nebenarbeiten. Die Fugenflanken müssen staubfrei, sauber, trocken und fest sowie frei von trennenden Substanzen sein. Öle und Fette auf porengeschlossenen, glatten Untergründen mit handelsüblichen Lösemitteln, wie z. B. Aceton oder Spiritus, vollständig entfernen. Falls erforderlich gemäß Primertabelle primern. Zementäre Fugen müssen vor dem Einbringen des Silicons durchgehärtet und trocken sein. Der Fugengrund ist bis zur richtigen Fugentiefe mit Hinterfüllmaterial zu verfüllen.
Einschl. Lieferung und Einbau des DW-Polybandes (Rundschnur), eine Dreiflankenhaftung des Dichtstoffes ist durch Einbau des Polybandes auszuschließen.
Fugenbreite: 6-8 mm i.M. Fugenfarbe: farbig, nach Bemusterung
Einbauort: alle Räume mit Fliesen
Ausführung nur, wenn nicht bereits in den Einzelpositionen beschrieben.
Fugenverschluss in Innenräumen, an allen horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen sowie an Türbekleidungen, einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen.Die Ausführung erfolgt als Dreiecksfuge.
Fugendichtmasse : Silikonacetat vernetzend Fugenbreite : 8 - 12 mm i.M. Fugenfarbe : hellgrau, an Fugenfarbe Fläche angepasst, nach Wahl des AG, Bemusterung
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 44 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
400,000 m .......................... ..........................
3.0.2 Wie Position: 3.0.1, jedoch Fugen elastisch, innen, Silikon, Sanitärobjekte Fugenverschluss in Innenräumen, an Sanitärobjekten, einschl. Vorreinigung und Hinterfüllung der Fugen.Die Ausführung erfolgt als Dreiecksfuge.
Material : Silikonacetat vernetzend Fugenbreite : 8 - 12 mm i.M. Fugenfarbe : weiß, nach Wahl des AG, Bemusterung 85,000 St .......................... ..........................
3.0.3 Wie Position: 3.0.1, jedoch Fugen, elastisch, chemisch belastbar, PU, Wand-, Boden- und Türanschlüsse Ausführung mit einem schnell erhärtendem, hochflexiblen, elastischen, hochbelastbaren und chemikalienbeständigen 1-komponentigem Fugenfüllstoff auf Polyurethanharzbasis o.glw., zum Abdichten von mechanisch und chemisch hoch beanspruchten Boden- und Anschlussfugen in Großküchen (geprüft nach EN 15651 - Teil 4: PW EXT-INT 25 LM) elastisch schließen, einschließlich aller Nebenarbeiten, wie Vorreinigung der Fugenflanken, Einlegen von geschlossenzelligem, unverrottbarem Fugen- Vorfüllprofil DIN-POLYBAND, Aufbringen eines Voranstrichs mit einem systemabhängigen Primer etc. Eingespritzte Dichtmasse mit Spachtel an die Flanken andrücken und gut verdichten; Oberfläche sorgfältig glätten.
Fugenfüllstoff außerdem:
- beständig gegen Hochdruckreinigung,
- geprüft auf Lebensmittelverträglichkeit
Einbauort : Küche, Spüle, etc. nach Absprache mit der Bauleitung 110,000 m .......................... ..........................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 45 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
3.0.4 Fugenverschluss, innen, Acryl Fugenverschluss in gefliesten Räumen an horizontalen und vertikalen Übergängen Fliese / Wandfläche - ohne Fliesenbelag, einschl. Vorreinigung, Voranstrich (Primer) und Hinterfüllung sowie Schutz der Fugenflanken und Überstreichen der Fugen.
Einschl. Lieferung und Einbau des DW-Polybandes (Rundschnur), eine Dreiflankenhaftung des Dichtstoffes ist durch Einbau des Polybandes auszuschließen.
Fugenbreite: 6-8 mm i.M., sauber und fein ausgeführt Fugenfarbe: weiß Ausführung: Acrylbasis (überstreichbar!)
Fugenverschluss in Innenräumen, am Übergang horizentaler Fliesenabschluss an Wänden, einschl. Vorreinigung, grundierung/Preimern und Hinterfüllung der Fugen.
Fugenbreite : 6 - 8 mm i.M. Fugenfarbe : weiß Fugendichtmasse : Acryl 30,000 m .......................... ..........................
Summe 3.0 Fugen ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 46 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
3.1 Spiegel
3.1.1 Spiegel als Einzelspiegel flächenbündig, 300 x 800 mm Wandspiegel als Einzelspiegel /Sicherheitsspiegel), Kristall geschliffen, C-Kantenschliff, polierte Kante, sowie Splitterschutzfolie auf der Rückseite, im Rastermaß der Wandfliesen über den Waschtischen flächenbündig einfliesen, in Innenräumen auf verlegefertigem Untergrund im Dünnbett mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel liefern und verlegen, einschl. einarbeiten in die Fliesenfläche bzw. freilassen der Fliesenfläche zum späteren Einbau der Spiegel, einschl. umlaufender dauerelastischer Verfugung (Silikon).
Spiegelformat, B x H : 300 x 800 mm, nach Aufmaß vor Ort
Einbaubereich : WC‘s, Sanitärbereich Umkleiden 13,000 St .......................... ..........................
3.1.2 Wie Position: 3.1.1, jedoch Spiegel als Einzelspiegel flächenbündig, 1.400 x 800 mm Wandspiegel als Einzelspiegel,
Spiegelformat : 1.400 x 800 mm 5,000 St .......................... ..........................
3.1.3 Wie Position: 3.1.1, jedoch Spiegel als Einzelspiegel flächenbündig, 1.700 x 800 mm Wandspiegel als Einzelspiegel,
Spiegelformat : 1.700 x 800 mm 4,000 St .......................... ..........................
3.1.4 Wie Position: 3.1.1, jedoch Spiegel als Einzelspiegel flächenbündig, 500 x 500 mm Wandspiegel als Einzelspiegel,
Spiegelformat : 500 x 500 mm 1,000 St .......................... ..........................
Summe 3.1 Spiegel ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 47 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
3.2 Profile, Trennschienen
3.2.1 Trennschiene, Edelstahl, 30 / 12 , einseitig, Boden Trennschiene aus Edelstahl, bei Belagswechsel, einseitig, für Bodenbelag, Fliesen der Vorpositionen, höhengenau - oberflächenbündig, OKFFB bzw. angrenzenden Bodenbelag einbauen, in verschiedenen Längen im Türbereich, inkl. Unterfütterung zum Höhenausgleich und Spachtelung.
Abmessung B/H : min. 30 / 12 mm Material : Edelstahl Ausgleich : 10 - 15 mm
Bodenbelag : Fliesen / Betonwerkstein bzw. Linoleum / Fliesen 35,000 m .......................... ..........................
3.2.2 Kantenschutzprofil, Edelstahl, 30 / 10 , einseitig, Wand Trennschiene / Abschlusschiene aus Edelstahl, bei Belagswechsel, einseitig, für Wandbelag, Fliesen der Vorpositionen, in verschiedenen Längen im Wandbereich, inkl. Unterfütterung zum Höhenausgleich und Spachtelung.
Abmessung B/H : min. 30 / 10 mm Material : Edelstahl Ausgleich :bis 15 mm 10,000 m .......................... ..........................
3.2.3 Abschluss-, Eckprofil, Winkelprofil, Edelstahl, Wandaußenecke Eckschutz-und Abschlussprofil für Wandaußenecken, Edelstahl (V2A), Oberfläche gebürstet, symmetrisch gerundeter Sichtfläche und gelochten Befestigungsschenkeln, an horizontalen und vertikalen Kanten, in verschiedenen Einzellängen, inkl. Einbau von Formteilen wie Außen- oder Innenecken, Kanten gem. GUV Schulen min. 2mm gerundet.
Ausführung : Winkelprofil - Ecke rund Material : Edelstahl (V2A) Oberfläche : gebürstet
Profilhöhe : 8 - 12 mm (je nach Fliesenstärke)
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 48 von 54
[Seite 49]
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Einbauort : alle zu fliesenden Wandflächen 120,000 m .......................... ..........................
3.2.4 Bewegungsfugenprofil, 10 mm Bewegungsfugenprofil aus Edelstahl im Bodenbelag aus Fliesen und elastischer Distanzeinlage aus Kunststoff, inkl. Befestigungswinkel, inkl. Höhenausgleich zum Estrich um die OKFFB zu erreichen, Einbau flächenbündig mit angrenzenden Bodenbelag.
Die Lage der Profile ist mit der Objektüberwachung abzustimmen.
Material : Edelstahl Fugenbreite : min. 10 mm Fugentiefe : min. 40 mm Farbe : grau / Beige nach Wahl des AG, Bemusterung 10,000 m .......................... ..........................
3.2.5 Eckprofil, Innenecke Eckprofil für Wandinnenecken aus Kunststoff, und gelochten Befestigungsschenkeln, an vertikalen Kanten, in verschiedenen Einzellängen, Fliesen schließen bündig mit der Profilkante ab, inkl. schließen der Fugen zwischen Profil und Fuge mit Fugenmörtel gem. Herstellervorschrift.
Material : Hart-/ Weichkunststoff (PVC) Farbe : grau, analog Fugenfarbe Wandfläche, nach Wahl des AG, Bemusterung Profilhöhe : 8 - 12 mm (je nach Fliesenstärke) Ansichtbreite, sichtbar : max. 5 mm
Ausführungsort : Sanitärbereiche 50,000 m .......................... ..........................
Summe 3.2 Profile, Trennschienen ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 49 von 54
[Seite 50]
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
3.3 Revisionsklappen
3.3.1 Revisionsöffnung, befliesbar, 20/30 cm Revisionsöffnung befliesbar, aus Einbaurahmen und Klappendeckel aus verwindungssteifen Aluminium -Strangprofilen. Im Klappendeckel eingeschraubte imprägnierte Gipskartonplatten 2x12,5 mm. Klappendeckel mit umlaufender Lippendichtung und Distanzprofil für Fliese im unteren Rahmenteil. Mit verdeckten Schnappverschlüssen sowie einem Fangseil und ab Höhe 650mm mit beidseitiger selbstjustierender Fangvorrichtung. inkl. im Zuge der Fliesenarbeiten mit einbauen und ausfliesen. Fugenabdichtung in gesonderter Position, inkl. Anarbeiten der angrenzenden Fliesen an die Revisionsöffnung.
Bauteil : Revisionsöffnung Material / Rahmen : Alumninium Eigenschaft : feuchtraumgeeignet Abmessung B / H : 20 /30 cm
Einbauort : Sanitärräume 6,000 St .......................... ..........................
3.3.2 Wie Position: 3.3.1, jedoch Revisionsöffnung, befliesbar, 30/40 cm Revisionsöffnung befliesbar,
Abmessung B / H : 20 /30 cm 1,000 St .......................... ..........................
3.3.3 Wie Position: 3.3.1, jedoch Revisionsöffnung, befliesbar, 40/60 cm Revisionsöffnung befliesbar,
Abmessung B / H :40 /60 cm 1,000 St .......................... ..........................
Summe 3.3 Revisionsklappen ............................
Summe 3 Fugen, Profile, Einbauteile ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 50 von 54
[Seite 51]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
4 Nachbereitungen 4.1 Schutzmaßnahmen
4.1.10 Schutzabdeckung Bodenbelag und Sockelleisten, Pappe/ Folie Schutzabdeckung von Bodenfliesen sowie Sockelleisten nach Verlegen bzw. Einbau gegen Verschmutzung und Beschädigungen mit beidseitig silikoniertem/PE-beschichtetem Karton (Tetrapackpapier, min. 280g/m²), unempfindlich gegen Wasser, Flüssigkeiten und dem Stellen von Gerüsten, Stöße und Anschlüsse staubdicht abkleben.
Vor dem Auslegen der Schutzabdeckung ist der Boden zu reinigen, um Beschädigungen am fertigen Bodenbelag zu vermeiden.
Schutzabdeckungen sind vor der Abnahme und Reinigung nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen, zu beräumen und zu entsorgen. 220,000 m² .......................... ..........................
Summe 4.1 Schutzmaßnahmen ............................
Summe 4 Nachbereitungen ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 51 von 54
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Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
5 Dokumentation
5.1 Dokumentation Erstellung einer Dokumentation für die gesamte Leistung des LV nach Abschluss der Arbeiten und Übergabe an den Bauherrn, gewerkespezifisch beinhaltend:
- gemäß Anlage "Hinweisblatt zum Umgang mit der Gewerkedokumentation" und "Übersicht Gewerkedokumentation"
Die Übergabe erfolgt 2 Wochen vor Bauabnahme an den AG: -3x in Papierform in beschrifteten A4-Ordnern, -1x digital (USB-Stick) 1,000 St .......................... ..........................
Summe 5 Dokumentation ............................
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 52 von 54
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Stadt Leipzig Prager Strasse 126-128 04317 Leipzig Amt für Gebäudemanagement Tel.: 0341 / 123-0
Angebots-LV
Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Z U S A M M E N S T E L L U N G
1 Vorbereitungen
1.1 Baustelleneinrichtung .............................. EUR
1.2 Vorbereitende Arbeiten, Wände, Fliesen .............................. EUR
1.3 Vorbereitende Arbeiten, Böden, Fliesen .............................. EUR
1.4 Abdichtungen Wände und Böden .............................. EUR
Summe 1 Vorbereitungen .............................. EUR
2 Fliesen
2.1 Wandfliesen .............................. EUR
2.2 Bodenfliesen .............................. EUR
Summe 2 Fliesen .............................. EUR
3 Fugen, Profile, Einbauteile
3.0 Fugen .............................. EUR
3.1 Spiegel .............................. EUR
3.2 Profile, Trennschienen .............................. EUR
3.3 Revisionsklappen .............................. EUR
Summe 3 Fugen, Profile, Einbauteile .............................. EUR
4 Nachbereitungen
4.1 Schutzmaßnahmen .............................. EUR
Summe 4 Nachbereitungen .............................. EUR
5 Dokumentation .............................. EUR
Druckdatum: 14.10.2026 Seite: 53 von 54
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Stadt Leipzig Prager Strasse 126-128 04317 Leipzig Amt für Gebäudemanagement Tel.: 0341 / 123-0
Angebots-LV
Projekt: 1-Kita_M-Herrmann-St Neubau Kindertagesstätte Martin-Herrmann-Str. 1 a, Leipzig LV: Los15 Fliesenarbeiten
Summe LV .............................. EUR
zuzüglich 19,00 % Mwst .............................. EUR
Gesamtsumme Brutto .............................. EUR
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