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- Heft C1 -
Pflanzenzahlen bei der
Kulturbegründung im Landeswald M-V;
Unterbau und Voranbau;
Behandlung kleiner Blößen
herausgegeben im Januar 2004
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Impressum
Herausgeber:
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin
Gestaltung:
Dezernat Forstliches Versuchswesen im Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete Mecklenburg-Vorpommern 19061 Schwerin
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Pflanzenzahlen, Unterbau und Voranbau, Behandlung kleiner Blößen
Inhaltsverzeichnis Seite
1 Pflanzenzahlen bei der Kulturbegründung im Landeswald M-V ..................... 2
2 Unterbau und Voranbau ................................................................................. 5
3 Behandlung kleiner Blößen ........................................................................... 7
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Teil C: Waldverjüngung
1 Pflanzenzahlen bei der Kulturbegründung im Landeswald M-V
Bei der künstlichen Begründung von Beständen ist ein optimaler Kulturerfolg mit möglichst geringem Aufwand zu erreichen. Die dazu erforderlichen Pflanzen müssen hinsichtlich ihrer Eigenschaften und der Begründungsdichte die Entwicklung qualitativ wertvoller, stabiler und vorratsreicher Bestände gewährleisten.
Hinsichtlich des Pflanzgutes ist konsequent auf die Verwendung geeigneter Herkünfte und einwandfreier Qualitäten zu achten. Grundsätzlich sollen kleinere Standard- Sortimente (bis 100 cm Größe) bevorzugt werden, weil sie eine bessere Wurzelentwicklung zeigen als Großpflanzen. Die auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie praktischer Erfahrungen in der Anlage 1 angegebenen Rahmenwerte zu verwendender Pflanzenzahlen gelten je ha Netto-Kulturfläche. Unter Netto-Kulturfläche ist diejenige Fläche zu verstehen, die tatsächlich bepflanzt werden soll. Sie ergibt sich nach Flächenreduktion bedingt durch:
· die Einhaltung ausreichender Abstände (i. d. R. mind. 5 m) von Wegen, Schneisen, Gräben, Waldrändern und anderen Sonderstrukturen, · das Aussparen der Rückegassen bei Vor- und Unterbauten, · die Einbeziehung bereits vorhandener übernahmewürdiger Verjüngungen.
Die im Vergleich zur Freifläche angegebenen niedrigeren Pflanzenzahlen unter Schirm (Voranbauten) berücksichtigen die erzieherische Wirkung des Halbschattens auf den Nachwuchs sowie die Einhaltung notwendiger Abstände zu den Schirmbäumen.
Minimal- und Maximalwerte für die Pflanzenzahl schaffen einen Rahmen, der überlegt unter dem Aspekt der verjüngungsspezifischen Ausgangssituation und den örtlichen Kulturrisiken auszuschöpfen ist. Unter insgesamt normalen Voraussetzungen ist der genannte untere Rahmenwert anzusetzen. Werden im Ausnahmefall Heister gepflanzt, sind die Minimalwerte für die Pflanzzahl lt. Anlage 1 mindestens zu halbieren.
Für Baumartenmischungen sind die Pflanzenzahlen über die angestrebten Anteilflächen der jeweiligen Baumart nach Maßgabe der geltenden Bestockungszieltypen herzuleiten (siehe Beispiel in Anlage 2). Hinsichtlich der Art der Beimischung kommt die Einzel- oder Reihenmischung nur für Mischbaumarten mit dienender Funktion oder für Begleitbaumarten (lt. BZT-Erlass) in Betracht. Im Übrigen sind Mischbaumarten grundsätzlich flächig, so bevorzugt in Form von Horsten (0,1 bis 0,5 ha Größe), zu begründen.
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Pflanzenzahlen, Unterbau und Voranbau, Behandlung kleiner Blößen
Die Pflanzverbände sind den jeweiligen Ausgangsverhältnissen anzupassen, wobei grundsätzlich Reihenverbände gegenüber Quadratverbänden aus Gründen der besseren Qualitätsentwicklung und arbeitstechnischen Vorteilen zu bevorzugen sind. Für die Baumarten Eiche (TEi, SEi), Roteiche, Buche und Kiefer gelten Reihenabstände von 2,0 m als Regelmaß. Bei den übrigen Baumarten sind Reihenabstände von 2,0 bis 2,5 m anzustreben. Handelt es sich um Voranbauten oder Unterbauten, so können die genannten Reihenabstände um bis zu 1,0 m erweitert werden. Der Pflanzenabstand in der Reihe lässt sich nach Festlegung des Reihenabstandes und der Pflanzenzahl je ha Netto-Kulturfläche (lt. Anlage 1) herleiten (siehe Beispiel in Anlage 2).
Anlage 1
Rahmenwerte zu verwendender Pflanzenzahlen je Hektar Netto-Kulturfläche bei Verwendung von Standardsortimenten (Pflanzengröße bis 100 cm)
| Baumart/ Baumartengruppe | Freiflläche oder Restschirm (B° <<<< 0,3) [Stück/ha] | lichter Schirm (B° 0,3 bis <<<< 0,6) [Stück/ha] | lockerer Schirm (B° ≥≥≥≥ 0,6) [Stück/ha] | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| Eiche (SEi, TEi) | 6.000 – 8.000 | 5.000 – 7.000 | ||
| Roteiche | 4.000 – 5.000 | |||
| Buche | 8.000 – 10.000 | 6.000 – 8.000 | 5.000 – 7.000 | |
| Ahorn, Esche, Linde, Ulme | 3.500 – 4.000 | 3.000 – 3.500 | ||
| Wildkirsche | 3.000 – 3.500 | |||
| Roterle, (Birke) | 3.000 – 4.000 | |||
| [Hainbuche, Linde, Buche] | 2.000 – 3.000 | [Unterbau] | ||
| Kiefer | 10.000 – 12.000 | |||
| Fichte | 2.500 – 3.000 | 2.000 – 2.500 | ||
| Douglasie (Tanne) | 2.000 – 2.500 | 1.500 – 2.000 | 1.500 – 2.000 | |
| Lärche (ELä, JLä) | 2.000 – 3.000 | JLä mind. 2.500 St./ha |
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Teil C: Waldverjüngung
Anlage 2
Beispiel für die Herleitung der Pflanzenzahlen bei Baumartenmischung:
- Netto-Kulturfläche: 2,50 ha
- BZT: Douglasie (sNb)-Buche
- Verjüngungsziel: 80 % Douglasie 20 % Buche
Benötigte Pflanzenzahl bei Voranbau unter Kiefernaltholz mit Bo 0,5:
Pflanzenzahl Dgl: 1.500 St./ha (lt. Anlage 1) x 0,8 (Misch.-Anteil) x 2,50 ha = 3.000 St. Pflanzenzahl RBu: 6.000 St./ha (lt. Anlage 1) x 0,2 (Misch.-Anteil) x 2,50 ha = 3.000 St. Pflanzenzahl auf der Fläche insgesamt: 6.000 St.
Beispiel für die Berechnung des Pflanzenabstandes in der Reihe:
- Voranbau mit Buche unter Kiefernaltholz mit Bo 0,7
- Pflanzenzahl lt. Anlage 1: 5.000 St./ha
- gewählter Reihenabstand: 2,5 m
Berechnung des Pflanzenabstandes in der Reihe: 10.000 m² : (5.000 St. x 2,5m) = 0,8 m
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Pflanzenzahlen, Unterbau und Voranbau, Behandlung kleiner Blößen
2 Unterbau und Voranbau
Unterbau und Voranbau sind auf Grund ihrer jeweils unterschiedlichen Zielstellung, die sich auch im waldbaulichen Handeln niederschlägt, klar voneinander zu unterscheiden. Während Unterbauten zur Schaffung eines langfristig in vielfältiger Weise dienenden Unterstandes begründet werden, sind Voranbauten von Beginn an darauf ausgerichtet, nach einer zeitlich kürzer bemessenen Schirmwuchsphase den künftigen Oberstand zu bilden.
Voranbauten haben mit dem waldbaulichen Anspruch, auf Kahlhiebe möglichst zu verzichten, erheblich als Verfahren zur Bestandesbegründung an Bedeutung gewonnen. Sie können als Saat oder Pflanzung erfolgen. Dabei gelten, ausgehend von den Voranbau-Baumarten, folgende Richtwerte:
Voranbau-Baumarten (Gruppe A):
Stieleiche, Traubeneiche, Roteiche, Kiefer, (Esche, Ahorn)
· In der Regel kurzfristige Schirmstellung von ca. 10 bis 20 Jahren · Bestockungsgrad des Oberstandes zum Zeitpunkt des Voranbaus ca. 0,4 bis 0,6
Voranbau-Baumarten (Gruppe B):
Douglasie, Küstentanne, Rotbuche, Winterlinde
· In der Regel langfristige Schirmstellung von ca. 20 bis 40 Jahren · Bestockungsgrad des Oberstandes zum Zeitpunkt des Voranbaus ca. 0,5 bis 0,7
Die Länge der zweckmäßigen Schirmstellung ist bei der Festlegung des Zeitpunktes für den Voranbau zu beachten. Über die genannten Schirmzeiträume hinausgehend kann ein Überhaltbetrieb zur ausgesprochenen Wertholzzucht sinnvoll sein.
Laubbaumunterstände mit primär dienender Funktion (u. a. Schaftschutz, Stabilisierung des Bestandes gegenüber Gefahren durch Waldbrand oder Insektenkamalitäten, Verbesserung des Bestandesklimas) sind vorrangig auf dem Wege natürlicher Verjüngung zu etablieren.
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Teil C: Waldverjüngung
Ein Unterbau, sei es durch Saat oder Pflanzung, ist somit nur in Ausnahmefällen vorzusehen. Dabei darf keinesfalls ein intakter und leistungsfähiger Oberstand über das sinnvolle Maß einer Bestandespflege hinaus aufgelichtet werden. Für den Unterbau kommen als Baumarten vor allem die Buche sowie auf besseren Standorten auch Hainbuche und Linde (v. a. WLi) in Frage. Der Zeitpunkt für die Durchführung des Unterbaus orientiert sich am Alter des Oberstandes. Dabei gilt:
· Eiche – zwischen Alter ca. 40 bis 70 Jahre · Kiefer – zwischen Alter ca. 50 bis 70 Jahre · Lärche – zwischen Alter ca. 25 bis 40 Jahre
Unterstand, auch wenn er seinerzeit nicht als Voranbau begründet wurde, kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen als Nachfolgebestand übernommen werden. Bestimmende Voraussetzungen für die Übernahmewürdigkeit eines Laubbaum- Unterstandes sind:
· Standortgerechte Baumart(-en) (siehe hierzu: Bestockungszieltypen für die Wälder des Landes Mecklenburg-Vorpommern) · Bestockungsdichte: geschlossen bis locker geschlossen · Bestockungsqualität:
- als Jungwuchs (Mittelhöhe 1,5 bis 7 m) und schwaches Stangenholz (Mittelhöhe 7 bis 14 m) von mindestens mittlerer Qualität
- als starkes Stangenholz (Mittelhöhe 14 m bis Mitteldurchmesser 19 cm BHD) mit einer ausreichenden Anzahl an vitalen, gut geformten Z- Baumanwärtern (mindestens 50 Stück/ha)
Die Übernahme eines Laubbaum-Unterstandes kann bei räumlich differenziertem Erscheinungsbild auch für nur Teile von diesem erwogen werden. Weiterhin kann es unter bestimmten Gegebenheiten gerechtfertigt sein, einen vorhandenen Laubbaum- Unterstand ungeachtet der o. g. Anforderungen zu übernehmen, so speziell innerhalb großflächiger Komplexe mit Nadelbaum-Reinbeständen (z. B. Kiefernheiden), um dort die herausragenden ökologischen Wirkungen unterständiger Laubbäume zu nutzen.
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Pflanzenzahlen, Unterbau und Voranbau, Behandlung kleiner Blößen
3 Behandlung kleiner Blößen
Das Auspflanzen kleiner Blößen, die durch Sturm, Beseitigung von Borkenkäfer- Stehendbefall oder andere Ursachen entstanden sind, ist oft waldbaulich wenig sinnvoll und mit einem rationellen Einsatz der verfügbaren Haushaltsmittel unvereinbar. Daher gilt:
Kleine Blößen unter 0,3 Hektar in oder an Stangen- und Baumhölzern sollen in der Regel nicht ausgepflanzt, sondern natürlicher Verjüngung überlassen werden, auch wenn diese nur aus Weichlaubhölzern besteht. Wenn ein Ankommen natürlicher Verjüngung durch Bodenvegetation (z. B. flächendeckender Adlerfarn) oder andere Ursachen wesentlich behindert wird, kann ab Horstgröße (über 0,1 ha) durch technische Maßnahmen die Verjüngungsfähigkeit hergestellt werden. Der Verzicht auf Kunstverjüngung gilt nicht in Fällen, wo unmittelbar angrenzend an solche Kleinblößen ein Unterbau, Voranbau oder Nachanbau erfolgt oder wo freigestellte Naturverjüngung ergänzt werden muss.
Ausnahmen sind durch den Forstamtsleiter zu entscheiden und zu vertreten. Sie können begründet sein für den gruppen- bis horstweisen Anbau von Edellaubbaumarten auf dafür geeigneten Standorten, wobei natürlich ankommende andere Baumarten als Füllholz genutzt werden können, sowie dort, wo natürliche Verjüngung auch nach Bodenverwundung innerhalb weniger Jahre nicht zu erwarten ist.
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