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Hinweise Pflanzenbewertung und Erläuterung zur Beispielmatrix
- Allgemeines
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Zur Einhaltung der Qualitätsstandards sind nur solche Pflanzen zu beschaffen und in der Aufforstung zu verwenden, die dem Qualitätsstandard der Landesforst MV entsprechen. Die Anforderungen an diese Pflanzen sind der Anlage „Qualitätsstandard bei der Beschaffung und Verwendung von Forstpflanzen in der Landesforst MV“ zu entnehmen.
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Es sind ausschließlich Pflanzen anzubieten, die den gewünschten Pflanzensortimenten, ggf. unter Berücksichtigung der zulässigen Abweichungen (siehe Leistungsbeschreibungen), entsprechen.
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Der Auftraggeber ist an der vorrangigen Beschaffung von herkunftssicherem und hochwertigen Vermehrungsgutes (Saatgut und Pflanzen) interessiert. Zum Nachweis der Herkunftssicherheit werden die Zertifizierungssysteme FfV und Züf anerkannt. Es besteht das verstärkte Interesse Vermehrungsgut aus geprüften Saatgutbeständen, aus Samenplantagen oder aus Beständen mit dem Prädikat Sonderherkunft der Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V. (DKV) zu beziehen.
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Der Auftraggeber weist daraufhin, dass Pflanzen mit Sonderherkunft nur durch Mitglieder der DKV - Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V. angeboten werden dürfen.
- Pflanzenbewertung (siehe auch Beispielmatrix)
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Der Auftraggeber hat in den Preisblättern sowie den Leistungsbeschreibungen die gewünschten Pflanzensortimente vorgegeben. In den Leistungsbeschreibungen werden die zulässigen Abweichungen zu dieser Vorgabe definiert.
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Die angebotenen Pflanzen werden hinsichtlich der Kriterien Baumart, Sortiment, Größe, Herkunftsgebiet, Kategorie, Zertifikat und Sonderherkunft durch die Vergabe von Leistungspunkten bewertet.
o Die Höhe der möglichen Leistungspunkte ist dem Anschreiben der Vergabeunterlagen (Bereich: Zuschlagskriterien, Bewertungsmethode) zu entnehmen. o Für jedes Kriterium in dem „Angebotspflanze“ und „Wunschpflanze“ übereinstimmen, werden die entsprechenden Leistungspunkte vergeben. o Für jedes Kriterium in dem „Angebotspflanze“ und „Wunschpflanze“ (im Rahmen der zulässigen Abweichungen) nicht übereinstimmen, werden keine (0,00) Leistungspunkte vergeben. Eine Ausnahme hierzu bildet das Kriterium „Kategorie“. Hier werden für die Wunschpflanze (Kategorie geprüft) und die Abweichung Kategorie „qualifiziert“ die entsprechenden Leistungspunkte vergeben. Für die Kategorie „ausgewählt“ werden keine Leistungspunkte vergeben.
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o Angebote bei denen „Angebotspflanze“ und „Wunschpflanze“ in einem Kriterium nicht übereinstimmen und diese Abweichung nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung unzulässig ist, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Herleitung der Anzahl an zu vergebenden Leistungspunkten
Bis auf die Kategorie „Baumart“ (immer 10 Leistungspunkte) unterscheidet sich die Anzahl der zu vergebenden Leistungspunkte je Los. Sie ist abhängig von der Auftragswertschätzung des Auftraggebers sowie der Bedeutung der einzelnen Kriterien (Baumart, Sortiment, Größe, Herkunftsgebiet, Kategorie, Zertifikat und Sonderherkunft) für den Auftraggeber.
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In einem ersten Schritt wird die Anzahl der zu vergebenden Leistungspunkte ermittelt. Hierzu werden der geschätzte Gesamtauftragswert der zu erbringenden Dienstleistungen, der geschätzte Gesamtauftragswert für die Beschaffung von gerade noch geeigneten Pflanzen sowie der geschätzte Gesamtauftragswert für die Beschaffung der „Wunschpflanzen“ ins Verhältnis gesetzt.
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In einem zweiten Schritt wird die Anzahl der zu vergebenden Leistungspunkte entsprechend der Bedeutung der einzelnen Kriterien für den Auftraggeber auf die einzelnen Kriterien verteilt.