[Seite 1]
Leistungsbeschreibung zur Herbstaufforstung 2026 im Forstamt
Grabow der Landesforstanstalt M-V
Revier Klein Laasch
Das Forstamt Grabow vergibt Leistungen der Herbstaufforstung auf einer Gesamtfläche von ca. 5,79 ha (Nettopflanzfläche 3,47 ha).
Leistungsort Revier Klein Laasch:
Teilfläche 1: Abt: 3128a3 siehe Karten: …R2_3128a3(PDF)
Teilfläche 2: Abt: 3142a2 siehe Karten: …R2_3142a2(PDF)
Teilfläche 3: Abt: 3169a2 siehe Karten: …R2_3169a2(PDF)
Die Lage der Teilflächen kann den anliegenden Übersichtskarten entnommen werden.
Befahrbarkeit der Aufforstungsfläche/n:
Bei trockenen Witterungsverhältnissen können alle Flächen direkt angefahren werden.
Alle Arbeiten dürfen nur nach Abstimmung mit dem zuständigen Revierförster erfolgen.
Sofern der Auftraggeber, unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten forstlichen Standards oder der meteorologischen Bedingungen, Teile der Leistung (z.B. Kulturpflege) nicht abruft, besteht für den Auftragnehmer kein Anspruch auf Leistungserbringung bzw. Vergütung der nicht abgerufenen Leistungen.
- Leistungszeitraum:
Mit der Ausführung der Leistung kann nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die Leistungserbringung ist zum 26.02.2027 abzuschließen.
Sollte die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat im Leistungszeitraum nicht möglich sein, wird der Leistungszeitraum entsprechend angepasst. Sofern eine Verschiebung des Leistungszeitraumes erforderlich ist, gelten die im Angebot getätigten Einzelpreise als vereinbart.
- Bodenvorarbeiten:
Alle Pflanzenplätze (mind. 30x30 cm) müssen von Plaggen (*) befreit sein, wobei auf die vollständige Entfernung des durchwurzelten Oberbodens zu achten ist. Pflanzplätze sind nicht näher als 2 m zur Rückegasse anzulegen. Ausgehend von einer idealisierten Bruttofläche von 1 ha bei 20 m Rückegassenabstand ergibt dies eine Nettofläche von 0,6 ha und somit ca. 6 Pflanzplatzreihen zwischen den Rückegassen.
*Plaggen sind flach ausgestochene Stücke des durchwurzelten Oberbodens samt Humus und Vegetation.
Seite 1 von 5
[Seite 2]
- Pflanzgut und Pflanzung:
Der Auftraggeber ist an der vorrangigen Beschaffung von herkunftssicherem und hochwertigen Vermehrungsgutes (Saatgut und Pflanzen) interessiert. Zum Nachweis der Herkunftssicherheit werden die Zertifizierungssysteme FfV und Züf anerkannt. Es besteht das verstärkte Interesse Vermehrungsgut aus geprüften Saatgutbeständen, aus Samenplantagen oder aus Beständen mit dem Prädikat Sonderherkunft der Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V. (DKV) zu beziehen.
3.1 Pflanzenbereitstellung durch den Auftraggeber:
Gelieferte Pflanzen durch den Auftraggeber:
| Gesamt: RBU 2/0 ~ 25-50 cm | 9.375 | Stück |
|---|---|---|
| Teilfläche 1 | 5375 | Stück |
| Teilfläche 3 | 4000 | Stück |
| Gesamt: REI 2/0 ~ 30-50 cm | 2500 | Stück |
| Teilfläche 2 | 2000 | Stück |
| Teilfläche 3 | 500 | Stück |
| Gesamt: DGL 2/0 ~ 15-30 cm | 500 | Stück |
| Teilfläche 3 | 500 | Stück |
Diese Pflanzen wurden im Rahmen einer kontrollierten Lohnanzucht durch Forstbaumschulen für den Auftraggeber angezogen.
Die Pflanzenübergabe vom Auftraggeber an den Auftragnehmer wird mit dem anliegenden Übergabeprotokoll dokumentiert. Bei der Übergabe muss ein autorisierter und zeichnungsbefugter Vertreter des Bieters anwesend sein. Mit der Übernahme der Pflanzen bestätigt der Bieter die Pflanzenqualität und verpflichtet sich ggf. zur Nachbesserung (siehe auch Ziffer 5).
3.2 Pflanzenbereitstellung durch den Auftragnehmer:
- Zur Einhaltung der Qualitätsstandards sind nur solche Pflanzen zu beschaffen und in der Aufforstung zu verwenden, die dem Qualitätsstandard der Landesforst MV entsprechen (siehe Anlage).
- Auf den Lieferscheinen sind für alle gelieferten Pflanzensortimente lückenlose Angaben zu Alter, Größe, Herkunft und Nummer des Stammzertifikates sowie ggf. Angaben zum Zertifizierungsverfahren (Züf / FfV, Zertifizierungsnummer der Pflanzencharge) der Pflanzen unabdinglich.
Durch den Auftraggeber gewünschte Pflanzensortimente:
| Position | Menge | Mengen einheit | Sorti ment | Größe | Herkunfts- gebiet | Kategorie | Zertifikat ZÜF/FFV | Sonder- herkunft |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Spitzahorn (Acer platanoides) | 1.000 | Stück | 1/0 | 30-50 | 80001 | geprüft | ja | ja |
| Robinie (Robinia pseudoacacia) | 1.100 | Stück | 1/0 | 30-50 | 81901 | geprüft | ja | ja |
Seite 2 von 5
[Seite 3]
Zugelassene Abweichungen:
Spitzahorn (Acer platanoides) Sortiment: 1/1 Größe: keine Abweichung Herkunftsgebiet: 80002 Kategorie: qualifiziert / ausgewählt Zertifikat: ohne Zertifikat Sonderherkunft: ohne Sonderherkunft
Robinie (Robinia pseudoacacia) Sortiment: keine Abweichung Größe: keine Abweichungen Herkunftsgebiet: 81902 Kategorie: qualifiziert / ausgewählt Zertifikat: ohne Zertifikat Sonderherkunft: ohne Sonderherkunft
3.3 Pflanzung:
Der Pflanzverband von 2m*1,2m (2500 Stück / ha Bruttofläche) ist als Zielverband anzustreben. Bestandes bedingte Abweichungen sind statthaft. Die Pflanzung hat mit einem der Pflanzen- bzw. Wurzelgröße angepassten Pflanzlochbohrverfahren zu erfolgen. Alle Pflanzen sind in Pflanztaschen über die Flächen zu transportieren, um der Wurzelaustrocknung entgegen zu wirken. Entsprechend des vom Revierleiter erstellten Pflanzplanes hat die Pflanzung zu erfolgen.
- Schutzmaßnahmen:
Zaunbau:
Der Zaunbau erfolgt auf 3 Teilflächen wie folgt:
Wildgatter-Knotengeflechte in der Größe 200/25/15 M, entsprechend DIN 1548 für dickverzinkten Stahldrähten, Kopf- u. Fußdraht 2,5 mm, (Zerreißfestigkeit je Draht: mindestens 1.200 N/mm²) Fülldraht 2,0 mm (Zerreißfestigkeit je Draht: mindestens 1.100 N/mm²); Z-Profilpfähle alle fünf Meter; Eichenholzspaltpfähle als Stützen innerhalb der Zaunlänge alle 50 Meter und an den Ecken.
Der Zaun muss straff gespannt und gegen Anheben mittels Erdnägel oder Heringe ausreichend gesichert sein.
In jedem Zaun sind 2 Tore über die Rückegassenbreite nach lokaler Festlegung durch den Revierförster einzubauen. Beide Tore sind jeweils 4 m breit in stabiler Rahmenbauweise mit Kanthölzern (Höhe/Breite) in der Mindeststärke 8 cm x 4 cm zu errichten. Die Tore müssen wie in dem unteren Bild dargestellt eingehängt werden können.
Seite 3 von 5
[Seite 4]
| Zaunbau | Umfang in m | Abteilung |
|---|---|---|
| Teilfläche 1 = 2,15 ha | 610 | 3128a3 |
| Teilfläche 2 = 1,64 ha | 550 | 3142a2 |
| Teilfläche 3 = 2,00 ha | 715 | 3169a2 |
- Nachbesserung:
Für die eingebrachten Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie von mindestens 85 % gefordert. Soweit die Anwuchsrate unter 85 % liegt oder bei flächigen Ausfällen größer 100 m² ist und der Auftragnehmer dies zu vertreten hat (i.d.R. bei keinem Einsatz von Pflanztaschen oder qualitativ schlechte Pflanzung), ist er zu einer kostenlosen Nachbesserung des eingesetzten Pflanzenmaterials verpflichtet.
Hat der Auftragnehmer das Unterschreiten der Anwuchsrate bzw. flächiger Ausfälle größer 100 m² nicht zu vertreten ist er zur Nachbesserung verpflichtet. In diesem Fall werden die nachgewiesenen Kosten durch den Auftraggeber erstattet. Grundlage der Vergütung sind die Einzelpreise aus dem zu diesem Vergabeverfahren eingereichten Angebot.
Die Beurteilung des Anwuchsprozentes durch den Auftraggeber erfolgt nach der auf die Pflanzung folgende Vegetationsperiode.
- Vermessung:
Nach Leistungserbringung erfolgt eine GPS-Vermessung durch den Auftragnehmer. Das digitale Aufmaß (Zaunumfang, Pflanzfläche je Baumart) ist kartographisch (Katasterkarte, ALK im Hintergrund) sowie tabellarisch darzustellen und dem Auftraggeber vor Rechnungsstellung auszuhändigen. Des Weiteren sind folgende Daten mit anzugeben:
Gemarkung, Flur, Flurstück,
Abteilung und Teilfläche.
Die oben genannten Angaben werden vom Auftraggeber bereitgestellt.
Seite 4 von 5
[Seite 5]
In jedem Fall sind alle Messpunkte der GPS-Vermessung durch Verpflockung und farbige Markierung im Gelände so zu verorten, dass sie vom Auftraggeber wiedergefunden und nachvollzogen werden können.
- Ergänzende Hinweise:
- Die Flächengröße lt. Katasterangaben – kann in Örtlichkeit abweichen.
- Zaunlängen können unter Umständen von den vorgegebenen Angaben abweichen. Abweichungen werden einvernehmlich festgestellt und entsprechend dem Angebot ausgeglichen.
- Da die Vermessung der Flächen erst nach Fertigstellung erfolgt, handelt es sich bei den o.g. Angaben zur Flächengröße und Stückzahl nur um Schätzwerte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand bzw. dem Vermessungsprotokoll.
- Die Befahrbarkeit der Flächen ist kleinstandörtlich teilweise eingeschränkt. Der Unternehmer prüft die eigene Befahrbarkeit vorab selbstständig.
- Der Auftraggeber hält eine Besichtigung der Fläche durch die Bieter vor Angebotsabgabe für ratsam.
- Soweit in den Vergabeunterlagen zum vorliegenden Vergabeverfahren bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Unternehmereinsatz (AGB-U) in der Landesforst MV nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Leistungserbringung unter Anwendung der allgemein anerkannten forstlichen Standards.
Seite 5 von 5