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50-26 02. Informationsmemorandum.pdf

Fläche E1 im Güterverkehrszentrum JadeWeserPort

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 08:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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JWP-Vergabeverfahren

Industrie- und Gewerbeflächen im JadeWeserPort

Verhandlungsverfahren

Fläche E1

Informationsmemorandum (Info-Memo)

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Inhaltsverzeichnis

TEIL A. Allgemeine Angaben zum Verfahren .................................................................. 3

  1. Gegenstand und Zielsetzung der Ausschreibung ............................................... 3
  2. Angaben zu der Fläche E1 ................................................................................ 4
  3. Verfahrensgrundlagen ....................................................................................... 5
  4. Mindestanforderung an die Ansiedlung / Mindestbedingungen des Grundstücksvertrags .......................................................................................... 6
  5. Bewerbungsmöglichkeiten, Flächenpräferenzen ................................................ 7
  6. Übersicht Verfahrensablauf................................................................................ 8
  7. Projektant .......................................................................................................... 9

TEIL B. Eignungskriterien ............................................................................................... 9 8. Bieter ................................................................................................................. 9 9. Eignung des Bieters ......................................................................................... 10 10. Weitere Angaben Teilnahmeantrag.................................................................. 13

TEIL C. Ablauf Teilnahmewettbewerb ........................................................................... 14 11. Verfahrensablauf bis zur Einreichung der Teilnahmeanträge ........................... 14 12. Teilnahmefrist .................................................................................................. 15 13. Prüfung der Teilnahmeanträge ........................................................................ 15

TEIL D. Ggf. Bieterwettbewerb / Indikatives Angebot .................................................... 16 14. Indikatives Angebot ......................................................................................... 16 15. Wertung der indikativen Angebote ................................................................... 16 16. Mitteilung an die Bieter auf der Warteliste ........................................................ 16

TEIL E. Verhandlungsverfahren .................................................................................... 17 17. Ablauf Verhandlungen ..................................................................................... 17 18. Angebotsabgabe und Wertung ........................................................................ 17 19. Abbruch der Verhandlungen mit einem spezifischen Bieter ............................. 18

TEIL F. Ergänzende Informationen ............................................................................... 19 20. Kontaktstellen .................................................................................................. 19 21. Besichtigung der Fläche E1 ............................................................................. 19 22. Unterstützung durch JWP-M ............................................................................ 19 23. Vertraulichkeit .................................................................................................. 20

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TEIL A. Allgemeine Angaben zum Verfahren

1. Gegenstand und Zielsetzung der Ausschreibung

1.1 Der JadeWeserPort in Wilhelmshaven ist der einzige tideunabhängige Container- Tiefwasserhafen an der deutschen Küste. In Angrenzung an das Containerterminal ist direkt auf dem aufgespülten Hafengroden das trimodale Gewerbegebiet entstan- den, welches von der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG (im Folgenden: JWP-M) als Güterverkehrszentrum ("GVZ JadeWe- serPort") entwickelt und betrieben wird. Diese Flächen sind durch die Gleisanlagen der Hafenbahn inkl. Vorstellgruppe, ein Umschlagterminal für den kombinierten Ver- kehr (KV) und die unmittelbar an dem GVZ JadeWeserPort endende BAB 29 an das europäische Verkehrsnetz angebunden.

1.2 Ein Teil der derzeit noch nicht durch Vertragsschluss vergebenen Gewerbeflächen des GVZ JadeWeserPort mit einer Größe von ca. 264.000 m² (im Folgenden: Flä- che E1) soll mit diesem Verhandlungsverfahren für gewerbliche/industrielle Ansied- lungen zur Errichtung und zum Betrieb von hafenaffinen Logistikimmobilien vergeben werden.

1.3 Auf der Fläche E1 sollen ein oder mehrere Unternehmen für gewerbliche Ansiedlun- gen mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (mit Verpflichtung zum Bau und Inbetriebnahme der Betriebsgebäude/Produktionsstätten und einer maximalen Lauf- zeit (inkl. Optionen) von bis zu 50 Jahren) oder mittels Abschluss von Mietverträgen (nachfolgend auch zusammenfassend: Grundstücksverträge) vergeben werden. Der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages ist nur möglich, wenn der jeweilige Bieter erhebliche eigene Investitionen durch Bauwerke und Anlagen auf der Fläche tätigen wird. Soweit die Voraussetzungen für den Abschluss des Erbbaurechtsvertrages nicht vorliegen, kommt der Abschluss eines Mietvertrages in Betracht.

Es sollen Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbeitung von ein- und ausgehenden Seegütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen hafenaffinen Dienstleistungen beschäftigen. Es wird eine ausdrückliche Betriebspflicht in diesem Sinne vereinbart (hafenaffine Ansiedlung).

Vorrangig sollen jedoch Unternehmen angesiedelt werden, die sich mit der Bearbei- tung, der Lagerung und/oder dem Transport von Containern / containerisierten Gütern befassen.

1.4 Der (dann) Vertragspartner wird vertraglich verpflichtet werden, die von ihm angebo- tenen Dienstleistungen Kunden diskriminierungsfrei (ggf. gegen ein angemessenes Entgelt) zur Verfügung zu stellen.

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1.5 Der (dann) Vertragspartner errichtet und betreibt das jeweilige Ansiedlungsvorhaben in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der öffentlich-rechtli- chen Festlegungen.

Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des Grundstücksvertrags und der öffentlich- rechtlichen Bestimmungen eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebli- che Führung sowie das Waren- und Dienstleistungsangebot des Betriebs. Der (dann) Vertragspartner ist finanziell für seine Investitionen allein verantwortlich.

1.6 Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grund- stücksvertrages interessieren, unabhängig vom Verfahrensstand im Folgenden zu- sammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammen- schlüsse/Bietergemeinschaften.

2. Angaben zu der Fläche E1

2.1 Die im Rahmen dieses Verfahrens zu vergebende Fläche E1 liegt im GVZ JadeWe- serPort. Der Zuschnitt sowie die Lage der Fläche sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

2.2 Es gilt der Bebauungsplan Nr. 211 – HAFENGRODEN – sowie der Bebauungsplan Nr. 211 – 1. Änderung – Hafengroden in der jeweils aktuellen Fassung. Der Bebau- ungsplan Nr. 211 ist unter https://service.wilhelmshaven.de/maps/ abrufbar.

2.3 Den Bietern wird empfohlen, sich schon während des Vergabeverfahrens hinsichtlich der baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen zur be- absichtigten Realisierung ihrer Projekte mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. JWP-M unterstützt interessierte Bieter auf Nachfrage bei der Herstellung der Kontakte zu den zuständigen Behörden und leistet organisatorische Hilfestellung. JWP-M begrüßt es im Interesse einer zeitnahen Realisierung ausdrücklich, wenn schon während des Vergabeverfahrens mit konkreten Planungen und mit der Ausar- beitung von Unterlagen für die Beantragung einer Baugenehmigung begonnen wird. Auf die Zuschlagschancen in dem Vergabeverfahren haben derartige Aktivitäten keine Auswirkungen; die Erteilung des Zuschlags wird sich ausschließlich nach den in den Verfahrensunterlagen bekanntgemachten Zuschlagskriterien richten.

2.4 JWP-M weist darauf hin, dass vorbehaltlich einer Refinanzierung der entsprechenden Kosten ggf. eine Erweiterung der bestehenden Gleisinfrastruktur verhandelt werden kann, um weitere Flächen bahnseitig zu erschließen.

2.5 Die Fläche ist bislang nicht gewerblich genutzt worden. Es ist nicht auszuschließen, dass sich auf der Fläche E1 Biotope gebildet haben oder sich schützenswerte Arten auf der Fläche niedergelassen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Erreichung einer Bebaubarkeit daher trotz Vorliegen eines wirksamen Bebauungsplans ggf. Kompensationsmaßnahmen erforderlich sein könnten. Diese sind auf Kosten des jeweiligen Ansiedlers durchzuführen und begründen keinen Mangel der Fläche E1.

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2.6 Weitere Informationen zu der Fläche E1 werden den geeigneten Bietern, mit denen Verhandlungen aufgenommen werden, im Rahmen des Verfahrens zur Verfügung gestellt.

2.7 Der Eigentümer übernimmt keine Gewähr für die Bebaubarkeit der Fläche E1.

2.8 JWP-M weist darauf hin, dass Gefahrgüter und Gefahrstoffe im Sinne der folgenden Rechtsvorschriften (jeweils in der aktuellen Fassung)

a) Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgut- verordnung See – GGVSee),

b) Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung ge- fährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Ge- fahrgut-verordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB),

c) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV),

d) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG),

e) Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV),

auf der Fläche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JWP-M und nach Vor- lage der nach öffentlichem Recht ggf. erforderlichen Genehmigungen gelagert, um- geschlagen oder produziert werden dürfen.

3. Verfahrensgrundlagen

3.1 Der/die abzuschließende/n Grundstücksvertrag/Grundstücksverträge wird/werden im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausge- schrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da zum Start dieses Vergabeverfahrens eine entsprechende Aus- wahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfal- lend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt.

JWP-M stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Aus- gestaltung des Verfahrens ändert.

3.2 Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Auf Anforde- rung wird JWP-M englische Fassungen der Vergabeunterlagen zu Informationszwe- cken zur Verfügung stellen. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass nur die deutschen Vergabeunterlagen und Dokumente rechtliche Wirkungen entfalten und nur der/die endverhandelte/n deutsche/n Grundstücksvertrag/Grundstücksver- träge gezeichnet bzw. beurkundet wird/werden und bindend ist/sind. Auch die kon- kreten Vertragsverhandlungen haben in deutscher Sprache zu erfolgen.

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3.3 Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterla- gen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter JWP-M unverzüglich schriftlich darauf hin- zuweisen.

3.4 Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.

3.5 JWP-M und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in Ziff. 2 ab- geforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weite- ren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben.

3.6 Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich JWP-M auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.

4. Mindestanforderung an die Ansiedlung / Mindest-

bedingungen des Grundstücksvertrags

4.1 Auf der Fläche E1 hat der jeweilige Ansiedler eine hafenaffine Ansiedlung i.S.d. der Ausführungen in Ziff. 1.3 zu errichten. Die Ansiedlung hat demnach die nachstehen- den Mindestanforderungen zu erfüllen:

a) Pflicht zum dauerhaften Betrieb der Fläche E1 zur Bearbeitung von ein- und ausge- henden Seegütern und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder den damit verbundenen hafenaffinen Dienstleistungen;

b) Pflicht zur Errichtung der vertrag verbindlich festzulegenden hierfür erforderlichen Bauwerke und Anlagen und

c) Entgelt i.H.v. mind. 7,00 EUR/m²/Jahr (wertgesichert).

4.2 Es wird klargestellt, dass die vorstehenden Mindestanforderungen auch im Rahmen des Grundstücksvertrags als Pflichten des Ansiedlers verbindlich vereinbart werden. Verhandlungen über die Mindestanforderungen werden nicht möglich sein.

4.3 Die Bieter werden im Rahmen eines etwaigen Bieterwettbewerbs gem. TEIL D. bzw. TEIL E. 18 ggf. die Möglichkeit bekommen, einen Wertungsvorteil durch das verbind- liche Angebot eines höheren Entgeltes zu erhalten.

4.4 Die Laufzeit des Grundstücksvertrags kann ggf. in eine Grundlaufzeit und Verlänge- rungsoption(en) aufgeteilt werden.

Sie richtet sich jedoch – bei einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren – ggf. nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in der Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

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5. Bewerbungsmöglichkeiten, Flächenpräferenzen

5.1 JWP-M behält sich vor, die Fläche E1 im Rahmen einer prozessgesteuerten Ansied- lung in Teilflächen zu unterteilen, um die Flächenbedarfe der die Mindestanforderun- gen erfüllenden Ansiedlungsprojekte von geeigneten Bietern umsetzen zu können.

5.2 Bieter können im Teilnahmeantrag Präferenzen hinsichtlich bestimmter Teilflächen (Wunschflächen) angeben. Die Benennung von Wunschflächen dient der Transpa- renz und der prozessoptimierten Zuordnung, begründet jedoch keinen Anspruch auf Zuteilung bestimmter Teilflächen. Die Bieter erhalten jedoch das Recht, von ihrem Teilnahmeantrag zurückzutreten, wenn die Verhandlungen nicht über die Wunschflä- che aufgenommen werden.

5.3 Gehen miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter ein und nur ein Teil der betreffenden Ansiedlungsvorhaben befasst sich mit Containerumschlag (vgl. Ziff. 1.3), behält sich JWP-M vor, die eingegangenen Teilnahmeanträge / Flächen- wünsche in zwei Kategorien aufzuteilen (Containerumschlag vs. sonstige hafenaffine Ansiedlungen) und zunächst nur mit den Bietern das Verfahren gem. der Ziff. 5.4 ff. fortzuführen, deren Ansiedlungsvorhaben Containerumschlag umfassen. JWP-M wird die Bieter über eine solche Entscheidung informieren und sich vorbehalten, mit den Bietern der zweiten Kategorie das Verfahren fortzuführen, falls die Fläche E1 nach Abschluss der Verhandlungen mit den Bietern der ersten Kategorie bereits voll- ständig vertraglich gebunden sein sollte. Soweit sich JWP-M gegen eine Aufteilung in Kategorien entscheiden sollte, wird die Durchführung von Containerumschlag i.S.d. Ziff. 1.3 im Rahmen der Wertung der (ggf. indikativen) Angebote positiv berücksichtigt werden.

5.4 Gehen miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter (ggf.: einer Ka- tegorie, vgl. Ziff. 5.3) ein, behält sich JWP-M vor,

a) entweder auf Grundlage von indikativen Angeboten einen Bieterwettbewerb zu star- ten und unter Berücksichtigung der in diesem ermittelten Wertungsreihenfolge (Best- bieterprinzip) dem jeweiligen Bestbieter ein erstes Auswahlrecht hinsichtlich der Flä- chen einzuräumen

oder

b) mit mehreren Bietern in Verhandlungen über die jeweilige Teilfläche einzutreten und diese nach Abschluss der Verhandlungen zu finalen Angeboten aufzufordern.

5.5 Soweit ein Bieterwettbewerb eröffnet wird, erfolgt die Auswahl des Bestbieters nach objektiven und diskriminierungsfreien Kriterien, welche den Bietern transparent zu Beginn des Bieterwettbewerbs, mithin mit der Aufforderung zur Abgabe eines indika- tiven bzw. finalen Angebots, mitgeteilt werden.

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5.6 Die Bieter werden im Rahmen des Bieterwettbewerbs Gelegenheit haben, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgegebenen Mindestkonditionen zu überbieten. JWP-M behält sich vor, auch die Qualität eines mit dem jeweiligen Angebot einzu- reichenden ausführlichen Betriebskonzepts in die Wertung einzubeziehen.

6. Übersicht Verfahrensablauf

6.1 Teilnahmewettbewerb (vgl. TEIL B. und TEIL C. )

Auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben prüft JWP-M zunächst, ob die von den Bietern dargestellten Ansiedlungen die Mindestanforderun- gen gem. Ziff. 4 erfüllen.

JWP-M prüft sodann die Eignung der interessierten Bieter mit Ansiedlungsvorhaben, die die Mindestanforderungen erfüllen, anhand der in diesem Informationsmemoran- dum und der Bekanntmachung genannten Kriterien (vgl. TEIL B.).

6.2 Ggf.: Indikatives Angebot (vgl. TEIL D. )

Soweit sich JWP-M entscheidet, die Bieter zur Einreichung von indikativen Erstange- boten aufzufordern, wird durch Wertung der indikativen Erstangebote der Bieter aus- gewählt, welcher Flächenbedarf bei der Zuordnung von Teilflächen zuerst berücksich- tigt wird. Die Restflächen werden sodann entsprechend der Rangfolge verteilt. Die Wertungskriterien werden den Bietern transparent und diskriminierungsfrei mit Auf- forderung zur indikativen Angebotsabgabe mitgeteilt.

6.3 Verhandlungen (TEIL E. 16)

Die geeigneten Bieter, deren Ansiedlungsvorhaben die Mindestanforderungen erfül- len und denen Flächen zugeordnet worden sind, werden zu Verhandlungen eingela- den. Mit dieser Einladung zu Verhandlungen beginnt der Reservierungs-/Verhand- lungszeitraum von üblicherweise sechs Monaten für die jeweilige Teilfläche.

Soweit miteinander konkurrierende Flächenwünsche mehrerer Bieter eingehen, be- hält sich JWP-M vor, auch mit mehreren Bietern über eine Teilfläche zu verhandeln.

Den Bietern wird im Rahmen der Verhandlungen der jeweilige Muster-Grundstücks- vertrag zur Verfügung gestellt.

6.4 Angebotsabgabe (vgl. TEIL E. 17 )

Der/die Bieter kann/können bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhan- delte Fassung des Grundstücksvertrages ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber JWP-M abgeben.

Soweit mehrere Bieter zur Abgabe eines Angebotes für eine Teilfläche aufgefordert werden, wird durch Wertung der finalen Angebote der Bieter ausgewählt, dessen An- gebot zuschlagsfähig ist. Die Wertungskriterien werden den Bietern transparent und diskriminierungsfrei mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.

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7. Projektant

7.1 Es haben sich bereits einige Unternehmen bei JWP-M gemeldet, die ein grundsätzli- ches Interesse an einer Ansiedlung auf der Fläche E1 bekundet haben. Diesen Un- ternehmen wurden bereits einige Informationen vorab übermittelt.

7.2 Um etwaige Informationsvorsprünge auszugleichen, hat JWP-M die Vergabeunterla- gen bereits mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und mit allen für die Bewerbung und Angebotsabgabe erforderlichen Informationen versehen.

7.3 Sollten die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen wider Erwarten zusätzlich ergänzungsbedürftig sein, haben die Bieter JWP-M hierauf hin- zuweisen.

TEIL B. Eignungskriterien

8. Bieter

8.1 Im Verfahren zugelassen sind

a) natürliche und juristische Personen (Bieter) oder

b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bie- tergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Ein solcher Zusam- menschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs be- zweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bieterge- meinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlos- sen ist.

8.2 Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projekt- gesellschaft als Vertragspartner von JWP-M vorzusehen.

8.3 Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Makler, Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von JWP-M eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grund- stücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die

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im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertre- ters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.

8.4 JWP-M behält sich vor, den Vertragsschluss (insbesondere bei noch zu gründenden Projektgesellschaften) davon abhängig zu machen, dass angemessene Vertragssi- cherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaften etc.) gestellt werden.

9. Eignung des Bieters

9.1 Jeder Bieter hat das Formblatt Teilnahmeantrag Bieter ausgefüllt an JWP-M zurück- zusenden. Bietergemeinschaften haben stattdessen das Formblatt Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft einzureichen. Nach Eingang des Teilnahmeantrages wird JWP-M jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters anhand der bekanntge- machten Eignungskriterien vornehmen.

9.2 Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist auf Anforderung von JWP-M eine Überset- zung in die deutsche Sprache beizufügen. JWP-M behält sich ebenfalls vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Im Zweifelsfall gilt die deutschsprachige Version.

9.3 JWP-M weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorge- sehen ist, sind diese unter Verwendung des Formblatt Teilnahmeantrag Bieter bzw. Formblatt Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft einzureichen.

9.4 Unter Verwendung des Formblatt Teilnahmeantrag Bieter bzw. des Formblatt Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft haben die Bieter zum Nachweis ihrer Eignung folgende Erklärungen abzugeben:

a) Persönliche Lage des Bieters sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister.

Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhal- tung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.

Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung des Formblatt Teilnahmeantrag Bieter bzw. des Formblatt Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft sowie des Formblatts Eigenerklärung Russland einzureichen:

(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Aus-

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schluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. So- weit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5 und Abs. 7 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorlie- gen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird JWP-M ggf. anfordern.

(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen noch Mehr- heitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesell- schaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (je- weils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.

(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, dass dieser/dieses das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, (EG) 2580/2001, (EG) 753/2011 und (EG) 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fas- sung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereit- stellungsverbot) bekannt ist. Ihm ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Ver- ordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2024/3192 des Rates vom 16. Dezember 2024), genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören (Formblatt Eigenerklärung Russland).

(5) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine un- tergraben oder bedrohen, aufgeführten Personen zu gehören oder mit die- sen in Verbindung zu stehen (Formblatt Eigenerklärung Russland).

(6) Eigenerklärung, ob der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft, seine wirtschaftlich unselbständigen Tochtergesellschaften, seine Beteili- gungsgesellschaften und gegebenenfalls seine Hauptunterauftragnehmer und Hauptlieferanten in den letzten drei Jahren finanzielle Zuwendungen

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i.H.v. mind. 4 Mio. EUR durch einen nicht der Europäischen Union angehö- rigen Staat erhalten hat (vgl. Art. 3 Abs. 2 der „Verordnung (EU) 2022/2560 des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen“ (FSR)). Dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft ist bekannt, dass im Fall der beabsichtigten Auftragsvergabe unter Umständen eine ausführlichere Meldung nach Maßgabe der FSR-Verordnung abzugeben ist.

(7) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von JWP-M zur Unterbe- auftragung unaufgefordert vorzulegen.

(8) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Betei- ligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Benennung des wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG.

Auf Anforderung von JWP-M ist zudem vorzulegen:

(9) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mit- glieder der Bietergemeinschaft.

b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die nachstehenden Angaben sind unter Verwendung des Formblatt Teilnahmeantrag Bieter bzw. des Formblatt Teilnahmeantrag Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

(1) Angaben zum Gesamtumsatz oder -gewinn in den letzten drei abgeschlos- senen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten. Im Fall von Bietergemeinschaften sind diese Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Auf Anforderung von JWP-M sind zudem vorzulegen:

(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein/ihr Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereit- schaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein. Es wird klar- gestellt, dass dieser Nachweis auch im Laufe der Verhandlungen jederzeit gefordert werden kann.

(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem

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Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vor- geschrieben ist.

(4) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Aus- kunft hat zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate zu sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

c) Technische Leistungsfähigkeit

Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft wird auf seine/ihre Eignung zur Realisie- rung (technische Leistungsfähigkeit) geprüft.

Hierzu hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft seine/ihre bisherigen Erfahrun- gen mit mindestens einer vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlung in einer selbst zu erstellenden Anlage darzulegen. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft im Rahmen seines/ihres Teil- nahmeantrages angegebenen, den Mindestanforderungen gem. TEIL A. 4 ent- sprechenden, hafenaffinen Nutzungszweck/Ansiedlungsvorhaben.

9.5 Der Eignungsnachweis kann auch durch „Drittunternehmer“ (verbundene Unterneh- men oder Nachunternehmer z. B. als Mieter/Pächter) erbracht werden. Eine entspre- chende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (z. B. zur Anmietung im Falle des Abschlusses des Grundstücksvertrages) muss auf Anforderung von JWP-M (spä- testens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.

10. Weitere Angaben Teilnahmeantrag

10.1 JWP-M wird die Erfüllung der in TEIL A. 4 dargestellten ansiedlungsbezogenen Min- destanforderungen bereits nach Eingang der Teilnahmeanträge prüfen. Um die Erfül- lung der Mindestanforderungen darzulegen, ist mit dem Teilnahmeantrag ein kurzes Ansiedlungskonzept (nicht mehr als zwei DIN-A 4 Seiten) einzureichen. Teilnahme- anträge, die – auch nach entsprechender Nachforderung – kein Ansiedlungskonzept enthalten oder ein Ansiedlungskonzept enthalten, das die vorgenannten Mindestan- forderungen nicht abbildet, werden von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Hierbei ist insbesondere der hafenaffine Ansiedlungszweck (vgl. TEIL A. 1.3) darzu- stellen und anzugeben, ob Container / containerisierte Gütern bearbeitet und/oder gelagert und/oder transportiert werden.

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10.2 Mit dem Teilnahmeantrag können die Bieter Präferenzen hinsichtlich bestimmter Teil- flächen (Wunschflächen) angeben. Die Benennung von Wunschflächen dient der Transparenz und der prozessoptimierten Zuordnung, begründet jedoch keinen An- spruch auf Zuteilung der gewünschten Teilfläche. Die Bieter erhalten jedoch das Recht, von ihrem Teilnahmeantrag zurückzutreten, wenn die Verhandlungen nicht über die Wunschfläche aufgenommen werden.

TEIL C. Ablauf Teilnahmewettbewerb

11. Verfahrensablauf bis zur Einreichung der Teilnah-

meanträge

11.1 Dieses Informationsmemorandum (Info-Memo) mitsamt seinen Anlagen wurde den Bietern auf

www.dtvp.de

kostenfrei in deutscher zum Download zur Verfügung gestellt. Bezüglich des exakten Download-Links wird auf die Bekanntmachung verwiesen.

Sämtliche Vergabeunterlagen konnten auf dem vorstehend genannten Vergabeportal abgerufen werden.

Alle von JWP-M ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mittei- lungen können auf der Vergabeplattform ohne Registrierung eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des Projektraumes verpflich- tet.

11.2 JWP-M weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch über den Projektraum der Verga- beplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikations- funktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung („Teilnahme“). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Grün- den wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an vergabe@berg- recht.net zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jewei- lige Bieter das Übermittlungsrisiko. JWP-M empfiehlt, eine Eingangsbestätigung an- zufordern.

11.3 Es wird den Bietern empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Vergabeunterla- gen in dem Projektraum auf der Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal, www.dtvp.de) als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen.

Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Verfahren.

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11.4 Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen an- deren zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von JWP-M zur Verfügung gestellt.

Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.

11.5 Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich über das Bietertool (Abgabefunktion) in dem Projektraum der o. g. Vergabeplattform einzureichen. JWP-M wird nur solche Teil- nahmeanträge berücksichtigen, die unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter in Textform über den Projektraum der Vergabeplattform fristgerecht ein- gegangen sind. Eine Video-Anleitung (Tutorial) bzgl. der Abgabe eines Teilnahmean- trages bzw. eines Angebotes über die Vergabeplattform kann unter

https://support.cosinex.de/unternehmen/

abgerufen werden. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags ist eine Registrierung er- forderlich.

Eine postalische Abgabe des Teilnahmeantrages, eine Abgabe per E-Mail oder eine Abgabe per Kommunikationsfunktion des Projektraums ist nicht zugelassen.

12. Teilnahmefrist

Die Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge über den vorgenannten Projektraum en- det am

Freitag, den 15.01.2027, 11:00 Uhr.

13. Prüfung der Teilnahmeanträge

13.1 JWP-M behält sich ausdrücklich vor, nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise nach pflichtge- mäßem Ermessen (ggf. auch mehrfach) nach- bzw. anzufordern.

13.2 JWP-M wird vor Aufnahme der materiellen Verhandlungen anhand des jeweiligen Teilnahmeantrages die grundsätzliche Geeignetheit der Bieter anhand der in TEIL B. und der Bekanntmachung bekanntgemachten Eignungskriterien sowie die Erfüllung der Mindestanforderungen gem. Ziff. 2 durch die von dem jeweiligen Bieter benannte geplante Ansiedlung prüfen und hierzu nach eigenem Ermessen Unterlagen anfor- dern.

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TEIL D. Ggf. Bieterwettbewerb / Indikatives Angebot

14. Indikatives Angebot

14.1 Sofern sich aus den mit den eingereichten Teilnahmeanträgen eine Konkurrenzsitu- ation bzgl. der Wunschflächen ergibt und sich JWP-M entscheidet, die entsprechen- den Bieter zur Abgabe eines indikativen Angebots aufzufordern, werden den Bietern die erforderlichen Bestandteile des indikativen Angebotes mit Aufforderung zur An- gebotsabgabe mitgeteilt.

14.2 Die indikativen Angebote sind auf Grundlage der von JWP-M im Rahmen der Auffor- derung zur Angebotsabgabe bekannt gegebenen essentialia negotii (wesentliche Vertragsbedingungen) zu erstellen.

14.3 Es wird bereits jetzt mitgeteilt, dass mit dem indikativen Angebot ein ausführlicheres Betriebskonzept in die Wertung einzubeziehen ist.

14.4 Auf Grundlage der indikativen Angebote wird JWP-M den jeweiligen „Bestbieter“ für die von JWP-M festgelegte Teilfläche ermitteln, mit dem vorrangig über eine Realisie- rung verhandelt wird.

15. Wertung der indikativen Angebote

15.1 Sofern JWP-M sich zur Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots ent- scheidet, wird JWP-M im Zuge der Aufforderung zur Abgabe der indikativen Angebote den jeweiligen Bietern die diskriminierungsfrei anhand des Beschaffungsbedarfs von JWP-M ausgewählten Wertungskriterien mitteilen, anhand derer der Bestbieter ermit- telt werden wird. Im Fall des Punktegleichstandes entscheidet das Los.

15.2 Es wird bereits jetzt mitgeteilt, dass Kriterien für die Wertung u. a. sein werden:

a) Angebotenes Entgelt/m²/Jahr und

b) Betriebskonzept (soweit keine Kategorien gebildet werden: besonderer Wertungsvor- teil bei Containerumschlag).

16. Mitteilung an die Bieter auf der Warteliste

16.1 Den im Rahmen dieser Wertung unterlegenen Bietern wird JWP-M ihren Rang bzgl. der Einleitung von Verhandlungen (Rang auf der „Warteliste“ für die jeweilige Nutzung und Teilfläche) sowie die Gründe für ihr Unterliegen anhand der mitgeteilten Wer- tungskriterien in Textform erläutern.

16.2 Sofern die Verhandlungen mit dem Bestbieter nicht zum Vertragsschluss führen, wird JWP-M den nachrangigen auf der Warteliste befindlichen Bieter ggf. zu Verhandlun- gen aufzufordern.

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TEIL E. Verhandlungsverfahren

17. Ablauf Verhandlungen

17.1 Die Bieter bzw. „Bestbieter“ erhalten/erhält von JWP-M die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen.

17.2 Mit Absendung dieser Nachricht beginnt der Verhandlungszeitraum, während dessen über die Ansiedlung auf der jeweiligen Teilfläche nicht anderweitig durch JWP-M ver- handelt wird (Reservierungsfrist).

JWP-M wird eine angemessene Reservierungsfrist festlegen. Üblicherweise beträgt diese ca. sechs Monate. JWP-M behält sich vor, die Reservierungsfrist nach Ermes- sen angemessen zu verlängern.

17.3 Innerhalb der Reservierungsfrist wird JWP-M den Bietern / dem „Bestbieter“ Verhand- lungstermine (inkl. Videokonferenzen) anbieten.

17.4 JWP-M wird etwaigen auf einer Warteliste für eine spezifische Nutzung/Teilfläche be- findlichen Bietern die festgelegte Reservierungsfrist sowie etwaige Verlängerungen derselben mitteilen.

18. Angebotsabgabe und Wertung

18.1 Die Bieter / der „Bestbieter“ kann bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die end- verhandelte Fassung des (jeweiligen) Grundstücksvertrages ein (ggf. notarielles An- gebot) gegenüber JWP-M abgeben.

18.2 Sofern JWP-M sich entscheidet, mit mehreren Bietern zu verhandeln, wird JWP-M mit der Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots den Bietern die dis- kriminierungsfrei anhand des Beschaffungsbedarfs von JWP-M ausgewählten Wer- tungskriterien mitteilen, anhand derer der Bestbieter ermittelt werden wird. Im Fall des Punktegleichstandes entscheidet das Los. Die Ausführungen in TEIL D. 15 gelten entsprechend.

18.3 Nach Erhalt des (notariellen) Angebotes wird JWP-M unter Einbeziehung ihrer Kon- trollgremien innerhalb der durch die Sitzungstermine vorgegebenen Zeiträume ent- scheiden, ob das (ggf. anhand der mitgeteilten Wertungskriterien ermittelte wirtschaft- lichste) Angebot insgesamt als zuschlagsfähig zu bewerten ist. Soweit dies der Fall ist, wird JWP-M die beabsichtigte Zuschlagserteilung an den Bestbieter diesem ge- genüber und den übrigen am Verfahren beteiligten Bietern schriftlich (vorab in Text- form) mitteilen. Den unterlegenen Bietern wird JWP-M dabei den Namen des erfolg- reichen Bieters mitteilen. Frühestens innerhalb von weiteren zehn Kalendertagen nach Absendung dieser Mitteilung wird (bei erfolgter Zustimmung ihrer Gremien, sonst unter Gremienvorbehalt) das notarielle Angebot des Bestbieters durch notari- elle Erklärung annehmen. Mit wirksamer Annahme des notariellen Angebotes wird der Erbbaurechtsvertrag geschlossen.

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18.4 JWP-M behält sich vor, eine gemeinsame Beurkundung des Vertragsschlusses vor- zunehmen (ggf. unter Gremienvorbehalt).

18.5 Auch die zu Verhandlungen eingeladenen Bieter bzw. der zu Verhandlungen einge- ladene „Bestbieter“ wird keinen Anspruch auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags haben. Dieser steht bei JWP-M unter Gremienvorbehalt, hier liegt die Letztentschei- dungsbefugnis. JWP-M behält sich angesichts der Komplexität des zu verhandelnden Vertrages und der Gremienvorbehalte vor, das Verfahren ohne Vertragsabschluss zu beenden.

18.6 JWP-M wird den Bietern die Gründe für die (eventuelle) Ablehnung des notariellen Angebots mitteilen.

18.7 Sollte der Bestbieter/sollten die Bieter bis zum Ablauf der Reservierungsfrist kein ggf. notarielles Angebot abgeben oder sollte JWP-M im Anschluss keine notarielle An- nahme des Angebotes erklären, endet die jeweilige Reservierungsfrist. In diesem Falle kommt kein Grundstücksvertrag zustande. Der/die nicht bezuschlagte/n „Best- bieter“/Bieter kann/können aus diesem Umstand keine Ansprüche gegenüber JWP- M geltend machen.

18.8 JWP-M behält sich vor, das Verfahren nach Ablauf von zwei Jahren (gerechnet ab dem Versand der Bekanntmachung an das Amtsblatt der Europäischen Union) zu beenden und ggf. (je nach Erfolg der Verhandlungen und zu diesem Zeitpunkt beste- henden Beschaffungsbedarf) im Anschluss neu auszuschreiben. Verhandlungen/Re- servierungszeiträume, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen werden konnten, werden noch ausgeschöpft. Es werden nach Ablauf der vorgenannten zwei Jahre jedoch dann keine neuen Verhandlungen mit nachrangigen Bietern aufgenom- men.

19. Abbruch der Verhandlungen mit einem spezifi-

schen Bieter

JWP-M ist berechtigt, die Verhandlungen mit einem Bieter unter einer der nachfol- gend aufgezählten alternativen Voraussetzungen vorzeitig zu beenden:

a) Eine Weiterführung der Verhandlungen ist für JWP-M aufgrund von im Verhalten oder in der Person des Bieters liegenden Gründen unzumutbar. Dies ist insbe- sondere dann anzunehmen, wenn

  • JWP-M Kenntnis davon erlangt, dass einer der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt oder

  • JWP-M Kenntnis davon erlangt, dass die von dem Bieter im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen oder

  • JWP-M Kenntnis von Umständen erlangt, aufgrund derer JWP-M als Unter- nehmen in öffentlicher Trägerschaft ein Vertragsschluss verwehrt ist.

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b) Eine Weiterführung der Verhandlungen ist erkennbar aussichtslos, da aufgrund mangelnder Verhandlungsbereitschaft der Parteien bzgl. der essentialia negotii kein Ergebnis erzielt werden kann.

c) Es liegen sonstige schwerwiegende Gründe vor.

TEIL F. Ergänzende Informationen

20. Kontaktstellen

20.1 Grundstückseigentümerin Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG Pazifik 1 26388 Wilhelmshaven Internetauftritt: http://www.jadeweserport.de/

20.2 Kontaktstelle

Bieter wenden sich im Rahmen des Verfahrens bitte über die Kommunikationsfunk- tion des Vergabeportals an JWP-M (vgl. Ziff. 11.2). Nur falls dies aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte, wenden sich die Bieter in Textform an die folgende Kontaktstelle: Berg-Packhäuser & Kollegen, Rechtsanwälte & Wirtschaftsmediation Auf der Heidwende 17 27726 Worpswede E-Mail: vergabe@bergrecht.net

20.3 Betreuung des Vergabeverfahrens

JWP-M wird in diesem Vergabeverfahren beraten durch: Berg-Packhäuser & Kollegen, Rechtsanwälte & Wirtschaftsmediation Auf der Heidwende 17 27726 Worpswede

21. Besichtigung der Fläche E1

21.1 Den Bietern wird ausdrücklich empfohlen, die Fläche E1 nach Terminabsprache und auf Wunsch von JWP-M auch im Beisein von deren Mitarbeitern zu besichtigen und vor Ort weiteren Informationsbedarf zu den örtlichen Gegebenheiten zu klären.

22. Unterstützung durch JWP-M

Um den künftigen Ansiedlern im GVZ JadeWeserPort die Ansiedlung zu erleichtern, hat JWP-M ein Ansiedlungsmanagement eingerichtet.

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Dieses soll den Unternehmen vor allem auch in Fragen der Fördermittel ergänzend zu der unternehmensinternen Kompetenz zur Seite stehen. Es wird klargestellt, dass es sich hierbei um ein kostenneutrales, rein unverbindliches Serviceangebot von JWP-M handelt und die Bieter nicht von der eigenen Verantwortung für die entspre- chenden Bereiche entbindet. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf bestimmte Leis- tungen. JWP-M wird keine Haftung für dieses unverbindliche Angebot übernehmen.

23. Vertraulichkeit

23.1 Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm ein- geschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflich- ten.

23.2 Beabsichtigt ein Bieter, sich an dem Verfahren nicht weiter zu beteiligen, so hat er dies JWP-M unverzüglich mitzuteilen und die erhaltenen Unterlagen zu vernichten oder an JWP-M zurückzugeben. Die Vernichtung der Unterlagen ist auf Verlangen zu bestätigen.

23.3 Die Bieter garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbe- werbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen.

23.4 JWP-M weist darauf hin, dass die Bieter selbstverständlich auch die sonstigen ge- setzlichen wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zu beachten haben.

23.5 JWP-M weist weiterhin darauf hin, dass der (dann) Vertragspartner verpflichtet sein wird, eine Vertragsstrafe in von JWP-M festzulegender angemessener (und gericht- lich überprüfbarer) Höhe an JWP-M zu zahlen, soweit aus Anlass der Vergabe nach- weislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschrän- kung i.S.d. § 298 StGB darstellt. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höhe- ren Schadens bleibt hiervon unberührt. Die vorgenannte Vertragsstrafe wird hierauf jedoch angerechnet.

23.6 Es wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags verwiesen.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung