[Seite 1]
A ufforderung
Vergabeverfahren: 260068
Rahmenvereinbarung Filmproduktion
[Seite 2]
Ausschreibende Stelle: Vergabeart gemäß VgV Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH ☒ Offenes Verfahren Vergabestelle - Recht I Strategie Fasanenstraße 85 ☐ Nicht offenes Verfahren 10623 Berlin ☐ Verhandlungsverfahren ☐ Wettbewerblicher Dialog
Ende der Angebotsfrist: 02.10.2026; um 13:00 Uhr
Ende der Bindefrist: 30.11.2026; um 23:59 Uhr
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Vergabeverfahren: Rahmenvereinbarung Filmproduktion Vergabenummer: 260068
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen dieser Ausschreibung möchte ich Sie zur Abgabe eines Angebots einladen. Bitte beachten Sie die in allen weiteren Ausführungen enthaltenen Angaben.
- Unterlagen und Nachweise
1.1. Ausschreibende Stelle: Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH Vergabestelle – Recht | Strategie Fasanenstraße 85, 10623 Berlin
1.2. Auftraggeberin: ☒ Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
1.3. Der Bieter kann sein Angebot frist- und formgerecht wie folgt einreichen:
☒ elektronisch über das Deutsche Vergabeportal ☒ mit fortgeschrittener Signatur ☒ mit qualifizierter Signatur ☒ in Textform
Hinweis: Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgesehen, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen und über die e-Vergabe-Plattform der Vergabestelle zu übermitteln.
1.4. Anlagen, die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
☒ Bewerbungs- bzw. Teilnahmebedingungen ☒ Informationsschreiben nach DSGVO
1.5. Anlagen, die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Im Auftragsfall gelten nacheinander die folgenden Vertragsbestandteile:
☒ Leistungsbeschreibung,
Version 5.0 Seite 2 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[Seite 3]
☒ Bieterfragenbeantwortung ☒ Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, ☒ Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), ☒ Auftragsverarbeitungsvereinbarung, ☒ Angebot, Aufforderung und Auftragserteilung.
1.6. Anlagen, die soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Bestandteile der Vergabeunterlagen:
☒ Bietererklärungen () ☒ Erklärung zur Eignung ☒ Erklärung gemäß der Frauenförderverordnung (notwendig ab 25.000 € netto) ☒ Unternehmensreferenz(en) ☒ Angaben zum Schüsselpersonal ☒ Preisblatt () ☒ Nachunternehmerklärung und Nachunternehmerverzeichnis ☒ Bietergemeinschaftserklärung ☒ Patronatserklärung
Zusätzlich durch den Bieter beizubringende Unterlagen:
☒ Betriebshaftpflichtversicherung ☒ Angebotskonzept () ☒ Arbeitsproben, Muster oder Proben ()
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die mit (*) gekennzeichneten Anlagen Mindestbestandteile bei der Angebotsabgabe sind und daher zwingend (sofern Sie durch das Ankreuzen gefordert wurden) eingereicht werden müssen! Die Mindestbestandteile sind nicht nachreichbar. Nachunternehmererklärung, Nachunternehmerverzeichnis, Bietergemeinschaftserklärung und Patronatserklärung sind nur bei Inanspruchnahme des Bieters verpflichtend einzureichen.
1.7. Anlagen, die nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle in Fotokopie vorzulegen sind:
☒ Handelsregisterauszug ☒ Steueranmeldung ☒ Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern ☒ Bescheinigung der Krankenkassen über die rückstandlose Beitragsentrichtung ☒ Bonitätsauskunft ☐ Sonstige:
Hinweis: Die Nachweise müssen nur vorgelegt werden, sofern sich die Auftraggeberin in der Angebotsauswertung dazu entscheidet, diese von den teilnehmenden Bietern zu fordern. Sie müssen mit Angebotslegung nicht verpflichtend eingereicht werden.
1.8. Folgende Mindestbedingungen werden für die geforderten Anlagen festgelegt:
a) Mindestanforderungen an Unternehmensreferenzen
Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit Angebotslegung vier Unternehmensreferenzen im Bereich Filmproduktion einzureichen, die mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar sind. Der Bieter hat zu den nachstehenden Themen jeweils eine Unternehmensreferenz einzureichen:
Version 5.0 Seite 3 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[Seite 4]
Imagefilm Veranstaltungsfilm Interview/ Portraitfilm Social Media Reel
Als vergleichbar gilt ein Auftrag, wenn folgende Parameter (kumulative Mindestanforderungen) erfüllt sind:
(1) Konzeption des Filmes, (2) Produktion inkl. Schnitt- und Kameraführung, (3) Einbindung grafischer Elemente (Logo, Abspann, Bauchbinden, Grafiken und Icons u. Ä.) und (4) Referenz nicht älter als 3 Jahre.
Hinweis: Der Bieter hat die Unternehmensreferenzen Nr. 1 bis Nr. 4 durch vollständiges Ausfüllen der Beilage „Unternehmensreferenzen“ nachzuweisen.
b) Unternehmensprofil
Zusätzlich hat der Bieter ein aussagekräftiges Unternehmensprofil einzureichen.
Das Unternehmensprofil muss Informationen zu folgenden Mindestinhalten geben:
(1) Arbeitsweise, (2) Portfolio und (3) Vorstellung Team/Organigramm
c) Mindestanforderung Schlüsselpersonal
☒ Projektleiter
Die Auftraggeberin legt besonderen Wert auf enge Zusammenarbeit im direkten Dialog und flexible und zeitnahe Umsetzbarkeit etwaiger sich im Projektverlauf herausstellender organisatorischer Änderungsnotwendigkeiten. Der Auftragnehmer hat deshalb den namhaft gemachten Projektleiter, der für alle Angelegenheiten der Auftragsdurchführung verantwortlich und mit Personalhoheit für seinen Mitarbeiterstab ausgestattet ist, als gesamtverantwortlichen Ansprechpartner für die Auftraggeberin bereit zu stellen.
Der Projektleiter ist für die operative Planung und Steuerung des Gesamtprojekts verantwortlich, einschließlich der Koordination aller Teilleistungen. In diesem Zusammenhang trägt er die Verantwortung für das Erreichen von Sach-, Termin- und Kostenzielen im Rahmen der Projektdurchführung. Im Bereich der Planung legt er Ziele sowie benötigte Ressourcen für deren Erreichung fest. Dazu muss er hinreichend befähigt sein, sämtliche das Projekt betreffende Entscheidungen für den Bieter vorzunehmen. Der Projektleiter übernimmt alle Abstimmungen mit der Auftraggeberin sowie die Abwicklungsmodalitäten.
Der Projektleiter muss:
(1) die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet ist; (2) zumindest drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektleitung von Film- und Videoproduktionen (oder im Bereich der audiovisuellen Medien) aufweisen; (3) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an zwei Projekten, die die Anforderungen für Unternehmensreferenzen erfüllen, mitgearbeitet hat.
Version 5.0 Seite 4 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[Seite 5]
Hinweis: Der Bieter hat die Qualifikation des Schlüsselpersonals durch das vollständige Ausfüllen der Beilage „Schlüsselpersonal“ nachzuweisen!
☒ Projektleiter-Stellvertreter
Der Bieter hat einen Projektleiter-Stellvertreter zu benennen, der den Projektleiter im Falle einer Verhinderung zu jedem beliebigen Zeitpunkt vollumfänglich vertreten kann.
Der Projektleiter-Stellvertreter muss:
(1) die deutsche Sprache in Wort und Schrift so gut beherrschen, dass eine unbeeinträchtigte Kommunikation mit den Mitarbeitern der Auftraggeberin gewährleistet ist; (2) zumindest drei Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektleitung von Film- und Videoproduktionen (oder im Bereich der audiovisuellen Medien) aufweisen; (3) nachweisen, dass er bereits erfolgreich an zwei Projekten, die die Anforderungen für Unternehmensreferenzen erfüllen, mitgearbeitet hat.
Hinweis: Der Bieter hat die Qualifikation des Schlüsselpersonals durch das vollständige Ausfüllen der Beilage „Schlüsselpersonal“ nachzuweisen!
d) Betriebshaftpflicht
Der Bieter hat nachzuweisen, dass eine – zum Zeitpunkt des Fristendes - für den Eingang des Angebots – aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen besteht, bzw. dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung durch eine Versicherung in Deckung genommen wird:
(1) für Personen- und Sachschäden: mindestens EUR 1.000.000,-- (2) für Vermögensschäden: mindestens EUR 100.000,--,
sofern gesetzlich keine höheren Deckungssummen vorgeschrieben sind.
Die Begrenzung der Gesamtleistungen für alle Versicherungsleistungen eines Versicherungsjahres darf nicht geringer sein als das Doppelte der oben angeführten Deckungssummen (mindestens EUR 2.000.000,-- pro Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden, mindestens EUR 200.000,-- pro Versicherungsjahr für Vermögensschäden).
e) Umsetzung Nachhaltigkeitsberichterstattung
Im Falle der Zuschlagserteilung verpflichtet sich der erfolgreiche Bieter, Daten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. Die Informationen über die erforderlichen Daten werden mit Vertragsabschluss bereitgestellt. Sollte die erforderlichen Daten nicht vollständig vorliegen haben, werden diese in enger Zusammenarbeit mit Berlin Partner die notwendigen Daten erarbeiten und zur Verfügung stellen.
- Wichtige Informationen zum Verfahren
2.1. Die Beschaffung betrifft: ☒ den Abschluss einer/eines Rahmenvereinbarung/Rahmenvertrags.
Version 5.0 Seite 5 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[Seite 6]
Angaben zur Rahmenvereinbarung / zum Rahmenvertrag
Die Auftraggeberin beabsichtigt, mit maximal einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird abschließend auf 750.000,00 Euro (netto) geschätzt.
Die Leistung des Auftragnehmers wird durch die Auftraggeberin in Form von Einzelaufträgen abgerufen. Für jeden Einzelauftrag ist die vorliegende Rahmenvereinbarung zugrunde zu legen. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn im Einzelauftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bei der Vergabe der auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge dürfen keine substanziellen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung bestimmter Aufträge oder einer bestimmten Anzahl von Aufträgen. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin.
2.2. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Korrespondenz zwischen der Auftraggeberin und den Verfahrensteilnehmern während des Vergabeverfahrens hat ausschließlich über die Vergabeplattform zu erfolgen.
Anfragen an: Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Vergabestelle z.Hd. von Ioanna Dima
Anfragen bis: 23.09.2026 (Eingang bei der Auftraggeberin)
Hinweis: Bieterfragen oder Bieterinformationen sind unverzüglich in oben genannter Form an die Vergabestelle zu richten. Rechtzeitig beantragte Auskünfte werden von der Auftraggeberin innerhalb von 5 Werktagen nach Ihrem Eingang beantwortet.
Wichtige Hinweise zur Vergabeplattform:
Auskünfte werden ausschließlich von der Vergabestelle erteilt. Sofern die Korrespondenz über die Vergabeplattform zu erfolgen hat, sind Anfragen ausnahmslos über die elektronische Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Anfragen werden seitens der Vergabestelle geprüft und einschließlich der Antworten allen Bewerbern in anonymisierter Form zur Kenntnis übermittelt. Bei technischen Fragen rund um die Vergabeplattform hilft Ihnen die Servicenummer für Bieter vom Vergabeportal https://support.cosinex.de/unternehmen/gerne weiter: Service-Telefonnummer für Bieter: 0900-1-267463 (1,49 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)
2.3. Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und in Rechnung von folgendem/n Unternehmen zu vergeben:
☒ Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin www.berlin-partner.de und www.businesslocationcenter.de
Hinweis für die Rechnungslegung: Bitte beachten Sie, dass die Rechnungslegung ausschließlich postalisch oder digital an rechnungseingang@berlin-partner.de (unter Benennung des zuständigen Ansprechpartners gemäß Zuschlagserteilung) zu erfolgen hat.
2.4. Ausführungsfristen, Vertragslaufzeiten und Vertragsverlängerungen
Es wird beabsichtigt, einen Vertrag für nachfolgenden Zeitraum abzuschließen:
Version 5.0 Seite 6 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[Seite 7]
Vertragsbeginn: 05.12.2026 Vertragsende: 04.12.2027
Die Ausführungsfrist beginnt unverzüglich nach Zuschlagserteilung. Als Laufzeit ist ein Zeitraum von 12 Monaten vorgesehen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung und beläuft sich dann auf einen festen Zeitraum von 12 Monaten und kann dreimal um jeweils 12 Monate verlängert werden, sofern die Auftraggeberin nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Der Vertrag endet jedoch spätestens:
A) zum 04.12.2030 oder B) nach Erreichen der budgetären maximalen Obergrenze i.H.v. 750.000,00 Euro (netto) insgesamt.
Wichtiger Hinweis: Die angegebenen Fristen verlängern sich bei verfahrensbedingten Verzögerungen entsprechend.
2.5. Zusätzliche Kündigungsoption: Über die Regelungen der besonderen und/oder zusätzlichen Vertragsbedingungen hinaus gelten keine gesonderten Vereinbarungen.
Wichtiger Hinweis: Die Regelungen finden nur Anwendung soweit die besonderen und/oder zusätzlichen Vereinbarungen den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
2.6. Die beigefügte Leistungsbeschreibung enthält optionale Leistungen:
☒ nein
2.7. Die Aufteilung nach Losen ist vorgesehen
☒ nein
2.8. Nebenangebote
☒ Teil- und Nebenangebote sind unzulässig.
- Verfahrensablauf
Das Angebot ist bis Ende der Angebotsfrist abzugeben. Die Öffnung der Angebote erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist. Die Teilnahme der Bieter an der Öffnung ist nicht gestattet.
Die auf Grundlage dieser Vergabeunterlagen fristgerecht eingereichten Angebote der Bieter werden auf Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (u.a. Vollständigkeit der Angebote und Einhaltung aller Muss-Vorgaben der Leistungsbeschreibung) und die Erfüllung der Eignungskriterien geprüft.
Die Auftraggeberin wird schließlich dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot gemäß Punkt 4 gelegt hat, den Zuschlag erteilen.
- Bewertung des Angebotes
Der Zuschlag soll dem Bieter erteilt werden,
☒ der das wirtschaftlichste Angebot gelegt hat.
Version 5.0 Seite 7 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[Seite 8]
4.1. Nachstehende Zuschlagskriterien werden zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes herangezogen und sind wie folgt gewichtet:
| Kriterienhauptgruppe (1. Ebene) | Gewichtung | Unterkriterium (2. Ebene) | Gewichtung | Anteil am Gesamtgewicht | max. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| erreichbare | ||||||||
| Punkte | ||||||||
| 1. Preis (gemäß Datei „260068 Preisblatt.xlsx“, Registerkarte „Gesamtpreis (Wertungspreis)“ | 30% | 30 | ||||||
| Die 1. Kriterienhauptgruppe wird wie folgt aufgeteilt: | 1.1 Preis aus Zelle F6 | 40% | 12 | |||||
| 1.2 Preis aus Zelle F7 | 20% | 6 | ||||||
| 1.3 Preis aus Zelle F8 | 20% | 6 | ||||||
| 1.4 Preis aus Zelle F9 | 20% | 6 | ||||||
| 2. Qualität Arbeitsproben und Konzeptbeschreibung | 70% | 70 | ||||||
| Die 2. Kriterienhauptgruppe wird wie folgt aufgeteilt: | 2.1 Qualitative konzeptionelle Darstellung | 20% | 14% | 14 | ||||
| 2.2 Zielgruppenspezifische Ansprache | 20% | 14% | 14 | |||||
| 2.3 Filmische Qualität und Kreativität | 60% | 42% | 42 | |||||
| Summe | 100% | 100% | 100% | 100 |
4.2. Bewertung nach dem Zuschlagskriterium „Preis“
Die Bewertung im Zuschlagskriterium „Preis“ erfolgt anhand des „Gesamtevaluierungspreises“ gemäß Preisblatt.
Der Bieter mit dem niedrigsten „Angebotspreis“ erhält 30 Punkte. Die preislich nächstgereihten Bieter erhalten einen prozentuellen Punkteabschlag, der jenem Maß entspricht, um welches sie dem niedrigsten Pauschalpreis überschreiten (lineare Interpolation). Ein Angebot, das den „Angebotspreis“ des günstigsten Angebots um 100 % oder mehr überschreitet, erhält daher null Punkte.
Wichtiger Hinweis: Das Angebot des Bieters darf die maximale Kostenobergrenze für die maximale Leistungsdauer, inklusive optionaler Leistungen, von 750.000,00 € netto, nicht überschreiten (Muss- Anforderung). Angebote, die diese Obergrenze überschreiten, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Punkteberechnung des Qualitätspunktwertes (QPW):
∑ Punkte aller Unterkriterien = Qualitätspunktwert (QPW)
Gesamtpunktzahl:
Version 5.0 Seite 8 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[Seite 9]
(PPW x Gewichtung) + (QPW x Gewichtung) = Gesamtpunktzahl
4.3. Bewertung nach dem Zuschlagskriterium „Qualität Arbeitsproben und Konzeptbeschreibung“
Der Bieter hat mit dem Angebot insgesamt drei Arbeitsproben einzureichen. Die Arbeitsproben können mit den Unternehmensreferenzen deckungsgleich sein. Im Folgenden werden die Arbeitsproben definiert:
Als erste Arbeitsprobe ist ein ca. 3-minütiger Imagefilm zu einem gesellschaftlichen Thema vorzulegen. Als zweite Arbeitsprobe ist ein ca. 30-sekündiger Film vorzulegen, der für den Einsatz auf Social-Media- Kanälen konzipiert und umgesetzt wurde. Als dritte Arbeitsprobe ist ein Veranstaltungsfilm einzureichen, der den inhaltlichen Teil und Get- Together-Sequenzen dokumentiert (Länge ca. 1,5 Minuten).
Die Arbeitsproben können ein gesellschaftliches, soziales o.ä. Thema haben oder die Stadt Berlin repräsentieren. Ein Fehlen dieses Bezugs hat keinen Einfluss auf die Bewertung. Die Arbeitsproben müssen zumindest als Download zur Verfügung gestellt werden.
Zu jeder Arbeitsprobe hat der Bieter eine schriftliche Konzeptbeschreibung von maximal 4 DIN A4-Seiten einzureichen. Die schriftlichen Konzeptbeschreibungen haben die folgenden Mindestinhalte aufzuweisen:
Zielstellung und Zielgruppe (inkl. Audience-Insight) eingesetztes Budget / zugrunde liegende Kalkulation Arbeitsstunden/Tage und kurzer Zeitplan Kurzbeschreibung der Arbeitsweise des Teams bei der jeweiligen Filmproduktion Ausspielungs-Kanäle Kernbotschaften / Value Proposition und Tonalität / Stil (Zielgruppen-Fit) Ggf. Wiederverwendung des Materials Ggf. definierte KPI’s und deren Zielerreichung
Die Bewertung der Arbeitsproben und Konzeptbeschreibungen erfolgt durch die Bewertungskommission der Auftraggeberin. Die Arbeitsproben und Konzepte werden von Jurymitgliedern nach einer Punkteskala bewertet, wobei 70 Punkte der bestmöglichen und 0 Punkte der schlechtmöglichsten Bewertung entsprechen. Jede Bewertung wird von den Jurymitgliedern verbal begründet. Die vom Bieter erreichte Punktezahl im einzelnen Unterkriterium ergibt sich aus dem arithmetischen Mittelwert der Bewertungen der Jurymitglieder. Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Unterkriterien:
4.4. Bewertung nach dem Unterkriterium „Qualitative konzeptionelle Darstellung“
Mit diesem Unterkriterium wird beurteilt, wie die konzeptionelle Herangehensweise und Arbeitsweise des Auftragsnehmers sind. Sind diese strukturiert, nachvollziehbar und effizient, was die dem Projekt zugrundliegenden Zielsetzungen betrifft, führt dieses zu einer positiven Bewertung. Erscheinen die Konzeptbeschreibungen jedoch als unvollständig, (die o. g. Anforderungen werden nicht erfüllt) und die Darstellung als oberflächlich und rudimentär, wird sie schlechter beurteilt.
| Unterkriterium | Bewertungsanker (0/1/2) | Max. erreichbare Punkte |
|---|---|---|
| Zielklarheit & KPI | 0 = Ziel/KPI unklar · 1 = Ziel oder KPI vorhanden, nicht messbar · 2 = Ziel und KPI konkret & messbar (inkl. kurzem Messplan) | 0-2 |
| Zielgruppenbeschreibung | 0 = sehr allgemein · 1 = grob beschrieben, kein Insight · 2 = klares Segment mit relevantem Insight | 0-2 |
Version 5.0 Seite 9 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[Seite 10]
| Kernbotschaft / Value Proposition | 0 = keine klare Botschaft · 1 = generisch · 2 = prägnant und in Story/Assets übersetzt | 0-2 |
|---|---|---|
| Produktionsplanung | 0 = Plan fehlt/inkonsistent · 1 = grober Ablauf ohne Puffer/Rollen · 2 = realistischer Plan mit Meilensteinen, Puffer & Rollen | 0-2 |
| Budget / Kalkulation | 0 = nur Summe · 1 = plausibel, aber ohne Annahmen/Scope · 2 = transparent (Posten+Annahmen) & Scope-fit | 0-2 |
| Gesamt (je Arbeitsprobe) | 0-10 |
Hinweis zur Bewertung: Die Bewertung der drei Arbeitsproben erfolgt jeweils anhand eines kriterienbasierten Rasters mit bis zu 10 Rohpunkten je Arbeitsprobe. Aus den für die drei Arbeitsproben erreichten Rohpunkten wird zunächst der arithmetische Mittelwert gebildet. Dieser wird anschließend mit dem Faktor 1,4 multipliziert und damit linear auf maximal 14 Wertungspunkte für das Unterkriterium umgerechnet.
Berechnung: ((Rohpunkte der Arbeitsprobe 1 + Arbeitsprobe 2 + Arbeitsprobe 3) / 3) * 1,4
Beispielsrechnung: 8 + 7 + 9 = 24 (Rohpunkte) / 3 = 8 * 1,4 = 11,2 (Wertungspunkte)
4.5. Bewertung nach dem Unterkriterium „Zielgruppenspezifische Ansprache“
Mit diesem Unterkriterium wird beurteilt, ob die Arbeitsprobe zielgruppengerecht konzipiert und produziert wurde. Dies wird anhand der schriftlichen Konzeptbeschreibung und der filmischen Arbeitsprobe bemessen. Gut geplante und schlüssig durchgeführte Maßnahmen zur Erreichung der definierten Zielgruppe werden hierbei positiv bewertet. Eine unoriginelle und unschlüssige, oberflächliche Ansprache der Zielgruppe wird hierbei schlechter bewertet. Eine Arbeitsprobe, die die Zielgruppenansprache verfehlt erhält 0,00 Punkte.
| Unterkriterium | Bewertungsanker (0/1/2) | Max. erreichbare Punkte |
|---|---|---|
| Audience Insight | 0 = kein/oberflächlicher Insight · 1 = Insight erkennbar, aber unklar/belegt nicht abgeleitet · 2 = präziser, relevanter Insight (kurz begründet/mit Erfahrung/Daten) und klare Ableitung für Umsetzung | 0-2 |
| Tonalität & Stil | 0 = unpassend zur Zielgruppe · 1 = teilweise passend/uneinheitlich · 2 = konsequent passender Ton/Stil zur Zielgruppe; Markenfit erkennbar | 0-2 |
| Dramaturgie auf Audience | 0 = Dramaturgie verfehlt Nutzungsverhalten · 1 = teilweise angepasst (Länge/Pacing) · 2 = klar auf Mediennutzung der Zielgruppe zugeschnitten (Pacing, Informationsdichte, Sequenzierung) | 0-2 |
| B2B/B2C Passung zur Zielsetzung | 0 = verfehlt (falscher Kontext/CTA) · 1 = teilweise passend · 2 = stringente Ausrichtung an Zielsetzung | 0-2 |
| Gesamt (je Arbeitsprobe) | 0-8 |
Hinweis zur Bewertung: Die Bewertung der drei Arbeitsproben erfolgt jeweils anhand eines kriterienbasierten Rasters mit bis zu 8 Rohpunkten je Arbeitsprobe. Aus den für die drei Arbeitsproben erreichten Rohpunkten wird zunächst der arithmetische Mittelwert gebildet. Dieser wird anschließend mit dem Faktor 1,75 multipliziert und damit linear auf maximal 14 Wertungspunkte für das Unterkriterium umgerechnet.
Berechnung: ((Rohpunkte der Arbeitsprobe 1 + Arbeitsprobe 2 + Arbeitsprobe 3) / 3) * 1,75
Version 5.0 Seite 10 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[Seite 11]
Beispiel: 8 + 8 + 8 = 24 (Rohpunkte) / 3 = 8 * 1,75 = 14 Wertungspunkte
4.6. Bewertung nach dem Unterkriterium „Filmische Qualität und Kreativität“ Mit diesem Unterkriterium wird beurteilt, inwieweit das Thema mit modernen filmischen Mitteln (Effekte, Schnitttechniken, Interviews / Statements) inszeniert wurde. Die Umsetzung soll dabei durch Kreativität, eine ansprechende, durchgehende Bildsprache und mit hoher handwerklicher Qualität (Schnitte, Color-Grading, Kameraeinstellungen, Motivwahl) überzeugen. Zeigt die Arbeitsprobe jedoch handwerkliche Mängel sowie inkonsistente Bildsprache, führt dies zu einer schlechteren Bewertung.
| Unterkriterium | Bewertungsanker (0/1/2/3) | Max. erreichbare Punkte |
|---|---|---|
| Story & Dramaturgie | 0 = fehlerhaft/unklar · 1 = teils konsistent, mit Schwächen · 2 = gut strukturiert, relevant · 3 = sehr klarer, fokussierter Bogen; hohes Relevanz- /Impact-Level | 0-3 |
| Regie & Kamera | 0 = irritierend/unstimmig · 1 = überwiegend solide · 2 = stimmige Führung & Komposition · 3 = sehr sicher, erzählerisch gezielt, starke Motivauswahl | 0-3 |
| Schnitt & Rhythmus | 0 = Brüche/Längen · 1 = funktional, teils holprig · 2 = sauber, passendes Timing · 3 = nahtlos, dynamisch, trägt die Story | 0-3 |
| Ton & Musik | 0 = schlecht verständlich/unpassend · 1 = grundsätzlich verständlich/ok · 2 = klare Sprachverständlichkeit und stimmiges Sounddesign/Musik | 0-2 |
| Visuals, Grafik & Branding | 0 = inkonsistent/unleserlich · 1 = funktional · 2 = konsistenter Look/Grading, lesbare Overlays/Typo/UT · 3 = hochwertiger Look, sehr gute Lesbarkeit, unaufdringliche markenkonforme Integration/Motion | 0-3 |
| Gesamt (je Arbeitsprobe) | 0-14 |
Hinweis zur Bewertung: Die Bewertung der drei Arbeitsproben erfolgt jeweils anhand eines kriterienbasierten Rasters mit bis zu 14 Rohpunkten je Arbeitsprobe. Die für die drei Arbeitsproben erreichten Rohpunkte werden anschließend addiert. Da insgesamt maximal 42 Rohpunkte erreicht werden können und diese den maximal 42 Wertungspunkten des Unterkriteriums entsprechen, ist keine weitere Umrechnung erforderlich.
4.7. Im Falle eines Punktegleichstandes wird der Zuschlag jenem Bieter erteilt, dessen Angebot im Kriterium „Qualität“ die höhere Punktezahl erreicht hat.
- Nachforderungen
Das Angebot muss, um vollständig zu sein, alle in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vorgaben abdecken. Die Auftraggeberin legt fest, dass beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen die Vergabestelle nachfordern kann. Angebote die nach Ablauf der gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen nicht nachgereicht haben, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
- Vergütung
Die Kosten für die Ausarbeitung der Angebote, samt den erforderlichen Vorleistungen und Kalkulationen, für die Erstellung einer etwaigen Angebotspräsentation sowie für die Anfertigung sonstiger in diesen Unterlagen angeführten Beilagen und Nachweise, werden nicht erstattet.
Version 5.0 Seite 11 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
[Seite 12]
- Vergabekontrollbehörde
Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 – 8316 Fax: +49 30 9013 – 7613 E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Weitergehende Erklärungen und Ausführungen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsbedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ioanna Dima i.A. der Vergabestelle
Wichtiger Hinweis: Verweise auf abweichende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers oder Nebenangebote (die in technischer, wirtschaftlicher, rechtlicher oder anderer Hinsicht von den Vorgaben abweichen) können zum Ausschluss des betreffenden Angebots führen!
Version 5.0 Seite 12 von 12 Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH