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Leistungsbeschreibung
Vergabeverfahren: 260068
Rahmenvereinbarung Filmproduktion
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INHALTSVERZEICHNIS
-
BESCHAFFUNGSZIEL ............................................................................................................................... 3
-
IST-SITUATION UND HINTERGRUNDINFORMATION ............................................................................... 3
2.1. AUFTRAGGEBERIN ................................................................................................................................. 4
2.2. ZIEL ........................................................................................................................................................ 4
2.3. ZIELGRUPPE ........................................................................................................................................... 4
- LEISTUNGSBESCHREIBUNG .................................................................................................................... 5
3.1. RAHMENBEDINGUNGEN ........................................................................................................................ 8
3.2. LEISTUNGSORT /LIEFERORT ................................................................................................................... 8
3.3. BEAUFTRAGUNG VON FREMDLEISTUNGEN DRITTER ............................................................................. 8
3.4. EIGENTUMS-, NUTZUNGS- UND VERWENDUNGSRECHTE .................................................................... 10
- AUFTRAGSVERARBEITUNGSVEREINBARUNG ....................................................................................... 11
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- BESCHAFFUNGSZIEL
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Filmproduk- tionsleistungen für verschiedene Fachbereiche der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Der Leistungsumfang je Abrufprojekt erstreckt sich auf:
Konzeption & Redaktion (Ideenentwicklung, Treatment/Drehbuch, Storyboard),
Vorproduktion (Projektplanung, Casting, Locations, Genehmigungen),
Produktion (Dreharbeiten inkl. Regie, Kamera, Ton),
Postproduktion (Schnitt, Tonbearbeitung/Mischung, Color Grading, Grafik/Motion Design, Unterti- tel/Barrierefreiheit nach Vorgabe),
Versionierung & Formatausspielungen (z. B. 16:9, 1:1, 9:16; DE/EN),
Übergabe der finalen Master sowie – soweit vereinbart – von Rohmaterial/Offenprojekten.
- IST-SITUATION UND HINTERGRUNDINFORMATION
Die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH (nachfolgend „Berlin Partner“) verantwortet im Auftrag des Landes Berlin die Vermarktung der deutschen Hauptstadt. Die Kommunikation erfolgt entlang folgender Stoß- richtungen, aus denen im Rahmen dieser Ausschreibung Abrufe für Filmproduktionen entstehen können:
- Image-Marketing (Marke Berlin)
Die Marke Berlin steht für eine wertebasierte, vielfältige und tolerante Lebensart. Sie vermittelt Identifikation mit der Stadt, betont Freiheit als individuell und gemeinschaftlich gelebte Chance und ruft zu aktivem Engagement für die damit verbundenen Werte auf. Die Hauptstadtkampagne wird von Berlin Partner im Auftrag des Landes Berlin umgesetzt.
- Standort-Marketing
Berlin Partner wirbt national und international für Berlin als Wirtschafts-, Technologie- und Investitionsstandort. Mit integrierten Branchenkampagnen und zielgerichteten Marketingaktivitäten werden Informationen und Po- tenziale des Standorts adressatengerecht an Entscheider:innen und Investor:innen vermittelt. Eingeschlossen sind Kampagnen zur Wissenschaft sowie Förderprojekte des Landes Berlin.
- Sportmarketing
Zur Stärkung der Strahlkraft des Sports als Wirtschafts- und Imagefaktor und zur positiven Einstimmung auf Sport- veranstaltungen in der Stadt ist Sportmarketing fest im Hauptstadt-Marketing verankert und wird von Berlin Part- ner aktiv vorangetrieben – regional, national und international.
- Veranstaltungen
Berlin Partner organisiert regelmäßig hochwertige Veranstaltungen mit Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissen- schaft, Diplomatie, Kultur, Medien und Sport (u. a. Berliner Hoffest, Berliner Meisterköche). Pro Jahr finden rund 25 Veranstaltungen unterschiedlicher Formate statt, die teilweise dokumentiert und über geeignete Kommunika- tionskanäle publiziert werden.
- Eigenvermarktung
Hierzu zählen Kommunikationsmaßnahmen für Berlin Partner als Organisation sowie zugehörige Projekte und Ei- genmarken, z. B. die Berliner Agentur für Elektromobilität eMO und Initiativen wie „Berlin gegen Antisemitismus“.
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- Netzwerk
Gemeinsam mit strategischen Partnern und über 250 Berlin-Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft schafft Berlin Partner eine exklusive Netzwerk-Plattform für Austausch, Impulse und die Pflege von Kontakten zu relevan- ten Akteur:innen und Gestalter:innen der Hauptstadt.
Hinweise:
Im Rahmen dieser Ausschreibung können Aufträge aus allen genannten Linien ausgelöst werden.
Marken- und CI-Guidelines zur Marke Berlin / Berlin Partner werden nach Vertragsabschluss an die be- auftragte Agentur übergeben; deren Einhaltung ist verbindlich.
Veröffentlichungen erfolgen über eigene und weitere geeignete Kommunikationskanäle entsprechend Zielsetzung und Zielgruppen.
2.1. Auftraggeberin
Auftraggeberin des abzuschließenden Vertrages ist die
Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH Fasanenstraße 85 10623 Berlin
2.2. Ziel
Die filmischen Maßnahmen im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung dienen dazu,
Berlin als attraktiven Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kreativstandort sowie als Sport- und Kulturmetro- pole gemäß den vom Land Berlin definierten Key Messages (Kernbotschaften) zu positionieren.
Berlin national und international als attraktiven Arbeits- und Innovationsstandort darzustellen und auf Angebote zu Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekten aufmerksam zu machen.
Bewusstsein und Identifikation der Berliner:innen mit ihrer Stadt zu stärken.
Das Berlin Partner Netzwerk zu fördern und auszubauen sowie Berlin Partner Unternehmen als Teil eines starken und lebendigen Business-Netzwerks zu positionieren.
Berlin Partner und seine Veranstaltungen bei Stakeholdern und externen Zielgruppen bekannt zu ma- chen.
Hinweis: Die konkrete Ausprägung der Ziele (Botschaften, Tonalität, Dramaturgie, Sprachen und Ausspielung) wird je Abrufprojekt im Briefing festgelegt.
2.3. Zielgruppe
Die Zielgruppen sind vielfältig und projektabhängig. Grundsätzlich adressieren die Maßnahmen folgende Seg- mente:
Berliner:innen (Öffentlichkeit/Bürger:innen).
In Berlin ansässige Unternehmen (Start-ups, mittelständische und große Unternehmen) – u. a. aus IT/IKT, Gesundheitswirtschaft, E-Mobilität, Kreativ- und weiteren Branchen.
Das Berlin Partner Netzwerk (bestehende Partner) sowie potenzielle neue Partner.
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Berlin-Besucher:innen und Berlin-Interessierte im In- und Ausland (freizeit- und geschäftsbezogen).
Investor:innen im In- und Ausland (z. B. Site-Selector:innen, Corporate Development, VCs).
Talente im In- und Ausland (Studierende, Fach- und Führungskräfte, Forschende, Kreative).
Multiplikator:innen (z. B. Medien, Verbände, Clusterorganisationen, Wirtschafts-/Wissenschaftsinstituti- onen).
Geografische Zielräume: Berlin, national (Deutschland) sowie international – abhängig vom jeweiligen Projektfo- kus.
Hinweis: Die konkrete Zielgruppenselektion und -priorisierung erfolgt je Abruf, ohne generelle Beschränkung auf einzelne Segmente.
- LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Abrufe aus Leistungspaketen
Die Auftraggeberin kann Leistungen aus den nachfolgenden Leistungspaketen abrufen; auch Teilleistungen ein- zelner Pakete können beauftragt werden. Die Aufzählungen sind beispielhaft und nicht abschließend, da sich An- forderungen mit der technischen Entwicklung ändern können. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf be- stimmte Aufträge oder eine bestimmte Anzahl an Aufträgen; es besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin.
Einzelabrufe & Angebote
Einzelabrufe richten sich inhaltlich und terminlich nach den Vorgaben der Auftraggeberin. Vor jeder Einzelbeauf- tragung legt der Auftragnehmer ein verbindliches Angebot auf Grundlage der in der Rahmenvereinbarung verein- barten Preise vor. Im Angebot sind Art und Umfang der Leistungen sowie – sofern keine Vorgaben der Auftragge- berin bestehen – verbindliche Ausführungsfristen zu benennen. Eine Vergütung für die Ausarbeitung der Ange- bote erfolgt nicht. Die Auftraggeberin nimmt Angebote unverzüglich an oder lehnt sie ab. Angefangene Stunden werden anteilig vergütet. Für Korrekturen und Re-Briefings sind drei Abstimmungsrunden mit der Auftraggeberin im Angebot vorzusehen und einzukalkulieren.
Leistungsgegenstand (Allgemein)
Gegenstand ist die Planung und Durchführung von Videoproduktionen einschließlich Recherche, Redaktion, Kon- zeption, Dreh (inkl. Technik und Regie), Schnitt und Postproduktion, Einkauf rechtefreier bzw. lizenzierter Musik sowie Lizenzmaterials (z. B. Stock-Footage), Übersetzung, Untertitelung sowie Erstellung von Video-Teasern und Content-Animationen für Social Media, Online-Marketing, Fernsehen und Kino in den kanalüblichen Formaten, einschließlich Einholung, Klärung und Übertragung der erforderlichen Nutzungsrechte.
Abrufbare Formate (Beispiele)
Image- oder Standortfilme inkl. Auskoppelungen Beispiele: BERLIN IS OPEN FOR BUSINESS Mehr Sport. Mehr Vielfalt.Mehr Berlin. Internationaler Imagefilm der Sportmetropole Berlin 2024
Kurze Clips für Social Media Beispiel:
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Berlin – a city like no other https://www.instagram.com/reel/DUs85ccjUUS/
Veranstaltungsdokumentationen Beispiele: Berliner Hoffest 2025 - Engagiert für Berlin Berliner Meisterköche 2025: Maîtropolis
Reportagen Beispiele: Musical experiences in virtual worlds – Film, music and future technologies come together in Berlin The Berlin club scene – sustainable and innovative
Interviews / Statements / Portraitfilme Beispiele: Voices of Tech – What is your latest key insight talking Tech? ICC BERLIN – WAKE ME UP
Werbefilme für das Berlin Partner Netzwerk Beispiel: Berlin Partner Netzwerk Film
Footage-Zusammenstellungen: Kuratierung und Beschreibung von Schnittmaterial, inkl. Rechte zur weiteren Verwertung und Weitergabe an Dritte.
Hinweis: Die genannten Beispiele sind nicht abschließend und können bei Bedarf aktualisiert/ergänzt werden.
Leistungspakete (je Produktion einzeln oder in Kombination abrufbar)
Konzeption – Strategie / Beratung / Konzeption
Briefing / Absprachen / Projekttreffen
Ideenentwicklung / Kreativ-Konzept
Storyline / Treatment / Storyboard / Szenenplanung
Recherche: Footage/Stock, Themenbilder, Originalmaterial, Protagonist:innen
Kalkulation
Drehvorbereitung – Planung Produktion / Drehvorbereitung
Recherche Orte / Personen / Requisiten
Drehortbesichtigungen, Drehgenehmigungen
Planung Technikeinsatz (z. B. Kamera, Ton, Licht, Kran, Drohne, Requisiten)
Ausarbeitung Drehplan
Absprachen mit Interviewpartner:innen / Casting
Ggf. Durchführung einer Generalprobe z.B. am Vortag
Vertragsmanagement
Rechteklärung und Übertragung (Drittrechte)
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Produktion – Dreharbeiten
Durchführung der Dreharbeiten mit benötigten Gewerken: Regie · Kamera · Foto · Ton · Licht · Redaktion (Interviews/Statements) · Styling/Masken
Abwicklung Technikmiete
Spezialdrehs (z. B. Drohne, Kran) – eigene Durchführung oder Einkauf
Postproduktion
Redaktion · Digitalisierung / Konvertierung / Sichtung
Transkription
Beauftragung Übersetzungen
Einkauf Lizenzmaterial (Musik, Stock, Sprecher:in)
Schnitt (Rohschnitt · Änderungen/Feinschnitt · Finalisierung)
Color Correction / Grading
Mastern / Rendern
Ausspielungen in verschiedenen Formaten (z. B. für Social Media, Website, Event, TV/Kino)
Musik (Recherche, Schnitt) · Sounddesign / Tonkorrektur
Sprachaufnahmen (auch fremdsprachig)
Grafik / Animation
Titel / Abspann
Motion Design
Bauchbinden
Untertitel (z. B. Bereitstellung als .srt sowie burned-in)
Animierte Grafiken / 2D-Animation / 3D-Animation
Projektmanagement
Kostenplanung (interne/externe Kosten)
Allgemeines Projektmanagement (Abstimmungen / Termine / Freigaben)
Koordinierung von Dienstleistern
Einholung, Klärung und Übertragung von Nutzungsrechten für Footage- und Originalmaterial Dritter an die Auftraggeberin
Abwicklung und Abrechnung externer Leistungen
Kostencontrolling (u. a. Lizenzen/Zusatzkosten, Honorare für Statist:innen/Kompars:innen, Drehgeneh- migungen, Spesen/Parken, Raum-/Studiomieten)
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Weitere Leistungen
Weitere, hier nicht explizit aufgelistete Leistungen, die den genannten Kategorien zugeordnet werden können und in engem Sachzusammenhang mit den beauftragten Leistungen stehen, können zusätzlich abgerufen werden. Damit wird die Umsetzung neuer/innovativer Formate ermöglicht. Hierzu erfolgt eine gesonderte Abstimmung; die Vergütung erfolgt – ggf. anteilig – auf Basis der vereinbarten Tagessätze des Preisblatts.
3.1. Rahmenbedingungen
Angebote/Kostenvoranschläge je Einzelabruf
Vor jeder Einzelbeauftragung legt der Auftragnehmer ein verbindliches Angebot (Kostenvoranschlag) auf Grund- lage der im Vertrag bzw. Preisblatt vereinbarten Stunden-/Tagessätze vor. Das Angebot enthält Art und Umfang der Leistungen sowie – sofern keine Vorgaben der Auftraggeberin bestehen – verbindliche Ausführungsfristen. Eine Vergütung für die Angebotserstellung erfolgt nicht. Die Auftraggeberin nimmt das Angebot unverzüglich an oder lehnt es ab.
Abstimmungen Schriftliche Abstimmungen sowie Abstimmungsgespräche mit der Auftraggeberin sind Bestandteil der Leistung.
Verfügbarkeit & Reaktionszeiten
Über den gesamten Leistungszeitraum gewährleistet der Auftragnehmer eine verbindliche Reaktionszeit von ma- ximal 24 Stunden an Werktagen (z. B. für die Bestätigung von Einzelabrufen, Rückmeldungen zu Feedbackschleifen sowie den Beginn von Anpassungs- und Schnittarbeiten).
Daten- und Dateiaustausch; Übergabe „offener Daten“
Der Datenaustausch erfolgt per E-Mail oder über Datenaustauschplattformen (z. B. OneDrive, WeTransfer, Drop- box). Der Auftragnehmer stellt erstellte Daten bedarfsgerecht in branchenüblichen Formaten zur Verfügung. Nach Projektabschluss und auf Aufforderung übergibt der Auftragnehmer die vollständigen Roh- und Projektda- teien als „offene Daten“ zur Weiterverwendung durch die Auftraggeberin. Eine separate Vergütung für die Bereit- stellung der „offenen Daten“ erfolgt nicht. Alle zur Leistungserfüllung notwendigen Schritte sind inklusive und werden nicht separat vergütet.
Präsenztermine in Berlin; Reisekosten
Unabhängig von der allgemeinen Reaktionszeit gewährleistet der Auftragnehmer für physische Termine, Präsen- tationen und Dreharbeiten in Berlin eine Einsatzbereitschaft vor Ort mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stun- den nach Abruf. Anfahrts- und Reisekosten innerhalb Berlins sind mit dem Honorar abgegolten und werden nicht gesondert erstattet. Für Einsätze außerhalb Berlins werden Reisekosten nur nach vorheriger Absprache und Frei- gabe im Kostenvoranschlag (KVA) erstattet.
3.2. Leistungsort /Lieferort
Als Leistungsort wird Deutschland festgelegt.
3.3. Beauftragung von Fremdleistungen Dritter
Grundsatz Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin – projektabhängig und nach gesonderter Absprache – bei der Beauftragung von Fremdleistungen Dritter, soweit diese Leistungen vom Auftragnehmer nicht selbst erbracht
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werden können, für die Leistungserbringung erforderlich sind und in engem Sachzusammenhang mit dem jewei- ligen Auftrag stehen.
Verfahren & Freigabe
Für jede vorgesehene Fremdleistung holt der Auftragnehmer mindestens ein Angebot eines geeigneten Drittan- bieters ein und legt dieses der Auftraggeberin vor Beauftragung zur Abstimmung und Freigabe vor. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Angebot auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen und ein weiteres alternatives Angebot anzufordern.
Beauftragung Die Beauftragung erfolgt erst nach schriftlicher Freigabe (z. B. E-Mail) durch die Auftraggeberin. Die Auftraggebe- rin kann entscheiden, ob
a) die Beauftragung direkt durch die Auftraggeberin erfolgt, oder b) die Beauftragung durch den Auftragnehmer im eigenen Namen, auf Rechnung der Auftraggeberin und als durchlaufender Posten erfolgt.
Abrechnung & Handling-Fee
Fremdleistungen werden zum Netto-Einkaufspreis (ohne Aufschlag) als durchlaufender Posten abgerech- net; der Auftragnehmer legt Einzelnachweise/Originalbelege vor.
Nur für den Fall, dass die Auftraggeberin ausdrücklich ein weiteres alternatives Angebot anfordert, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Handling-Fee zu berechnen. Die Handling-Fee bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin und wird gesondert ausgewiesen.
Sonstige Aufschläge oder Margen auf Fremdleistungen sind ausgeschlossen.
Rechte & Bedingungen Dritter
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Nutzungs- und Leistungsschutzrechte aus Fremdleistungen rechtssicher ge- klärt sind und in dem für die Projektziele erforderlichen Umfang auf die Auftraggeberin übertragen bzw. einge- räumt werden (einschließlich Bearbeitungs-/Ausschnittsrechten, Medien, Gebiet, Dauer – gemäß Projektvor- gabe). AGB/Lizenzbedingungen der Drittanbieter gelten nur, soweit sie der Auftraggeberin offengelegt und von ihr freigegeben wurden.
Storno-/Änderungsbedingungen Dritter
Transparenz vor Freigabe: Storno- und Änderungsbedingungen der Drittanbieter (inkl. Fristen, Staffelun- gen, No-Show-Regeln) sind der Auftraggeberin vor Freigabe offenzulegen.
Kosten nur nach Zustimmung: Stornobedingte oder änderungsbedingte Kosten sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin erstattungsfähig.
Kostensenkung prüfen: Der Auftragnehmer prüft – in Abstimmung mit der Auftraggeberin – kostensen- kende Alternativen (z. B. Umbuchung, Terminverschiebung, Ersatzdienstleister) und dokumentiert diese Prüfung.
Dokumentation Der Auftragnehmer dokumentiert die Auswahl (Kurzbegründung), die Freigabe der Auftraggeberin, die Beauftra- gung, die Leistungsnachweise und die Abrechnung der Fremdleistungen und stellt diese Unterlagen der Auftrag- geberin auf Wunsch zur Verfügung.
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3.4. Eigentums-, Nutzungs- und Verwendungsrechte
Begriffsbestimmung „Materialien“
„Materialien“ sind sämtliche im Rahmen der Beauftragung für die Auftraggeberin erstellten Arbeitsergebnisse, u. a. Film-Master und Versionen, Social-Ableger, Rohmaterial/Camera-Originals, Projektdateien (z. B. Schnitt/Ani- mation/Ton), Grafiken/Motion-Design-Elemente, Untertiteldateien, Skripte/Treatments/Storyboards, Tonmi- schungen, Stills/Keyframes sowie Begleitdokumentationen (z. B. Cue-Sheets, Lizenz-/Release-Nachweise).
Rechteeinräumung an die Auftraggeberin
Soweit die Materialien Gegenstand gewerblicher Schutzrechte oder urheberrechtlicher Ausschließlichkeitsrechte sind bzw. sein können, räumt der Auftragnehmer der Auftraggeberin an allen im Rahmen der Beauftragung er- stellten Materialien ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizen- zierbare Nutzungsrechte ein. Die Rechteeinräumung erfolgt mit Abnahme und vollständiger Vergütung der jewei- ligen Leistung. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere das Recht, die Materialien in körperlicher und unkör- perlicher Form zu nutzen, einschließlich:
Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung,
Sende-, Vorführ- und Wiedergaberechte,
öffentliche Zugänglichmachung (u. a. Websites, Social Media, Streaming),
Bearbeitungs-, Umgestaltungs-, Übersetzungs-, Synchronisations- und Untertitelungsrechte,
Ausschnitts- und Kompilationsnutzung, Stills/Keyframes und Archivierung,
Nutzung über Owned/Shared/Paid/Earned-Kanäle, in Print/Out-of-Home/Events/Messen/TV/Kino sowie in internen und externen Kommunikationsformaten.
Abweichungen / Ausnahmefall
Ist eine Einräumung ausschließlicher, unbeschränkter Rechte im Einzelfall rechtlich nicht möglich oder nur gegen unverhältnismäßig hohe Kosten realisierbar, kann vor Beauftragung des Einzelauftrags nach Zustimmung der Rechtsabteilung der Auftraggeberin eine vertragliche Nebenabrede geschlossen werden.
Rechtekette / Drittrechte / Nachweispflichten
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er von allen im Rahmen der Auftragserbringung eingesetzten Personen/Dar- steller:innen sowie Miturheber:innen die für die vorstehende Rechteeinräumung erforderlichen Rechte und Ein- willigungen (inkl. Recht am eigenen Bild und datenschutzrechtlicher Einwilligungen, soweit erforderlich) einholt und auf die Auftraggeberin überträgt bzw. ihr einräumt. Soweit Fremdinhalte (z. B. Musik – GEMA/GEMA-frei, Sprecher:in, Stock-Footage, Archivmaterial, Fonts) eingesetzt werden, hat der Auftragnehmer diese im Namen der Auftraggeberin (nicht im eigenen Namen zur generellen Kunden-Nutzung) in dem oben genannten Umfang zu lizenzieren und der Auftraggeberin Lizenznachweise vorzulegen. Der Auftragnehmer informiert die Auftraggebe- rin über etwaige Kennzeichnungs-/Benennungspflichten (Urheber-/Quellennachweise) und stellt formulierte Quellennachweise bereit.
Eigentum an Datenträgern und Dateien
Der Dienstleister verpflichtet sich nach Abschluss eines Projektes und nach Aufforderung, die vollständigen Roh- dateien als „offene Daten“ für die Weiterverwendung durch die Auftraggeberin bereitzustellen und zu übergeben. Eine separate Vergütung für das Bereitstellen der „offenen Daten“ erfolgt nicht. Alle notwendigen Schritte für die Leistungserfüllung sind inklusive und werden nicht separat vergütet.
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Freistellung Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung resultie- ren, soweit diese vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Hiervon umfasst sind angemessene Rechtsverfolgungskos- ten. Etwaige Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin bleiben unberührt.
Nutzungsrechtserklärung / Nachweisführung
Die Einhaltung dieser Regelungen bestätigt der Auftragnehmer mittels Nutzungsrechtserklärung bei Übergabe der jeweils beauftragten Leistungen („Material“). Hierfür stellt Berlin Partner das Formular „Nutzungsrechtserklärung zur Nutzung des unten genannten Werks im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit durch Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH (BPWT)“ zur Verfügung. Auf Verlangen übergibt der Auftragnehmer eine Dokumentation der Rechtekette (u. a. Lizenzen, Releases, Cue-Sheets).
- AUFTRAGSVERARBEITUNGSVEREINBARUNG
Nach Zuschlagserteilung ist zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer eine Auftragsverarbeitungsver- einbarung (AVV) abzuschließen. Ein entsprechendes Muster liegt den Vergabeunterlagen bei.
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