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Vertragsentwurf_FE26030.pdf

Film- und Videodienstleistungen zum Vorhaben „Witzleben“

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 15:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vertrag

zwischen

der Stiftung Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen vertreten durch den Vorstand Heleen Gerritsen und Florian Bolenius Mauerstr. 79 10117 Berlin

  • nachfolgend Auftraggeber genannt -

und

DIENSTLEISTER

  • nachfolgend Auftragnehmer genannt -

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Digitalisierung des Films WITZLEBEN.

Vertragsgrundlagen sind in nachstehender Rang- und Reihenfolge:

 der vorliegende Vertrag  die Leistungsbeschreibung II  die Leistungsbeschreibung I  das Angebot des Auftragnehmers vom DATUM (Anlage)  die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) vom 05.08.2003 in der aktuellen Fassung.

§ 2 Honorar

  1. Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Gesamthonorar in Höhe von SUMME € netto.

  2. Das Honorar ist nach Stellung einer prüffähigen Rechnung mit einem Zahlungsziel von 10 Werktagen fällig.

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  1. Sämtliche Nebenkosten und Auslagen (z. B. Reisekosten, Sachaufwand) sind mit der Zahlung des Honorars abgegolten.

  2. Die Zahlungen erfolgen auf das Konto des Auftragnehmers Nr. KONTONUMMER bei BANK/BLZ.

  3. Die Angabe und Abführung von Steuern und Abgaben aus seiner Tätigkeit, insbesondere von ertrags- und umsatzabhängigen Steuern, ist ausschließliche Angelegenheit des Auftragneh- mers.

§ 3 Fristen / Termine

  1. Abnahmetermine werden mit dem Auftragnehmer während eines Projektes nach Aufwandslage bzw. Bearbeitungsstand vereinbart.

  2. Können Fristen zur Fertigstellung nicht eingehalten werden, ist dies dem Auftraggeber umgehend mitzuteilen.

§ 4 Sonstige Vertragsdurchführung

  1. Die Parteien benennen folgende Ansprechpartner:

Auftraggeber: Julia Wallmüller (inhaltlich), Sybille Büttner (Finanzen)

Auftragnehmer: FIRMA

Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich informieren, wenn sich Änderungen in der Person des jeweiligen Ansprechpartners ergeben.

  1. Der Auftraggeber schließt diesen Vertrag im Hinblick auf die besondere persönliche und fach- liche Qualifikation des Auftragnehmers. Eine Unterbeauftragung oder sonstige Einschaltung Dritter für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schrift- lichen Zustimmung des Auftraggebers, der diese nicht unbillig verweigern darf.

  2. Der Auftragnehmer sichert zu, dass er bei der Auswahl seiner Mitarbeiter, die er zur Ver- tragserfüllung einsetzt, ein Höchstmaß an Kontinuität einhalten wird. Er verpflichtet sich, Mit- arbeiterwechsel auf das absolut notwendige Mindestmaß zu beschränken, dem Auftraggeber solche so früh wie möglich und unter Angabe von Gründen mitzuteilen und neue Mitarbeiter rechtzeitig und umfassend einzuweisen, damit eine kontinuierliche Aufgabenerledigung ge- währleistet wird.

  3. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber zur umfassenden Unterrichtung und Be- ratung hinsichtlich aller die Durchführung seiner Leistungen betreffenden Angelegenheiten verpflichtet.

  4. Wenn für den Auftragnehmer erkennbar wird, dass die Einhaltung vereinbarter Termine ge- fährdet ist, muss er den Auftraggeber unverzüglich darüber schriftlich informieren.

  5. Soweit der Auftraggeber Änderungswünsche hat, hat der Auftragnehmer diese Änderungs- wünsche zu berücksichtigen und entsprechend den Weisungen des Auftraggebers seine Leis- tungen zu erbringen. Änderungswünsche, die nach Ansicht des Auftragnehmers einen zusätz- lichen Honoraranspruch auslösen, sind erst verbindlich, wenn Auftraggeber und Auftragneh- mer hierüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen haben.

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  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen ordnungs- gemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen kön- nen. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind während der Dauer des Vertragsverhältnis- ses auf Anforderung, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zurückzuge- ben. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, an solchen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

  2. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber in Wort und Schrift erfolgt in deutscher Sprache.

§ 5 Nutzungsrechte

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Ergebnisse der Tätigkeit ganz zu nutzen. Der Auftragnehmer bedarf zur Nutzung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, der diese nicht unbillig verweigern darf. Wird dieser Vertrag vorzeitig beendet, hat der Auftraggeber das Recht, die bis dahin erzielten Arbeitsergebnisse auch ohne Mitwirkung des Auftragnehmers weiter zu nutzen.

§ 6 Geheimhaltung

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über die Verhältnisse des Auftraggebers, insbesondere über ihn bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über die Ergebnisse seiner Tätigkeit strengstes Stillschweigen zu bewahren.

  2. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus. Die Verpflich- tung zur Geheimhaltung gilt jedoch dann nicht (mehr), wenn die betreffenden Informationen of- fenkundig sind oder dem Auftragnehmer von Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung zugänglich gemacht werden.

  3. An Personen, auf deren Mitwirkung der Auftragnehmer zu einer erfolgreichen Durchführung des Vertrages angewiesen ist, darf er notwendige Informationen weitergeben. Der Auftrag- nehmer hat diese Personen zur Wahrung der Geheimhaltung zu verpflichten.

  4. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit personenbezogene Daten erhält oder in Ausführung seiner vertragskonformen Tätigkeit erhebt, ist er verpflichtet, die Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze zu beachten und insbesondere das Datengeheimnis zu bewahren. Für diese Verpflichtung gilt keine zeitliche Beschränkung.

§ 7 Gerichtsstand und Anwendbarkeit deutschen Rechts

  1. Gerichtsstand ist Berlin.

  2. Auf das Vertragsverhältnis findet das deutsche materielle Recht unter Ausschluss des deut- schen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss bilateraler und internationaler Ab- kommen Anwendung.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

  1. Nebenabreden bestehen nicht.

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  1. Für alle Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrages ist aus Beweisgründen die Schriftform zu wählen. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte/n eine oder mehrere Bestimmung/en dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder sollte der Vertrag lückenhaft sein, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame/n oder fehlende/n Bestimmung/en unverzüglich durch solche zu ersetzen oder zu ergänzen, welche dem durch diesen Vertrag angestrebten Zweck am ehesten entsprechen.


Florian Bolenius Heleen Gerritsen Verwaltungsdirektor Künstlerische Direktorin Stiftung Deutsche Kinemathek Stiftung Deutsche Kinemathek

Berlin, den DATUM Berlin, den DATUM


Name Funktion Firma

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