Feuerlöscher für DAK-Dienststellen inklusive Wartung und Ersatzbeschaffung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.06.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- DAK-Gesundheit
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 10.05.2024
- CPV-Codes
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- Feuerlöscher (35111300)
- Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen (50413200)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 275999-2024
- Verfahrensnummer
- cb99896e-480e-4ce2-bdd8-764812dc709c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die DAK-Gesundheit mit Sitz in Hamburg beschafft im Rahmen einer bundesweiten Rahmenvereinbarung Feuerlöscher für ihre Dienststellen und lässt vorhandene Geräte warten. Die Wartung ist alle zwei Jahre vorgesehen; zusätzlich umfasst der Auftrag die Erstausstattung neu angemieteter Dienststellen sowie den Ersatz nicht mehr gebrauchsfähiger Geräte oder den Austausch gegen Feuerlöscher mit alternativen Löschmitteln. Die Rahmenvereinbarung soll maximal vier Jahre laufen, die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2024 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine Laufzeit von maximal vier Jahren für die bundesweite Ausstattung der Dienststellen der DAK-Gesundheit mit Feuerlöschern und Wartung der Feuerlöscher.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag über die bundesweite Ausstattung der Dienststellen der DAK-Gesundheit mit Feuerlöschern und Wartung der Feuerlöscher
Leistungsgegenstand ist die alle zwei Jahre erforderliche Wartung der vorhandenen Feuerlöscher in den Dienststellen der DAK-Gesundheit im kompletten Bundesgebiet. Des Weiteren ist ggf. die Erstausstattung mit Feuerlöschern in neu angemieteten Dienststellen vorzunehmen. Ebenso ist die Ersatzausstattung von Feuerlöschern, die nicht mehr gebrauchsfähig sind bzw. im Rahmen der Novellierung der Gesetzeslage mit alternativen Löschmitteln ausgestattet werden sollen, vorzunehmen.
Frist: 10.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 389946-2024
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