Feuerlöscher für DAK-Dienststellen inklusive Wartung und Ersatzbeschaffung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
10.06.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
DAK-Gesundheit
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.05.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Feuerlöscher (35111300)
  • Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen (50413200)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
275999-2024
Verfahrensnummer
cb99896e-480e-4ce2-bdd8-764812dc709c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die DAK-Gesundheit mit Sitz in Hamburg beschafft im Rahmen einer bundesweiten Rahmenvereinbarung Feuerlöscher für ihre Dienststellen und lässt vorhandene Geräte warten. Die Wartung ist alle zwei Jahre vorgesehen; zusätzlich umfasst der Auftrag die Erstausstattung neu angemieteter Dienststellen sowie den Ersatz nicht mehr gebrauchsfähiger Geräte oder den Austausch gegen Feuerlöscher mit alternativen Löschmitteln. Die Rahmenvereinbarung soll maximal vier Jahre laufen, die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2024 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für eine Laufzeit von maximal vier Jahren für die bundesweite Ausstattung der Dienststellen der DAK-Gesundheit mit Feuerlöschern und Wartung der Feuerlöscher.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag über die bundesweite Ausstattung der Dienststellen der DAK-Gesundheit mit Feuerlöschern und Wartung der Feuerlöscher

    Leistungsgegenstand ist die alle zwei Jahre erforderliche Wartung der vorhandenen Feuerlöscher in den Dienststellen der DAK-Gesundheit im kompletten Bundesgebiet. Des Weiteren ist ggf. die Erstausstattung mit Feuerlöschern in neu angemieteten Dienststellen vorzunehmen. Ebenso ist die Ersatzausstattung von Feuerlöschern, die nicht mehr gebrauchsfähig sind bzw. im Rahmen der Novellierung der Gesetzeslage mit alternativen Löschmitteln ausgestattet werden sollen, vorzunehmen.

    Frist: 10.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 389946-2024

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