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Leistungsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Bauvorhaben
Medizinische Universität Lausitz - Carl Thiem Haus 7 Ebene 1 Ost Bibliothek
Leistung (LV)
06
Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände)
Zusätzlich zur PDF-Datei ist das LV auch als Austausch- datei im Format GAEB 90/XML 3.2/3.3 (Datenart D83) beigefügt
Die Angebotsabgabe ist zusätzlich im Format GAEB 84 erwünscht.
Mehrwertsteuer Währung 19,00 % EUR
Seiten ohne Anlage(n)
Seiten: 22
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Inhaltsverzeichnis
06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) Nr. Bezeichnung Seite
Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 1
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 3
01 GEWERK BAUSTELLENEINRICHTUNG 5
01.01 Titel Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung 5
02 GEWERK TISCHLERARBEITEN 6
Technische Vorbemerkung - Tischlerarbeiten 6
02.01 Titel Holzglaswand 12
02.02 Titel Sonstige Leistungen 16
03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN 19
03.01 Titel Dokumentation 19
03.02 Titel Stundenlohnarbeiten 21
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 22
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände)
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
- Ausführungsbereich Der Ausführungsbereich der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen befindet sich auf dem Gelände der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT).
Für die Baustelleneinrichtung stehen Geländeflächen nördlich und südlich des Hauses 7 im Berich Giebel Ost zur Verfügung. Die Ebene 1 befindet sich ca. 0,50 m über Gelände Nord (Zufahrt von Leipziger Straße) bzw. ca. 3,80 m über Gelände Süd.
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten folgende Leistungen: Holz-Glaswände mit VSG-Verglasung
- 3 Stk 2.205 x 2.350 mm
- 1 Stk 2.505 x 2.350 mm
- 1 Stk 3.430 x 2.500 mm 3 Stk integrierte Holzrahmentüren 2 Stk Drückerganituren Langschild oval Edelstahl 3 Stk Obentür-Öffnungsbegrenzer
Während der Baumaßnahme ist der Klinikbetrieb auf dem Krankenhausgelände des MUL-CT weiterhin vollständig und ohne Einschränkung zu gewährleisten. Daraus resultierende Erschwernisse in der Ausführung, wie eventuelle Arbeitszeitverlagerung oder Kurzarbeitszeit, sind kalkulatorisch zu berücksichtigen. Alle Baumaßnahmen haben sich dem Klinikbetrieb unterzuordnen, d. h. es sind die Baustellenordnung sowie die "Verhaltensregeln auf dem Gelände des MUL-CT" als Bestandteil der Baustellenordnung einzuhalten. Feuerwehr- und Krankentransportzufahrten sowie Feuerwehr- und Krankentransportstellplätze sind generell freizuhalten und müssen jederzeit befahrbar sein.
HINWEISE ZUM HUBSCHRAUBERLANDEPLATZ
Auf dem Dach Haus 8 ist die Plattform-Hubschrauberlandeplatz in Betrieb. Die Plattform in Höhe von OK + 17,65 m ragt über das Gebäude 8 in nördlicher Richtung hinaus, ca. 1,50 m bis hinter die Achse 11 von Haus 5. Frequenz: 150 Anflüge pro Monat! OK Dach Technikzentrale Ebene 4 = + 14.01 m. Sollte der AN für die Ausführung seiner Leistungen ein Hebezeug nutzen, ist zwingend zu beachten, dass der Ausleger des Hebezeuges die Höhe der Plattform nicht übersteigen darf. Grundsätzlich ist die Stellung eines Hebezeuges jeglicher Art durch das Krankenhaus genehmigen zu lassen. Der Antrag und die Genehmigungseinholung der Hebezeugaufstellung, bei der Luftfahrtbehörde ist Sache des Auftragnehmers. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Lagerung von leichtem Material, Zwischenlagerung Schutt, etc. nur durch besondere Maßnahmen möglich ist, da beim An- und Abflug der Hubschrauber extreme Luftwirbel entstehen. Sämtliche Erschwernisse oder Leistungen die durch die hier beschriebenen Umstände entstehen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Bauherr setzt voraus, dass sich der Bieter vor Kalkulation und Abgabe eines Angebotes von den betreffenden Leistungsgegenstand und den örtlichen Gegebenheiten umfassend vor Ort informiert haben.
- Lärmschutz Die Arbeiten werden in und neben besonders empfindlichen Klinikbereichen ausgeführt. Zur Vermeidung von Störungen des Krankenhausbetriebes durch Baulärm sind folgende Immissionswerte einzuhalten:
- 85 dB (A) tagsüber 7.00 - 19.00 Uhr
- 35 dB nachts (nur in Ausnahmefällen)
- Nachtruhe 19.00 - 7.00 Uhr
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände)
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Ruhezeiten: Mittags 13.00 -14.00 Uhr (Untersagung von geräuschintensiven Arbeiten) Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Der AN hat die Baustelle so zu betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere Lärmquellen im Freien sind schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die mit dem blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind. Alle lärmintensiven Arbeiten sind der Bauleitung mind. 4 Tage vor Ausführung anzuzeigen. Durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der betreffenden Leistungen. Die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den AG durchzuführen. Der Baustellenverkehr / innerbetrieblicher Verkehr darf 10 km/h nicht überschreiten.
-
Arbeitszeitunterbrechung Die Begrenzung der Ausfallzeiten infolge klinikbedingter Situationen (Anweisung durch den AG oder durch das ärztliche Personal) die sich aus dem Klinikbetrieb ergeben (insbesondere Not- und Katastropheneinsätze) erfolgt auf 1 Stunde pro Woche und ist als Risikopauschale in den EP mit einzukalkulieren. Jede darüberhinausgehende Ausfallstunde, die nicht durch Verschulden des AN entsteht, ist vergütungsfähig (Vergütung nur mit Bestätigung der Stunden durch den Bauleiter und AG). Arbeitszeitverlagerung lärm- und staubintensiver Arbeiten sind in den EP mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Ansonsten gelten für Arbeitszeiten die Regelungen aus den "Verhaltensregeln auf dem Gelände des MUL-CT".
-
Stundenlohnarbeiten Bei Ausführung von Leistungen, die nicht Bestandteil dieses Leistungsverzeichnissses sind aber zur vertraglichen Erfüllung dienen und auf Anordnung oder mit Zustimmung des Auftraggebers auszuführen sind, werden nachstehend angebotene Verrechnungssätze gegen Nachweis vergütet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stundenlohnarbeiten vor Ausführung beim AG anzuzeigen sind und nur mit vorheriger Freigabe druch den AG auszuführen sind. Anzubieten sind für die jeweilige Arbeitskraft Verrechnungssätze, in denen unaufgegliedert
- Lohn- lohngebundene Kosten und
- betriebliche Gemeinkosten (einschließlich Fahrkosten zur Baustelle) enthalten sind. Zuschläge für Überstunden (Mehrarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit) sind in die Verrechnungssätze nicht einzubeziehen, sondern gesondert nachzuweisen. Auf Stundennachweislisten sind anzugeben:
- Name des Ausführenden
- Datum, Uhrzeit von-bis
- Art der ausgeführten Leistung
- Stempel und Unterschrift der Firma
- Stempel und Unterschrift des Bauleiters / des Auftraggebers
-
Dienstleistungsbereich Das Gelände ist von der Leipziger Straße aus zu bedienen. Tägliches An- und Abmelden bei der Servicesteuerung (ehemals Dispatcher) gehört zur Pflicht des Auftragnehmers.
-
Baustellenordnung Die Baustellenordnung gehört zu den Vertragsunterlagen. Preislich relevante Angaben aus der Baustellenordnung sind mit einzukalkulieren (berechtigen nicht zu einem gesonderten Vergütungsanspruch).
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 01 GEWERK BAUSTELLENEINRICHTUNG
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
01 GEWERK BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.01 Titel Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung
01.01.10 Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle Einrichten und Räumen der Baustelle; Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
Ein Sanitärcontainer wird durch den AG gestellt und kann kostenfrei genutzt werden.
Die Baustellenordnung gehört zu den Vertragsunterlagen. Preislich relevante Angaben aus der Baustellenordnung sind mit einzukalkulieren (berechtigen nicht zu einem gesonderten Vergütungsanspruch).
Räume als Pausenräume oder Materiallager im Baustellenbereich stehen nicht zur Verfügung.
Fahrzeug-Stellplätze stehen im Bereich der BE nur im Ausnahmefall zur Verfügung. Auf Antrag kann ein klinikinterner Parkplatz genutzt werden. Der Fußweg bis zur Baustelle beträgt bis 300 m.
BE wird nur einmalig gewährt.
1psch GP ............................
01.01.20 Fußbodenfläche schützen Fußbodenfläche schützen, Ausführung entsprechend den Anforderungen der Montage und Transporte der eigenen Leistung liefern und zum Schutz des Bodenbelags einbauen, über die Dauer der Bauzeit vorhalten, unterhalten und nach Beendigung der Baumaßnahmen wieder aufnehmen und entsorgen. Die Platten und Folien sind in ihrer Lage zu sichern. Untergrund: PVC-Belag, Werkstein. einschl. wiederholtes und raumweises Umsetzen einschl. örtliche Wiederverwendung.
1psch GP ............................
Summe Titel 01.01 Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung, Netto: ...............................
Summe GEWERK 01 BAUSTELLENEINRICHTUNG, Netto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 22.09.2026 - Seite 5
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 02 GEWERK TISCHLERARBEITEN
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
02 GEWERK TISCHLERARBEITEN
- Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Erläuterungen: Gilt nur für öffentliche Bauvorhaben: Dieser Hinweis soll gemäß ATV DIN 18299 grundsätzlich in die Vorbemerkungen aufgenommen werden, sobald in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen Bezug genommen wird. DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen DIN 18542 Imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff zur Abdichtung von Außenwandfugen – Anforderungen und Prüfung DIN EN 300 Platten aus langen, flachen, ausgerichteten Spänen (OSB) – Definitionen, Klassifizierung und Anforderungen DIN EN 335 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten DIN EN 350 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Prüfung und Klassifizierung der Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff DIN EN 438-2 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 2: Bestimmung der Eigenschaften DIN EN 438-3 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 3: Klassifizierung und Spezifikationen für Platten mit einer Dicke kleiner als 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial DIN EN 438-4 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 4: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe mit einer Dicke von 2 mm und größer DIN EN 438-5 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 5: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe für Fußböden mit einer Dicke kleiner 2 mm, vorgesehen zum Verkleben auf ein Trägermaterial DIN EN 438-6 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 6: Klassifizierung und Spezifikationen für Kompakt-Schichtpressstoffe für die Anwendung im Freien mit einer Dicke von 2 mm und größer DIN EN 438-7 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 7: Kompaktplatten und HPL-Mehrschicht-Verbundplatten für Wand- und Deckenbekleidungen für Innen- und Außenanwendung DIN EN 438-8 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze (Schichtpressstoffe) – Teil 8: Klassifizierung und Spezifikationen für Design-Schichtpressstoffe DIN EN 438-9 Dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten (HPL) – Platten auf Basis härtbarer Harze
- Fortsetzung auf nächster Seite -
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 22.09.2026 - Seite 6
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände)
02 GEWERK TISCHLERARBEITEN
Technische Vorbemerkung - Tischlerarbeiten
(Schichtpressstoffe) – Teil 9: Klassifizierung und Spezifikationen für Schichtpressstoffe mit alternativem Kernaufbau DIN EN 460 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten – Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz – Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gebrauchsklassen DIN EN 1192 Türen – Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse; – Durchschusshemmung – Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 12207 Fenster und Türen – Luftdurchlässigkeit – Klassifizierung DIN EN 12208 Fenster und Türen – Schlagregendichtheit – Klassifizierung DIN EN 12210 Fenster und Türen – Widerstandsfähigkeit bei Windlast – Klassifizierung DIN EN 12608-2 Profile aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U) zur Herstellung von Fenstern und Türen – Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 2: PVC-U-Profile mit durch Klebstoff kaschierte Folien DIN EN 14220 Holz und Holzwerkstoffe in Außenfenstern, Außentüren und Außentürzargen – Anforderungen und Spezifikationen DIN EN ISO 21306-1 Kunststoffe – Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe – Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen DIN EN ISO 29469 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen – Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen VDI 6202 Blatt 10 Schadstoffbelastete bauliche und technische Anlagen – Asbest in Bauschutt, Recycling- und Bodenmaterial DGUV Regel 109-606 Branche Tischler- und Schreinerhandwerk für den Arbeitsschutz Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) ift-Richtlinie FE-06/2 Prüfung von mechanischen und stumpf geschweißten T-Verbindungen bei Kunststofffenstern Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-07/3 Hochwasserbeständige Abschlüsse – Fenster, Türen und Tore sowie Rolläden – Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-08/1 Rahmeneckverbindungen für Holzfenster – Anforderungen, Prüfung und Bewertung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-09/1 Schweißeckverbinder; Anforderungen, Prüfungen und Bewertung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-11/1 Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern und Fenstertüren Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-13/1 Eignung von Kunststofffensterprofilen – Prüfung und Klassifizierung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie HO-10/1 Massive, keilgezinkte und lamellierte Profile für Holzfenster. Anforderungen und Prüfung Herausgeber: ift Rosenheim
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände)
02 GEWERK TISCHLERARBEITEN
Technische Vorbemerkung - Tischlerarbeiten
ift-Richtlinie HO-11/2 Visuelle Beurteilung von Innentürelementen aus Holz und Holzwerkstoffen sowie anderen Materialien Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie MO-01/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie MO-02/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 2 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Befestigungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie Verklebungen an Holzfenstern – Teil 1: Lamellierte und in der Länge durch Keilzinkenverbindungen verbundene Profile Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie Verklebungen an Holzfenstern – Teil 2: Verklebungen von Rahmenverbindungen Herausgeber: ift Rosenheim IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 5 Abdichtungen mit Butylbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 10 Glasabdichtung am Holzfenster mit spritzbaren Dichtstoffen. Dichtstoffe für Mehrscheiben-Isolierglas und selbstreinigendes Glas Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 13 Glasabdichtung an Holz-Metall-Fensterkonstruktionen mit Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20 Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 23 Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen an Naturstein Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 26-1 Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern und Multifunktionsdichtungsbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) RAL-GZ 716 Kunststoff-Fensterprofilsysteme – Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2021 Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände)
02 GEWERK TISCHLERARBEITEN
Technische Vorbemerkung - Tischlerarbeiten
VFF Merkblatt ES.01 Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Richtlinie HM.01/A1 Richtlinie für Holz-Metall-Fenster- und -Außentürkonstruktionen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Richtlinie HM.02 Richtlinie für Holz-Metall-Fassadenkonstruktionen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.01 Klassifizierung von Beschichtungen für Holzfenster, -Haustüren und -Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.02 Auswahl der Holzqualität für Holzfenster und -haustüren Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.03 Anforderungen an Beschichtungssysteme für die werksseitige Beschichtung von Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren und -Fassaden Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.04 Holzfenster und Haustüren: Empfehlungen zur Qualitätssicherung von Beschichtungssystemen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.05 Richtlinie zur visuellen Beurteilung einer fertigbehandelten Oberfläche bei Holzfenstern und -Außentüren Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-1 Holzarten für den Fensterbau – Teil 1: Eigenschaften, Holzartentabelle – Holzarten zur Herstellung maßhaltiger Bauteile Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-2 Holzarten für den Fensterbau – Teil 2: Holzarten zur Verwendung in geschützten Holzkonstruktionen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-3/A1 Holzarten für den Fensterbau – Teil 3: Lamellierte Holzkanteln aus verschiedenen Holzarten und Holzprodukten Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.06-4 Holzarten für den Fensterbau – Teil 4: Modifizerte Hölzer Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Leitfaden HO.09 Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.10 Wetterschutzschienen an Holzfenstern Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.11 Holzschutz bei Holz- und Holz-Metall-Fenstern, -Haustüren, -Fassaden und -Wintergärten Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt HO.12 Werterhaltungsmaßnahmen für Beschichtungen auf maßhaltigen Außenbauteilen aus Holz Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau – Planung und Ausführung
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände)
02 GEWERK TISCHLERARBEITEN
Technische Vorbemerkung - Tischlerarbeiten
Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.03 Smart Windows Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KU.01 Visuelle Beurteilung von Oberflächen von Kunststofffenster- und -Türelementen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF)
-
Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Erdgeschoß, ca. 0,5 m über OK Gelände
-
Angaben zu Stoffen und Bauteilen Dokumentation: Es ist eine Dokumentation anzufertigen und nach Baufortschritt unaufgefordert zu übergeben. Die Übergabe erfolgt digital und mit Gliederungsverzeichnis und Ordnerstruktur. Die Dokumentation ist dem Baufortschritt gemäß fortzuschreiben. Die Dokumentation umfasst lückenlos folgende Nachweise der eingebauten Bauprodukte, Materialien und Bauarten: Produktdatenblätter, Technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, abZ, abP, Leistungserklärungen, Übereinstimmungsnachweise, Lieferscheine, Herkunftsnachweise, Umwelt-Produktdeklarationen (EPD), Reinigungsanweisungen, etc. Holzwerkstoffe müssen das RAL-Umweltzeichen 76 (DE-UZ 76 / Blauer Engel) haben. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren und Querrisse aufweisen. Bei wesentlichen – von der Holzart abhängigen – Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen bei nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein.
-
Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge – soweit technisch möglich – erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Fenster und Fenstertüren Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände)
02 GEWERK TISCHLERARBEITEN
Technische Vorbemerkung - Tischlerarbeiten
steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Elastische Dichtstoffe müssen überstreichbar sein. Die Angaben des Systemherstellers der Kunststofffensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Materialauswahl. Insbesondere sind die zusätzlichen Verstärkungen bei Veränderung der Fenstergröße zu beachten. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719.
Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Erläuterungen: Dies ist eine alternative Klausel zur folgenden Klausel. Bitte wählen Sie die entsprechende Klausel die für Ihre Vergabeeinheit passt. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt auf der Baustelle in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Raum zwischenzulagern. Der Auftragnehmer hat diesen Raum verschließbar zu machen. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Erläuterungen: Dies ist eine alternative Klausel zur vorhergehenden Klausel. Bitte wählen Sie die entsprechende Klausel die für Ihre Vergabeeinheit passt.
Einbaumöbel Schiebetüren von Schränken müssen mit auf das Türgewicht abgestimmten Schiebetürbeschlägen ausgeführt werden. Sofern in dem Leistungstext keine konkreteren Vorgaben gemacht werden, müssen die Führungen mindestens aus Kunststoffprofilen bestehen, einfache Nuten im Holz sind nicht zulässig.
- Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung im Originalmaßstab beigefügt:
Anlage 01 26-08-06_BE - Plan Anlage 02 26-09-09_7.G01.O - H7 E1 Ost AFU M1_50 Anlage 03 26-09-09_7.G01.O - H7 E1 Ost AFU UD-Plan M1_50 Anlage 04 26-08-03_7.S01.O - H7 E1 Ost - Schnitt Anlage 05 26-09-16_7.D.4.3.19-22 - Glas-Trennwände Anlage 06 26-09-07_7.WA1_Wandansichten Glas-Trennwände
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Leistungsverzeichnis
06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 02 GEWERK TISCHLERARBEITEN
02.01 Titel Holzglaswand Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
02.01 Titel Holzglaswand
A0001 Konstruktions- und Systembeschreibung Holzglaswand Ausführungsbeschr. Konstruktions- und Systembeschreibung
Nichttragende Trennwand nach DIN 4103 als Holzrahmenwand mit Glasfüllungen
Einzubauen zwischen Gk-Ständerwände, Massivwände/ -stützen und auf dem Zementestrich. Befestigung oben an Unterzüge/Riegel aus Stahlbeton
keine Anforderungen an Schallschutz, Wärmeschutz, Brandschutz, Strahlenschutz, Einbruchhemmung,
Die Holzrahmenkonstruktion besteht aus Nadelholz, massiv, schichtverleimt, mit spez. Gewicht
430 kg/m³
Holzrahmen raumhoch (lichte Höhe bis 2,50 m)
Elementtiefe ca. 75 mm Verglasung ist statisch zu bemessen. Ansichtsbreite Rahmen: ca. 95 mm mit Glashalteleiste (Glashalteleisten Innen) Holzart Lärche, Oberfläche Holz farblos (klar) lackiert mit DD-Lacken Glasleisten stumpf mit Schattenfuge, die Rahmenteile sind einseitig gefälzt und eingestäbt Glasart Verbundsicherheitsglas (VSG) Dicke nach Statik Einbaukategorie 2 nach DIN 4103,
Wandanschluss Standard, stumpf, mit Montagefuge ca. 10 mm
Türen Profile als integrierte Blockrahmen, mit Einfachfalz, mit Dichtung im Falz Schlosssitz und Bandbezugslinien nach DIN 18101
Darstellung vgl. Anlage 05 und 06
02.01.10 Holzglaswand 2.205 x 2.350 mm Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 0001 Holzglaswand B x H 2.205 x 2.350 mm Ausführung zweiteilig mit Mittelpfosten
3Stk EP ......................... GP ............................
02.01.20 Integrierte Holzrahmen-Drehtür, ca. 1.010 x 2.250 mm
Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 0001 Liefern und montieren von Holzrahmendrehtüren
Größe ca. 1.010 x 2.250 mm, lichter Durchgang mind. 900mm Einzubauen in Blockrahmen Verglasung VSG,
Einsteckschloss Klasse 4 nach DIN 18250, Stulp Edelstahl, für PZ vorgerichtet, Schließblech Edelstahl
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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Leistungsverzeichnis
06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 02 GEWERK TISCHLERARBEITEN 02.01 Titel Holzglaswand
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Drückergarnitur gesondert vergütet
als Zulage zu Vorposition, Türöffnung in Wandposition übermessen
2Stk EP ......................... GP ............................
02.01.30 Holzglaswand 2.505 x 2.350 mm Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 0001 (Seite 12) Holzglaswand B x H 2.505 x 2.350 mm Ausführung zweiteilig mit Mittelpfosten
1Stk EP ......................... GP ............................
02.01.40 Holzglaswand 3.430 x 2.500 mm Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 0001 (Seite 12) Holzglaswand B x H 3.430 x 2.500 mm Ausführung dreiteilig mit Pfosten an den Drittelspunkten
1Stk EP ......................... GP ............................
02.01.50 Integrierte Holzrahmen-Drehtür, ca. 1.010 x 2.320 mm
Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 0001 (Seite 12) Liefern und montieren von Holzrahmendrehtüren
Größe ca. 1.010 x 2.320 mm, lichter Durchgang mind. 900mm Einzubauen in Blockrahmen Verglasung VSG,
Einsteckschloss Klasse 4 nach DIN 18250, Stulp Edelstahl, für PZ vorgerichtet, Schließblech Edelstahl für 9 mm Vierkant vorgerichtet
Drückergarnitur bauseits (elektronischer Beschlag)
als Zulage zu Vorposition, Türöffnung in Wandposition übermessen
1Stk EP ......................... GP ............................
02.01.60 Drückergarnitur Langschild oval Edelstahl Lieferung und Montage von Drückergarnituren Ausführung Langschild oval mit PZ-Lochung Beschlag mit Ausgleichslager für mittelschwere bis schwere bzw. viel begangene Türen
Ausführung Edelstahl fein matt gebürstet verdeckt verschraubt
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 02 GEWERK TISCHLERARBEITEN 02.01 Titel Holzglaswand
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Langschild Breite 45 mm, Länge 245 mm mit Stütznocken Drückerform Tropfenform gebogen, gebogen
Leitfabrikat FSB 79 1119 oder glw.
Angebotener Hersteller
'...................................................' (Bietereintrag)
Angebotenes Fabrikat/Produkt
'...................................................' (Bietereintrag)
2Stk EP ......................... GP ............................
02.01.70 Öffnungsbegrenzer mit Gleitschiene Obentür-Gleitschiene mit mechanischer Feststellung und integrierter Öffnungsbegrenzung (ohne Türschließfunktion)
Farbton: silberfarbig
Leitfabrikat: GEZE T-Stop-Gleitschiene o.gl.
Angebotener Hersteller
'...................................................' (Bietereintrag)
Angebotenes Fabrikat/Produkt
'...................................................'
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 02 GEWERK TISCHLERARBEITEN 02.01 Titel Holzglaswand
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ (Bietereintrag)
3Stk EP ......................... GP ............................
Summe Titel 02.01 Holzglaswand, Netto: ...............................
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 02 GEWERK TISCHLERARBEITEN
02.02 Titel Sonstige Leistungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
02.02 Titel Sonstige Leistungen
02.02.10 Folienquadrate 100 x100 mm
Orientierungshilfe an Glasflächen nach DIN 18040-1 mit Folienquadraten, 100 x100 mm, Farbe RAL 9006- Weissaluminium, selbstklebend, in Längen von ca. 100 cm liefern und mit 100mm Zwischenraum blasenfrei anbringen in 55 cm und in 140 cm Höhe auf Glasflächen der Rohrrahmentüren und Festverglasungen
Abrechnung nach lfd. m Kennzeichnung (z.Bsp. 5 Quadrate + 4 Abstände + 2x5 cm Randabstand = 100 cm Aufmaß)
25m EP ......................... GP ............................
02.02.20 Siliconfugen, Breite bis 15 mm, Hinterfüllung
Siliconfugen Breite bis 15 mm Bauteil feste Einbautenherstellen einschl. erforderlicher Hinterfüllung, Farbton weiß oder transparent nach Vorgabe AG und Bemusterung
36m EP ......................... GP ............................
02.02.30 Blindzylinder Variabel, 45 - 95 mm Blindzylinder Variabel, 45 - 95 mm, matt vernickelt, auch für Feuerschutztüren bis T90 geeignet liefern und montieren
Leitfabrikat BASI BZV 100 FS Bestell-Nr.: 9000-0055 o.gl.
Angebotenes Fabrikat:
Hersteller:
'...................................................' (Bietereintrag)
Produktbezeichnung:
'...................................................' (Bietereintrag)
2Stk EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 02 GEWERK TISCHLERARBEITEN 02.02 Titel Sonstige Leistungen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
02.02.40 Werkplanungen für alle Leistungen dieses LVs Werkplanungen durch den AN sind für alle Leistungen dieses Leistungsverzeichnisses nach Abstimmung mit dem Architekten und der Bauleitung digital einzureichen.
Im Normalfall sind Regeldetails, Datenblätter und Systemangaben einzureichen.
Die Dateinamen der WMPL sind abzustimmen mit den Architekten-Planangaben, so dass sie schon vom Dateinamen her zuzuordnen sind.
Es sind vom Auftragnehmer vor Fertigungsbeginn Detailzeichnungen einschl.der Bauanschlüsse von allen auszuführenden Positionen vorzulegen.
Alle Zeichnungen ect. sind vor Fertigungsbeginn dem vom AG beauftragten Planer zur Freigabe vorzulegen.
Es sind Übersichtszeichnungen im Maßstab 1:20 anzufertigen. In diesen Übersichtszeichnungen sind die dazugehörigen Detailpunkte übersichtlich zu kennzeichnen.
Ebenfalls muss aus den Übersichtszeichnungen die Vermaßung der Elemente zu entnehmen sein. Nur Konstruktionszeichnungen mit dem Freigabevermerk des durch den AG beauftragten Planer berechtigen zur Fertigung und Ausführung am Bau.
Die Ausführung der Leistungen gemäß Positions- beschreibung erfolgt erst nach Freigabe dieser Planung durch den Architekten.
Hinweis: evtl. fachtechnische Unstimmigkeiten oder Einwändungen des Bieters zu der beschriebenen Ausführung sind vor Angebotsabgabe zu klären.
Im Zuge der Fein-Terminabstimmung ist eine Reihenfolge der Werkplanungsfolge in sinnvollen Paketen mit dem Architekten und der Bauleitung festzulegen, um eine zügige Arbeitsfolge bei allen Beteiligten zu erreichen.
Sollten Angaben zur Ausführung fehlen oder Abstimmungen erforderlich werden bzw. Bestätigungen der Werkplanung durch den Architekten nicht spätestens 10 Werktagen nach Einreichung freigegeben sein, so hat der AN die dringende Klärung oder Anmahnung rechtzeitig zu veranlassen. Montageterminverzögerungen können daraus nicht abgeleitet werden und sind nicht zugelassen.
1psch GP ............................
Übertrag: ................................
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 02 GEWERK TISCHLERARBEITEN 02.02 Titel Sonstige Leistungen
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Summe Titel 02.02 Sonstige Leistungen, Netto: ...............................
Summe GEWERK 02 TISCHLERARBEITEN, Netto: ...............................
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN
03.01 Titel Dokumentation
03.01.10 Dokumentation Für alle im LV beschriebenen Leistungen, sind die erforderlichen Dokumentationsunterlagen (Werkpläne, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Übereinstimmungserklärungen, Produktdatenblätter, Entsorgungsnachweise, Abnahmen, Prüfberichte) als gesammelte Dokumentation zu erstellen.
Umfang und Format: Die Dokumentationsunterlagen sind abgeheftet in einem entsprechend beschrifteten A4-Aktenordner, farbig, 2-fach in Papierform und digital auf CD/DVD im pdf und dwg-Format zu übergeben. Neben der Papierform sind die durch den AN erstellten Unterlagen als Dateien in einem Austauschformat digital auf CD/DVD, 1-fach (Dateiformate nach Angabe Bauherr als pdf und dwg) dem AG zur Verfügung zu stellen.
Die Dokumentation ist parallel zur Ausführung der Bauleistung zu erstellen und fortzuschreiben.
1psch GP ............................
03.01.20 Vorgaben zur Dokumentation von Bauleistungen im MUL-CT Leistungen zur Erfüllung der relevanten Forderungen gem. "Vorgaben zur Dokumentation von Bauleistungen und sonstigen mit Bauleistungen verbundenen Leistungen in der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem".
durch Übernahme der technischen Parameter der erbrachten Leistungen in die Dokumentationsvorgabe des MUL-CT.
Die "Vorgaben zur Dokumentation von Bauleistungen und sonstigen mit Bauleistungen verbundenen Leistungen in der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem" (kurz Dokumentationsvorgabe, verbindlich ab 01.07.2024, letzte Änderung / Ergänzung 14.04.2026) finden Sie unter dem Link ->
https://mul-ct.de/lib/files/mf5h37tjmj5x3zjpmnxw78dbmn5c9nrtg 1xtsmbxf7yt4nzwg76t3mztg2/dokuvorgaben_01-07-24_aenderu ng_2026-04-14.pdf
Relevant ist Pkt. 7 auf Seite 11 (tatsächlich auf S. 12) der Dokumentationsvorgaben. Zur Fortschreibung des Facility-Management-Systems des AG erhält der AN Excel-Datenblöcke zum Ausfüllen. Im ersten Block sind Kontaktangaben zum eigenen Unternehmen einzutragen, im zweiten Block technische Angaben und Einbauorte zu den jeweiligen festen Einbauten (raum- und bauteilweise gemäß Vorgabe).
1psch GP ............................ Übertrag: ................................
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN 03.01 Titel Dokumentation
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Summe Titel 03.01 Dokumentation, Netto: ...............................
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06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände) 03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN
03.02 Titel Stundenlohnarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
03.02 Titel Stundenlohnarbeiten
Hinweis Evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis und auf spezielle Anweisung des AG oder örtl. Bauleitung zur Ausführung kommen, werden berechnet für:
03.02.10 Facharbeiter Facharbeiter
3h EP ......................... GP ............................
03.02.20 Helfer Helfer
3h EP ......................... GP ............................
Summe Titel 03.02 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
Summe GEWERK 03 DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN, Netto: ...............................
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LV-Zusammenfassung
06 LV Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände)
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 GEWERK BAUSTELLENEINRICHTUNG 5 ..............................
01.01 Titel Baustelleneinrichtung für die eigene Leistung 5 ..............................
02 GEWERK TISCHLERARBEITEN 6 ..............................
02.01 Titel Holzglaswand 12 ..............................
02.02 Titel Sonstige Leistungen 16 ..............................
03 GEWERK DOKUMENTATION UND STUNDENLOHN 19 ..............................
03.01 Titel Dokumentation 19 ..............................
03.02 Titel Stundenlohnarbeiten 21 ..............................
Summe LV 06 Los B/6 Feste Einbauten (Holz-Glaswände)
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift
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