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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten.pdf

Fensterbauarbeiten für die Erweiterung einer Kindertagesstätte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 15:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Stadt Coburg – Beschaffungsamt – verarbeitet gemeinsam mit dem nachfolgend benannten Bedarfsträger von Ihnen Daten im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren:

Das Beschaffungsamt führt diese Vergabeverfahren für folgenden Bedarfsträger:

Mit diesen Datenschutzhinweisen möchten wir (Beschaffungsamt und Bedarfsträger) Sie nachstehend gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

  1. Name und Kontaktdaten der/des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortliche/n Bearbeiters/in des Vergabeverfahrens:

Stadt Coburg Beschaffungsamt

Steingasse 18 96450 Coburg Tel.: Fax: 09561/89-63155 Mail:

  1. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

Stadt Coburg Rechtsamt Frau Stefanie Grundmann Rechtsdirektorin Markt 1 96450 Coburg Tel.: 09561/89-1302 Fax: 09561/89-61302 Mail: Stefanie.Grundmann@coburg.de

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

a. Zweck der Verarbeitung:

Durchführung eines Vergabeverfahrens

b. Rechtsgrundlage:

Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 DSGVO §30 KommHV-Doppik (Bayern) bzw. § 31 KommHV-Kameralistik (Bayern) Art. 4 Absatz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz

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  1. Empfänger von personenbezogenen Daten:

Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer- Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.

  1. Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:

Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gem. EAPl-Aufbewahrungsfristenverzeichnis bzw. Art. 79 Bayerische Haushaltsordnung – BayHO).

  1. Rechte der betroffenen Person:

Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen. Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

  1. Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:

Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Freistaat Bayern ist: Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz (BayLfD) Prof. Dr. Thomas Petri Wagmüllerstraße 18 80538 München Hieran sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (Art. 55 Bayerische Haushaltsordnung – BayHO, § 37 Beamtenstatusgesetz, §§ 1, 2 Verpflichtungsgesetz).

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