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VHB_BY_235 Eignungsleihe.pdf

Fensterbauarbeiten für die Erweiterung einer Kindertagesstätte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 15:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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235 (Eignungsleihe)

BieterVergabenummerDatum
Baumaßnahme
Leistung

Allgemeines zur Eignungsleihe

Ein Bieter kann sich zur Erfüllung des Auftrages grundsätzlich auf andere Unternehmen stützen, d.h. sich zum Nachweis der Eignungsanforderungen der Eigenschaften und Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen und damit eigene Defizite bei Aspekten der Leistungsfähigkeit auszugleichen. Die Leistungserfüllung durch Dritte ist aber nicht auf den Einsatz von Nachunternehmern beschränkt, sondern erfasst werden alle Zugriffe auf Dritte zu dem Zwecke, die ordnungsgemäße Erfüllung der zur Vergabe anstehenden Leistungen zu ermöglichen und sicherzustellen, wenn das bietende Unternehmen dazu allein nicht in der Lage ist oder wenn es die vom Auftraggeber in zulässiger Weise gestellten Anforderungen an die Eignung selbst nicht erfüllen kann (so genannte "Eignungsleihe", die über den Begriff des Nachunternehmers weit hinausgeht und alle Drittunternehmen erfasst, die zur Erfüllung der Eignungsanforderungen herangezogen werden können). Ein Unternehmen leiht sich also zum Zwecke der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag die Eignungskomponenten, die ihm selbst fehlen, bei einem anderen Unternehmen aus.

Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten Angabe zu der von diesem Unternehmen des Unternehmens (= Eignungsleiher) überlassenen Eignung

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235 (Eignungsleihe)

Eignungsleihe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen. Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen sowie die Beschreibung der Teilleistung(en). Mir / Uns ist bekannt, dass eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung (Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) oder die berufliche Erfahrung (vergleichbare Leistungen (= Referenzen) und technische Fachkräfte oder Stellen) nur möglich ist, wenn diese Unternehmen auch tatsächlich die Leistungen ausführen, für die ich/wir die Kapazitäten dieser Unternehmen benötige(n).

Hinweis: Angaben zur Eignungsleihe sind mit dem Angebot zu treffen. Die nachträgliche Inanspruchnahme der Eignungsleihe hinsichtlich der beruflichen Befähigung oder der beruflichen Erfahrung stellt eine zum Ausschluss führende nachträgliche Angebotsänderung dar. Bei den Angaben zu Art und Umfang einer beabsichtigten Eignungsleihe (und grundsätzlich auch bei einem reinen Nachunternehmereinsatz) handelt es sich regelmäßig um eine kalkulationserhebliche Erklärung , die sich auf die Wettbewerbsstellung auswirkt.

OZ / Angabe zu der vom Name des Eignungsleihers Beschreibung der Leistungs- Eignungsleiher inkl. Kontaktdaten des Unter- Teilleistung bereich überlassenen Eignung nehmens (und. ggf. PQ-Nr.)

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Überprüfung und Nachweise der Eignung

Die Unternehmen, die als Dritte zur Erfüllung der Eignungsanforderungen eingesetzt werden sollen, insbesondere denen der Bieter die Ausführung von Arbeiten überlässt, werden auf Eignung und das Vorliegen von Ausschlussgründen geprüft. Die in die Ausführung der Arbeiten eingebundenen Dritten müssen in gleicher Weise wie der Bieter selbst die Nachweise führen. Für den Fall, dass bei einem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen, ist dieses zu ersetzen. Für den Fall des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe kann ein Austausch vorgeschrieben werden. In dem Austausch des nicht geeigneten Unternehmens ist keine nachträgliche Änderung des Angebotes zu sehen.

Notwendigkeit eines Verfügbarkeitsnachweises

Dem Bieter müssen die erforderlichen Mittel im Fall der Beauftragung auch zur Verfügung stehen, d.h. dass er auf diese Mittel des anderen Unternehmens auch uneingeschränkt Zugriff haben. Grundsätzlich wird zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Bieters eine im Sinne des Vertragsrechts verbindliche Erklärung des genannten Nachunternehmers verlangt, aus der sich unzweifelhaft dessen sich verpflichtende Bereitschaft ergibt, im Fall der Zuschlagserteilung diesem Bieter die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen bzw. den Auftrag auszuführen. Hierfür ist das Formblatt VHB_BY_236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden.

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