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Zusatzblatt zu Formblatt 211.pdf

Fensterbauarbeiten für die Erweiterung einer Kindertagesstätte

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 15:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Zusatzblatt zur "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" gemäß Formblatt 211

Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten:

Bei dem genannten Gewerk handelt sich um ein Bagatelllos im Rahmen des 20%- Kontingents.

Wir bitten um Beachtung: Es werden „NUR“ elektronische Angebote zugelassen! Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden. Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen“ der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.

Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.

Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Soweit den Vergabeunterlagen das Formblatt 242.H Instandhaltung beiliegt, findet im Rahmen der Prüfung und Wertung auch der Angebotsteil Instandhaltung bei der Berechnung der finalen Wertungssumme Berücksichtigung. Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise (jährliche Vergütung) für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zugrunde gelegt. Die Positionen, die nur auf besondere Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kommen, werden ergänzend zu den Vorgaben aus dem Formblatt 242.H Instandhaltung nach folgendem Wertungsmodus gewertet: • Stundenverrechnungssätze mit jeweils 20 Stunden als fiktive Wertungsmenge • Fahrtkosten mit 5 An- und Abfahrten als fiktive Wertungsmenge. Fahrtkosten (An- und Abfahrt) in EUR/Auftrag pauschal oder Entfernung in km multipliziert mit der km-Pauschale pro Fahrtkilometer. Bei der Wertung findet der niedrigere Wert Berücksichtigung und wird Vertragsbestandteil.

Erläuterung zur Bewertungsmethodik im Kriterium "Preis":

Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma.

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Erläuterung zur Bewertungsmethodik der weiteren Kriterien: Soweit in der Wertungsmatrix (gesonderte Anlage in den Vergabeunterlagen) nichts anderes geregelt wird, gilt folgende Bewertungsmethodik für die übrigen Kriterien: Für die Angebotswertung der angebotenen Komponenten oder Leistungen zu den jeweiligen Kriterien (außer Preis) wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt.

10 Punkte erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept/Angebot aus Sicht des Auftraggebers in jeder Hinsicht plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine optimale und vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen. Der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt in vollem Umfang. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erscheint somit sehr sicher erreichbar. 8 Punkte erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept/Angebot aus Sicht des Auftraggebers im Wesentlichen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nahezu vollumfängliche Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen. Punktabzug wegen vereinzelter bzw. geringfügiger Defizite und Schwächen. Der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal in nahezu vollem Umfang. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erscheint somit sicher erreichbar. 6 Punkte erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept/Angebot aus Sicht des Auftraggebers zum großen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine überwiegende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen. Punktabzug wegen mehrerer bzw. nicht lediglich geringfügiger Defizite und Schwächen. Der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal in überwiegendem Umfang. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erscheint somit erreichbar. 4 Punkte erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept/Angebot aus Sicht des Auftraggebers zumindest in nicht unwesentlichem Umfang plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine noch insgesamt ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen. Punktabzug wegen weitreichender bzw. gewichtiger Defizite und Schwächen oder weil das Angebot nur wenige wertungsfähige Aussagen enthält. Der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal in geringem Umfang. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erscheint somit nur unwahrscheinlich erreichbar. 2 Punkte erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept/Angebot aus Sicht des Auftraggebers lediglich in einzelnen Teilen plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur in Teilen noch ausreichende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen. Punktabzug wegen insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen oder weil das Angebot fast keine wertungsfähigen Aussagen enthält. Der Bieter erfüllt das jeweilige Merkmal in nur sehr geringem Umfang. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erscheint somit nur sehr unwahrscheinlich erreichbar. 0 Punkte erhält ein Bieter, wenn seine Darstellungen im Konzept/Angebot aus Sicht des Auftraggebers nicht oder allenfalls zu einem sehr geringen Teil plausibel und nachvollziehbar erscheinen und auf eine nur ungenügende Umsetzung des jeweiligen Ziels unter Berücksichtigung des vorgegebenen Leistungssolls schließen lassen. Punktabzug wegen in allen Belangen ungenügender bzw. unzureichender Angabe oder das Angebot keine wertungsfähigen Aussagen enthält. Eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erscheint somit nicht erreichbar.

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Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot: Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlagskriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Mindestbieter erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 7). Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung vorstehend genannter Kriterien und Gewichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Abweichend von Nr. 5.4 der Bewerbungsbedingungen (Liefer- und Dienstleistungen) bzw. Nr. 4.4 der Teilnahmebedingungen (Bauleistungen) gilt: Nebenangebote werden von der Wertung ausgeschlossen, wenn diese auch nach Nachforderung oder nach Aufklärung nicht den in den Bewerbungs-/Teilnahmebedingungen festgelegten Anforderungen entsprechen. Dies setzt voraus, dass eine Nachforderung nicht ausgeschlossen ist und das Nebenangebot die Mindestanforderungen (an die Nebengebote) erfüllt.

Eine Ortsbesichtigung ist: notwendig Zur Wertung und Vereinbarung der Uhrzeit siehe Text.

empfohlen

Wenn Ortsbesichtigung notwendig: Die ausgeschriebene Leistung kann ohne eine Ortsbesichtigung nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden. Um sicherzustellen, dass alle Bieter die ausgeschriebene Leistung gleichermaßen verstehen und wertbare – d.h. miteinander vergleichbare – Angebote abgeben, werden die Bieter im vorliegenden Verfahren zur Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten und zur Vorlage eines Nachweises hierüber verpflichtet. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der Kenntnis der für die Durchführung des Auftrages maßgeblichen Umstände. Bieter, welche den geforderten Nachweis nicht innerhalb der geforderten Frist vorlegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2011, Az.: Verg W 5/11 sowie Freie Hansestadt Bremen, Rundschreiben Nr. 02/2013). Zur Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an dem Vergabeverfahren beteiligten Bewerbern und Bietern (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 13.12.2007, Az.: 13 Verg 10/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011, Az.: VII-Verg 8/11), erfolgt die Terminvereinbarung durch rechtzeitige Kontaktaufnahme des Bieters mit dem Beschaffungsamt. Die Ortsbegehung bzw. -besichtigung wird bei allen Bietern die gleiche Dauer aufweisen. Auch werden mit allen Bietern im Rahmen der Ortsbesichtigung dieselben Sachthemen und Fragen erörtert. Werden Ortsbesichtigungen durchgeführt, so werden die wesentlichen Eckpunkte der Ortsbesichtigung (Datum; Dauer; Teilnehmer und Themen) in der Vergabeakte („Protokoll über Ortsbesichtigung“) dokumentiert. Ergeben sich aufgrund der Ortsbesichtigungen Konkretisierungen des Auftragsgegenstandes oder – nicht in den Vergabeunterlagen – enthaltene Informationen zur Auftragsausführung, so werden diese Informationen – bspw. im Wege eines Bieterrundschreibens – allen Bietern zur Verfügung gestellt.

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Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

Entgegen der Teilnahme-/Bewerbungsbedingungen werden auch Preisnachlässe bei der Wertung berücksichtigt, die im Deckblatt zum Angebotsschreiben eingetragen wurden. Widersprüchliche Angaben bei den Preisnachlässen führen zum Ausschluss des Ange- bots.

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