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Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 1 –
Stadt Coburg – Referat 2 – Hochbauamt – Steingasse 18 – 96450 Coburg
Telefon: 09561 / 891650 Fax: 09561 / 891689 E-Mail: hochbauamt@coburg.de
| Projekt: | |||
|---|---|---|---|
| 45-02-07 | |||
| KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der | |||
| Hausmeisterwohnung sowie energetische | |||
| Teilsanierung des Gebäudebestands | |||
| Leistungsverzeichnis: | |||
| 008 | |||
| Fensterbauarbeiten | |||
| Bauherr: | |||
| Stadt Coburg | |||
| Hochbauamt | |||
| Steingasse 18 | |||
| 96450 Coburg | |||
| Baustelle: | |||
| KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der | |||
| Hausmeisterwohnung sowie energetische | |||
| Teilsanierung des Gebäudebestands | |||
| Wildrosenweg 5 | |||
| 96450 Coburg | |||
| Angebotssumme: (Brutto) | |||
| _________________________ € |
Hinweis: Preisnachlässe ohne Bedingungen sind auf
Seite 2 Formblatt 213.H einzutragen
Die Rechtsverbindliche Unterschrift ist ebenfalls auf
Seite 3 Formblatt 213.H zu leisten.
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Leistungsverzeichnis Fensterbauarbeiten
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Bauherr und Projektanten
Bauherr: Stadt Coburg vertreten durch Referat 2 Hochbauamt Steingasse 18, 96450 Coburg
Planung: Stadt Coburg vertreten durch Referat 2 Hochbauamt Steingasse 18, 96450 Coburg Tel. 09561/89-2653
Baudurchführung: Stadt Coburg vertreten durch Referat 2 Hochbauamt Steingasse 18, 96450 Coburg Tel. 09561/89-2653 0162/2070145
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Baubeschreibung
Gebäude Das Kinderhaus in Seidmannsdorf besteht im Wesentlichen aus zwei Gebäudeteilen. Der zweigeschossige „Altbau“ (18. Jhd.) und die verschiedenen eingeschossigen „Anbauten“ (ca. 1974 bis 2009). Aktuell genutzt werden durch das Kinderhaus alle erdgeschossigen Räume der Anbauten und des Altbaus, außer dem Treppenhaus- Bereich zum Obergeschoss (Zugangsbereich zur ehemalige Hausmeisterwohnung). Im 19. Jhd. wurde der „Altbau“ aufgestockt. Ein zusätzliches 1.Obergeschoss in Fachwerkbauweise mit Krüppelwalmdach entstand.
Brandschutz Für die gesamte Baumaßnahme wurde ein Brandschutznachweis mit Datum vom 10.08.2023 erstellt. Da es sich um eine Kindergartenbaumaßnahme handelt, liegt ein Sonderbau vor und der Brandschutznachweis muss von einem Prüfingenieur geprüft werden.
Baukörper Dae Erdgeschoss und der Keller bestehen aus einem Massivmauerwerk und einem Gewölbekeller. Das erste Geschoss wurde später in Fachwerkbauweise mit Ziegelausmauerungen und Lehmschlag erstellt. Der Sockelbereich erhielt später eine Plattenverkleidung und die Außenhaut wurde mit 6cm Polystyrol-Dämmung versehen.
Außenwände
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Die Außenwände sind im Erd- und Kellergeschoss gemauert und im Erdgeschoss zum Teil aus Fachwerk hergestellt und bestehen im Obergeschoss aus klassischem Fachwerk mit Ziegelfüllung.
Innenwände Die Innenwände sind im Erdgeschoss ursprünglich und zum Teil noch als Fachwerkkonstruktion erstellt, weilweise aber durch Ziegelmauerwerk ergänzt. Die Wände im EG sind mit einem Trockenputz oder Vorsatzschalen versehen. Im Obergeschoss besteht eine Mischung aus Trockenputz, Vorsatzschalen und Lehmputz an den Innen- und Außenwänden.
Decken Die Decken im EG sind abgehängt und mit Holz verkleidet, um die nachträglich eingebauten Stahlträger zu verbergen. Die Decke über EG ist eine klassische Holzbalkendecke mit Schüttung und Fehlboden und Dielenbelag. Die Decke über OG ist eine Holzbalkendecke mit Lehmputz an der Unterseite.
Dachkonstruktion Die Dachkonstruktion besteht aus einem zimmermannsmäßigen Sparrendachstuhl mit Bitumendachbahn und Ziegeleindeckung.
Fenster und Türen Die vorhandenen Fenster werden belassen und in den neuen Wandaufbau integriert. Die Innentüren werden ersetzt.
Technische Gebäudeausrüstung Die neuen Sanitärräume im Obergeschoss werden an Bestandsleitungen im Erdgeschoss angeschlossen. Alle Leitungen im Obergeschoss werden neu verlegt, sowie der Hausanschluss Elektro neu hergestellt und für die Photovoltaikanlage erweitert. Die bestehende Heizungsanlage wird durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt und im Anbau durch Klimasplitgeräte ergänzt. Die Heizkörper im Obergeschoss werden aufgearbeitet und wiederverwendet.
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Hinweis
Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche liegt im höher gelegenen Gartenbereich des Gebäudes und ist nur mittels kleinem Auto- oder Lieferkran sowie mit kleinem Lieferfahrzeug zu beliefern. Eine Schuttmuldenstellung ist nur mit Multifahrzeug und 3m³ Mulde möglich.
Der erhöhte Aufwand ist in die Einzelpositionen einzukalkulieren!
Die arbeiten finden im laufenden Kindergartenbetrieb statt und sind mit entsprechender Rücksichtnahme auszuführen.
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Aufgabenstellung
Baustrom und Bauwasser Baustrom und Bauwasser werden bauseits zur Verfügung gestellt.
Fotos, Zeichnungen und Ortseinsicht Der Ausschreibung liegen Skizzen und Zeichnungen bei. Eine gemeinsame Begehung des Gebäudes ist in terminlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Bei der Besichtigung hat sich der Bieter über die räumlichen Verhältnisse an der Baustelle, die Verkehrsverhältnisse, die Möglichkeiten der Baustelleneinrichtung usw. zu informieren. Er hat alle die Preise beeinflussenden Faktoren bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Spätere Einwände können nicht mehr berücksichtigt werden.
Unklarheiten Unklarheiten in der Ausschreibung hat der Bieter vor Angebotsabgabe mit der ausschreibenden Stelle zu klären. Spätere Einsprüche und Nachforderungen werden nicht anerkannt.
Schutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung vorh. Bauteile oder Leistungen anderer am Bau Beteiligten sowie gegen Verschmutzung jeder Art sind vom AN den Umständen entsprechend vorzusehen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vom AN zu verantwortende Beschädigungen werden auf seine Kosten beseitigt.
Materialtransporte Durch Materialtransporte entstandene Verschmutzungen auf Zufahrtswegen und Straßen sind vom AN laufend zu beseitigen. Der AN haftet für alle durch seine Fahrzeuge und Einrichtungen entstandene Schäden an Straßen- und Hofbelägen einschl. der Schäden am natürlichen Gelände und der Bepflanzung. Die historisch wertvolle Bausubstanz ist besonders gegen Beschädigungen zu schützen.
Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtungs- und Lagerfläche liegt im höher gelegenen Gartenbereich des Gebäudes und ist nur mittels kleinem Auto- oder Lieferkran sowie mit kleinem Lieferfahrzeug zu beliefern. Eine Schuttmuldenstellung ist nur mit Multifahrzeug und 3m³ Mulde möglich.
Nebenarbeiten Die in den Einzelpositionen beschriebenen und in der Ausschreibung zusammengefassten Arbeiten, umfassen die fix und fertigen Leistungen auch solcher Arbeiten, die nicht extra erwähnt wurden aber zur funktionsfähigen und mängelfreien Fertigstellung der Gesamtmaßnahme notwendig sind.
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Ausführungszeiten Die von uns festgelegten Ausführungszeiten für die ausgeschriebenen Arbeiten sind:
Ausführungsfristen:
Arbeitsbeginn: xx. KW. xxxx
Fertigstellung: xx. KW. xxx
Die terminlichen Vorgaben des AG bzw. sind als verbindlich anzusehen und wichtige Grundlage für eine spätere Beauftragung!!
Sonstiges: Dem Auftragnehmer werden nach Auftragserteilung Planungsunterlagen ausgehändigt. Diese Unterlagen sind auf deren Richtigkeit und Übereinstimmung mit den baulichen Gegebenheiten an Ort und Stelle eigenverantwortlich zu überprüfen. Merkliche Unstimmigkeiten sind der örtl. Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt die Prüfung und schriftliche Benachrichtigung seitens des Auftragnehmers, so haftet dieser in vollem Umfang. Bei Schlagarbeiten an statisch belasteten Bauteilen ist die Freigabe der Bauleitung bzw. des örtl. Statikers einzuholen.
Montagearbeiten für Dübelbefestigungen:
Sämtliche Montagearbeiten für Dübelbefestigungen dürfen nur mit für den jeweiligen Anwendungsfall bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln durchgeführt werden.
Bauschutt, Materialreste, Verpackungsmaterial, etc. Unbelasteter Bauschutt, Materialreste, Verpackungsmaterialien, etc. die infolge der nachfolgend bezeichneten Leistungen auf der Baustelle entstehen, sind täglich von dem jeweiligen Auftragnehmer zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht. Ausnahmen hierzu werden im Leistungsverzeichnis gesondert beschrieben (z.B. Demontagearbeiten). Bei nicht ordnungsgemäßer Baustellenreinigung erfolgt eine einmalige schriftliche Aufforderung durch die Bauleitung, die bei Nichtbeachtung eine kostenpflichtige Entfernung der o. g. Materialien zur Folge hat!
Für belasteten Bauschutt gilt o. g. sinngemäß.
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Angaben
- Allgemeines
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen gelten die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen der Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C sowie die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen in ihrer aktuell gültigen Form (zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses) die Technischen Baubestimmungen, die anerkannten Regeln der Baukunst und Technik mit allen dort aufgeführten Regeln, Richtlinien und Normen sowie alle im Bauwesen allgemein gültigen Normen, Regelungen und Vorschriften, zum Beispiel zum
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Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz oder zu Lastannahmen.
- Verarbeitungsvorgaben Systemhersteller / Zulieferfirmen
- Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
01 Stoffe und Materialien: Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen verstehen sich nach VOB/C einschließlich funktions- und normgerechtes Herstellen, Anliefern, Transport zur Einbaustelle sowie bestimmungsgemäßes bzw. gebrauchsfertiges Einbauen. Sollten zum Beispiel nur Einzelleistungen, wie etwa Lieferung oder nur Montage, verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt. Materialien, für die von keiner deutschen Aufsichtsbehörde eine Zulassung vorliegt, sind von der Verwendung ausgeschlossen. Die zur Ausführung vorgesehenen Stoffe und Materialien sind, vom Auftragnehmer, soweit es sich nicht um vom ihm selbst gefertigte oder bearbeitete Bauteile handelt, in den originalen Verpackungen des Herstellers anzuliefern. Der Auftraggeber behält sich vor, Materialien vom Hersteller prüfen zu lassen. Alle vom Auftragnehmer verarbeiteten Stoffe und Materialien müssen alle Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit, dem Umwelt- und den Unfallschutz erfüllen. Es dürfen ausschließlich baubiologisch und bauökologisch unbedenkliche Baustoffe und Materialien eingesetzt werden. Technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter zu fraglichen Produkten sind vor Ausführung unaufgefordert vorzulegen und durch den Bauherrn freigeben zu lassen. Bedenken gegen zu verwendende Baustoffe sind durch den Auftragnehmer vor Ausführung anzumelden.
02 Transport des Materials zur Einbaustelle: Der Auftragnehmer hat für den Transport seiner Materialien bis zur Einbaustelle zu sorgen. Die Transportwege bis zur Einbaustelle und die Höhenlage der Einbauorte in Bezug auf das Gelände sind durch den Auftragnehmer selbst und eigenverantwortlich zu klären. Dies gilt für alle nicht in der Leistungsbeschreibung beschriebenen bzw. ausgewiesenen, vom Unternehmer jedoch üblicherweise benötigten Ausführungen, Gegenstände oder Materialien, insbesondere aber:
- die Zufahrt zur Baustelle,
- die Transportwege auf der Baustelle,
- den Transport zur Einbaustelle,
- die Benutzung von Aufzügen, Bauaufzügen, Treppenhäusern, Kränen,
- Aufstellplätze für Lastenaufzüge, Kräne, Rüstung etc.
- Einbringöffnungen Kräne, Hebezeuge, Montageverbände, Abstützungen, Provisorien usw. sind, soweit sie zur Ausführung der auszuführenden Leistungen notwendig sind und sofern dafür in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich andere, besondere Angaben gemacht werden, in die Baustelleneinrichtung bzw. in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen mit einzurechnen. Ebenfalls einzukalkulieren sind die Bereitstellung der Transportmittel zu und von der Baustelle, Kosten für Autokräne, einschließlich der erforderlichen Sondernutzungsgebühren nach STVO, das Vorbereiten der Aufstandsflächen mit lastverteilenden Unterlagen, usw. Ein Anspruch des Unternehmers auf etwaige Mitbenutzung von Förder- oder Transporteinrichtungen anderer Gewerke besteht nicht. Deren Mitbenutzung ist direkt zwischen ihm und der jeweiligen Firma zu regeln.
03 Lagerung von Material: Die Lagerflächen auf der Baustelle sind mit dem Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung abzustimmen. Das gelagerte Material ist vor allen die Qualität beeinträchtigenden Einflüssen sowie Verschmutzung zu schützen. Bei der Lagerung ist darauf zu achten, dass die zulässigen Höchstwerte von Flächenpressung im Auflagebereich nicht überschritten werden. Die Transportwege zum Einbauort sind kurz zu halten.
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04 Aufmass, Maßübertragungen, Maßkontrollen: Aufmasse, Nivellements und Übertragungen von Höhenmarken sind mit dafür geeigneten Messinstrumenten vorzunehmen. Für die Übertragung der Maße ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Sind infolge dieser Leistungen Messpunkte umzusetzen oder auf neue Oberflächen zu übertragen, so ist der Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung rechtzeitig zu informieren.
05 Freigaben: Die Freigabe von zeichnerischen Unterlagen, Mustern, Nachweisen oder dergleichen erfolgt durch den Auftraggeber bzw. durch die von ihm dazu ermächtigten Planer. Die Ausführungsunterlagen sollen einen Freigabevermerk tragen. Bei statischen Unterlagen ist zusätzlich der Freigabevermerk des Prüfstatikers erforderlich. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner vollen, ausschließlichen Verantwortung und Haftung für Richtigkeit einer vertragsgerechten Ausführung mit hohem Qualitätsstandard, in allen Einzelheiten dem neuesten Stand der Technik entsprechend! Der Unternehmer hat auf Verlangen des Bauherrn bzw. der Architekten kostenlos alle Nachweise über Funktion, Brand-, Wärme- bzw. Schallschutz der von ihm ausgeführten Materialien zu führen. 06 Vorgaben der System- und Produkthersteller: Die Ausführung der einzelnen Arbeitsschritte hat nach den Vorgaben der System- oder Produkthersteller bzw. der Lieferanten zu erfolgen. Sie sind genauestens zu beachten; dies gilt in besonderem Masse für die Anwendung der Sicherheits- und Schutzvorschriften. Es gelten die technischen Datenblätter der Produkt- bzw. Systemhersteller. Sollten vertragswidrige Werkstoffe eingesetzt worden sein, so sind die ausgeführten Arbeiten zu beseitigen und vertragsgerecht auszuführen. Sämtliche Stoffe dürfen nach dem Einbau keine gesundheitsschädlichen Emissionen bilden.
07 Arbeitsablauf: Die Ausführung der Leistungen hat im Rahmen der vertraglich vereinbarten Fristen zu erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass bei der Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers mit Behinderungen und kurzfristigen Unterbrechungen durch Leistungen andere Handwerker zu rechnen ist. Insbesondere ist davon auszugehen, dass Einzelleistungen, insbesondere solche, die Arbeiten nachfolgender Gewerke fordern, durch die Bauleitung dem Baufortschritt entsprechend abgerufen werden können. Daher gelten die Einzelpositionspreise auch für einschlägige Arbeiten nach Abschluss der jeweiligen Hauptleistung, bei erschwerten Bedingungen und zu einem späteren Zeitpunkt, unerheblich, ob größeren oder kleineren Umfanges.
08 Zulagepositionen: Werden in der Leistungsbeschreibung Zulagen zu einzelnen Grundleistungen ausgeschrieben, so sind in Einheitspreise dieser Zulagepositionen nur die Kosten für die notwendigen Mehraufwendungen beim Material, z.B. für erhöhten Verschnitt, Kleinmengen, und die Arbeitszeit gegenüber der Ausführung der entsprechenden Grundposition einzukalkulieren. 09 Arbeitsschutz: Grundsätzlich gelten für die Ausführung aller Arbeiten die in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Versicherungsverbände genannten Normen und Anforderungen. Deren Einhaltung liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Alle gewerküblichen Sicherheitseinrichtungen sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen. Dies ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
10 Schutzmaßnahmen: Während der Ausführung der dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen
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sind die bereits fertig gestellten Leistungen anderer Gewerke gemäß den Festlegungen der VOB Teil C - Nebenleistungen so zu schützen, dass keine Schäden oder Verschmutzungen auftreten können. Der Auftragnehmer hat seine Leistung gegen schädliche Einflüsse aller Art zu schützen. Schutzmaßnahmen sind von ihm laufend auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden an diesen Bauteilen.
11 Höhenfestpunkte: Im Objekt sind an zentralen Orten bauseitig Höhenmarken vorhanden, von welchen der Auftragnehmer die Meterrisse zur Ausführung der eigenen Leistungen zu übertragen hat. Für die Übertragung der Maße ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Sind infolge dieser Leistungen Messpunkte umzusetzen oder auf neue Oberflächen zu übertragen, so ist der Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung rechtzeitig zu informieren.
12 Zugangsberechtigung zur Baustelle: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber über die eingesetzten Mitarbeiter zu informieren.
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ZTV Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Mitgeltende Normen und Regeln
01 Allgemeines Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV sämtlicher Gewerke mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN 12352 Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Sicherheitsleuchten DIN EN 61439-5; VDE 0660-600-5 Niederspannung- Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
02 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen
03 Angaben zur Ausführung Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
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Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen
04 Verkehrssicherung Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
05 Angaben zur Abrechnung In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind.
06 Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
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- ZTV Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
1.1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen ATV sämtlicher Gewerke ohne die Gewerke Gerüstarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten, Schalungsarbeiten, Verbau- und Rammarbeiten, mit Berücksichtigung der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschl. der Änderungen entsprechender Normen und Regeln, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden,
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europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN 12352 Anlagen zur Verkehrssteuerung; Warn- und Sicherheitsleuchten DIN EN 61439-5; VDE 0660-600-5 Niederspannung- Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen (BaustelleneinrVV HA) Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
1.2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen
1.3. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen.
Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen
1.4. Verkehrssicherung
Ist der Auftragnehmer mit der Verkehrssicherung der Baustelle beauftragt, so gehört dazu auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
1.5. Angaben zur Abrechnung
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Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 11 –
In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind.
1.6. Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Angaben
- Allgemeines
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen gelten die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C sowie die Technischen Baubestimmungen, die anerkannten Regeln der Baukunst und Technik mit allen dort aufgeführten Regeln, Richtlinien und Normen sowie alle im Bauwesen allgemein gültigen Normen, Regelungen und Vorschriften, zum Beispiel zum Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz oder zu Lastannahmen.
- Verarbeitungsvorgaben Systemhersteller / Zulieferfirmen
- Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
01 Stoffe und Materialien: Alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Positionen verstehen sich nach VOB/C einschließlich funtktions- und normgerechtes Herstellen, Anliefern, Transport zur Einbaustelle sowie bestimmungsgemäßes bzw. gebrauchsfertiges Einbauen. Sollten zum Beispiel nur Einzelleistungen, wie etwa Lieferung oder nur Montage, verlangt werden, so ist dies im Text ausdrücklich vermerkt. Materialien, für die von keiner deutschen Aufsichtsbehörde eine Zulassung vorliegt, sind von der Verwendung ausgeschlossen. Die zur Ausführung vorgesehenen Stoffe und Materialien sind, vom Auftragnehmer, soweit es sich nicht um vom ihm selbst gefertigte oder bearbeitete Bauteile handelt, in den originalen Verpackungen des Herstellers anzuliefern. Der Auftraggeber behält sich vor, Materialien vom Hersteller prüfen zu lassen. Alle vom Auftragnehmer verarbeiteten Stoffe und Materialien müssen alle Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit, dem Umwelt- und den Unfallschutz erfüllen. Es dürfen ausschließlich baubiologisch und bauökologisch unbedenkliche Baustoffe und Materialien eingesetzt werden. Technische Merkblätter und Sicherheitsdatenblätter zu fraglichen Produkten sind vor Ausführung unaufgefordert vorzulegen und durch den Bauherrn freigeben zu lassen. Bedenken gegen zu verwendende Baustoffe sind durch den Auftragnehmer vor Ausführung anzumelden.
02 Transport des Materials zur Einbaustelle: Der Auftragnehmer hat für den Transport seiner Materialien bis zur Einbaustelle zu sorgen. Die Transportwege bis zur Einbaustelle und die Höhenlage der Einbauorte in Bezug auf das Gelände sind durch den Auftragnehmer selbst und eigenverantwortlich zu klären. Dies gilt für alle nicht in der Leistungsbeschreibung beschriebenen bzw. ausgewiesenen, vom Unternehmer jedoch üblicherweise benötigten Ausführungen, Gegenstände oder Materialien, insbesondere aber:
- die Zufahrt zur Baustelle,
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Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 12 –
- die Transportwege auf der Baustelle,
- den Transport zur Einbaustelle,
- die Benutzung von Aufzügen, Bauaufzügen, Treppenhäusern, Kränen,
- Aufstellplätze für Lastenaufzüge, Kräne, Rüstung etc.
- Einbringöffnungen Kräne, Hebezeuge, Montageverbände, Abstützungen, Provisorien usw. sind, soweit sie zur Ausführung der auszuführenden Leistungen notwendig sind und sofern dafür in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich andere, besondere Angaben gemacht werden, in die Baustelleneinrichtung bzw. in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen mit einzurechnen. Ebenfalls einzukalkulieren sind die Bereitstellung der Transportmittel zu und von der Baustelle, Kosten für Autokräne, einschließlich der erforderlichen Sondernutzungsgebühren nach STVO, das Vorbereiten der Aufstandsflächen mit lastverteilenden Unterlagen, usw. Ein Anspruch des Unternehmers auf etwaige Mitbenutzung von Förder- oder Transporteinrichtungen anderer Gewerke besteht nicht. Deren Mitbenutzung ist direkt zwischen ihm und der jeweiligen Firma zu regeln.
03 Lagerung von Material: Die Lagerflächen auf der Baustelle sind mit dem Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung abzustimmen. Das gelagerte Material ist vor allen die Qualität beeinträchtigenden Einflüssen sowie Verschmutzung zu schützen. Bei der Lagerung ist darauf zu achten, dass die zulässigen Höchstwerte von Flächenpressung im Auflagebereich nicht überschritten werden. Die Transportwege zum Einbauort sind kurz zu halten.
04 Aufmass, Maßübertragungen, Maßkontrollen: Aufmasse, Nivellements und Übertragungen von Höhenmarken sind mit dafür geeigneten Messinstrumenten vorzunehmen. Für die Übertragung der Maße ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Sind infolge dieser Leistungen Messpunkte umzusetzen oder auf neue Oberflächen zu übertragen, so ist der Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung rechtzeitig zu informieren.
05 Freigaben: Die Freigabe von zeichnerischen Unterlagen, Mustern, Nachweisen oder dergleichen erfolgt durch den Auftraggeber bzw. durch die von ihm dazu ermächtigten Planer. Die Ausführungsunterlagen sollen einen Freigabevermerk tragen. Bei statischen Unterlagen ist zusätzlich der Freigabevermerk des Prüfstatikers erforderlich. Die Freigabe entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner vollen, ausschließlichen Verantwortung und Haftung für Richtigkeit einer vertragsgerechten Ausführung mit hohem Qualitätsstandard, in allen Einzelheiten dem neuesten Stand der Technik entsprechend! Der Unternehmer hat auf Verlangen des Bauherrn bzw. der Architekten kostenlos alle Nachweise über Funktion, Brand-, Wärme- bzw. Schallschutz der von ihm ausgeführten Materialien zu führen.
06 Vorgaben der System- und Produkthersteller: Die Ausführung der einzelnen Arbeitsschritte hat nach den Vorgaben der System- oder Produkthersteller bzw. der Lieferanten zu erfolgen. Sie sind genauestens zu beachten; dies gilt in besonderem Masse für die Anwendung der Sicherheits- und Schutzvorschriften. Es gelten die technischen Datenblätter der Produkt- bzw. Systemhersteller. Sollten vertragswidrige Werkstoffe eingesetzt worden sein, so sind die ausgeführten Arbeiten zu beseitigen und vertragsgerecht auszuführen. Sämtliche Stoffe dürfen nach dem Einbau keine gesundheitsschädlichen Emissionen bilden.
07 Arbeitsablauf: Die Ausführung der Leistungen hat im Rahmen der vertraglich vereinbarten Fristen zu erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass bei der Ausführung
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Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 13 –
der Leistungen des Auftragnehmers mit Behinderungen und kurzfristigen Unterbrechungen durch Leistungen andere Handwerker zu rechnen ist. Insbesondere ist davon auszugehen, dass Einzelleistungen, insbesondere solche, die Arbeiten nachfolgender Gewerke fordern, durch die Bauleitung dem Baufortschritt entsprechend abgerufen werden können. Daher gelten die Einzelpositionspreise auch für einschlägige Arbeiten nach Abschluss der jeweiligen Hauptleistung, bei erschwerten Bedingungen und zu einem späteren Zeitpunkt, unerheblich, ob größeren oder kleineren Umfanges.
08 Zulagepositionen: Werden in der Leistungsbeschreibung Zulagen zu einzelnen Grundleistungen ausgeschrieben, so sind in Einheitspreise dieser Zulagepositionen nur die Kosten für die notwendigen Mehraufwendungen beim Material, z.B. für erhöhten Verschnitt, Kleinmengen, und die Arbeitszeit gegenüber der Ausführung der entsprechenden Grundposition einzukalkulieren.
09 Arbeitsschutz: Grundsätzlich gelten für die Ausführung aller Arbeiten die in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und der Versicherungsverbände genannten Normen und Anforderungen. Deren Einhaltung liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Alle gewerküblichen Sicherheitseinrichtungen sind vom Auftragnehmer selbst zu stellen. Dies ist bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
10 Schutzmaßnahmen: Während der Ausführung der dem Auftragnehmer übertragenen Leistungen sind die bereits fertig gestellten Leistungen anderer Gewerke gemäß den Festlegungen der VOB Teil C - Nebenleistungen so zu schützen, dass keine Schäden oder Verschmutzungen auftreten können. Der Auftragnehmer hat seine Leistung gegen schädliche Einflüsse aller Art zu schützen. Schutzmaßnahmen sind von ihm laufend auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ggf. zu erneuern. Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden an diesen Bauteilen.
11 Höhenfestpunkte: Im Objekt sind an zentralen Orten bauseitig Höhenmarken vorhanden, von welchen der Auftragnehmer die Meterrisse zur Ausführung der eigenen Leistungen zu übertragen hat. Für die Übertragung der Maße ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Sind infolge dieser Leistungen Messpunkte umzusetzen oder auf neue Oberflächen zu übertragen, so ist der Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung rechtzeitig zu informieren.
12 Zugangsberechtigung zur Baustelle: Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber über die eingesetzten Mitarbeiter zu informieren.
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Angaben ZTV Baustelleneinrichtung - VOB / C
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen gelten die Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C mit allen die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen betreffenden Normen, Vorschriften, Richtlinien etc., u.a. insbesondere:
- Verarbeitungsvorgaben Systemhersteller / Zulieferfirmen
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
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- Regeln zum Arbeitsschutz (RAB)
- Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes
Sämtliche bauseits notwendigen Zufahrten, Rampen,Stabilisierungsmaßnahmen sowie Aufstellgelegenheiten der Einrichtungen sind vorab mit dem Bauherrn bzw. dessen Bauleitung abzustimmen.
Es ist zu beachten, dass das Einrichten bzw. Beräumen der Baustelle je nach Konzeption bzw. Leistungsinhalt der Einzelpositionen nicht vollständig in einem Zuge erfolgt. Der Auftragnehmer hat sämtliche hieraus resultierenden Aufwendungen, wie etwa mehrfacher Personal- und Geräteeinsatz usw. in den jeweiligen Positionen zu kalkulieren.
Beim Einsatz von Kränen ist darauf zu achten, keine Schwenkvorgänge über die an das Baugrundstück angrenzenden Nachbargrundstücke auszuführen. Dies gilt gleichermaßen für den Betrieb mit bzw. ohne Lastaufnahme. Stationäre Kräne sind vorschriftsmäßig zu kennzeichnen und zu beleuchten.
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Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
1 Titel Fensterbauarbeiten
1.1 Gruppe Baustelleneinrichtung .
Hinweis zum Baumschutz: Es gilt die DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau Schutz von Bäumen und Vegetationsflächen, und die RAS-LP 4, Richtlinien für die Anlagen von Straßen, Teil Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Im Bearbeitungsbereich befindet sich ein großer Baume. Die Befahrung der Wurzelschutzzone (Erdbereich außerhalb der Pflaster und Asphaltfläche) ist nicht gestattet.
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Hinweis zur Baustelleneinrichtung: Die nachfolgend beschriebenen Positionen der Baustelleneinrichtung umfassen besondere Einrichtungsgegenstände/Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen der Baustelleneinrichtung Maschineneinsatz, Baucontainer etc. sind vom Auftragnehmer zu stellen und in die Einheitspreise einzurechnen. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht!
. 1.1.10 Baustelleneinrichtung
1,000 pausch _____________ € _____________ €
1.1 Summe Gruppe Baustelleneinrichtung ___________ €
Übertrag: _________________ €
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Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
Übertrag: _________________ €
1.2 Gruppe Fensterbauarbeiten . STLB-Bau 04/2026 000 1.2.10 Staubschutz UK 8-10m2 Kunststofffolie D 0,4mm herstellen räumen
Schutzvorrichtung als Staubschutz an Fensteröffnungen, einschl. Unterkonstruktion, Oberkante Öffnung bis 3 m, Einzelgröße über 8 bis 10 m2, aus Kunststofffolie, Foliendicke mind. 0,4 mm, herstellen und räumen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche. 35,00 m2 _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 032 1.2.20 Bekleben Folie Floatglas D 4mm B 62 cm H 80 cm
Bekleben mit Folie, als Spitterschutz, Scheibe aus Floatglas DIN EN 572-2, Nenndicke 4 mm, Ausführung vollflächig, Breite Scheibe/Platte '62' cm, Höhe Scheibe/Platte '80' cm. 8,50 m2 _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 032 1.2.30 Bekleben Folie Floatglas D 4mm B 62 cm H 23 cm
Bekleben mit Folie, als Spitterschutz, Scheibe aus Floatglas DIN EN 572-2, Nenndicke 4 mm, Ausführung vollflächig, Breite Scheibe/Platte '62' cm, Höhe Scheibe/Platte '23' cm. 2,50 m2 _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 084 1.2.40 Fenster Kunststoff-Alu abbrechen nicht schadstoffbelastet H 2130 mm B 1010 mm Rahmen-D 68 mm Glas-D 10 mm v.Hand Stoffe laden transp. Bahnwagen AN entsorgen AVV170904 Vergüt.Entsorg. AN
Abbruch des Fensters, des Einfachfensters, mit Verglasung, einteilig, aus Kunststoff-Aluminium, im Rahmen einer Totalabbruchmaßnahme, nicht schadstoffbelastet, Abfall ist nicht gefährlich, Höhe Blendrahmen '2130' mm, Breite Blendrahmen '1010' mm, einschl. Blendrahmen, Isolierverglasung, 2- fach, Dicke Rahmen '68' mm, Dicke Verglasung '10' mm, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Arbeitshöhe bis 2 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Abbruch von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, aufgenommene Stoffe sammeln, auf Bahnwagen des AN laden, transportieren, entsorgen, zum Lager oder zur Anlage nach Wahl des AN, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Übertrag: _________________ €
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Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
Übertrag: _________________ €
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 1,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 026 1.2.50 Fenstertür B 1130 mm H 2260 mm 1tlg Rahmen PVC-U-Alu Isolierglas 2fach VSG 2seitig Kat.C2 Sonnenschutz Dichtungsband BG1 Dichtstoff
Außenfenstertür, Breite Blendrahmen '1130' mm, Höhe Blendrahmen '2260' mm, einteilig, Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig mit WDVS, Befestigungsuntergrund Holz, Leibungsmontage mittig, Leibung mit stumpfem Anschlag, Rahmen innen aus PVC-U DIN EN 12608-1, außen aus Aluminium, flächenbündig, Rahmenoberfläche innen weiß, matt, Rahmenoberfläche außen beschichtet, Sollschichtdicke DIN EN ISO 12944-5 40 mym, Befestigung des Rahmens mit Rahmendübeln/Fensterbauschrauben, Türschwelle thermisch getrennt, Türschwelle barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210,
- Teil Dreh, Riegel/Sprossen glas-/füllungsteilend (horizontal geteilt), Fenster transparent mit 2 Füllungen, aus Isolierglas, 2-fach, mit VSG 2- seitig, als absturzsicherndes Fensterelement Kategorie C2 DIN 18008-4, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet, mit Sonnenschutzfunktion, Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, Beanspruchungsgruppe 1 DIN 18542, umlaufend, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff (zulässige Gesamtverformung mind. 12,5 %), umlaufend, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Polyurethan-Ortschaum. 1,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 022 1.2.60 Außenfensterbank Strangpressprofil D 1,5mm B 150mm L 1000 mm
Außenfensterbank aus Aluminium-Strangpressprofilen DIN EN 755-2, Oberfläche unbehandelt, Dicke 1,5 mm, Breite 150 mm, Länge '1000' mm, mit vorderer Abkantung und hinterer Aufkantung, Höhe der vorderen Abkantung 40 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 40 mm, mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, Untergrund Aluminium, unterstopfen mit Faserdämmstoff. 29,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 022 1.2.70 Außenfensterbank Strangpressprofil D 1,5mm B 150mm L 1800 mm
Außenfensterbank aus Aluminium-Strangpressprofilen DIN EN 755-2, Oberfläche unbehandelt, Dicke 1,5 mm, Breite 150 mm, Länge '1800' mm, mit vorderer Abkantung und hinterer Aufkantung, Höhe der vorderen Abkantung 40 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 40 mm, mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, Untergrund Aluminium, unterstopfen mit Faserdämmstoff. 1,000 St _____________ € _____________ €
Übertrag: _________________ €
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Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 18 –
Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
Übertrag: _________________ €
. 1.2.80 Absturzsicherung
Absturzsicherung, als Holm in Fensterlaibung, im Außenbereich, Korrosivitätskategorie C2 (gering) DIN EN ISO 12944-2, DIN EN ISO 14713-1, Befestigung an seitlich angrenzenden Bauteilen, Befestigungsuntergrund PVC, aus nichtrostendem Stahl, gebürstet, Hohlprofil, rund, Durchmesser 30 mm, Dicke '2' mm, liefern und montieren
17,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 027 1.2.90 Innenfensterbank Holzfaserpl.melaminbesch B 15cm D 25mm L 90 cm
Innenfensterbank aus Holzfaserplatte, melaminbeschichtet DIN EN 14322, Ecken abgerundet, seitlicher Anschluss stumpf, Abschlusskanten kunststoffbeschichtet, auf Holz befestigen, Fensterbankbreite 15 cm, Dicke der Fensterbank 25 mm, Länge '90' cm. 17,000 St _____________ € _____________ € . 1.2.100 Fassadenelemet B 3300 mm H 2600 mm
Fassadenelement, Breite Blendrahmen '3300' mm, Höhe Blendrahmen '2600' mm, 3-teilig, senkrecht geteilt und 3-teilig waagerecht geteilt, mit durchlaufenden Pfosten und Riegeln, Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigungsuntergrund Hochlochziegel, Leibungsmontage innen, Leibung mit stumpfem Anschlag, Rahmen aus Nadelholz, Rohdichte mind. 0,35 g/cm3 bei max. 15 % Holzfeuchte, Holzart Kiefer, Rahmen Flächenbündig, Rahmenoberfläche außen Aluminium, endbehandelt, Pulverbeschichtet, Rahmenoberfläche innen endbehandelt, lackiert, seidenglänzend, Befestigung des Rahmens mit Rahmendübeln/Fensterbauschrauben,
- Teil Drehkipp, 2. Teil Drehkipp, 3. Teil Drehkipp, Riegel/Sprossen glas- /füllungsteilend (horizontal geteilt), Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, 6 Füllungen Isolierglas, 3 Füllungen Sandwitchpanel, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet, Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, Beanspruchungsgruppe 1 DIN 18542, umlaufend, einschl. Verleistung, Dichtung für unteren seitlichen Anschluss der äußeren Dichtebene im Sockelbereich mit Anschlussstreifen/-flansch aus Butyldichtband, Breite 150 mm, Höhe 300 mm, Anschluss an bodentiefem Element erdberührt, verträglich zur Abdichtung des Wandsockels mit Bitumen-, Polymerbitumenbahnen, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff (zulässige Gesamtverformung mind. 12,5 %), umlaufend, einschl. Verleistung, Dichtung für unteren Anschluss der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsbremsend DIN 4108-3, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Polyurethan-Ortschaum, Ausführung gemäß Foto (Fassadenelement 1).
Übertrag: _________________ €
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Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 19 –
Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
Übertrag: _________________ €
1,000 St _____________ € _____________ € . 1.2.110 Markisolette Demontage/Montage B 3300mm H 2600mm
Demontage und Montage Markisolette nach Fensteraustausch, an Fenster/Tür, nicht schadstoffbelastet, als Einzelanlage, Einzelbehangbreite 3300 mm, Abdeckung als Halbrundblende, aus Aluminium, Fallprofil aus Aluminium, Behang aus Acrylgarngewebe, Welle aus Aluminiumrohr, Führungsschiene aus Aluminium, Antrieb durch Rohrmotor, Befestigungsuntergrund Holz, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 3,0 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Demontage von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, Seitliche Lagerung für wiedereinbau.
1,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 022 1.2.120 Außenfensterbank Strangpressprofil D 1,5mm B 150mm L 4000 mm
Außenfensterbank aus Aluminium-Strangpressprofilen DIN EN 755-2, Oberfläche unbehandelt, Dicke 1,5 mm, Breite 150 mm, Länge '4000' mm, mit vorderer Abkantung und hinterer Aufkantung, Höhe der vorderen Abkantung 40 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 40 mm, mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, Untergrund Aluminium, unterstopfen mit Faserdämmstoff. 1,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 027 1.2.130 Innenfensterbank Holz Buche B 20cm D 20mm L 400 cm
Innenfensterbank aus Holz, Buche, Ecken abgerundet, seitlicher Anschluss stumpf, auf Holz befestigen, Oberfläche lackiert, Fensterbankbreite 20 cm, Dicke der Fensterbank 20 mm, Länge '400' cm. 1,000 St _____________ € _____________ € . 1.2.140 Fassadenelement B 4040 mm H 2600 mm
Fassadenelement, Breite Blendrahmen '4040' mm, Höhe Blendrahmen '2600' mm, 4-teilig, senkrecht und waagerecht geteilt, mit durchlaufenden Pfosten, Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigungsuntergrund Hochlochziegel, Leibungsmontage innen, Leibung mit stumpfem Anschlag, Rahmen aus Nadelholz, Rohdichte mind. 0,35 g/cm3 bei max. 15 % Holzfeuchte, Holzart Kiefer, Rahmen Flächenbündig, Rahmenoberfläche außen Aluminium, endbehandelt, Pulverbeschichtet,, Rahmenoberfläche innen endbehandelt, lackiert, seidenglänzend, Befestigung des Rahmens
Übertrag: _________________ €
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Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 20 –
Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
Übertrag: _________________ €
mit Rahmendübeln/Fensterbauschrauben,
- Teil Drehkipp, 2. Teil Drehkipp, 3. Teil Drehkipp, 4. Teil Drehkipp, Riegel/Sprossen glas-/füllungsteilend (horizontal geteilt), Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, 8 Füllungen Isolierglas, 4 Füllungen Sandwitschpanel, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet, Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, Beanspruchungsgruppe 1 DIN 18542, umlaufend, einschl. Verleistung, Dichtung für unteren seitlichen Anschluss der äußeren Dichtebene im Sockelbereich mit Anschlussstreifen/-flansch aus Butyldichtband, Breite 150 mm, Höhe 300 mm, Anschluss an bodentiefem Element erdberührt, verträglich zur Abdichtung des Wandsockels mit Bitumen-, Polymerbitumenbahnen, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff (zulässige Gesamtverformung mind. 12,5 %), umlaufend, einschl. Verleistung, Dichtung für unteren Anschluss der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsbremsend DIN 4108-3, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Polyurethan-Ortschaum, Ausführung gemäß Foto (Fassadenelement 2).
1,000 St _____________ € _____________ € . 1.2.150 Markisolette Demontage/Montage B 4040mm H 2600mm
Demontage und Montage Markisolette nach Fensteraustausch, an Fenster/Tür, nicht schadstoffbelastet, als 2 geteilte Anlage, Einzelbehangbreite 2000 mm, Abdeckung als Halbrundblende, aus Aluminium, Fallprofil aus Aluminium, Behang aus Acrylgarngewebe, Welle aus Aluminiumrohr, Führungsschiene aus Aluminium, Antrieb durch Rohrmotor, Befestigungsuntergrund Holz, Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 3,0 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Demontage von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, Seitliche Lagerung für wiedereinbau.
1,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 022 1.2.160 Außenfensterbank Strangpressprofil D 1,5mm B 150mm L 4000 mm
Außenfensterbank aus Aluminium-Strangpressprofilen DIN EN 755-2, Oberfläche unbehandelt, Dicke 1,5 mm, Breite 150 mm, Länge '4000' mm, mit vorderer Abkantung und hinterer Aufkantung, Höhe der vorderen Abkantung 40 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 40 mm, mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, Untergrund Aluminium, unterstopfen mit Faserdämmstoff. 1,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 027 1.2.170 Innenfensterbank Holz Buche B 20cm D 20mm L 400 cm
Übertrag: _________________ €
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Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 21 –
Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
Übertrag: _________________ €
Innenfensterbank aus Holz, Buche, Ecken abgerundet, seitlicher Anschluss stumpf, auf Holz befestigen, Oberfläche lackiert, Fensterbankbreite 20 cm, Dicke der Fensterbank 20 mm, Länge '400' cm. 1,000 St _____________ € _____________ € . 1.2.180 Fassadenelement B 4730 mm H 2600 mm
Fassadenelement, Breite Blendrahmen '4730' mm, Höhe Blendrahmen '2600' mm, 4-teilig, senkrecht geteilt, mit durchlaufenden Pfosten, Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigungsuntergrund Hochlochziegel, Leibungsmontage innen, Leibung mit stumpfem Anschlag, Rahmen aus Nadelholz, Rohdichte mind. 0,35 g/cm3 bei max. 15 % Holzfeuchte, Holzart Kiefer, Rahmen Flächenbündig, Rahmenoberfläche außen Aluminium, endbehandelt, Pulverbeschichtet, Rahmenoberfläche innen endbehandelt, lackiert, seidenglänzend, Befestigung des Rahmens mit Rahmendübeln/Fensterbauschrauben,
- Teil Drehkipp, 2. Doppelflügeltür elementhoch, mit Schließzylinder, Panikfunktion, Griffstange Holz aufgesetzt außen, Drücker edelstahl gebürstet innen, Feststellanlage, Klemmschutz bandseitig, 3 geteilt mit glas teilenden Riegeln, 3. Teil Drehkipp, 4. Teil Drehkipp, Riegel/Sprossen glas- /füllungsteilend (horizontal geteilt), Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, 8 Füllungen Isolierglas, 3 Füllungen Sandtischpanel, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet, Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, Beanspruchungsgruppe 1 DIN 18542, umlaufend, einschl. Verleistung, Dichtung für unteren seitlichen Anschluss der äußeren Dichtebene im Sockelbereich mit Anschlussstreifen/-flansch aus Butyldichtband, Breite 150 mm, Höhe 300 mm, Anschluss an bodentiefem Element erdberührt, verträglich zur Abdichtung des Wandsockels mit Bitumen-, Polymerbitumenbahnen, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff (zulässige Gesamtverformung mind. 12,5 %), umlaufend, einschl. Verleistung, Dichtung für unteren Anschluss der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsbremsend DIN 4108-3, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Polyurethan-Ortschaum, Türschwelle thermisch getrennt und barrierefrei. Ausführung gemäß Foto (Fassadenelement 3).
1,000 St _____________ € _____________ € . 1.2.190 Markisolette Demontage/Montage B 4730mm H 2600mm
Demontage und Montage Markisolette nach Fensteraustausch, an Fenster/Tür, nicht schadstoffbelastet, 3 geteilte Anlage, Einzelbehangbreite bis 1800 mm, Abdeckung als Halbrundblende, aus Aluminium, Fallprofil aus Aluminium, Behang aus Acrylgarngewebe, Welle aus Aluminiumrohr, Führungsschiene aus Aluminium, Antrieb durch Rohrmotor, Befestigungsuntergrund Holz,
Übertrag: _________________ €
[Seite 22]
Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 22 –
Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
Übertrag: _________________ €
Ausführung im Freien, Arbeitshöhe bis 3,0 m, Erschwernis gemäß Vorbemerkungen, Demontage von Hand/mit handgeführten Kleingeräten, Ausführung staubarm TRGS 559, Seitliche Lagerung für wiedereinbau.
1,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 022 1.2.200 Außenfensterbank Strangpressprofil D 1,5mm B 100mm L 1800 mm
Außenfensterbank aus Aluminium-Strangpressprofilen DIN EN 755-2, Oberfläche unbehandelt, Dicke 1,5 mm, Breite 100 mm, Länge '1800' mm, mit vorderer Abkantung und hinterer Aufkantung, Höhe der vorderen Abkantung 40 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 40 mm, mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, Untergrund Aluminium, unterstopfen mit Faserdämmstoff. 1,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 022 1.2.210 Außenfensterbank Strangpressprofil D 1,5mm B 100mm L 1200 mm
Außenfensterbank aus Aluminium-Strangpressprofilen DIN EN 755-2, Oberfläche unbehandelt, Dicke 1,5 mm, Breite 100 mm, Länge '1200' mm, mit vorderer Abkantung und hinterer Aufkantung, Höhe der vorderen Abkantung 40 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 40 mm, mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, Untergrund Aluminium, unterstopfen mit Faserdämmstoff. 1,000 St _____________ € _____________ € . STLB-Bau 04/2026 027 1.2.220 Innenfensterbank Holz Buche B 20cm D 20mm L 120 cm
Innenfensterbank aus Holz, Buche, Ecken abgerundet, seitlicher Anschluss stumpf, auf Holz befestigen, Oberfläche lackiert, Fensterbankbreite 20 cm, Dicke der Fensterbank 20 mm, Länge '120' cm. 2,000 St _____________ € _____________ € . 1.2.230 Fassadenelement B 4730 mm H 2600 mm 4tlg Rahmen Nadelholz Isolierglas 3fach
Fassadenelement, Holz-Alu-Werkstoffkombination Breite Blendrahmen '4730' mm, Höhe Blendrahmen '2600' mm, 3-teilig, senkrecht geteilt mit Oberlicht mit durchlaufenden Pfosten, Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigungsuntergrund Kalksandstein, Leibungsmontage innen, Leibung mit stumpfem Anschlag, Rahmen aus Nadelholz, Rohdichte mind. 0,35 g/cm3 bei max. 15 % Holzfeuchte, Holzart Kiefer, Rahmen Flächenbündig, Rahmenoberfläche außen Aluminium, endbehandelt, Pulverbeschichtet, Rahmenoberfläche
Übertrag: _________________ €
[Seite 23]
Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 23 –
Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
Übertrag: _________________ €
innen endbehandelt, lackiert, seidenglänzend, Befestigung des Rahmens mit Rahmendübeln/Fensterbauschrauben,
- Teil Festverglast, 2. Drehflügel Tür, verglast, horizontale Teilung glasteilend, Griffstange außen, Drücker innen, Edelstahl matt gebürstet vertikal, Schließzylinder mit Panikfunktion, Klemmschutz bandseitig, 3. Teil Festverglast, Oberlicht Festverglast, Riegel/Sprossen glas-/füllungsteilend (horizontal geteilt), Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, Beanspruchungsgruppe 1 DIN 18542, umlaufend, einschl. Verleistung, Dichtung für unteren seitlichen Anschluss der äußeren Dichtebene im Sockelbereich mit Anschlussstreifen/-flansch aus Butyldichtband, Breite 150 mm, Höhe 300 mm, Anschluss an bodentiefem Element erdberührt, verträglich zur Abdichtung des Wandsockels mit Bitumen-, Polymerbitumenbahnen, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff (zulässige Gesamtverformung mind. 12,5 %), umlaufend, einschl. Verleistung, Dichtung für unteren Anschluss der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsbremsend DIN 4108-3, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Polyurethan-Ortschaum, Türschwelle thermisch getrennt und barrierefrei. Ausführung gemäß Planunterlagen.
1,000 St _____________ € _____________ €
1.2 Summe Gruppe Fensterbauarbeiten ___________ €
1 Summe Titel Fensterbauarbeiten ___________ €
Übertrag: _________________ €
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Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 24 –
Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
Übertrag: _________________ €
2 Titel Stundenlohnarbeiten .
Stundenlohnarbeiten
Diese dürfen nur auf Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden und sie sind täglich schriftlich in 2-facher Fertigung anerkennen zulassen.
Auf den Stundenlohnzetteln sind einzutragen: Name des Arbeiters, Berufsbezeichnung, Anzahl der geleisteten Stunden, verarbeitetes Material, Unterschrift und Datum.
Aufsichtsstunden für Poliere, Hilfspoliere und Vorarbeiter dürfen nur entsprechend dem § 15 Abs.3 VOB/B oder auf besondere Weisung des Bauleiters verrechne werden. Die nachfolgenden Verechnungssätze sind unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln. Sie gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Sie enthalten den tatsächlichen Lohn mit Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträgen, Fahrtkosten, vermögenswirksame Leistungen und dgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Evtl. erforderliche Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind getrennt in Rechnung zu stellen. Die anrechenbare Zeit für Stundenlohnarbeiten beginnt und endet auf der Baustelle.
Beschäftigt der Bieter bei einer der nachstehenden Lohn-/Berufs- gruppen keine Arbeitskräfte, hat er dies anzugeben und statt dessen den Einsatz möglichst gleichwertiger Arbeitskräfte anzubieten.
. 2.10 Geh. Facharbeiter
Gehobener Facharbeiter
20,000 Std _____________ € _____________ € . 2.20 Facharbeiter
Übertrag: _________________ €
[Seite 25]
Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 25 –
Pos.Nr. Beschreibung Menge EP GB
Übertrag: _________________ €
Wie zuvor beschrieben, jedoch Facharbeiter
20,000 Std _____________ € _____________ €
2 Summe Titel Stundenlohnarbeiten ___________ €
Übertrag: _________________ €
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Bauvorhaben: 45-02-07 KH Seidmannsdorf, Nutzungsänderung der Hausmeisterwohnung sowie energetische Teilsanierung des Gebäudebestands Datum: 29.09.2026 Langtext-LV: 008 Fensterbauarbeiten Seite: - 26 –
ZUSAMMENSTELLUNG
1.1 Baustelleneinrichtung ___________ €
1.2 Fensterbauarbeiten ___________ €
1 Summe Fensterbauarbeiten ___________ €
1 Fensterbauarbeiten ___________ €
2 Stundenlohnarbeiten ___________ €
Summe Fensterbauarbeiten ___________ €
Fensterbauarbeiten LV-Nettosumme ___________ €
19 % Umsatzsteuer ___________ €
LV-Bruttosumme ___________ €