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Anlage 1 zur 214 VHB
WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN – zur Vergabe 26A60258
Baumaßnahme: BImA/Unteroffizierschule des Heeres
Leistung: Fenster und Türen
Vergabenummer: 26A60258
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Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 12 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 1-facher Fertigung zu übergeben.
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Fristen/ Terminüberwachung Die Termine werden anhand eines Netzplanes überwacht. Der Auftragnehmer erhält von jedem Berechnungslauf eine Terminliste. Die Terminliste ist im notwendigen Umfang, mindestens jedoch bei Änderungen mit dem Auftraggeber abzusprechen.
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Baustellenausweise Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn sie im Besitz eines vom Auftraggeber oder vom Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Ausweises sind. Der Auftragnehmer hat die Ausweise rechtzeitig beim Auftraggeber oder bei der vom Auftraggeber benannten Stelle anzufordern. Der Anforderung ist eine Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen, Wohnsitzen und Nummern der Personalausweise beizufügen. Für die Kraftfahrzeuge des Auftragnehmers sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich an die Ausgabestelle zurückzugeben. Dort ist auch unverzüglich der Verlust eines Ausweises anzuzeigen.
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Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils wöchentlich statt.
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E-Rechnung Die elektronische Rechnungsstellung wird seit dem 18.04.2020 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Auftraggebers akzeptiert. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Stellung elektronischer Rechnungen sind unter www.sib.sachsen.de (Informationen für Auftragnehmer) bekannt gemacht. Die im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
Ende der weiteren besonderen Vertragsbedingungen.