Hinweis elektr.Rechnung_NEU.pdf

Felssicherungsarbeiten an der L152 zwischen Bad Säckingen und Rippolingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 08:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG ABTEILUNG MOBILITÄT, VERKEHR, STRASSEN

Regierungspräsidium Freiburg · Rathausplatz 5 · 79713 Bad Säckingen Bad Säckingen 29.10.2026 Name Regina Exposito An alle Abholer Durchwahl 07761 5506-6721 Aktenzeichen 39-47.3 Einführung elektronische Rechnung (Bitte bei Antwort angeben)

Einführung elektronische Rechnung ab 01.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01. Januar 2022 sind Sie als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E- Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsver- ordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbe- dingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungs- eingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung

Mit freundlichen Grüßen Regina Exposito

Dienstgebäude Rathausplatz 5 · 79713 Bad Säckingen · Telefon 07761 5506-6700 · Telefax 07761 5506-6736 · abteilung4@rpf.bwl.de www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.de

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung