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Felssicherungsarbeiten an der L152 zwischen Bad Säckingen und Rippolingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.10.2026, 08:16 (Europe/Berlin)

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Regierungspräsidium Freiburg

Referat 47.3 Baureferat Süd

Rathausplatz 5

79713 Bad Säckingen

Relevanzcheck Arten- und Biotopschutz

Felssicherung an der L 152 bei Rippolingen

(Stand: 19.10.2026)

2

1

Umweltplanung, Consulting & Services GmbH

Heinrich-Heine-Straße 3A 79664 WEHR Tel.: 07761-913729 info@proeco-umweltplanung.de

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proECO

Inhalt

  1. Einleitung ............................................................................................................... 3

2. Rechtliche Grundlagen ........................................................................................... 5

3. Relevanzprüfung Artenschutz ................................................................................ 8

4. Ergebnis Relevanzcheck ........................................................................................ 8

4.1. Biotoptypen / Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet ................................. 8

4.2. Arten / Habitate / Konfliktvermeidungs- und verminderungsmaßnahmen ........11

4.3. Fazit bzw. Untersuchungsrelevanz .................................................................15

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Maßnahme 1 Schutzzaun zur Felssicherung (siehe auch Anhang 1) ........ 4

Abbildung 2: Maßnahme 2 Vernetzung und Schutzzaun (siehe auch Anhang 2)........... 4

Abbildung 3: Schutzgebiete im Umfeld der Felssicherungsmaßnahmen 1 und 2 siehe

auch Anhang 3) ....................................................................................... 6

Abbildung 4: Übersicht Methodik Relevanzcheck .......................................................... 7

Abbildung 5: Felssicherungsmaßnahme M1; Der Traubeneichenwald (56.30) kann, die

Roteiche mit Grünem Besenmoos (siehe Anhang 4) muss geschont

werden. .................................................................................................... 9

Abbildung 6: Felssicherungsmaßnahme M2 Im Eingriffsbereich 21.12 Anthropogene

Felsen und 58.10 Sukzessionsgehölz .....................................................10

Anhang

Anhang 1: Maßnahme 1 Schutzzaun zur Felssicherung

Anhang 2: Maßnahme 2 Vernetzung und Schutzzaun

Anhang 3: Schutzgebiete

Anhang 4: Grünes Besenmoos; Seite 3 Gutachtenb Lüth 08-2026

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1. Einleitung

Anlass Das Regierungspräsidium Freiburg plant im Januar 2027 die Felssicherung an der Landesstraße 152. Bei Stat. 3,355 bis 3,535 wird ein 180m langer Schutzzaun sowie eine Vernetzung eingebaut. Der Geologe Hr. Bodien empfiehlt dem RP einen weiteren ca. 120m langen Schutzzaun westlich bei Stat. 2,400 bis 2,600 einzubauen. Der Bau soll im Frühjahr 2027 abgeschlossen werden. Die Felssicherung dient der Verkehrssicherheit an der L152. proECO wurde beauftragt hierzu die arten- und biotopschutzrechtlichen Belange mit einer Relevanzprüfung einzuschätzen.

Lage Die Felssicherungen liegen an der L152 zwischen Bad Säckingen und Rippolingen direkt oberhalb der Landesstraße 152 (siehe Titelblatt). Die Baustelleneinrichtungsflächen (Lagerflächen etc.) werden auf der Landstraße bzw. auf Waldwegen eingerichtet.

Verkehrs- Errichtung eines Hochenergieschutzzaunes sicherungs- Die ungefähre Zauntrasse mit einer Länge von 120 m ist in der Abbildung 1 maßnahme 1 eingetragen. Der Zaun sollte eine Höhe von 2,5 m aufweisen. Daraus resultieren rückwärtige Abspannungen mit einer Länge von ungefähr ca. 4m. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten empfiehlt das LGRB die Errichtung des Schutzzauns unmittelbar bergseits des bestehenden Wanderweges. Der Bereich zwischen der Zauntrasse und der Straße sowie ggf. auch entlang der geplanten Zauntrasse wird ebenfalls auf labile, absturzgefährdete Partien geprüft und beräumt.

Verkehrs- Vernetzung der Felsböschung: sicherungs- Auf der straßennahen Felsböschung an der L152 im Bereich Stat. 3,390 bis maßnahme 2 3,530 wird auf einer Länge von 140 m eine Vernetzung aufgebracht. Die Ausführung erfolgt mittels eines dicht aufliegenden, hochfesten Stahldrahtgeflechts mit Randseilen sowie Mikropfählen („Felsnägel“). Die Randseile werden umlaufend um die randlichen Mikropfähle geführt. Das Netz wird konturnah zu verlegt. Die erforderlichen Längen der Mikropfähle werden den geologischen Bedingungen vor Ort angepasst. Für die vorgesehenen Sicherungen wird eine Länge der Mikropfähle von 2 m angesetzt. Eine Einbindung der Mikropfähle in klüftigen Felsen ist nicht auszuschließen. Hier wird besonders auf die Ausführung eines einwandfreien Verpresskörpers geachtet, damit aus ökologischen Gründen die Mörtelverluste auf ein möglichst geringes Maß reduziert werden.

Errichtung eines Hochenergieschutzzaunes Die Lage der Zauntrasse sowie die bergseitige Eingriffsfläche für die Seiten- und Rückverspannungen sind in Abbildung 2 einsehbar

Wirkfaktoren - Flächeninanspruchnahme, u.U. Zementeintrag (Bauphase)

  • Netzabspannung, Schutzzaun (Anlage)
  • Regelmäßiger Gehölzrückschnitt (Betriebsphase)

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Abbildung 1: Maßnahme 1 Schutzzaun zur Felssicherung (siehe auch Anhang 1)

Abbildung 2: Maßnahme 2 Vernetzung und Schutzzaun (siehe auch Anhang 2)

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2. Rechtliche Grundlagen

Allgemein Die rechtlichen Grundlagen des Artenschutzes ergeben sich aus den §§ 39 und 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG). Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG sind insbesondere die Tötung und Verletzung besonders geschützter Arten, die erhebliche Störung streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten sowie die Beschädigung oder Zerstörung geschützter Fortpflanzungs- und Ruhestätten verboten. Der gesetzliche Biotopschutz ist in § 30 BNatSchG und § 33 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) geregelt. Demnach sind Handlungen untersagt, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung gesetzlich geschützter Biotope führen können. Hierzu zählen unter anderem Quellbereiche und naturnahe Fließgewässer. Im Rahmen des Relevanzchecks wird geprüft, ob durch das Vorhaben artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgelöst oder gesetzlich geschützte Biotope und die Schutzziele der FFH-Gebiete beeinträchtigt werden können und ob weiterführende Untersuchungen erforderlich sind.

Untersuchungs Folgende Arten müssen bei Vorhaben gemäß § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG -relevante berücksichtigt werden: Arten

  1. FFH-Anhang IV-Arten
  2. Europäische Vogelarten.

Zur Vorbeugung von Umweltschäden müssen nach §19 BNatSchG auch die Auswirkungen auf Lebensräume und Arten geprüft werden. Im Absatz 2 werden explizit die Arten des Artikel 4 Absatz 2 oder Anhang I der 2009/147/EG („Vogelschutzrichtlinie“) und die Arten der Anhänge II und IV der Richtlinie 92/43/EWG genannt. Daher sind die o.g. untersuchungsrelevanten Artenlisten um folgende Arten zu ergänzen:

  1. FFH-Anhang II Arten
  2. Natürliche Lebensräume (§ 19 BNatSchG (3))

Nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 2 gilt, dass streng geschützte Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten nicht erheblich gestört werden dürfen. Störungen können mit der Eingriffsregelung (§ 15 BNatSchG), die insbesondere die Flächeninanspruchnahme erarbeitet, nicht vollumfänglich herausgearbeitet werden. Daher ist es ratsam auch streng geschützte Arten in die Liste der untersuchungsrelevanten Arten mit aufzunehmen.

  1. Streng geschützte Arten nach § 7 BNatSchG Abs. 2 Nr. 14

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Abbildung 3: Schutzgebiete im Umfeld der Felssicherungsmaßnahmen 1 und 2 siehe auch Anhang 3)

USG Das Untersuchungsgebiet (USG) beschränkt sich auf den Eingriffsbereich, da die Strukturen der heute vorhandenen Biotoptypen nicht völlig umgestaltet, sondern deren Ausgangsmodus langfristig beibehalten bzw. teilweise mit Netzen überzogen und dadurch modifiziert werden. Die Pflegeintensität wird erhöht (Rückschnitt Sukzessions-Gehölze), weshalb diese Flächen ebenfalls ins USG einbezogen werden müssen.

Methodik Um zunächst zu klären, welche geschützten und in der konkreten Projektplanung artenschutzrechtlich zu prüfenden Arten in Frage kommen, hat sich ein so genannter „Relevanzcheck“ als erste Ebene eines, falls notwendig mehrstufigen, Vorgehens in der Praxis bewährt. In diesem ersten Schritt werden hierzu die Biotoptypen im Plangebiet (bzw. Projekt- Auswirkungsgebiet) erfasst und eine Liste mit Arten, die diese Strukturen nutzen aufgestellt (siehe Kapitel 4.2). Die festgelegten Arten werden anhand von LUBW- und BfN-Daten sowie Literaturinformationen auf ihre potentielle Verbreitung im Untersuchungsgebiet hin überprüft (siehe Abbildung 4)

Inhalt 1. Ortsbegehung zur Erfassung der Lebensraumstrukturen / Habitate 2. Analyse der Arten, die diese Strukturen aufgrund ihrer bekannten Lebensraumansprüche nutzen könnten 3. Überprüfung und Darstellung der Auswirkungen der Felssicherungsmaßnahmen auf untersuchungsrelevante Arten

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Abbildung 4: Übersicht Methodik Relevanzcheck

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3. Relevanzprüfung Artenschutz

Inhalt Die artenschutzrechtliche Relevanzprüfung erfolgt auf Grundlage einer Habitatpotenzialanalyse. Hierbei werden die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Habitatstrukturen hinsichtlich ihrer Eignung als Fortpflanzungs- , Ruhe-, Nahrungs- und Überwinterungsstätten artenschutzrechtlich relevanter Arten bewertet.

Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Schutzgebiete, Vegetationsstrukturen, der Flächennutzung, der bestehenden Vorbelastungen sowie der bekannten Lebensraumansprüche potenziell vorkommender Arten.

Die Ergebnisse der Geländebegehung werden mit verfügbaren Informationen zur regionalen Verbreitung artenschutzrechtlich relevanter Arten abgeglichen. Hierzu werden insbesondere die verfügbaren Daten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW), des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sowie einschlägige Fachliteratur herangezogen.

Die Habitatpotenzialanalyse stellt keine vollständige faunistische Bestandserfassung dar. Ein Ausschluss von Artvorkommen ist daher nur möglich, wenn aufgrund der vorhandenen Habitatbedingungen, der regionalen Verbreitung und der projektspezifischen Wirkfaktoren (siehe Kapitel 1) eine Betroffenheit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

Die Erfassung und Bewertung der Habitatstrukturen erfolgte im Rahmen von drei Ortsbegehungen.

TerminUhrzeitWitterungTemperatur
08.08.202614 - 16 UhrSonne25°C
14.09.20268 - 10 UhrSonne18-22 °C
09.10.20268 – 10 UhrSonne19-23 °C

–

4. Ergebnis Relevanzcheck

4.1. Biotoptypen / Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet

Im Rahmen des Relevanzchecks wurde geprüft, inwieweit die im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden Arten und Artengruppen durch die vorhabenbedingten Wirkfaktoren (siehe oben) beeinträchtigt werden können. Arten, bei denen eine Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden kann, werden als planungsrelevant eingestuft und müssen im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt werden. Sofern keine Betroffenheit einzelner Arten zu erwarten ist, erfolgt eine zusammenfassende Betrachtung der möglichen Auswirkungen auf die

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jeweiligen Artengruppen. Zur Vermeidung und Minimierung möglicher Beeinträchtigungen werden geeignete Schutz- und Vermeidungs- maßnahmen vorgeschlagen. Diese berücksichtigen auch die Anforderungen des allgemeinen Artenschutzes und sind gegebenenfalls im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu berücksichtigen.

Im Planungsbereich beider Maßnahmen konnten folgende Biotoptypen kartiert werden:

• 56.30 Hainsimsen - Traubeneichenwald • 59.10 Laubwaldbestand • 59.20 Mischbestand Nadel- Laubholz • 59.40 Nadelbaumbestand • 60.20 völlig versiegelte Straße • 60.24 unbefestigter Waldweg • 60.50 kleine Grünfläche (Straßenrandfläche)

Im Eingriffsbereich kommen folgende Habitatstrukturen vor: • Anth. freigelegte Felsbildungen (21.12 Straßenböschung) • Anthropogene Gesteinshalde (21.40 Straßenböschung) • Sukzessionswald aus Laubb. (58.10) / Feldhecken (41.20) • kleine Grünfläche (60.50 Straßenrandfläche)

Abbildung 5: Felssicherungsmaßnahme M1; Der Traubeneichenwald (56.30) kann, die Roteiche mit Grünem Besenmoos (siehe Anhang 4) muss geschont werden.

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Abbildung 6: Felssicherungsmaßnahme M2 (Biotoptypen siehe oben) Im Eingriffsbereich 21.12 Anthropogene Felsen und 58.10 Sukzessionsgehölz

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4.2. Arten / Habitate / Konfliktvermeidungs- und verminderungsmaßnahmen

Im Rahmen des Relevanzchecks wurde geprüft, inwieweit die im Untersuchungsgebiet potenziell vorkommenden Arten und Artengruppen durch die vorhabenbedingten Wirkfaktoren (siehe oben Kapitel 1) beeinträchtigt werden können. Arten, bei denen eine Betroffenheit nicht ausgeschlossen werden kann, werden als planungsrelevant eingestuft und müssen im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt werden. Sofern keine Betroffenheit einzelner Arten zu erwarten ist, erfolgt eine zusammenfassende Betrachtung der möglichen Auswirkungen auf die jeweiligen Artengruppen. Zur Vermeidung und Minimierung möglicher Beeinträchtigungen werden geeignete Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese berücksichtigen auch die Anforderungen des allgemeinen Artenschutzes und sind gegebenenfalls im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zu berücksichtigen.

Vögel Die vorhandenen Habitatstrukturen im Eingriffsbereich bzw. Wirkbereich sind für planungsrelevante Vögel wie folgt einzustufen:

21.12: Anthropogen freigelegte Felsbildungen (21.12 Straßenböschung): Felsenbrüter finden hier keine Habitate, da die Felswandhöhen nur 4 bis 6 m hoch sind und gut durch Prädatoren erklettert werden können. Ebenfalls sind die Vorbelastungen (Lärm, optischer Reiz z.B. Licht und Bewegung) durch den Straßenverkehr sehr hoch.

58.10+41.20: Sukzessionswald aus Laubbäumen / Feldhecken Die planungsrelevanten Heckenbrüter, wie Fitis, Goldammer, Neuntöter, Zaunammer, Feldsperling, Bluthänfling, Kuckuck und Waldlaubsänger finden auch zukünftig Brut- und Nahrungsplätze, da bei einer Turnusmäßigen Pflege immer ca. 40% ausreichend entwickelter Heckenstrukturen vorhanden sind

56.30 und 59 Wälder im Umfeld: Für die planungsrelevante Gilde der Waldbewohner, wie Spechte (u.a. Schwarzspecht), Eulenvögel (u.a. Uhu, Rauhfußkauz), Greifvögel (u.a. Wespenbussard, Rotmilan, Schwarzmilan) sowie Waldlaubsänger sind die Randhabitate von geringer bis mittlerer Bedeutung. Im Eingriffsbereich sind für diese Artengruppen keine Habitatbäume vorhanden. Der Bereich wird sporadisch zur Nahrungssuche genutzt.

Zur Vermeidung von Konflikten wird die Gehölzentnahme grundsätzlich außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen. Hierfür ist der Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar vorzusehen. Des Weiteren verbleibt bei der turnusgemäßen Pflege immer ca. 40% ausreichend entwickelter Heckenstrukturen.

Die Relevanzprüfung ergibt keine Beeinträchtigung für Vögel. Die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG können, bei Einhaltung der Konfliktvermeidungs- und verminderungsmaßnahmen, mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

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Fledermäuse Das benachbarte FFH-Gebiet „Murg zum Hochrhein“ stellt einen bedeutenden Lebensraum für verschiedene Fledermausarten dar. Der unmittelbare Eingriffsbereich weist jedoch keine geeigneten Quartierstrukturen auf. Insbesondere fehlen ältere Bäume mit Höhlen, Spalten oder Rindenabplatzungen, die als potenzielle Tages- oder Fortpflanzungsquartiere dienen könnten.

58.10+41.20: Sukzessionswald aus Laubbäumen / Feldhecken und 56.30 und 59 Wälder im Umfeld:

Auch für die im FFH-Gebiet gemeldeten und besonders planungsrelevanten Fledermausarten sind im Eingriffs- bzw Wirkbereich keine charakteristischen Jagdhabitate vorhanden. Für das Große Mausohr (Myotis myotis) fehlen unterwuchsarme Buchen-Hallenwälder, während für die Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) keine strukturreichen, unterwuchsreichen Laubwaldbestände vorhanden sind. Die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) findet aufgrund des Fehlens älterer Bäume mit abstehender Rinde keine geeigneten Quartiermöglichkeiten. Aufgrund der fehlenden Quartierstrukturen und der eingeschränkten Eignung als Jagdhabitat ist eine erhebliche Beeinträchtigung der genannten Fledermausarten durch das Vorhaben nicht zu erwarten. Eine weiterführende artenschutzrechtliche Untersuchung wird daher nicht als erforderlich angesehen.

Die Relevanzprüfung ergibt keine Beeinträchtigung für Fledermäuse. Die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG können mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Haselmaus 58.10+41.20: Sukzessionswald aus Laubbäumen / Feldhecken Haselmäuse brauchen einen Verbund aus Hecken und strukturreichen, lichten Laubwäldern. Nisthöhlen in alten oder abgestorbenen Bäumen – in Ausnahmefällen begnügen sie sich auch mit Nistkästen und dichten Wurzelstöcken z.B. der Haselnusssträucher. Zur Konfliktvermeidung und -verminderung sind folgende Maßnahmen bei der Felssicherung vorgesehen und werden durch eine ökologische Baubegleitung überwacht:

  1. Gehölzfällung nur in der Zeit Oktober bis einschließlich Februar und nicht flächig, sodass auf 40% der Fläche Habitate zwischen Straße und Waldweg insbesondere für Vögel und Haselmäuse erhalten bleiben.
  2. Gehölzfällungen so, dass keine Überwinterungshabitate von Haselmäusen (dichte Haselnuss- sowie morsche Wurzel-Stöcke) gestört werden. Die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG können, bei Einhaltung der Konfliktvermeidungs- und verminderungsmaßnahmen, mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Sonstige Bibervorkommen am Heimbach sind bekannt. Der Wirkungsbereich hat Säugetiere keine Auswirkungen auf den Biber.

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Vorkommen sonstiger für das Vorhaben planungsrelevanter Säugetiere (Wolf, Wildkatze, Luchs) sind im Eingriffsbereich und in der näheren Umgebung nicht nachgewiesen.

Reptilien 21.12: Anthropogen freigelegte Felsbildungen (21.12 Straßenböschung): Die Eingriffs- und Wirkbereiche weisen aufgrund ihrer immer wieder offenen besonnten Lage entlang der L152 mittlere bis gute Habitateignung für Reptilien auf. Insbesondere die besonnten, strukturreichen Bereiche mit geeigneten Versteck-, Sonnen- und Eiablageplätzen, wie beispielsweise offene Bodenstellen, Stein- und Totholzstrukturen oder südexponierte Böschungen. Das Vorkommen planungsrelevanter Reptilienarten, insbesondere der Zauneidechse (Lacerta agilis) ist aufgrund der geeigneten Habitatstrukturen im unmittelbaren Eingriffsbereich zu erwarten. Zur Konfliktvermeidung und -verminderung sind folgende Maßnahmen bei der Felssicherung vorgesehen und werden durch eine ökologische Baubegleitung überwacht:

  1. Keine Fels-Beräumungen im Überwinterungszeitraum der Reptilien (ca. Oktober 2026 bis einschließlich März 2027).
  2. Keine Verankerungen oder Felsnägel bei Überwinterungs-Spalten der Reptilien.

Die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG können, bei Einhaltung der Konfliktvermeidungs- und verminderungsmaßnahmen, mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden

Amphibien Im Eingriffsbereich der Felssicherung sind keine Laichhabitate und Überwinterungshabitate vorhanden.

Der östllich der Felssicherung (M2) verlaufende Heimbachgraben stellt hingegen einen potenziell geeigneten Lebensraum für Amphibien dar. Insbesondere für den Feuersalamander (Salamandra salamandra), dessen Larven sich bevorzugt in kühlen, sauerstoffreichen Quellbächen entwickeln, besitzt das Gewässer eine potenzielle Bedeutung als Fortpflanzungshabitat. Da kein direkter Eingriff in den Heimbachgraben und die kleinen Grünflächen im Brückenbereich vorgesehen ist, sind unmittelbare Beeinträchtigungen aquatischer Fortpflanzungsstätten nicht zu erwarten.

Die Relevanzprüfung sieht keine Beeinträchtigung für Amphibien. Die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG können mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Schmetterlinge Der Eingriffsbereich weist aufgrund seiner Lage innerhalb eines überwiegend geschlossenen Waldbestands und der damit verbundenen Beschattung nur eine geringe Habitateignung für planungsrelevante Schmetterlingsarten auf. Insbesondere fehlen artenreiche, besonnte Offenlandbereiche sowie geeignete Raupenfutter- und Nektarpflanzen, die

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für die Entwicklung und Fortpflanzung vieler geschützter Schmetterlingsarten erforderlich sind. Die kleinflächigen grasbewachsenen Bereiche im Felsbereich sowie entlang der Zuwegung bieten aufgrund ihrer geringen Ausdehnung und der überwiegend schattigen Lage nur eingeschränkte Lebensraumbedingungen. Ein Vorkommen planungsrelevanter Schmetterlingsarten ist daher im unmittelbaren Eingriffsbereich nicht zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Artengruppe durch das Vorhaben können mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Weiterführende artenschutzrechtliche Untersuchungen werden nicht als erforderlich angesehen. Die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG können mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Käfer Der Eingriffsbereich weist aufgrund des überwiegend jungen Gehölzbestands und des Fehlens älterer Bäume mit ausgeprägten Habitatstrukturen nur eine geringe Eignung für planungsrelevante Käferarten auf. Im Bereich der Felssicherungen sind, wegen der regelmäßig erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen, lediglich geringe Mengen an liegendem Totholz vorhanden. Größere Totholzstrukturen, stark dimensioniertes Alt- und Moderholz sowie geeignete Habitatbäume fehlen hingegen. Aufgrund der fehlenden artspezifischen Habitatstrukturen ist ein Vorkommen planungsrelevanter Käferarten im Eingriffsbereich nicht zu erwarten. Erhebliche Beeinträchtigungen dieser Artengruppe durch das Vorhaben können daher mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. Weiterführende artenschutzrechtliche Untersuchungen werden nicht als erforderlich angesehen. Die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG können mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Libellen Es sind im Eingriffsbereich keine optimalen Habitate vorhanden. Die Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG können mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.

MOOSE Das Grüne Besenmoos (Dicranum viride) wurde von Lüth im Untersuchungsgebiet der Felssicherungsmaßnahme 1 gefunden und der Baumstandort mit einem roten Kreis markiert. Dadurch ist dieser Baum bekannt und kann dauerhaft erhalten bleiben. Damit werden Verbotstatbestände vermieden (siehe Anhang 4).

Vorkommen von ebenfalls planungsrelevantem Rogers Goldhaarmoos (Orthotrichum rogeri) sind nach Lüth (08-2026) nicht vorhanden.

Pflanzen Der unmittelbare Eingriffsbereich der Felssicherung weist keine Habitateignung für planungsrelevante Pflanzenarten auf. Weiterführende Untersuchungen werden daher nicht als erforderlich angesehen, sofern keine potenziell geeigneten Substrate oder Standorte beansprucht werden.

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Allgemeiner Auch für die „nur“ besonders geschützten Arten (z.B. Hautflügler, Fang- und Artenschutz: Heuschrecken) gelten das Tötungsverbot und das Zerstörungsverbot von Besonders Fortpflanzungs- und Ruhestätten des §44 BNatSchG Abs.1 Nr. 1 und 3. Die geschützte besonders geschützten Arten sind in der Bundesartenschutzverordnung Arten Anlage 1 Spalte 2 und im Anhang B der EG-Artenschutzverordnung aufgeführt. Im Weiteren zählen alle europäischen Vogelarten dazu (siehe unten). Für diese Arten ist jedoch keine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung vorgesehen. Sie werden nach Kratsch et al. (Juni 2018) unter der Eingriffsregelung nach §15 BNatSchG abgehandelt. Daher ist in der Regel nur zu prüfen, ob erhebliche Beeinträchtigungen durch die Felssicherung entstehen und wenn ja, ob sie kompensierbar sind. Da der unmittelbare Eingriffsbereich auch für die besonders geschützten Arten / Artengruppen keine essentiellen Habitate bietet, werden keine Beeinträchtigungen bzw. Konflikte mit besonders geschützten Arten verursacht.

4.3. Fazit bzw. Untersuchungsrelevanz

Planungs- Bei den Felssicherungsmaßnahmen müssen insbesondere die Habitate von relevante Arten • Zauneidechsen, „Schwerpunkt- • Haselmäusen und des arten“ • Grünen Besenmooses (siehe Anhang 5; Info aus dem Gutachten Lüth August 2026) durch Beiziehung einer ökologischen Baubegleitung berücksichtigt werden.

Konflikt- Folgende Konfliktvermeidungsmaßnahmen werden insbesondere für die vermeidung Haselmäuse (Nr. 1+2), Zauneidechsen (Nr. 3+4) und Moose (Nr. 5) eingehalten:

  1. Gehölzfällung nur in der Zeit Oktober bis einschließlich Februar und nicht flächig, sodass auf 40% der Fläche Habitate zwischen Straße und Waldweg insbesondere für Vögel und Haselmäuse erhalten bleiben.
  2. Gehölzfällungen so, dass keine Überwinterungshabitate von Haselmäusen (dichte Haselnuss- sowie morsche Wurzel-Stöcke) gestört werden.
  3. Keine Fels-Beräumungen im Überwinterungszeitraum der Reptilien (ca. Oktober 2026 bis einschließlich März 2027).
  4. Keine Verankerungen oder Felsnägel bei Überwinterungs-Spalten der Reptilien.
  5. Erhalt des markierten Trägerbaums (Quercus rubra) im Maßnahmenbereich 1. Dieser Baum, an dessen Fuß das Moos wächst, wurde dazu mit einem roten Farbkringel am Stammfuß markiert (siehe Anhang 4).

Resümee Die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG können bei Einhaltung der Konfliktvermeidungsmaßnahmen (siehe oben) mit hinreichender Sicherheit für alle planungsrelevanten Arten ausgeschlossen werden.

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proECO

WEHR, DEN 19.10.2026

CHR. SCHMIDT & CA. REBELL PROECO UMWELTPLANUNG GMBH HEINRICH-HEINE-STR. 3A 79664 W E H R

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Kartengrundlage: Basisdatensatz des LGRB, DGM (Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg, www.lgl- AANNHHAANNGG 11 RReelleevvaannszcchheecckk bw.de, Az.: 2851.9-1/19; DGM025: Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw.de, www.govdata.de/dl-de/by-2-0)

zzuurr FFeellssssiicchheerruunngg aann ddeerr LL115522

Koordinatenreferenzsystem / Höhenreferenzsystem: ETRS89_UTM32 / DHHN2016

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422700 422800 422900 423000 550 gnMgw

1 0 540 6 3,600 530

520 6 0 0 5 9 0 3,500 I I I

510 gnM 0 I 3,700 580 5 7 0 I

6 5 0 5 5 0 4 5 0 3 5 0 2 5 gnMgw

3,400 0 0 5 0 9 4 0 8 4

I 470 510 4 6 0

4 9 0

422700 422800 422900 423000 0059625

0049625 0059625

0049625

±

Kartengrundlage: ANHANG 2 Relevanzcheck

Basisdatensatz des LGRB, digitales Geländemodell (DGM1),

zur Felssicherung an der L152

ALKIS-Datensatz (Stand 02/2025) (Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Land- entwicklung Baden-Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19)

Koordinatenreferenzsystem: ETRS89_UTM32

Rippolingen -->

empfohlener Hochenergieschutzzaun

bergseitige Seiten- und Rückverspannung

Profile numerische Sturzmodellierung

empfohlene Vernetzung

Felsausbisse

Höhenlinien (Äquidistanz: 10 m)

Fahrbahn L152 n Stationierung L152 e g n Gewässer c ki

ä S Geologie d a Gneis-Migmatit-Komplex B

< Murgtal-Gneisanatexit-Formation (gnM) 0 25 50 100 Grauwackengneis in der gnM (gnMgw) Meter

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M i c h a e l

Lüth

B ü r o f ü r Umweltplanung

Felssicherungsmaßnahmen an der L 152 bei Rippolingen 2027

Naturschutzfachliche Einschätzung Moose und Flechten

Michael Lüth August 2026

Einleitung

Abbildung 1: Die zwei zu sichernden Bereiche westlich Rippolingen, 1: Schutzzaun (gelb), 2: Über- netzung (rot) und Schutzzaun (gelb).

Entlang der L 152 westlich Rippolingen gibt es einige instabile Felsabschnitte, welche die Verkehrs- sicherheit der Straße gefährden können und die 2027 durch Netze und Schutzzäune gesichert werden sollen (Abb. 1). In der weiteren Umgebung sind Vorkommen mehrerer seltener und geschützter Moos- arten bekannt. Um eine Zerstörung eventueller weiterer Vorkommen zu vermeiden, sollten die betrof- fenen Abschnitte auf seltene, gefährdete und geschützte Moose und Flechten abgesucht werden.

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Ergebnisse

Maßnahme 1: Schutzzaun südlich der Totenbühlhütte

Abbildung 2: Blockwald oberhalb der Zauntrasse bei Maßnahme 1 (Lage siehe Abb. 1). Der Hochsi- cherheitszaun verläuft direkt unterhalb des Bildbereiches und die Rückverspannung reicht in diese (auf dem Bild dargestellte) Fläche hinein.

Die Zauntrasse mit Ihrer Rückverspannung befindet sich an einem fels- und blockreichen Südhang mit lichtem Bewuchs an Bäumen wie Eiche, Ahorn und Hainbuche (Abb. 2). Durch die instabile Hanglage kommt es mehrfach zu Störungen und Auflichtungen, was durch Arten wie Brennnessel, Brombeere, Himbeere und Efeu angezeigt wird. Der Schutzzaun verläuft entlang, bzw. auf einem Fußweg. Die Rückverspannung liegt im blockreichen Hang. Der Moos- und Flechtenbewuchs besteht fast aus- schließlich aus häufigen Arten der lichten Blockwälder. Allerdings mit einer Ausnahme: An einer Rot- Eiche (Quercus rubra), einer eingebrachten und bei uns fremden Forstart, wurde im Fußbereich ein größeres Polster mit der FFH-Art Dicranum viride entdeckt (Abb. 3 u. 4). Dies ist sofern ungewöhn- lich, dass die Art schon eher selten an Eichen gefunden wird, an Roteiche sind uns solche Vorkommen bisher nicht bekannt. Artenliste der bei Maßnahme 1 beobachteten Moosen und Flechten: Atrichum undulatum, Brachythecium rutabulum, Bryum capillare, Ceratodon purpureus, Cladonia chlorophaea coll., Cladonia coniocraea coll., Dicranum scoparium, Dicranum viride, Diphyscium foliosum, Diplophyllum albicans, Eurhynchium striatum, Hedwigia ciliata, Hedwigia stellata, Hypnum cupressiforme, Isothecium alopecuroides, Lepraria membranacea, Metzgeria furcata, Plagiochila porelloides, Plagiomnium affine, Pleurozium schreberi, Polytrichum formosum, Radula complanata, Thamnobryum alopecuroides und Tortella tortuosa.

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Abbildung 3: Lage des entdeckten FFH-Mooses Dicranum viride.

Abbildung 4: Dicranum viride an Quercus rubra. Der Baum wurde von uns mit rotem Kringel am Stamm markiert.

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Maßnahme 2a: Schutzzaun östlich der Totenbühlhütte

Abbildung 5: Blockreicher Hang mit Buche und Eiche, in dem die Rückverspannung des Schutzzau- nes erfolgen wird.

Am Osthang des Totenbühl befindet sich ein ähnlicher blockreicher Wald, mit teilweise Felsen durch- setzt, wie bei Maßnahme 1 am Südhang. Allerdings ist der Wald eher älter und weniger gestört wie der am Südhang. Es handelt sich um einen Buchen-Eichenwald mit überwiegend alten Bäumen (Abb. 5). Bei diesem Waldbestand hätten wir eigentlich eher mit Dicranum viride gerechnet, allerdings war diese Art nicht im Bereich der Eingriffe vorhanden. Da es auch viel Totholz am Boden gab, wurde außerdem intensiv nach dem Koboldsmoos Buxbaumia viride gesucht, da diese Art in den FFH- Gebieten der Umgebung mehrfach bekannt ist. Diese Art kommt auf der Fläche aber ebenfalls nicht vor. Folgende Moos- und Flechtenarten wurden hier notiert: Atrichum undulatum, Brachythecium rutabulum, Bryum capillare, Cladonia chlorophaea coll., Clado- nia coniocraea coll., Dicranum scoparium, Diplophyllum albicans, Eurhynchium striatum, Frullania dilatata, Frullania tamarisci, Grimmia hartmannii, Hypnum cupressiforme, Isothecium alopecuroides, Lepraria membranacea, Leucobryum glaucum, Metzgeria furcata, Orthotrichum affine, Orthotrichum speciosum, Orthotrichum striatum, Plagiomnium affine, Pleurozium schreberi, Polytrichum formo- sum, Radula complanata, Thamnobryum alopecuroides. Bei den beobachteten Moosen und Flechten handelt es sich ausschließlich um häufige und weit ver- breitete Arten.

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Maßnahme 2b: Übernetzung der Felsen entlang der Straße

Abbildung 6: Steilwand mit bröckeligem Fels, der durch eine Übernetzung gesichert werden soll.

Unterhalb des Schutzzaunes (Maßnahme 2a) sollen die brüchigen Felsen entlang der Straße mit einer Übernetzung gesichert werden (Abb. 6). Die möglichen Beeinträchtigungen beschränken sich (ausge- nommen der Logistik wie Transport und Lagerung des Materials) ausschließlich auf den anstehenden, nicht natürlich, sondern durch den Straßenbau freigestellten Felskörper. Der Felsbereich hat etwa eine Höhe von 3-5 Meter und die betroffene Felswand erstreckt sich über eine Länge von ca. 20 m. Das Gestein ist überwiegend bröckelig, die Spalten meist sandig gefüllt und die Arten sind weitgehend aus dem Spektrum der weit verbreiteten und häufigen Pionierarten. Dazwischen gibt es nur wenige Berei- che mit hartem Fels, an dem dann auch einige typische, wenn auch häufige Felsmoose zu finden sind. Folgende Arten konnten notiert werden: Brachythecium rutabulum, Bryum capillare, Campylopus introflexus, Ceratodon purpureus, Chry- sothrix chlorina, Cladonia chlorophaea coll., Dicranella heteromalla, Dicranum scoparium, Fissidens dubius, Frullania dilatata, Homalothecium lutescens, Homalothecium sericeum, Hypnum cupressi- forme, Isothecium alopecuroides, Lepraria membranacea, Lophocolea minor, Plagiochila porelloides, Pogonatum aloides, Polytrichum formosum, Racomitrium heterostichum, Schistidium crassipilum, Schistidium elegans, Thuidium tamariscinum, Tortella tortuosa.

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Wertung der Beeinträchtigungen

Bei den geplanten Felssicherungsmaßnahmen an der L 152 westlich Rippolingen werden 2 Schutzzäu- ne und eine Übernetzung installiert, da instabiles Felsmaterial auf die Straße zu stürzen droht. Die Beeinträchtigungen für Moose und Flechten, welche dabei entstehen können, liegen nicht an den Net- zen und den Zäunen selbst, sondern an der Befestigung derselben durch das Einzementieren der Fels- anker. Dabei gelangt, je nach Bauweise und Durchführung, mehr oder weniger Zement auf Felsflächen und Umgebung. Die kontaminierten Flächen sind daraufhin für Jahrzehnte für eine Besiedlung durch standortstypische Arten unbrauchbar. Bei sorgsamem Arbeiten beschränken sich diese Eingriffe auf die Bohrlöcher selbst und sind daher nur von geringem Umfang. Bei unaufmerksamer Durchführung der Arbeiten können jedoch große Bereiche der Felsfläche für standortstypische Arten zerstört werden. Bei den Arten, welche an den betroffenen Felsen und im Umfeld gefunden wurden, handelt es sich überwiegend um häufige und weit verbreitete Moose und Flechten, die keinen besonderen Schutz be- dürfen. Einige der Arten sind felstypisch, aber nicht selten, gefährdet und geschützt. Eine Ausnahme stellt Dicranum viride (Grünes Besenmoos) dar, welches an einer Stelle des Schutz- zaunes der Maßnahme 1 gefunden wurde (Abb. 4). Das Vorkommen liegt innerhalb des Bereiches, in dem die Rückverspannung des Zaunes vorgenommen wird. Dicranum viride ist ein FFH-Anhang II Moos und die Lebensräume der Art sind zu schützen. In der weiteren Umgebung sind in und außer- halb der dort befindlichen FFH-Gebiete weitere solcher Vorkommen bekannt.

Vermeidung von Beeinträchtigungen

Neben dem allgemeinen Schutz von Felsflächen und Blockwälder durch sorgsames Arbeiten in diesen Bereichen, soll jegliche Beeinträchtigung des Vorkommens von Dicranum viride vermieden werden. Der Trägerbaum (Quercus rubra), an dessen Fuß das Moos wächst, wurde dazu mit einem roten Farb- kringel am Stammfuß markiert (Abb. 4), so dass jegliche negativen Einflüsse auf diesen Bereich ver- hindert werden können.

Freiburg, 15.08.2026

Michael Lüth

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