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Felssicherungsarbeiten an der L152 zwischen Bad Säckingen und Rippolingen

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Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 · 79095 Freiburg i. Br. Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau

Regierungspräsidium Freiburg Referat 95 - Landesingenieurgeologie Referat 47.3 - Baureferat Süd Name: Volker Bodien Rathausplatz 5 Telefon: 0761 208-3225 79713 Bad Säckingen E-Mail: Volker.Bodien@rpf.bwl.de

Geschäftszeichen: RPF95-4764-47/3/2 (bei Antwort bitte angeben)

Datum: 29.07.2026

Ingenieurgeologische Stellungnahme zur Ausschreibung von Sicherungsmaßnahmen an der L152 zwischen Bad Säckingen und Rippolingen (vNK 8413 004 nNK 8413 007 Stat. 2,400 bis 2,600, Lkr. Waldshut)

Ingenieurgeologische Stellungnahme des LGRB zu einem labilen Felsturm an der L 152 zwischen Bad Säckingen und Rippolingen (vNK 8413 004 nNK 8413 007 Stat. 2,500) vom 18.10.2024 (Az.: RPF95-4764-47/1/1)

E-Mail des Regierungspräsidiums Freiburg, Referat 47.3 Baureferat Süd vom 31.03.2026

Geländebegehung des Ladesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) am 30.06.2026

E-Mail der Straßenmeisterei Görwihl-Segeten vom 16.07.2026

Anlagen

Anlage 1 Übersichtslageplan mit Sicherungen, Maßstab 1 : 1000

Anlage 2 Rockfall-Berechnungen

Anlage 3 Versuchsablauf Zugversuche (Schutzzaun TSC-250-ZD)

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Sautierstraße 26 E-Mail: abteilung9@rpf.bwl.de Homepage: www.rp-freiburg.de 79104 Freiburg i. Br. Telefon: 0761 208-3300 Serviceportal: www.service-bw.de

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1 Beauftragung und Vorbemerkungen

Im Zuge der Beräumung eines labilen Felsturms im Herbst 2024 wurde empfohlen, den Ab- schnitt der L152 zwischen Bad Säckingen und Rippolingen (vNK 8413 004 nNK 8413 007, um Stat. 2,500) hinsichtlich einer Gefährdung durch Sturzprozesse zu begutachten (Stellungnahme des LGRB vom 18.10.2024, Az.: RPF95-4764-47/1/1).

Mit E-Mail vom 31.03.2026 hat das Regierungspräsidiums Freiburg, Referat 47.3 Baureferat Süd das LGRB beauftragt, den betreffende Hangbereich zu begutachten. Daraufhin wurde der Ab- schnitt vNK 8413 004 nNK 8413 007 Stat. 2,400 bis 2,600 am 30.06.2026 durch Mitarbeiter des LGRB begangen, um folgende Abklärungen zu treffen:

• Geologische Verhältnisse und Disposition für Sturzprozesse

• Beurteilung und Maßnahmen

Grundsätzlich liegen dem LGRB derzeit keine Kenntnisse über Sturzereignisse vor, welche bis in den Straßenraum reichten (vgl. E-Mail der Straßenmeisterei Görwihl-Segeten vom 16.07.2026).

2 Geologische und morphologische Verhältnisse

Die L152 von Bad Säckingen nach Rippolingen verläuft im begutachteten Abschnitt im Gewann “Totenbühl“ am Südhang des Eggbergs. Die bergseitig der Fahrbahn anschließende, tw. senk- rechte Felsböschung ist ca. 3 – 4 m hoch. Darüber schließt ein Wanderweg gefolgt von einem bewaldetem, zumeist etwa 35 bis 45° geneigtes Hanggelände an.

In diesem befinden sich mehrere Felsausbisse. Durch einzelne herausragende Felsbereiche kommt es zudem zu steilen Geländesprüngen und Rampen innerhalb des Hanggeländes. In den Felsböschung tritt der anstehende Grauwackengneis (Biotit-Plagioklas-Gneis) sowie nach Os- ten hin die Murgtal-Gneisanatexit-Formation zu Tage. Die oberflächennah aufgelockerten Festgesteine sind größtenteils mit Hangschutt und Geröllhalden bedeckt (vgl. auch Anhang 1).

Das harte, scharfkantige Festgestein ist von wandparallelen sowie orthogonal dazu verlaufen- den Trennflächen durchzogen.

3 Schutzgebiete und Erdbebenzone

Das Gebiet ist nach dem Daten- und Kartendienst des LUBW als Biotop „Eichenbestände am Totenbühl“ (Biotop-Nr. 284133373937) sowie als Naturpark „Südschwarzwald“ (Nr. 6) verzeich- net.

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Nach der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen für Baden-Württem- berg (Innenministerium Baden-Württemberg, 2005) liegt das Projektgebiet in der Erdbebenzone 2 und im Bereich der Untergrundklasse R nach DIN 4149:2005-04.

4 Gefährdungskartierung und Beurteilung

Im Zuge der Begutachtungen 2026 wurden einerseits die maximale Sturzkörperkubatur, ande- rerseits die Priorität (siehe Tab. 1) weiterer Maßnahmen (aktive/passive Sicherungsmaßnah- men) abgeschätzt und bewertet.

Tab. 1 Klassifikation der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Sturzereignisses bzw. Dringlichkeit von Maßnahmen

Priorität P1 P2 P3 P4

Qualitative akut kurzfristig mittelfristig langfristig Beschreibung

Sicherungsmaßnahme Nachkontrolle Sicherungsmaßnahme erforderlich (innerhalb der Dringlichkeit Sofortmaßnahme dringend (Winterhalb- (innerhalb der nächs- nächsten 5 jahr 2026/27) ten ca. 2–3 Jahre) Jahre)

Eine ausführliche Fotodokumentation aller Gefährdungsbereiche liegt im LGRB vor und kann bei Bedarf eingesehen werden.

Abb. 1 ca. 1,7 m3 großer Block unmittelbar bergseits des Wanderweges als stummer Zeuge der Sturzaktivität

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In den Hangbereichen waren sowohl „stumme Zeugen“ als auch Geröllfelder zu beobachten, die auf vergangene Steinschlagaktivitäten schließen lassen (vgl. Abb. 1).

Die massigen Felsen des Grundgebirges bilden aufgrund von Entspannungsvorgängen sowie den natürlichen Verwitterungsvorgängen vorwiegend kubische Kluftkörper aus. Durch rück- schreitende Entfestigungen (in Folge von Kluftwasserdruck, Regen, Eissprengung, Einwachsen von Wurzeln etc.) kommt es zu einer Destabilisierung, was langfristig zu Stein- und Blockschla- gereignissen führt.

Abb. 2 Aufgelockerte Felsböschung mit tw. vorbewegten Kluftkörpern und einer Kubatur von verbreitet 0,5 – 1,0 m3 (vgl. Profil 1)

Die oben beschriebenen Prozesse haben zur Ausbildung einzelner Felskörper innerhalb der Fel- sausbisse geführt (vgl. Abb. 2). Diese haben sich verbreitet im Bereich von Trennflächen sichtbar vom Gesteinsverband gelöst und bilden zumeist ca. 0,5 bis 1,0 m³ große Kluftkörper aus. Darüber hinaus befinden sich innerhalb der Geröllfelder lokal auf Reibung liegende, zwischengelagerte Blöcke mit Kubaturen von ca. 1 m3 bis vereinzelt bis 2 m3 (vgl. Abb. 3). Die Gefahrenpunkte wurden durch das LGRB kartiert und dokumentiert. Bei Bedarf können diese beim LGRB eingesehen wer- den. Bei einem Absturz stellen sowohl die Kluftkörper aus dem Felsverband als auch die Blöcke aus den Geröllfeldern eine Gefährdung für die Verkehrsraum der L152 dar.

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Abb. 3 Vorbewegter Großblock (ca. 2,0 m3) der Priorität P2 im mit geröllbedecktem Hanggelände

Aufgrund der Geländesteilheit, der Kluftkörper in ungünstiger Disposition und der stummen Zeu- gen betroffenen Hangabschnitt wurden zur Abschätzung der auftretenden Sturzenergien und Sprunghöhen mehrere numerische Sturzmodellierung ausgeführt. Diese werden nachfolgend (Kap. 5) beschrieben.

5 Numerische Sturzmodellierung

5.1 Methodik

Zur Analyse der Gefährdung der Infrastruktur entlang der Felsböschungen der Landesstraße L152 sowie zur Bemessung der erforderlichen Energieaufnahmekapazität und Höhe der Schutz- maßnahmen wurden numerische 2-D-Steinschlagsimulationen mit dem Programm ROCKFALL, Version 6.1 (Dr. Spang GmbH, 2005) berechnet und ausgewertet. Damit lässt sich entlang eines frei wählbaren Hangprofils (Bemessungsprofil) die Kinematik einzelner Sturzblöcke (z. B. Ener- gie, Sprunghöhe, Reichweite und Anzahl) nach der Starrkörpermethode berechnen. Als konser- vative Annahme wird davon ausgegangen, dass die Sturzblöcke während des Prozesses als Einzelblöcke abstürzen und sich nicht in mehrere Fragmente zerlegen. Eingabeparameter die- ses Computerprogramms sind – neben dem Hangprofil – Sturzkörpergröße und -form (Kugel oder Zylinder), Position des Abbruchbereichs (Startbereich) sowie die Untergrundeigenschaf- ten (Dämpfung und Rauigkeit).

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Bei der Simulation mehrerer Sturzkörper lassen sich für das Hangprofil die Sprunghöhen der Sturzblöcke grafisch darstellen. Für beliebig wählbare Positionen (Kontrollquerschnitte bzw. potenzielle Standorte von Fangzäunen) entlang des Hangprofils können zudem die Häufigkeits- verteilung sowie statistische Kennwerte (Extremwerte, Mittelwert und Standardabweichung) der o. g. Parameter berechnet und dargestellt werden.

5.2 Auswahl der Profilschnitte

Für die Gefährdungsanalyse wurden insgesamt zwei repräsentative Profilschnitte ausgewählt. Profil 1 befindet sich im Bereich der Felsböschung mit Kluftkörpern zw. 0,5 bis 1,0 m3; Profil im Bereich des Hanggeländes Großblöcken bis 2,0 m3 (vgl. Kap. 4 und Anlage 1). Die verwendeten Kubaturen und die Startpunkte der Berechnungen sind in Tab. 2 einander gegenübergestellt.

Tab. 2 Übersicht der Profilschnitte, die verwendeten Kubaturen und die Startpunkte der Berechnungen

ProfilKubaturStartpunkt
[m3][m]

Profil 1 0,5 17

Profil 1 1,0 17

Profil 2 1,0 6

Profil 2 1,5 6

Profil 2 2,0 6

5.3 Eingabeparameter

Für die numerischen Simulationen wurden vier charakteristische Hangprofile auf Grundlage des hochauflösenden digitalen Geländemodells (DGM025) des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) erstellt (s. Anlage 1).

Bei der Kartierung wurde der Untergrund in Untergrundklassen eingeteilt (vgl. Tab. 3). Die kar- tierten Untergrundklassen wurden auf die Hangprofile übertragen und entsprechend ab- schnittsweise zugeordnet. Den Untergrundklassen wurden für die ROCKFALL-Berechnungen die auf die örtlichen Verhältnisse angepassten Eingabeparameter zugewiesen (vgl. Tab. 3).

Die Simulationen wurden für kugelförmige Sturzkörper durchgeführt und die vorhandene, spär- liche Bewaldung nicht berücksichtigt (konservative Annahme). Für die Eingabe in ROCKFALL wurde hierzu für das Sturzkörpervolumen der Ersatzradius einer Kugel mit vergleichbarem Vo- lumen ermittelt. Bei jeder Simulation wurden Tausend Sturzprozesse berechnet.

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Tab. 3 Eingabeparameter für die Modellierung von Steinschlagereignissen mit ROCKFALL 6.1

Untergrund- klasseReibungswinkelDämpfungsfaktorRollwi- derstandRauigkeit
dynamisch [°]statisch [°]normaltangentialAmpli-Fre-
tudequenz
[m][m]

30 40 0,06 0,93 0,02 Fels 0,30 1,50 ± 5 % ± 5 % ± 10 % ± 10 % ± 10 %

25 35 0,04 0,85 0,15 Geröllhalde 0,40 3,00 ± 5 % ± 5 % ± 15 % ± 10 % ± 20 %

20 35 0,04 0,85 0,15 Hangschutt 0,80 5,00 ± 10 % ± 10 % ± 15 % ± 10 % ± 20 %

15 30 0,04 0,85 0,15 Forstweg 0,05 5,00 ± 10 % ± 10 % ± 15 % ± 10 % ± 20 %

30 40 0,06 0,9 Straße 0,02 0,05 5,00 ± 5 % ± 5 % ± 5 % ± 5 %

5.4 Resultate und Bewertung

Die detaillierten Ergebnisse der Steinschlagmodellierung sind in Anlage 2 der Stellungnahme beigefügt. Sie enthalten für jeden Schnitt und gerechneten Versagensblock folgende Doku- mente:

• Das Hangprofil mit Darstellung der Trajektorien (Sturzbahnen) • Die Häufigkeitsverteilung und statistische Kennwerte der kinetischen Energie sowie der Sprunghöhe für die Barriere, dargestellt als Summenhistogramm

Bei den Berechnungen gibt es hohe Maximalwerte, die durch einzelne Ausreißer hervorgerufen werden. Daher wurde für die Bemessung der Steinschlagschutzzäune oberhalb der Straßenbö- schung für jedes Hangprofil die Summe aus dem Mittelwert und der zweifachen Standardab- weichung der kinetischen Energie berechnet. Dies entspricht (bei einer Normalverteilung) etwa dem 97,7 %-Perzentil1.

Nachfolgend sind die in den untersuchten Hangprofilen mit den exemplarischen Versagenskör- pern ermittelten Energien und Sprunghöhen in Tab. 4 aufgeführt.

1 Ein 97,7 %-Perzentil bedeutet, dass max. 2,3 % der Ereignisse über dem Perzentilwert liegen. Perzentilwerte sind in der Statistik gebräuchliche Referenzwerte und stellen einen Kompromiss aus der geforderten Sicherheit und einer technischen Machbarkeit dar. Bei Sturzsimulationen ist die Verwendung des 95 %- Perzentil verbreitet. Als konservative Annahme wurde das 97,7 %- Perzentil zur Dimensionierung angewandt.

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Tab. 4 Ermittelte Energien (Mittelwert plus zweifache Standardabweichung) und minimale Barrierenhöhen

ProfilKubaturEnergiemin. Barrierenhöhe
[m3][kJ][m]

Profil 1 0,5 98.2 1.43

Profil 1 1,0 200.4 1.69

Profil 2 1,0 122.5 1.70

Profil 2 1,5 188.1 1.83

Profil 2 2,0 232.3 1.72

Durch Erstellung eines Schutzzauns der Energieklasse 250 kJ mit einer Höhe von 2,5 m können folglich alle Blöcke der maßgeblichen Profile (vgl. Tab. 4) zurückgehalten werden.

6 Empfohlene Maßnahmen: Erstellung eines Steinschlagschutz-

zauns und Beräumung

Zur Minderung der Gefährdungen durch Sturzprozesse wird die Erstellung eines Steinschlag- schutzzauns der Klasse 1 (250 kJ) nach EAD2 empfohlen. Dadurch kann die bestehende flächige Gefährdung durch Sturzprozesse dauerhaft gemindert werden.

Die ungefähre Lage des Schutzzauns ist in Anlage 1 verzeichnet. Eine detaillierte Vordimensio- nierung des Schutzzauns befindet sich in Kap. 7. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten empfiehlt das LGRB die Errichtung des Schutzzauns unmittelbar bergseits des bestehenden Wanderweges:

• Aufgrund der Geländesteilheit ist die Errichtung das Schutzzauns unmittelbar bergseits der Straße nicht möglich • Bei einer Errichtung des Schutzzauns talseits des Wanderweges würden die notwendigen Rückverspannungen im Bereich des Weges liegen, zudem wäre keinerlei Schutzwirkung des Zaunes für den Wanderweg vorhanden • Bei einer weiter bergseits geführten Zauntrasse bestehen aufgrund der Rampen und Steil- stufen im Gelände erhöhte Risiken durch ein überspringen des Schutzzauns • Die Variante bergseits des Wanderweges stellt somit einen sinnvollen Kompromiss aus den topographischen Gegebenheiten einerseits sowie einen möglichst geringen Eingriff in die Hangbereiche (wirtschaftlichere Bauweise, Wanderweg dient als Arbeitsraum, Minimie- rung im Hinblick auf Naturschutz) dar. Bei kleineren Ereignissen wäre zudem auch ein

2 EOTA (July 2018): EAD 340059-00-0106- Falling Rock Protection Kits

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Schutz für den Wanderweg vorhanden. Die Auslenkung des Schutzzauns im maximalen Er- eignisfall (MEL) beträgt 3,9 m und liegt somit im Bereich des Wanderweges, so dass dieser im maximalen Ereignisfall weiterhin (gemindert) betroffen wäre.

Das Blockfeld (vgl. Abb. 4 und Anlage 1) befindet sich ca. 15 m östlich der Zauntrasse. Die Ein- zelblöcke sind auf Lagestabilität zu prüfen und ggf. entsprechend zu beräumen bzw. lagesicher Einzubauen. Der Bereich zwischen der Zauntrasse und der Straße sowie ggf. auch entlang der geplanten Zauntrasse (vgl. z. B. Abb. 1) ist ebenfalls auf labile, absturzgefährdete Partien zu prüfen und zu beräumen:

• Prüfung bzw. Beräumung von Felsabschnitten oder Einzelblöcken sind durch eine in Fels- beräumungen erfahrene Fachfirma durchzuführen. • Labile, absturzgefährdete Blöcke sind hierbei aus der Straßenböschung zu entfernen. Die Beräumung soll dabei schonend mit dem Räumeisen ausgeführt werden. In Einzelfällen kann der Einsatz mobiler Kleingeräte wie z. B. Druckluftkissen, Seilzüge, Hydraulikstempel erforderlich werden. • Sollten nach der Beräumung etwaige maßgebliche Instabilitäten verbleiben, sind ergän- zende Einzelsicherungsmaßnahmen zu prüfen und nach erneuter ingenieurgeologischer Beurteilung festzulegen. • Die straßennahen Böschungen sollten dabei ausgestockt werden. Bei Bedarf ist der Ban- kettgraben auszuräumen und ggf. neu zu profilieren.

Abb. 4 Zu beräumendes Blockfeld (s. rote Markierung) ca. 15 m östlich der Zauntrasse

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7 Dimensionierung Steinschlagschutzzaun

7.1 Spezifikation

Die ungefähre Zauntrasse mit einer Länge von 120 m ist in der Anlage 1 eingetragen, in Tab. 5 befinden sich ergänzende Angaben zur Spezifikation des Steinschlagschutzzauns für die Aus- schreibung. Der Zaun sollte eine Höhe von 2,5 m aufweisen. Daraus resultieren rückwärtige Ab- spannungen mit einer Länge von ungefähr ca. 4 m (in Abhängigkeit von der bestehenden Topo- graphie).

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Tab. 5 Spezifikation des Schutzzauns (250 kJ)

Energieklasse 1 (250 kJ) gemäß EAD3

Länge ca. 10 m 120 m

Höhe 2,5 m

Stützenabstand 8–12 m (im Mittel 10 m)

Anzahl Stützen 13

Mikropfähle Gewindestabstahl B500B, Ø 25 mm, dick verzinkt

mind. 3 m bei reiner Felseinbindung, Länge max. 5 m bei reiner Lockergesteinseinbindung4

Anzahl 26

Art seitlich sowie bergseitig versetzt angeordnet in V-Form

Gewindestabstahl B500B, Ø 25 mm, dick verzinkt inkl. gleichwerti- Typ ger Ankerbügel

mind. 3 m bei reiner Felseinbindung, Länge max. 5 m bei reiner Lockergesteinseinbindung4

Anzahl 14

Gewindestabstahl B500B, Ø 28 mm, dick verzinkt inkl. gleichwerti- Typ ger Ankerbügel

mind. 3 m bei reiner Felseinbindung, Länge max. 7 m bei reiner Lockergesteinseinbindung4

Anzahl 4 (inkl. 1 x Tragseiltrennung)

Steinschlagschutzzaun
Verankerung Stützen
Abspannung
Verankerung Rückhalteseile
Verankerung Seitenab- spannungen

7.2 Hinweise und Empfehlungen zur Ausführung

Die Angaben zur Verankerung der Stützen sowie der Abspannung der Schutzzäune der Ener- gieklasse 1 nach EAD (250 kJ) resultieren aus einer Vorbemessung der sog. Steinschlagbarrie- ren TSC-250-ZD der Firma Trumer Schutzbauten GmbH mit 1-facher seitlicher Abspannung. Es wurde weiterhin davon ausgegangen, dass bei der Gründung der Schutzzäune Grundplatten mit einer Verankerung mittels je einem Schräg- und Vertikalanker verwendet werden.

3 EOTA (July 2018): EAD 340059-00-0106- Falling Rock Protection Kits 4 oder Einbindung in mind. 2 m unverwitterten, gering geklüfteten Fels

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Sollte ein anderes Fabrikat bzw. ein Schutzzaun eines anderen Herstellers gewählt werden, sind die Art und Längen der Mikropfähle sowie der Rück- und Seitenanker zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Je nach Verlauf der Schutzzäune sind ggf. Runsensetze, Zwischenabspannungen, Tragseiltren- nungen (eine Tragseiltrennung ist in Tab. 5 eingerechnet) und Zaunüberlappungen notwendig. Diese sind in den angegebenen Mengen ggf. nicht enthalten. Um die notwendigen Eingriffe zu minimieren, sollte möglichst der maximale Stützenabstand (12 m) gewählt werden.

Die Bohrdurchmesser der Mikropfähle für die Schutzzäune und die Einzelsicherungen sind in Tab. 7 abhängig von den verwendeten Verankerungselementen dargestellt. Werden bei den Mikropfählen Muffen verwendet, sind die Bohrdurchmesser ggf. anzupassen, um eine Minde- stüberdeckung mit Mörtel von 20 mm einzuhalten.

Tab. 6 Bohrdurchmesser in Abhängigkeit von den Verankerungselementen

Verankerungselement Bohrdurchmesser

GEWI B500B, Ø 25 mm 70 mm

GEWI B500B, Ø 28 mm 70 mm

Die erforderlichen Längen der Mikropfähle sind den geologischen Bedingungen vor Ort anzu- passen. Bei evtl. auftretenden Klüften, Spalten oder tiefer reichenden Verwitterungszonen bzw. bei Bereichen mit Lockergesteinsauflage sind entsprechende Mehrlängen vorzusehen. Hier ist besonders auf die Ausführung eines einwandfreien Verpresskörpers zu achten. Es ist aufgrund von Erfahrungen, die im Zuge anderer Sicherungsmaßnahmen in vergleichbaren geologischen Verhältnissen gemacht wurden, davon auszugehen, dass es insbesondere im Hangschutt und insbesondere den Geröllfeldern zu Problemen durch nicht standfeste Bohrlöcher und durch Mörtelverluste beim Verpressen kommen kann (vgl. Kap. 7.4), weshalb hier ggf. verrohrtes Boh- ren und die Zuhilfenahme von Mörtelstrümpfen vorzusehen ist. Die Verwendung von Selbst- bohrankern (z. B. Ischebeck TITAN) wird aufgrund der wahrscheinlichen Mörtelverluste im blo- ckigen Hangschutt resp. den Geröllfeldern nicht empfohlen.

Die Verpressung der Mikropfähle hat fachgerecht im Kontraktorverfahren vom Bohrlochtiefsten bis zum Bohrlochmund zu erfolgen. Bei einem Absinken des Mörtelspiegels im Bohrloch sind die Bohrlöcher fachgerecht nachzuverpressen.

Die Drahtseilenden sind mittels Drahtseilklemmen (nach DIN EN 13411-5) fachgerecht zu si- chern. Bei der Montage sind dabei die von Hersteller vergebenen Spezifikationen (Anzahl Seil- klemmen, Anzugsdrehmoment, Seilendenüberstand etc.) zu beachten.

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Alle eingesetzten Materialien sollten über einen geeigneten Korrosionsschutz (z. B. Nägel dick verzinkt etc.) verfügen.

7.3 Statische Probebelastungen / Zugversuche an Bauwerkspfählen des Steinschlagschutzzauns

Nach Fertigstellung der Stützenverankerungen und Verankerungen der Abspannungen der Schutzzäune sind pro Zaunbauwerk an mind. zwei GEWI-Mikropfählen von Zaunfundamenten und mind. zwei Seiten- bzw. Rückverankerungen Zugversuche in Anlehnung an DIN EN 14199 bzw. DIN EN 18539, DIN EN ISO 22477-2 und EA Pfähle durchzuführen. Die Auswahl der zu prü- fenden Verankerungen sollte gemeinsam durch den Gutachter und den Auftraggeber anhand von vorliegenden Ausführungsdokumentationen (Bohr- und Verpressprotokolle) erfolgen. Die ausgewählten Verankerungselemente sind in mind. zwei Belastungszyklen in einzelnen Last- schritten bis zu den im Folgenden in Tab. 8 genannten maximalen Prüfkräften F zu belasten. P

Tab. 7 Maximale Prüfkräfte F für die jeweiligen Schutzzaunklassen P

EnergieklasseF Stützenverankerung P [kN]F Rückabspannung P [kN]F Seitenabspannung P [kN]
Schutzzaun
(Rückhalteenergie in
kJ)

1 (250) 99 88 193

Dabei wird jede Laststufe für eine bestimmte Zeit konstant gehalten, um das Kriechmaß zu be- stimmen. Die maximale Last im ersten Zyklus muss in mind. vier Laststufen erreicht werden, im zweiten Zyklus muss F in mindestens acht Laststufen erreicht werden, wobei die ersten vier P Laststufen den Laststufen des ersten Zyklus entsprechen. Die Entlastung des Pfahls sollte nach dem ersten Zyklus in mind. zwei Laststufen und nach dem letzten Zyklus in mind. vier Laststufen erfolgen. Nachdem die Verschiebungen unter 0,05 F abgeklungen sind, sollte der Pfahl voll- P ständig entlastet werden. Ein schematisches Belastungsprogramm ist in Abb. 2 dargestellt.

Die Be- und Entlastungsstufen sind über eine Mindestbeobachtungszeit konstant zu halten. Die in Abb. 2 aufgeführten Zeitansätze sind an die DIN EN ISO 22477-2 angelehnt; diese können im Rahmen der Versuchsdurchführung auf einen sinnvollen und versuchstechnisch handhabbaren Zeitansatz verringert werden. Treten während des Versuches höhere Verschiebungsgeschwin- digkeiten des Pfahls auf, sind die Beobachtungszeiten entsprechend der DIN EN ISO 22477-2 Abs. 5.2.3 zu verlängern.

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Abb. 5 Schematisches Belastungsprogramm für statische Probebelastungen/Zugversuche mit mehreren Zyklen, aus DIN EN ISO 22477-2; F: aufgebrachte Last, F : charakt. axiale Zugbelastung t t,k

In Anlage 3 sind die Versuchsabläufe der jeweiligen Zugversuche mit den entsprechenden Last- stufen tabellarisch dargestellt. Die Auswertung der Probebelastung soll im Kraft-Verschie- bungs-Diagramm, Zeit-Verschiebungs-Diagramm und Belastungs-Kriechmaß-Diagramm erfol- gen. Die Ergebnisse sind dem Auftraggeber in einem Prüfbericht zu übermitteln.

Im Bereich des geplanten Bauwerks steht zum Teil blockiger Hangschutt an der Oberfläche an. Dies kann aufgrund möglicher Widerlagerverschiebungen (bei Flachgründung der Widerlager) bei der Lastaufbringung zu Ausführungsproblemen während der Zugversuche führen. Ggf. wer- den Widerlagerkonstruktionen mit auf Druck belasteten Mikropfählen (GEWI) erforderlich. Bei Ausführungsproblemen während der Zugversuche ist die weitere Vorgehensweise mit dem Gut- achter frühzeitig abzustimmen.

7.4 Baugrundklassifizierung

Die Hänge des Projektgebiets sind gekennzeichnet durch einen Wechsel von ausgedehnten Hangschuttfeldern/Geröllhalden und steileren Felsabschnitten. Der Hangschutt bzw. die Ge- röllhalden bestehen aus Erosions- und Umlagerungsprodukten des anstehenden Gesteins und ist örtlich feinkörnig bzw. kiesig bis hin zu sehr blockig ausgeprägt. Im Bereich der Geröllhalden ist mit größeren Blöcken (> 1 m3) zu rechnen. Insbesondere in Rinnen können die Lockergesteine (teils ephemer, d. h. insbesondere während nasser Witterungsperioden) stark wasserführend sein.

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Darunter bzw. örtlich auch an der Oberfläche anstehend folgt der aus Grauwackengneis und der Murgtal-Gneisanatexit-Formation bestehende Fels. Die Tiefenlage der Felsoberfläche unter- halb der Lockergesteinsüberdeckung kann erfahrungsgemäß kleinräumig stark variieren. Das heißt, die Felsoberfläche weist i. d. R. ein ausgeprägtes Relief auf. Die Verwitterungszone des Festgesteins ist (ausgehend von der Felsoberfläche) meist geringmächtig. Entlang von Störun- gen oder Schichtwechseln kann die Mächtigkeit der Verwitterungszone jedoch lokal deutlich zunehmen. In der Verwitterungszone ist grundsätzlich mit erhöhter Wasserführung mit schicht- artigen und punktförmigen Wasseraustritten zu rechnen. Die anstehenden Felsen bestehen aus zumeist sehr harten, hoch bis extrem hoch abrasiven Gesteinen.

Für die Ausschreibung der Bohrarbeiten ist der Baugrund nach der VOB/C in Homogenbereiche einzuteilen. In Tab. 8 bis Tab. 10 sind Vorschläge für die Einteilung in drei Homogenbereiche (Hangschutt und Fels weich/hart) für Bohrarbeiten nach DIN 18301 aufgeführt, welche die Situ- ation im von den Maßnahmen betroffenen Bereich hinreichend darstellen.

Tab. 8 Wertebereiche für den Homogenbereich 1: Hangschutt/Geröllhalde

Homogenbereich/Schicht HB 1: Hangschutt/Geröllhalde

Geltungsbereich für Gewerk gemäß VOB/C DIN 18301 Bohrarbeiten

SU, SU*, GT*, GU*, GT, GU, GW, GI, GE, Bodengruppen nach DIN 18196 BG, BL, BS,

Massenanteil Steine (>63 - 200 mm) [%] 0–100

Massenanteil Blöcke (>200 - 600 mm) [%] 0–100

Massenanteil große Blöcke (>600 mm) [%] 0–100

Lagerungsdichte I [-] sehr locker bis sehr dicht D

Abrasivität hoch bis sehr hoch

Mantelreibungswert (Bruchwert) τ M,k [kN/m²] 315–500

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Tab. 9 Wertebereiche für den Homogenbereich 2: Fels weich

Homogenbereich/Schicht HB 2: Fels

Geltungsbereich für Gewerk gemäß VOB/C DIN 18301 Bohrarbeiten

Grauwackengneis, Murgtal-Gneisanatexit-For- Benennung nach DIN EN ISO 14689 mation

Verwitterung nach DIN EN ISO 14689 mäßig verwittert bis frisch

Einaxiale Druckfestigkeit [MN/m²] 20–100

Abrasivität hoch bis sehr hoch

Veränderung nach DIN EN ISO 14689 verfärbt bis frisch

Veränderlichkeit nach DIN EN ISO 14689 nicht veränderlich

Trennflächenrichtung nach DIN EN ISO 14689 alle Richtungen, meist orthogonal

Trennflächenabstand nach DIN EN ISO 14688 mittelständig bis sehr weitständig

kubisch, Seitenlänge und Volumen mittel bis Gesteinskörperform nach DIN EN ISO 14689 sehr hoch/groß

Mantelreibungswert (Bruchwert) τ [kN/m²] 500–1500 M,k

Tab. 10 Wertebereiche für den Homogenbereich 3: Fels hart

Homogenbereich/Schicht HB 2: Fels

Geltungsbereich für Gewerk gemäß VOB/C DIN 18301 Bohrarbeiten

Grauwackengneis, Murgtal-Gneisanatexit-For- Benennung nach DIN EN ISO 14689 mation

Verwitterung nach DIN EN ISO 14689 mäßig verwittert bis frisch

Einaxiale Druckfestigkeit [MN/m²] 100–200

Abrasivität hoch bis sehr hoch

Veränderung nach DIN EN ISO 14689 verfärbt bis frisch

Veränderlichkeit nach DIN EN ISO 14689 nicht veränderlich

Trennflächenrichtung nach DIN EN ISO 14689 alle Richtungen, meist orthogonal

Trennflächenabstand nach DIN EN ISO 14688 mittelständig bis sehr weitständig

kubisch, Seitenlänge und Volumen mittel bis Gesteinskörperform nach DIN EN ISO 14689 sehr hoch/groß

Mantelreibungswert (Bruchwert) τ [kN/m²] 500–1500 M,k

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8 Allgemeine Hinweise

Beräumungs- und Sicherungsmaßnahmen dürfen nur von in Felssicherung erfahrenen Fachfir- men durchgeführt werden. Das LGRB weist darauf hin, dass die auszuführenden Sicherungsar- beiten im Hinblick auf Arbeitsschutz gemäß den geltenden Regeln und Normen durchzuführen sind.

Die vorgesehenen Maßnahmen sind frühzeitig mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzu- stimmen.

Für die Einweisung der Fachfirma und die Festlegung der weiteren Maßnahmen vor Ort kann das LGRB beratend hinzugezogen werden. Bei geotechnischen Fragen im Zuge der weiteren Planung ist frühzeitig erneute ingenieurgeologische Beratung in Anspruch zu nehmen.

Es wird empfohlen, bei der Abnahme der Schutzzäune den Systemhersteller hinzuzuziehen.

gez. Volker Bodien

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Internetseite Datenschutzerklärungen unter dem Titel: 9-01F: Allgemeine Datenschutzerklärung des LGRB (pdf, 182 KB). Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt.

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