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Stadt Leipzig Prager Strasse 126-128 04317 Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Tel.: 0341 / 123-0
Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Leistungsverzeichnis
GEWERK: Los 3070 - WDVS
BAUVORHABEN: Modernisierung Grundschule Fritz-Baumgarten-Schule Riebeckstraße 50 04317 Leipzig
BAUHERR: Stadt Leipzig Dezernat Jugend, Schule und Demokratie Amt für Schule
vertreten durch: Amt für Gebäudemanagement Abt. 65.37 Projektmanagement 04092 Leipzig
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 1 von 151
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Objektkurzbeschreibung
Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
Die Stadt Leipzig plant das Bestandsgebäude der Fritz-Baumgarten-Schule, Grundschule Riebeckstraße 50 umfassend zu sanieren.
Die Fritz-Baumgarten-Schule besteht aus einem Bestandsgebäude (Gebäudeteil A1;A2;A3) und einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Erweiterungsneubau (Gebäudeteil B), der mit einem Verbindungsbau westlich an das Bestandsgebäude anschließt. Dort befindet sich der neue, barrierefreie Haupteingang mit einer Aufzugsanlage, die an der Außenwand des Bestandsbaus angeordnet ist und alle Geschosse im Bestands- und Erweiterungsneubau erschließt. Die barrierefreie Erschließung der Altbauten wurde somit durch diesen Aufzug bereits vorgerichtet und wird mit der Planung aktiviert. Das Bestandsgebäude der Fritz-Baumgarten-Schule wurde 1988 als Typenbau WBS 70GL errichtet (Gebäudeteil A).
Der Gebäudeteil A ist in drei Bauteile unterschiedlicher Geschossigkeit gegliedert: Gebäudeteil A1: 5-geschossig (UG - 3. OG) Gebäudeteil A2: 3-geschossiger Verbindungsbau (UG - 1. OG) Gebäudeteil A3: 4-geschossig (UG - 2. OG)
Gebäudeabmessung im Bestand Trakt A1: 24,50 x 18,45 m / Traufhöhe 16,80 m Trakt A2: 12,50 x 12,50 m / Traufhöhe 10,20 m Trakt A3: 23,10 x 18,45 m / Traufhöhe 13,50 m
Im Bauteil A3 wurde zur Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges später eine Treppenverbindung vom 1.-2. OG geschaffen. Der 2016-2018 errichtete Erweiterungsneubau ist nicht Bestandteil der Maßnahme. Im Zuge des Erweiterungsneubau sind auch der Schulhof Süd mit Zufahrt und der Parkplatz von der Judith-Auer-Straße realisiert worden. Parallel zu der 2016 für alle Gebäudeteile gestellten Genehmigungsplanung war festgestellt worden, dass die Zügigkeit der Grundschule zu erhöhen ist, weshalb zunächst nur eine Genehmigung für den Neubau sowie das unsanierte Bestandsgebäude für die Nutzung als Grundschule und Förderschule erwirkt wurde. Der Schulstandort wurde noch bis Ende des Schuljahrs 2019/20 durch die Fritz-Baumgarten-Schule und die Förderschule Thonberg genutzt. Durch den Auszug der Förderschule wird die Komplettmodernisierung des Bestandsgebäudes möglich. Ziel ist die Umsetzung einer 5-Zügigkeit im Gesamtobjekt (Bestandsbau und Erweiterungsbau) für 560 Schüler (DaZ-Klassen inclusive). Die aktuelle Terminplanung sieht vor, bis Frühjahr 2025 ein Interimsgebäude (Containerbau) auf dem Schulgelände zu errichten, um die Sanierung des Schulgebäudes (Trakt A) in einem Zuge zu ermöglichen. Der Erweiterungsbau (Trakt B) wird während der Baumaßnahme weiter genutzt werden. Die Speiseversorgung der Schüler und Lehrer wird während der Bauzeit durch eine Ausgabeküche mit Speiseraum im Interimsgebäude sichergestellt. Der geplante Baubeginn der Sanierung ist Juli 2025; die Übergabe an den Nutzer für 01/2028 vorgesehen. Der bestehende Erweiterungsbau (Trakt B) wird während der Baumaßnahme weiter genutzt werden. Während der Bauzeit werden darin und im Interimsgebäude neben der Sporthalle (Containerbau) 350 Schüler und Schülerinenn unterrichtet werden. Es ist ein hoher Grad an Doppelnutzung der Räume (Schule/Hort) erforderlich. Die Schule wächst weiter auf. Zum Schulstandort gehörig, befindet sich nördlich des Schulgebäudes eine Einfeldsporthalle vom Typ KT 60. Diese ist nicht Bestandteil der Maßnahme und wird ebenfalls während der Baumaßnehme weiter genutzt.
Nutzerzeiten Der Hort ist von 06:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und von Unterrichtsende bis 17:00 Uhr geöffnet. Unterricht findet planmäßig in der Zeit von 7:50 Uhr bis 13:45 Uhr statt.
Grundstück und Erschließung
Die Liegenschaft des Schulstandortes Riebeckstraße 50 befindet sich im Osten Leipzigs im Übergangsberich der Stadtteile Thonberg und Reudnitz, Gemarkung 0426 Thonberg auf den Flurstücken 127/1-6 und 8-9, 128/1, 272. Nördlich der Stötteritzer Straße beginnt der Stadtteile Reudnitz. Das Schulgrundstück wird eingerahmt von den stark befahrenen Straßen Riebeck- und Stötteritzer Straße sowie der weniger
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stark frequentierten Judith-Auer Straße. Das Schulgebäude ist fußläufig an die angrenzenden Wohngebiete angebunden. Die Anbindung an den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) erfolgt zur Riebeckstraße (Buslinie 70) und zur Prager Straße (Straßenbahnlinien 12 und 15), sowie über die Straßenbahnlinie 4 (Riebeck-/Stötteritzer Straße). Die verkehrliche Haupterschließung des Grundstückes erfolgt ausgehend von der Riebeckstraße/Stötteritzer Straße. Im südlichen Bereich befinden sich die notwendigen Parkplätze der Schule, die Zufahrt erfolgt über die Judith-Auer-Straße. Die Zufahrt für die Küchenanlieferung erfolgt derzeit über die Stötteritzer Straße (nord-östlich); während der Bauzeit wird die Küchenanlieferung von der Judith-Auer-Straße aus erfolgen (Speiseraum im Container) nach Fertigstellung der Sanierung wird die Zufahrt des Parkplatzes für die Küchenanlieferung genutzt werden. Die bauzeitliche Erschließung der Gebäude erfolgte über eine große Freitreppe am Haupteingang am Gebäudeteil A2 (Mittelbaukörper) von Osten. In der derzeitigen Nutzung erfolgte der Zugang bereits über die schmaleren "Nebeneingänge" zu den Treppenhäusern sowie über den barrierefreien Zugang über den Verbinderbau des Erweiterungsneubaus. Der ehemalige Haupteingang wird zukünftig entfallen und die innere Erschließungssituation des Gebäudes wird neu geordnet. Vom bereits vorh. Aufzugsschacht (bis 3.OG Trakt A1) ist die Anbindung an das Bestandsgebäude im 2. und 3.OG herzustellen. Das Gebäude wird mit Fernwärme versorgt, die Zuleitung erfolgt von der Stötteritzer Straße, parallel des Schulgebäudes auf der Ostseite bis zur Einbindung in den Mittelbau A2. Um hier den Anbau der Küche zu ermöglichen sowie im Zuge der Umverlegung der Fernwärmestation im Gebäude wird der Anschluss umverlegt werden.
Die Lage der Schule an der stark befahrenen Riebeckstraße verursacht starke Lärmimmissionen. Eine vorh. teilweise nicht mehr standfähige Schallschutzwand Richtung Riebeckstraße ist zu erneuern.
Die östliche Freifläche des Schulhofgeländes wird komplett überarbeitet. Die Freifläche um den Neubau (B) wurde im Zuge der Baumaßnahmen 2016-2018 bereits erneuert.
Es ist dokumentiert, dass der Standort der Schule bis 1945 mit einer Kirche (Erlöserkirche) bebaut war. Die Reste der am 27. Februar 1945 stark zerstörten Kirche wurden noch im Sommer des gleichen Jahres abgerissen. Es ist mit archäologischen sowie Kampfmittelfunden zu rechnen.
Hinweis: Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Umweltzone der Stadt Leipzig.
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Baustellenordnung
Für das Vorhaben wurde ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation erarbeitet sowie eine Baustellenordnung erlassen, die zu berücksichtigen sind. Beachten Sie besonders:
- Die Beschäftigten der auf der Baustelle tätigen Firmen sind vor Arbeitsaufnahme durch den Unternehmer in die Baustellenordnung einzuweisen.
- Die Sanitären Einrichtungen auf der Baustelle sind durch die Beschäftigten zu benutzen und pfleglich zu behandeln. Eine hygienische Grundordnung ist von allen Nutzern zu beachten und einzuhalten!
- Im Bereich der gesamten Baustelle gilt absolutes Alkohol-; Rauch- und Drogenverbot. Sollten auf der Baustelle Beschäftigte während der Arbeitszeit alkoholisiert oder in berauschten Zustand angetroffen werden, wird die entsprechenden Person ohne Abmahnung von der Baustelle verwiesen.
- Die Verkehrswege (Treppenhäuser und Flure) im Gebäude sind aus Sicht der Gefahrenabwehr, z. B. Brand, verletzte Personen ständig freizuhalten! Die Verkehrswege sind arbeitstägig und nach Arbeitsabschnitt zu beräumen. Eine Anfahrmöglichkeit für Rettungskräfte ist jederzeit zu ermöglichen!
- Alle Anschriften und Rufnummern sind in der aktuellen Projektbeteiligtenliste, welche durch die Bauleitung erstellt wird, ersichtlich.
- Halten Sie sich nur dort auf, wo Sie aufgrund Ihres Arbeitsauftrages Ihren Arbeitsplatz haben.
- Auf der gesamten Baustelle sind Sicherheitsschuhe (nach DIN EN 345 S3) und Kopfschutz zu tragen. Entsprechend den auszuführenden Arbeiten sind erforderliche weitere Arbeitsschutzmittel und Schutzausrüstungen zu tragen.
- Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, für die eigene und für die Sicherheit und Gesundheit Anderer bei der Arbeit Sorge zu tragen. Jede von Ihnen festgestellte Gefahr für Sicherheit und Gesundheit sowie alle festgestellten Sicherheitsmängel müssen Sie unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der Bauleitung melden. Alle gefährlichen Vorkommnisse sind meldepflichtig! Sie sind verpflichtet für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von Ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind.
- Die Beschäftigten auf der Baustelle sind verpflichtet, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege mit mehr als 2 m Absturzhöhe erst benutzt werden, wenn die Sicherheitseinrichtungen bzw. Maßnahmen gegen Absturz vom Aufsichtführenden überprüft worden sind. Absturzsicherung, Seitenschutz an oder im Verlauf von Verkehrswegen ist ab 1 m Absturzhöhe anzubringen. Gefahrenbereiche unterhalb hochgelegener Arbeitsplätze sind zu sichern oder abzusperren.
- Wenn Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erforderlich werden und ein Freischalten nicht möglich ist, sind besondere Sicherheitsmaßnahmen unter Beteiligung des Fachbauleiters festzulegen. Der Auftragnehmer darf eigene elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von zugeordneten Speisepunkten versorgen, die z.B. mit einer Einrichtung zum Trennen ausgerüstet sind. Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel müssen den einschlägigen elektrotechnischen Regeln entsprechen und regelmäßig nachweislich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft sein.
- Der Auftragnehmer darf nur solche Maschinen und Geräte auf die Baustelle bringen, die dem Gerätesicherheitsgesetz entsprechen und die vorgeschriebenen Sicherheitsprü-fungen (nach AMBV/UVV) aufweisen. Die Prüfungen sind auf Verlangen vorzulegen, bzw. müssen an den Geräten erkennbar vorhanden sein. Der Standort von ortsgebundenen Maschinen ist mit der Bauleitung abzustimmen. Überschneiden sich die Arbeitsbereiche von Geräten verschiedener Auftragnehmer, werden Arbeitsablauf und die Verständigung untereinander mit der Bauleitung/ SiGeKo festgelegt.
- Der Auftragnehmer hat die Brauchbarkeit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste (DIN 4420/4421 und DIN EN 12811-1-3) nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu überwachen. Jeder Benutzer hat den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und ihn zu erhalten. Veränderungen am Gerüst dürfen nur vom Gerüstaufsteller vorgenommen werden. Mit der Errichtung dürfen nur Fachkräfte oder Fachfirmen betraut werden. Bei Verwendung fahrbarer Gerüste sind die Vorgaben der Betriebsanleitung einzuhalten.
- Bei der Verwendung von elektrischen Werkzeugen und Ausrüstungen sind der ordnungsgemäße Zustand und die vorgeschriebenen Prüfungen (Prüffristen) zu beachten. Die verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Geräte müssen frei von Beschädigungen und für die auszuführende Tätigkeit geeignet sein. Elektrischer Strom ist ausschließlich über die vorhandenen Baustromverteiler zu beziehen!
- Der Baustellenbereich ist regelmäßig zu reinigen und sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt zu sammeln. Behältnisse für Gefahrgut sind gesondert zu erfassen.
- Bei Arbeitsunfällen ist zu beachten:
Jeder Unfall ist dem Vorgesetzten zu melden. Die Erste Hilfe erfolgt durch ausgebildete Ersthelfer am Unfallort oder im Sanitätsraum im zentralen Baustelleneinrichtungscontainer. Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muss eine Vorstellung bei einem Durchgangsarzt erfolgen.
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Bei schweren Verletzungen hat ein sofortiger und schonender Transport, unter Einschaltung des Rettungsdienstes, zu erfolgen. Liegt offensichtlich nur eine Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrverletzung vor, ist der Versicherte direkt dem nächsten erreichbaren Facharzt zuzuführen.
- Sofern zu Arbeitsschutz- und Sicherheitsfragen Unklarheiten bestehen, wenden Sie sich bitte sofort an Ihren Vorgesetzten oder den Sicherheitskoordinator auf der Baustelle.
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Hinweise zur Baustelle
Im Rahmen der nachfolgenden Ausschreibung WDVS-Arbeiten sind insbesondere folgende Leistungen durchzuführen:
•Baustelleneinrichtung und vorbereitende Maßnahmen •Schutzmaßnahmen an Fenstern, Türen, Fensterbänken und angrenzenden Bauteilen •Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung •Reinigen, Ausgleichen und Vorbehandeln der Fassadenflächen •Herstellung von Haftbrücken, Grundierungen und Ausgleichsschichten •Lieferung und Einbau des Wärmedämm-Verbundsystems einschließlich statisch relevanter Verdübelung •Herstellung von Sockeldämmungen und Sockelanschlüssen •Ausbildung von Anschlüssen an Fenster, Türen, Raffstoreanlagen, Attiken, Dachanschlüssen und Einbauteilen •Herstellung von Brandriegeln, Bewegungsfugen und Anschlussfugen •Herstellung von Armierungsschichten einschließlich Gewebeeinlagen, Eckschutz- und Anschlussprofilen •Herstellung von Oberputzflächen als gefilzte Oberflächen sowie strukturierte Kammputzflächen •Ausbildung von Richtungswechseln, Trennfugen und Feldbegrenzungen innerhalb der Kammputzflächen •Egalisationsspachtelungen und Egalisierungsbeschichtungen •Fassadenbeschichtungen einschließlich Grundierungen und Schlussbeschichtungen •Herstellung und Abstimmung von Musterflächen einschließlich Fenster-, Raffstore- und Anschlussdetails •Einbau von Putzträgerplatten, Dämmstreifen und Sonderkonstruktionen im Bereich Raffstorekästen •Einbau und Integration bauseits gelieferter Nistkästen und Fledermausquartiere in die WDVS-Fassade •Anpassungs-, Zuschnitt- und Nebenarbeiten an Bestandsbauteilen und technischen Einbauten •Provisorische Schutzmaßnahmen und Witterungsschutz während der Bauzeit •Reinigung der Arbeitsbereiche sowie Schutz angrenzender Flächen •Dokumentation, Prüfzeugnisse, Zulassungen, Musterfreigaben und Bestandsunterlagen
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund: • •der abschnittsweisen Bauausführung, •der Arbeiten im Bereich eines laufend genutzten Schulstandortes, •der eingeschränkten Lager- und Zufahrtsmöglichkeiten, •der bereits vorhandenen Gerüststellung, •sowie der erhöhten Anforderungen an Ebenheit, Oberflächenruhe und Fassadenoptik der vorgesehenen Kammputzflächen.
Technische Vorbemerkungen Die Vorbemerkungen gelten für alle im Folgenden beschriebenen Leistungsbereiche sowie ergänzend die ZTV für die einzelnen Leistungsbereiche. Zu Grunde gelegt ist die VOB Teil C, die jeweils zutreffenden DIN-, bzw. ATV-Bestimmungen sowie die Sächsische Bauordnung, Auflagen der Genehmigungsbehörden, die Richtlinien für Behördenbauten, die aktuelle Energieeinsparverordnung EnEV, die Unfallverhütungsvorschriften (VBG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Herstellerangaben der eingesetzten Fabrikate, sowie das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) - alle in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Weitere Normen und Technische Vorbemerkungen sind den einzelnen Leistungsbereichen vorangestellt.
Hinweis: Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Umweltzone der Stadt Leipzig.
Termine Die für die Maßnahme vorgesehene Terminkette ist dem beiliegendem Begleitblatt zu entnehmen. Bei zeitlich getrennter Durchführung von Leistungen kann vom AN kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden.
Schnittstellen zu anderen Firmen
•Gerüstarbeiten •Freiflächen / Landschaftsbau •Fenster und Türen •WDVS- Arbeiten •Innenputz
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•alle Gewerke der TGA •Estricharbeiten •Stahlbau und Schlosserarbeiten •Trockenbau
Lage / Zufahrtsmöglichkeiten Das Gebäude befindet sich auf einem Eckgrundstück das sich über mehrere Flurstücke erstreckt und durch die Riebeckstraße im Süd-Osten und die Judith-Auer-Straße im Süd-Westen und Westen begrenzt wird. Das Baufeld wird im Norden durch das Flurstück auf dem sich die Sporthalle befindet getrennt. Der Baustellenbereich wird von Nord-Osten über die Stötteritzer Straße erschlossen und misst 5.245 m². Davon sind 1.080 m² überbaut (Bestand, Gebäude A1, A2, A3). Zudem wird der Bereich der BE durch einige Bäume und Baumgruppen eingeschränkt. In Vorbereitung auf die Baumaßnahme erfolgt in Teilen bauseis eine Rodung von Bestandsgehölzen und ein intensiver Rückschnitt der verbleibenden Bäume, wobei für deren Erhalt über die Bauzeit hinaus Sorge zu tragen ist.
Auf Grund der Grundschule in unmittelbarer Nachbarschaft gelten alle, die Baustelle umgebenden Straßen, als Schulweg, so dass besonders zu Schulbeginn/-ende, trotz bauseitiger Umleitung für Fußgänger, bei Anlieferung und Abfahrt besondere Vorsicht geboten ist.
Das Schulgebäude liegt in einem Wohngebiet. Es ergeben sich einige spezifische Rahmenbedingungen, die bei der Kalkulation zu beachten und während der Bauausführung einzuhalten sind! Eventuelle Verschmutzungen des öffentlichen Straßenraums sind unverzüglich zu beseitigen. Alle Gefährdungen, der Kinder, der Hort- und der Schul-Angestellten sind auszuschließen. Eventuelle Auswirkungen für den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen sind zu berücksichtigen und in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Dies betrifft insbesondere Einschränkungen zur Ausführung lärmintensiver Arbeiten, Sicherung von Arbeitsplätzen, beschränkte Zufahrts- und Parkmöglichkeiten.
Die Zufahrt zur Baustelle ist nur kurzfristig für Entlade- und Beladearbeiten gestattet. Das Abstellen von Transportern und Privat Pkws der Arbeitskräfte ist aus Platzgründen auf dem Schulgelände vom AG ausdrücklich nicht erwünscht und somit nicht gestattet! Es sind Parkplätze in der näheren Umgebung zu nutzen. Ein BE-Plan liegt der Ausschreibung zu Übersichtszwecken bei. Die vorgenannten Bedingungen sind im Rahmen der Kalkulation zwingend zu beachten.
Dem Auftragnehmer obliegt die Verkehrssicherungspflicht insoweit, dass durch seine Arbeiten geschaffene Gefahrenquellen Dritte nicht gefährden können. Ggf. sind Sicherheitsposten im Bereich der Ausfahrten und des Schulgeländes zu stellen.
Innerhalb des Geländes ist grundsätzlich nur Schrittempo zu fahren.
Schädliche Umwelteinwirkungen (Lärm, Erschütterungen und Staub) sind entsprechend dem Stand der Technik zu vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Verunreinigungen von Verkehrsflächen und Schäden an Gehweg- und Fahrbahnbefestigungen, verursacht durch am Bau beteiligte Firmen, sind durch die Verursacher auf eigene Kosten sofort zu beseitigen. Container- und Lagerplätze werden grundsätzlich durch die Bauleitung zugewiesen; eine Lagerung im öffentlichen Raum und außerhalb der Baustelleneinrichtung ist durch den AN selbst zu klären.
Baustelleneinrichtung
Lagerflächen Lagerräume sind auf der Baustelle nicht vorhanden und können auch vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden.
Aufstellflächen für Container und Geräte sowie Lagerflächen stehen im Baustellenbereich des Grundstücks auf befestigtem Grund (ehemaliger und späterer Schulhof, Süd-West-Seite; Unterbau unbekannt) in begrenztem Umfang zur Verfügung und sind im Vorfeld abzustimmen (BE-Plan siehe Anlage). WC- und Duschcontainer sowie Bürocontainer werden zu Beginn der Baumaßnahme bauseits auf der Nordseite, im Bereich der Sporthalle aufgestellt, angeschlossen und vorgehalten.
Lagerflächen für eigenes Gerät und Material hat der AN selbst zu erstellen (Baucontainer erforderlich da keine Lagermöglichkeiten im Gebäude gegeben!). Für den Verschluss und die Sicherung der eingelagerten Gegenstände hat der AN selbst Sorge zu tragen.
Der AN beschriftet bzw. markiert (z.B. farbiges Zeichen, Markierung oder Aufkleber) die Bestandteile seiner BE wie z.B.
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Bauzäune, Container, Hilfskonstruktionen, Schutzabdeckungen für die Zuordnung vor Ort.
Der AN hat alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, damit Lager- und Aufstellfläche nach Abschluss der Maßnahme wie vorgefunden wieder übergeben werden.
Die Baustelle ist in der gesamten Bauzeit in einem aufgeräumten Zustand zu halten. Bei Zuwiderhandlung wird die Beräumung bzw. Entsorgung organisiert und den am Bau beteiligten Firmen weiterberechnet. Vorgenanntes gilt ebenso für den öffentlichen Raum. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. Die Baustellenzugänge sind nach Feierabend und am Wochenende verschlossen zu halten und ordnungsgemäß zu sichern.
Baumschutz Im unbefestigten Kronenbereich der zu erhaltenden Bäume dürfen keine Maschinen stehen oder bewegt werden. Ebenso darf hier kein Material gelagert werden. Die Kronenbereiche der Bäume sind im Lageplan dargestellt.
Innerhalb des BV bleiben verschiedene Sträucher und Bäume erhalten und sind im Bauverlauf zu schützen. Vegetationsflächen außerhalb des Baubereiches sind zu erhalten und dürfen nicht befahren und/oder beschädigt werden. Beschädigungen durch das Baugeschehen gehen zu Lasten des AN und sind von diesem bis zur Übergabe der Baumaßnahme zu beseitigen. Die Funktionsfähigkeit der beschädigten Flächen ist wieder herzustellen.
Für den Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen entsprechend der DIN18 920. Die hierbei entstehenden Kosten sind in die Einheitspreise der jeweiligen Teilleistung einzukalkulieren.
Baustelleneinrichtungsplan / Bauablauf Vom Auftraggeber wird ein BE-Plan-Entwurf vorgegeben. Entsprechend der durch den Auftragnehmer aufgestellten Einrichtungen und weiterführender Vorgaben der Bauleitung ist vom Auftragnehmer ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen und innerhalb von 12 Werktagen (VOB B § 5 (2)) nach Auftragserteilung der Bauüberwachung des Auftraggebers zur Bestätigung vorzulegen. Auf Anforderung der Bauüberwachung und bei Veränderung der Baustelleneinrichtung entsprechend der geplanten Bauphasen ist der Plan zu aktualisieren. Für die Container sind durch den Auftragnehmer zusammen mit der BE-Plan-Vorlage ebenfalls detaillierte Pläne der Bauüberwachung des Auftraggebers zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Gleiches gilt für den Bauablauf. Die für die Maßnahme vorgesehene Terminkette des AG ist durch AN, im hinblick auf die eingesetzten Technologien, seine interne Arbeitsabläufe und Abstimmugnen mit anderen Gewerken, zu präzisieren und innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragserteilung dem AG und dessen Bauüberwacher zur Bestätigung vorzulegen. Die terminlichen Vorgaben des AG bleiben darüberhinaus bestehen. Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Abrechnung Baustelleneinrichtung Alle Positionen zur Baustelleneinrichtung, die mit Herstellen und Rückbau beschrieben sind, werden - wenn nicht in der Position abweichend beschrieben - nach Erstellung und Ablauf der Grundeinsatzzeit maximal zu 70 v.H. vergütet, die verbleibenden 30 v.H. werden erst nach Rückbau vergütet.
Bauwasser- und Baustromanschlüsse Ein Bauwasseranschluss wird in allen Etagen und in zwei Blöcken (A1; A3; 3 Abgänge mit Bajonettverschluss) sowie je 1x außen an der Nord- und Südfassade bauseits zur Verfügung gestellt.
Baustromanschlüsse werden ebenfalls je Geschoss und Block (A1; A3) 1x bauseits zur Verfügung gestellt. Im Außenbereich (Nord- und Südfassade) steht jeweils ein 32A-Anschluss für evt. Kranaufstellung bzw. Schrägaufzug zur Verfügung.
Die Nutzung ist für den AN kostenfrei.
Baustellen-WC / Waschräume Bauseits erfolgt die Stellung eines Sanitärcontainers auf dem Grundstück. (Erstellung durch AN Baustelleneinrichtung). Duschen/Waschräume stehen zur Verfügung.
Genaue Festlegungen zu den vor genannten Punkten erfolgt vor Beginn der Ausführung vor Ort.
Sauberkeit auf der Baustelle Durch den AN ist dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen oder
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Beschädigung von angrenzenden Bauteilen, sowie der Entstehung übermäßiger Emissionen von Staub, Abgasen, Schall u. ä. ergriffen werden. Die Arbeitsbereiche sind täglich zum Arbeitsende in einen gereinigten Zustand zu verlassen, so dass eine Verschmutzung der angrenzenden Bereiche vermieden wird.
Die Zugangswege sind nach abgeschlossener Arbeit jeweils besenrein zu übergeben und bei Erfordernis täglich von Verschmutzungen zu reinigen.
Werden durch Fahrzeuge des AN oder seiner Subunternehmer öffentliche Flächen verschmutzt oder beschädigt, sind umgehend Maßnahmen zur Schadensbehebung oder -begrenzung einzuleiten.
Schutzmaßnahmen Der AN hat dafür zu sorgen, dass für Personen als auch für die baulichen Einrichtungen der angrenzenden, benachbarten Einrichtungen keine Gefahren durch seine Arbeiten bestehen. Arbeitsbereiche sind auch gegen unbefugten Zugang entsprechend dem laufenden Baufortschritt abzusperren und zu sichern. Die Entfernung von Absperrungen und Sicherungen oder Teile derselben vor Freigabe der bearbeiteten Bereiche ist nicht gestattet. Die Bestimmungen zum Immissions- und Emissionsschutz sind uneingeschränkt einzuhalten. Lärmintensive Arbeiten sind auf ein Minimum zu begrenzen.
Eventuelle Schutzmaßnahmen für vorhandene Oberflächenbefestigungen, Wände oder Bauteile für die Dauer der Arbeiten hat der Auftragnehmer mit einzukalkulieren, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschrieben wurden.
Schmutzwassereinleitung Die Schmutzwassereinleitung des AN in die Kanalisation ist verboten bzw. darf nur nach vorheriger Reinigung (Schwebstoffabscheider) erfolgen, um eine Verunreinigung der Kanalisation zu unterbinden. Sollte der AN bei der Entsorgung des Schmutzwassers in die Einläufe angetroffen werden, so hat er die Kosten für das Wiederherstellen der Funktionsfähigkeit in voller Höhe zu tragen.
Zusammenarbeit Der Auftragnehmer hat für die Dauer des Vertrages einen fachlich befähigten, fließend Deutsch sprechenden Projektleiter zu bestellen, der berechtigt ist, selbstständig und jederzeit Entscheidungen für den Auftragnehmer zu treffen. Der Projektleiter ist dem Auftraggeber und der Bauüberwachung bei Vertragsabschluss schriftlich zu benennen.
Der Auftraggeber kann, sofern ein dem Bauvorhaben förderliches Zusammenarbeiten mit dem Projektleiter oder sonstigen Mitarbeitern des Auftragnehmers nicht möglich ist, deren Ablösung verlangen. Der Auftragnehmer hat diesem Verlangen unverzüglich zu entsprechen. Jeder Wechsel in der Person des Projektleiters ist dem Auftraggeber und dessen Bauüberwachung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die wöchentlich stattfindenden Bauberatungen vor Ort, sind vom AN (dessen Vertreter) im Zeitraum der Leistungserbringung, sowie min. 14 Tage vor Beginn seine Arbeiten bzw. nach Abschluss aller seiner Leistungen, wahrzunehmen.
Die Sicherung und Bewachung aller Leistungen und Materialien des vom Auftragnehmer zu erstellenden Werkes obliegt dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist für die Verwahrung und Unterbringung seiner Werkzeuge, Materialien, Geräte, Bau- und Hilfsstoffe selbst verantwortlich. Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Objektüberwachung des Auftraggebers jederzeit den ungehinderten Zutritt zur Baustelle hat und über alle relevanten technischen Angelegenheiten informiert wird. Die Objektüberwachung ist zu Weisungen gegenüber dem Auftragnehmer berechtigt, jedoch nicht zu Vertragsänderungen.
Die Reinigung der Arbeitsbereiche ist eine Nebenleistung nach VOB, Teil B, auf die ausdrücklich hingewiesen wird. Sollte der Auftragnehmer seiner Reinigungspflicht auch trotz Aufforderung durch die Bauüberwachung des Auftraggebers nicht nachkommen, wird eine Reinigung durch Dritte durch dessen Bauüberwachung veranlasst, und die Kosten werden auf den AN umgelegt.
Auf der Baustelle sowie dem gesamten Schulgelände herrscht striktes Rauch-, Drogen und Alkoholverbot.
Schutz der erbrachten eigenen Leistung und der von Fremdgewerken Der AN hat, insofern nicht gesondert aufgeführt, in entsprechendem Umfang Maßnahmen zum Schutz seiner Leistung und der Leistung von Fremdgewerken unaufgefordert und unentgeltlich selbst zu treffen. Vom AN verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen sind von diesem unverzüglich und kostenfrei zu beseitigen.
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ALLGEMEINE HINWEISE
Art und Umfang der Leistung Sämtliche Leistungen sind, sofern nicht anders beschrieben, vollständig inklusive aller Materiallieferungen, Lohnkosten, Gerätestellung und -vorhaltung sowie der Nebenleistungen zu kalkulieren, anzubieten und auszuführen. Alle Materialien sind durch den Auftragnehmer frei Baustelle zu liefern. In den EP einzurechnen ist der Transport, das Abladen und Zwischenlagern im Baufeld, sowie der Transport innerhalb der Baustelle zum Einbauort.
Ferner gilt: Sofern in den Leistungs-Positionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern", "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und Ausführungsbestimmungen nach den DIN Normen der ATV - VOB, Teil C, in der jeweils aktuell gültigen Fassung, als beschrieben.
Angebotsgrundlage Zur Angebotsbearbeitung sind dem Leistungsverzeichnis Vorabzüge der Ausführungspläne beigelegt (siehe Anlagenverzeichnis). Fehlende Unterlagen sind unverzüglich nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen bei der Anforderungsstelle nachzufordern.
Förderwege Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen und Abbrucharbeiten ergeben sich für alle ab dem 1. Obergeschoss und höher liegenden Teile vertikale Förderwege im Gebäude von >/= 5m!
•ab dem 1.OG: 5,26m / 129,41 ü.NHN •ab dem 2.OG: 8,50m / 132,71 ü.NHN •ab dem 3.OG: 11,86m / 136,01 ü.NHN
Die Verwendung von Schuttrutschen ist in Abhängigkeit der jeweiligen Zulässigkeit bestimmter Abbruchtechnologien in Zusammenhang mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz untersagt.
Sämtliche besondere Leistungen gem. VOB/C ATV DIN 18459, die o.g. Förderwege betreffen, sind in die entsprechenden folgenden Einheitspreise einzukalkulieren!
Weiterhin sind einzukalkulieren:
- Erstellen, An- und Abtransport, Auf- und Abbau sämtlicher für die Ausführung der Arbeiten
- erforderlichen Geräte und Maschinen.
- Sicherung und Beleuchtung der eigenen Baustellenbereiche, sowie alle Aufwendungen und Kosten, die sich aus der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften ergeben.
Mängel an vorangegangenen Leistungen anderer Auftragnehmer sind unverzüglich und vor Beginn der Bauarbeiten bei der Bauleitung schriftlich anzuzeigen.
Sicherungs- und Schutzmaßnahmen sind, sofern nicht gesondert ausgeschrieben, vom Auftragnehmer vorzusehen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ausführungsunterlagen Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom AG ausdrücklich zur Ausführung gekennzeichnet sind. Der AN erhält die geforderten Unterlagen auf Papier in 2-facher Ausfertigung rechtzeitig zum Baubeginn. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Ausschreibungspositionen sind vom AN fachlich zu prüfen. Unklarheiten sind unverzüglich - möglichst vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Planmaße sind am Bau zu überprüfen und Fluchten entsprechend einzuhalten. Wenn für die Erstellung von Werkstattplänen digitale Unterlagen benötigt werden, sind diese rechtzeitig beim AG abzufordern. Für die bauaufsichtliche Zulassung der Bauteile nach Abschnitt 3 der Sächsischen Bauordnung (§17-§25) ist der AN verantwortlich.
BAUDOKUMENTATION
Der AG behält sich vor, während der Bauzeit, bereits vor Ausführung entsprechender Leistungen, folgende Unterlagen zur
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Prüfung vom AN zu fordern: Zulassungen und Übereinstimmungserklärungen von Produkten, Konformitätserklärungen und Qualifikationsnachweise, Genehmigungen und Ähnliches Der AN legt diese binne 12 Werktagen vor.
Baustellenbericht/Bautagebuch Vom AN sind Bautagesberichte über die erbrachten Leistungen täglich zu führen, der Bauleitung wöchentlich zur Unterschrift vorzulegen und dem AG spätestens bei der förmlichen Abnahme vollständig zu übergeben. Die Bautageberichte müssen folgende Angaben beinhalten: •Wetter mit Temperatur •Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte des eigenen Gewerkes (und ggf. Nachunternehmer) •Art und Anzahl des eingesetzten Großgerätes, wie Erdbaugeräte, Kräne etc. •Art, Umfang und Erfüllungsort der tägl. Bauleistung •verbaute Materialien •behördliche Abnahmen, technische Abnahmen, besondere Vorkommnisse.
Das Bautagebuch ist Bestandteil des Leistungsumfangs und wird nicht gesondert vergütet!
Bestandsunterlagen zum Nachweis Zum Nachweis der eingebauten Materialien hat der Auftragnehmer nach Ausführung eine Mappe (3-fach) sowie einen Datenträger (2 -fach) mit folgenden Inhalt, in folgender Sortierung zu übergeben:
•Deckblatt mit folgenden Angaben: Bauvorhaben, Gewerk, Leistungsinhalt, Bauzeit, ausführendes Unternehmen mit Ansprechpartner und Kontaktdaten •Fachbauleitererklärung, Fachunternehmererklärung, Verzeichnis Nachauftragnehmer,sowie deren Fachbauleiter und Fachunternehmererklärung Bautagebücher, Abnahmebescheinigungen sonstige Bescheinigungen •Materialnachweise mit eindeutigen Produktbezeichnungen, Verwendbarkeitsnachweise / Produktdatenblätter (inkl. Zuordnung zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses), falls die Materialien eingebaut auf der Baustelle verbleiben. •Prüfberichte der verwendeten Baumaterialien, Angaben zur produktbezogenen Prüfung •Wartungs- und Pflegehinweise, Zulassungen, Lieferscheine, Geräteverzeichnisse, Bedienungsanweisungen, Technische Dokumentation, Fotodokumentation des AN, Revisionszeichnungen, Entsorgungsnachweise, Wiegescheine, sonstige erforderliche Nachweise. •Zertifikate und Zulassungen falls erforderlich
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Umweltanforderungen
- Umwelt
Bei der Erbringung der hier beschriebenen Leistungen werden u.a. Kunststoff- und Blechbauteile, sowie Dicht- und Dämmstoffe verwendet. Diese sind umweltrelevant. Für die Erbringung der hier beschriebenen Leistungen dürfen für vorgenannte Baustoffe nur solche mit dem RAL-Umweltzeichen "Blauer Engel" oder gleichwertigen Umweltzeichen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle verwendet werden. Alternativ können auch Baustoffe verwendet werden, welche gleichwertige Kriterien erfüllen und für die gleichwertige Nachweise, wie beispielsweise technische Unterlagen, Prüfberichte, technische Dossiers etc., existieren.
Die entsprechenden vorgenannten Umweltzertifikate oder gleichwertigen Nachweise sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder dessen Vertretern während der Baudurchführung in Kopie vorzulegen.
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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AG - Auftraggeber AN - Auftragnehmer BE - Baustelleneinrichtung BL - Baulänge BÜ - Bauüberwachung DIN - Deutsches Institut für Normug EP - Einheitspreis GAEB - Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen GP - Gesamtpreis i.M. - im Mittel LAGA - Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LBO - Landesbauordnung LV - Leistungsverzeichnis ÖbVI - öffentlich bestellter und vereidigter Ingenieur OK - Oberkante OK FFB - Oberkante Fertigfußboden OKG - Gelände Oberkante OKM - Oberkante Mauer PDF - Portable Document Format STU - Stammumfang UK - Unterkante UVV - Unfallverhütungsvorschriften ü. - über VOB - Verdingungsordnung für Bauleistungen ZTV -Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
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Hinweis Aufmaß und Abrechnung
Gemäß VOB/B, §14, Nr. 2, hat die Feststellung des Leistungsstandes für die Abrechnung nach Möglichkeit in Form eines gemeinsamen Aufmaßes zu erfolgen. Hierzu hat der AN rechtzeitig Terminvereinbarungen mit der örtlichen Bauüberwachung des Bauherrn zu treffen. Sollte ein gemeinsames Aufmaß nicht möglich sein, ist der Bauleitung vor Rechnungsstellung ein prüffähiges Aufmaß zu übergeben. Die Bauleitung erhält in diesem Fall eine Frist von 14 Kalendertagen zur Aufmaßprüfung. Die Rechnung ist erst nach erfolgter gemeinsamer (AG+AN) Aufmaßprüfung zu stellen. Die Prüffrist für die Rechnung beginnt in jedem Fall erst nach Abschluss der gemeinsamen Aufmaßprüfung.
Anforderungen an ein prüffähiges Aufmaß
Als prüffähiges Aufmaß ist ein unter Berücksichtigung der Struktur und Positionsnummern des Auftrag LV positionsweise und kumuliert fortgeschriebenes Aufmaß mit eindeutiger Darstellung der Maßgehalte in aussagefähigen und fortlaufend nummerierten und dabei LV - Positionsbezogenen Aufmaßblättern bzw. Messurkunden erforderlich.
Allen Aufmaßblättern sind nummerierte und positionsbezogene Pläne oder Planausschnitte mit farbigen Eintragungen des entsprechenden Leistungszuwachses beizulegen.
Die Aufmaßblätter sind neben der fortlaufenden Nummerierung mit Angabe der Abschlagszahlung, in welcher sie erstellt wurden, zu versehen.
Jede Leistungsposition ist auf einem separatem Aufmaßblatt kumulierend aufzuführen.
In Aufmaßzusammenstellungen sind dann weiterhin die Mengen unter Verweis auf die Nr. der AZ/ der SR und unter eindeutigem Bezug / Angabe der Aufmaßblätter kumuliert zusammenzufassen. Dabei sind die positionsweisen Ausgangswerte aus vorangegangenen Rechnungen anzugeben und die Mengenzuwächse der aktuellen Abrechnung zur Ermittlung der neuen Gesamtmenge in neuer Zeile hinzuzufügen.
Um die Menge der anfallenden Aufmaßunterlagen zu reduzieren, sind Einzelaufmaße und die ensprechenden Aufmaßskizzen nur mit dem Aufmaß, / mit der Rechnung mitzuliefern für die diese erstmals erstellt wurden. Lediglich die kumuliert fortzuschreibenden Aufmaßzusammenstellungen sind bei jedem Aufmaß / bei jeder Rechnung entsprechend aktualisiert beizulegen.
Sollte ein Aufmaß diesen Anforderungen nicht entsprechen, wird es von der Bauüberwachung zurückgewiesen. Die Prüf- und Zahlungsfristen verlängern sich entsprechend.
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Abfallentsorgung
Nach Ausbau der Materialien geht das abgebrochene Material in den Besitz des AN über.
Die Maßnahmen sind in den Abbruchpositionen weitestgehend ohne Entsorgung ausgeschrieben. Die Positionen enthalten jeweils die sortenreine Trennung der Abfälle und Verbringung in Container auf dem Grundstück. Die Entsorgung ist bei reinen Abbruchpositionen nach Abfallart als gesonderte Position separat ausgeschrieben.
Die Abrechnung der Entsorgung incl. Transport und Gebühren erfolgt über Begleitscheine oder Wiegescheine und ggf. weitere durch den Abfallentsorger gelieferte Dokumente. Nachvollziehbarkeit im Aufmaß muss gegeben sein: Der Abbruchort / Bereich (Trakt, Geschoss, Raum, Wandachse ggf. Fassadenseite) sollte ebenfalls aus dem Aufmaß hervorgehen. Bei Bodenaushub ist im Aufmaß zusätzlich zur Tonnage (gem. Wiegeschein), die Baugrube / der Aushub nach Länge, Breite, Tiefe in m³ zu erfassen und der Umrechnungsfaktor in m³ in t aufzuführen.
Ein vom AG beauftragtes Ingenieurbüro wird noch ggf. notwendig werdende baubegleitende Probenentnahmen und Analysen (z. B. Deklarations- und Entsorgungsanalysen) vornehmen und die Abfallentsorgung fachgerecht begleiten.
Sofern Laboruntersuchungen notwendig werden, ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Woche von der Probenahme bis zum Vorliegen der Analysenergebnisse zu rechnen (abhängig vom Untersuchungsumfang).
Es kann erforderlich werden, den Aufwand für die sortenreine Trennung im Zweifelsfall baubegleitend festzulegen. Die Entscheidung hierüber fällt die Fach-Bauüberwachung. Eigenmächtige Entsorgungen von Stoffgemischen, um manuellen Aufwand zu reduzieren, werden nicht zugelassen und können dazu führen, dass das gelagerte Abfallgemisch im Container nochmals sortiert werden muss. Das Abfallnachweisbuch ist für alle anfallenden Abfallarten (gefährliche und nicht gefährliche) zu führen.
In der Baustelleneinrichtung ist eine entsprechende Anzahl an Containern für die sortenreine Trennung und die ggf. notwendige Standzeit während der Beprobung einzukalkulieren.
Der AN hat die Pflicht zur maximalen Verwertung der anfallenden Abfälle.
Die genauen Standorte von Abfallcontainern sind dem beigefügten zentralen BE-Plan zu entnehmen. Die Hinweise zu den Förderwegen aus den allgemeinen Vorbemerkungen sind zu berücksichtigen.
Die Abbruchmaßnahmen betreffen Materialien ohne Schadstoffe nach derzeitigen Kenntnisstand.
Bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle (aller anfallenden Abfallarten) sind die Anforderungen der elektronischen Nachweisführung gemäß Nachweisverordnung (NachwV) Teil 2, Abschnitt 4 zu erfüllen (elektronische Erstellung erforderlicher Entsorgungsnachweise, Anfertigung und Signatur von Begleitscheinen). Das bedeutet, dass der Transport und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen nur von Unternehmen durchgeführt werden können, die in Ihrer Funktion bei der zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS) registriert sind und die für die Entsorgung erforderlichen Dokumente elektronisch erstellen, bearbeiten, kommunizieren und signieren können. Vor Beginn des Abtransportes ist die Zulässigkeit des vom AN gewählten Entsorgungsweges dem AG nachzuweisen.
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Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Wärmedämmverbundsysteme
1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18345 Wärmedämm-Verbundsysteme, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: •BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, •BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., •DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., •DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., •RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., •SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, •VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., •WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.
2 Vorbereitung und Planung Innerhalb von 12 Werktagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit der Wanduntergründe durch Schnurgerüst und Flächenaufmaß sicherzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen ist der AG unverzüglich zu verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Siloaufstellungen, Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.
Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung zu erstellen und dem AG vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: •vollständiges Wärmedämm-Verbundsystem nach EnEV-Nachweis, •Anpassung des WDVS an den Geländeverlauf, •Anschluss an integrierten und vorgesetzten Sonnenschutz, •Anordnung von Brandschutzriegeln, •statische Bemessungen, Windsog, Dübelberechnung, •Gefahr von Veralgung, •Sockelausbildung,
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•Dachrandanschluss sowie Innenseiten von Attiken, •Dehnungsmöglichkeiten an Fensterbankanschlüssen.
3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise Sofern Regenfallrohre zur Ausführung von WDVS-Arbeiten demontiert werden, müssen vom AN provisorische Regenwasserableitungen bis auf die Geländeoberfläche an allen Fallrohranschlüssen angebracht werden.
Im Falle von Zugerscheinung durch "Kaminwirkung" bei Gerüsten mit Gerüstverkleidung hat der AN bei Erfordernis für temporäre Öffnungen in der Verkleidung zu sorgen.
Wenn dem AN Gerüste bauseits zur Verfügung gestellt werden, sind diese von grober Verschmutzung, die durch die Arbeiten des ANs entstanden sind, täglich zu Arbeitsende zu reinigen.
3.2 Materialien Die Verarbeitungsrichtlinien der WDVS-Hersteller sind ebenso einzuhalten wie die Vorgaben aus DIN 55699. Polystyrol-Hartschaumdämmungen siand nur in grafitgeschäumter Ausführung zulässig. Alle Materialien sind systemintern aus dem Produktangebot nur eines Herstellers zu beziehen.
Eckschutz- und Abschlussprofile sollen mit minimaler Ansichtsbreite in verzinkter Oberfläche, keinesfalls jedoch kunststoffbeschichtet ausgeführt werden.
3.3 Untergrund Dem AN obliegt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Prüfung des Untergrunds in Bezug auf Ebenheit, Trockenheit, Saugfähigkeit, Materialeignung, Festigkeit der Oberfläche etc.
3.4 Anschlüsse Rahmen, Gewände, Fensterbänke u. ä. dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind durch geeignete Maßnahmen, z. B. entsprechen-de An- und Abschlussprofile, Kompribänder und dergleichen, zu trennen. Des Weiteren ist bei Anschlüssen zwischen Bauteilen im Innen- und Außenbereich eine thermische Trennung auszubilden; der Isothermenverlauf ist zu beachten.
3.5 Fugen Der AN erfragt unaufgefordert die größten zu erwartenden Fugen und Setzungsbewegungen, er stimmt die Auswahl geeigneter Fugenprofile hierauf ab. Die Ausbildung aller Fugen sowie der An-/Abschlüsse erfolgen nach Vorgaben des Systemherstellers. Fugen sind im WDVS direkt oberhalb der Fugen im Untergrund des WDVS auszuführen.
3.6 Oberputz/Beschichtung - WDVS Auf gleichmäßige Färbung und Oberflächenausbildung des Ober-putzes ist zu achten. Flecken und Ansätze im Oberputz gelten als wesentlicher Mangel. Besonders bei Oberputzschichten mit Farbzusatz ist darauf zu achten, dass für zusammenhängende Flächen nur Material einer Charge verwendet wird.
Alle nichtmineralischen, getönten Oberputze erhalten einen abschließenden Deckenanstrich mit Silikonharzfarbe zur Vermeidung von Flecken/Farbunterschieden.
3.7 Deckendämmung Bei außenseitiger Deckendämmung, bei z. B. auskragenden Bauteilen oder Loggien, sind vorderseitig systemzugehörige Tropfkantenprofile mit mindestens 10 mm Überstand/Abkantung einzubauen. Als Deckendämmung sind ausschließlich nicht brennbare Baustoffe zulässig, Polystyroldämmung darf nicht zum Einsatz gebracht werden.
3.8 Innendämmungen Soweit Innendämmungen an der Unterseite von Decken zur Ausführung gelangen, sind alle in die Decken
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einbindenden Bauteile (Stützen, Unterzüge, Wandköpfe etc.) bis zu einer Höhe von 1,00 m unterhalb der Decke allseitig flankierend zu dämmen, soweit nicht anderweitig anderslautend beschrieben.
Die an den Außenecken sichtbaren Dämmstoffanschnitte sind zu überdecken, ausgenommen es handelt sich um durchgängig monolithische Dämmstoffe ohne andersartige Oberfläche. Soweit konstruktiv möglich, sollen die Anschnittsflächen von Dämmstoffen an Außenecken von Unterzügen nach unten und nicht seitlich angeordnet sein. Der AN stellt dem AG verschiedene Möglichkeiten der Ausführung von Außenecken (z. B. Über-Eck, Gehrung, Blechprofilabdeckung etc.) im Rahmen einer Bemusterung zur Auswahl vor.
Soweit Befestigungsmittel von Innendämmungen nach Herstellerangaben in die Oberfläche bündig einsenkbar sind, ist diese Einsenkung auszuführen.
3.9 Oberflächenvergütung - Anti-Graffiti WDVS-Oberflächen an öffentlich begehbaren Flächen erhalten bis 3,00 m Höhe, soweit nicht abweichend beschrieben, eine zum System des WDVS-Herstellers gehörige Anti-Graffiti-Beschichtung.
3.10 Biozide Materialeinstellungen Dem AG ist bekannt, dass Jahre nach der Herstellung des WDVS ein Algen- und Pilzbefall an Fassadenflächen auftreten kann. Biozide Einstellungen der Oberputze oder Anstriche können diesen Effekt als Opferschicht nur verzögern, nicht jedoch dauerhaft unterbinden. Aus Gründen des Umweltschutzes soll der AN, soweit nicht ausdrücklich abweichend beschrieben, in bewitterten Lagen keine biozid eingestellten Materialien verwenden, um keine Biozide in das Grundwasser einzutragen.
3.11 Sockel Die Oberfläche des Sockelputzes ist, soweit nicht ausdrücklich anderslautend beschrieben, mit einfarbig grauem Oberputz und doppellagiger Gewebespachtelung (Panzergewebe) herzustellen.
3.12 Bauphysik Fensterlaibungen in schwach dämmenden Bauteilen (Betonwände, Kalksandsteinwände etc.) müssen grundsätzlich gedämmt werden.
Metallprofile, z. B. Sockelprofile, sind, wenn der Untergrund nicht aus schwach dämmendem Baumaterial wie z. B. aus Kalksandstein oder Beton besteht, thermisch durch Unterlegen von Streifen aus geeignetem Dämmstoff, z. B. extrudiertem Polystyrolhartschaum, thermisch von den Wänden zu trennen. In das WDVS einbindende oder dieses tangierende Bauteile sind mit dauerelastischen Materialien oder bewegungsaufnehmenden Fugenprofilen so anzuarbeiten, dass die auftretenden Längenänderungen zwängungsfrei aufgenommen werden.
Soweit Dübel zur Befestigung von WDVS verwendet werden, sind nur eingesenkte Dübel mit wärmegedämmten Kopfscheiben zulässig.
3.13 Brandschutz In WDVS mit brennbaren Dämmstoffen sind Brandschutzriegel aus nichtbrennbaren Dämmstoffen (Mineralwolle A1, Flammpunkt > 1.000 °C) mindestens an folgenden Stellen einzubauen: 1< 90 cm über OK Gelände als Sockelstreifen, 2im Gebäudeabschluss unterhalb Traufe/Attika, 3vollständig umlaufend (nicht nur über Fensterstürzen!) in mindestens jedem zweiten Geschoss.
Gleichfalls sind Brandwände mit nicht brennbaren mineralischen Dämmstoffen zu überdecken, der AN erkundet hierfür unaufgefordert die Lage von Brandwänden hinter den zu verputzenden Außenwänden. Der Sockelbereich solcher Brandwandüberdeckungen ist mit feuchtigkeitsresistenter und nicht brennbarer Schaumglasdämmung zu versehen.
3.14 Statik/Windlasten Der AN schuldet im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung eine Dübelstatik und als deren Grundlage
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eine Windsogberechnung samt deren Prüfung. Alle erforderlichen Eingangswerte für die Statik ermittelt der AN nach Auftragserteilung selbstständig.
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Der Auftragnehmer hat sämtliche für die Ausführung vorgesehenen Materialien, Produkte und Systeme rechtzeitig vor Ausführung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Hierzu sind insbesondere vorzulegen:
•technische Datenblätter •Produktbeschreibungen •Zulassungen und Prüfzeugnisse •An- bzw. Verwendbarkeitsnachweise (z. B. abP) •Umweltzertifikate bzw. gleichwertige Nachweise (sofern gefordert)
Die Unterlagen sind vollständig, prüffähig und eindeutig den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses (Pos.-Nr.) sowie den zugehörigen Dachflächen zuzuordnen.
Die Vorlage hat vollständig und zusammenhängend für alle betroffenen Dachflächen zu erfolgen. Eine abschnittsweise oder unvollständige Vorlage ("Stückwerk") ist unzulässig.
Die Unterlagen sind so rechtzeitig einzureichen, dass für die Prüfung durch den Auftraggeber bzw. dessen Vertreter eine Prüfzeit von mindestens 10 Werktagen vor Ausführungsbeginn zur Verfügung steht.
Abweichungen von den in der Ausschreibung zugrunde gelegten Materialien, Produkten oder Systemen sind ausdrücklich kenntlich zu machen. In diesen Fällen ist durch den Auftragnehmer schriftlich darzulegen, ob es sich um gleichwertige Produkte handelt oder in welchen Punkten Abweichungen bestehen. Etwaige Abweichungen sind vollständig und nachvollziehbar zu beschreiben und den Unterlagen beizufügen.
Mit der Ausführung darf erst nach erfolgter Freigabe begonnen werden.
Unvollständige, nicht prüffähige oder nicht eindeutig zuordenbare Unterlagen gelten als nicht vorgelegt.
Die Aufwendungen für die Erstellung, Zusammenstellung und Vorlage der vorgenannten Unterlagen sowie für Abstimmungen, Nachweise der Gleichwertigkeit sowie Freigaben sind mit den Einheitspreisen abgegolten und werden nicht gesondert vergütet.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
1 Vorbereitende Maßnahmen
Für alle Leistungen des AN sind, sofern nicht gesondert aufgeführt ohne gesonderte Vergütung abgegolten:
Förderwege Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen und Trockenbauarbeiten ergeben sich für alle ab dem 1. Obergeschoss und höher liegenden Teile vertikale Förderwege im Gebäude von >/= 5m!
- ab dem 1.OG: 5,26m
- ab dem 2.OG: 8,56m
- ab dem 3.OG: 11,86m
Sämtliche besondere Leistungen gem. VOB/C ATV DIN 18459, die o.g. Förderwege betreffen, sind in die entsprechenden folgenden Einheitspreise einzukalkulieren!
1.1 Baustelleneinrichtung des AN, vollumfänglich einrichten inkl. Grundstandzeit Baustelle vollumfänglich für die WDVS - Bauarbeíten einrichten und vorhalten, für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, einschl. Lagerplätze, Aufenthalts- und Lagerräume, An- und Abtransport von Geräten, soweit unten stehend nicht näher benannt.
Grundvorhaltezeit 4 Wochen.
Alle nachfolgenden Leistungen können über die beschrieben Bauzeit (Bauablauf in Anlage) abgefordert werden, dies sowie das Einrichten und Vorhalten der BE für das abschnittsweise Arbeiten des AN ist in der Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren.
Die BE des AN beinhaltet unter anderm, soweit im LV dafür keine eigenen Pos. vorgesehen sind:
Personal •Projekt- und Bauleitung •Ggf. kaufmännisches Baustellenpersonal •Poliere •Bedienpersonal für Maschinen aller Art •Alle übrigen Personalkosten der Baustellengemeinkosten •An- und Abfahrten
Grundstück / Baustellenbereich •Beweissicherung zu Leistungen des AN •Bauzaun Lagerplatz für Bereiche des AN, soweit nicht gesondert ausgeschrieben •Straßenreinigung bei Verschmutzungen auf Grund der Bautätigkeit des AN
Lager und Bauunterhaltung •Lager- u. Arbeitsplätze des AN einrichten u. in Stand halten •Materiallagerung im Objekt ist nicht gestattet, abgesehen von
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Material was innerhalb eines Tages vom AN verbaut wird: zul. Punktlasten auf Decken sind zu beachten •mehrfach Materialtransport des eingenen Materials durch den AN innerhlb der Gebäudeteile und auf dem Baugrundstück für Baufreiheit anderer Gewerke - auch kurzfristig gem. Erfordernis und Festlegung der BL •Be- und Entladezeiten
Medien •Reinigung oder Abfuhr, von verunreinigten Abwässern die nicht eingeleitet werden dürfen, und durch den AN verursacht wurden
Sicherheit •Absturzsicherungen und Geländer, insofern nicht gesondert erwähnt und für die auszuführenden Arbeiten des AN erforderlich •Schutzbekleidung wenn für die Arbeiten des AN erforderlich
Geräte •Geräte, Werkzeuge und sonstige Hilfsmittel aller Art •Materialaufzüge, Winden, Hydraulische Hebewerkzeuge, ec. •Verschleißteile und deren Ersatz, Reparaturen •Krane (ortsfest / mobil) soweit nicht gesondert im LV erfasst
Dokumente / Markierungen •Schnurgerüste und Einmessarbeiten •Übertragung bauseitiger Meterrisse zum Leistungsbereich (Einbauort) des AN (bauseitig in Trakt A u. C je eine Rissmarke pro Geschoss vorhanden) •Kennzeichnungen des AN, auf allen Bestandteile seiner BE •Dokumente, Pläne, Zulassungen als Arbeitsgrundlage und zur Vorlage auf Verlang
Die Bereitstellung von Flächen für die Baustelleneinrichtung ist Sache des AG und erfolgt i. d. R. auf dem Baugrundstück bzw. innerhalb der bauseits eingerichteten Baustellenbegrenzung.
Hinweis: Die Baustelle ist bereits in Betrieb und eine BE mit WC; Baustrom, Bauwasser, Bauzaun etc. ist bereits vorhanden. Die zeitversetzte Ausführung / Ausführung in Bauphasen ist hier bereits zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. 1,000 Psch .......................... ..........................
1.2 Baustelleneinrichtung des AN für WDVS - Bauarbeiten in allen Gebäudeteilen vollumfänglich, vorhalten u. betreiben Baustelleneinrichtung des AN aus der Vorposition vorhalten und betreiben, über die 4-wöchige Grundeinsatzzeit hinaus.
Hinweis: Gerüste aus den Folgepositionen haben eigene Positionen für Gebrauchsüberlassung.
Gebrauchsüberlassung: 24 Wochen
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
24,000 St/W .......................... ..........................
1.3 Baustelleneinrichtung des AN für Trakt A und C vollumfänglich beräumen Baustelleneinrichtung des AN für die Arbeiten in Trakt A und C inkl. aller Hilfskonstruktionen, Schutzbauten, Geräte, Container, Lagerplätze ec. nach Abschluss aller Arbeiten des AN rückstandslos beräumen. 1,000 Psch .......................... ..........................
1.4 Schutzmassnahmen Fenster und Türen, PE 0,5mm Vollflächiges Abkleben / Abdecken von Fenstern inkl. der Paneele zwischen den einzelnen Fensterelementen sowie von Eingangstüren, zum Schutz vor Beschädigungen und Verunreinigungen gemäß VOB Teil C / DIN 18363, Abs. 4.2.11 mit geeignetem transparentem Material, wie z. B. farbloser PE-Folie, D min. 0,5mm einschl. dem Vor- und Instandhalten während der gesamten Bauzeit und dem rückstandslosen Beseitigen nach Abnahme der Bauleistungen.
zu schützendes Bauteil: _ Fenster mit Kunststoffrahmen und Anschlussfugen und dazwischen befindlichen vertikalen Paneele (inkl. Leibungen 30cm tief) vor Wandstirnseiten _Fensterbänke geson. Pos. _Außentüren _Verglasungen/Fenster mit Alurahmen Schutzbereich: außen für Reinigungsarbeiten (Hochdruckreiniger; Schleifen); für Fassadenarbeiten [WDVS, Armierung, Beschichtung] Art: Folie, Stöße überlappend
Es muss gewährleistet sein, das die geschützten Fenster zwecks Raumlüftung weiterhin in Kippstellung gebracht werden können.
Verschiedene Fenster- und Türenformate und Fensteranlagen der Treppenhäuser, wie in den Ansichtsplänen dargestellt.
Abrechnung: nach Ansichtsfläche 580,000 m² .......................... ..........................
1.5 Schutzmassnahmen Fenster und Türen ǀ VOR- und INSTANDHALTUNG Schutzmassnahmen Fenster und Türen wie in Position zuvor beschrieben über die Dauer der ausführenden WDVS Maßnahmen bis zur Entfernung der Folien vorhalten und unaufgefordert bei Abrissen und Beschädigungen auch durch Fremdgewerke und Nutzer neu verkleben / instandhalten. 13.920,000 m²/W .......................... ..........................
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Tel.: 0341 / 123-0
Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.6 Schutzmassnahmen Fensterbänke, PE 0,5mm Vollflächiges Abkleben / Abdecken von Fensterbänken zum Schutz vor Beschädigungen und Verunreinigungen gemäß VOB Teil C / DIN 18363, Abs. 4.2.11 mit geeignetem Material, wie z. B. PE-Folie, D min. 0,5mm, einschl. dem Vor- und Instandhalten während der gesamten Bauzeit und dem rückstandslosen Beseitigen vor der Abnahme der Bauleistungen.
zu schützendes Bauteil: _ Außenfensterbank aus beschichtetem Aluminium einschl. dem Abkleben der Anschlussfuge zwischen Fensterbank und Brüstungsplatte; für Reinigungsarbeiten (Hochdruckreiniger; Schleifen); für Fassadenarbeiten [WDVS, Armierung, Beschichtung] Art: Folie, Stöße überlappend
Fensterbanklänge: 2,00 bis 15,00 lfm Fensterbanktiefe: 15-42 cm 370,000 m .......................... ..........................
1.7 Schutzmaßnahmen Raffstores Vollflächiges Abkleben / Abdecken von den sichtbaren Unterseiten der eingebauten Raffstores zum Schutz vor Verunreinigungen gemäß VOB Teil C / DIN 18363, Abs. 4.2.11 mit geeignetem Material, wie z. B. PE-Folie, einschl. dem Vor- und Instandhalten während der gesamten Bauzeit und dem rückstandslosen Beseitigen nach Abnahme der Bauleistungen.
zu schützendes Bauteil: sichtbare Untersichten der Raffstores Art: Folie, Stöße überlappend
Abzudeckende Breite: 200 bis 350 mm 240,000 m .......................... ..........................
1.8 Schutzabdeckung Bodenflächen und Treppen, selbsthaftendes Schutzvlies Liefern, verlegen, vorhalten und nach Abschluss der Arbeiten rückstandslos entfernen eines selbsthaftenden Schutzvlieses zum Schutz vorhandener Boden- und Treppenflächen gegen Verschmutzung, Feuchtigkeit sowie mechanische Beanspruchung während der Fassaden- und WDVS-Arbeiten.
Ausführung: •selbsthaftendes Abdeckvlies mit flüssigkeitshemmender Oberseite, •rutschhemmende Ausführung, •stoßdämpfend, •abriebfest, •diffusionshemmende Decklage, •rückstandslos entfernbar, •Mindestflächengewicht: 160 g/m²,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •geeignet für temporäre Schutzmaßnahmen während Bauarbeiten, •einschließlich aller Überlappungen, Zuschnitte, Anpassungen und Befestigungen, •einschließlich Vorhalten und erforderlicher Instandhaltung während der Ausführungszeit.
Einsatzbereiche: •Bodenflächen, •Treppen, •Verkehrswege, •Arbeitsbereiche.
Abrechnung: nach belegter Fläche. 150,000 m² .......................... ..........................
1.9 Schutzmassnahmen weiterer Bauteile Vollflächiges Abkleben/Abdecken von angrenzenden Bauteilen
wie z. B. Ein- und Anbauteilen / Treppengeländer etc. Verunreinigungen mit dem geeigneten Material wie z. B. PE-Folie, Einschl. dem Vor- und Instandhalten während der gesamten Bauzeit und dem Beseitigen vor Abnahme der Bauleistungen. I 150,000 m² .......................... ..........................
1.10 Schutznetz zur Verschattung Liefern, Anbringen und Entfernen eines sturmsichere befestigten, geschlossenen Schutznetzes auf dem Arbeitsgerüst für die Dauer der Befestigungs- und Armierungsarbeiten - zur Verschattung. 860,000 m² .......................... ..........................
1.11 Haftzugprüfung Haftzugprüfung zur Überprüfung von Qualität und Haftung des Bestandsuntergrunds. Die Festlegung der zu untersuchenden Bereiche hat in Abstimmung mit der Bauleitung zu erfolgen. Die Ergebnisse sind in einem Protokoll festzuhalten, das Protokoll beinhaltet die genaue Lage der einzelnen Messstellen.
Befestigungsuntergrund der Dämmschicht 3-Schicht Außenwandelement als Dreischichtplatte bestehend aus 70 mm Wetterschale aus Stahlbeton 60 mm Polystyroldämmung 100 mm Tragschale im Brüstungsbereich 10,000 Stk .......................... ..........................
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Übertrag EUR ................................
1.12 Untergrundprüfung / Dübelauszugswerte Objektspezifisches Prüfen der Dübelauszugswerte nach den z. Z. gültigen Herstellervorschriften, an vorbereitetem Untergrund.
Das gewählte Prüfverfahren ist vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen. Die Ergebnisse sind zu protokollieren und der Bauleitung zu überreichen.
Anmerkung: Die Prüfflächen sind entsprechend dem realen Oberflächen- zustand am Objekt, in allen Höhenbereichen und an allen Gebäudeseiten, sowie der unterschiedlichen Bestands- konstruktionen [Giebelfassaden, Fensterbrüstungen, Treppenhauswänden] zu wählen. 20,000 Stk .......................... ..........................
1.13 Untergrund prüfen Untergrund prüfen - tragfähiger Untergrund für das Kleben und Dübeln von Wärmedämm-Verbundsystemen an allen Fassadenflächen.
Der Untergrund ist rechtzeitig vor Beginn der WDVS-Arbeiten auf Tragfähigkeit, Trockenheit, Ebenheit, Maßhaltigkeit, Staub-, Fett- und Trennmittelfreiheit sowie auf Eignung zur Aufnahme des vorgesehenen Wärmedämm-Verbundsystems zu prüfen.
Die Prüfung hat so frühzeitig zu erfolgen, dass erforderliche planerische, konstruktive oder ausführungstechnische Anpassungen sowie eventuell erforderliche Untergrundvorbereitungen, Ausgleichsmaßnahmen oder Terminabstimmungen ohne Behinderung des Bauablaufs durchgeführt werden können.
Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen Zeiträume eigenverantwortlich in seiner Bauablaufplanung zu berücksichtigen und mit der Bauleitung und Folge- und Nachbargewerken abzustimmen.
Die Abreißfestigkeit des Untergrundes muss mindestens 0,08 N/mm² betragen. Vorhandene Beschichtungen sind auf dauerhafte Verträglichkeit mit dem vorgesehenen Klebe- und Armierungssystem zu prüfen.
Der Untergrund ist gemäß DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau", Tabelle 3, zu prüfen und insbesondere im Hinblick auf die erhöhten Anforderungen an Ebenheit und Flucht infolge der vorgesehenen linear strukturierten Oberflächenbeschichtung zu beurteilen.
Unebenheiten des Untergrundes dürfen nur im Rahmen der systembezogenen Verarbeitungsrichtlinien sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. ETA des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems ausgeglichen
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Übertrag EUR ................................ werden.
Größere Unebenheiten, Maßabweichungen oder sonstige Mängel des Untergrundes, welche die Ausführungsqualität, Ebenheit, Flucht oder Oberflächenwirkung des WDVS beeinträchtigen können, sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Anforderungen der:
ATV DIN 18345, DIN 55699, DIN 18202, allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie der Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
sind einzuhalten.
Die Ergebnisse der Untergrundprüfung einschließlich Haftzugprüfungen, Ebenheitskontrolle und Beurteilung vorhandener Beschichtungen sind zu protokollieren und der Bauleitung vor Beginn der Ausführung vorzulegen. 2.100,000 m² .......................... ..........................
1.14 Einschnüren und Ausmessen der Fassade Die im Bestand vorhandenen Fassadenflächen überschreiten teilweise die zulässigen Rohbau- und Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau".
Diese Abweichungen sind beim Einbau des Wärmedämm-Verbundsystems zu berücksichtigen und durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entsprechend den systembezogenen Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems insbesondere durch Anpassung der Kleberdicken, geeignete Ausgleichsmaßnahmen sowie erforderlichenfalls durch unterschiedliche Dämmstoffdicken.
Aufgrund der vorgesehenen Oberflächenbeschichtung mit linear strukturierter Kammputzoberfläche bestehen erhöhte Anforderungen an:
•Ebenheit, (DIN 18202, Tabelle 3, Spalte 7) •Flucht, •Achsgenauigkeit, •Oberflächenruhe, •gleichmäßigen Strukturverlauf, •sowie die Vermeidung sichtbarer Wellen, Schüsselungen, Ansätze und Schattenbildungen.
Die Anforderungen der DIN 18202 stellen hierbei lediglich Mindestanforderungen dar.
Der Auftragnehmer hat deshalb sämtliche Fassadenflächen aller Gebäudeabschnitte vollständig einzumessen und
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ geometrisch zu erfassen.
Hierzu sind sämtliche Fassadenflächen aller Gebäude mittels Schnurgerüsten, Fluchtlinien, Richtlatten und/oder geeigneter Lasermesstechnik bis Vorderkante fertiges WDVS einzumessen und darzustellen.
Die Einmessung hat alle Fassadenbereiche sämtlicher Gebäude einschließlich:
•Nordfassaden, •Südfassaden, •Ostfassaden, •Westfassaden, •Fassadenrücksprüngen, •Attikaanschlüssen, •Fensterachsen, •Raffstorekästen, •Fensterbänken, •Fassadenversprüngen, •Gebäudefugen, •sowie Anschlüssen an Dach-, Metallbau- und Sonnenschutzarbeiten
zu umfassen.
Die Aufnahme und Einmessung der Fassadenflächen dient gleichzeitig als Grundlage für das spätere Aufmaß und die Abrechnung der WDVS-Flächen.
Das Aufmaß ist im eingerüsteten Zustand unter Berücksichtigung der vorgesehenen Gerüstkonstruktion sowie der Zugänglichkeit sämtlicher Fassadenbereiche auszuführen.
Erschwernisse infolge: •Gerüstlagen, •Gerüstverankerungen, •Konsolen, •Fanglagen, •Schutzdächern, •Gerüstvorsprüngen, •eingeschränkter Zugänglichkeiten, •abschnittsweiser Ausführung, •sowie bauzeitlicher Anpassungen der Gerüststellung
sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Die Gerüstplanung sowie die Vorgaben der Baustellenordnung, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Die Leistungen sind so rechtzeitig vor Beginn der WDVS-Arbeiten auszuführen, dass erforderliche planerische, konstruktive oder ausführungstechnische Anpassungen ohne Behinderung des Bauablaufs umgesetzt werden können.
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Übertrag EUR ................................ Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen Zeiträume einschließlich möglicher Anpassungs- und Abstimmungsleistungen eigenverantwortlich in seiner Bauablaufplanung zu berücksichtigen.
Die Einmessung ist mit der Bauleitung sowie den betroffenen Fremdgewerken, insbesondere Fensterbau-, Dachdecker-, Metallbau- und Sonnenschutzarbeiten, abzustimmen.
Die Position beinhaltet:
•das vollständige Einmessen aller Fassadenflächen, •das Herstellen, Vorhalten und Entfernen sämtlicher Schnurgerüste, •alle erforderlichen Mess- und Kontrollarbeiten, •sämtliche Hilfsmittel, •die geometrische Erfassung sämtlicher Fassadenflächen, •sowie das Vorhalten der Schnurgerüste bis zum Abschluss der Armierungsarbeiten.
Die Ergebnisse der Ebenheits-, Flucht- und Aufmaßkontrolle sind zu dokumentieren (zeichnerisch (maßstäblich) sowie maßlich) und der Bauleitung vor Beginn der Flächenarbeiten vorzulegen.
Die Anforderungen der: •ATV DIN 18345, •DIN 18202, Tabelle 3, Spalte 7 •DIN 55699, •DIN EN 12811, •allgemein anerkannten Regeln der Technik, •sowie der Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
sind einzuhalten.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fassadenfläche des Wärmedämm-Verbundsystems ohne Sockelflächen. 1,000 psch .......................... ..........................
1.15 Entfernen sichtbarer Fremdkörper Entfernen von sichtbaren Fremdkörpern, wie Abstandhalter, Metallschellen, Kunststoffteile, Drähte, usw. durch Abstemmen bzw. Abflexen von der Fassade. Anfallendes Material abtransportieren und fachgerecht entsorgen.
Die Anzahl der zu entfernenden Fremdkörper ist vor dem Rückbau mit der Bauleitung abzustimmen und aufzumessen. Nachträgliche Stückzahlen werden nicht akzeptiert. 150,000 Stk .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.16 Lose Putzstellen abschlagen bis 0,25m² Putz auf hohl liegende und lose Stellen überprüfen und nicht tragfähige und lose Putzstellen mit einem geeigneten Werkzeug abschlagen. Abgeschlagene Flächen entstauben. Anfallendes Material ist vollständig zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. In Einzelflächen bis 0,25m² Abrechnung je Einzelfläche 50,000 Stk .......................... ..........................
1.17 Lose Putzstellen abschlagen >0,25 bis 0,5m² Putz auf hohl liegende und lose Stellen überprüfen und nicht tragfähige und lose Putzstellen mit einem geeigneten Werkzeug abschlagen. Abgeschlagene Flächen entstauben. Anfallendes Material ist vollständig zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. In Einzelflächen > 0,25 bis 0,5m² Abrechnung je Einzelfläche 50,000 Stk .......................... ..........................
1.18 Lose Putzstellen abschlagen Putz auf hohl liegende und lose Stellen überprüfen und nicht tragfähige und lose Putzstellen mit einem geeigneten Werkzeug abschlagen. Abgeschlagene Flächen entstauben. Anfallendes Material ist vollständig zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. In größeren zusammenhängenden Flächen. Abrechnung in m² 30,000 m² .......................... ..........................
1.19 Putzhohlstellen ergänzen bis 0,25m² abgeschlagene Putzhohlstellen beiputzen.
Liefern eines Grundputzes mit faserhaltigem, spritzbarem, mineralischem Leicht-Trockenmörtel [nach DIN 18550 Teil 4] und beiputzen der zuvor freigelegten Stellen.
In Einzelflächen bis 0,25m² Abrechnung je Einzelfläche 50,000 Stk .......................... ..........................
1.20 Putzhohlstellen ergänzen >0,25 bis 0,5m² abgeschlagene Putzhohlstellen beiputzen.
Liefern eines Grundputzes mit faserhaltigem, spritzbarem, mineralischem Leicht-Trockenmörtel [nach DIN 18550 Teil 4] und beiputzen der zuvor freigelegten Stellen. In Einzelflächen >0,25 bis 0,5m² Abrechnung je Einzelfläche
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Übertrag EUR ................................
50,000 Stk .......................... ..........................
1.21 Putzhohlstellen ergänzen abgeschlagene Putzhohlstellen beiputzen.
Liefern eines Grundputzes mit faserhaltigem, spritzbarem, mineralischem Leicht-Trockenmörtel [nach DIN 18550 Teil 4] und beiputzen der zuvor freigelegten Stellen. Abrechnung in m² 30,000 m² .......................... ..........................
1.22 Reinigen mit Hochdruckreiniger Reinigen des Untergrundes mit einem Hochdruckreiniger um Schmutz, Staub, lose Bestandteile, Verunreinigungen, Farbreste und Trennschichten zu entfernen, dies ohne Zusatz von Reinigungs- und Strahlmittel. Abwasser und anfallendes Material ist vollständig zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Neu eingebaute Fenster und Raffstoreanlagen sind lt. ges. Pos. zu schützen!
Vor dem Reinigungsgang sind die Raffstoreanlagen, Fenster- und Panellebleche [gemäß vorangegangender Position] zu schützen. Vorhandene Einbauteile dürfen nicht beschädigt werden.
Der Untergrund muss im Ergebnis für eine zugfeste Verklebung mit einem zementgebundenen Kleber bzw. Ausgleichsputz geeignet sein. 2.100,000 m² .......................... ..........................
1.23 Reinigen mit Hochdruckreiniger ǀ LEIBUNGEN Reinigen des Untergrundes mit einem Hochdruckreiniger um Schmutz, Staub, lose Bestandteile, Verunreinigungen, Farbreste und Trennschichten zu entfernen, dies ohne Zusatz von Reinigungs- und Strahlmittel. Abwasser und anfallendes Material ist vollständig zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.
Der Untergrund muss im Ergebnis für eine zugfeste Verklebung mit einem zementgebundenen Kleber geeignet sein.
Leibungstiefe 80 bis 150 mm 610,000 m .......................... ..........................
1.24 Reinigung trocken, Schmutz und Staub entfernen Reinigen des Untergrundes von Schmutz, Staub und losen anhaftenden Bestandteilen vollflächig durch geeignete Massnahmen, unter Beachtung der Bestimmungen des Umweltschutzes, fachgerecht entfernen, einschliesslich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen, sowie
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Übertrag EUR ................................ der Entsorgung der Abfallmaterialien.
Verfahren: trockene mechanische Reinigung [z.B. Abbürsten mit Drahtbürste, Abkehren mit Stahlbesen o.ä.].
Untergrund: Stahlbetonwände C 20/25 und im Brüstungsbereich des Verbinders 24 cm KS MW-Wände. Der Untergrund muss im Ergebnis für eine zugfeste Verklebung mit einem zementgebundenen Kleber geeignet sein.
Raffstorekästen sind nach Fassadenreinigung mit Handfeger oder Staubsauger vom Schmutz durch die Fassadenreinigung zu säubern. 2.100,000 m² .......................... ..........................
1.25 Mörtelgrate abschlagen Abschlagen vorhandener Mörtelgrate. Anfallendes Material fachgerecht entsorgen.
Die Anzahl der lfm abzuschlagender Mörtelgrate (Kleinteilig) ist vor dem Rückbau mit der Bauleitung abzustimmen und aufzumessen. Nachträgliche Mengen werden nicht akzeptiert. 50,000 m .......................... ..........................
1.26 lose Bestandteile aus Fugen entfernen Lose Bestandteile (Kleinteilig) in vorhandenen horizontalen und vertikalen Fugen zwischen den Betonfertigteil- Aussenwandelementen der Fassade sind vollständig zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen.
- Alte Klebefolie
- Alte Dämmreste
- Pflanzenreste (in Fugen eingewachsen)
- Kleineisenteile
Die Anzahl der zu entfernenden Bestandteilen ist vor dem Rückbau mit der Bauleitung abzustimmen und aufzumessen. Nachträgliche Stückzahlen werden nicht akzeptiert. 20,000 m .......................... ..........................
1.27 Ausgleichsputz bei größeren Untergrundunebenheiten bis 25mm Ausgleichsputz zur Egalisierung größerer Untergrundunebenheiten auf Fassadenflächen fachgerecht herstellen.
Ausführung: Liefern und aufbringen eines mineralischen Ausgleichsputzes nach DIN EN 998-1 zur Egalisierung von Untergrundunebenheiten im Bereich des Wärmedämm-Verbundsystems.
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 32 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Der Ausgleichsputz muss: •für den vorgesehenen Untergrund geeignet, •witterungsbeständig, •spannungsarm, •sowie mit dem vorgesehenen WDVS systemverträglich sein.
Mindestdruckfestigkeit: CS II nach DIN EN 998-1.
Putzdicke: •maximal 25 mm je Lage, •entsprechend Erfordernis und Untergrundbeschaffenheit.
Die Verarbeitung hat unter Einhaltung der Herstellervorgaben, der zulässigen Schichtdicken sowie der erforderlichen Stand- und Trocknungszeiten zu erfolgen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich: •Ebenheit, •Flucht, •Oberflächenruhe, •sowie gleichmäßiger Schichtdicken.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Sichtbare Unebenheiten, Wellenbildungen oder Schüsselungen, welche die spätere Oberflächenwirkung beeinträchtigen können, sind zu vermeiden.
Hinweis: Unebenheiten innerhalb der zulässigen systembezogenen Verarbeitungsgrenzen des Wärmedämm-Verbundsystems können zusätzlich über den systemzugehörigen Klebemörtel ausgeglichen werden.
Bei nachfolgender Verdübelung sind die erforderlichen Verankerungstiefen sowie die daraus resultierenden Dübellängen unter Berücksichtigung der Ausgleichsschichten entsprechend den statischen und systembezogenen Anforderungen anzupassen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter und verputzter Fassadenfläche. 1.050,000 m² .......................... ..........................
1.28 Ausgleichsputz bei größeren Untergrundunebenheiten von 25 bis 40mm Ausgleichsputz für größere Putzmehrstärken zur Egalisierung erhöhter Untergrundunebenheiten auf Fassadenflächen fachgerecht herstellen.
Ausführung: Liefern und aufbringen eines mineralischen Ausgleichsputzes
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 33 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ nach DIN EN 998-1 zur Egalisierung größerer Untergrundunebenheiten im Bereich des Wärmedämm-Verbundsystems.
Der Ausgleichsputz muss: •für den vorgesehenen Untergrund geeignet, •witterungsbeständig, •spannungsarm, •sowie mit dem vorgesehenen Wärmedämm-Verbundsystem systemverträglich sein.
Mindestdruckfestigkeitsklasse: CS II nach DIN EN 998-1.
Putzdicke: über 25 mm bis maximal 40 mm Gesamtschichtdicke.
Größere Schichtdicken sind mehrlagig unter Einhaltung der erforderlichen Stand- und Trocknungszeiten sowie entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen.
Die Verarbeitung hat hohlstellenfrei sowie mit gleichmäßiger Schichtdicke zu erfolgen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •Oberflächenruhe, •gleichmäßigem Strukturverlauf, •sowie der Vermeidung sichtbarer Wellen, Schüsselungen und Ansatzbildungen.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Sichtbare Unebenheiten oder Verformungen, welche die spätere Oberflächenwirkung beeinträchtigen können, sind zu vermeiden.
Sofern größere Schichtdicken erforderlich werden, sind die daraus resultierenden Auswirkungen auf: •Dübellängen, •Verankerungstiefen, •Anschlüsse, •Laibungsausbildungen, •Fensterbankanschlüsse, •Attikaanschlüsse, •sowie angrenzende Bauteile
zu berücksichtigen und vor Ausführung mit der Bauleitung abzustimmen.
Bei nachfolgender Verdübelung sind die erforderlichen Verankerungstiefen sowie die daraus resultierenden Dübellängen entsprechend den statischen und
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 34 von 151
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Übertrag EUR ................................ systembezogenen Anforderungen anzupassen.
Größere Schichtdicken über 40 mm sind nur nach vorheriger Zustimmung der Bauleitung zulässig.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter und verputzter Fassadenfläche. 200,000 m² .......................... ..........................
1.29 Ausgleichsputz zur Begradigung der Fenster- u. Türleibungen Ausgleichsputz in Fenster- und Türleibungen zur Egalisierung von Schrägen und Unebenheiten der vorhandenen Wetterschalen fachgerecht herstellen.
Ausführung: Liefern und aufbringen eines mineralischen Putzmörtels nach DIN EN 998-1 zur Herstellung ebener und lotrechter Leibungsflächen im Bereich von Fenster- und Türanschlüssen des Wärmedämm-Verbundsystems.
Die Leistung umfasst insbesondere:
•den Ausgleich schräger oder verspringender Wetterschalen, •den Ausgleich von Fertigungstoleranzen im Bereich der Betonfertigteile, •die Herstellung geradliniger und fluchtgerechter Leibungsanschlüsse, •sowie die Vorbereitung für den fachgerechten Anschluss des Wärmedämm-Verbundsystems.
Der Ausgleichsputz muss:
•für den vorgesehenen Untergrund geeignet, •witterungsbeständig, •spannungsarm, •standfest, •sowie mit dem vorgesehenen Wärmedämm-Verbundsystem systemverträglich sein.
Mindestdruckfestigkeitsklasse: CS II nach DIN EN 998-1.
Putzdicke: 5 mm bis 35 mm.
Leibungstiefe: 12 cm bis 20 cm.
Größere Schichtdicken sind mehrlagig unter Einhaltung der erforderlichen Stand- und Trocknungszeiten entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen.
Die Verarbeitung hat hohlstellenfrei sowie mit gleichmäßiger Schichtdicke zu erfolgen.
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 35 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •lotrechter Leibungsausbildung, •exakter Kantenführung, •sowie gleichmäßiger Anschlussausbildung an Fenster- und Türrahmen.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Sichtbare Unebenheiten, Wellenbildungen, Schüsselungen oder ungleichmäßige Leibungsverläufe, welche die spätere Oberflächenwirkung beeinträchtigen können, sind zu vermeiden.
Anschlüsse an:
•Fensterrahmen, •Türrahmen, •Fensterbänke, •Raffstoreführungen, •Abdichtungen, •sowie angrenzende Bauteile
sind fachgerecht und systemkonform auszuführen.
Bei nachfolgender Verdübelung sind die erforderlichen Verankerungstiefen sowie die daraus resultierenden Dübellängen entsprechend den statischen und systembezogenen Anforderungen anzupassen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Leibungslänge. 249,000 m .......................... ..........................
1.30 Untergrund grundieren, saugfähigkeitsegalisierend Liefern und fachgerechtes Auftragen einer wasserbasierten Grundierung zur Reduzierung und Egalisierung unterschiedlicher Saugfähigkeiten mineralischer Untergründe im Bereich des Wärmedämm-Verbundsystems.
Die Grundierung ist systemzugehörig sowie entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems auszuführen.
Die Grundierung darf keinen geschlossenen Film bilden und muss für nachfolgende Klebe- und Putzarbeiten geeignet sein.
Technische Eigenschaften:
•hohes Eindringvermögen, •saugfähigkeitsregulierend, •oberflächenverfestigend,
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 36 von 151
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Übertrag EUR ................................ •haftvermittelnd, •diffusionsoffen, •alkalibeständig, •systemverträglich mit den nachfolgenden Beschichtungs- und Klebeschichten.
Der Untergrund muss tragfähig, trocken, staub-, fett- und trennmittelfrei sein.
Nicht tragfähige oder haftungsmindernde Bestandteile sind vor Ausführung zu entfernen.
Die Verarbeitung hat entsprechend den Herstellervorgaben unter Berücksichtigung der Umgebungs- und Untergrundtemperaturen zu erfolgen.
Einbauorte:
•Waschbetonflächen, •Stahlbetonflächen, •Kalksandsteinmauerwerk, •Ausgleichsputzflächen, •mineralische Bestandsuntergründe im Bereich des Wärmedämm-Verbundsystems.
Die Anforderungen der:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik
sind einzuhalten.
Abrechnung: nach tatsächlich behandelter Fläche. 2.100,000 m² .......................... ..........................
1.31 Untergrund grundieren, saugfähigkeitsegalisierend ǀ LEIBUNG wie vor beschrieben jedoch: Ausführung in Leibung
•Leibungstiefe 80 bis 150 mm •Einbauort: zu dämmende Leibungen 350,000 m .......................... ..........................
1.32 mineralische Haftbrücke auf Spaltkeramik / Waschbeton ǀ FLÄCHE Liefern und fachgerechtes Aufbringen einer mineralischen Haftbrücke auf vorbereiteten, schwach saugenden Untergründen im Bereich des Wärmedämm-Verbundsystems.
Ausführung als vollflächige Rillenspachtelung zur Verbesserung der Haftung auf dichten bzw. gering saugenden
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Untergründen.
Die Haftbrücke ist systemzugehörig und entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems auszuführen.
Eigenschaften:
•mineralischer Trockenmörtel nach DIN EN 998-1, •nicht brennbar bzw. schwer entflammbar entsprechend Systemaufbau, •Brandverhalten mindestens A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1, •diffusionsoffen, •spannungsarm, •witterungsbeständig, •haftverbessernd auf gering saugenden Untergründen.
Verarbeitung:
•Auftrag vollflächig mittels Zahntraufel/Zahnspachtel, •Ausbildung einer gleichmäßigen Rillenstruktur, •Schichtdicke: 3 mm, •Verarbeitung entsprechend den Herstellervorgaben und den systembezogenen Zulassungen.
Der Untergrund muss tragfähig, trocken, sauber sowie frei von trennenden, haftungsmindernden oder nicht tragfähigen Bestandteilen sein.
Nicht tragfähige Beschichtungen oder lose Bestandteile sind vor Ausführung vollständig zu entfernen.
Einbauorte:
•keramische Beläge, •Spaltkeramikflächen, •Waschbetonoberflächen, •sonstige schwach saugende mineralische Untergründe im Bereich des Wärmedämm-Verbundsystems.
Die Anforderungen der:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 998-1, •DIN EN 13501-1, •sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik
sind einzuhalten.
Abmessung: Streifen •breite von 50 bis 60cm •höhe von 180 bis 200cm
Abrechnung:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 399,000 m² .......................... ..........................
1.33 Putzarmierung Glasfasergewebe 75 g/m² Putzarmierung durch Überspannung rissgefährdeter Bereiche mit alkalibeständigem Glasfasergewebe fachgerecht herstellen.
Ausführung: Zusätzliche Armierungslage zur Aufnahme erhöhter Spannungen und zur Reduzierung von Rissbildungen im Bereich von:
•Materialwechseln, •Übergängen unterschiedlicher Untergründe, •Übergängen Bestand/Neubau, •Betonfertigteilstößen, •Ausgleichsputzflächen, •Montagewinkeln, •Fensteranschlüssen, •sowie sonstigen rissgefährdeten Bereichen.
Die Gewebelage ist vollflächig und faltenfrei in den frischen Armierungsmörtel einzubetten.
Werkstoff: alkalibeständiges Glasfasergewebe.
Flächengewicht: 75 g/m².
Maschenweite: 6 mm bis 7 mm.
Breite: 100 cm.
Die Verarbeitung hat systemkonform entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems zu erfolgen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•gleichmäßiger Oberflächenruhe, •Vermeidung von Rissabzeichnungen, •Vermeidung sichtbarer Übergänge, •sowie Vermeidung von Strukturstörungen.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 95,000 m² .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.34 Putzarmierung Glasfasergewebe 165 g/m² Putzarmierung durch zusätzliche Überspannung besonders rissgefährdeter Fassadenbereiche mit alkalibeständigem Glasfasergewebe fachgerecht herstellen.
Ausführung: Zusätzliche verstärkte Armierungslage in Bereichen erhöhter Spannungen und Bewegungen, insbesondere:
•Übergänge unterschiedlicher Untergründe, •Übergänge Bestand/Neubau, •Attikaanschlüsse, •Gebäudefugen, •Betonfertigteilstöße, •Anschlüsse keramischer Beläge, •Übergänge Waschbeton/Spachtelflächen, •Fenster- und Türanschlüsse, •sowie sonstige konstruktiv rissgefährdete Bereiche.
Die Gewebelage ist vollflächig, hohlstellenfrei und faltenfrei in den Armierungsmörtel einzubetten.
Werkstoff: alkalibeständiges Glasfasergewebe.
Flächengewicht: 165 g/m².
Maschenweite: 4 mm x 4 mm.
Breite: 100 cm.
Die Verarbeitung hat systemkonform entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems zu erfolgen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
Rissminimierung, gleichmäßigem Strukturverlauf, Vermeidung von Gewebeabzeichnungen, Vermeidung sichtbarer Übergänge, sowie erhöhter Oberflächenruhe.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 95,000 m² .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
1.35 Fugen ausdämmen und mit Fugenband verschliessen B= 30-70mm / Tiefe 100mm Vorhandene Fugen zwischen den Betonfertigteilen der Fassadenflächen fachgerecht schließen, ausdämmen und für die nachfolgende Ausführung des Wärmedämm-Verbundsystems vorbereiten.
Ausführung: Vorhandene Fugen zwischen den Betonfertigteilen reinigen und von losen, haftungsmindernden oder antiadhäsiven Bestandteilen befreien.
Lose Bestandteile, Verschmutzungen, Trennmittelreste sowie nicht tragfähige Bereiche sind vollständig zu entfernen.
Ausgebrochene, beschädigte oder unregelmäßige Fugenkanten sind fachgerecht beizuarbeiten und zu egalisieren.
Die Fugen sind hohlraumfrei mit nichtbrennbaren Mineralwollestreifen auszufüllen.
Mineralwolle:
•nichtbrennbar, •Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1, •formstabil, •wasserabweisend, •alterungsbeständig, •für den Einsatz im Fassadenbereich geeignet.
Die Mineralwollestreifen sind systemkonform mit geeignetem mineralischem Klebemörtel zu befestigen.
Die Fugen sind nach Einbau der Mineralwollestreifen mittels geeignetem mineralischem Mörtel vollflächig, hohlstellenfrei und hinterströmungssicher zu verschließen.
Vertiefungen, Einschnürungen oder offene Hohlräume innerhalb der Fugenebene sind unzulässig.
Die Oberfläche ist flächenbündig zur angrenzenden Fassadenfläche herzustellen.
Anschließend sind die Fugen mit einem diffusionsoffenen, selbstklebenden Fugenabdeckband systemkonform zu überarbeiten.
Das Fugenabdeckband muss:
•alkalibeständig, •alterungsbeständig, •spannungsabbauend, •diffusionsoffen, •sowie für die Überarbeitung mit mineralischen Armierungs-
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ und Putzsystemen geeignet sein.
Vorbereitung der Fugenflanken:
•Reinigen der Anschlussflächen, •Entfernen loser Bestandteile, •Entfernen antiadhäsiver Stoffe, •Vorbehandlung der Untergründe entsprechend Systemvorgaben, •Aufbringen einer mineralischen Haftbrücke gemäß gesonderter Position.
Der Untergrund muss vor Verklebung des Fugenabdeckbandes trocken, tragfähig und frostfrei sein.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •Vermeidung sichtbarer Fugenabzeichnungen, •Vermeidung von Schattenbildungen, •Vermeidung von Rissbildungen, •sowie gleichmäßiger Oberflächenruhe.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Fugenabmessungen:
•Fugenbreite: 30 mm bis 70 mm, •Fugentiefe: bis 100 mm.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN 4108, •DIN EN 13501-1, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fugenlänge.
1.180,000 m .......................... ..........................
1.36 Fugen ausdämmen und mit Fugenband verschliessen B= 70-140mm / Tiefe 100mm Vorhandene umlaufende horizontale Fugen im Bereich der Attika von Trakt A fachgerecht schließen, ausdämmen und für die nachfolgende Ausführung des Wärmedämm-Verbundsystems vorbereiten.
Ausführung:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Vorhandene horizontale Attikafugen zwischen den Betonfertigteilen reinigen und von losen, haftungsmindernden oder antiadhäsiven Bestandteilen befreien.
Lose Bestandteile, Verschmutzungen, Trennmittelreste sowie nicht tragfähige Bereiche sind vollständig zu entfernen.
Ausgebrochene, beschädigte oder unregelmäßige Fugenkanten sind fachgerecht beizuarbeiten und zu egalisieren.
Die trapezförmig ausgebildeten Fugen sind hohlraumfrei mit nichtbrennbaren Mineralwollestreifen auszudämmen.
Mineralwolle: •nichtbrennbar, •Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1, •formstabil, •wasserabweisend, •alterungsbeständig, •für den Einsatz im Fassadenbereich geeignet.
Die Mineralwollestreifen sind systemkonform mit geeignetem mineralischem Klebemörtel zu befestigen.
Die Fugen sind nach Einbau der Mineralwollestreifen mittels geeignetem mineralischem Mörtel vollflächig, hohlstellenfrei und hinterströmungssicher zu verschließen.
Die Ausführung hat der trapezförmigen Fugengeometrie zu folgen.
Vertiefungen, Einschnürungen oder offene Hohlräume innerhalb der Fugenebene sind unzulässig.
Die Oberfläche ist flächenbündig zur angrenzenden Fassadenfläche herzustellen.
Anschließend sind die Fugen mit einem diffusionsoffenen, selbstklebenden Fugenabdeckband systemkonform zu überarbeiten.
Das Fugenabdeckband muss: •alkalibeständig, •alterungsbeständig, •spannungsabbauend, •diffusionsoffen, •sowie für die Überarbeitung mit mineralischen Armierungs- und Putzsystemen geeignet sein.
Vorbereitung der Fugenflanken:
•Reinigen der Anschlussflächen, •Entfernen loser Bestandteile, •Entfernen antiadhäsiver Stoffe, •Vorbehandlung der Untergründe entsprechend Systemvorgaben,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •Aufbringen einer mineralischen Haftbrücke gemäß gesonderter Position.
Der Untergrund muss vor Verklebung des Fugenabdeckbandes trocken, tragfähig und frostfrei sein.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •Vermeidung sichtbarer Fugenabzeichnungen, •Vermeidung von Schattenbildungen, •Vermeidung von Rissbildungen, •sowie gleichmäßiger Oberflächenruhe.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Fugenabmessungen:
•Fugenbreite: 70 mm bis 140 mm, •Fugentiefe: bis 100 mm.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN 4108, •DIN EN 13501-1, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fugenlänge. 100,000 m .......................... ..........................
1.37 Vorlage von Handmustern für Kammputzstrukturen Vor Beginn der Fassadenarbeiten sind zur gestalterischen Vorauswahl der Fassadenoberflächen Handmuster für unterschiedliche Kammputzstrukturen herzustellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Ausführung:
Herstellen von mindestens 5 unterschiedlichen Strukturmustern auf geeigneten Musterplatten.
Die Muster sind mit den vorgesehenen Materialien des ausgeschriebenen Wärmedämm-Verbundsystems auszuführen und müssen die spätere handwerkliche Strukturierung realitätsnah wiedergeben.
Die Muster sind hinsichtlich:
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 44 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •Strukturabstand, •Strukturhöhe, •Werkzeugführung, •Licht- und Schattenwirkung, •Richtungswirkung, •Oberflächencharakter
deutlich unterscheidbar auszubilden.
Mindestgröße je Handmuster:
1,00 m²
Die Muster sind eindeutig zu kennzeichnen und der Bauleitung sowie dem Auftraggeber zur Auswahl vorzulegen.
Die ausgewählten Muster bilden die Grundlage für die nachfolgend herzustellenden Fassadenmusterflächen.
Erforderliche Überarbeitungen und Anpassungen bis zur Freigabe sind einzukalkulieren.
Abrechnung:
Pauschal
Einheit: psch 1,000 psch .......................... ..........................
1.38 Musterfläche Kammputz Struktur Typ A Musterfläche für eine linear strukturierte Kammputzoberfläche auf vorbereiteter Fassadenfläche herstellen.
Die Musterfläche ist mit dem vollständig ausgeschriebenen Fassadenaufbau gemäß Titel 06 herzustellen.
Leistungsumfang:
•Armierungsschicht, •Egalisationsspachtelung, •Systemgrundierung, •mineralischer Feinputz, •Herstellung der Kammstruktur, •Grundierung für Fassadenbeschichtung, •Zwischenbeschichtung, •Schlussbeschichtung gemäß Pos. 06.0013.
Strukturabmessungen:
•Achsabstand der Strukturstege: 18 mm bis 22 mm, •Strukturhöhe: 4 mm bis 6 mm.
Die Struktur ist gleichmäßig und richtungsbetont auszuführen.
Die Musterfläche ist mit horizontaler und vertikaler Struktur auszubilden.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Farbton und Beschichtungsaufbau gemäß Bemusterungsvorgaben des Auftraggebers.
Die Musterfläche dient der Beurteilung von:
•Strukturwirkung, •Oberflächenruhe, •Licht- und Schattenwirkung, •Richtungswechseln, •Farbwirkung, •Beschichtungsbild, •Gesamtwirkung des Fassadenaufbaus.
Abweichungen infolge handwerklicher Strukturierung sind zulässig, soweit die freigegebene Musterfläche eingehalten wird.
Mindestgröße Musterfläche:
3,00 m × 3,00 m
Die Musterfläche verbleibt bis zur Fertigstellung der Fassadenarbeiten am Gebäude und dient als Referenzfläche für die Ausführung und Abnahme.
Abrechnung:
Stück
Einheit: St. 1,000 psch .......................... ..........................
1.39 Musterfläche Kammputz Struktur Typ B (kräftige Struktur) Musterfläche für eine stark modellierte linear strukturierte Kammputzoberfläche auf vorbereiteter Fassadenfläche herstellen.
Die Musterfläche ist mit dem vollständig ausgeschriebenen Fassadenaufbau gemäß Titel 06 herzustellen.
Leistungsumfang:
•Armierungsschicht, •Egalisationsspachtelung, •Systemgrundierung, •mineralischer Feinputz, •Herstellung der Kammstruktur, •Grundierung für Fassadenbeschichtung, •Zwischenbeschichtung, •Schlussbeschichtung gemäß Pos. 06.0013.
Strukturabmessungen:
Achsabstand der Strukturstege: 25 mm bis 35 mm, Strukturhöhe: 8 mm bis 12 mm.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Die Struktur ist deutlich plastisch auszubilden und muss eine ausgeprägte Licht- und Schattenwirkung erzeugen.
Die Musterfläche ist mit horizontaler und vertikaler Struktur auszubilden.
Farbton und Beschichtungsaufbau gemäß Bemusterungsvorgaben des Auftraggebers.
Die Musterfläche dient der Beurteilung von:
•Strukturwirkung, •Oberflächenruhe, •Licht- und Schattenwirkung, •Richtungswechseln, •Farbwirkung, •Beschichtungsbild, •Gesamtwirkung des Fassadenaufbaus.
Abweichungen infolge handwerklicher Strukturierung sind zulässig, soweit die freigegebene Musterfläche eingehalten wird.
Mindestgröße Musterfläche:
3,00 m × 3,00 m
Die Musterfläche verbleibt bis zur Fertigstellung der Fassadenarbeiten am Gebäude und dient als Referenzfläche für die Ausführung und Abnahme.
Abrechnung:
Stück
Einheit: St. 1,000 psch .......................... ..........................
Summe 1 Vorbereitende Maßnahmen ............................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
2 Betoninstandsetzung
2.1 Aufstemmen Schadstellen bis 0,01 m² Aufstemmen von Schadstellen und labilen Bereichen bis zum gesunden festen Untergrund einschl. Entstauben nach Aufforderung durch die Bauleitung.
Ort: Fassade/ Fertigteilbetonplatten
Die Entsorgung des Bauschuttes ist einzukalkulieren. Stemmtiefe: bis 30 mm Schadstellengröße bis 0,01 m²
Abrechnung nach Stck und auf Nachweis 10,000 Stk .......................... ..........................
2.2 Aufstemmen Schadstellen bis 0,02 m² Aufstemmen von Schadstellen und labilen Bereichen bis zum gesunden festen Untergrund einschl. Entstauben nach Aufforderung durch die Bauleitung.
Ort:Fassaden/ Fertigteilbetonplatten
Die Entsorgung des Bauschuttes ist einzukalkulieren. Stemmtiefe: bis 30 mm Schadstellengröße bis 0,02 m²
Abrechnung nach Stck und auf Nachweis 10,000 Stk .......................... ..........................
2.3 Aufstemmen Schadstellen bis 0,10 m² Aufstemmen von Schadstellen und labilen Bereichen bis zum gesunden festen Untergrund einschl. Entstauben nach Aufforderung durch die Bauleitung.
Ort: Bereich der Fassaden/ Fertigteilbetonplatten
Die Entsorgung des Bauschuttes ist einzukalkulieren. Stemmtiefe: bis 30 mm Schadstellengröße bis 0,10 m²
Abrechnung nach Stck und auf Nachweis 15,000 Stk .......................... ..........................
2.4 Aufstemmen Schadstellen >0,10 m² Aufstemmen von Schadstellen und labilen Bereichen bis zum gesunden festen Untergrund einschl. Entstauben nach Aufforderung durch die Bauleitung.. Die Entsorgung des Bauschuttes ist mit einzukalkulieren.
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Übertrag EUR ................................ Stemmtiefe: bis 30 mm Schadstellengröße > 0,10 m²
Abrechnung je m² und auf Nachweis 2,000 m² .......................... ..........................
2.5 Zulage 10 mm Mehrtiefe, Schadstelle bis 0,01 m² Zulage Aufstemmen pro 10 mm Mehrtiefe. Sonst wie vor. Schadstellengröße bis 0,01 m²
Abrechnung auf Nachweis 10,000 Stk .......................... ..........................
2.6 Zulage 10 mm Mehrtiefe, Schadstelle bis 0,02 m² Zulage Aufstemmen pro 10 mm Mehrtiefe. Sonst wie vor. Schadstellengröße bis 0,02 m²
Abrechnung auf Nachweis 10,000 Stk .......................... ..........................
2.7 Zulage 10 mm Mehrtiefe, Schadstelle bis 0,10 m² Zulage Aufstemmen pro 10 mm Mehrtiefe. Sonst wie vor. Schadstellengröße bis 0,10 m²
Abrechnung auf Nachweis 15,000 Stk .......................... ..........................
2.8 Zulage 10 mm Mehrtiefe, Schadstelle >0,10 m² Zulage Aufstemmen pro 10 mm Mehrtiefe. Sonst wie vor. Schadstellengröße >0,10 m²
Abrechnung auf Nachweis 2,000 m² .......................... ..........................
2.9 Feuchtstrahlen mit Strahlmittel - Schadstellen Feuchtstrahlen um alle labilen Teile sowie Verunreinigungen restlos zu entfernen im Bereich vorgenannter Schadstellen. Einschl. Nachwaschen, damit die Flächen schmutz- und staubfrei sind. Die Beseitigung des Strahlmittels ist einzukalku- lieren. Angrenzenden Bauteile sind zu schützen. Die Oberfläche muss eine Haftzugfestigkeit von mind. 1.5 N/mm² aufweisen. 10,000 m² .......................... ..........................
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Übertrag EUR ................................
2.10 Bewehrung Strahlen im Bereich Schadstellen Freigelegte Bewehrung in vorgenannten Schadstellen durch Strahlen mit geeigneten Verfahren bis zu einem Vorbereitungsgrad Sa 2 nach DIN EN ISO 12944-4 vorbereiten. 20,000 m .......................... ..........................
2.11 Reparaturmörtel, D 5-50mm Auffüttern von Ausbruchstellen mit einem kunststoffmodifizierten, 1-komponentigen Reparaturmörtel aus einem Zementmörtel- Trockengemisch mit abgestimmter Sieblinie und Leichtzuschlägen mit integriertem Korrosionsschutz und ohne Haftbrücke.
Schichtdicke: 5-50 mm Ausführen entspr. Herstellervorschrift Kleinflächen der vorgenannten Schadstellen 10,000 m² .......................... ..........................
2.12 Reparaturmörtel, D 10 mm Mehrstärke wie vor in Grundpos. beschrieben jedoch:
Schichtdicke von 10 mm auf Nachweis 10,000 m² .......................... ..........................
2.13 Reparaturmörtel, D 20 mm Mehrstärke wie vor in Grundpos. beschrieben jedoch:
Schichtdicke von 20 mm auf Nachweis 10,000 m² .......................... ..........................
2.14 Reparaturmörtel, Ausbildung von Kanten wie in Grundpos. beschrieben jedoch:
Ausbildung von Kanten/Ecken an Ausbruchstellen mit Reparaturmörtel wie vor 5,000 m .......................... ..........................
Summe 2 Betoninstandsetzung ............................
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3 Sockeldämmung, Sockelputz
3.1 Rückschnitt vorh. Perimeterdämmung Rückschnitt vorh. Perimeterdämmung und Einbau Dämmkeil Vorhandene Perimeterdämmung auf Maß Geländeverlauf von Hand zurückschneiden, Material seitlich lagern und nach Abschluss der Sockeldämmung Fehlstelle im Übergangsbereich mit Perimeterdämmung keilförmig ausdämmen. inkl. Entsorgung nicht benötigter Dämmung. 55,000 m .......................... ..........................
3.2 Schrägschnitt Sockeldämmung Anpassen der Dämmstärken von 160 auf 60mm als Übergang unterschiedlichen Dimensionen durch Schrägschnitt über die ges. Plattenhöhen in Bezug 20,000 m .......................... ..........................
3.3 Zementverträgliche Haftgrundierung auf mineralischen Untergründen Zementverträgliche Haftgrundierung auf vorbereiteten mineralischen Untergründen fachgerecht herstellen.
Ausführung: Liefern und Aufbringen einer zementverträglichen, kunststoffvergüteten Haftgrundierung als Haftvermittler auf mineralischen Untergründen im Bereich des Wärmedämm-Verbundsystems.
Die Grundierung ist mit geeignetem hydraulischem Bindemittel auf Zementbasis anzumischen und entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systems mit Wasser auf Verarbeitungskonsistenz einzustellen.
Die Haftgrundierung muss:
•zementverträglich, •alkalibeständig, •haftverbessernd, •wasserabweisend, •spannungsarm, •diffusionsfähig, •sowie für den vorgesehenen WDVS-Aufbau technisch geeignet
sein.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Der Untergrund muss vor Beginn der Arbeiten:
•tragfähig, •trocken, •eben, •sauber, •staubfrei, •frei von trennenden Substanzen, •sowie ausreichend erhärtet
sein.
Die Haftgrundierung ist gleichmäßig mit geeignetem Werkzeug, vorzugsweise Bürste oder Quast, vollflächig aufzutragen.
Pfützenbildungen, Läufer oder filmbildende Materialanhäufungen sind zu vermeiden.
Die weiteren Beschichtungs- beziehungsweise Putzarbeiten dürfen erst nach ausreichender Trocknung der Haftgrundierung erfolgen.
Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•gleichmäßiger Saugfähigkeitsregulierung, •Verbesserung der Haftung mineralischer Folgeputze, •Vermeidung unterschiedlicher Oberflächenwirkungen, •sowie homogener Untergrundvorbereitung für die nachfolgenden Beschichtungslagen.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 1062, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 140,000 m² .......................... ..........................
3.4 Sockelabschlussprofil WDVS Liefern und fachgerechtes Montieren eines wärmebrückenreduzierten, durchlaufenden Sockelabschlussprofils als unterer Abschluss des Wärmedämm-Verbundsystems.
Ausführung: Sockelabschlussprofil einschließlich:
•Befestigungsmittel, •Distanzstücke, •Ausgleichselemente,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •Steckverbinder, •Tropfkante, •Gewebeanschluss, •sowie sämtlicher erforderlicher Zubehörteile
fachgerecht montieren.
Das Sockelabschlussprofil muss bestehen aus:
•einem wandseitig zu befestigenden Tragprofil, •einem vorderen Abschlussprofil mit Tropfkante, •integriertem oder anschließbarem Gewebeprofil, •sowie systemzugehörigen Verbindungs- und Ausgleichselementen.
Werkstoff: korrosionsbeständiges Metall oder hoch schlagzäher, geeignet für den Einsatz im Wärmedämm-Verbundsystem.
Die Konstruktion muss:
•formstabil, •verwindungssteif, •schlagregendicht, •spannungsarm, •sowie systemverträglich ausgeführt sein.
Ausladung: 100 mm bis 180 mm entsprechend Dämmstoffdicke und Systemaufbau.
Die Montage hat flucht- und höhengerecht zu erfolgen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•exakter Flucht, •gleichmäßiger Sockellinie, •Vermeidung sichtbarer Verformungen, •sowie ruhiger Linienführung.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Abrechnung: nach tatsächlich eingebauter Länge. 215,000 m .......................... ..........................
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
3.5 Sockeldämmung WDVS, Dämmstoffdicke 160 mm Sockeldämmplatten im Sockel- und Einbindungsbereich des Wärmedämm-Verbundsystems fachgerecht, fluchtgerecht, planeben und versatzfrei anbringen.
Ausführung: Liefern und Verkleben von verrottungsfesten, waffelgeschäumten Hartschaum-Dämmplatten im Sockelbereich einschließlich Anschluss an vorhandene beziehungsweise erneuerte Perimeterdämmung.
Die Sockeldämmung ist bis in den erdberührten Bereich beziehungsweise bis zum Anschluss an die vorhandene Perimeterdämmung zu führen.
Vorhandene Perimeterdämmungen sind erforderlichenfalls fachgerecht zurückzuschneiden sowie dicht und hohlstellenfrei an die neue Sockeldämmung anzuschließen.
Anfallende Rückschnitt- und Abbruchmaterialien sind fachgerecht zu entsorgen.
Die Montage hat:
•planeben, •fluchtgerecht, •versatzfrei, •hohlstellenfrei, •sowie wärmebrückenminimiert
zu erfolgen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
exakter Flucht, lotrechter Ausbildung, gleichmäßiger Sockellinie, sowie Vermeidung sichtbarer Versätze und Wellenbildungen.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Sockeldämmplatte:
•waffelgeschäumte Hartschaum-Dämmplatte, •verrottungsfest, •wasserabweisend, •dimensionsstabil, •chemisch und biologisch neutral, •frei von FCKW und HFCKW, •beständig gegen Feuchtigkeit und im Erdreich vorkommende Schadstoffe, •geeignet für Sockel- und erdberührte Bereiche.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Anwendungstyp: Sockeldämmplatte für Wärmedämm-Verbundsysteme im Sockelbereich.
Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK).
Brandverhalten Dämmstoff: Euroklasse E nach DIN EN 13501-1.
Das eingesetzte Wärmedämm-Verbundsystem muss in der vorgesehenen Gesamtkonstruktion den bauaufsichtlichen Anforderungen des Gebäudes entsprechen.
Dämmstoffdicke: 160 mm.
Höhe der Auffütterung: 400 mm bis 800 mm.
Kantenausbildung: stumpf.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
ATV DIN 18345, DIN 55699, DIN 4108, DIN EN 13163, DIN EN 13501-1, sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 120,070 m² .......................... ..........................
3.6 Sockeldämmung WDVS, Dämmstoffdicke 60 mm Sockeldämmplatten im Sockel- und Einbindungsbereich des Wärmedämm-Verbundsystems fachgerecht, fluchtgerecht, planeben und versatzfrei anbringen.
Ausführung: Liefern und Verkleben von verrottungsfesten, waffelgeschäumten Hartschaum-Dämmplatten im Sockelbereich einschließlich Anschluss an vorhandene beziehungsweise erneuerte Perimeterdämmung.
Die Sockeldämmung ist bis in den erdberührten Bereich beziehungsweise bis zum Anschluss an die vorhandene Perimeterdämmung zu führen.
Vorhandene Perimeterdämmungen sind erforderlichenfalls fachgerecht zurückzuschneiden sowie dicht und hohlstellenfrei
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 55 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ an die neue Sockeldämmung anzuschließen.
Anfallende Rückschnitt- und Abbruchmaterialien sind fachgerecht zu entsorgen.
Der Übergang zwischen unterschiedlichen Dämmstoffdicken ist durch fachgerechten Schrägschnitt beziehungsweise stufenfreie Ausbildung herzustellen.
Die Montage hat:
•planeben, •fluchtgerecht, •versatzfrei, •hohlstellenfrei, •sowie wärmebrückenminimiert
zu erfolgen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•exakter Flucht, •lotrechter Ausbildung, •gleichmäßiger Sockellinie, •sowie Vermeidung sichtbarer Versätze und Wellenbildungen.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Sockeldämmplatte:
•waffelgeschäumte Hartschaum-Dämmplatte, •verrottungsfest, •wasserabweisend, •dimensionsstabil, •chemisch und biologisch neutral, •frei von FCKW und HFCKW, •beständig gegen Feuchtigkeit und im Erdreich vorkommende Schadstoffe, •geeignet für Sockel- und erdberührte Bereiche.
Anwendungstyp: Sockeldämmplatte für Wärmedämm-Verbundsysteme im Sockelbereich.
Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK).
Brandverhalten Dämmstoff: Euroklasse E nach DIN EN 13501-1.
Das eingesetzte Wärmedämm-Verbundsystem muss in der vorgesehenen Gesamtkonstruktion den bauaufsichtlichen Anforderungen des Gebäudes entsprechen.
Dämmstoffdicke:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ 60 mm.
Höhe der Auffütterung: 400 mm bis 800 mm.
Kantenausbildung: stumpf.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN 4108, •DIN EN 13163, •DIN EN 13501-1, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 20,000 m² .......................... ..........................
3.7 Armierungsschicht Sockelbereich mit Gewebeeinlage Liefern und Herstellen einer verstärkten Armierungsschicht im Sockelbereich des Wärmedämm-Verbundsystems einschließlich Einlage eines alkalibeständigen Glasfasergewebes.
Ausführung: Aufbringen einer wasserabweisenden, systemzugehörigen Armierungsmasse im Sockelbereich einschließlich vollflächiger Gewebeeinlage.
Das Glasfasergewebe ist mittig und faltenfrei in die Armierungsschicht einzubetten.
Gewebestöße sind mindestens 100 mm zu überlappen.
Die Armierungsschicht ist bis mindestens 200 mm unter die spätere Geländeoberkante zu führen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•gleichmäßiger Ebenheit, •Vermeidung sichtbarer Übergänge, •Vermeidung von Gewebeabzeichnungen, •sowie gleichmäßiger Oberflächenruhe.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •ATV DIN 18345, •DIN 55699, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 140,000 m² .......................... ..........................
3.8 Oberputz Sockelbereich, fein strukturierte Oberfläche Herstellen einer wasserabweisenden Oberputzbeschichtung im Sockelbereich des Wärmedämm-Verbundsystems.
Ausführung: Liefern und Aufbringen eines widerstandsfähigen Oberputzes auf die vorbereitete Armierungsschicht.
Der Oberputz muss:
•wasserabweisend, •diffusionsoffen, •witterungsbeständig, •stoßfest, •sowie für Sockelbereiche geeignet sein.
Oberflächenstruktur: fein strukturierte Oberfläche.
Körnung: 0,5 mm.
Die Oberfläche ist gleichmäßig, ansatzfrei und ohne sichtbare Strukturstörungen herzustellen.
Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•gleichmäßiger Sockellinie, •ruhiger Oberflächenwirkung, •Vermeidung sichtbarer Übergänge, •sowie sauberer Anschlüsse an angrenzende Bauteile.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 140,000 m² .......................... ..........................
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 58 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
3.9 Wie Position: 3.8, jedoch Dunkelgetönt (Sockel) Ausführung 2-facher Anstrich auf weißem Oberputz, im mittelgetönten Farbton Farbton nach Bemusterung. Mittelgrau 140,000 m² .......................... ..........................
3.10 Fassadenbeschichtung Sockelbereich, zweifacher Anstrich Liefern und Aufbringen einer Fassadenbeschichtung im Sockelbereich als Zwischen- und Schlussbeschichtung.
Ausführung: Zweifacher Anstrich auf vorbereiteten mineralischen Untergründen.
Die Beschichtung muss:
•hoch wasserabweisend, •diffusionsoffen, •witterungsbeständig, •alkalibeständig, •UV-beständig, •sowie für Sockelbereiche geeignet sein.
Glanzgrad: matt.
Farbton: nach Bemusterung.
Die Oberfläche ist gleichmäßig und ansatzfrei herzustellen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 140,000 m² .......................... ..........................
3.11 Abdichtungsanstrich Sockel-/Erdanschlussbereich Herstellen eines Abdichtungsanstriches im Übergangsbereich zwischen Sockelputz und erdberührten Bauteilen.
Ausführung: Zweilagiger Abdichtungsanstrich zum Schutz vor Spritzwasser und aufsteigender Feuchtigkeit.
Der Abdichtungsanstrich ist systemkonform und entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen.
Ausführungsbreite: 300 mm.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Die Verarbeitung hat hohlstellenfrei und gleichmäßig zu erfolgen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Länge. 140,000 m² .......................... ..........................
Summe 3 Sockeldämmung, Sockelputz ............................
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 60 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
4 Fassadendämmung
Die nachfolgenden Leistungen umfassen sämtliche Arbeiten zur Herstellung eines Wärmedämm-Verbundsystems einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Anschlussarbeiten, Vorbereitungsmaßnahmen, Befestigungen, Armierungen, Putz- und Beschichtungsarbeiten sowie sämtlicher systemzugehöriger Zubehörteile.
Das Wärmedämm-Verbundsystem ist als aufeinander abgestimmtes und bauaufsichtlich zugelassenes beziehungsweise europäisch technisch bewertetes System eines Systemhalters auszuführen.
Es dürfen ausschließlich systemzugehörige Komponenten verwendet werden.
Mischsysteme unterschiedlicher Hersteller sind unzulässig.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN 4108, •DIN 18202, •DIN EN 13162 bis DIN EN 13171 entsprechend verwendetem Dämmstoff, •DIN EN 13501-1, •den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen beziehungsweise ETA, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Die Anforderungen der DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 sind einzuhalten.
Aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche bestehen erhöhte Anforderungen an:
•Ebenheit, •Flucht, •Oberflächenruhe, •gleichmäßigen Strukturverlauf, •gleichmäßige Linienführung, •sowie die Vermeidung sichtbarer Ansätze, Wellenbildungen, Schüsselungen und Schattenbildungen.
Die Anforderungen der DIN 18202 stellen hierbei Mindestanforderungen dar.
Sichtbare Unebenheiten oder Verformungen, welche die spätere Oberflächenwirkung beeinträchtigen können, sind zu vermeiden.
Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer sämtliche Fassadenflächen eigenverantwortlich zu prüfen auf:
•Tragfähigkeit, •Ebenheit, •Feuchtigkeit, •Maßhaltigkeit, •Beschichtungen, •Risse,
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 61 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
•Hohllagen, •Fugenausbildungen, •Untergrundverträglichkeit, •sowie Eignung zur Aufnahme des Wärmedämm-Verbundsystems.
Festgestellte Mängel, Unregelmäßigkeiten oder Bedenken sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Die Untergrundprüfung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass erforderliche planerische oder ausführungstechnische Anpassungen ohne Behinderung des Bauablaufs durchgeführt werden können.
Der Auftragnehmer hat die hierfür erforderlichen Zeiträume eigenverantwortlich in seiner Bauablaufplanung zu berücksichtigen.
Die Fassadenflächen sind vor Beginn der Dämmarbeiten vollständig einzumessen und geometrisch zu erfassen.
Die Einmessung dient gleichzeitig als Grundlage für die spätere Abrechnung der Fassadenflächen.
Die Aufnahme der Fassadenflächen hat im eingerüsteten Zustand unter Berücksichtigung der Gerüstplanung zu erfolgen.
Erschwernisse infolge:
•Gerüstlagen, •Konsolen, •Gitterträger •Fanglagen, •Schutzdächern, •eingeschränkter Zugänglichkeiten, •abschnittsweiser Ausführung, •sowie bauzeitlicher Gerüstanpassungen
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Dämmplatten sind planeben, hohlstellenfrei, fluchtgerecht und im Verband zu verlegen.
Offene Fugen zwischen Dämmplatten sind unzulässig.
Fugen größer 5 mm sind mit geeignetem Dämmstoffmaterial zu schließen.
Ein Ausschäumen mit Montageschaum ist nur zulässig, sofern dies systemkonform entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters erfolgt.
Versätze zwischen Dämmplatten sind zu vermeiden.
Erforderliche Schleifarbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Verdübelung hat entsprechend: Auszug aus dem Schreiben des Prüfstatikers "bei der Verdübelung des WDVS ist darauf zu achten, dass die Verdübelung in der Tragplatte zu erfolgen hat. Eine Verdübelung in der Wetterschale ist nicht möglich/zulässig."
•statischem Nachweis,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
•Windsogberechnung, •Dübelzugversuchen, •Untergrundbeschaffenheit, •sowie den Systemzulassungen
zu erfolgen.
Dübellängen sind unter Berücksichtigung:
•vorhandener Untergrundtoleranzen, •Ausgleichsschichten, •Putzdicken, •sowie der erforderlichen Verankerungstiefen
zu wählen.
Die Verarbeitung der Armierungs- und Oberputzschichten hat abschnittsweise, gleichmäßig und ohne sichtbare Ansätze zu erfolgen.
Gerüstlagenabzeichnungen, Gewebeabzeichnungen, Strukturunterbrechungen sowie sichtbare Übergänge sind unzulässig.
Vor Beginn der Flächenarbeiten sind Musterflächen entsprechend gesonderter Positionen herzustellen und durch die Bauleitung freigeben zu lassen.
Nicht freigegebene Musterflächen oder verworfene Oberflächenvarianten werden nicht gesondert vergütet.
Die Baustellenordnung, die Vorgaben der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sowie sämtliche Arbeitsschutzvorschriften sind einzuhalten.
4.1 WDVS Mineralwolle-Dämmplatten 160 mm, Wärmeleitfähigkeit 040 Mineralwolle-Dämmplatten im Wärmedämm-Verbundsystem auf vorbereiteten Fassadenflächen aus beschichtetem Beton, Waschbeton sowie mineralischen Untergründen fachgerecht liefern und montieren.
Ausführung: Liefern, vollflächiges Verkleben sowie statisch relevante Verdübelung von Mineralwolle-Dämmplatten im Wärmedämm-Verbundsystem entsprechend den Systemzulassungen und Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters.
Die Dämmplatten sind: •planeben, •fluchtgerecht, •press gestoßen, •hohlstellenfrei, •sowie im Verband
zu verlegen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der
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vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •Oberflächenruhe, •Vermeidung sichtbarer Wellenbildungen, •Vermeidung sichtbarer Gerüstlagenabzeichnungen, •sowie gleichmäßiger Fassadenflächen.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Dämmstoff: Mineralwolle-Dämmplatten nach DIN EN 13162.
Anwendungstyp: WAP-zg nach DIN 4108-10.
Brandverhalten:
nichtbrennbar nach DIN 4102, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1.
Bemessungswert Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK).
Abreißfestigkeit: mindestens 3,5 kPa.
Dämmstoffdicke: 160 mm.
Plattenformat: 800 mm × 415 mm.
Kantenausbildung: stumpf.
Oberfläche:
•Vorderseite beschichtet, •Rückseite imprägniert.
Die Verklebung hat mit systemzugehörigem mineralischem Klebe- und Armierungsmörtel nach DIN EN 998-1 zu erfolgen.
Beim Kleberauftrag ist ein Ausgleich von Untergrundunebenheiten bis maximal 20 mm zu berücksichtigen.
Größere Unebenheiten sind über gesondert ausgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen herzustellen.
Klebeschichtdicke: 10 mm bis 20 mm.
Die Dämmplatten sind entsprechend den Herstellervorgaben
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 64 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
fachgerecht anzukleben und zusätzlich statisch relevant zu verdübeln.
Dübellängen und Verankerungstiefen sind unter Berücksichtigung:
•vorhandener Untergrundtoleranzen, •Ausgleichsschichten, •Putzdicken, •sowie statischer Anforderungen
zu bemessen.
Vor Ausführung der Verdübelung ist nach ausreichender Erhärtung des Klebemörtels die Haftung der Dämmplatten zum Untergrund stichprobenartig zu prüfen.
Nicht ausreichend haftende Dämmplatten sind zu entfernen und fachgerecht neu einzubauen.
Dämmplatten sind im Bereich von Fenster- und Türöffnungen auszuklinken.
Kreuzfugen im Bereich von Öffnungsecken sind unzulässig.
Offene Plattenfugen:
•größer 5 mm mit geeignetem Dämmstoffmaterial, •bis 5 mm mit systemgeeignetem Füllmaterial
entsprechend den Herstellervorgaben schließen.
Versätze zwischen Dämmplatten sind zu vermeiden.
Erforderliche Schleifarbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN 4108, •DIN EN 13162, •DIN EN 998-1, •DIN EN 13501-1, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Einbauort: alle Fassadenseiten.
Abrechnung: nach tatsächlich gedämmter Fassadenfläche. 1.628,000 m² .......................... ..........................
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 65 von 151
[Seite 66]
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Amt für Gebäudemanagement
Tel.: 0341 / 123-0
Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
4.2 Wie Position: 4.1, jedoch Steinwolleplatte 16 cm MW 040 Anarbeiten an Fledermausquartier Mineralwolle-Dämmplatten im Bereich des Fledermausquartiers sowie im Anschlussbereich der Attika als Kleinflächen fachgerecht liefern und montieren.
Ausführung: Liefern, zuschneiden, anarbeiten, vollflächiges Verkleben sowie statisch relevante Verdübelung von Mineralwolle-Dämmplatten im Bereich des Fledermausquartiers einschließlich aller erforderlichen Anpassungs- und Nebenarbeiten.
Die Ausführung erfolgt wie in der Grundposition beschrieben, jedoch für Kleinflächen mit erhöhtem Zuschneide- und Anpassungsaufwand.
Die Dämmplatten sind:
•planeben, •fluchtgerecht, •press gestoßen, •hohlstellenfrei, •sowie bündig zur angrenzenden Fassadenebene
auszuführen.
Die Leistung umfasst insbesondere:
•Zuschnittarbeiten, •Anpassungen an Einbausteine, •Anpassungen an Attikaanschlüsse, •Anpassungen an Rücksprünge und Vorsprünge, •Anpassungen an Anschlussprofile, •Ausbilden schmaler Dämmstreifen, •sowie sämtliche erforderlichen Nebenarbeiten.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •gleichmäßiger Fassadenebene, •Vermeidung sichtbarer Übergänge, •sowie Vermeidung von Wellenbildungen und Versätzen.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten. 15,000 m² .......................... ..........................
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 66 von 151
[Seite 67]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
4.3 Mineralwolle-Dämmstreifen oberhalb und zwischen Raffstorekästen, Dämmstoffdicke 140 mm Mineralwolle-Dämmstreifen im Bereich oberhalb und zwischen den Raffstorekästen fachgerecht liefern und montieren.
Ausführung: Liefern, zuschneiden, vollflächiges Verkleben sowie statisch relevante Verdübelung von Mineralwolle-Dämmplatten als Dämmstreifen im Bereich der Raffstoreanlagen entsprechend den Systemzulassungen und Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems.
Die Dämmstreifen sind:
•planeben, •fluchtgerecht, •press gestoßen, •hohlstellenfrei, •sowie bündig zur späteren Fassadenebene
auszuführen.
Die Dämmung ist bündig an die Oberkante beziehungsweise Außenkante der Raffstorekästen anzuschließen und als ebene Grundlage für die nachfolgende durchlaufende Putzträgerplatte herzustellen.
Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•exakter Flucht zur Fassadenebene, •gleichmäßiger Ebenheit, •lotrechter Ausbildung, •Vermeidung sichtbarer Übergänge, •Vermeidung von Versätzen, •sowie gleichmäßiger Auflageflächen für die nachfolgende Putzträgerplatte.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Dämmstoff: Mineralwolle-Dämmplatten nach DIN EN 13162.
Anwendungstyp: WAP-zg nach DIN 4108-10.
Brandverhalten:
•nichtbrennbar nach DIN 4102, •Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1.
Bemessungswert Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK).
Dämmstoffdicke: 140 mm.
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 67 von 151
[Seite 68]
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Dämmstreifenbreite: 350 mm bis 600 mm.
Kantenausbildung: stumpf.
Oberfläche:
•Vorderseite beschichtet, •Rückseite imprägniert.
Die Verklebung hat mit systemzugehörigem mineralischem Klebe- und Armierungsmörtel nach DIN EN 998-1 zu erfolgen.
Die Verdübelung hat entsprechend:
•statischem Nachweis, •Windsogberechnung, •Untergrundbeschaffenheit, •sowie Systemzulassung
zu erfolgen.
Dübellängen und Verankerungstiefen sind unter Berücksichtigung:
•vorhandener Untergrundtoleranzen, •Ausgleichsschichten, •Putzdicken, •sowie der erforderlichen Tragfähigkeit
zu bemessen.
Offene Plattenfugen:
•größer 5 mm mit geeignetem Dämmstoffmaterial, •bis 5 mm mit systemgeeignetem Füllmaterial
entsprechend den Herstellervorgaben schließen.
Versätze zwischen Dämmplatten sind unzulässig.
Erforderliche Schleif- und Anpassungsarbeiten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN 4108, •DIN EN 13162, •DIN EN 998-1, •DIN EN 13501-1, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 68 von 151
[Seite 69]
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ zu erfolgen.
Einbauort: oberhalb und zwischen den Raffstorekästen gemäß Detailplanung.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche. 320,000 m² .......................... ..........................
4.4 Wie Position: 4.1, jedoch Steinwolleplatte 16 cm MW 040 Plattendicke 160 mm 280,000 m² .......................... ..........................
4.5 Wie Position: 4.1, jedoch Steinwolleplatte 28 cm MW 040 Plattendicke: 280 mm 20,000 m² .......................... ..........................
4.6 Wie Position: 4.1, jedoch Ausdämmen zugemauerte Fensteröffnungen
Ausdämmen von Rücksprüngen in der Fassadenfläche bis vorderkante Bestandfläche (Beton)
Leibungstiefe: 10 bis 15cm Abmessungen: 2,20 x 2,50m 60,000 m² .......................... ..........................
4.7 Steinwolleplatte 24 cm WLG 040 an Gebäudeecken Herstellung der Dämmung an den Gebäudenecken mit Fassadenrücksprüngen, inkl. erforderlicher Ausschnitte in den Bereichen der vorgesetzten Fassadenbrüstungen aus Waschbetonplatten.
Breite des Dämmstreifens: 46 cm Länge: über die gesamte Gebäudehöhe Dämmstärke: 24 cm 35,000 m .......................... ..........................
4.8 Steinwolleplatte 26 cm WLG 040 an Gebäudeecken Herstellung der Dämmung an den Gebäudenecken mit Fassadenrücksprüngen, inkl. erforderlicher Ausschnitte in den Bereichen der vorgesetzten Fassadenbrüstungen aus Waschbetonplatten.
Breite des Dämmstreifens: 46 cm
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Länge: über die gesamte Gebäudehöhe Dämmstärke: 26 cm
Einbauort: Südfassade 35,000 m .......................... ..........................
4.9 Ausgleich von Untergrundunebenheiten in der Kleberschicht, zusätzliche Klebermehrstärke 10 mm Zusätzlichen Ausgleich von Untergrundunebenheiten im Bereich des Wärmedämm-Verbundsystems durch erhöhte Kleberauftragsschicht fachgerecht herstellen.
Ausführung: Herstellen zusätzlicher Klebermehrstärken zur Egalisierung von Untergrundunebenheiten auf vorbereiteten Fassadenflächen im Bereich des Wärmedämm-Verbundsystems.
Die Ausführung hat mit systemzugehörigem mineralischem Klebe- und Armierungsmörtel nach DIN EN 998-1 entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters zu erfolgen.
Die Leistung umfasst den zusätzlichen Ausgleich von Untergrundunebenheiten über die in der Grundposition enthaltene Kleberschicht hinaus.
Zusätzliche Klebermehrstärke: 10 mm.
Die Verarbeitung hat:
•hohlstellenfrei, •spannungsarm, •fluchtgerecht, •sowie mit gleichmäßiger Lastabtragung
zu erfolgen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •Oberflächenruhe, •Vermeidung sichtbarer Wellenbildungen, •sowie gleichmäßiger Fassadenflächen.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Größere Untergrundabweichungen, welche die zulässigen systembezogenen Kleberdicken überschreiten, sind über gesondert ausgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen herzustellen.
Die Verdübelung ist unter Berücksichtigung:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
•der zusätzlichen Kleberdicke, •der erforderlichen Verankerungstiefen, •sowie der statischen Anforderungen
anzupassen.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 998-1, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fassadenfläche. 2.010,000 m² .......................... ..........................
4.10 Mehr- oder Minderdicken Steinwolleplatten infolge Untergrundunebenheiten Herstellen von Mehr- oder Minderdicken der Steinwolle-Dämmplatten infolge vorhandener Untergrundunebenheiten im Bereich des Wärmedämm-Verbundsystems.
Ausführung: Liefern, zuschneiden und fachgerechtes Anarbeiten zusätzlicher beziehungsweise reduzierter Dämmstoffdicken zur Herstellung flucht- und planebener Fassadenflächen entsprechend den Anforderungen der Ausführungsplanung.
Die Anpassungen der Dämmstoffdicken haben systemkonform entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems zu erfolgen.
Die Ausführung umfasst:
•zusätzliche Dämmstoffmehrstärken, •Dämmstoffminderdicken, •Schrägschnitte, •stufenfreie Übergänge, •Anpassungen an Untergrundtoleranzen, •sowie sämtliche erforderlichen Nebenarbeiten.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •Oberflächenruhe, •Vermeidung sichtbarer Wellenbildungen, •Vermeidung sichtbarer Übergänge,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •sowie gleichmäßiger Fassadenflächen.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Mehr- oder Minderdicken: je 10 mm zusätzlicher beziehungsweise reduzierter Dämmstoffdicke.
Die Verdübelung ist unter Berücksichtigung:
•der tatsächlichen Dämmstoffdicken, •der erforderlichen Verankerungstiefen, •sowie der statischen Anforderungen
anzupassen.
Sämtliche Flächen mit abweichenden Dämmstoffdicken sind:
•vor Ausführung zu kennzeichnen, •örtlich einzumessen, •flächenbezogen zu dokumentieren, •sowie der Bauleitung vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen.
Die Abrechnung erfolgt nur nach vorheriger Anweisung beziehungsweise Freigabe der Bauleitung und auf Grundlage der dokumentierten Aufmaße.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN 4108, •DIN EN 13162, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Abrechnung: je 10 mm Mehr- oder Minderdicke nach tatsächlich ausgeführter und nachgewiesener Fläche. 200,000 m² .......................... ..........................
4.11 Wie Position: 4.1, jedoch Dämmungstreifen im Bereich Attika Dachterrasse Plattendicke 80 mm Dämmstreifen: bis 0,80 x 7,0m 6,000 m² .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
4.12 Wie Position: 4.1, jedoch Leibungen, Rücksprünge, Wandvorlagen, D 80 mm, B 340 mm Leibungen an vorhandenen Öffnungen, Rücksprünge / Nischen mit Steinwolle-Dämmplatten wie vor beschrieben, dämmen.
Dämmdicke: 80 mm
Tiefe Leibung / Breite Vorlage bis VK WDVS: bis 340 mm 1.200,000 m .......................... ..........................
4.13 Wie Position: 4.1, jedoch Leibungen, Rücksprünge, D bis 80 x80 mm, Leibungen an vorhandenen Öffnungen, Rücksprünge / Nischen mit Steinwolle-Dämmplatten wie vor beschrieben, dämmen. Raffstorekonstruktion ist schon montiert.
Dämmdicke: bis 80 x 80mm
Tiefe Leibung / Breite Vorlage bis VK WDVS 150,000 m .......................... ..........................
4.14 Wie Position: 4.1, jedoch Leibungen schräg, Rücksprünge, D bis 80 x80 mm,
Leibungen an vorhandenen Öffnungen, Rücksprünge / Nischen mit Steinwolle-Dämmplatten wie vor beschrieben, dämmen.
Erschwerniss: Dämmung an schräge Wetterschalenleibung anarbeiten, inkl. trapezformiger Zuschnitt
Dämmdicke: bis 60 x 80mm
Tiefe Leibung / Breite Vorlage bis VK WDVS 80,000 m .......................... ..........................
4.15 Wie Position: 4.1, jedoch Dämmung im Fenstersturzbereich, Rücksprünge, D bis 80 x80 mm, Dämmungstreifen im Fenstersturzbereich an vorhandenen Öffnungen, Rücksprünge / Nischen mit Steinwolle-Dämmplatten wie vor beschrieben, dämmen.
Dämmdicke: bis 80 x 80mm inkl. mechanischer Befestigung alle 50cm
Tiefe Leibung / Breite Vorlage bis VK WDVS 100,000 m .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
4.16 Wie Position: 4.1, jedoch Dämmung schräg im Fenstersturzbereich, Rücksprünge, D bis 40 x 60 mm, Dämmungstreifen im Fenstersturzbereich an vorhandenen Öffnungen, Rücksprünge / Nischen mit Steinwolle-Dämmplatten wie vor beschrieben, dämmen.
Dämmdicke: bis 40 x 60mm inkl. mechanischer Befestigung alle 50cm
Erschwerniss: Dämmung an schräge Wetterschalenleibung anarbeiten
Tiefe Leibung / Breite Vorlage bis VK WDVS 80,000 m .......................... ..........................
4.17 Wie Position: 4.1, jedoch Dämmung trapezförmig im Fenstersturzbereich, Rücksprünge, D bis 180 x80 mm,
Dämmungstreifen im Fenstersturzbereich an vorhandenen Öffnungen, Rücksprünge / Nischen mit Steinwolle-Dämmplatten wie vor beschrieben, dämmen.
Dämmdicke: bis 180 x 80mm inkl. mechanischer Befestigung alle 30cm
Erschwerniss: Dämmung an schräge Wetterschalenleibung anarbeiten / Trapezförmig
Tiefe Leibung / Breite Vorlage bis VK WDVS 80,000 m .......................... ..........................
4.18 Wie Position: 4.1, jedoch Dämmplatte vor Montage der Fensterbank Dämmplatte aus Mineralwolle unterhalb der Fensterbank liefern und auf Wetterschale der Dreischichtplatte kleben.
Inklusive Herstellen lückenloser Anschlüsse an das Fensterbasisprofil und die Aussenwand.
Inkl. Reinigen des Untergrunds und Grundierung der Anschlussbauteile mit geeignetem lösemittelfreiem Primer.
Inkl. aller Zuschnittarbeit
Technische Daten Mineralwolle: •Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/mK oder niedriger •Druckfestigkeit: 1,5 N/mm² oder höher •Abmessungen
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ • Breite der Dämmplatte 50 bis 70 mm • Dämmdicke: 30 bis 50 mm 340,000 m .......................... ..........................
4.19 Dämmplatten an Fensterbank anpassen Mineraldämmplatten an in Gefälle verbaute Fensterbänke anarbeiten.
An Mineralwoll-Dämmplatte mit D = 160 mm wie weiter oben beschrieben [POS: 04.01], einen schrägen Anschnitt der Dämmung im Anschluss an zuvor und bauseits gelieferten und eingebauten Fensterbänken herstellen.
Abrechnung nach lfm Fensterbank 340,000 m .......................... ..........................
4.20 Steinwolle 16 cm MW 035 ǀ Erschwernis ERSCHWERNIS für die zuvor beschriebene Position [04.1] "Steinwolle 16 cm MW 040."
für das Ausschneiden und Anpassen der Dämmung an die Führungsschiene der Raffstoreanlagen sowie an den Befestigungswinkeln und Bordabschlussprofil der Aussenfensterbank.
Abmessungen: •Aluminium-U-Profil, 25x25x25x3mm •Haltewinkel, Aluminium, t=5mm Abstände gemäß Herstellerangabe, jedoch min. 3 bis 4 Stk.
Länge der Führungsschiene 170 bis 180cm 450,000 m .......................... ..........................
4.21 Dämmplatten an Raffstoreschienen anarbeiten Mineraldämmplatten an Raffstoreschienen anarbeiten.
An Mineralwoll-Dämmplatte mit D = 160 mm wie weiter oben beschrieben [POS: 04.01 Steinwolleplatte 16cm MW 040], an Metallleibung mit Raffstoreschienen anarbeiten.
Abrechnung nach lfm 40,000 m .......................... ..........................
4.22 Leibungsdämmung an seitlichen Wandöffnungen mit Führungsschienen Leibungen an vorhandenen Fenster- und Türöffnungen mit Steinwolle Dämmplatten wie in Grund-Pos. 04.01 beschrieben, dämmen.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Die Leibungen im Bestand sind schräg zur Fensterebene ausgebildet, siehe Grafik.
Abmessungen: •Leibungstiefe 40 bis 60mm •Leibungsdicke von mind. 30 bis 60 mm •Inklusive Anpassung der Leibungsdämmung an die schräg zur Fensterebene ausgebildete Fensterleibung im Bestand sowie bündiges abschließen mit der Fassadendämmung •inkl. anarbeiten an das Fensterbankbordabschlussprofil
Erschwerniss anarbeiten an die Führungshaltewinkel, Aluminium, t=5mm Abstände gemäß Herstellerangabe, jedoch min. 3 bis 4 Stk. 450,000 m .......................... ..........................
4.23 Dämmung Sturz, Formteil, WLG 033, geklebt Wärmedämmung im Sturzbereich als vorkonfektioniertes Formteil (trapezförmig) liefern und durch Verkleben auf dem Betonsturz fachgerecht befestigen.
Material Dämmstoff: Wärmedämmung für vorgehängte hinterlüftete Fassaden gemäß DIN 18516 aus Steinwolle nach DIN EN 13162 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(m·K) nach DIN 4108-4:2017-03 Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAB, WZ Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501 Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17
Abmessungen •[umschreibendes Rechteck] des Formteils: •von 50 x 50 x 35mm 60 x 50 x 35 mit trapezförmiger Geometrie •Bestandsfassade [inkl. Aufmaß]
Formteile dichtgestoßen verlegen und mit geeigneten mineralischem Kleber entsprechend der DIN 18516 T1 auf vorhandenem Untergrund aus Stahlbeton befestigen. Untergrundvorbehandlung wird gesondert vergütet. Inkl. Anschluss an Fensterprofil mit vorkomprimiertem Fugendichtband. 300,000 m .......................... ..........................
4.24 Ausklinkungen Dämmstoff an Fensterbänken Ausklinkungen des Dämmstoff, inkl. Einmessen und Ausschneiden von Dämmstoffplatten im Bereich von Fensterbankbordprofilen.
Breite: 20 bis 30 mm
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Tiefe: 300 bis 340 mm 100,000 St .......................... ..........................
4.25 Ausklinkungen Dämmstoff an Fenster- Türelemente Ausklinkungen des Dämmstoff, inkl. Einmessen und Ausschneiden von Dämmstoffplatten im Bereich von Fenster- u. Türelemente.
Breite: 60 bis 80 mm Abrechnung nach lfm 150,000 m .......................... ..........................
4.26 Putzträgerplatte über Raffstorekästen / Fensterstürzen Liefern und Montieren von mineralischen Putzträgerplatten als Putzuntergrund im Bereich von Fensterstürzen mit außenliegendem Sonnenschutz zur Überbrückung der Raffstorekästen gemäß Detailplanung.
Ausführung: Liefern, zuschneiden, anarbeiten und fachgerechtes Montieren von mineralischen Putzträgerplatten auf vorbereiteten Untergründen einschließlich aller erforderlichen Befestigungs-, Anschluss- und Nebenarbeiten.
Die Putzträgerplatten dienen der Herstellung einer durchgehenden, flucht- und planebenen Fassadenoberfläche im Bereich der Raffstorekästen. Sichtbare Durchbiegungen oder Schwingungen der Konstruktion sind unzulässig.
Die Ausführung erfolgt einschließlich:
•erforderlicher Unterkonstruktionen, •Verdübelungen, •Anschlussausbildungen, •Fugenausbildungen, •Gewebeanschlüsse, •Kantenausbildungen, •sowie sämtlicher Anpassungsarbeiten.
Die Putzträgerplatten sind:
•planeben, •fluchtgerecht, •spannungsarm, •verwindungsfrei, •sowie dauerhaft rissfrei
zu montieren.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche hinsichtlich:
•Ebenheit,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •Flucht, •Oberflächenruhe, •Vermeidung sichtbarer Durchbiegungen, •Vermeidung von Schüsselungen, •Vermeidung von Schwingungen, •sowie gleichmäßiger Linienführung.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Putzträgerplatte:
•mineralische Putzträgerplatte aus Blähglasgranulat oder gleichwertig, •beidseitig armierte Oberfläche, •feuchteunempfindlich, •frostbeständig, •dimensionsstabil, •für den Außeneinsatz im Wärmedämm-Verbundsystem geeignet.
Brandverhalten: A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1.
Plattendicke: 12 bis 15mm
Die Putzträgerplatte ist entsprechend den Herstellervorgaben sowie den zulässigen statischen Randbedingungen zu befestigen.
Das Verhältnis:
•Auskragung, •Auflagerfläche, •Befestigungsabstände, •Befestigungsanzahl, •Randabstände, •sowie Plattenüberstände
ist entsprechend:
•Systemzulassung, •Verwendbarkeitsnachweis, •statischem Nachweis, •Windsogbeanspruchung, •sowie Herstellervorgaben
auszuführen.
Die dauerhafte Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit sowie Rissfreiheit der Konstruktion sind sicherzustellen.
Die Befestigung hat zweireihig und entsprechend den zulässigen Rand- und Achsabständen des eingesetzten Systems zu erfolgen.
Die Verankerung erfolgt durch die Dämmschicht in den
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ tragenden Untergrund (Stahlbeton, nicht in die Wetterschale) aus:
•Stahlbeton, •Stahlbetonmehrschichtplatten, •sowie Mauerwerk.
Die erforderlichen Dübellängen und Verankerungstiefen sind unter Berücksichtigung:
•Dämmstoffdicken, •Kleberschichten, •Untergrundtoleranzen, •Windlasten, •sowie der Ergebnisse der Dübelzugversuche
zu bemessen.
Einschließlich Liefern und Montieren der erforderlichen Mineralwolle-Dämmplatten als Auflage- und Anschlussfläche der Putzträgerplatte.
Mineralwolle-Dämmung:
•nichtbrennbar, •Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1, •Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK), •Dämmstoffdicke 140 mm.
Die Dämmung ist:
•planeben, •fluchtgerecht, •press gestoßen, •hohlstellenfrei, •sowie bündig zur späteren Fassadenebene
auszuführen.
Höhe Dämmstreifen: 350 mm.
Überbrückung Raffstorekasten: 255 mm.
Lichte Fensterbreite: 2,10 m.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN 4108, •DIN EN 13162, •DIN EN 13501-1, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien und Zulassungen des eingesetzten Systemhalters
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
zu erfolgen.
Einbauort: über Fensteröffnungen mit außenliegendem Sonnenschutz gemäß Detailplanung.
Abrechnung: nach tatsächlich ausgeführter Länge der Putzträgerkonstruktion. 315,000 m .......................... ..........................
4.27 Putzträgerplatte vor Fledermausquartier Liefern und Anbringen von Putzträgerplatten aus Faserzement als Putzuntergrund im Bereich der Fledermausquartiere.
Putzträgerplatten, nichtbrennbar DIN 4102, beidseitig hydrophobiert für Feuchteunempfindlichkeit, als 60 cm hohen Plattenstreifen, Höhe bzw. Verhältnis der Auskragung zu aufliegender Fläche gem. dem Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers. Zweireihige Befestigung der Putzträgerplatte gemäß Herstellerangabe und Zulassung.
Putzträgerplatte jeweils komplett über die jeweilige Quartiersreihe (8-16 Quartiere) bündig bis Aussenkante aufbauen. Die Putzträgerplatte muss bündig in der Putzoberfläche aufgehen.
Einbauort: Fledermausquartier 66,000 m .......................... ..........................
4.28 Ausdämmung innenliegender Regenfallrohre DN 100 innerhalb WDVS einschließlich Putzträgerplatte Innenliegende Regenfallrohre innerhalb des Wärmedämm-Verbundsystems fachgerecht ausdämmen und mit mineralischer Putzträgerplatte überarbeiten.
Ausführung: Liefern und Montieren einer wärme- und schalltechnischen Ausdämmung im Bereich innenliegender Regenfallrohre einschließlich Herstellung eines tragfähigen und dauerhaft rissfreien Putzuntergrundes.
Die Leistung umfasst:
•Ausdämmung des Fallrohres, •Zuschnittarbeiten, •Anpassungsarbeiten, •Befestigungen, •Putzträgerplatten, •Armierungsanschlüsse, •Gewebeanschlüsse, •Kantenausbildungen,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •sowie sämtliche erforderlichen Nebenarbeiten.
Das Regenfallrohr ist allseitig hohlstellenfrei mit nichtbrennbarer Mineralfaserdämmung auszudämmen.
Die Dämmung muss:
•nichtbrennbar, •formstabil, •wasserabweisend, •alterungsbeständig, •sowie für den Einsatz innerhalb von Wärmedämm-Verbundsystemen geeignet sein.
Brandverhalten Dämmung: Euroklasse A1 nach DIN EN 13501-1.
Die Dämmung ist:
•spannungsfrei, •dicht gestoßen, •hohlstellenfrei, •sowie fluchtgerecht
einzubauen.
Anschließend ist eine mineralische beziehungsweise zementgebundene Putzträgerplatte als überbrückender Putzuntergrund fachgerecht zu montieren.
Putzträgerplatte:
•mineralisch beziehungsweise zementgebunden, •feuchteunempfindlich, •dimensionsstabil, •frostbeständig, •geeignet für den Außeneinsatz, •geeignet als Putzuntergrund im Wärmedämm-Verbundsystem.
Brandverhalten Putzträgerplatte: mindestens A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1.
Plattendicke: 12 mm.
Die Putzträgerplatte ist:
•planeben, •fluchtgerecht, •spannungsarm, •sowie dauerhaft verformungsfrei
zu befestigen.
Die Befestigung hat entsprechend:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •statischem Erfordernis, •Windlastbeanspruchung, •Untergrund, •Systemzulassung, •sowie Herstellervorgaben
zu erfolgen.
Die dauerhafte Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit sowie Rissfreiheit der Konstruktion sind sicherzustellen.
Die Befestigung hat zweireihig und entsprechend den zulässigen Rand- und Achsabständen des eingesetzten Systems zu erfolgen.
Die Verankerung erfolgt durch die Dämmschicht in den tragenden Untergrund (Stahlbeton, nicht in die Wetterschale) aus:
•Stahlbeton, •Stahlbetonmehrschichtplatten, •sowie Mauerwerk.
Die erforderlichen Dübellängen und Verankerungstiefen sind unter Berücksichtigung:
•Dämmstoffdicken, •Kleberschichten, •Untergrundtoleranzen, •Windlasten, •sowie der Ergebnisse der Dübelzugversuche
zu bemessen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen linear strukturierten Fassadenoberfläche beziehungsweise der partiellen Ausführung als Kammputz hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •Oberflächenruhe, •Vermeidung sichtbarer Abzeichnungen, •Vermeidung von Schüsselungen, •Vermeidung sichtbarer Übergänge, •sowie gleichmäßiger Linienführung.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Die Oberfläche ist als tragfähiger und gleichmäßiger Untergrund für die nachfolgende Armierungslage und Oberputzbeschichtung herzustellen.
Regenfallrohr: DN 100.
Fallrohrlängen:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ 12 m bis 18 m.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN 4108, •DIN EN 13162, •DIN EN 13501-1, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Abrechnung: nach tatsächlich ausgeführter Länge der Fallrohrverkleidung. 50,000 m .......................... ..........................
4.29 Steinwolle 18 cm MW 040 an Führungsschiene anarbeiten ERSCHWERNIS für die zuvor beschriebene Position [10.04.1] "Steinwolle 16 cm MW 040." für das Ausschneiden und Anpassen der Dämmung an die Führungsschiene der Raffstoreanlagen sowie an den Befestigungswinkeln.
Länge der Führungsschiene 160 cm 62,000 St .......................... ..........................
4.30 Leibungsdämmung an seitlichen Wandöffnungen Leibungen an vorhandenen Fenster- und Türöffnungen mit Steinwolle Dämmplatten wie zuvor beschrieben, dämmen.
Die Leibungen im Bestand sind schräg zur Fensterebene ausgebildet, siehe Grafik.
Leibungstiefe 125 mm Leibungsdicke von mind. 30 bis 60 mm verbleibender sichtbarer Blendrahmen mind. 10 mm
Inklusive Anpassung der Leibungsdämmung an die schräg zur Fensterebene ausgebildete Fensterleibung im Bestand 120,000 m .......................... ..........................
4.31 Wärmedämmung Außenwand MW 0,040 W/(mK) D 160mm WAB, Kaschierung Wärmedämmung für vorgehängte hinterlüftete Außenwandbekleidung an Außenwand, aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,040 W/(mK), Baustoffklasse DIN 4102-1 A1 (nichtbrennbar), Dicke 160 mm, mit außenseitiger Kaschierung mit schwarzem Glasvlies, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WAB, Befestigung
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ mechanisch mit Dämmstoffhaltern, Einbau mit pressgestoßenen Fugen einschl. dichtes Anarbeiten an Einbauteile wie Stahlkonsolen, Unterputzkästen, Leuchtenbefestigung und ähnliches, einschl. aller Zuschnitte und Anpassungen an Wandhalter, Einbauteile, Einbauhöhe ab 30cm über OK Terrasse
Einbauort: Lüftungsschacht Ostseite
Vorgewerk und Folgegewerk: Fassadenbegrünung, UK und Behang 72,000 m² .......................... ..........................
4.32 Ausklinkungen Dämmstoff im Bereich von ELT Leitungen Ausklinkungen Dämmstoff auch in Kleinflächen inkl. Einmessen und Ausschneiden von Dämmstoffplatten im Bereich von verlegten ELT Leitungen.
Bereich: (z.B. Kabel, etc.)
Breite: 30 mm Tiefe: 30 mm 80,000 m .......................... ..........................
4.33 Ausklinkungen Dämmstoff im Bereich von Anschlusswinkeln der Rankhilfe Ausklinkungen Dämmstoff auch in Kleinflächen inkl. Einmessen und Ausschneiden von Dämmstoffplatten im Bereich von bauseits montierten Haltewinkeln, Konsolankern und Rückverankerungen der Rankhilfe auf der Südseite von Trakt A3
Breite: 40 bis 100 mm Höhe: 40 bis 200 mm
Abrechnung nach Anzahl der bauseitigen Verankerungen in Stück 18,000 St .......................... ..........................
4.34 WDVS an Wandtresor anarbeiten Wärmedämmverbundsystem an Wandeinbauschrank bzw. Wandtresor aus Edelstahl (für Außen-Wasseranschluss und Außensteckdosen) anarbeiten. Dämmung passgenau in Abstimmung mit Elt-Gewerk an den Tresor anarbeiten und Anschluss mit vorkomprimierten Fugendichtband. Fugendichtband an den Kanten gestaucht anbringen, damit das Dichtband expandieren kann.
Inkl. Wärmedämmung aus bis zu 40mm Mineralwolle hinter der Tresorrückwand anbringen.
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 84 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Inkl Kellenschnitt oder Trennband als Putzabschluss.
Abmessungen Wandtresor 340x300x120 mm Montage des Tresors erfolgt bauseitig 6,000 Stk .......................... ..........................
4.35 WDVS an Blitzschutztrennstellenkästen anarbeiten Wärmedämmverbundsystem an Blitzschutztrennstellenkästen aus Edelstahl anarbeiten. Dämmung passgenau in Abstimmung mit dem Elt-Gewerk an den Blitzschutztrennstellenkästen anarbeiten und Anschluss mit vorkomprimierten Fugendichtband. Fugendichtband an den Kanten gestaucht anbringen, damit das Dichtband expandieren kann.
Inkl. Wärmedämmung aus bis zu 40mm Mineralwolle hinter der Blitzschutztrennstellenkästen anbringen. Inkl Kellenschnitt oder Trennband als Putzabschluss.
Abmessungen Blitzschutztrennstellenkästen 340x300x120 mm Montage des Blitzschutztrennstellenkästen erfolgt bauseitig 20,000 Stk .......................... ..........................
4.36 Wie Position: 4.34, jedoch WDVS anarbeiten an runde Einbauteile - Feuerwehrdepot
Inkl. Wärmedämmung aus Mineralwolle hinter dem Schlüsseldepot anbringen.
Abmessungen Einbauelement: D 10 cm
Montage des Schlüsseldepots erfolgt bauseitig 2,000 Stk .......................... ..........................
4.37 WDVS an Dachnotüberlauf bis DN 120mm anarbeiten Wärmedämmverbundsystem an Dachnotüberlauf aus Edelstahl
DN 120mm anarbeiten. Dämmung passgenau an den Dachnotüberlauf anarbeiten und Anschluss mit vorkomprimierten Fugendichtband. Fugendichtband an den Kanten gestaucht anbringen, damit das Dichtband expandieren kann.
Inkl. Kellenschnitt oder Trennband als Putzabschluss. 10,000 Stk .......................... ..........................
4.38 WDVS an Dachnotüberlauf bis eckig 300x100mm anarbeiten Wärmedämmverbundsystem an Dachnotüberlauf aus Edelstahl eckig bis 300x100mm anarbeiten.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Dämmung passgenau an den Dachnotüberlauf anarbeiten und Anschluss mit vorkomprimierten Fugendichtband. Fugendichtband an den Kanten gestaucht anbringen, damit das Dichtband expandieren kann.
Inkl. Kellenschnitt oder Trennband als Putzabschluss. 10,000 Stk .......................... ..........................
4.39 Nachweis Dübelmenge / Windlastberechnung WDVS Nachweis der erforderlichen Dübelmenge je m² Fassadenfläche, Art der Verankerung sowie Windlastberechnung für das Wärmedämm-Verbundsystem erstellen.
Für das Wärmedämm-Verbundsystem ist durch den Auftragnehmer eine Ausführungsplanung mit Ermittlung der statisch erforderlichen Dübelmengen in Abhängigkeit von:
•Gebäudegeometrie, •Gebäudehöhe, •Fassadenorientierung, •Rand- und Eckbereichen, •Windbeanspruchung, •Untergrund, •Dämmstoffart und Dämmstoffdicke, •Klebeanteil, •Dübeltyp, •Verankerungstiefe, •sowie Systemzulassung
zu erstellen.
Die Ermittlung hat nach DIN EN 1991-1-4 einschließlich Nationalem Anhang sowie nach den Verarbeitungsrichtlinien und Zulassungen des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems zu erfolgen.
Die Verdübelung ist für sämtliche Fassadenflächen der Gebäude Haus 1, Haus 2 und Haus 3, entsprechend den im Bauphysiknachweis bezeichneten Gebäudeteilen A1, A2 und A3, nachzuweisen.
Gebäudebereiche:
•Haus 1 / Bauteil A1, •Haus 2 / Bauteil A2, •Haus 3 / Bauteil A3.
Gebäudebereich: alle Fassadenflächen:
•Nord, •Ost, •Süd, •West.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Der Nachweis ist getrennt nach Fassadenflächen, Fassadenrandbereichen, Gebäudeecken und Regelbereichen zu führen.
Die im Bauphysiknachweis beschriebenen Außenwandaufbauten sind zu berücksichtigen. Für die Bestandsaußenwände A1/A3 wird im Gutachten ein mehrschichtiger Plattenbauaufbau mit Stahlbeton-Tragschicht, vorhandener Kerndämmung, Stahlbeton-Wetterschutzschicht und zusätzlicher Wärmedämmung beschrieben.
Zu berücksichtigende Untergründe:
•dreischichtige Stahlbeton-Fertigteilwandelemente Bestand (WBS 70) von innen nach außen: 15 - 17 cm Tragschale aus Stahlbeton, 5 - 8 cm Kerndämmugn aus Styropor, 5 - 8 cm Wetterschale (Waschbetonplatte), •Stahlbeton-Wetterschale, •Waschbetonoberflächen, •beschichtete Betonflächen, •keramische Bestandsflächen, •Stahlbeton-Neubauteile, •Porenbetonmauerwerk, •Kalksandsteinmauerwerk, •Ausgleichsputzflächen.
Die erforderlichen Dübellängen sind unter Berücksichtigung von:
•Dämmstoffdicke, •Kleberschicht, •Ausgleichsputz, •Putzträgerplatten, •Untergrundtoleranzen, •vorhandenen Bestandsbeschichtungen, •erforderlicher Verankerungstiefe
zu bestimmen.
Die Ergebnisse der Dübelauszugsversuche sind in die Berechnung einzubeziehen.
Die Dübel dürfen nur in tragfähigen Untergründen mit ausreichender Verankerungstiefe gesetzt werden. Die Verankerung allein in nicht tragfähigen Schichten, Bekleidungen, Altputzen, keramischen Belägen oder nicht ausreichend tragfähigen Wetterschalenbereichen ist unzulässig. Dabei hat die Verdüblung bei den Dreischichtplatten (WBS 70) immer in der Tragschale zu erfolgen.
Der Auftragnehmer hat vor Ausführung vorzulegen:
•Windlastberechnung, •Dübelmengennachweis je Fassadenbereich, •Dübelbild, •Dübeltyp,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •Dübellänge, •Verankerungstiefe, •Zuordnung zu den Untergründen, •Nachweis der bauaufsichtlichen Zulassung bzw. ETA, •Ergebnisse der Dübelauszugsversuche, •Ausführungsplan mit Kennzeichnung der Dübelbereiche.
Die Planung ist der Bauleitung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung vorzulegen.
Die Anforderungen der:
•DIN EN 1991-1-4 mit Nationalem Anhang, •ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 13162, •DIN EN 13501-1, •Systemzulassung bzw. ETA, •sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik
sind einzuhalten.
Abrechnung: pauschal. 1,000 psch .......................... ..........................
4.40 statisch relevante Verdübelung Thermodübel versenkt, Dämmstoffstärke 16 cm Statisch relevante Befestigung: Verdübelung der vorgenannten Mineralwolle-Dämmplatten unter dem Gewebe mit zugelassenen, versenkten Thermodübeln gemäß DIN 1055-4 und dem Fachverband WDVS
Dübel als zusätzliche Befestigung der geklebten Dämmplatten mit ausschließlich bauaufsichtlich zugelassenen Thermodübeln liefern und anbringen, einschliesslich Dübelversenkteller und Rondellen aus Mineralwolle zur Herstellung einer vertieften Montage des Thermodübels und einer homogenen und glatten Oberfläche, sowie zur Vermeidung von Dübelabzeichnungen.
Dübel gemäß Wandbaustoff, Untergrund:
Anzahl der Dübel/m² nach der Dübel-/ Systemlastklasse, gemäß dem Vorschlag des Fachverbandes WDVS und des Dübelmengennachweises in vorgenannter Pos.. Verdübelungsbild entsprechend den Verarbeitungs- richtlinien des Herstellers Dübeltyp: entsprechend Ergebnis Dübelzugversuche auf Nachweis
Dämmstoffstärke: 160mm (zzügl. Ausgleichsmörtel und Kleberschicht) Dübellänge entsprechend der Dämmplattendicke sowie des erforderlichen Ausgleichs von Unebenheiten. Nach der Montage die Dübelteller mit WDVS - Dübel - Stopfen
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ schliessen.
Untergrund: Stahlbetonplatte mit Waschbetonoberfläche (WBS 70)
Dabei hat die Verdüblung bei den Dreischichtplatten (WBS 70) immer in der Tragschale zu erfolgen. 8.500,000 Stk .......................... ..........................
4.41 Wie Position: 4.40, jedoch statisch relevante Verdübelung Thermodübel versenkt, Dämmstoffstärke 18 cm
Für Dämmstoffstärke bis 180mm (zuzügl. Ausgleichsmörtel und Kleberschicht) 3.360,000 Stk .......................... ..........................
4.42 Wie Position: 4.40, jedoch statisch relevante Verdübelung Thermodübel versenkt, Dämmstoffstärke bis 10 cm
Für Dämmstoffstärke bis 100mm (zuzügl. Ausgleichsmörtel und Kleberschicht) 640,000 Stk .......................... ..........................
4.43 Wie Position: 4.40, jedoch statisch relevante Verdübelung Thermodübel versenkt, Dämmstoffstärke 28 cm
Für Dämmstoffstärke bis 240mm (zuzügl. Ausgleichsmörtel und Kleberschicht) 1.000,000 Stk .......................... ..........................
4.44 Wie Position: 4.40, jedoch statisch relevante Verdübelung Thermodübel versenkt, Dämmstoffstärke 30 cm
Für Dämmstoffstärke bis 300mm (zuzügl. Ausgleichsmörtel und Kleberschicht) 360,000 Stk .......................... ..........................
Summe 4 Fassadendämmung ............................
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5 Armierung / Leisten / Bewegungsfugen
5.1 Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband ǀ 1 - 4 mm Anschlussfugen mit vollimprägniertem und vorkomprimiertem Fugendichtband zur Abdichtung von Anschlüssen zwischen Fassadendämmsystemen und angrenzenden Bauteilen, wie z.B. Attikablechanschlüssen, Fensterbänken, Bordprofile Fensterbank, Schienenführung Sonnenschutz, Durchdringungen, im angebotenem System und laut Herstellervorschrift verarbeiten.
Schlagregendichtes Abdichten der Anschlussfugen mit langsam expandierendem Fugendichtband aus vollimprägniertem Weichschaumstoff, vorkomprimiert, schlagregendicht nach DIN 18542 BG1.
Fugendichtband liefern und an der Fugenflanke vorkleben. Dämmplatten press gegenstoßen. Armierungsschicht bis zum Fugenrand führen. Fugendichtband mit Schlussbeschichtung überdecken. Kellenschnitt herstellen.
Fugenbreite: 1 - 4 mm Bandbreite: 20 mm 200,000 m .......................... ..........................
5.2 Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband ǀ 2 - 6 mm Anschlussfugen mit vollimprägniertem und vorkomprimiertem Fugendichtband zur Abdichtung von Anschlüssen zwischen Fassadendämm- systemen und angrenzenden Bauteilen
wie zuvor beschrieben, jedoch
Fugenbreite: 2 - 6 mm Bandbreite: 30 mm 800,000 m .......................... ..........................
5.3 Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband ǀ 3 - 9 mm Anschlussfugen mit vollimprägniertem und vorkomprimiertem Fugendichtband zur Abdichtung von Anschlüssen zwischen Fassadendämm- systemen und angrenzenden Bauteilen
wie zuvor beschrieben, jedoch
Fugenbreite: 4 - 9 mm Bandbreite: 30 mm 1.000,000 m .......................... ..........................
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
5.4 Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband ǀ 5 - 12 mm Anschlussfugen mit vollimprägniertem und vorkomprimiertem Fugendichtband zur Abdichtung von Anschlüssen zwischen Fassadendämm- systemen und angrenzenden Bauteilen
wie zuvor beschrieben, jedoch
Fugenbreite: 5 - 12 mm Bandbreite: 30 mm 800,000 m .......................... ..........................
5.5 Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband ǀ 7 - 16 mm Anschlussfugen mit vollimprägniertem und vorkomprimiertem Fugendichtband zur Abdichtung von Anschlüssen zwischen Fassadendämm- systemen und angrenzenden Bauteilen
wie zuvor beschrieben, jedoch
Fugenbreite: 6 - 15 mm Bandbreite: 30 mm 200,000 m .......................... ..........................
5.6 Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband ǀ 9 - 20 mm Anschlussfugen mit vollimprägniertem und vorkomprimiertem Fugendichtband zur Abdichtung von Anschlüssen zwischen Fassadendämm- systemen und angrenzenden Bauteilen
wie zuvor beschrieben, jedoch
Fugenbreite: 9 - 20 mm Bandbreite: 30 mm 200,000 m .......................... ..........................
5.7 Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband ǀ 11 - 25 mm Anschlussfugen mit vollimprägniertem und vorkomprimiertem Fugendichtband zur Abdichtung von Anschlüssen zwischen Fassadendämm- systemen und angrenzenden Bauteilen
wie zuvor beschrieben, jedoch
Fugenbreite: 11 - 25 mm Bandbreite: 40 mm 100,000 m .......................... ..........................
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Übertrag EUR ................................
5.8 Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband ǀ 22 - 40 mm Anschlussfugen mit vollimprägniertem und vorkomprimiertem Fugendichtband zur Abdichtung von Anschlüssen zwischen Fassadendämm- systemen und angrenzenden Bauteilen
wie zuvor beschrieben, jedoch
Fugenbreite: 22 - 40 mm Bandbreite: 40 mm 100,000 m .......................... ..........................
5.9 Anputzband Einseitig klebendes Anputzband aus geschlossenzelligem PE-Material für den Anschluss an angrenzende oder in die Putzebene durchdringende Bauteile einbauen, wie Rohrdurchdringungen, Blitzschutzleitungen etc.
Stärke 3 mm Breite 15 mm
Abrechnungseinheit: pro Stück Anschluss an Rohleitungen bis DN150 80,000 St .......................... ..........................
5.10 Fenster- und Türanschlussprofil als Anputzleiste Anputzleiste als Anschluss für Fenster-, Tür- und sonstigen Bauteilen liefern und anbringen.
Ausbilden einer wind- und schlagregendichten System- anschlussfuge mit einem Gewebe-Anschlussprofil, bestehend aus: _ gelochte Kunststoffleiste [Hart-PVC], selbstklebend _ geschlossenzelligem integriertem Fugendichtband _ integriertem Glasfasergewebestreifen _ vorgestanzter Abknicklasche _ integrierte Aktivierungslasche hinter dem Fugendichtband _ Putzdicke im Leibungsbereich: 3 - 5 mm
Der Gewebestreifen ist überlappend mit dem Kantenschutz in die nachfolgende Armierungsschicht einzubetten. 200,000 m .......................... ..........................
5.11 Abtropfkante als Aufsteckprofil und Anputzleiste ǀ Fenstersturz Anputzleiste als Anschluss an horizontaler Abschlusskante der Sturzleibung vor Raffstorekästen liefern und anbringen.
Ausbilden einer wind- und schlagregendichten System- anschlussfuge mit einem Gewebe-Anschlussprofil,
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Übertrag EUR ................................ bestehend aus: _ gelochte Kunststoffleiste aus Hart-PVC mit Abtropfnase _ für gezielte Wasserabführung _ mit beidseitigem integriertem Gewebestreifen 12,5 mm aus Glasfasergewebe _ zum Aufklemmen an [bauseitigen] Raffstorekasten _ Putzdicke: 10 / 15 mm
Der Gewebestreifen ist überlappend in die nachfolgende Armierungsschicht einzubetten. 350,000 m .......................... ..........................
5.12 Montageplatte aus PU Hartschaum mit Stahlblecheinlage D = 80 mm, kreisrund, Durchmesser 70 - 125 mm kreisrunde Montageplatte zur wärmebrückenfreien Fremdmontage im zuvor beschriebenen WDV-System, bestehend aus schwarz eingefärbtem, fäulnisbeständigem und FCKW-freiem PU-Hartschaum [Polyurethan] mit einer eingeschäumten Stahlblecheinlage zum kraftschlüssigen Verschrauben mit dem Untergrund, einer Aluplatte für die Verschraubung des Anbauteils sowie einer Compactplatte [HPL], zur optimalen Druckverteilung an der Oberfläche, inkl. des erforderlichen Befestigungsmaterialen und von EPS-Stopfen zum Schliessen der Bohrungen.
Abmessungen: Durchmesser 70 bis 125 mm Dicke 80 mm
Befestigung Langschaftdübel 10 x 80 und Sechskantschraube mit U-Scheibe Bohrdurchmesser 10 mm
Liefern und nach Herstellerangaben fachgerecht montieren.
Zur Befestigung von: Rohrschellen, Nistkästen, Sprechstellen, sonstiges 90,000 Stk .......................... ..........................
5.13 Montageplatte aus PU Hartschaum mit Stahlblecheinlage D = 120 mm, kreisrund, Durchmesser 70 - 125 mm kreisrunde Montageplatte zur wärmebrückenfreien Fremdmontage wie zuvor in der Position beschrieben, jedoch
Dicke: 120 mm
sonst wie zuvor. 55,000 Stk .......................... ..........................
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 93 von 151
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Übertrag EUR ................................
5.14 Montageplatte aus PU Hartschaum mit Stahlblecheinlage D = 160 mm, kreisrund, Durchmesser 70 - 125 mm kreisrunde Montageplatte zur wärmebrückenfreien Fremdmontage wie zuvor in der Position beschrieben, jedoch
Dicke: 160 mm
sonst wie zuvor. 30,000 Stk .......................... ..........................
5.15 Montageplatte aus PU Hartschaum mit Stahlblecheinlage D = 100 mm, quadratisch, bxh 238 x 138 mm qudratische Montageplatte zur wärmebrückenfreien Fremdmontage wie zuvor in der Position beschrieben, jedoch
Grundfläche 238 x 138 mm Dicke 100 mm Kompaktplatte 190 x 130 x 10 mm Nutzfläche 170 x 110 mm Lochabstand 210 x 110 mm
sonst wie zuvor. 10,000 Stk .......................... ..........................
5.16 Elekrodoseneinsatz Elekrodoseneinsatz aus schwer entflammbarem Kunststoff im Zuge der Dämmplattenverklebung in eine passgenaue Ausfräsung des WDVS Dämmstoffs mit System-Kleber einkleben. Elektroleitung oder Kabelschutzrohre durch die Dämmplatten- Aussparung führen. Durchführungen für die Zuleitung im Elektrodoseneinsatz ausschneiden. Zu gross geschnittene Aussparungen auf der Dämmplatteninnenseite mit PUR-Füllschaum verschließen. 15,000 Stk .......................... ..........................
5.17 Dehnungsprofil Ecke / PVC Dehnungsprofil für Wärmedämmung aus weißen PVC, mit Glasfasergewebe für Aussenputz ab 10mm Für Fugenbreite von 5 bis 25mm 80,000 m .......................... ..........................
5.18 Dehnungsprofil Ecke / verzinktem Stahl Dehnungsprofil für Wärmedämmung aus verzinktem Stahl, mit Glasfasergewebe für Aussenputz ab 15mm Bewegungsaufnahme Zug/Druck +5/-2mm
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 94 von 151
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Übertrag EUR ................................
20,000 m .......................... ..........................
5.19 Dehnungsprofil Ecke / Edelstahl Dehnungsprofil für Wärmedämmung aus Edelstahl, mit PVC -Überzug für Aussenputz ab 8mm Bewegungsaufnahme Zug/Druck +5/-2mm 20,000 m .......................... ..........................
5.20 Drahtrichtwinkel ab 15mm Drahtrichtwinkel für Aussenputz aus verzinktem Stahl für Aussenputz entspr. EN 13658-2
Die Kanten des Drahtwinkels müssen mit mindstens 30mm mineralischem Oberputz überdeckt.
Verzinkung: 200g/qm Brandverhalten A1 200,000 m .......................... ..........................
5.21 Kellenschnitt Wand-Wand Vertikaler Kellenschnitt an frisch verputzten Wandecken zu angrenzenden Wänden, Wandecke 90° 250,000 m .......................... ..........................
5.22 Kellenschnitt Wand-Decke Horizontaler Kellenschnitt an frisch verputzten Wänden am oberen Wandabschluss zu angrenzenden Decken, Ecke Wand-Decke 90° 250,000 m .......................... ..........................
5.23 Außeneckschutzprofil mit Gewebe Außeneckschutzprofile mit integriertem Glasfasergewebe an sämtlichen Außenecken des Wärmedämm-Verbundsystems fachgerecht liefern und einbauen.
Ausführung: Liefern und lot- sowie fluchtgerechtes Versetzen von Außeneckschutzprofilen mit alkalibeständigem Glasfasergewebe zur Ausbildung geradliniger, stoßfester und rissfreier Außenecken.
Die Profile sind vollflächig in die frische Armierungsmasse einzubetten und hohlstellenfrei einzuarbeiten.
Das Gewebe der Eckprofile ist mit dem Flächengewebe des Wärmedämm-Verbundsystems mindestens 100 mm zu
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ überlappen.
Die Eckprofile dienen:
•der Sicherstellung geradliniger Eckausbildungen, •dem Schutz vor mechanischer Beschädigung, •der Minimierung von Rissbildungen, •sowie der Ausbildung gleichmäßiger Putzkanten.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen Kammputztechnik hinsichtlich:
•exakter Flucht, •lotrechter Eckausbildung, •gleichmäßiger Linienführung, •Vermeidung sichtbarer Wellenbildungen, •Vermeidung sichtbarer Eckversätze, •sowie gleichmäßiger Licht- und Schattenwirkung.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Profileigenschaften:
•alkalibeständig, •korrosionsfrei, •schlagfest, •dimensionsstabil, •geeignet für mineralische Armierungsmassen, •geeignet für den Außeneinsatz, •sowie abgestimmt auf den vorgesehenen WDVS-Aufbau.
Die Profile sind:
•sauber ausgerichtet, •spannungsfrei, •geradlinig, •sowie ohne sichtbare Verwerfungen
einzubauen.
Profilstöße sind fluchtgerecht und ohne sichtbare Versätze auszuführen.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 13496, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Einbauorte: sämtliche Außenecken an Fassadenflächen, Leibungen, Rücksprüngen und Vorsprüngen.
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Übertrag EUR ................................ Abrechnung: nach laufendem Meter eingebautem Eckschutzprofil. 250,000 m .......................... ..........................
5.24 Gewebeeckwinkel grob, PVC für Wandöffnungen Kantenschutz an sämtlichen Wandöffnungen des Wärmedämm-Verbundsystems mit Eckwinkeln einschließlich integriertem Glasfasergewebe fachgerecht herstellen.
Ausführung: Liefern und fachgerechtes Versetzen von Kunststoffeckschutzschienen mit alkalibeständigem Glasfasergewebe zur Ausbildung geradliniger, lot- und fluchtgerechter Kanten an Fenster-, Tür- und sonstigen Wandöffnungen.
Vor Ausführung der vollflächigen Flächenarmierung ist Armierungsmörtel im Eckbereich aufzutragen und der Gewebeeckwinkel hohlstellenfrei einzubetten.
Die Eckwinkel sind:
•lotrecht, •fluchtgerecht, •spannungsfrei, •sowie geradlinig
auszurichten.
Das Flächenarmierungsgewebe ist bis an die Eckkante heranzuführen und mit dem Gewebe des Eckwinkels mindestens 100 mm zu überlappen.
Die Eckschutzprofile dienen:
•der Ausbildung scharfkantiger Leibungskanten, •dem Schutz vor mechanischer Beschädigung, •der Minimierung von Rissbildungen, •sowie der Sicherstellung gleichmäßiger Anschlusskanten.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen Kammputztechnik und der erhöhten optischen Anforderungen hinsichtlich:
•exakter Flucht, •lotrechter Eckausbildung, •gleichmäßiger Kantenführung, •Vermeidung sichtbarer Wellenbildungen, •Vermeidung sichtbarer Eckversätze, •sowie gleichmäßiger Licht- und Schattenwirkung.
Die DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 ist einzuhalten.
Leibungstiefe: 220 bis 250 mm.
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 97 von 151
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Profilformat: 100 mm × 150 mm.
Profileigenschaften:
•Kunststoffprofil mit integriertem alkalibeständigem Glasfasergewebe, •korrosionsfrei, •schlagfest, •dimensionsstabil, •geeignet für mineralische Armierungsmassen, •geeignet für den Außeneinsatz, •sowie abgestimmt auf den vorgesehenen WDVS-Aufbau.
Profilstöße sind fluchtgerecht und ohne sichtbare Versätze auszuführen.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 13496, •sowie den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters
zu erfolgen.
Einbauorte: sämtliche Wandöffnungen, Fenster- und Türleibungen.
Abrechnung: nach laufendem Meter eingebautem Gewebeeckwinkel. 380,000 m .......................... ..........................
5.25 Gewebeeckwinkel grob, Kunststoff, 15 mm Putzdicke, für Gebäudeaußenecken Liefern und Herstellen des Kantenschutzes an allen Gebäudeecken mit Eckwinkel aus Kunststoffeckschutzschiene mit Glasfasergewebe für eine Putzdicke von 15 mm. Vor der vollflächigen Armierung, Armierungsmörtel auftragen und Gewebewinkel lot- und fluchtrecht einbetten. Flächenarmierungsgewebe bis zur Eckkante für eine Überlappung von mind. 10 cm führen.
Format: 10/10 cm 80,000 m .......................... ..........................
5.26 Fenster- und Türanschlussprofil Anputzleiste als Anschluss für Fenster-, Tür- und sonstigen Bauteilen liefern und anbringen.
Ausbilden einer wind- und schlagregendichten Systemanschlussfuge mit einem Gewebe-Anschlussprofil, bestehend aus:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ _ gelochte Kunststoffleiste, selbstklebend _ geschlossenzelligem integriertem PE-Dichtband _ integriertem Glasfasergewebestreifen _ vorgestanzter Abknicklasche
Der Gewebestreifen ist in die nachfolgende Armierungsschicht einzubetten. 350,000 m .......................... ..........................
5.27 Bewegungsfuge / TR A zu B Anschluss Pfosten- Riegel Bewegungsfuge an Fensterprofil mit Mineralwolle 40mm stark und 160 bis 180mm tief ausdämmen und mit Fugendichtband abschließen. 35,000 m .......................... ..........................
5.28 Kantenschutzprofil mit Tropfkante für Putzträgerplatten Liefern und fachgerechtes Anbringen eines Kantenschutzprofils mit Tropfkante als unterer Abschluss von Putzträgerplatten im Bereich von Fensterstürzen, Attiken, Auskragungen und sonstigen horizontalen Bauteilkanten innerhalb des Wärmedämm-Verbundsystems.
Profil geeignet für:
•den Einsatz im Außenbereich, •den unteren Abschluss von Putzträgerplatten, •die Ausbildung geradliniger und fluchtgerechter Kanten, •die sichere Ableitung von Niederschlagswasser über integrierte Tropfkante.
Ausführung:
•Kantenschutzprofil mit integriertem Glasfasergewebe, •mit Tropfkante, •alkalibeständig, •systemverträglich zum eingesetzten WDVS, •geeignet zur Einbettung in mineralische Armierungsmasse, •korrosionsfrei, •schlagfest, •witterungsbeständig.
Montage: Das Profil ist flucht- und lotgerecht auf die vorbereitete Kante der Putzträgerplatte aufzusetzen und vollflächig in die Armierungsschicht einzubetten.
Profilstöße sind versetzt zu den Plattenstößen anzuordnen.
Zwischen den Profilstäben ist eine Bewegungsfuge entsprechend Herstellervorgabe auszubilden.
Das integrierte Gewebe ist mit dem Flächengewebe des WDVS vollflächig und hohlraumfrei zu überarbeiten.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Überstände und Gewebeenden sind sauber und geradlinig auszubilden.
Untergrund: Putzträgerplatten müssen:
•trocken, •sauber, •planeben, •versatzfrei, •sowie ausreichend befestigt sein.
Beschädigte Profile dürfen nicht eingebaut werden.
Tropfkante: 3 mm bis 6 mm.
Einbauorte:
•untere Abschlüsse von Putzträgerplatten, •Fensterstürze, •Raffstoreüberbrückungen, •Attikaanschlüsse, •horizontale Fassadenrücksprünge.
Abrechnung: nach laufendem Meter eingebautem Profil. 250,000 m .......................... ..........................
5.29 Mineralische Armierungsschicht mit Glasfasergewebe für WDVS Mineralische Armierungsschicht mit alkalibeständigem Glasfasergewebe im angebotenen Wärmedämm-Verbundsystem liefern und fachgerecht herstellen.
Ausführung Mineralische Armierungsmasse vollflächig auf die Wärmedämmplatten auftragen.
Alkalibeständiges Glasfasergewebe mittig beziehungsweise im äußeren Drittel der Armierungsschicht falten- und blasenfrei einbetten und anschließend vollflächig überspachteln.
Gewebestöße mindestens 100 mm überlappend ausführen.
Die Armierungsschicht ist planeben, gleichmäßig und ohne sichtbare Gewebeabzeichnungen herzustellen.
Materialanforderungen Armierungsmasse
Die Armierungsmasse muss folgende Eigenschaften aufweisen:
•mineralisch und zementgebunden,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •Bestandteil beziehungsweise zugelassene Komponente des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems, •geeignet für Mineralwolle-Dämmplatten, •diffusionsoffen, •hoch wasserdampfdurchlässig, •witterungsbeständig, •alkalibeständig, •spannungsarm erhärtend, •rissminimierend, •geeignet zur Aufnahme nachfolgender Egalisationsspachtelungen, •geeignet zur Aufnahme mineralischer Feinputzoberflächen, •geeignet zur Aufnahme modellierter Kammputzoberflächen, •geeignet zur Aufnahme nachfolgender Fassadenbeschichtungen.
Materialanforderungen Glasfasergewebe Das Armierungsgewebe muss folgende Eigenschaften aufweisen:
•alkalibeständiges Glasfasergewebe, •Flächengewicht mindestens 160 g/m², •systemgeprüft für Wärmedämm-Verbundsysteme, •Reißfestigkeit nach DIN EN 13496, •Maschenweite entsprechend Systemzulassung, •dauerhaft beständig gegen Alkalieinwirkung.
Anforderungen an die Ausführung
Die Armierungsschicht ist vollflächig, planeben und gleichmäßig auszuführen.
Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•Vermeidung von Gewebeabzeichnungen, •Vermeidung von Ansätzen, •Vermeidung von Hohllagen, •gleichmäßiger Schichtdicke, •Oberflächenruhe, •Ebenheit als Grundlage für die nachfolgende Egalisationsspachtelung, •Ausbildung hochwertiger Feinputz- und Kammputzoberflächen.
Die Oberfläche der Armierungsschicht ist so herzustellen, dass eine nachfolgende Egalisationsspachtelung vollflächig und gleichmäßig aufgebracht werden kann.
Vor Beginn der nachfolgenden Arbeiten sind die Flächen auf:
•Ebenheit, •Gewebelage, •Hohllagen, •Beschädigungen, •Ansätze, •sichtbare Gewebeabzeichnungen
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ zu prüfen und erforderlichenfalls nachzuarbeiten.
Schichtdicke Armierungsschichtdicke:
7 mm bis 8 mm
einschließlich Glasfasergewebe.
Ausführungsvorschriften
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 13499 bzw. den für das eingesetzte WDVS geltenden Verwendbarkeitsnachweisen, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung Nach tatsächlich hergestellter Armierungsfläche in m².
Öffnungen über 2,50 m² Einzelgröße werden gemäß ATV DIN 18345 vom Aufmaß abgezogen.
Leibungen, Stürze und sonstige Anschlussflächen werden über gesonderte Positionen vergütet.
Einheit: m² 2.160,000 m² .......................... ..........................
5.30 Zusätzliche Überspannungsarmierung an Materialwechseln Liefern und Herstellen einer zusätzlichen Überspannungsarmierung auf der bereits hergestellten Armierungsschicht des Wärmedämm-Verbundsystems in Bereichen erhöhter Rissgefährdung.
Ausführung an:
•Materialwechseln, •Anschlüssen unterschiedlicher Untergründe, •Übergängen Bestand / Neubau, •Aufmauerungen, •geschlossenen Fassadenöffnungen, •Attikaanschlüssen, •sowie sonstigen durch die Bauleitung festgelegten Bereichen.
Ausführung:
•zusätzliche Gewebelage mittig über dem Übergangsbereich, •vollflächig in Armierungsmasse eingebettet,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •faltenfrei, •hohlraumfrei, •mit ausreichender Überdeckung.
Breite Überspannungsstreifen:
1000 mm
(je 500 mm beidseitig des Materialwechsels).
Materialanforderungen
Glasfasergewebe:
•alkalibeständig, •systemgeprüft für WDVS, •Flächengewicht mindestens 160 g/m², •Reißfestigkeit nach DIN EN 13496, •geeignet für zusätzliche Überspannungsarmierungen.
Abrechnung nach laufendem Meter Überspannungsarmierung.
Einheit: lfm 100,000 m .......................... ..........................
5.31 Wie Position: 5.29, jedoch Vollflächige Armierung mit Gewebe ǀ LEIBUNGEN mit Führungsschiene Sonnenschutzanlage Liefern und Herstellen der Armierungsschicht inklusive Einlage von Gewebe in Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen.
Einzukalkulieren ist die Unterbrechung des Armierungsgewebes durch die flächenbündig einzuputzende Führungsschiene des Sonnenschutzbehangs.
Leibungstiefe 220 bis 250 mm
Einbauort: •seitliche Leibungen von Fenstern mit Raffstore-Sonnenschutzelemente. •seitliche Leibungen und Sturzleibungen von Fenstern ohne Raffestore-Sonnenschutzelementen und von Türen.
Die Führungsschienen der Sonnenschutzanlage sind vor Beginn der Armierungsarbeiten fachgerecht abzukleben und gegen Verschmutzung sowie Beschädigung zu schützen.
Das Abkleben hat:
•geradlinig, •spannungsfrei, •kantenexakt, •sowie rückstandsfrei entfernbar
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
zu erfolgen.
Die Klebebänder sind für die Dauer der Verarbeitungs- und Trocknungszeit geeignet auszuwählen.
Beschädigungen der Beschichtung oder Verschmutzungen der Führungsschienen sind unzulässig.
Nach Fertigstellung der Armierungsarbeiten sind sämtliche Abklebungen rückstandsfrei zu entfernen. 230,000 m .......................... ..........................
5.32 Wie Position: 5.29, jedoch Vollflächige Armierung mit Gewebe ǀ LEIBUNGEN Liefern und Herstellen der Armierungsschicht inklusive Einlage von Gewebe in Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen.
Leibungstiefe 220 bis 250 mm
Einbauort: •seitliche Leibungen von Fenstern •seitliche Leibungen und Sturzleibungen von Fenstern ohne Raffestore-Sonnenschutzelementen und von Türen
Das Abkleben hat:
•geradlinig, •spannungsfrei, •kantenexakt, •sowie rückstandsfrei entfernbar
zu erfolgen.
Die Klebebänder sind für die Dauer der Verarbeitungs- und Trocknungszeit geeignet auszuwählen.
Beschädigungen der Beschichtung oder Verschmutzungen sind unzulässig.
Nach Fertigstellung der Armierungsarbeiten sind sämtliche Abklebungen rückstandsfrei zu entfernen. 230,000 m .......................... ..........................
5.33 Diagonalarmierung - Pfeil aus Glasfasergewebe Diagonalarmierung an alle Fassadenöffnungen [Fensterbänken, Fensterstürzen, Wandöffnungen und sonstigen Aussparungen] mit WDVS Diagonal-Armierungspfeil aus Glasfasergewebe als zusätzliche Verstärkung unter der systemgerechten Armierungsmasse herstellen.
Form des Armierungs-Pfeil wie in Grafik dargestellt.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
b x l 33 x 40 mm
Als Grundlage der Abrechnung sind durch den AN in den Ansichtsplänen die Armierungspfeile einzutragen und der Rechnung beizulegen. 600,000 Stk .......................... ..........................
5.34 Armierung mit Gewebe ǀ unter Dämmung oberhalb Sockel Liefern und Herstellen der Armierungsschicht inklusive Einlage von Gewebe unterhalb der Dämmebene unmittelbar oberhalb der Perimeterdämmung.
Armierungsmasse und Gewebe siehe Vorpostion.
Breite der Armierung bis zu 310 mm
Einbauort: oberhalb Perimeterdämmung Ausführung: vor Herstellung Sockeldämmung 150,000 m .......................... ..........................
5.35 Gewebeeckwinkel mit Abzugskante, PVC für Wandöffnungen Liefern und Herstellen des Kantenschutzes an allen Wandöffnungen mit Eckwinkel aus Kunststoffeck- schutzschiene mit Abzugskante mit Glasfasergewebe. Vor der vollflächigen Armierung, Armierungsmörtel auftragen und Gewebewinkel lot- und fluchtrecht einbetten. Flächenarmierungsgewebe bis zur Eckkante für eine Überlappung von mind. 10 cm führen.
Leibungstiefe bis 310 mm Format 10 / 15 cm
Gewebeeckwinkel mit Abzugskante, Kunststoff 150,000 m .......................... ..........................
5.36 Gewebeeckwinkel grob, Kunststoff, 10 mm Putzdicke, für Gebäudeaußenecken Liefern und Herstellen des Kantenschutzes an allen Gebäudeecken mit Eckwinkel aus breiten Kunststoffeckschutzschienen mit dopptelten Lochreihen mit Glasfasergewebe [befestigt mittels zwei Schweissschnüren], mit überputzbaren Abzugskante für eine Putzdicke von 10 / 15 mm. Vor der vollflächigen Armierung, Armierungsmörtel auftragen und Gewebewinkel lot- und fluchtrecht einbetten. Flächenarmierungsgewebe bis zur Eckkante für eine Überlappung von mind. 10 cm führen.
Format 10 / 10 cm Putzdicke 10 / 15 mm 255,000 m .......................... ..........................
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 105 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
5.37 Vorbereiten des Putzuntergrunds durch Aufrauen Vor Auftragen des Oberputzes ist der Armierungsmörtel nach dem Anziehen des Mörtels und vor Aushärtung fachgerecht horizontal aufzurauen. 1.620,000 m² .......................... ..........................
5.38 Vollflächige Armierung mit Gewebe ǀ LEIBUNGEN Liefern und Herstellen der Armierungsschicht inklusive Einlage von Gewebe in Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen.
Armierungsmasse und Gewebe siehe Vorpostion.
Einzukalkulieren ist die Unterbrechung des Armierungsgewebes durch die flächenbündig einzuputzende Führungsschiene des Sonnenschutzbehangs.
Leibungstiefe 310 mm
Einbauort: seitliche Leibungen von Fenstern mit Raffstore-Sonnenschutzelemente. seitliche Leibungen und Sturzleibungen von Fenstern ohne Raffestore-Sonnenschutzelementen und von Türen. 1.000,000 m .......................... ..........................
5.39 Leibungen von Öffnungen bis 150 mm Liefern und Herstellen der Armierungsschicht in Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen liefern und herstellen.
Armierungsmasse und Gewebe siehe Vorpositionen.
Leibungstiefe: bis 150 cm 250,000 m .......................... ..........................
5.40 Leibungen von Öffnungen bis 300 mm Liefern und Herstellen der Armierungsschicht in Leibungen von Öffnungen, Aussparungen und Nischen liefern und herstellen.
Armierungsmasse und Gewebe siehe Vorpositionen.
Leibungstiefe: bis 300 cm 900,000 m .......................... ..........................
5.41 Kantenschutz-Gewebewinkel Liefern und Herstellen des Kantenschutzes an allen Ecken von Gebäudeöffnungen mit Eckwinkel aus Kunststoffeck- schutzschiene mit Glasfasergewebe. Vor der vollflächigen Armierung, Armierungsmörtel auftragen und Gewebewinkel lot-
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Übertrag EUR ................................ und fluchtrecht einbetten. Flächenarmierungsgewebe bis zur Eckkante für eine Überlappung von mind. 10 cm führen.
Format: 10/10 cm 250,000 m .......................... ..........................
5.42 Mechanisch hochbelasterer Bereich mit Panzergewebe Herstellen einer zusätzlichen vollflächigen Armierungsschicht, (zusätzlich zur normalen Systemarmierung) in stoßgefährdeten Bereich 2,50 m über Geländeoberkante zur Erhöhung der Stoß- und Druckfestigkeit und zur Herstellung dunkler Farbflächen zur Aufnahme der Temperaturschwankungen.
2K-Armierungsmasse und Armierungsgewebe, ganzflächig in 2 Lagen aufbringen, Panzergewebe eindrücken und planspachteln, Panzergewebe bündig aneinanderstoßen, nicht überlappend. _ Wärmeleitzahl: 0,70 (W/mK) _ Wasserdampfdiffusion: 120 my Schichtdicke der 1. Lage: mind. 5 mm Schichtdicke der 2. Lage: mind. 3 mm Gesamt-Schichtdicke: mind. 8 mm Im Angebotenem System sowie zugehörigen Armierungsmörtel / Kleber.
Bauteil: Fassadenflächen 600,000 m² .......................... ..........................
Summe 5 Armierung / Leisten / Bewegungsfugen ............................
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6 Feinputz
Die nachfolgend beschriebenen Kammputzflächen stellen eine gestalterisch und handwerklich besonders anspruchsvolle Fassadentechnik mit richtungsbetonter linearer Oberflächenstruktur dar. Die Ausführung erfolgt feldweise innerhalb definierter Fassadenbereiche gemäß Fassadenplanung und Detailzeichnungen.
Die Kammstruktur wird abschnittsweise:
•horizontal, •vertikal, •beziehungsweise mit wechselnder Strichrichtung
ausgeführt.
Die Übergänge unterschiedlicher Strichrichtungen sind durch glatt ausgebildete Trennfugen herzustellen.
Die lineare Strukturwirkung der Oberfläche wird maßgeblich beeinflusst durch:
•Gleichmäßigkeit der Verarbeitung, •Konsistenz des Materials, •Verarbeitungszeit, •Werkzeugführung, •Gerüstsituation, •Licht- und Schattenwirkung, •sowie die individuelle Handschrift der ausführenden Verarbeiter.
Aus diesem Grund sind sämtliche zusammenhängenden Strukturflächen grundsätzlich durch ein fest zugeordnetes und gleichbleibendes Verarbeitungsteam herzustellen.
Ein Wechsel der ausführenden Personen innerhalb zusammenhängender Fassadenflächen ist unzulässig.
Die einzelnen Arbeitsgänge:
•Spachtelauftrag, •Glätten, •Strukturieren, •Nachbearbeitung, •Zwischenbeschichtung, •sowie Schlussbeschichtung
sind innerhalb eines zusammenhängenden Fassadenabschnitts mit abgestimmter Arbeitsweise und gleichbleibender Werkzeugführung auszuführen.
Die Arbeiten sind feldweise nass in nass auszuführen.
Bereits strukturierte Flächen dürfen nicht nachbearbeitet werden.
Die Fassadentechnik ist aufgrund der begrenzten Reichweite der Verarbeiter sowie der Gerüstsituation nur abschnittsweise ausführbar. Gerüstlagen, Gerüstverankerungen, Konsolen, Belagssprünge und bauzeitliche Einschränkungen beeinflussen die Ausführbarkeit der Strukturierung wesentlich.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Die Ausführung ist daher im Vorfeld auf die jeweilige Gerüstsituation abzustimmen.
Die Ausführung hat unter Berücksichtigung folgender Anforderungen zu erfolgen:
•gleichmäßige Linienführung, •gleichmäßige Strukturintensität, •Vermeidung sichtbarer Ansätze, •Vermeidung sichtbarer Strukturunterbrechungen, •Vermeidung sichtbarer Gerüstlagenabzeichnungen, •Vermeidung sichtbarer Wellenbildungen, •Vermeidung sichtbarer Nachbearbeitungen, •sowie gleichmäßige Oberflächenwirkung unter Streiflichtbedingungen.
Die Anforderungen der DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7 sind einzuhalten.
Vor Beginn der Ausführung sind Musterflächen entsprechend den ausgeschriebenen Musterpositionen herzustellen und durch die Bauleitung freigeben zu lassen.
Die Musterflächen dienen insbesondere der Beurteilung von:
•Strukturwirkung, •Strichrichtung, •Linienbild, •Fugenwirkung, •Licht- und Schattenwirkung, •Übergängen, •Farbwirkung, •Gerüstanschlüssen, •Fensteranschlüssen, •sowie handwerklicher Ausführungsqualität.
Die Ausführung der Kammputztechnik hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 15824, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systemhalters, •sowie den anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
6.1 Mineralische Egalisationsspachtelung auf Armierungsschicht Mineralische Egalisationsspachtelung witterungsbeständig auf vorbereiteter und ausgehärteter Armierungsschicht des Wärmedämm-Verbundsystems fachgerecht herstellen.
Ausführung Liefern und vollflächiges Auftragen einer zusätzlichen mineralischen Feinspachtel- bzw. Egalisationslage auf die vorhandene Armierungsschicht zur Herstellung eines gleichmäßigen, planebenen und strukturgerechten Untergrundes für die nachfolgenden Feinputz-, Kammputz- und Beschichtungsarbeiten.
Ausführung:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
•ohne zusätzliche Gewebeeinlage, •vollflächig, •planeben, •spannungsarm, •mit gleichmäßiger Schichtdicke, •entsprechend den Anforderungen des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems.
Schichtdicke:
•1 mm bis 3 mm.
Materialanforderungen
Die Egalisationsspachtelung muss folgende Eigenschaften aufweisen:
•mineralischer Feinspachtel bzw. mineralischer Egalisationsmörtel, •geeignet für Wärmedämm-Verbundsysteme, •systemkonform zum eingesetzten WDVS, •zementgebunden oder mineralisch gebunden, •diffusionsoffen, •hoch wasserdampfdurchlässig, •witterungsbeständig, •alkalibeständig, •spannungsarm erhärtend, •rissunempfindlich, •gut filz- und überarbeitbar, •geeignet zur Aufnahme mineralischer Feinputze, •geeignet zur Aufnahme modellierter Kammputzoberflächen, •geeignet zur Aufnahme nachfolgender Grundierungen und Fassadenbeschichtungen.
Besondere Anforderungen
Die Egalisationsschicht dient insbesondere:
•der Egalisierung der Oberflächenstruktur der Armierungsschicht, •der Herstellung einer gleichmäßigen Saugfähigkeit, •der Vermeidung von Gewebeabzeichnungen, •der Vermeidung sichtbarer Ansätze und Übergänge, •der Herstellung einer gleichmäßigen Strukturaufnahme der nachfolgenden Feinputz- und Kammputzflächen, •sowie der Sicherstellung einer ruhigen und homogenen Fassadenoberfläche.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen Kammputztechnik hinsichtlich:
•Oberflächenruhe, •Ebenheit, •gleichmäßiger Materialaufnahme, •gleichmäßiger Strukturaufnahme, •Ausbildung scharfkantiger Feldbegrenzungen,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
•Ausbildung sauberer Richtungswechsel, •sowie Vermeidung von Struktur- und Schattenbildungen infolge Unebenheiten des Untergrundes.
Die Anforderungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 sind einzuhalten.
Vor Beginn der nachfolgenden Putzarbeiten sind die Flächen auf:
•Ebenheit, •Flucht, •Grate, •Unebenheiten, •sichtbare Ansätze, •Beschädigungen
zu prüfen und erforderlichenfalls nachzuarbeiten.
Ausführungsvorschriften Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 998-1, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung Nach tatsächlich bearbeiteter Fassadenfläche in m².
Öffnungen über 2,50 m² Einzelgröße werden gemäß ATV DIN 18345 vom Aufmaß abgezogen.
Leibungen, Stürze und sonstige Anschlussflächen werden über gesonderte Positionen vergütet.
Einheit: m² 1.990,000 m² .......................... ..........................
6.2 Wie Position: 6.1, jedoch Mineralische Egalisationsspachtelung auf Armierungsschicht in Leibungen an Fenster- und Türöffnungen mit außenliegendem Sonnenschutz Leibungen an Fenster- und Türöffnungen auf vorbereiteter und grundierter Armierungsschicht fachgerecht herstellen.
Ausführung Herstellen der Leibungsflächen einschließlich:
•mineralischem Feinputz in fein gefilzter Oberflächenstruktur,
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 111 von 151
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Übertrag EUR ................................ •erforderlicher Anschlussausbildungen, •sowie vollständigem Beschichtungsaufbau entsprechend den angrenzenden Fassadenflächen.
Die Leibungsflächen erhalten keine Kammstruktur.
Die Oberflächen sind als ruhige, gleichmäßige und fein strukturierte beziehungsweise fein gefilzte Flächen auszuführen.
Anschlüsse Sonnenschutzanlagen Im Bereich der Führungsschienen außenliegender Raffstoreanlagen ist der Anschluss an die Führungsschienen mittels beidseitigem Kellenschnitt fachgerecht herzustellen.
Der Kellenschnitt ist: •geradlinig, •gleichmäßig breit, •sauber geschnitten, •ohne Ausfransungen, •sowie dauerhaft rissfrei
auszuführen.
Die Führungsschienen sind vor Beginn der Putzarbeiten vollständig abzukleben und gegen Beschädigungen sowie Verschmutzungen zu schützen.
Die Abklebung hat: •kantenexakt, •geradlinig, •spannungsfrei, •sowie rückstandsfrei entfernbar
zu erfolgen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Schutz- und Abklebemaßnahmen rückstandsfrei zu entfernen.
Anschlüsse
Anschlüsse an: •Fensterrahmen, •Führungsschienen, •Fensterbänke, •Raffstorebauteile, •sowie angrenzende Fassadenflächen
sind fachgerecht, dauerhaft schlagregensicher und optisch einwandfrei herzustellen.
Vorhandene Fensterbänke sind seitlich fachgerecht einzuputzen.
Die Anschlüsse an Fensterbänke sind mit vorkomprimierten Fugendichtbändern auszuführen.
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[Seite 113]
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Tel.: 0341 / 123-0
Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Ein direktes Aufstehen des Putzsystems auf metallischen Fensterbankbauteilen oder Führungsschienen ist unzulässig.
Anforderungen an die Oberfläche Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •sauberer Anschlussausbildung, •homogener Oberflächenstruktur, •gleichmäßiger Farbwirkung, •Vermeidung sichtbarer Ansätze, •Vermeidung sichtbarer Übergänge, •sowie Vermeidung von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Kellenschnitte.
Die Anforderungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 sind einzuhalten.
Abmessungen Leibungstiefe: 220 mm bis 250 mm
Ausführung mit außenliegender Raffstoreführung.
Die Leibung wird durch die Führungsschiene konstruktiv unterbrochen.
Abstand Fassadenebene bis Führungsschiene: 100 mm bis 120 mm.
Farbton Wie angrenzende Fassadenflächen gemäß freigegebener Bemusterung.
Ausführungsvorschriften Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 998-1, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten WDVS-Systems, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung Nach laufendem Meter fertig hergestellter Leibung einschließlich Oberputz, Beschichtung, Kellenschnitt und sämtlicher Anschlussausbildungen. 230,000 m .......................... ..........................
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
6.3 Wie Position: 6.1, jedoch Mineralische Egalisationsspachtelung auf Armierungsschicht in Leibungen an Fenster- und Türöffnungen ohne außenliegendem Sonnenschutz Leibungen an Fenster- und Türöffnungen auf vorbereiteter und grundierter Armierungsschicht fachgerecht herstellen.
Ausführung Herstellen der Leibungsflächen einschließlich:
•mineralischem Feinputz in fein gefilzter Oberflächenstruktur, •erforderlicher Anschlussausbildungen, •sowie vollständigem Beschichtungsaufbau entsprechend den angrenzenden Fassadenflächen.
Die Leibungsflächen einschließlich des Sturzbereiches erhalten keine Kammstruktur.
Die Oberflächen sind als ruhige, gleichmäßige und fein strukturierte beziehungsweise fein gefilzte Flächen auszuführen.
Leibungs- und Sturzausbildung Da keine außenliegende Führungsschiene vorhanden ist, ist der gesamte Bereich aus:
•linker Leibung, •rechter Leibung, •sowie Sturzfläche
als zusammenhängende Leibungsfläche auszubilden.
Übergänge zwischen Leibungen, Sturz und angrenzenden Fassadenflächen sind fluchtgerecht, scharfkantig und ohne sichtbare Ansätze auszuführen.
Anschlüsse Anschlüsse an:
•Fensterrahmen, •Fensterbänke, •angrenzende Fassadenflächen, •sowie sonstige Einbauteile
sind fachgerecht, dauerhaft schlagregensicher und optisch einwandfrei herzustellen.
Vorhandene Fensterbänke sind seitlich fachgerecht einzuputzen.
Die Anschlüsse an Fensterbänke sind mit vorkomprimierten Fugendichtbändern auszuführen.
Ein direktes Aufstehen des Putzsystems auf metallischen
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Fensterbankbauteilen ist unzulässig.
Anforderungen an die Oberfläche Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •sauberer Anschlussausbildung, •homogener Oberflächenstruktur, •gleichmäßiger Farbwirkung, •Vermeidung sichtbarer Ansätze, •Vermeidung sichtbarer Übergänge, •sowie einer ruhigen und gleichmäßigen Oberflächenwirkung.
Die Anforderungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 sind einzuhalten.
Abmessungen Leibungstiefe: 220 mm bis 250 mm
Sturzbereich: vollständig als Leibungsfläche auszubilden.
Farbton Wie angrenzende Fassadenflächen gemäß freigegebener Bemusterung.
Ausführungsvorschriften Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 998-1, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten WDVS-Systems, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung Nach laufendem Meter fertig hergestellter Leibung einschließlich Sturzbereich, Oberputz, Beschichtung und sämtlicher Anschlussausbildungen. 230,000 m .......................... ..........................
6.4 Systemgrundierung für mineralische Oberputze Systemgrundierung auf vorbereiteter, ausgehärteter und trockener Egalisationsspachtelung des Wärmedämm-Verbundsystems fachgerecht herstellen.
Ausführung Liefern und vollflächiges Auftragen einer systemkonformen Grundierung zur Verfestigung der Oberfläche, Egalisierung der Saugfähigkeit sowie zur Vorbereitung der nachfolgenden Feinputz- und Kammputzarbeiten.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Die Grundierung ist entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems vollflächig und gleichmäßig aufzutragen.
Materialanforderungen Die Grundierung muss folgende Eigenschaften aufweisen:
•systemkonforme Grundierung für Wärmedämm-Verbundsysteme, •geeignet für mineralische Untergründe und mineralische Egalisationsspachtelungen, •diffusionsoffen, •hoch wasserdampfdurchlässig, •alkalibeständig, •witterungsbeständig, •nicht filmbildend, •saugfähigkeitsregulierend, •haftvermittelnd, •frei von Lösemitteln und Weichmachern, •frei von biozidem Filmschutz, •geeignet zur Aufnahme mineralischer Feinputze, •geeignet zur Aufnahme modellierter Kammputzoberflächen, •geeignet zur Egalisierung unterschiedlicher Saugverhalten des Untergrundes.
Farbgebung Die Grundierung ist farblich auf den nachfolgenden Feinputz bzw. Kammputz abzustimmen.
Ausführung:
•weiß oder •werkseitig eingefärbt entsprechend dem vorgesehenen Oberputzfarbton.
Die farbliche Abstimmung hat so zu erfolgen, dass Wolkenbildungen, Farbunterschiede und unterschiedliche Materialaufnahmen der nachfolgenden Putzschichten vermieden werden.
Besondere Anforderungen Die Grundierung dient insbesondere:
•der Herstellung eines gleichmäßig saugenden Untergrundes, •der Verbesserung der Haftung nachfolgender Putzschichten, •der Reduzierung unterschiedlicher Austrocknungsgeschwindigkeiten, •der Vermeidung von Wolkenbildungen, •der Vermeidung von Strukturunterschieden, •der Sicherstellung einer gleichmäßigen Oberflächenwirkung, •sowie der Vorbereitung hochwertiger Feinputz- und Kammputzoberflächen.
Besondere Anforderungen bestehen aufgrund der vorgesehenen Kammputztechnik hinsichtlich:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •gleichmäßiger Materialaufnahme, •homogener Strukturierung, •gleichmäßiger Abbinde- und Trocknungsvorgänge, •sowie einer einheitlichen Oberflächenwirkung über zusammenhängende Fassadenfelder.
Ausführungsvorschriften
Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Wärmedämm-Verbundsystems, •den Herstellervorgaben der Grundierung, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Die erforderlichen Stand- und Trocknungszeiten sind einzuhalten.
Abrechnung Nach tatsächlich grundierter Fassadenfläche in m².
Öffnungen über 2,50 m² Einzelgröße werden gemäß ATV DIN 18345 vom Aufmaß abgezogen.
Leibungen, Stürze und sonstige Anschlussflächen werden über gesonderte Positionen vergütet.
Einheit: m² 1.990,000 m² .......................... ..........................
6.5 Wie Position: 6.4, jedoch Systemgrundierung in Leibungen an Fenster- und Türleibungen Systemgrundierung auf vorbereiteter, ausgehärteter und trockener Egalisationsspachtelung des Wärmedämm-Verbundsystems fachgerecht herstellen auf Leibungen an Fenster- und Türöffnungen
Abrechnung Nach laufendem Meter fertig hergestellter Leibung einschließlich Oberputz, Beschichtung, Kellenschnitt und sämtlicher Anschlussausbildungen. 460,000 m .......................... ..........................
6.6 Mineralischer Feinputz, fein gefilzt Mineralischen Feinputz als Schlussbeschichtung auf vorbereiteten, egalisierten und grundierten Fassadenflächen des Wärmedämm-Verbundsystems liefern und fachgerecht herstellen.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Ausführung
Aufbringen eines mineralischen Feinputzes zur Herstellung fein gefilzter, ruhiger Fassadenoberflächen auf den hierfür vorgesehenen Fassadenbereichen gemäß Fassadenplanung.
Die Ausführung erfolgt als geschlossene, gleichmäßige und fein gefilzte Oberfläche ohne lineare Strukturierung.
Die Oberflächen dienen als gestalterischer Kontrast zu den separat ausgeschriebenen Kammputzflächen und sind besonders gleichmäßig, ansatzfrei und oberflächenruhig herzustellen.
Die Bearbeitung hat in mehreren Arbeitsgängen entsprechend den Herstellervorgaben zu erfolgen.
Die Oberfläche ist nach dem Auftrag fachgerecht zu filzen.
Materialanforderungen
Der Oberputz muss folgende Eigenschaften aufweisen:
•mineralischer Feinputz nach DIN EN 998-1, •für Wärmedämm-Verbundsysteme geeignet, •filzbar, •Kornstärke 0,5 mm bis 1,0 mm, •hydrophobiert, •hoch wasserdampfdurchlässig, •alkalibeständig, •witterungsbeständig, •alterungsbeständig, •nicht brennbar oder schwer entflammbar entsprechend den Anforderungen des eingesetzten WDVS, •geeignet zur Aufnahme der nachfolgenden Fassadenbeschichtung.
Anforderungen an die Ausführung
Die Oberflächen sind herzustellen als:
•planebene Fassadenflächen, •gleichmäßige Filzstruktur, •homogenes Erscheinungsbild, •ohne sichtbare Ansätze, •ohne sichtbare Werkzeugspuren, •ohne Wolkenbildung, •ohne Gratbildungen, •ohne Schüsselungen, •ohne erkennbare Übergänge zwischen einzelnen Arbeitsabschnitten.
Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•Oberflächenruhe, •Gleichmäßigkeit der Filzstruktur, •Flucht- und Ebenheitstreue,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •homogener Strukturaufnahme, •gleichmäßiger Farbwirkung nach Beschichtung, •sowie sauberer Ausbildung der Anschlüsse an Kammputzflächen.
Anschlüsse an:
•Kammputzflächen, •Fenster- und Türöffnungen, •Leibungen, •Bewegungsfugen, •Profilierungen, •Attiken, •Sockelanschlüsse, •sowie angrenzende Bauteile
sind geradlinig, sauber und fachgerecht herzustellen.
Ebenheitsanforderungen
Die Anforderungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 sind einzuhalten.
Vor Ausführung der Beschichtungsarbeiten sind die Oberflächen auf:
•Ebenheit, •Flucht, •Ansätze, •Strukturunterschiede, •Beschädigungen
zu prüfen und erforderlichenfalls nachzuarbeiten.
Schutzmaßnahmen
Während der Verarbeitung und Trocknung sind die Flächen vor:
•direkter Sonneneinstrahlung, •Schlagregen, •Feuchtigkeit, •Frost, •Windbelastung, •sowie zu schneller Austrocknung
zu schützen.
Farbton Weiß als Putzgrundlage für die nachfolgende Fassadenbeschichtung.
Ausführungsvorschriften
Die Verarbeitung hat entsprechend:
ATV DIN 18345,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ DIN EN 998-1, DIN 55699, den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten WDVS, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung
Nach tatsächlich hergestellter Fassadenfläche.
Nicht für die separat ausgeschriebenen Kammputzflächen
Öffnungen über 2,50 m² Einzelgröße werden gemäß ATV DIN 18345 vom Aufmaß abgezogen.
Leibungen, Stürze und sonstige Anschlussflächen werden über gesonderte Positionen vergütet.
Einheit: m² 1.300,000 m² .......................... ..........................
6.7 Wie Position: 6.6, jedoch Feinputz- und Beschichtungssystem in Leibungen an Fenster- und Türöffnungen mit außenliegendem Sonnenschutz Leibungen an Fenster- und Türöffnungen auf vorbereiteter und grundierter Armierungsschicht fachgerecht herstellen.
Ausführung Herstellen der Leibungsflächen einschließlich:
•mineralischem Feinputz in fein gefilzter Oberflächenstruktur, •erforderlicher Anschlussausbildungen, •sowie vollständigem Beschichtungsaufbau entsprechend den angrenzenden Fassadenflächen.
Die Leibungsflächen erhalten keine Kammstruktur.
Die Oberflächen sind als ruhige, gleichmäßige und fein strukturierte beziehungsweise fein gefilzte Flächen auszuführen.
Anschlüsse Sonnenschutzanlagen Im Bereich der Führungsschienen außenliegender Raffstoreanlagen ist der Anschluss an die Führungsschienen mittels beidseitigem Kellenschnitt fachgerecht herzustellen.
Der Kellenschnitt ist: •geradlinig, •gleichmäßig breit, •sauber geschnitten, •ohne Ausfransungen, •sowie dauerhaft rissfrei
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ auszuführen.
Die Führungsschienen sind vor Beginn der Putzarbeiten vollständig abzukleben und gegen Beschädigungen sowie Verschmutzungen zu schützen.
Die Abklebung hat: •kantenexakt, •geradlinig, •spannungsfrei, •sowie rückstandsfrei entfernbar
zu erfolgen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Schutz- und Abklebemaßnahmen rückstandsfrei zu entfernen.
Anschlüsse
Anschlüsse an: •Fensterrahmen, •Führungsschienen, •Fensterbänke, •Raffstorebauteile, •sowie angrenzende Fassadenflächen
sind fachgerecht, dauerhaft schlagregensicher und optisch einwandfrei herzustellen.
Vorhandene Fensterbänke sind seitlich fachgerecht einzuputzen.
Die Anschlüsse an Fensterbänke sind mit vorkomprimierten Fugendichtbändern auszuführen.
Ein direktes Aufstehen des Putzsystems auf metallischen Fensterbankbauteilen oder Führungsschienen ist unzulässig.
Anforderungen an die Oberfläche Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •sauberer Anschlussausbildung, •homogener Oberflächenstruktur, •gleichmäßiger Farbwirkung, •Vermeidung sichtbarer Ansätze, •Vermeidung sichtbarer Übergänge, •sowie Vermeidung von Unregelmäßigkeiten im Bereich der Kellenschnitte.
Die Anforderungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 sind einzuhalten.
Abmessungen Leibungstiefe: 220 mm bis 250 mm
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 121 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Ausführung mit außenliegender Raffstoreführung.
Die Leibung wird durch die Führungsschiene konstruktiv unterbrochen.
Abstand Fassadenebene bis Führungsschiene: 100 mm bis 120 mm.
Farbton Wie angrenzende Fassadenflächen gemäß freigegebener Bemusterung.
Ausführungsvorschriften Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 998-1, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten WDVS-Systems, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung Nach laufendem Meter fertig hergestellter Leibung einschließlich Oberputz, Beschichtung, Kellenschnitt und sämtlicher Anschlussausbildungen. 230,000 m .......................... ..........................
6.8 Wie Position: 6.6, jedoch Feinputz- und Beschichtungssystem in Leibungen an Fenster- und Türöffnungen ohne außenliegende Sonnenschutzführung Leibungen an Fenster- und Türöffnungen auf vorbereiteter und grundierter Armierungsschicht fachgerecht herstellen.
Ausführung Herstellen der Leibungsflächen einschließlich:
•mineralischem Feinputz in fein gefilzter Oberflächenstruktur, •erforderlicher Anschlussausbildungen, •sowie vollständigem Beschichtungsaufbau entsprechend den angrenzenden Fassadenflächen.
Die Leibungsflächen einschließlich des Sturzbereiches erhalten keine Kammstruktur.
Die Oberflächen sind als ruhige, gleichmäßige und fein strukturierte beziehungsweise fein gefilzte Flächen auszuführen.
Leibungs- und Sturzausbildung Da keine außenliegende Führungsschiene vorhanden ist, ist
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ der gesamte Bereich aus:
•linker Leibung, •rechter Leibung, •sowie Sturzfläche
als zusammenhängende Leibungsfläche auszubilden.
Übergänge zwischen Leibungen, Sturz und angrenzenden Fassadenflächen sind fluchtgerecht, scharfkantig und ohne sichtbare Ansätze auszuführen.
Anschlüsse Anschlüsse an:
•Fensterrahmen, •Fensterbänke, •angrenzende Fassadenflächen, •sowie sonstige Einbauteile
sind fachgerecht, dauerhaft schlagregensicher und optisch einwandfrei herzustellen.
Vorhandene Fensterbänke sind seitlich fachgerecht einzuputzen.
Die Anschlüsse an Fensterbänke sind mit vorkomprimierten Fugendichtbändern auszuführen.
Ein direktes Aufstehen des Putzsystems auf metallischen Fensterbankbauteilen ist unzulässig.
Anforderungen an die Oberfläche Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •sauberer Anschlussausbildung, •homogener Oberflächenstruktur, •gleichmäßiger Farbwirkung, •Vermeidung sichtbarer Ansätze, •Vermeidung sichtbarer Übergänge, •sowie einer ruhigen und gleichmäßigen Oberflächenwirkung.
Die Anforderungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 sind einzuhalten.
Abmessungen Leibungstiefe: 220 mm bis 250 mm
Sturzbereich: vollständig als Leibungsfläche auszubilden.
Farbton Wie angrenzende Fassadenflächen gemäß freigegebener Bemusterung.
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 123 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Ausführungsvorschriften Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18345, •DIN 55699, •DIN EN 998-1, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten WDVS-Systems, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung Nach laufendem Meter fertig hergestellter Leibung einschließlich Sturzbereich, Oberputz, Beschichtung und sämtlicher Anschlussausbildungen. 230,000 m .......................... ..........................
6.9 Einmessen, Anlegen und Freigeben der Kammputzfelder Vor Beginn der Oberputzarbeiten sämtliche Kammputzfelder entsprechend den Fassadenansichten, Detailzeichnungen, Musterflächen und Planungsunterlagen auf den Fassadenflächen einmessen, anlegen und zur Freigabe vorbereiten.
Anlegen und Einmessen der Kammputzfelder einschließlich Anriss der Feldgrenzen und Richtungswechsel nach Fassadenplanung.
Leistungsumfang •Übertragen der Fassadenplanung auf die tatsächlichen Fassadenflächen, •Einmessen der Strukturfelder, •Festlegen der Feldgrößen und Feldbegrenzungen, •Anlegen der Trennbänder zwischen unterschiedlichen Strukturrichtungen, •Zuordnung der horizontalen und vertikalen Strukturfelder, •Abstimmung der Feldaufteilung mit Fenster- und Türöffnungen, •Abstimmung der Feldbegrenzungen an Gebäudeecken, Attiken, Sockeln und Fassadenversprüngen, •Herstellen sämtlicher Anrisse, Schnurschläge, Markierungen und Hilfslinien, •Berücksichtigung der tatsächlichen Fassadenmaße und der vorhandenen Gerüstsituation, •Dokumentation der Feldaufteilung, •Vorstellung und Abstimmung mit der Bauleitung, •Einarbeitung erforderlicher Korrekturen bis zur Freigabe.
Besondere Anforderungen Die Feldaufteilung muss eine durchgängige, fluchtgerechte und architektonisch einheitliche Fassadengestaltung gewährleisten.
Die Lage sämtlicher Strukturfelder, Trennbänder und Richtungswechsel ist vor Beginn der Oberputzarbeiten durch
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 124 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ die Bauleitung freigeben zu lassen.
Die nachfolgende Ausführung der Kammputzflächen darf erst nach erfolgter Freigabe erfolgen.
Abrechnung Abrechnung ausschließlich über die Kammputzflächen (m²) 700,000 m² .......................... ..........................
6.10 mineralischer Feinputz mit linearer Kammstruktur Liefern und Herstellen eines mineralischen Feinputzes nach DIN EN 998-1 auf vorbereiteten, egalisierten und grundierten Untergründen des Wärmedämm-Verbundsystems sowie anschließendes Modellieren einer linearen Kammstruktur entsprechend Fassadenplanung, Musterflächen und freigegebener Ausführungsplanung.
Materialanforderungen Der Feinputz muss folgende Eigenschaften aufweisen:
•mineralischer Feinputz, modelliert als lineare Kammstruktur nach DIN EN 998-1, •für Wärmedämm-Verbundsysteme geeignet, •modellier- und strukturierbar, •Kornstärke 0,5 mm bis 1,0 mm, •Mindestschichtdicke 2 mm, •hydrophobiert, •hoch wasserdampfdurchlässig, •alkalibeständig, •witterungsbeständig, •alterungsbeständig, •Brandverhalten mindestens A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1, •geeignet zur Aufnahme der nachfolgenden Fassadenbeschichtung, •frei von biozidem Filmschutz. •geeignet für die Herstellung der freigegebenen Kammstruktur gemäß Musterfläche
Ausführung Aufbringen des mineralischer Feinputz auf die vorbereiteten Untergründe.
Unmittelbar nach dem Auftrag des mineralischer Feinputz ist die Oberflächenstruktur durch handwerkliches Modellieren mittels geeigneter Zahnleistenkelle oder systemgeeignetem Strukturwerkzeug herzustellen.
Die Oberflächen sind als richtungsbetonte lineare Kammstruktur mit ausgeprägter Licht- und Schattenwirkung auszuführen.
Die Ausführung hat entsprechend der freigegebenen Musterfläche zu erfolgen.
Einmessen und Anlegen der Strukturfelder in geson. Pos.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Die Feldaufteilung ist vor Beginn der Ausführung der Bauleitung zur Freigabe vorzulegen.
Strukturfelder Die Kammstruktur ist feldweise innerhalb der in den Fassadenplänen dargestellten Strukturfelder herzustellen.
Feldabmessungen: Breite: 3,00 m bis 3,30 m, Höhe: 3,00 m bis 3,30 m.
Innerhalb der Felder befinden sich Fensteröffnungen mit Abmessungen von 1,95 m × 1,90 m.
Die Strukturfelder sind entsprechend Fassadenplanung wechselweise:
•horizontal, •vertikal
auszuführen.
Trennbänder Übergänge zwischen unterschiedlichen Strukturrichtungen sind als glatte, strukturfreie Trennbänder auszubilden.
Breite der Trennbänder:
•30 mm bis 50 mm.
Die Trennbänder sind:
•geradlinig, •gleichmäßig breit, •fluchtgerecht, •scharfkantig, •ohne Ausfransungen
herzustellen.
Anforderungen an die Oberflächenstruktur Die Oberflächenstruktur muss hinsichtlich:
•Strukturbild, •Strukturintensität, •Licht- und Schattenwirkung, •Oberflächenruhe, •Gleichmäßigkeit, •Richtungswechseln, •Übergängen zu Trennbändern, •Fensteranschlüssen, •Leibungsanschlüssen
der freigegebenen Musterfläche entsprechen.
Die freigegebene Musterfläche ist maßgebend für die geschuldete Ausführungsqualität.
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[Seite 127]
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Ausführung der Strukturflächen Die Strukturflächen sind feldweise nass in nass herzustellen.
Jedes Strukturfeld ist in einem zusammenhängenden Arbeitsgang fertigzustellen.
Bereits strukturierte oder angezogene Flächen dürfen nicht nachbearbeitet werden.
Die Arbeiten sind durch ein gleichbleibendes Verarbeitungsteam auszuführen.
Ein Wechsel der ausführenden Personen innerhalb eines begonnenen Strukturfeldes ist unzulässig.
Gerüstbedingte Erschwernisse
Das Fassadengerüst wird bauseits gestellt und ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
Der Wandabstand beträgt maximal 15 cm.
Die vorhandene Gerüstsituation einschließlich:
•Gerüstlagen, •Verankerungen, •Konsolen, •Fanglagen, •Belagssprüngen, •eingeschränkten Bewegungsräumen
ist bei der Ausführung zu berücksichtigen.
Die hieraus resultierenden Erschwernisse sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Schutzmaßnahmen Während der Verarbeitung und Trocknung sind die Flächen vor:
•direkter Sonneneinstrahlung, •Schlagregen, •Feuchtigkeit, •Frost, •Windbelastung, •sowie zu schneller Austrocknung
zu schützen.
Anforderungen an das Erscheinungsbild Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•Ebenheit, •Flucht, •Oberflächenruhe, •gleichmäßiger Strukturwirkung,
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 127 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •gleichmäßiger Licht- und Schattenwirkung, •Vermeidung sichtbarer Gerüstlagenabzeichnungen, •Vermeidung sichtbarer Ansätze, •Vermeidung sichtbarer Nachbearbeitungen, •homogener Gesamtwirkung der Fassadenfelder.
Die Anforderungen der DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 sind einzuhalten.
Vor Beginn der Arbeiten sind die ausgeschriebenen Musterflächen herzustellen und freigeben zu lassen.
Farbton Nach Farb- und Materialkonzept sowie freigegebener Bemusterung.
Hellbezugswert mindestens 20
Ausführungsvorschriften Die Verarbeitung hat entsprechend:
ATV DIN 18345, DIN EN 998-1, DIN 55699, den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systems, den freigegebenen Musterflächen, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung Nach tatsächlich hergestellter Kammputzfläche in m².
Öffnungen über 2,50 m² Einzelgröße werden gemäß ATV DIN 18345 vom Aufmaß abgezogen.
Leibungen, Stürze und sonstige Anschlussflächen werden über gesonderte Positionen vergütet.
Einheit: m² 700,000 m² .......................... ..........................
6.11 Grundierung für Fassadenbeschichtung Grundierung auf ausgehärteten und trockenen Feinputz- und Kammputzflächen des Wärmedämm-Verbundsystems fachgerecht herstellen.
Ausführung Liefern und vollflächiges Auftragen einer systemkonformen Grundierung als Haftvermittler und Saugfähigkeitsregulierung für die nachfolgende Fassadenbeschichtung.
Die Grundierung ist gleichmäßig und vollflächig aufzutragen.
Materialanforderungen Die Grundierung muss folgende Eigenschaften aufweisen:
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
•systemkonforme Fassadengrundierung, •geeignet für mineralische Feinputze, •geeignet für modellierte Kammputzoberflächen, •diffusionsoffen, •hoch wasserdampfdurchlässig, •alkalibeständig, •witterungsbeständig, •saugfähigkeitsregulierend, •haftvermittelnd, •frei von biozidem Filmschutz, •frei von Weichmachern, •frei von Lösemitteln, •abgestimmt auf die nachfolgende Fassadenbeschichtung.
Besondere Anforderungen Die Grundierung dient insbesondere:
•der Egalisierung unterschiedlicher Saugfähigkeiten, •der Herstellung einer gleichmäßigen Farbaufnahme, •der Vermeidung von Wolkenbildungen, •der Vermeidung von Farbtonunterschieden, •der Sicherstellung eines homogenen Beschichtungsbildes.
Die Grundierung ist farblich auf den nachfolgenden Fassadenanstrich abzustimmen.
Ausführungsvorschriften Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18363, •DIN 55699, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systems, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung Nach tatsächlich grundierter Fassadenfläche in m².
Öffnungen über 2,50 m² Einzelgröße werden gemäß ATV DIN 18345 vom Aufmaß abgezogen.
Leibungen werden über gesonderte Positionen vergütet.
Einheit: m² 1.990,000 m² .......................... ..........................
6.12 Wie Position: 6.11, jedoch Systemgrundierung in Leibungen an Fenster- und Türleibungen Systemgrundierung auf vorbereiteter, ausgehärteter und trockener Egalisationsspachtelung des Wärmedämm-Verbundsystems fachgerecht herstellen auf Leibungen an Fenster- und Türöffnungen
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
Abrechnung Nach laufendem Meter fertig hergestellter Leibung einschließlich Oberputz, Beschichtung, Kellenschnitt und sämtlicher Anschlussausbildungen. 460,000 m .......................... ..........................
6.13 Fassadenbeschichtung auf Silikat-/Kieselsolbasis Fassadenbeschichtung auf vorbereiteten und grundierten Feinputz- und Kammputzflächen des Wärmedämm-Verbundsystems herstellen.
Ausführung Liefern und Aufbringen einer zweilagigen Fassadenbeschichtung als Zwischen- und Schlussbeschichtung auf mineralischen Untergründen.
Die Beschichtung ist vollflächig, gleichmäßig und deckend auszuführen.
Materialanforderungen
Die Fassadenbeschichtung muss folgende Eigenschaften aufweisen:
•Silikat- oder Kieselsol-Fassadenfarbe, •geeignet für mineralische Untergründe, •geeignet für Feinputz- und Kammputzoberflächen, •diffusionsoffen, •hoch wasserdampfdurchlässig, •wasserabweisend, •nicht filmbildend, •frei von biozidem Filmschutz, •frei von Weichmachern, •frei von Lösemitteln, •hoch UV-beständig, •hoch farbtonbeständig, •strukturerhaltend, •matt, •Nassabriebklasse 1 nach DIN EN 13300, •Brandverhalten mindestens A2-s1,d0 nach DIN EN 13501-1.
Bauphysikalische Anforderungen Die Beschichtung muss mindestens folgende Eigenschaften aufweisen:
•Wasserdampfdurchlässigkeit Klasse V1 nach DIN EN ISO 7783, •Wasseraufnahme Klasse W3 nach DIN EN 1062-3, •CO2-durchlässig, •geeignet für Wärmedämm-Verbundsysteme.
Besondere Anforderungen Die Beschichtung ist so auszuführen, dass:
•die Struktur der Kammputzflächen vollständig erhalten bleibt,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •keine Strukturverfüllungen entstehen, •keine Läufer, Ansätze oder Wolkenbildungen sichtbar sind, •ein gleichmäßiges Erscheinungsbild erzielt wird.
Die Kammputzflächen und die fein gefilzten Flächen müssen trotz unterschiedlicher Oberflächenstruktur ein homogenes Gesamtbild ergeben.
Farbton Nach Farb- und Materialkonzept sowie freigegebener Bemusterung.
Hellbezugswert = 20.
Auf bioziden Filmschutz ist zu verzichten.
Ausführungsvorschriften Die Verarbeitung hat entsprechend:
•ATV DIN 18363, •DIN 55699, •den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten Systems, •sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
Abrechnung Nach tatsächlich beschichteter Fassadenfläche in m².
Öffnungen über 2,50 m² Einzelgröße werden gemäß ATV DIN 18345 vom Aufmaß abgezogen.
Leibungen werden über gesonderte Positionen vergütet.
Einheit: m² 1.990,000 m² .......................... ..........................
6.14 Wie Position: 6.13, jedoch Beschichtung Leibungsflächen mit Führungsschiene Sonnenschutzanlage Leibungsflächen an Fenster- und Türöffnungen mit außenliegender Führungsschiene der Sonnenschutzanlage einschließlich Sturz- und Anschlussflächen beschichten.
Leibungstiefe gesamt: 220 bis 250 mm.
Die Führungsschiene befindet sich innerhalb der Leibung bei: 115 mm Tiefe ab Vorderkante Fassadenfläche.
Anschlüsse an:
•Fensterrahmen, •Führungsschienen, •Dichtbänder,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ •Fensterbänke, •sowie Kellenschnitte
sind sauber und ohne Verschmutzungen auszuführen.
Die Führungsschienen der Sonnenschutzanlage sind vor Beginn der Beschichtungsarbeiten einschließlich Grundierung, Zwischen- und Schlussbeschichtung fachgerecht abzukleben und gegen Verschmutzung sowie Beschädigung zu schützen.
Das Abkleben hat:
•geradlinig, •spannungsfrei, •kantenexakt, •sowie rückstandsfrei entfernbar
zu erfolgen.
Die Klebebänder sind für die Dauer der Verarbeitungs- und Trocknungszeit geeignet auszuwählen.
Beschädigungen der Beschichtung oder Verschmutzungen der Führungsschienen sind unzulässig.
Nach Fertigstellung der Beschichtungsarbeiten sind sämtliche Abklebungen rückstandsfrei zu entfernen.
Abrechnung: nach laufendem Meter fertiger Leibungsbeschichtung. 230,000 m .......................... ..........................
6.15 Wie Position: 6.13, jedoch Beschichtung Leibungsflächen ohne Führungsschiene Sonnenschutzanlage Leibungs- und Sturzflächen an Fenster- und Türöffnungen ohne außenliegende Führungsschiene der Sonnenschutzanlage beschichten.
Leibungstiefe: 220 bis 250 mm.
Anschlüsse an:
•Fensterrahmen, •Fensterbänke, •Dichtbänder, •sowie angrenzende Fassadenflächen
sind fachgerecht auszuführen.
Farbton: wie angrenzende Fassadenflächen nach Bemusterung.
Abrechnung:
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ nach laufendem Meter fertiger Leibungs- und Sturzbeschichtung. 230,000 m .......................... ..........................
6.16 Ausbesserung von Kammputzoberflächen an Gerüstankern und Kleinflächen Ausbessern und Wiederherstellen linear strukturierter Kammputzoberflächen im Bereich zurückgebauter Gerüstverankerungen, Gerüstkonsolen, temporärer Befestigungen sowie sonstiger Kleinbeschädigungen innerhalb der Kammputzflächen.
Ausführung
Nach Rückbau der Gerüstverankerungen sind die Öffnungen fachgerecht zu schließen und der vollständige Fassadenaufbau wiederherzustellen.
Leistungsumfang:
•Vorbereiten des Untergrundes, •Schließen der Öffnungen, •erforderliche Ergänzung von Dämmstoff, •Wiederherstellung der Armierungsschicht, •Egalisationsspachtelung, •Grundierung, •Wiederherstellung des mineralischen Feinputzes, •Nachbildung der vorhandenen Kammstruktur, •Wiederherstellung der Fassadenbeschichtung einschließlich Schlussbeschichtung.
Die Struktur ist hinsichtlich:
•Strukturrichtung, •Strukturintensität, •Licht- und Schattenwirkung, •Feldzugehörigkeit, •Oberflächencharakter
an die angrenzenden Bestandsflächen anzupassen.
Anforderungen
Die Ausbesserungsstellen dürfen nach Fertigstellung unter üblichen Betrachtungsbedingungen nicht störend in Erscheinung treten.
Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
•Fortführung der linearen Struktur, •Anpassung an horizontale oder vertikale Strukturrichtung, •Anpassung an angrenzende Trennbänder, •Farbtonangleichung, •Vermeidung sichtbarer Ansätze, •Vermeidung sichtbarer Reparaturstellen.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Die Ausführung hat durch dieselben oder gleichwertig qualifizierte Fachkräfte zu erfolgen, welche die Kammputzflächen herstellen.
Abmessungen
Ausbesserungsfläche bis 0,10 m² je Einzelstelle.
Abrechnung
Je Stück fachgerecht hergestellter Ausbesserungsstelle.
Einheit: St. 30,000 St .......................... ..........................
6.17 Schließen von Gerüstankeröffnungen und Wiederherstellung von Feinputzoberflächen Nach Rückbau des Fassadengerüstes Gerüstankeröffnungen im Wärmedämm-Verbundsystem fachgerecht schließen und die angrenzende Feinputzoberfläche wiederherstellen.
Ausführung:
Vorhandene Gerüstankerhülsen mit geeigneten Gerüstankerstopfen aus imprägniertem Weichschaumstoff oder systemgeeigneten Verschlusselementen dauerhaft schlagregensicher verschließen.
Anschließend Wiederherstellung des Fassadenaufbaus im Bereich der Gerüstankeröffnung bestehend aus:
•erforderlicher Egalisationsspachtelung, •systemkonformer Grundierung, •mineralischem Feinputz in fein gefilzter Ausführung, •Grundierung für Fassadenbeschichtung, •Zwischenbeschichtung, •Schlussbeschichtung entsprechend den angrenzenden Fassadenflächen.
Die Oberflächenstruktur ist hinsichtlich:
•Putzbild, •Filzstruktur, •Oberflächenruhe, •Farbton, •Beschichtungsbild
an die angrenzenden Fassadenflächen anzupassen.
Besondere Anforderungen
Die Ausbesserungsstellen dürfen nach Fertigstellung unter üblichen Betrachtungsbedingungen nicht störend in Erscheinung treten.
Sichtbare Ansätze, Strukturunterschiede,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Farbtonabweichungen oder erkennbare Reparaturstellen sind nicht zulässig.
Abrechnung
Je fachgerecht verschlossene und wiederhergestellte Gerüstankeröffnung.
Einheit: St. 200,000 St .......................... ..........................
Summe 6 Feinputz ............................
Druckdatum: 17.06.2026 Seite: 135 von 151
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
7 Montage Nistkästen
In die Fassadenflächen des Wärmedämm-Verbundsystems sind bauseits bereitgestellte Nistkästen und Fledermausquartiere fachgerecht zu integrieren.
Die Einbauelemente einschließlich Befestigungsmittel werden bauseits geliefert und innerhalb des Baustelleneinrichtungsbereiches gelagert.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst insbesondere:
- Übernahme und Transport innerhalb der Baustelle,
- Einmessen und Ausrichten,
- Herstellen der erforderlichen Ausschnitte,
- Anpassung der Dämmung,
- Befestigen und Einbauen,
- erforderliche Anpassung beziehungsweise Ergänzung der Befestigungsmittel an den Bestand,
- Hinterfüttern,
- Anschlussausbildungen,
- sowie fachgerechtes Anarbeiten des WDVS an die Einbauelemente.
Die Lage der Quartiere ist entsprechend Ausführungsplanung sowie in Abstimmung mit der Bauleitung herzustellen.
Die Einbauelemente sind je nach Ausführung:
- bündig,
- beziehungsweise halbversenkt in den Fassadenaufbau zu integrieren.
Besondere Anforderungen bestehen hinsichtlich:
- exakter Höhen- und Tiefenausrichtung,
- lot- und fluchtgerechter Montage,
- passgenauer Einbindung in die Fassadenebene,
- sowie dauerhafter Funktionsfähigkeit der Einflug- und Verbindungsöffnungen.
Wärmebrücken, Hohllagen und Spannungen innerhalb des WDVS-Aufbaus sind zu vermeiden.
Vorhandene:
- Einflugöffnungen,
- Verbindungsöffnungen zwischen den Kästen,
- sowie rückwärtige Anschlussöffnungen
sind maßlich exakt aufeinander abzustimmen und dauerhaft funktionsfähig freizuhalten.
Vorhandene Schlitze innerhalb der Betonattika dienen als Zugang zu den rückwärtigen Fledermausquartieren auf dem Dach des Gebäudeteils A1 und dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.
Bei Reihenmontage mehrerer Quartiere sind die vorhandenen Verbindungsöffnungen innerhalb der Kästen exakt aufeinander auszurichten, sodass ein ungehinderter Wechsel zwischen den einzelnen Quartieren gewährleistet bleibt.
Sämtliche Anschlussbereiche an:
- Dämmung,
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
- Armierung,
- Oberputz,
- Attika,
- Putzträgerplatten,
- sowie angrenzende Fassadenbauteile
sind fachgerecht und dauerhaft schlagregensicher auszuführen.
Beschädigungen an den gelieferten Einbauelementen sind zu vermeiden.
Vor Beginn der Arbeiten sind sämtliche Einbaulagen gemeinsam mit der Bauleitung abzustimmen.
Die Verarbeitung hat entsprechend:
- ATV DIN 18345,
- DIN 4108,
- DIN 55699,
- den Verarbeitungsrichtlinien des eingesetzten WDVS,
- sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik
zu erfolgen.
7.1 Einbau bauseits gelieferter Fledermaus-Sommerquartiere in WDVS-Fassade Vollständiger Einbau bauseits gelieferter Fledermaus-Sommerquartiere, geeignet für halbversenkten Einbau in Fassadenflächen, innerhalb des Wärmedämm-Verbundsystems unterhalb der späteren Putzebene der Fassade.
Die Fledermaus-Sommerquartiere einschließlich werkseitiger Einbaublende und Befestigungsmittel werden bauseits bereitgestellt.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst:
- Übernahme der Quartiere aus dem Baustellencontainer,
- Transport innerhalb der Baustelle bis zum Einbauort,
- Auspacken der Quartiere und Sammeln und Entsorgen des Verpackungsmaterials,
- Einmessen und Ausrichten in Höhe, Lage und Tiefe,
- Herstellen der erforderlichen Ausschnitte in der Dämmung,
- halbversenkter Einbau in die WDVS-Fassade,
- Befestigung mit den bauseits gelieferten Befestigungsmitteln, erforderliche Anpassung beziehungsweise Ergänzung der Befestigungsmittel an den Bestand,
- Einkleben beziehungsweise Einschäumen,
- Anpassung der Dämmung,
- sowie fachgerechtes Anarbeiten des WDVS an das Quartier.
Die Vorderkante des Quartiers ist entsprechend der halbversenkten Einbausituation auf die spätere Fassadenebene abzustimmen.
Die Einflugöffnung an der Unterseite ist dauerhaft freizuhalten und darf durch:
- Dämmung,
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- Armierung,
- Oberputz,
- Beschichtung,
- oder Anschlussbauteile
nicht eingeengt oder verschlossen werden.
Kein Drempelanschluss.
Wärmebrücken, Hohllagen und Spannungen innerhalb des WDVS-Aufbaus sind zu vermeiden.
Die genaue Verortung richtet sich nach den Vorgaben der Planung beziehungsweise den Kennzeichnungen der ökologischen Baubegleitung vor Ort.
Abmessungen Quartier: Höhe: 450 mm bis 500 mm, Breite: 250 mm, Tiefe: 150 mm bis 200 mm.
Lieferung des Quartiers, werkseitige Einbaublende und Befestigungsmittel sind nicht Bestandteil dieser Position.
Abrechnung: je Stück eingebautes Quartier. 170,000 St .......................... ..........................
7.2 Einbau bauseits gelieferter Fledermaus-Sommerquartiere mit Drempelanschluss in WDVS-Fassade Wie vor beschrieben, jedoch:
Einbau von Fledermaus-Sommerquartieren in Sonderausführung zur Kombination mit dahinterliegendem Drempelquartier.
Die Quartiere besitzen:
werkseitige Öffnungen in der Rückwand, zusätzliche seitliche Verbindungsöffnungen, sowie Anschlussmöglichkeiten an rückwärtige Hohlräume beziehungsweise angrenzende Quartiere.
Zusätzlich zur Vorposition sind:
- die rückseitigen Anschlussöffnungen,
- seitlichen Verbindungsöffnungen,
- sowie die Übergänge zu dahinterliegenden Hohlräumen und Drempelquartieren
maßlich exakt aufeinander abzustimmen und auszurichten.
Die Durchgängigkeit zwischen:
- Einflugöffnung,
- rückwärtigem Hohlraum, Drempelquartier,
- sowie angrenzenden Quartieren
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ muss dauerhaft gewährleistet bleiben.
Abmessungen: entsprechend Standard-Sommerquartier.
Werkseitige Sonderbearbeitung, Bohrungen und Anschlussöffnungen sind bereits Bestandteil der bauseitigen Lieferung.
Abrechnung: je Stück eingebautes Quartier. 52,000 St .......................... ..........................
7.3 Einbau bauseits gelieferter Ganzjahres- Fledermausquartiere in WDVS-Fassade Wie vor beschrieben, jedoch:
Einbau von ganzjährig nutzbaren Fledermausquartieren zur Fassadenintegration.
Die Quartiere sind als wärmegedämmte Einbauquartiere mit mehrschaligem Innenaufbau zur Ausbildung unterschiedlicher Klimazonen ausgebildet.
Die Vorderseite des Quartiers ist entsprechend der vorgesehenen halbversenkten Einbausituation in die Fassadenebene einzupassen.
Abmessungen: Höhe: 650 mm bis 700 mm, Breite: 200 mm bis 250 mm, Tiefe: 80 mm bis 120 mm.
Einbauelement und Befestigungsmittel sind bereits Bestandteil der bauseitigen Lieferung.
Abrechnung: je Stück eingebautes Quartier. 50,000 St .......................... ..........................
7.4 Einbau bauseits gelieferter Nistkästen für Haussperling / Mauersegler in WDVS-Fassade Wie vor beschrieben, jedoch:
Einbau kombinierter Fassaden-Nistkästen für Haussperling und Mauersegler.
Bei mehrkammerfähigen beziehungsweise kolonietauglichen Kästen ist die Funktionsfähigkeit sämtlicher Einflugöffnungen dauerhaft sicherzustellen.
Die Vorderseite des Nistkastens ist entsprechend der vorgesehenen halbversenkten Einbausituation in die Fassadenebene einzupassen.
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Übertrag EUR ................................
Abmessungen: Höhe: 120 mm bis 150 mm, Breite: 400 mm bis 500 mm, Tiefe: 150 mm bis 200 mm.
Befestigungsmittel sind bereits Bestandteil der bauseitigen Lieferung.
Abrechnung: je Stück eingebauter Nistkasten. 40,000 St .......................... ..........................
7.5 Einbau bauseits gelieferter Nistkästen für Hausrotschwanz in WDVS-Fassade Wie vor beschrieben, jedoch:
Einbau von Einbau-Nistkästen für Hausrotschwanz.
Die Vorderseite des Nistkastens ist entsprechend der vorgesehenen halbversenkten Einbausituation in die Fassadenebene einzupassen.
Abmessungen: Höhe: 150 mm bis 200 mm, Breite: 250 mm bis 300 mm, Tiefe: 120 mm bis 150 mm.
Befestigungsmittel sind bereits Bestandteil der bauseitigen Lieferung.
Abrechnung: je Stück eingebauter Nistkasten. 5,000 St .......................... ..........................
Summe 7 Montage Nistkästen ............................
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8 Tropfkanten und Fugenverschluss
Vorbemerkungen zur Ausführung
Die Leistungen umfassen die Untergrundprüfung und Untergrundvorbereitung, sowie das Liefern, Zuschneiden, Anpassen und Verkleben von vorgefertigten starren Tropfkantenprofilen aus Polymerharzmörtel an der überstehenden Unterseiten einer Betonfertigteilattika, der Unterseite eines Betontreppenlaufs inkl. Podest und der Schachtabdeckung eines außenliegenden Betonlüftungsschchts in Sichtbetonqualität. Zudem ist die nachträgliche Beschichtung bzw. der Anstrich der Profile einschließlich der Anschlussbereiche aufgeführt.
Ausführung nach VOB/B und VOB/C, insbesondere DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art", DIN 18349 "Betonerhaltungsarbeiten", DIN 18363 "Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen" sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Montage erfolgt über Kopf an der Unterseite der jeweiligen Betonbauteile. Die Sichtbetonqualität der angrenzenden Bauteilflächen ist während sämtlicher Arbeiten zu schützen. Verschmutzungen, Klebereste, Schleifspuren, Ausbrüche, Beschädigungen oder sichtbare Verfärbungen angrenzender Sichtbetonflächen sind zu vermeiden. Erforderliche Abdeck-, Abkleb- und Schutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vor Beginn der Ausführung hat der Auftragnehmer den Untergrund auf Tragfähigkeit, Ebenheit, Sauberkeit, Trockenheit, Haftfähigkeit und Eignung für die vorgesehene Verklebung zu prüfen. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung sind dem Auftraggeber vor Ausführung schriftlich mitzuteilen.
Unebenheiten des Betonuntergrundes dürfen nicht über die Kleberdicke ausgeglichen werden. Erforderliche Ausgleichs-, Spachtel- und Nacharbeiten sind gesondert auszuführen bzw. nur in den hierfür vorgesehenen Positionen enthalten.
Gerüst wird bauseis gestellt.
8.1 Musterfläche / Musterlänge
Vor Ausführung der Gesamtleistung eine Musterlänge des Tropfkantenprofils an der Betonfertigteilattika herstellen, einschließlich Untergrundvorbereitung, ggf. Kantenegalisierung, Verklebung, Fugenausbildung und nachträglichem Anstrich.
Musterlänge 1,00 m bis 2,00 m. Ausführung an einer durch die Bauleitung festgelegten Stelle.
Die Musterfläche dient der Freigabe von Profiltyp, Profilposition, Klebefuge, Stoß- und Anschlussausbildung, Farbton, Oberflächenwirkung, Tropfkantenlage und Verträglichkeit mit der angrenzenden Sichtbetonfläche.
Serienausführung erst nach Freigabe durch Auftraggeber bzw. Bauleitung. Änderungen aus der Bemusterung sind in die Serienausführung zu übernehmen.
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1,000 St .......................... ..........................
8.2 Schutz angrenzender Sichtbetonflächen während der Arbeiten
Angrenzende Sichtbetonflächen der Betonfertigteilattika und der weiteren Sichtbetonbauteile sowie angrenzende Fassaden-, Metall-, Glas- und sonstige Bauteilflächen während Untergrundvorbereitung, Verklebung und Beschichtung schützen.
Schutzmaßnahmen durch geeignetes Abdecken, Abkleben und temporäre Sicherung. Schutzmaterialien so wählen, dass keine Rückstände, Verfärbungen, Beschädigungen oder Abzeichnungen auf Sichtbetonflächen entstehen.
Schutzmaßnahmen während der Bauzeit unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei entfernen. Verunreinigungen sofort und materialschonend beseitigen.
89,600 m² .......................... ..........................
8.3 Untergrund prüfen, reinigen und vorbereiten
Untergrund im Bereich der späteren Tropfkantenprofile an der überstehenden Unterseite der Sichtbetonbauteile prüfen, reinigen und für die Verklebung vorbereiten.
Der Betonuntergrund muss sauber, trocken, tragfähig, fettfrei, staubfrei und frei von haftungsmindernden oder trennenden Substanzen sein, insbesondere frei von losen Bestandteilen, Zementschlämme, Sinterschichten, Schalöl-, Trennmittel- und Beschichtungsresten sowie sonstigen Verunreinigungen.
Reinigung und Vorbereitung mechanisch, z. B. durch Schleifen, Bürsten, Schaben oder vergleichbare geeignete Verfahren. Arbeiten über Kopf. Angrenzende Sichtbetonflächen, Fassadenflächen, Fenster, Metallbauteile und sonstige Bauteile vor Verschmutzung und Beschädigung schützen.
Leistung einschließlich Untergrundprüfung, Reinigung, Entfernen loser und haftungsmindernder Bestandteile, Staubentfernung sowie aller Nebenarbeiten zur Herstellung eines klebegeeigneten Untergrundes.
Abrechnung nach Länge der vorbereiteten Profilachse.
45,000 m .......................... ..........................
8.4 Betonkante und Klebefläche nacharbeiten / egalisieren
Betonkante und Klebeflächen an der überstehenden Unterseite der Sichtbetonbauteile für die Aufnahme eines
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Übertrag EUR ................................ Tropfkantenprofils nacharbeiten und egalisieren.
Grate, kleine Vorsprünge, ungleichmäßige Kanten, Lunker, Kiesnester, kleine Fehlstellen und Ausbruchstellen im Bereich der vorgesehenen Profilverklebung beseitigen bzw. schließen. Klebefläche eben, tragfähig, ausreichend breit und fluchtgerecht herstellen.
Fehlstellen mit geeignetem, kunststoffmodifiziertem, frost- und witterungsbeständigem Reparatur- oder Feinspachtelmörtel schließen. Material auf Betonuntergrund, Außenbereich und nachfolgende Verklebung abstimmen. Nach Erhärtung Oberfläche schleifen bzw. so egalisieren, dass eine gleichmäßige, dünne Klebstoffschicht möglich ist.
Der Ausgleich von Unebenheiten über erhöhte Kleberdicken ist nicht zulässig. Die spätere Kleberdicke darf maximal 1 mm betragen.
Angrenzende Sichtbetonflächen schützen. Spachtel-, Schleif- oder Reparaturstellen außerhalb des später überdeckten bzw. beschichteten Bereiches sind zu vermeiden.
Abrechnung nach Länge der bearbeiteten Profilachse.
45,000 m .......................... ..........................
8.5 Haftgrund / Grundierung der Klebeflächen gem. Verwendbarkeitsnachweis
Vorbereitete Betonklebezone an der Unterseite bzw. Kante der Sichtbetonfertigteile mit einer zum Untergrund, Klebstoff und Tropfkantenprofil kompatiblen Grundierung, Haftbrücke oder Vorbehandlung versehen, soweit dies für das angebotene System erforderlich ist.
Ausführung nach Vorgaben des gewählten Klebe- und Profilsystems. Ablüfte-, Warte- und Überarbeitungszeiten sind einzuhalten. Nicht zu behandelnde Sichtbetonflächen sind sauber abzukleben und zu schützen.
Die Erforderlichkeit der Grundierung ist vom Auftragnehmer anhand des angebotenen Systems und des Untergrundzustands zu prüfen und in den Einheitspreis einzukalkulieren, soweit für eine dauerhafte Verklebung erforderlich.
Abrechnung nach Länge der behandelten Profilachse.
45,000 m .......................... ..........................
8.6 Starres Tropfkantenprofil aus Polymerharzmörtel liefern, zuschneiden udn verkleben Vorgefertigtes starres Tropfkantenprofil aus Polymerharzmörtel für gerade Bauteile liefern, zuschneiden, anpassen und an der überstehenden Unterseite einer Stahlbetonbauteile in
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Stadt Leipzig Prager Strasse 126-128 04317 Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Tel.: 0341 / 123-0
Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Sichtbetonqualität verkleben. Profil zur gezielten Wasserableitung an Bauteilunterseiten und zur Verminderung von Verschmutzungen und Feuchteschäden an Fassaden-, Beton- und Sichtbetonflächen.
Anforderungen an das Profil Starres, industriell vorgefertigtes Tropfkantenprofil aus Polymerharzmörtel bzw. gleichwertigem, dauerhaftem mineralisch/kunstharzgebundenem Werkstoff. Geforderte Eigenschaften: geeignet für Außenbereich und Bauteilunterseiten, •geeignet für gerade Bauteile, •frost- und witterungsbeständig, •wasser- und dampfdicht, •hoch abriebfest, •glatte, nicht saugende Oberfläche, •Brandverhalten mindestens schwer entflammbar, Baustoffklasse B1 oder gleichwertig, •Druckfestigkeit mindestens 45 N/mm², •Haftzugfestigkeit mindestens 1,5 N/mm², •Farbe betongrau oder beschichtungsgeeignet, •Profil mit klar ausgebildeter Tropfkante.
Profilgeometrie dreiseitig bzw. dreieckähnlich mit unterschiedlich langen Schenkeln, für Verklebung an bis zu drei Seiten geeignet. Abmessungen: •Länge Einzelelement: 500 bis 2.000 mm, •Schenkel-/Profilmaße: von 10 bis 30 mm,
Ausführung Profil an der Unterseite der überstehenden Sichtbetonbauteile entlang der Terrasse im EG und der Betonplatte auf dem Lüftungsschacht im zweiten OG flucht- und höhengerecht mit min. 20 mm Abstand zur angrenzenden Putzfassade montieren. Lage nach Ausführungsplanung bzw. örtlicher Festlegung so, dass ablaufendes Wasser vor der Sichtbetonfläche zuverlässig abtropft. Profile vor Ort auf Maß schneiden. Zuschnitt mit geeigneten handelsüblichen Geräten, z. B. Trennschleifer oder Kappsäge mit geeignetem hartmetallbestücktem Sägeblatt, hoher Drehzahl und geringem Vorschubdruck. Schnittkanten sauber herstellen, Grate entfernen und Kanten bei Bedarf leicht brechen bzw. abfasen. Verklebung mit geeignetem, alterungs-, feuchte-, frost- und witterungsbeständigem Klebstoff, z. B. 1-komponentigem Polyurethanklebstoff oder 2-komponentigem Epoxidharzklebstoff, jeweils systemkompatibel mit Betonuntergrund und Profilmaterial. Verarbeitungstemperaturen, Aushärtungszeiten und Herstellervorgaben des gewählten Klebstoffs sind einzuhalten. Klebstoff vollflächig auf die vorbereiteten Profilklebeflächen auftragen. Kleberdicke maximal 1 mm. Profil an das Bauteil andrücken, ausrichten und bis zur ausreichenden Anfangshaftung halten bzw. fixieren. Erforderliche Fixierungen bis zur Erhärtung des Klebstoffs sind einzukalkulieren. Stöße dicht, fluchtgerecht und optisch unauffällig herstellen.
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Projekt: 4-GS-Riebeck Grundschule Riebeckstraße - Vollsanierung LV: 3070 WDVS
Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Fugen- und Bauteiltrennungen sind zu übernehmen und nach DIN 18540 bzw. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszubilden. Bewegungsfugen dürfen nicht kraftschlüssig überklebt werden. Nicht überstreichfähige Kleberreste sind vor dem Beschichten vollständig zu entfernen. Sichtbare Kleberwülste, offene Fugen, verschmierte Anschlussbereiche und Verunreinigungen angrenzender Sichtbetonflächen sind nicht zulässig. Leistung einschließlich Liefern, Lagern, Transport auf der Baustelle, Aufmaß, Zuschnitt, Pass- und Gehrungsschnitte, Anpassen, Verkleben, Fixieren, Ausrichten, Herstellen sauberer Stöße und Anschlüsse, Entfernen von Kleberesten, Schutz angrenzender Bauteile sowie aller Nebenarbeiten. Abrechnung nach eingebauter Profillänge.
Gerüst wird bauseits gestellt. 45,000 m .......................... ..........................
8.7 Eck-, End-, Gehrungs- und Passstücke des Tropfkantenprofil
Herstellung besonderer Anschluss- und Formausbildungen, insbesondere Innen- und Außenecken, Endabschlüsse, Gehrungsschnitte, kurze Passstücke, Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Unterbrechungen, Versprünge und sonstige Sonderanpassungen der Profile aus Pos. 08.0006.
Profile passgenau zuschneiden, Schnittkanten sauber ausbilden, Fugen dicht und optisch unauffällig herstellen. Klebe- und Schnittflächen nach Erfordernis reinigen und systemgerecht behandeln.
Nicht überstreichfähige Kleberreste entfernen. Angrenzende Sichtbetonflächen schützen.
15,000 St .......................... ..........................
8.8 Nachträglicher Anstrich / Beschichtung der Tropfkantenprofile
Montierte Tropfkantenprofile einschließlich Klebefugen und unmittelbar angrenzender Anschlussbereiche nach ausreichender Erhärtung des Klebstoffs reinigen, vorbehandeln, grundieren und beschichten.
Vor dem Beschichten sind die Profiloberflächen mit geeignetem, fettfreiem, acetonhaltigem Reiniger oder gleichwertigem Reinigungsmittel zu reinigen und zu entfetten. Die Oberfläche muss sauber, trocken, fettfrei und frei von Schleifstaub, Kleberesten und sonstigen haftungsmindernden Bestandteilen sein.
Nicht überstreichfähige Kleberreste vor Beginn der Beschichtungsarbeiten vollständig entfernen.
Beschichtungssystem außenbereichsgeeignet, witterungs- und
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ UV-beständig, haftfest auf Polymerharzmörtel bzw. Profilwerkstoff und verträglich mit Klebstoff, Grundierung und angrenzenden Bauteilflächen. Ausführung nach Vorgaben des Beschichtungsstoffherstellers.
Beschichtungsaufbau einschließlich erforderlicher Grundierung sowie Zwischen- und Schlussbeschichtung, soweit systembedingt erforderlich. Farbton nach Wahl des Auftraggebers bzw. nach Bemusterung, angepasst an angrenzende Sichtbetonflächen.
Anschlussbereiche sauber abkleben. Beschichtungsränder gerade und gleichmäßig herstellen. Läufer, Nasen, Fehlstellen, sichtbare Ansätze, ungleichmäßige Deckung und Verschmutzungen angrenzender Sichtbetonflächen sind nicht zulässig.
Leistung einschließlich Reinigen, Entfetten, Abkleben, Grundieren, Beschichten, Schutzmaßnahmen und aller Nebenarbeiten.
Abrechnung nach beschichteter Profillänge.
45,000 m .......................... ..........................
Bauteil: Betonattika, Bauteildicke 160 mm. Fugenbreite: 18 bis 23 mm. Fugentiefe: 160 mm. Lage: außenliegend, frei bewittert.
Die Fugen sind dauerhaft dicht, elastisch, UV- und witterungsbeständig sowie optisch an die angrenzenden Betonflächen angepasst herzustellen.
Die Abdichtung ist mit einem für Betonfugen im Außenbereich geeigneten elastischen Dichtstoffsystem auszuführen. Der Dichtstoff muss für frei bewitterte Außenfugen geeignet sein, eine zulässige Gesamtverformung von mindestens 25 % aufweisen und mit den eingesetzten Vorbehandlungs- und Hinterfüllmaterialien verträglich sein.
Farbe des Dichtstoffs: betongrau, genauer Farbton nach Bemusterung und Freigabe durch die Objektüberwachung.
Die Fugentiefe von 160 mm ist nicht vollständig mit Dichtstoff zu verfüllen. Der Dichtstoffquerschnitt ist durch geeignete Hinterfüllung auf die nach Herstellervorgabe erforderliche Dichtstofftiefe zu begrenzen. Bei 20 mm Fugenbreite ist von einer Dichtstofftiefe von 8 bis 13 mm auszugehen, sofern der Hersteller des Dichtstoffsystems keine abweichenden Vorgaben macht.
Dreiflankenhaftung ist auszuschließen.
Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik, den Herstellervorgaben des gewählten Dichtstoffsystems und unter Beachtung der einschlägigen technischen Regelwerke, insbesondere DIN 18540, soweit für die konkrete Fugenausbildung anwendbar.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................
8.9 Bemusterung Dichtstofffarbe und Fugenbild
Bemusterung des vorgesehenen Dichtstoffsystems für Montagefugen in Betonattika.
Herstellen einer Musterfuge am Objekt oder auf einem geeigneten Musterstück nach Vorgabe der Objektüberwachung.
Musterlänge 0,50 m bis 1,00 m.
Leistungsumfang wie spätere Ausführung, bestehend aus Reinigung, Vorbehandlung/Primer, Hinterfüllung und elastischem Fugenverschluss.
Bemusterung zur Freigabe von Farbton, Oberflächenbild, Glättung und Fugengeometrie. Ausführung der Gesamtleistung erst nach Freigabe durch die Objektüberwachung.
Nicht freigegebene Muster sind nach Aufforderung zu entfernen und neu herzustellen.
Abrechnung je Muster.
3,000 St .......................... ..........................
8.10 Schutz angrenzender Sichtbetonflächen, falls gesondert beauftragt
Schutz angrenzender Sichtbetonflächen, falls gesondert beauftragt Angrenzende Sichtbetonflächen im Bereich der Montagefugen gegen Verunreinigung durch Primer, Dichtstoff und Glättmittel schützen.
Schutz durch geeignetes Abkleben oder gleichwertige Maßnahmen. Schutzmaterial nach Abschluss der Fugenarbeiten entfernen. Kleberückstände und Verunreinigungen beseitigen.
Diese Position kommt nur zur Ausführung, soweit Schutzmaßnahmen über das übliche, für die mangelfreie Ausführung der Fugenabdichtung erforderliche Maß hinausgehen oder von der Objektüberwachung gesondert angeordnet werden.
10,800 m² .......................... ..........................
8.11 Fugen reinigen
Montagefugen in Betonattika vor dem Einbau der Hinterfüllung und des Dichtstoffs reinigen.
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis Gesamtbetrag in EUR in EUR
Übertrag EUR ................................ Fugenbreite 18 bis 23 mm, Fugentiefe 160 mm.
Fugenflanken und Fugenraum von losen Bestandteilen, Staub, Mörtelresten, Zementschlämme, haftungsmindernden Stoffen, Verunreinigungen und nicht tragfähigen Bestandteilen reinigen.
Reinigung durch Bürsten, Kratzen, Aussaugen und/oder Ausblasen mit ölfreier Druckluft. Fugenflanken sauber, trocken, tragfähig, fettfrei und frei von trennenden Stoffen herstellen.
Reinigungsgut aufnehmen und von der Baustelle entfernen.
Abrechnung nach Länge der gereinigten Fuge.
5,400 m .......................... ..........................
8.12 Fugenflanken vorbehandeln / primern
Fugenflanken der Montagefugen in Betonattika für die nachfolgende elastische Fugenabdichtung vorbehandeln.
Fugenbreite 20 bis 30 mm.
Saugende Betonflanken nach Vorgabe des Dichtstoffherstellers mit systemzugehörigem Primer oder Haftvermittler behandeln.
Primer gleichmäßig auf die Fugenflanken auftragen. Ablüftezeiten, offene Zeiten, Verarbeitungstemperaturen und sonstige Herstellervorgaben einhalten.
Angrenzende Sichtflächen vor Verschmutzung schützen. Verunreinigungen durch Primer sind unverzüglich zu entfernen.
Abrechnung nach Länge der vorbehandelten Fuge.
5,400 m .......................... ..........................
8.13 Einbau Hinterfüllprofil
Montagefugen in Betonattika hinterfüllen und Dichtstofftiefe herstellen.
Fugenbreite 18 bis 23 mm, Fugentiefe 160 mm.
Liefern und Einbauen eines für das Dichtstoffsystem geeigneten, unverrottbaren, nicht wasseraufnehmenden und nicht haftenden Hinterfüllmaterials, z. B. geschlossenzellige PE-Rundschnur oder gleichwertiges Material.
Hinterfüllmaterial in passendem Durchmesser so einbauen, dass es klemmend sitzt und die Dichtstofftiefe begrenzt. Der Dichtstoffquerschnitt ist gleichmäßig herzustellen. Bei 20 mm Fugenbreite ist eine Dichtstofftiefe von 8 bis 13 mm einzustellen, sofern der Dichtstoffhersteller keine abweichende Fugengeometrie vorgibt. Einbau fachgerecht gemäß dem
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Übertrag EUR ................................ Verwendbarkeitsnachweis des Dichtstoffherstellers.
Der verbleibende tiefere Fugenraum ist, soweit erforderlich, mit geeignetem komprimierbarem und mit dem Dichtstoffsystem verträglichem Hinterfüllmaterial zu schließen. Die Bewegungsfähigkeit der Fuge darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Dreiflankenhaftung ist auszuschließen. Hinterfüllmaterial nicht beschädigen, durchstoßen oder verdrehen.
Abrechnung nach Länge der hinterfüllten Fuge.
5,400 m .......................... ..........................
8.14 Montagefugen mit elastischen Dichtstoff schließen Montagefugen mit elastischen Dichtstoff schließen
Montagefugen in Betonattika nach Reinigung, Vorbehandlung und Hinterfüllung elastisch schließen.
Fugenbreite 18 bis 23 mm. Dichtstofftiefe 8 - 13 mm, sofern der Hersteller keine abweichende Fugengeometrie vorgibt. Lage: außenliegend, frei bewittert.
Liefern und Einbringen eines elastischen, UV- und witterungsbeständigen Dichtstoffs für Betonfugen im Außenbereich.
Anforderungen an den Dichtstoff:
•geeignet für Beton / mineralische Untergründe, •geeignet für frei bewitterte Außenfugen, •UV- und witterungsbeständig, •dauerhaft elastisch, •zulässige Gesamtverformung mindestens 25 %, •haftverträglich mit Primer und Hinterfüllmaterial, •Farbe betongrau, genauer Farbton nach Bemusterung, •sichtbare, nicht überstrichene Ausführung. Dichtstoff hohlraumfrei und blasenfrei einbringen. Fugenflanken vollständig benetzen. Oberfläche fachgerecht abziehen und glätten. Fugenoberfläche gleichmäßig, sauber und optisch einheitlich herstellen.
Angrenzende Betonoberflächen vor Verunreinigung schützen, z. B. durch Abkleben. Abklebungen rechtzeitig entfernen. Verunreinigungen an angrenzenden Bauteilflächen beseitigen.
Abrechnung nach Länge der fertig geschlossenen Fuge.
Einbauort: Terrasse EG, frei bewittert 5,400 m .......................... ..........................
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Übertrag EUR ................................
8.15 Fugendichtband zu angrenzender Putzfassade Liefern und Einbauen eines vorkomprimierten, imprägnierten Fugendichtbandes zur Abdichtung von direkt bewitterten Fugen.
Anforderungen: Beanspruchungsgruppe BG1 nach DIN 18542 schlagregendicht = 600 Pa UV- und witterungsbeständig dampfdiffusionsoffen geeignet für Fugenbreite 20 mm (passender Kompressionsbereich)
Einbau: spannungsfrei, entsprechend Herstellervorgaben vollflächiger Kontakt zu Fugenflanken Stoßausbildung fachgerecht dicht ausführen Abrechnung: nach laufendem Meter 1,800 m .......................... ..........................
Summe 8 Tropfkanten und Fugenverschluss ............................
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Z U S A M M E N S T E L L U N G
1 Vorbereitende Maßnahmen .............................. EUR
2 Betoninstandsetzung .............................. EUR
3 Sockeldämmung, Sockelputz .............................. EUR
4 Fassadendämmung .............................. EUR
5 Armierung / Leisten / Bewegungsfugen .............................. EUR
6 Feinputz .............................. EUR
7 Montage Nistkästen .............................. EUR
8 Tropfkanten und Fugenverschluss .............................. EUR
Summe LV .............................. EUR
zuzüglich 19,00 % Mwst .............................. EUR
Gesamtsumme Brutto .............................. EUR
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