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Information_Eindämmung illegale Betätigung.pdf

Fassadenmalerarbeiten am Helmut-Gies-Bürgerzentrum Ahrweiler

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 17:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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STADTVERWALTUNG BAD NEUENAHR-AHRWEILER

Information zum

Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe

in Verbindung mit dem Einkommensteuergesetz

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ist als juristische Person des öffentlichen Rechts nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30.08.2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15 % von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt an das für den Auftragnehmer zu- ständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt.

Betroffen sind alle Zahlungen über Bauleistungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag vor oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.

Wir bitten Sie – auch in Ihrem Interesse – um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbe- scheinigung Ihres Finanzamtes. Damit können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vor- genommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b Ein- kommensteuergesetz) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Die Stadt als Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug.

Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages über Bauleistungen keine Freistel- lungsbescheinigung vorliegt, werden von der an Sie zu leistenden Zahlung 15 % abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerab- zuges wird Ihnen mitgeteilt.

Hierzu hat der Auftragnehmer der Vergabestelle die notwendigen Daten über das für ihn zu- ständige Finanzamt und seine Steuernummer mitzuteilen.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung