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Fassadenmalerarbeiten am Helmut-Gies-Bürgerzentrum Ahrweiler

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 17:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Hinweis zur

Bewerber- und Bieterkommunikation

im Falle des anonymen Zugriffs

auf die Vergabeunterlagen

Die vergebende Stelle hat gemäß § 11 Abs. 3 VOB/A sowie § 12 Abs. 1 VgV die Möglichkeit gegeben, dass die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können.

Macht der Bieter von seinem Recht gemäß § 11 Abs. 6 VOB/A sowie § 9 Abs. 3 VgV Gebrauch, ohne Regist- rierung auf die Unterlagen zuzugreifen, ist er ver- pflichtet bis zum Termin zur Angebotsabgabe zu kon- trollieren, ob die vergebende Stelle Änderung der Vergabeunterlagen, eventuelle Bieterbriefe oder Ter- minverschiebungen des Termins zur Angebotsabgabe auf der mitgeteilten Internetseite bekannt gemacht hat.

Eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Inhalte eventueller Bieterbriefe hat der Bieter bei seiner Bearbeitung zu berücksichtigen und zum Gegen- stand seines Angebots zu machen.

Angebote, die die auf der Internetseite mitgeteilten Änderungen der Vergabeunterlagen und die Inhalte der mitgeteilten Bieterbriefe nicht berücksichtigen werden nicht gewertet!

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