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Fassadenmalerarbeiten am Helmut-Gies-Bürgerzentrum Ahrweiler

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 17:49 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport-elvis.de

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Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gem. Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen

Die ausschreibenden Dienststellen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler verarbeiten im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

  1. Wer ist verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten?

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, vertreten durch den Bürgermeister Hauptstraße 116 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler Tel.: +49 (0)2641/87-0 Fax: +49 (0)2641/87-180 E-Mail: stadt@bad-neuenahr-ahrweiler.de Website: www.bad-neuenahr-ahrweiler.de

  1. Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten?

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler -Datenschutzbeauftragter- Hauptstraße 116 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler E-Mail: datenschutzbeauftragter@bad-neuenahr-ahrweiler.de

  1. Aus welchem Zweck werden die personenbezogenen Daten verarbeitet?

Die ausschreibenden Dienststellen der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler verarbeitet personenbezogene Daten, welche im Rahmen des Vergabeverfahrens, zum Zweck der Vertragsanbahnung (z. B. mit den Teilnahme- oder Vergabeunterlagen übermittelte Daten) zur Verfügung gestellt werden.

Diese dienen insbesondere der Prüfung ob die Bewerber/Bieter die persönlichen Eignungskriterien erfüllen können, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind (z. B. besondere Qualifikationen oder Erfahrungen der zur Vertragserfüllung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

Nach erfolgter Zuschlagserteilung dient die Datenverarbeitung der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen (z. B. im Rahmen des Leistungsabrufs oder des Zahlungsverkehrs).

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  1. Was ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten?

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV), § 22 der GemHVO, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf Grundlage von § 3 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c oder e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie als Bieter/Bewerber verpflichtet sind, die geforderten Angaben zu machen. Sollten Sie die erforderlichen Daten und Auskünfte nicht geben, gilt Ihr Angebot/Teilnahmeantrag als unvollständig und kann nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

  1. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die personenbezogene Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere personenbezogene Daten (z. B. Kontaktdaten und Namen) von Unternehmen soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann es auch erforderlich sein, personenbezogene Daten von Mitarbeiter/innen eines Bewerbers oder Bieters oder personenbezogene Daten in Referenzen (z. B. im Rahmen der Eignungsprüfung) zu erheben und zu verarbeiten. Dies können insbesondere Kontaktdaten von Ansprechpersonen des Unternehmens (z. B. Vor- und Nachname, Adresse, E- Mail-Adresse, Telefonnummer) sein. Daher wird empfohlen, die beabsichtigte Weitergabe dieser Daten an die ausschreibende Dienststelle der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gegenüber Ihren Mitarbeiter/innen gemäß Ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen offenzulegen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewilligt haben.

  1. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.

Zu den Empfängern gehören insbesondere die Mitarbeiter/innen der ausschreibenden Dienststelle der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie ggf. Fachplaner (z. B. Architekten, Ingenieure, Projektabteilungen sowie sonstige Berater/innen. Zweck ist hier z. B. die fachliche Auswertung der Angebote oder die Vertragsabwicklung).

Weiterhin können Angehörige anderer öffentlicher Stellen, insbesondere Prüfungsinstanzen (Vergabekammern, Gerichte, Rechnungshöfe, Datenschutzbeauftragte) Kenntnis von Ihren Daten bekommen.

Ggf. kommen die folgenden Stellen als Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten in Betracht:

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Melde- und Informationsstelle des Ministeriums der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz. Nach Ziffer 17.3 der Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung sind Bieter, denen schwere Verfehlungen im Vergabeverfahren nachgewiesen wurden, bei der Melde- und Informationsstelle des Ministeriums der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz zu melden. Die ausschreibenden Dienststellen erkundigen sich dort (bei Dienstleistungsaufträgen ab 15.000,00 € und bei Lieferaufträgen ab 25.000,00 €) ob für den entsprechenden Bieter/Bewerber Eintragungen vorliegen.

Gewerbezentralregister. Gem. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die ausschreibende Dienststelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000,00 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 105a GewO an.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen (§ 62 Abs. 2 VgV bzw. § 19 Abs. 1 VOL/A, § 19 Abs. 2 VOB/A).

Bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte (EU-Verfahren) sind nach der Auftragsvergabe das Ergebnis des Vergabeverfahrens sowie der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person mit Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land) an das Amt für Veröffentlichungen der EU zu übermitteln. Eine Veröffentlichung erfolgt durch das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union.

  1. Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.

  1. Welche Rechte haben betroffene Personen?

Nach der Datenschutz-Grundversorgung (DSGVO) stehen den Betroffenen folgende Rechte zu:

Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO vor, kann die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten verlangen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann die betroffene Person von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.

Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer

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besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.

Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe Ziffer 1) zu richten.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedsstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Telefon: +49 (0) 6131 208-2449 Fax: +49 (0) 6131 208-2497 E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de Website: www.datenschutz.rlp.de

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