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Inhaltsverzeichnis
Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden
Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses
Objektbeschreibung: Bürgerzentrum Bad Neuenahr-Ahrweiler 2
Hinweise zur Vorhaltezeiten 3
Besondere Vertragsbedingungen 4
Bauablauf 5
Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung 6
Allgemeine Vorbemerkungen zu den Malerarbeiten 7
01 Titel Vorarbeiten 9
02 Titel Grundierarbeiten 13
03 Titel Fassadenanstrich 14
04 Titel Erneuerung Oberputz 20
05 Titel Dachholz 22
06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen 24
06.01 Bereich Sockelausbildung 24
06.02 Bereich Abdichtungsarbeiten 29
06.03 Bereich WDVS Kleinflächen 30
07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges 32
08 Titel Stundenlohnarbeiten/ Dokumentation 42
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 49
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden
Objektbeschreibung: Bürgerzentrum Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Allgemeine Angaben
Objektbezeichnung: Bürgerzentrum Bad Neuenahr-Ahrweiler
Standort: Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Nutzung: Öffentliche Einrichtung für Veranstaltungen, kulturelle und soziale Zwecke
Bauweise: Mehrzweckgebäude mit Veranstaltungsräumen, Büros, Sanitäreinrichtungen und Außenanlagen
-
Lage und Erreichbarkeit Das Bürgerzentrum befindet sich zentral in Bad Neuenahr-Ahrweiler und ist gut an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Parkmöglichkeiten sind in der Umgebung vorhanden. Das Gebäude ist barrierefrei zugänglich und verfügt über eine moderne Infrastruktur zur Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Organisationen.
-
Geplante Bauarbeiten Im Rahmen der Sanierung und Modernisierung des Bürgerzentrums werden sowohl im Innen- als auch im Außenbereich diverse Bauarbeiten ausgeführt. Diese Maßnahmen dienen der Verbesserung der Gebäudestruktur, der Funktionalität sowie der energetischen Effizienz. Die Sanierung ist erforderlich, da das Gebäude durch das Hochwasser erheblich beschädigt wurde.
-
Bauarbeiten im Innenbereich
Sanierung der Veranstaltungsräume: Erneuerung der Bodenbeläge, Wandanstriche, Deckensanierung sowie Verbesserung der Akustik
Erneuerung der Sanitäranlagen: Austausch von Sanitäreinrichtungen, Verfliesung, Installation moderner Wasser- und Abwasserleitungen
Elektroinstallationen: Austausch und Modernisierung der elektrischen Anlagen, Installation neuer Beleuchtungssysteme, Erneuerung der Brandmelde- und Sicherheitstechnik
Erweiterung der Haustechnik: Optimierung der Heizungs- und Lüftungssysteme, Implementierung energieeffizienter Lösungen
Modernisierung der Büro- und Besprechungsräume: Neue Boden- und Wandbeläge, Möblierung und technische Ausstattung
- Bauarbeiten im Außenbereich
Fassadensanierung: Reinigung, Verputzen und Neuanstrich der Fassadenflächen
Dacharbeiten: Erneuerung der Dachdeckung, Wärmedämmung, Abdichtung und Entwässerung
Außenanlagen: Neugestaltung der Wege und Plätze, Pflasterarbeiten, Begrünung und Errichtung neuer Sitzmöglichkeiten
- Zielsetzung der Baumaßnahmen Die Baumaßnahmen haben das Ziel, das Bürgerzentrum funktional, nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Durch die Sanierung und
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden
Objektbeschreibung: Bürgerzentrum Bad Neuenahr-Ahrweiler Modernisierung werden sowohl die Nutzungsmöglichkeiten als auch die energetische Effizienz des Gebäudes erheblich verbessert. Die Hochwasserschäden sollen vollständig beseitigt und zukünftige Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden.
- Zeitrahmen der Bauarbeiten Die Bauarbeiten werden in mehreren Phasen durchgeführt, um eine möglichst geringe Beeinträchtigung des laufenden Betriebs zu gewährleisten. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird nach Abschluss der Ausschreibung bekanntgegeben.
Diese detaillierte Objektbeschreibung dient als Grundlage für das Leistungsverzeichnis und definiert die wesentlichen Anforderungen an die auszuführenden Arbeiten.
die Nachfolgenden Hinweise sind in die EP mit einzurechnen und werden nicht seperat vergütet.
Allgemeine Leistungsbeschreibung zur Vorhaltung aller Positionen in diesem LV
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Allgemeine Anforderungen an die Vorhaltung Die Vorhaltung sämtlicher im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Positionen umfasst die Bereitstellung, Sicherstellung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit, Wartung sowie die vollständige und fristgerechte Dokumentation der erbrachten Leistungen über die gesamte Bauzeit. Alle bereitgestellten Einrichtungen, Bauwerke, Maschinen oder Materialien müssen den geltenden technischen Normen, gesetzlichen Vorgaben und sicherheitsrelevanten Bestimmungen entsprechen.
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Bereitstellung und Betriebssicherheit Alle vorgehaltenen Positionen müssen zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig funktionsfähig und betriebsbereit sein. Während der gesamten Vorhaltezeit ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine einwandfreie Nutzung und Betriebssicherheit sicherzustellen. Notwendige Wartungen, Reparaturen oder Anpassungen sind unverzüglich durchzuführen (innerhalb 24 Stunden) , um Störungen oder Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Die Vorhaltung schließt alle notwendigen Befestigungen, Sicherungen, Verankerungen und Verbindungen zur Gewährleistung der Stabilität und Standfestigkeit mit ein.
-
Kontroll- und Prüfpflichten Der Auftragnehmer ist verpflichtet, regelmäßige und dokumentierte Kontrollgänge durchzuführen, um die ordnungsgemäße Funktion und den sicheren Zustand aller vorgehaltenen Positionen sicherzustellen. Die Häufigkeit und Art der Kontrollen sind wie folgt festzulegen:
Regelmäßige Kontrollen: Die Prüfungen sind in einem festen Intervall, mindestens jedoch wöchentlich, durchzuführen. Die Kontrolle umfasst alle sicherheitsrelevanten Aspekte sowie die technische und funktionale Funktionsfähigkeit aller Einrichtungen und Geräte. Kontrollen nach besonderen Ereignissen: Nach außergewöhnlichen Witterungsereignissen (z. B. Sturm, Starkregen, Schneefall), Unfällen oder sonstigen unvorhergesehenen Vorfällen, die die Stabilität oder Funktionsfähigkeit der vorgehaltenen Positionen beeinträchtigen könnten, ist unverzüglich eine zusätzliche Kontrolle durchzuführen. Diese Kontrollgänge müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Vorfall abgeschlossen und dokumentiert sein. Alle festgestellten Mängel oder Schäden sind sofort zu beheben oder durch geeignete Maßnahmen abzusichern, bis eine vollständige Instandsetzung erfolgen kann.
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Hinweise zur Vorhaltezeiten
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Dokumentation der Kontrollgänge und Prüfberichte Jeder durchgeführte Kontrollgang ist schriftlich mit einer umfassenden Bilddokumentation festzuhalten. Die Dokumentation muss folgende Mindestangaben enthalten: Datum und Uhrzeit der Kontrolle Name des ausführenden Prüfers Zustand der vorgehaltenen Positionen mit detaillierter Beschreibung Eventuell festgestellte Mängel oder Schäden sowie ergriffene Maßnahmen zur Behebung Bildmaterial zur lückenlosen Nachvollziehbarkeit der Prüfungsergebnisse Die vollständige Dokumentation ist der Bauleitung spätestens drei Kalendertage nach der Durchführung per E-Mail vorzulegen.
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Abrechnungsmodalitäten und Konsequenzen bei Nichtvorlage der Dokumentation Eine Abrechnung für die Vorhaltung der entsprechenden Positionen erfolgt nur, wenn die vollständige und fristgerechte Dokumentation der Kontrollgänge samt Bildmaterial vorliegt. Wird die erforderliche Dokumentation nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht, entfällt die Abrechnungsfähigkeit für den betreffenden Zeitraum. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf nachträgliche Vergütung, wenn die Nachweispflicht nicht erfüllt wurde. Die Einhaltung der Dokumentationspflicht ist Voraussetzung für die Abrechnungsfähigkeit und Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
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Rückbau und Räumung nach Bauzeitende Nach Beendigung der Bauzeit sind alle vorgehaltenen Positionen vollständig und fachgerecht zurückzubauen. Der ursprüngliche Zustand der betroffenen Flächen oder Bauwerke ist wiederherzustellen. Entsorgung oder Wiederverwendung der Materialien erfolgt gemäß den Vorgaben des Auftraggebers und unter Beachtung der gesetzlichen Umweltvorschriften. Der Rückbau ist ebenfalls zu dokumentieren und der Bauleitung nach Abschluss nachzuweisen. Besondere Vertragsbedingungen
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
- Fristen für Begin und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen) Mit der Ausführung ist zu beginnen: Innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung (§ 5 Abs. 2 VOB/B).
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
1.2 Verbindliche Fristen (Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
1.2.1 Vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn Siehe Bauzeitenplan 1.2.2 Vorstehende Frist für die Vollendung
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Besondere Vertragsbedingungen Siehe Bauzeitenplan
Bauablauf: Der Auftragnehmer (AN) hat sein Montagepersonal in Anzahl und Qualifikation an die spezifischen Anforderungen der Baustelle anzupassen. Dabei ist sicherzustellen, dass ein gleichzeitiges Arbeiten in mehreren Bauteilen möglich ist, um den Bauablauf nicht zu beeinträchtigen.
Alle notwendigen Unterbrechungen des Bauablaufs, die sich aus bautechnischen, organisatorischen oder witterungsbedingten Gegebenheiten ergeben, sind vom AN zu berücksichtigen. Dies schließt auch zusätzliche Anfahrten zur Baustelle ein, die im Rahmen der Baustellenlogistik erforderlich sind. Diese Unterbrechungen und Anfahrten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN hat sich auf sämtliche zu erwartenden Witterungseinflüsse einzustellen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen in seine Kalkulation einzubeziehen. Dies betrifft insbesondere die Witterungsverhältnisse, die bei Angebotsabgabe typischerweise für die jeweilige Bauzeit zu erwarten sind, wie z. B. Regen, Frost, hohe Temperaturen oder starke Windlasten. Zusätzliche Ansprüche aufgrund witterungsbedingter Beeinträchtigungen können nur geltend gemacht werden, wenn außergewöhnliche Witterungsverhältnisse eintreten, die über das übliche Maß hinausgehen.
Die Reaktionszeit für alle Gewerke beträgt 5 Werktage nach Abruf durch die Bauleitung. Dies bedeutet, dass der AN innerhalb dieses Zeitraums die angeforderten Leistungen vor Ort beginnen und ausführen muss.
Terminplan: Der den Ausschreibungsunterlagen beigefügte Terminplan sowie die darin enthaltenen Einzelfristen gelten als vertraglich vereinbart und sind vom AN strikt einzuhalten.
Auf Grundlage dieses Terminplans hat der AN binnen 2 Wochen nach Auftragserteilung einen detaillierten Detailterminplan vorzulegen. Dieser Terminplan muss folgende Punkte enthalten:
Sämtliche in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Baumaßnahmen, einschließlich der zeitlichen Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte Alle seitens des Auftraggebers (AG) vorgegebenen Meilensteine, einschließlich bauseitiger Leistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Leistungserbringung des AN stehen Abstimmung mit anderen Gewerken und Koordination der Schnittstellen zu Nachfolgearbeiten Der AN ist verpflichtet, den Detailterminplan laufend fortzuschreiben und an den tatsächlichen Bauablauf anzupassen. Änderungen oder Verzögerungen sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen und mit dieser abzustimmen.
Der AG behält sich das Recht vor, aus Gründen des übergeordneten Bauablaufs Fristen und Termine neu festzulegen. Diese Anpassung erfolgt nach § 315 Abs. 3 BGB unter Berücksichtigung des billigen Ermessens und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien. Die neuen Fristen und Termine werden in den Bauzeitenplan aufgenommen. Bei beiderseitiger Zustimmung von AG und AN werden diese automatisch Vertragsbestandteil. Ansprüche auf Mehrvergütung aufgrund von Terminverschiebungen bestehen nicht.
Planlieferung: Der AN erhält die zur Ausführung notwendigen Planunterlagen sukzessive in Anlehnung an den Bauablauf. Dies bedeutet, dass die Pläne jeweils in Abhängigkeit der aktuellen Bauphase und des Baufortschritts bereitgestellt werden.
Die Planlieferung erfolgt ausschließlich digital im PDF-Format. Eine Bereitstellung in Papierform ist nicht vorgesehen. Der AN ist für den ordnungsgemäßen Empfang, die Verwaltung, Speicherung und gegebenenfalls den Ausdruck der Planunterlagen eigenverantwortlich.
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Bauablauf
Werbung: Firmenwerbung ist auf der Baustelle nur eingeschränkt zulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den AG.
Werbung ist ausschließlich am Bauzaun zulässig Die Werbung darf maximal eine halbe Bauzaunfeldbreite einnehmen Es dürfen nur geeignete Werbematerialien (z. B. wetterfeste Banner) verwendet werden Werbung auf Gerüsten, Baucontainern oder innerhalb der Baustelle ist nicht gestattet Der AG behält sich das Recht vor, Werbung ohne Angabe von Gründen zu untersagen oder bereits genehmigte Werbemaßnahmen wieder zu entfernen, falls sie den Bauablauf oder das äußere Erscheinungsbild der Baustelle negativ beeinflussen.
Vorzulegende Unterlagen während der Ausführung Der AN ist verpflichtet, während der gesamten Bauzeit eine lückenlose und detaillierte Dokumentation der ausgeführten Arbeiten sicherzustellen.
Mindestens wöchentliche Vorlage von Bautagesberichten Die Bautagesberichte müssen alle wesentlichen Informationen zum Baufortschritt enthalten, insbesondere: Wetterverhältnisse Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte Art und Umfang der geleisteten Arbeiten Besondere Vorkommnisse oder Behinderungen Lieferungen und Materialeinsätze Die Bautagesberichte sind in Form eines Bautagebuchs zu führen und der Bauleitung regelmäßig in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Abrechnung: Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage von Aufmaßplänen im Maßstab 1:50, die farbig angelegt und mit den jeweiligen abgerechneten Positionsnummern versehen sind.
Folgende Anforderungen sind einzuhalten:
Die Aufmaßpläne müssen klar und übersichtlich gestaltet sein Jede abgerechnete Position muss eindeutig gekennzeichnet sein Die Aufmaßpläne sind spätestens mit der jeweiligen Teilrechnung oder Schlussrechnung einzureichen Die Rechnungsstellung hat grundsätzlich kumuliert zu erfolgen. Das bedeutet:
Alle bisherigen erbrachten Leistungen sind in jeder Rechnung zusammengefasst darzustellen Jede Rechnung muss eine Übersicht über bereits abgerechnete und noch offene Leistungen enthalten Einzelabrechnungen ohne kumulierte Darstellung werden nicht anerkannt und nicht geprüft Eine ordnungsgemäße Rechnungsprüfung kann nur erfolgen, wenn die genannten Anforderungen strikt eingehalten werden. Fehlerhafte oder unvollständige Rechnungen werden zur Korrektur zurückgewiesen, wodurch sich die Zahlungsfrist entsprechend verlängert.
Allgemeines 1.1. Die Baustelleneinrichtung ist entsprechend den gültigen gesetzlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien sowie den Vorgaben der Bauleitung auszuführen. 1.2. Die angebotenen Preise beinhalten sämtliche Nebenleistungen, die für eine ordnungsgemäße Einrichtung, den Betrieb und den Rückbau der Baustelleneinrichtung erforderlich sind. 1.3. Alle Maßnahmen zur Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufs sind durch den Auftragnehmer zu
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Vorbemerkungen zur Baustelleneinrichtung koordinieren und umzusetzen.
Leistungsumfang 2.1. Die Baustelleneinrichtung umfasst insbesondere:
Baustellenabsicherung, inkl. Beschilderung und Absperrmaßnahmen Errichtung und Unterhaltung von Bauzäunen und Zugangskontrollen Bereitstellung und Wartung von Baustellencontainern für Büro, Lager und Sanitäranlagen Einrichtung von Lager- und Materialflächen Bereitstellung und Instandhaltung von Baustellenwegen und Zufahrten Sicherstellung der Energie- und Wasserversorgung sowie Entsorgung Umwelt- und Arbeitsschutzmaßnahmen Ausführung und Betrieb 3.1. Die Baustelleneinrichtung ist den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und mit der Bauleitung abzustimmen. 3.2. Alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) und den geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. 3.3. Verkehrsflächen und Zufahrten sind jederzeit freizuhalten und bei Bedarf instand zu setzen.
Rückbau und Entsorgung 4.1. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind sämtliche Einrichtungen rückstandslos zu entfernen. 4.2. Der ursprüngliche Zustand des Geländes ist wiederherzustellen. 4.3. Alle anfallenden Abfälle sind fachgerecht nach den geltenden Umweltvorschriften zu entsorgen.
Besondere Hinweise 5.1. Eventuelle behördliche Genehmigungen für die Baustelleneinrichtung sind vom Auftragnehmer einzuholen. 5.2. Sämtliche Kosten für Einrichtung, Betrieb und Rückbau sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. 5.3. Änderungen oder Ergänzungen zur Baustelleneinrichtung sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung zulässig.
- Allgemeines: Diese Vorbemerkungen gelten für sämtliche Maler- und Lackierarbeiten, die Gegenstand dieses Leistungsverzeichnisses sind. Alle Arbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden Normen und Vorschriften sowie den Bestimmungen des Vertrages fachgerecht auszuführen.
Die auszuführenden Arbeiten umfassen insbesondere:
Beschichtungsarbeiten an Wand-, Decken- und Bodenflächen Lackierarbeiten an Bauteilen und Einbauten Anstrichsysteme für den Innen- und Außenbereich Oberflächenvorbereitungen und Untergrundbehandlungen Korrosionsschutzanstriche für Stahlbauteile Holzschutz- und Lasuranstriche Beschichtungen mit Brandschutzanforderungen gemäß DIN-Vorgaben Die Arbeiten erfolgen nach den Planunterlagen, den Angaben des Auftraggebers (AG) sowie den geltenden technischen Vorschriften und Normen.
- Technische Vorschriften und Normen: Die Arbeiten sind in Übereinstimmung mit den gültigen gesetzlichen und technischen Vorschriften auszuführen, insbesondere:
DIN 18363 – Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen DIN 18366 – Tapezierarbeiten
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Allgemeine Vorbemerkungen zu den Malerarbeiten DIN 55634 – Anforderungen an Beschichtungsstoffe für Innenräume DIN EN 13300 – Klassifizierung von Innenwandfarben DIN 4102 – Brandschutzanforderungen DIN 18367 – Korrosionsschutzarbeiten Technische Merkblätter und Herstellerangaben VOB Teil C – Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Der Auftragnehmer (AN) hat sicherzustellen, dass sämtliche verwendeten Materialien VOC-arm, lösemittelreduziert und emissionsarm sind und den geltenden Umwelt- und Gesundheitsvorschriften entsprechen.
- Leistungsumfang und Abgrenzung: Der AN hat sämtliche zur vollständigen und fachgerechten Erstellung der Malerarbeiten erforderlichen Leistungen zu erbringen. Dazu gehören insbesondere:
Untergrundprüfung und fachgerechte Vorbehandlung (Spachtelung, Grundierung, Reinigung) Anstrich-, Beschichtungs- und Lackierarbeiten nach den vorgegebenen Qualitäten Erforderliche Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile und Flächen Beseitigung von Verschmutzungen und Abdeckarbeiten Fachgerechte Entsorgung von Farb- und Materialresten gemäß den Umweltbestimmungen Musterflächen zur Freigabe durch den AG vor großflächiger Ausführung Sämtliche notwendigen Nebenleistungen, Hilfsmaßnahmen und bauzeitlichen Sicherungen sind im Einheitspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
- Oberflächenqualitäten: Falls nicht anders in der jeweiligen Position beschrieben, gelten folgende Qualitätsstufen gemäß BFS-Merkblatt Nr. 20:
Q2 – Standardqualität: Glatter, tapezierfähiger oder streichfähiger Untergrund Q3 – Höhere Qualität: Anspruchsvolle Wandflächen mit feinerer Spachtelung und hochwertiger Beschichtung Q4 – Höchste Qualität: Sehr glatte Oberflächen für glänzende oder hochdeckende Farben Die Oberflächenqualität ist vor Arbeitsbeginn mit dem AG zu klären und durch Musterflächen nachzuweisen.
- Baustelleneinrichtung und Bauablauf: 5.1 Baustelleneinrichtung Der AN hat die gesamte Baustelleneinrichtung vorzunehmen, einschließlich:
Bereitstellung von Gerüsten, Rollgerüsten und Hebebühnen Bereitstellung und Schutz von Lagerflächen und Materialdepots Sicherung und Schutz angrenzender Bauteile vor Farbnebel, Spritzern und Verschmutzungen Abdeckung von Böden, Fenstern, Türen und fest installierten Bauteilen 5.2 Bauablauf und Koordination Die Arbeiten sind innerhalb des mit dem AG abgestimmten Terminplans durchzuführen. Die Reaktionszeit für alle Arbeiten beträgt 5 Werktage nach Abruf durch die Bauleitung. Witterungsbedingte Unterbrechungen sind im Einheitspreis zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Der AN hat für eine zeitgleiche Bearbeitung mehrerer Bauteile ausreichend Personal bereitzustellen.
-
Materialien und Farbtöne: Die Farben, Lacke und Beschichtungsstoffe müssen von zugelassenen Herstellern stammen und vor Ausführung mit dem AG abgestimmt werden. Alle Farbtöne sind gemäß RAL, NCS oder Herstellerfarbkarte zu bestimmen. Musterflächen sind für jede Farbtonauswahl anzulegen und vom AG freizugeben. Materialien müssen lichtecht, abriebfest und umweltfreundlich sein.
-
Qualitätssicherung und Dokumentation:
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05 LV Malerarbeiten Fassaden
Allgemeine Vorbemerkungen zu den Malerarbeiten 7.1 Prüfungen und Nachweise Der AN hat sicherzustellen, dass alle verwendeten Produkte zertifiziert und schadstoffarm sind. Auf Wunsch des AG sind Materialprüfzeugnisse und Herstellerfreigaben vorzulegen. Der AN ist für die Einhaltung der BFS-Merkblätter und DIN-Normen verantwortlich. 7.2 Dokumentation und Berichterstattung Der AN hat während der Bauausführung alle 14 Tage einen Baustellenbericht zu erstellen. Änderungen oder Abweichungen sind umgehend der Bauleitung mitzuteilen. Für die Abrechnung sind Aufmaßpläne im Maßstab 1:50 zu erstellen, in denen die abgerechneten Leistungen dokumentiert sind.
-
Terminplan und Fristen: Der AN hat nach Auftragserteilung innerhalb von 14 Tagen einen Detailterminplan vorzulegen. Der AG kann aus Gründen des Bauablaufs Fristen anpassen, sofern diese billigem Ermessen nach § 315 Abs. 3 BGB entsprechen. Terminüberschreitungen, die auf Verschulden des AN zurückzuführen sind, können zu Vertragsstrafen führen.
-
Sicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen: Der AN hat die Vorgaben der Baustellenverordnung (BaustellV) sowie die Bestimmungen der Berufsgenossenschaften und Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. Der Einsatz von lösemittelhaltigen und gesundheitsschädlichen Produkten ist untersagt, falls nicht ausdrücklich genehmigt. Alle Arbeitnehmer sind mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) auszustatten.
01 Titel Vorarbeiten
Vorbemerkung Leistungsbeschreibung für das Abbauen und seitliche Lagern von Fassadenelementen
Im Rahmen der durchzuführenden Arbeiten ist das fachgerechte Abbauen sowie das seitliche, sichere Lagern sämtlicher an der Fassade befestigter Gegenstände in den Einheitspreis (EP) einzurechnen. Diese Maßnahme dient der Vorbereitung nachfolgender Arbeiten an der Fassade, insbesondere Sanierungs-, Reinigungs- oder Malerarbeiten.
Zu den zu demontierenden und zwischenzulagernden Elementen gehören unter anderem:
,
| Fallrohre und Entwässerungselemente: | Sämtliche an der |
|---|---|
| Fassade angebrachten Regenfallrohre und zugehörige | |
| Halterungen sind vorsichtig zu demontieren und so zu lagern | |
| dass eine spätere Wiederverwendung ohne Beschädigung | |
| gewährleistet ist. |
| Lampen und Leuchten: | Außenleuchten jeglicher Art, |
|---|---|
| einschließlich Wand- und Deckenlampen, sind abzunehmen | |
| und unter Berücksichtigung ihrer empfindlichen Bauteile sicher | |
| zu verstauen. |
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 9
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 01 Titel Vorarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
| Fenstergitter: | Vorhandene Schutz- oder Ziergitter an Fenstern |
|---|---|
| und anderen Fassadenöffnungen sind zu lösen, zu entfernen | |
| und gesichert zu lagern. |
| Steckdosen und Elektroinstallationen: | Außensteckdosen, |
|---|---|
| Schalter sowie sonstige elektrische Komponenten sind | |
| fachgerecht zu demontieren und gemäß den geltenden | |
| Vorschriften der Elektroinstallation für die spätere | |
| Wiederanbringung zu sichern. |
Das Abbauen und Lagern muss mit größter Sorgfalt erfolgen, um Beschädigungen an den Bauteilen sowie an der Bausubstanz zu vermeiden. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der abgenommenen Elemente wird empfohlen, um eine reibungslose Wiederanbringung nach Abschluss der Arbeiten zu gewährleisten.
Die Kosten für diese Arbeiten, einschließlich aller erforderlichen Materialien und Hilfsmittel für die Demontage und Lagerung, sind im Einheitspreis einzukalkulieren.
Alle nachfolgenden Positionen sind unabhängig von der Flächengröße auszuführen, einschließlich Kleinstflächen. Die Abrechnung erfolgt in jedem Fall über den angegebenen Einzelpreis (EP), ohne gesonderte Zuschläge oder Mindestmengen.
01.1 Reinigen mit Hochdruckreiniger kalt Leistungsbeschreibung: Reinigung des Untergrundes mittels Hochdruckreiniger mit kaltem Wasser. Dabei sind sämtliche Verunreinigungen wie Schmutz, Staub sowie lose Bestandteile gründlich zu entfernen.
Leistungsumfang: Einsatz eines Hochdruckreinigers mit ausreichendem Druck zur effektiven Reinigung. Vollständiges Entfernen von Schmutz, Staub und losen Bestandteilen. Sicherstellen, dass keine Beschädigungen am Untergrund durch den Reinigungsvorgang entstehen. Sammlung des Abwassers sowie aller anfallenden Materialien. Fachgerechte Entsorgung des Abwassers und der entfernten Materialien gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und Umweltauflagen.
Besondere Hinweise: Die Arbeiten sind fachgerecht und umweltschonend auszuführen. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 10
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 01 Titel Vorarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ aller relevanten Vorschriften zur Abwasserentsorgung. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich, um spezielle Anforderungen oder Einschränkungen zu berücksichtigen.
1.176m² EP ......................... GP ............................
01.2 Algen/Pilzbefall-Desinfektion-2fach Leistungsbeschreibung: Lieferung und fachgerechtes, zweimaliges Auftragen einer fungiziden und algiziden Wirkstofflösung zur Desinfektion von algen- und/oder pilzbefallenen Untergründen.
Leistungsumfang: Bereitstellung einer geeigneten, zugelassenen fungiziden und algiziden Wirkstofflösung. Sicherstellung, dass der Untergrund vor der Anwendung vollständig trocken ist. Gleichmäßiges, zweimaliges Auftragen der Wirkstofflösung zur vollständigen Desinfektion. Einwirken lassen der Lösung ohne Nachwaschen der Fläche. Einhaltung aller relevanten Sicherheits- und Umweltvorschriften bei der Verarbeitung und Entsorgung.
Besondere Hinweise: Die Arbeiten sind gemäß den Herstellerangaben der Wirkstofflösung auszuführen. Schutzmaßnahmen für angrenzende Flächen und Vegetation sind zu treffen. Persönliche Schutzausrüstung gemäß den Sicherheitsvorschriften ist zu verwenden. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für die fachgerechte Durchführung und Dokumentation der Maßnahme.
1.165m² EP ......................... GP ............................
01.3 Ganzabdeckung mit Folie Fenster/ Türen Leistungsbeschreibung: Ganzflächige Abdeckung von Bauteilen (Fenster, Türen, Dächer usw.) mit PVC-Abdeckfolie zum Schutz vor Verschmutzung und Beschädigung während der Bauarbeiten. Fachgerechte Verklebung der Folienstöße gemäß VOB Teil C/4.2.5 DIN 18363. Nach Beendigung der Arbeiten wird die Abdeckung sorgfältig entfernt.
Leistungsumfang:
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 01 Titel Vorarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Lieferung einer geeigneten, reißfesten und UV-beständigen PVC-Abdeckfolie. Maßgenaues Zuschneiden und vollständige Abdeckung der betroffenen Bauteile (Fenster, Türen usw.). Fachgerechte Verklebung der Stoßkanten mit geeignetem, rückstandsfrei entfernbaren Klebeband gemäß VOB Teil C/4.2.5 DIN 18363. Sicherstellung einer lückenlosen Abdeckung zum Schutz vor Staub, Feuchtigkeit, Farbspritzern und mechanischen Beschädigungen. Nach Abschluss der Bauarbeiten vollständige und rückstandsfreie Entfernung der Abdeckfolie und Klebebänder. Fachgerechte Entsorgung der verwendeten Materialien gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
Besondere Hinweise: Die Arbeiten sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen, um Beschädigungen an den Bauteilen zu vermeiden. Der Auftragnehmer trägt die Verantwortung für eine fachgerechte, saubere und sichere Durchführung der Maßnahme. Falls erforderlich, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen mit dem Auftraggeber abzustimmen.
222m² EP ......................... GP ............................
01.4 Ganzabdeckung mit Abdeckflies Boden Leistungsbeschreibung: Liefern, Verlegen und fachgerechtes Verkleben einer temporären Schutzabdeckung aus Abdeckflies zum Schutz des Bodenbelags während der Bau- oder Renovierungsarbeiten.
Ausführung: Der Abdeckflies ist vollflächig auf dem Boden auszulegen. Die einzelnen Bahnen des Abdeckflies sind mit einer Überlappung von mindestens 10 cm an den Stößen fugenfrei zu verlegen. Alle Stöße sind mit einem geeigneten Klebeband (lösungsmittelfrei, rückstandsfrei entfernbar) zu verkleben, um ein Verrutschen oder Aufwellen der Abdeckung zu verhindern. Der Schutzbelag ist so zu verlegen, dass er keine Beschädigungen oder Verunreinigungen des Bodens verursacht. Nach Beendigung der Arbeiten ist die Abdeckflies rückstandsfrei zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Material: Abdeckflies mit ausreichender Strapazierfähigkeit und Reißfestigkeit. Klebeband, das eine sichere Fixierung gewährleistet, sich
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 12
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 01 Titel Vorarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ jedoch ohne Rückstände vom Untergrund entfernen lässt.
Besondere Hinweise: Vor Beginn der Arbeiten ist der Boden auf Sauberkeit und Trockenheit zu überprüfen. Die Schutzabdeckung darf keine Unebenheiten oder Stolperstellen verursachen. Bei empfindlichen Bodenbelägen sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Feuchtigkeit oder Druckstellen zu berücksichtigen.
143m² EP ......................... GP ............................
01.5 Ausblühungen abbürsten Reinigen des vorhandenen mineralischen Untergrundes von oberflächlichen Ausblühungen und anhaftenden, losen bzw. nicht tragfähigen Bestandteilen durch trockenes Abbürsten mit geeigneten Hand- bzw. Maschinenbürsten.
Anfallende gelöste Rückstände sind aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Ausführung einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Hilfsmittel.
Abrechnung: nach gereinigter Fläche.
5m² EP ......................... GP ............................
Summe Titel 01 Vorarbeiten, Netto: ...............................
02 Titel Grundierarbeiten
02.1 Untergrund grundieren saugfähigkeitsegalisierend Leistungsbeschreibung: Liefern und fachgerechtes Auftragen einer wässrigen, transparent pigmentierten Universalgrundierung auf Acrylatbasis mit Siloxanvergütung zur Verfestigung und Regulierung der Saugfähigkeit mineralischer Untergründe. Die Grundierung dient als Haftvermittler für nachfolgende Beschichtungen und sorgt für eine verbesserte Verarbeitbarkeit der Deckschichten. Sie darf keinen geschlossenen Film bilden und muss tief in den Untergrund eindringen.
Ausführung: Untergrund auf Verschmutzungen, Tragfähigkeit und
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 13
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Leistungsverzeichnis
Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 02 Titel Grundierarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Saugfähigkeit prüfen. Lose oder nicht tragfähige Bestandteile entfernen. Die Grundierung ist gleichmäßig und satt aufzutragen, sodass eine ausreichende Durchdringung des Untergrundes erfolgt, ohne eine geschlossene Filmschicht zu hinterlassen. Verarbeitung erfolgt durch Streichen, Rollen oder Spritzen, je nach Oberflächenstruktur und Saugverhalten des Untergrundes. Bei stark saugenden Untergründen kann ein zweiter Auftrag erforderlich sein, dieser darf jedoch ebenfalls keinen Film bilden. Überschüssiges Material ist innerhalb der Verarbeitungszeit zu entfernen, um eine gleichmäßige Benetzung des Untergrundes sicherzustellen. Trocknungszeit vor nachfolgenden Beschichtungen gemäß den Herstellerangaben einhalten.
Material: Wässrige, siloxanvergütete Universalgrundierung auf Acrylatbasis, transparent pigmentiert, tiefenwirksam und diffusionsoffen. Das Material muss die Haftung nachfolgender Beschichtungen verbessern, ohne die Wasserdampfdiffusionsfähigkeit des Untergrundes zu beeinträchtigen.
Besondere Hinweise: Verarbeitungstemperatur gemäß Herstellerangaben (meist nicht unter +5 °C). Spritznebel oder Materialreste auf nicht zu beschichtenden Flächen sofort entfernen. Die Grundierung darf keine glänzende oder filmbildende Oberfläche hinterlassen. Vor dem weiteren Beschichten sicherstellen, dass der Untergrund ausreichend verfestigt und gleichmäßig saugend ist.
1.087m² EP ......................... GP ............................
Summe Titel 02 Grundierarbeiten, Netto: ...............................
03 Titel Fassadenanstrich
03.1 Strukturerhaltende Siliconharzfarbe Leistungsbeschreibung: Liefern und fachgerechtes Auftragen einer echten Siliconharz-Fassadenfarbe mit erhöhter Filmkonservierung. Diese Farbe wird als Zwischen- und Schlussbeschichtung aufgebracht und bietet eine verzögernde und vorbeugende Wirkung gegen Algen- und Pilzbefall gemäß den Anforderungen der BPD-PT 7. Sie sorgt für eine langfristige Hydrophobierung
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 14
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 03 Titel Fassadenanstrich
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ des Untergrunds und schützt die Fassade vor Witterungseinflüssen, wobei die Schutzwirkung durch die zusätzliche Filmkonservierung unterstützt wird.
Ausführung: Der Untergrund muss vor dem Auftragen der Fassadenfarbe gründlich gereinigt, geprüft und von losen, nicht tragfähigen Bestandteilen wie Staub, Schmutz oder alten, abblätternden Farbschichten befreit werden. Die Siliconharz-Fassadenfarbe wird als Zwischen- und Schlussbeschichtung in mindestens zwei Schichten aufgetragen. Die Zwischen- und Schlussbeschichtung ist gleichmäßig und ohne sichtbare Streifen aufzutragen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Farbe den Untergrund gut durchdringt und eine gleichmäßige Deckung gewährleistet ist, ohne dass eine geschlossene Filmschicht entsteht. Für die optimale Wirkung ist die Trocknungszeit zwischen den Anstrichen nach den Herstellerangaben einzuhalten. Alle Fugen und Übergänge an Fenstern, Türen sowie angrenzenden Bauteilen sind mit einem geeigneten Acryldichtstoff fachgerecht abzudichten und zu verkleben. Dabei ist auf eine gleichmäßige und saubere Ausführung zu achten, um eine dauerhaft flexible und abdichtende Fugenbildung zu gewährleisten. Zusätzlich sind alle notwendigen Anarbeitungen mit Acryl an den Bauteilen vorzunehmen, um eine fachgerechte und dauerhafte Abdichtung zu sichern. Alle Übergänge und Kanten sind mit Klebeband bis zu einer Breite von 3 cm abzukleben, um eine saubere und gleichmäßige Farbauftragung zu gewährleisten.
Produkteigenschaften: Filmkonservierung: Erhöhte Schutzwirkung gegen Algen- und Pilzbefall durch eine spezielle Filmkonservierung, die die Fassade vor biologischen Beeinträchtigungen schützt. Hydrophobe Wirkung: Die Fassadenfarbe bietet eine wirksame Hydrophobierung, wodurch die Wasseraufnahme des Untergrundes reduziert wird. Hohe Widerstandsfähigkeit: Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse, Schmutz und biologischen Befall. Farbton: Weiß
Bauphysikalische Werte: sd-Wert: 0,05 m (Klasse V1 hoch, nach EN 1062-1) Durchlässigkeit: Klasse C0 durchlässig, nach EN 1062-1 Wasserdampfdurchlässigkeit (w24-Wert): 0,05 kg/(m²xh0,5) (Klasse W3 niedrig, nach EN 1062-1) Benetzungsverhalten:
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 03 Titel Fassadenanstrich
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Hydrophobe Wirkung: Die Farbe verringert die Benetzbarkeit mit Wasser, was zur Selbstreinigung und Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Verschmutzung beiträgt.
Besondere Hinweise: Die Verarbeitungstemperatur sollte gemäß den Herstellerangaben erfolgen (in der Regel nicht unter +5 °C und nicht über +30 °C). Der Untergrund muss vor dem Auftragen trocken, tragfähig und frei von Verunreinigungen sein. Bei stark verschmutzten Fassaden kann eine Vorbehandlung (z. B. Algenentferner) erforderlich sein. Überschüssiger Spritznebel oder Tropfen auf nicht zu behandelnden Flächen sind sofort zu entfernen, um unschöne Flecken oder Verunreinigungen zu vermeiden. Alle Fugen und Übergänge an Fenstern, Türen und angrenzenden Bauteilen sind mit einem geeigneten Acryldichtstoff abzudichten und zu verkleben. Es ist darauf zu achten, dass die Dichtstoffe gleichmäßig ausgeführt werden, um eine dauerhafte Abdichtung zu gewährleisten. Alle erforderlichen Klebestreifen sind anzubringen und nach der Fertigstellung ordnungsgemäß zu entfernen.
1.037m² EP ......................... GP ............................
03.2 Zulage für leichteTönung Leistungsbeschreibung: Zulage für die leichte Tönung der Fassadenfarbe. Die Farbe wird in einem hellen, transparenten Farbton angemischt, der eine dezente Akzentuierung der Fassade ermöglicht, ohne den ursprünglichen Untergrund zu überdecken.
1m² EP ......................... GP ............................
03.3 Zulage für mittlere Tönung Leistungsbeschreibung: Zulage für die mittlere Tönung der Fassadenfarbe. Die Farbe wird in einem mittleren Farbton mit ausgewogener Sättigung angemischt, der eine deutliche, aber harmonische Farbgebung bietet. Diese Tönung sorgt für eine markante, aber nicht dominante Präsenz der Fassade.
1m² EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 03 Titel Fassadenanstrich
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.4 Zulage für starke Tönung Leistungsbeschreibung: Zulage für die starke Tönung der Fassadenfarbe. Die Farbe wird in einem kräftigen, intensiven Farbton angemischt, der eine starke visuelle Präsenz und eine markante Farbwirkung auf der Fassade erzielt. Diese Tönung hebt die Fassade deutlich hervor und sorgt für eine auffällige Gestaltung.
1m² EP ......................... GP ............................
03.5 Fensterleibungen Leistungsbeschreibung: Leibungen von Öffnungen ausführen (mit Reinigung und Anstrich). Die Leibungen werden mit einer Tiefe von 10-15 cm ausgebildet und nach den gleichen Vorgaben wie in den Hauptpositionen beschrieben bearbeitet. Dies umfasst die Reinigung des Untergrunds und das Auftragen der entsprechenden Anstriche.
Ausführung:
Reinigung: Entfernen von Staub, Schmutz und losen Bestandteilen aus den Leibungen.
Vorbereitung: Überprüfung des Untergrunds auf Tragfähigkeit und eventuelle Reparaturen.
Anstrich: Auftragen der gleichen Farbe und Produkte wie in den Hauptpositionen in mindestens zwei Schichten.
Leibungstiefe: Die Tiefe der Leibungen beträgt 10-15 cm.
Produkte: Die gleichen Produkte wie in den Hauptpositionen (siehe Hauptpositionen).
218m EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 03 Titel Fassadenanstrich
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.6 Dauerelastisches Ausspritzen Fassade Dauerelastisches Ausspritzen von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit witterungs- und UV-beständigem Fugendichtstoff, einschließlich Reinigen der Fugenflanken, erforderlicher Grundierung, Hinterfüllung und Abziehen der Fugen.
350m EP ......................... GP ............................
03.7 Gussstutzen der Fallrohre Überholungsbeschichtung für Stahl/Eisen, wässrig
Vorarbeiten:
Flächenvorbereitung: Die zu beschichtenden Flächen sind zunächst trocken zu reinigen und zu schleifen. Alle tragfähigen Altbeschichtungen sind mattschleifend vorzubereiten, um eine gute Haftung für die neuen Anstriche zu gewährleisten. Nicht tragfähige Altbeschichtungen und alle Unterrostungen sind restlos zu entfernen.
Beschichtungsaufbau: Grundbeschichtung: Es wird eine lösemittelhaltige, aromatenfreie, schnelltrocknende Zinkphosphat-Grundierung auf Alkydharzbasis aufgetragen. Diese Grundierung sorgt für eine hervorragende Haftung und Korrosionsschutz.
Zwischenbeschichtung: Darauf folgt eine wässrige, füllkräftige, matte Vorlackschicht auf Alkydharzbasis, die eine gleichmäßige Basis für die Schlussbeschichtung bildet und die Oberfläche weiter verfestigt.
Schlussbeschichtung: Als finale Schicht wird ein wässriger, seidenglänzender Alkydharzlack aufgetragen, der für eine ansprechende Optik und zusätzliche Schutzwirkung sorgt.
Farbton: Der Farbton der Beschichtung wird nach Wahl des Auftraggebers (AG) festgelegt.
Größe der zu beschichtenden Fläche:
Durchmesser: DN 100 mm Höhe: Bis zu 80 cm Zusätzliche Hinweise:
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 03 Titel Fassadenanstrich
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Die Beschichtungsarbeiten sind gemäß den geltenden Normen und Vorschriften auszuführen. Alle Schichten sind gleichmäßig und ohne sichtbare Übergänge aufzutragen. Die Verarbeitungstemperatur und Trocknungszeiten sind gemäß den Herstellerangaben zu beachten.
3m EP ......................... GP ............................
03.8 Schließen der Gerüstlöcher in der Fassade Fachgerechtes Schließen der Gerüstlöcher im Zuge des Gerüstabbaus durch den Außenputzer. Putzfassade und Klinkerfassade
Langtext / Leistungsbeschreibung:
Während des laufenden Abbaus des Arbeits- und Schutzgerüstes sind sämtliche durch Gerüstverankerungen entstandenen Gerüstlöcher unmittelbar nach deren Freilegung fachgerecht durch den Außenputzer für die Außenputzarbeiten zu schließen.
Umfang und Ausführung:
Kontinuierliche Begleitung, auch Zeitversetzt durch mehrere Tage des Gerüstabbaus durch den Gerüstbauer. Kontrolle und Aufnahme aller zu verschließenden Stellen. Säuberung der Bohrlöcher von Staub, losen Bestandteilen und Verunreinigungen. Vornässen des Lochumfeldes zur Gewährleistung einer sicheren Haftung. Ausfüllen der Löcher mit geeignetem, systemgerechtem Material abgestimmt auf den vorhandenen Außenputz, in Lagen eingebracht und verdichtet. Ebenes und bündiges Abziehen der Oberfläche. Oberflächenbearbeitung im vorhandenen Strukturcharakter (z. B. Glätten, Reiben oder Filzen), sodass eine optisch unauffällige Angleichung an die Bestandsfläche erfolgt. Farb- und Oberflächenangleichung durch Beschichtung im vorhandenen Fassadensystem, sodass die Flickstellen nicht sichtbar bleiben.
Besondere Hinweise:
Die Arbeiten erfolgen unmittelbar im Zuge des Gerüstabbaus, eine zeitliche Verzögerung ist nicht zulässig. Das verwendete Material muss in Art, Struktur und Farbton dem vorhandenen Fassadensystem entsprechen. Die Ausführung hat gemäß DIN 18550, DIN EN 13914-1 sowie den Herstellerangaben des vorhandenen Putzsystems zu erfolgen.
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 03 Titel Fassadenanstrich
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Für eine mangelfreie Ausführung (optisch wie technisch) ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Abrechnung: Abrechnung nach Stückzahl, je fachgerecht verschlossenem Gerüstloch.
50St EP ......................... GP ............................
Summe Titel 03 Fassadenanstrich, Netto: ...............................
04 Titel Erneuerung Oberputz
04.1 Mineralische Armierungsschicht Leistungsbeschreibung: Liefern und Auftragen einer vollflächigen, mineralischen Armierungsschicht auf vorhandene Wärmedämmplatten gemäß den geltenden technischen Vorschriften.
Armierungsmasse vollflächig und volldeckend auf die Wärmedämmplatten auftragen. Alkalibeständiges Glasfasergewebe einbetten und planspachteln. Gewebestöße mit einer Überlappung von mindestens 10 cm ausführen.Oberfläche glatt und für nachfolgende Beschichtungen geeignet ausführen. Material:
Mineralische, diffusionsoffene Armierungsmasse gemäß den Herstellervorgaben. Alkalibeständiges Glasfasergewebe mit ausreichender Zugfestigkeit.
Besondere Hinweise: Die Ausführung erfolgt gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den Herstellervorgaben. Eventuelle Mehr- oder Minderflächen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen
90m² EP ......................... GP ............................
04.2 Diagonalarmierung an Ecken von Gebäudeöffnungen Leistungsbeschreibung: Liefern und fachgerechtes Anbringen einer Diagonalarmierung aus Glasfasergewebe an den Ecken von Gebäudeöffnungen als zusätzliche Verstärkung unter der regulären Armierung.
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 04 Titel Erneuerung Oberputz
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Material: Glasfasergewebe, Armierungspfeil 40 x 33 cm Ausführung: Einbettung der Diagonalarmierung in mineralische Armierungsmasse gemäß den technischen Vorgaben Lage: Direkt unter der normalen Armierung zur Vermeidung von Rissen und Spannungen im Bereich der Öffnungsecken Armierungsmasse: Gleichwertig zur vorhandenen Armierung
4St EP ......................... GP ............................
04.3 Zwischenbeschichtung für Mineral./ Silikonharz-, Silikatputze Zwischenbeschichtung für Siliconharz-, Silikat-, mineralische Beschichtungen
Liefern und Auftragen eines gefüllten, pigmentierten Voranstriches auf Basis Kaliwasserglas für nachfolgende mineralische und silikatische Putze und Beschichtungen.
90m² EP ......................... GP ............................
04.4 Mineralischer Oberputz Mineralischer Oberputz
Liefern, Auftragen und Strukturieren eines, vergüteten, mineralischen Oberputzes nach EN 998-1als Schlussbeschichtung.
Getönt: Mit einem farbtonegalisierenden Beschichtungsaufbau versehen, gemäß separater Position.
Struktur: Scheibenputz Korn: '3 ' mm Farbton: Nach Wahl des AG
90m² EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 04 Titel Erneuerung Oberputz
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
04.5 Kantenprofil WDVS Gewebeeckwinkel Kantenprofil für Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS), Gewebeeckwinkel, vollflächig einbetten in Armierungsmörtel, Schenkelbreite 10/23 cm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, die Vorhaltung des Gerüsts für Arbeiten anderer AN wird gesondert vergütet,
6m EP ......................... GP ............................
04.6 Anputzleiste als seitlicher Anschluss Anputzleiste für WDVS als Anschluss an Fenster, Türen etc. liefern und anbringen.
Ausbilden einer wind- und schlagregendichten Systemanschlussfuge mit Anputzleiste, bestehend aus:
- mit TPE-Schlaufe zur Aufnahme von Bewegungen
- mit integriertem Glasfasergewebe (160 g/m²)
- mit selbstklebender Schutzlasche zur Befestigung von Abdeckfolien
Schlagregendicht ≥ 600 Pa., entspricht Klasse A gemäß VPDM-Merkblatt.
Auswahlkriterien und Anwendungshinweise gemäß aktuellem Technischen Merkblatt beachten.
6m EP ......................... GP ............................
Summe Titel 04 Erneuerung Oberputz, Netto: ...............................
05 Titel Dachholz
05.1 Dachüberstand streichen Leistungsbeschreibung:
Überholungsbeschichtung deckend, seidenglänzend, wässrig
Vorbereitung des Untergrundes: Der Untergrund wird gemäß den Anforderungen des BFS Merkblatts Nr. 18 vorbereitet. Hierbei sind alle Vorarbeiten durchzuführen, die je nach Zustand und Erfordernis des Objektes notwendig sind. Zu den typischen Vorarbeiten gehören: Reinigung: Entfernen von Staub, Schmutz, losen Altanstrichen und anderen Verunreinigungen von der Oberfläche.
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 05 Titel Dachholz
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Schleifen: Mattschleifen der tragfähigen Altbeschichtung, um eine gute Haftung der neuen Beschichtung zu gewährleisten. Reparatur: Ausbessern von eventuell beschädigten Stellen (z. B. Risse oder Dellen) und das Vorbereiten der Flächen für den weiteren Anstrich. Beschichtungsaufbau:
Grundbeschichtung: Eine wässrige, seidenmatte, ventilierende Alkydharz-Grundierung wird aufgetragen, um die Haftung der folgenden Beschichtungen zu verbessern und den Untergrund zu stabilisieren.
Zwischenbeschichtung: Es folgt eine wässrige, seidenmatte Zwischenbeschichtung auf Alkydharzbasis. Diese Schicht dient der Weiterverfestigung des Untergrunds und sorgt für eine gleichmäßige Basis für die Abschlussbeschichtung.
Schlussbeschichtung: Als abschließende Schicht wird eine wässrige, seidenglänzende Alkydharzfarbe aufgebracht. Diese sorgt für die finale, optisch ansprechende Oberfläche mit hoher Widerstandsfähigkeit gegenüber Witterungseinflüssen.
Farbton: Der Farbton wird nach Wahl des Auftraggebers (AG) festgelegt.
Ort der Arbeiten: Die Arbeiten werden an der Untersicht, bestehend aus den auskragenden Dachsparren und der gehobelten Holzschalung mit Stirnbrett, ausgeführt. Alle sichtbaren Flächen in diesem Bereich werden mit den entsprechenden Beschichtungen versehen.
Abwicklung: Die Arbeiten erfolgen gemäß den spezifischen Anforderungen und bautechnischen Vorschriften des jeweiligen Objektes und der allgemeinen Ausführungsrichtlinien.
Zusätzliche Hinweise: Alle Arbeiten sind gemäß den herstellerseitigen Vorgaben und den geltenden Normen und Vorschriften auszuführen. Die Trocknungszeiten zwischen den einzelnen Schichten sind entsprechend den Herstellerangaben einzuhalten, um eine optimale Haftung und Verarbeitung zu gewährleisten. Eventuelle Reparaturen und Ausbesserungen an beschädigten Stellen müssen vor der Aufbringung der neuen Beschichtungen erfolgen.
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 23
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 05 Titel Dachholz
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
75m² EP ......................... GP ............................
Summe Titel 05 Dachholz, Netto: ...............................
06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen
06.01 Bereich Sockelausbildung
06.01.1 Grundierung im Sockelbereich Leistungsbeschreibung: Grundierung (Haftgrund) aus zementverträglichem Dispersionsspachtel Flexyl Zement CEM II B/LL
Vorbereitung des Untergrundes: Der Untergrund muss eben, trocken und sauber sein. Alle losen, nicht tragfähigen Materialien wie Staub, Schmutz, alte Farbschichten oder Fett sind vor der Anwendung der Grundierung zu entfernen. Der Untergrund sollte keine Restfeuchtigkeit aufweisen, die die Haftung der Grundierung beeinträchtigen könnte.
Mischung der Grundierung: Der Dispersionsspachtel Flexyl Zement CEM II B/LL wird im Verhältnis 1,0 : 1,0 (Gewichtsteile) mit Wasser vermischt. Zusätzlich wird ca. 10 % Wasser zugefügt, um eine fließfähige Konsistenz zu erreichen. Die Mischung sollte gründlich und gleichmäßig erfolgen, um eine homogene, gut haftende Grundierung zu gewährleisten.
Anwendung: Die gemischte Grundierung wird mit einer Bürste gleichmäßig auf den vorbereiteten Untergrund aufgetragen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Schicht gleichmäßig und vollständig deckend aufgebracht wird.
Die Trocknungszeit der Grundierung sollte eingehalten werden, um die vollständige Haftung und Stabilität der Beschichtung zu gewährleisten. Die Trocknungszeit kann je nach Umgebungstemperatur und Luftfeuchtigkeit variieren.
Zusätzliche Hinweise: Bei Verwendung von Dispersionsspachtel Flexyl Zement CEM II B/LL ist die Herstellerangabe zur Mischung und Verarbeitung zu beachten. Der Untergrund muss vor der Grundierung gründlich geprüft
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen 06.01 Bereich Sockelausbildung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ werden, um sicherzustellen, dass er geeignet ist und keine Restfeuchtigkeit die Haftung beeinträchtigt. Bei unebenem oder stark saugendem Untergrund kann eine zweite Schicht erforderlich sein, um die Haftung zu optimieren.
74m² EP ......................... GP ............................
06.01.2 Dämmung im Sockelbereich WLG032 Sockel - Hartschaum EPS 032 PW mit wasserabdichtendem Kleber liefern und verkleben. Tragfähiger Untergrund
Wärmedämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS 032 nach DIN EN 13163, Anwendungstyp PW nach DIN V 4108-10, FCKW-frei, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,032 W/m*K, schwerentflammbar nach DIN EN 13 501-1, Euroklasse E, für Perimeterdämmung bauaufsichtlich zugelassen, mit einem wasserabdichtenden Kleber, gemischt aus zementverträglichen Dispersionsspachtel und 100 Gew.% Portlandzement (1:1) kleben Die Sockeldämmung ist im Spritzwasserbereich (ca. 30 cm über Geländeoberkante) und auf die zu dämmende Fläche im Erdreich, mindestens ca. 20 cm unter der späteren Geländeoberkante auszuführen. Inkl. Liefern und Einbauen von allen Notwendigen Dichtbänderb. Inkl. aller notwendigen schneid.- und Anpassarbeiten der Dämmung
Plattendicke: cm bis 10 cm
66m² EP ......................... GP ............................
06.01.3 Sockelbereich - mineralische Armierungsmasse Leistungsbeschreibung: Liefern und fachgerechtes Auftragen einer vollflächigen mineralischen Armierungsschicht auf Wärmedämmplatten zur Herstellung eines tragfähigen Untergrunds für weitere Beschichtungen.
Armierungsmasse: Gleichmäßig und volldeckend auf die Wärmedämmplatten auftragen Armierungsgewebe: Alkalibeständiges Glasfasergewebe vollflächig in die frische Armierungsmasse eindrücken und
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen 06.01 Bereich Sockelausbildung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ planspachteln Überlappung: Gewebestöße mind. 10 cm überlappen Zusätzliche Komponenten: Lieferung und Einbau aller erforderlichen Eck- und Abschlussleisten
40m² EP ......................... GP ............................
06.01.4 Mineral. Oberputz - feine Filzstruktur Position: Mineralischer Oberputz als Schlussbeschichtung mit feiner Filzstruktur
Leistungsbeschreibung: Liefern, fachgerechtes Auftragen und gleichmäßiges Filzen eines mineralischen Oberputzes nach EN 998-1 als Schlussbeschichtung mit feiner Struktur.
Material: Mineralischer Oberputz gemäß EN 998-1 Struktur: Feine Filzstruktur durch fachgerechte Bearbeitung der frischen Putzoberfläche Verarbeitung: Gleichmäßige Auftragung und Bearbeitung für ein homogenes Oberflächenbild Zusätzlicher Beschichtungsaufbau: Mit farbtonegalisierender Beschichtung gemäß separater Position
45m² EP ......................... GP ............................
06.01.5 Zusätzlicher Feuchteschutz / Sockel Leistungsbeschreibung: Lieferung und fachgerechte Ausführung eines zusätzlichen Feuchteschutzes im Sockelbereich zur Sicherstellung der dauerhaften Beständigkeit gegen Feuchtigkeitseinwirkungen. Die Arbeiten umfassen die vollflächige Beschichtung der Putzfläche im Bereich des Sockels.
Ausführung:
Vorbereitende Arbeiten: Reinigung der Putzfläche im Sockelbereich von losen Bestandteilen, Staub, Schmutz und sonstigen haftungsmindernden Stoffen. Sicherstellung einer tragfähigen, sauberen und trockenen Oberfläche.
Auftrag des Feuchteschutzes: Bereich: Von der Unterkante der Dämmplatte bis ca. 5 cm über
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen 06.01 Bereich Sockelausbildung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ die endgültige Geländeoberkante. Verwendung eines zementverträglichen Dispersionsspachtels. Dispersionsspachtel wird im Mischungsverhältnis 1:1 mit Zement CEM I 32,5 gemischt. Verdünnung der Mischung mit ca. 10 % Wasser. Vollflächiges, gleichmäßiges Streichen der vorbereiteten Putzfläche mit der angemischten Lösung.
Nacharbeiten: Kontrolle der Beschichtung auf vollständige Abdeckung und gleichmäßige Verteilung. Nach erfolgter Anpassung des Erdreichs gegebenenfalls Ergänzung des Farbanstrichs auf der Feuchteschutzbeschichtung.
Materialien und Qualitätsanforderungen: Dispersionsspachtel mit nachgewiesener Zementverträglichkeit. Zement CEM I 32,5 nach DIN EN 197-1. Wasser in sauberer, für Bauzwecke geeigneter Qualität. Werkzeuge: Pinsel, Bürste oder geeignetes Spritzgerät für den gleichmäßigen Auftrag.
Besondere Hinweise: Die Arbeiten sind witterungsabhängig auszuführen. Temperaturen unter +5°C und starke direkte Sonneneinstrahlung während der Verarbeitung sind zu vermeiden. Der Auftrag muss in mindestens einer gleichmäßigen Schicht erfolgen, ohne Fehlstellen oder sichtbare Streifenbildung. Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Verschmutzungen angrenzender Bauteile und Oberflächen sind zu treffen.
Nach vollständiger Trocknung und vor dem Verfüllen mit Kies ist eine Endkontrolle durchzuführen von der Bauleitung.
62m² EP ......................... GP ............................
06.01.6 Verdübelung der EPS-Dämmplatten / Sockel Verdübelung der EPS-Dämmplatten:
Die EPS-Dämmplatten sind mit bauaufsichtlich zugelassenen, flächenbündig zu setzenden Thermodübel zu befestigen.Der Tellerdurchmesser der Dübel beträgt 60 mm gemäß der gültigen WDVS-Zulassung.Die Verankerung der Dämmplatten erfolgt gemäß den spezifischen Vorgaben der WDVS-Zulassung.
Wandbaustoff:
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen 06.01 Bereich Sockelausbildung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Wandbaustoff hier einfügen, z.B. Mauerwerk, Beton
Typ: Thermodübel
Länge: Dübellänge 160-220 mm
Der Dübelverbrauch ist abhängig von den Vorgaben der WDVS-Zulassung und beträgt Dübelanzahl pro m² hier einfügen, z.B. 6 Dübel pro m²] entsprechend den spezifischen Anforderungen.
Hinweis:
Die Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Verarbeitungsrichtlinien und der WDVS-Zulassung.
66m² EP ......................... GP ............................
06.01.7 Sockelanstrich Position: Zwischen- und Schlussbeschichtung mit hydrophober Siliconharz-Fassadenfarbe und erhöhter Filmkonservierung
Leistungsbeschreibung: Liefern und fachgerechtes Auftragen einer hochwertigen, echten Siliconharz-Fassadenfarbe mit hydrophoben Eigenschaften und erhöhter Filmkonservierung zur verzögerten und vorbeugenden Wirkung gegen Algen- und/oder Pilzbefall gemäß BPD-PT 7.
Aufbau: Anwendung als Zwischen- und Schlussbeschichtung Eigenschaften: sd-Wert: 0,05 m (Klasse V1 hoch, nach EN 1062-1) C0-Klasse: Durchlässig, nach EN 1062-1 w24-Wert: 0,05 kg/(m² × h°,5) (Klasse W3 niedrig, nach EN 1062-1)
Farbton: nach Angaben des AG Verarbeitung: Gemäß Herstellerangaben und gültigen technischen Vorschriften
45m² EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen 06.01 Bereich Sockelausbildung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
06.01.8 Anschlussfugen mit vollimprägniertem Dichtband Leistungsbeschreibung: Schlagregendichtes Abdichten von Anschlussfugen gemäß DIN 18542 BG1 mit langsam expandierendem Fugendichtband aus vollimprägniertem Weichschaumstoff.
Leistungsumfang: Lieferung des Fugendichtbands Vorkleben des Fugendichtbands an der Fugenflanke Presses Stoßen der angrenzenden Dämmplatten Heranführen der Armierungsschicht bis zum Fugenrand Überdeckung des Fugendichtbands mit der Schlussbeschichtung Herstellung eines sauberen Kellenschnitts
50m EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 06.01 Sockelausbildung, Netto: ...............................
06.02 Bereich Abdichtungsarbeiten
06.02.1 Untergrund reinigen Beton Position: Reinigen des Betonuntergrunds von grober Verschmutzung
Leistungsbeschreibung: Fachgerechte Reinigung des senkrechten Betonuntergrunds zur Entfernung grober Verschmutzungen und lose anhaftender Bestandteile als Vorbereitung für nachfolgende Beschichtungs- oder Sanierungsmaßnahmen.
Reinigungsmethode: Mechanische oder chemische Reinigung, angepasst an die Art der Verschmutzung Untergrund: Senkrechte Betonflächen
66m² EP ......................... GP ............................
06.02.2 Voranstrich Bitumenemulsion Position: Voranstrich mit Bitumenemulsion auf Außenwänden
Leistungsbeschreibung: Liefern und fachgerechtes Auftragen eines lösemittelfreien Voranstrichs aus Bitumenemulsion zur Vorbereitung der
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen 06.02 Bereich Abdichtungsarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Untergrundfläche für die nachfolgende Abdichtung mit Bitumenbahnen.
Untergrund: Außenwände Material: Bitumenemulsion, geeignet als Haftbrücke für Bitumenbahnen Verarbeitung: Gleichmäßiger Auftrag auf den tragfähigen, sauberen und trockenen Untergrund gemäß Herstellervorgaben
66m² EP ......................... GP ............................
06.02.3 Abdichtung Außenwand Bodenfeuchte 2-schichtig KMB Position: Abdichtung von Außenwandflächen gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser gemäß DIN 18195-4
Leistungsbeschreibung: Liefern und fachgerechtes Auftragen einer 2-schichtigen Abdichtung aus kunststoffmodifizierter Bitumen-Dickbeschichtung (KMB) gemäß DIN 18195-2 auf senkrechten Betonflächen bis zur vorgesehenen Ausführungshöhe.
Untergrund: Tragfähiger, gereinigter Beton Material: Kunststoffmodifizierte Bitumen-Dickbeschichtung (KMB) Schichtdicke: Mindesttrockenschichtdicke 3 mm Verarbeitung: Gleichmäßiges Spachteln in zwei Lagen zur vollständigen Abdichtung Zweck: Schutz gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser
66m² EP ......................... GP ............................
Summe Bereich 06.02 Abdichtungsarbeiten, Netto: ...............................
06.03 Bereich WDVS Kleinflächen
06.03.1 WDVS-Arbeiten an neuem Mauerwerksanschluss und Rohrdurchführungen WDVS-Arbeiten an neuem Mauerwerksanschluss und Rohrdurchführungen
Leistungsbeschreibung: Im Zuge der Fensterbauarbeiten wird ein Teilbereich der bestehenden Fassade in Mauerwerksbauweise geschlossen. Die neu hergestellte Fläche ist mit einem bauaufsichtlich
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen 06.03 Bereich WDVS Kleinflächen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ zugelassenen Wärmedämmverbundsystem (WDVS) auszuführen und fachgerecht an das bestehende WDVS-System anzuarbeiten. Dabei sind die Systemvorgaben des Herstellers hinsichtlich Untergrundvorbereitung, Anschlussausbildung sowie des Übergangs zwischen Alt- und Neubaubereich zwingend einzuhalten. Besondere Sorgfalt ist auf eine schlagregendichte und wärmebrückenfreie Ausführung zu legen.
Zusätzlich sind vier bereits verschlossene Wanddurchbrüche, durch die jeweils ein Lüftungsrohr geführt wird, oberflächenseitig mit dem bestehenden WDVS-System wieder herzustellen. Die Detailanschlüsse an den Rohrdurchführungen sind dauerhaft dicht, rissfrei sowie optisch angepasst auszubilden. Dies umfasst auch Arbeiten in Kleinstflächen, siehe Bilder, was mit in die Preise einzurechnen ist.
Leistungsumfang:
Vorbereitung und Grundierung der neu gemauerten Fläche
Lieferung und Montage von Dämmplatten entsprechend der Bestandsdicke, 80mm
Einbindung in das bestehende WDVS (Verzahnung / Systemübergang)
Herstellung der Armierungsschicht und des Oberputzes
WDVS-gerechte Einbindung und Abdichtung der 4 Rohrdurchführungen (inkl. Anschlussmanschetten, falls erforderlich)
Anpassung der Oberfläche an Bestand (Struktur, Farbton)
Menge:
Neu zu dämmende Fläche: ca. 7 m² (nach Aufmaß)
Rohrdurchführungen: 4 Stück, Umfang je Stk. 2,65m
Einheit:
m²
Besonderheiten:
Alle Materialien und Ausführungen müssen dem Bestands-WDVS entsprechen oder systemkompatibel sein.
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen 06.03 Bereich WDVS Kleinflächen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Die Ausführung hat in Abstimmung mit dem Fassadenhersteller und der Bauleitung zu erfolgen.
1psch GP ............................
Summe Bereich 06.03 WDVS Kleinflächen, Netto: ...............................
Summe Titel 06 WDVS - Sockel und Putzflächen, Netto: ...............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
Gesamtsumme, Brutto: ...............................
07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
07.1 Freilegen und Ausgraben des vorhandenen Sockels Freilegen des Sockels: Der vorhandene Sockel wird durch Handschachtung freigelegt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Arbeiten sorgfältig und unter Berücksichtigung der angrenzenden Baukonstruktionen durchgeführt werden. Die Erdschicht wird in kleinen, handlichen Portionen entfernt, um Beschädigungen am Sockel oder an angrenzenden Bauteilen zu vermeiden.
Ausgraben des Sockels: Das Ausgraben des vorhandenen Sockels erfolgt ebenfalls in Handarbeit. Es ist darauf zu achten, dass der Sockelbereich vollständig und gleichmäßig freigelegt wird. Das Material, das während des Ausgrabens entfernt wird, wird seitlich gelagert, um es später für den Wiedereinbau wiederverwenden zu können. Die Lagerung des Materials erfolgt ordnungsgemäß, sodass keine Verunreinigungen entstehen und der Zustand des Materials nicht beeinträchtigt wird.
Wiedereinbau des Materials:
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Nach Fertigstellung der Arbeiten am Sockel, wie z. B. Reparaturen oder Abdichtungen, wird das seitlich gelagerte Material wieder fachgerecht eingebaut. Dabei ist darauf zu achten, dass das Material sauber und ohne Beschädigungen wiederverwendet wird. Der Wiedereinbau muss so erfolgen, dass der Sockel vollständig und stabil wiederhergestellt wird.
Zusätzliche Hinweise: Alle Arbeiten sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und mit Sorgfalt durchzuführen, um Schäden an benachbarten Bauteilen zu vermeiden. Die ordnungsgemäße Lagerung des ausgebauten Materials ist sicherzustellen, um eine spätere Wiederverwendung ohne Qualitätsverlust zu gewährleisten. Der Wiedereinbau des Materials muss nach den geltenden bautechnischen Vorschriften erfolgen und eine dauerhafte Stabilität gewährleisten.
12m³ EP ......................... GP ............................
07.2 Freilegen und Ausgraben des Sockels mit Ausbau von Pflastersteinen und Unterbau
Leistungsbeschreibung:
Ausbau der Pflastersteine:
Die vorhandenen Pflastersteine werden sorgfältig per Hand oder maschinell aufgenommen. Die Steine werden gereinigt und seitlich gelagert, um eine Wiederverwendung zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Beschädigungen an den Pflastersteinen oder angrenzenden Bauteilen entstehen. Abtragen des Unterbaus (30-40 cm): Der vorhandene Unterbau wird bis zu einer Tiefe von 30-40 cm in Handarbeit oder mit geeignetem Gerät ausgebaut. Das entfernte Material wird sortiert und ordnungsgemäß gelagert, um eine spätere Wiederverwendung zu ermöglichen.
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Eine saubere Trennung der einzelnen Schichten ist sicherzustellen.
Freilegen des Sockels: Der vorhandene Sockel wird durch Handschachtung vorsichtig freigelegt.Die Arbeiten sind mit besonderer Sorgfalt und unter Berücksichtigung angrenzender Baukonstruktionen durchzuführen.Das Erdmaterial wird in kleinen, handlichen Portionen entfernt, um Schäden zu vermeiden.
Ausgraben des Sockels: Der Sockelbereich wird vollständig und gleichmäßig in Handarbeit freigelegt. Das während des Ausgrabens entfernte Material wird geordnet gelagert, um es später wiederverwenden zu können. Die Lagerung erfolgt so, dass keine Verunreinigungen oder Beeinträchtigungen des Materials auftreten.
Wiedereinbau des Materials und Wiederherstellung des Unterbaus: Nach Abschluss der Arbeiten am Sockel (z. B. Reparaturen oder Abdichtungen) wird das zuvor gelagerte Material fachgerecht wieder eingebaut. Der Unterbau wird in Lagen bis zur ursprünglichen Höhe wieder eingebracht und fachgerecht verdichtet. Die Verdichtung erfolgt gemäß den bautechnischen Vorschriften, um eine ausreichende Tragfähigkeit zu gewährleisten.
Wiedereinbau der Pflastersteine: Die zuvor ausgebauten Pflastersteine werden in gleicher Lage und Anordnung wieder verlegt. Die Verfugung erfolgt entsprechend dem bestehenden Belag. Abschließende Reinigungs- und Anpassungsarbeiten sind durchzuführen.
Zusätzliche Hinweise: Sämtliche Arbeiten sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sorgfältig auszuführen, um Schäden an angrenzenden Bauteilen zu vermeiden. Das ausgehobene Material ist ordnungsgemäß zu lagern und vor Verunreinigung zu schützen.
Der Wiedereinbau des Materials sowie die Verdichtung müssen den geltenden bautechnischen Vorschriften entsprechen, um eine dauerhafte Stabilität zu gewährleisten.
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
12m² EP ......................... GP ............................
07.3 Rückbau des Wärmedämmverbundsystems (WDVS) im Sockelbereich/ Wandflächen
Leistungsumfang:
Demontage des WDVS-Sockels: Fachgerechter Rückbau der bestehenden WDVS-Schichten (Dämmplatten, Armierungsschicht, Putzsystem) bis zur tragfähigen Untergrundkonstruktion. Besondere Sorgfalt zur Vermeidung von Beschädigungen angrenzender Bauteile. Dicke WDVS 160 -180 mm
Entsorgung des Ausbau-Materials: Trennung der ausgebauten Materialien nach geltenden Vorschriften für eine umweltgerechte Entsorgung. Abtransport und fachgerechte Entsorgung der Dämmstoffe, Putzreste und Kleber gemäß den jeweiligen Entsorgungsrichtlinien.
Oberflächenreinigung und Vorbereitung: Mechanische Reinigung der freigelegten Flächen von Kleberresten und sonstigen Anhaftungen. Beurteilung der Untergrundbeschaffenheit für nachfolgende Maßnahmen.
Besondere Anforderungen: Einhaltung der geltenden Vorschriften und technischen Regelwerke (z. B. DIN 4108, VOB/C).
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Staub- und lärmarme Ausführung der Arbeiten. Schutz angrenzender Bauteile und Flächen vor Schäden und Verschmutzungen.
Besondere Hinweise: Arbeiten sind in Abstimmung mit der Bauleitung durchzuführen. Eventuelle zusätzliche Maßnahmen zur Untergrundsanierung sind gesondert zu beauftragen.
57m² EP ......................... GP ............................
07.4 Einbau einer Noppenbahn im Sockelbereich
- Allgemeine Anforderungen:
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Bauausführung im Sockelbereich des Objekts eine Noppenbahn mit integriertem Flies und Gleitfolie zur Abdichtung und zum Schutz der baulichen Substanz zu verlegen. Die Noppenbahn muss den aktuellen technischen Anforderungen entsprechen und eine zuverlässige Abdichtung gegenüber Feuchtigkeit, mechanischer Belastung und anderen äußeren Einflüssen gewährleisten.
- Leistungsbeschreibung:
2.1 Vorbereitung der Untergrundfläche: Vor dem Einbau der Noppenbahn ist der Sockelbereich vollständig von Schmutz, losem Material, alten Belägen und sonstigen Verunreinigungen zu befreien. Unebenheiten oder andere Mängel im Untergrund sind so weit wie erforderlich zu beheben, sodass eine gleichmäßige und sichere Verlegung der Noppenbahn gewährleistet ist.
2.2 Auswahl und Lieferung der Noppenbahn: Die zu verlegende Noppenbahn muss eine geprüfte, hochwertige Qualität aufweisen und den Anforderungen an eine feuchtigkeitsbeständige, druckfeste und langlebige Abdichtung entsprechen. Sie muss mit einem integrierten Flies ausgestattet sein, das eine zusätzliche Schutzfunktion bietet und für eine langfristige Stabilität sorgt. Des Weiteren muss die Noppenbahn mit einer Gleitfolie versehen sein, die einen sicheren Schutz gegen mechanische Belastungen sowie eine einfache Handhabung während der Verlegung ermöglicht. Die Noppenbahn muss für die Verwendung im Sockelbereich geeignet und beständig gegen Witterungseinflüsse und chemische Belastungen sein.
2.3 Verlegung der Noppenbahn: Die Noppenbahn mit Flies und Gleitfolie ist gemäß den Herstellervorgaben und den
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05 LV Malerarbeiten Fassaden 07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ anerkannten Regeln der Technik im Sockelbereich zu verlegen. Dabei sind die Noppenbahnen passgenau und ohne Lücken oder Überlappungen anzubringen. Die Überlappung der Bahnen an den Verbindungsstellen muss mindestens 10 cm betragen, um eine wasserdichte Abdichtung zu gewährleisten. Die Noppenstruktur der Bahn muss nach außen zeigen, um eine optimale Entwässerung und den Schutz vor Feuchtigkeit zu ermöglichen. Das Flies der Noppenbahn darf nicht beschädigt werden und muss in seiner vollen Funktionstüchtigkeit verbleiben.
2.4 Anschluss an Bauteile: An den Übergängen zu angrenzenden Bauteilen, wie zum Beispiel Fundamenten, Wandanschlüssen oder Fensterbänken, sind die Noppenbahnen fachgerecht abzudichten, sodass keine Feuchtigkeit eindringen kann. Eventuelle Übergänge sind mit einem geeigneten Dichtstoff oder einer speziellen Dichtbandlösung zu versehen. Auch an diesen Stellen ist darauf zu achten, dass das Flies der Noppenbahn korrekt positioniert und keine Beschädigungen an der Gleitfolie auftreten.
2.5 Schutz der Noppenbahn: Nach der Verlegung ist die Noppenbahn vor mechanischen Beschädigungen zu schützen. Insbesondere bei nachfolgenden Bauarbeiten ist darauf zu achten, dass die Noppenbahn nicht durch Werkzeuge oder Baumaterialien beschädigt wird. Sollte die Noppenbahn an einer Stelle beschädigt werden, ist diese sofort zu reparieren. Die Gleitfolie muss ebenfalls vor Rissen oder Abrieb geschützt werden, um ihre Funktionalität zu gewährleisten.
- Qualitätssicherung und Abnahme:
Der Auftragnehmer hat die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten regelmäßig zu überprüfen und die Noppenbahn nach der Verlegung auf Mängelfreiheit und Dichtigkeit zu kontrollieren.
- Materialien und Zubehör:
Die verwendeten Materialien müssen die Anforderungen gemäß den einschlägigen Normen und Vorschriften erfüllen. Insbesondere sind nur Noppenbahnen mit Flies und Gleitfolie zu verwenden, die vom Hersteller für den Einsatz im Sockelbereich zugelassen sind. Die Auswahl der Dichtstoffe und Dichtbänder für Übergänge und Anschlüsse erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung.
57m² EP ......................... GP ............................
Übertrag: ................................
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
07.5 Stahltreppe 3 Stufen
| Position: | Rückbau und Wiederanbau einer Stahltreppe |
|---|---|
| Leistungsbeschreibung: | |
| Rückbau der Stahltreppe: |
Die vorhandene Stahltreppe ist fachgerecht, sorgfältig und ohne Beschädigungen von der Fassade zu lösen. Dabei sind alle Verbindungselemente wie Schrauben, Dübel, Anker oder Schweißnähte ordnungsgemäß zu demontieren. Die Stahltreppe ist mit geeigneten Hebe- oder Transportmitteln sicher zu entfernen, um Schäden an der Treppe sowie an angrenzenden Bauteilen zu vermeiden. Alle demontierten Bauteile, einschließlich Befestigungsmaterialien, sind systematisch zu erfassen und sicher zu lagern.
Seitliche Lagerung der Stahltreppe: Die Treppe wird an einem geeigneten, witterungsgeschützten und stabilen Lagerplatz abgelegt. (Nach Angaben Bauleitung) Die Lagerung erfolgt so, dass keine Verformungen, Beschädigungen oder Korrosion an den Stahlbauteilen entstehen. Alle losen Verbindungselemente sind separat zu kennzeichnen und sicher aufzubewahren, um eine problemlose Wiederverwendung zu gewährleisten.
Vorbereitung für den Wiedereinbau: Nach Abschluss der notwendigen Arbeiten an der Fassade oder anderen angrenzenden Bauteilen erfolgt die Vorbereitung für die Wiederanbringung der Treppe. Die Stahltreppe wird auf Beschädigungen überprüft und bei Bedarf gereinigt oder nachbearbeitet. Falls erforderlich, sind Korrosionsschutzmaßnahmen durchzuführen (z. B. Nachbeschichtung beschädigter Stellen). Die Befestigungspunkte an der Fassade werden auf ihre Tragfähigkeit geprüft und ggf. instand gesetzt.
Wiedereinbau der Stahltreppe: Die Treppe wird gemäß den ursprünglichen Befestigungspunkten fachgerecht montiert. Alle Befestigungselemente werden ordnungsgemäß eingesetzt oder bei Bedarf durch gleichwertige neue Elemente ersetzt. Die Ausrichtung der Treppe erfolgt exakt gemäß den bautechnischen Vorgaben, sodass ein sicherer Zugang gewährleistet ist. Nach der Montage werden alle Verbindungen auf ihre Festigkeit überprüft. Falls erforderlich, erfolgt eine abschließende Oberflächenbehandlung zum Schutz vor Korrosion und zur optischen Angleichung.
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Abschlussarbeiten und Funktionsprüfung: Nach der Montage wird die Treppe einer abschließenden Prüfung unterzogen, um die Stabilität und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Alle Schrauben- und Schweißverbindungen werden auf festen Sitz und Tragfähigkeit kontrolliert. Die Montagebereiche an der Fassade oder angrenzenden Bauteilen werden auf mögliche Beschädigungen überprüft und bei Bedarf nachgebessert.
Zusätzliche Hinweise: Die Arbeiten sind mit größter Sorgfalt und unter Einhaltung der geltenden bautechnischen und sicherheitstechnischen Vorschriften auszuführen. Besondere Rücksicht ist auf angrenzende Bauteile sowie auf vorhandene Schutzanstriche oder Korrosionsschutzmaßnahmen zu nehmen. Falls während der Arbeiten Schäden oder Mängel an der Treppe festgestellt werden, ist dies dem Auftraggeber umgehend zu melden. Die ordnungsgemäße Montage der Treppe muss gemäß den statischen Anforderungen erfolgen, um eine dauerhafte und sichere Nutzung zu gewährleisten.
1psch GP ............................
07.6 Reinigung der Außentreppe mittels Hochdruckreiniger Leistungsumfang: Im Rahmen dieser Position ist die gründliche Reinigung der Außentreppe mittels Hochdruckreiniger durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist die Entfernung von Verschmutzungen,
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Ablagerungen, Moos, Algen, Flechten sowie sonstigen Verunreinigungen, die die Optik und Sicherheit der Treppenanlage beeinträchtigen könnten.
Leistungsdetails:
Vorbereitung der Reinigungsarbeiten:
Absicherung des Arbeitsbereichs gemäß den geltenden Sicherheitsvorschriften. Schutz angrenzender Bauteile, Fassaden, Geländer und angrenzender Flächen vor Wassereintritt und Beschädigungen. Kontrolle des Abwassersystems zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerung während der Reinigung.
Durchführung der Reinigung: Reinigung der gesamten Treppenanlage, einschließlich Trittstufen, Setzstufen, Podeste, Untersichten und seitlicher Wangen, mit einem professionellen Hochdruckreiniger. Anpassung des Wasserdrucks an das vorhandene Material, um Schäden an der Treppenoberfläche zu vermeiden. Falls erforderlich, Einsatz von biologisch abbaubaren Reinigungsmitteln zur Unterstützung der Reinigung. Entfernung von hartnäckigen Verschmutzungen durch gezielte Nachbearbeitung.
Nachbereitung und Kontrolle: Spülen der gereinigten Flächen zur Entfernung gelöster Partikel. Überprüfung der Treppe auf mögliche Beschädigungen oder Fehlstellen nach der Reinigung. Entsorgung von anfallendem Schmutz und Ablagerungen gemäß den geltenden Umwelt- und Entsorgungsvorschriften.
Besondere Hinweise: Die Reinigung erfolgt unter Berücksichtigung der Materialbeschaffenheit der Treppenanlage (z. B. Beton, Naturstein, Klinker, Metall oder Holz), um Schäden durch unsachgemäßen Einsatz des Hochdruckreinigers zu vermeiden. Die Kosten für Arbeitszeit, Geräte, Wasser, eventuell benötigte Reinigungsmittel sowie Schutzmaßnahmen sind in den Einheitspreis einzurechnen.
Anzahl der Stufen 19 St.
Bodeste in der Zahl 2 St.
Maße der Podeste: Podest 1 / 1,65 x 1,60 m
Podest 2 / 1,86 x 2,00 + 1,60 x 1,60 m
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
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A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 41
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
1psch GP ............................
Summe Titel 07 Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges, Netto: ...............................
08 Titel Stundenlohnarbeiten/ Dokumentation
Vorhaltung und Betrieb von Geräten und Maschinen, die Vorhaltung und Betrieb von Geräten und Maschinen, die zur Ausführung der Stundenlohnarbeiten notwendig sind, werden nur dann gesondert verrechnet, wenn diese nicht üblicherweise zum Leistungsbild gehören. Mit der Angebotsunterschrift erklärt der Auftragnehrner gleichzeitig, dass die Verrechnungssätze für Stundenohnarbeiten unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurden und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gelten. In den Verrechnungssätzen der Stundenlohnarbeiten sind außer den Lohn- und Gehaltskosten, Gemeinkosten-, anteile der Sozialkassenbeiträge, vermögenswirk- same Leistungen, sowie sämtliche Lohn- und Gehalts- nebenkosten und Zuschläge enthalten. Fahrten und Fahrtkosten werden nicht vergütet, Fahrzeiten werden nicht angerechnet.
Übertrag: ................................
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 08 Titel Stundenlohnarbeiten/ Dokumentation
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Hinweis Stundenlohnarbeiten Position: Stundenlohnarbeiten – Anzeige, Ausführung und Abrechnung
-
Leistungsbeschreibung: Diese Position betrifft sämtliche Stundenlohnarbeiten, die während der Bauausführung anfallen können und nach vorheriger Zustimmung durch die Bauleitung oder den Auftraggeber (AG) ausgeführt werden müssen. Alle eventuell anfallenden Stundenlohnarbeiten sind im Voraus anzumelden und dürfen nur nach expliziter Genehmigung durch die Bauleitung oder den AG durchgeführt werden.
-
Umfassende Leistungen:
a) Anmeldung der Stundenlohnarbeiten: Vor Beginn jeder Stundenlohnarbeit, die nicht bereits im Leistungsverzeichnis (LV) oder in den Pauschalpreisen enthalten ist, ist die betreffende Arbeit der Bauleitung anzuzeigen. Diese Anzeige kann auch telefonisch erfolgen, muss jedoch vor Beginn der Arbeiten durch die Bauleitung oder den AG bestätigt werden. Bei Änderungen im Arbeitsumfang oder bei unvorhergesehenen Aufgaben muss die Zustimmung zur Ausführung der Arbeiten im Vorfeld eingeholt werden. Stundenlohnarbeiten, die ohne die Zustimmung der Bauleitung oder des AG ausgeführt werden, können nicht vergütet werden.
b) Ausführung der Arbeiten: Stundenlohnarbeiten dürfen ausschließlich nach der Genehmigung durch die Bauleitung oder den AG ausgeführt werden. Alle durchgeführten Arbeiten sind detailliert zu dokumentieren, wobei für jede geleistete Arbeitsstunde ein genauer Nachweis zu führen ist. Der Verrechnungssatz für alle Stundenlohnarbeiten entspricht dem Satz des Facharbeiters, es sei denn, eine andere Vereinbarung wurde getroffen.
c) Nachweis und Abrechnung: Nach der Ausführung der Stundenlohnarbeiten müssen die durchgeführten Arbeitsstunden binnen 6 Werktage von der Bauleitung oder dem AG bescheinigt werden. Die Bescheinigung erfolgt in Form eines Stundennachweises, der die geleisteten Stunden und die erbrachten Leistungen detailliert auflistet. Alle Stundennachweise sind innerhalb von einer Woche nach der Ausführung der Arbeiten an die Bauleitung zu übermitteln. Wichtig: Später vorgelegte Rapportzettel oder
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 08 Titel Stundenlohnarbeiten/ Dokumentation
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Stundennachweise, die nach Ablauf der Frist von einer Woche eingereicht werden, werden nicht anerkannt und können nicht abgerechnet werden.
d) Abrechnung von Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteuren: Auch für die Leistungen von Meistern, Vorarbeitern und Kundendienstmonteuren erfolgt die Abrechnung mit dem Stundensatz des Facharbeiters, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
e) Abrechnung von Leistungen aus dem LV: Arbeiten, die bereits im Leistungsverzeichnis (LV) oder den Pauschalpreisen des Projekts enthalten sind, werden nicht über Stundenlohn abgerechnet. Für diese Leistungen erfolgt die Abrechnung gemäß den im LV definierten Pauschalpreisen oder Einheitspreisen (EP). Nur Tätigkeiten, die explizit als Stundenlohnarbeiten vereinbart wurden oder außerhalb des im LV vorgesehenen Arbeitsumfangs anfallen, werden mit dem Stundenlohn abgerechnet.
-
Besondere Anforderungen: Die Stundenlohnarbeiten müssen gemäß den spezifischen Anforderungen des Bauprojekts und in Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheits- und Bauvorschriften ausgeführt werden. Alle Arbeiten sind fachgerecht und in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
-
Abrechnungseinheit: Abgerechnet wird pro geleistete Arbeitsstunde, basierend auf dem vereinbarten Stundenlohn. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder nach Abschluss der jeweiligen Stundenlohnarbeiten und basiert auf den von der Bauleitung oder dem AG bescheinigten Stundennachweisen.
-
Zusätzliche Bemerkungen: Jegliche Änderungen im Leistungsumfang, die Stundenlohnarbeiten erforderlich machen, sind vorher mit der Bauleitung oder dem AG abzustimmen. Nachträgliche Änderungen oder zusätzliche Arbeiten müssen dokumentiert werden und sind durch die Bauleitung oder den AG zu bestätigen, bevor sie durchgeführt werden.
Übertrag: ................................
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 08 Titel Stundenlohnarbeiten/ Dokumentation
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
08.1 Facharbeiter/-in, sämtliche Kosten u. Zuschläge
-
Leistungsbeschreibung: Diese Position umfasst die Ausführung sämtlicher Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-innen, welche auf der Baustelle für verschiedene Aufgaben und Tätigkeiten gemäß den spezifischen Anforderungen des Projekts eingesetzt werden. Der vereinbarte Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Kosten, die mit der Arbeitsleistung verbunden sind, einschließlich Lohn- und Gehaltskosten sowie aller Nebenkosten und Zuschläge. Der Verrechnungssatz ist als Gesamtbetrag pro Arbeitsstunde zu verstehen.
-
Umfassende Leistungen:
a) Verrechnungssatz:
Der angegebene Verrechnungssatz umfasst alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung der Facharbeiter/-in anfallen. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich: Lohn- und Gehaltskosten: Das Grundgehalt des Facharbeiters bzw. der Facharbeiterin, das auf der Baustelle vereinbarte Stundenhonorar. Lohn- und Gehaltsnebenkosten: Alle gesetzlichen und vertraglichen Abgaben wie Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung), Beiträge zur Unfallversicherung sowie sonstige Sozialabgaben. Zuschläge: Alle tariflichen und gesetzlichen Zuschläge wie Überstunden-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, sowie Sondervergütungen für besondere Arbeitsbedingungen. Lohngebundene und lohnabhängige Kosten: Hierzu zählen sämtliche Zusatzkosten, die durch die Beschäftigung der Arbeitskraft entstehen und an die Lohnhöhe gekoppelt sind, wie z. B. Kosten für Berufsbekleidung, Werkzeuge, Schutzkleidung sowie ggf. Transportkosten. Sonstige Sozialkosten: Beiträge für betriebliche Altersvorsorge, Zusatzleistungen, Unfallversicherung und andere spezifische Sozialleistungen, die dem Arbeitnehmer zugutekommen. Gemeinkosten: Alle indirekten Kosten, die für die Bereitstellung der Arbeitskraft erforderlich sind, wie etwa Verwaltungskosten, Aus- und Weiterbildungskosten, Bürokosten, Kosten für Kommunikation (Telefon, E-Mail), etc. Wagnis und Gewinn: Ein Prozentsatz des Verrechnungssatzes, der zur Deckung des unternehmerischen Risikos, der allgemeinen Geschäftskosten und des Gewinns dient.
b) Ausführung der Arbeiten: Die Facharbeiter/-innen führen alle im LV genannten Arbeiten
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[Seite 46]
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Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 08 Titel Stundenlohnarbeiten/ Dokumentation
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ unter Einhaltung der geltenden Vorschriften, Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen aus. Alle notwendigen Tätigkeiten, die mit der Erfüllung des Auftrags zusammenhängen, werden durch Facharbeiter/-innen erledigt, deren Qualifikationen und Tätigkeitsfelder entsprechend den geforderten Standards und Ausbildungen definiert sind.
c) Erfassung der Arbeitszeiten: Die Arbeitszeit der Facharbeiter/-innen wird in Stunden erfasst und dokumentiert, wobei Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie etwaige Pausen aufgezeichnet werden. Eine genaue Abrechnung der Arbeitsstunden erfolgt gemäß der tatsächlichen Arbeitszeit auf der Baustelle, die regelmäßig und nachweisbar dokumentiert wird.
d) Sonderregelungen: Für besondere Aufgaben oder Anforderungen, die während der Ausführung der Arbeiten entstehen (z. B. zusätzliche Arbeiten aufgrund unvorhergesehener Gegebenheiten), wird der Stundenlohn nach vorheriger Abstimmung angepasst und vergütet. Bei Einsatz außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, an Wochenenden oder Feiertagen, sind entsprechend der geltenden Tarifvereinbarungen und der Bauvorschriften zusätzliche Zuschläge zu zahlen.
-
Besondere Anforderungen: Facharbeiter/-innen müssen die erforderliche Qualifikation und Erfahrung besitzen, die für die spezifischen Aufgaben auf der Baustelle notwendig sind. Dies kann je nach Art der Tätigkeit beispielsweise eine Ausbildung im Handwerk, eine spezielle Zertifizierung oder langjährige Berufserfahrung beinhalten. Alle durch die Facharbeiter/-innen ausgeführten Tätigkeiten müssen den geltenden Sicherheitsvorschriften und den Baustellenrichtlinien entsprechen.
-
Abrechnungseinheit: Der Verrechnungssatz gilt für eine Arbeitsstunde pro Facharbeiter/in. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder nach Abschluss der vereinbarten Tätigkeiten und auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es erfolgt eine separate Abrechnung für jede Facharbeiter/in, die auf der Baustelle tätig ist, entsprechend den geleisteten Arbeitsstunden.
-
Zusätzliche Bemerkungen: Der Verrechnungssatz für Stundenlohnarbeiten beinhaltet sämtliche Aufwendungen, die für den Betrieb und die Durchführung der Arbeiten erforderlich sind. Zusätzliche Kosten für spezielle Anforderungen oder Änderungen an der Planung werden separat nach Vereinbarung berechnet.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 14.09.2026 - Seite 46
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Leistungsverzeichnis
Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 08 Titel Stundenlohnarbeiten/ Dokumentation
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Die Stundenlohnarbeiten müssen nach den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Mindestlohngesetz, Arbeitszeitgesetz) durchgeführt werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten sowie die Einhaltung der vereinbarten Verrechnungssätze zu überprüfen.
70Std EP ......................... GP ............................
08.2 Helfer-/in, sämtliche Kosten u. Zuschläge Wie Position 08.1 (Seite 45) jedoch: Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in
5Std EP ......................... GP ............................
Dokumentation Dokumentation
08.3 Revisionsunterlagen Position: Lieferung sämtlicher notwendiger Revisionsunterlagen
-
Leistungsbeschreibung: Diese Position umfasst die Erstellung, Zusammenstellung und Übermittlung aller erforderlichen Revisionsunterlagen für das Bauvorhaben. Die Revisionsunterlagen müssen alle Änderungen und Anpassungen, die während der Bauausführung an den ursprünglichen Plänen und Dokumenten vorgenommen wurden, korrekt widerspiegeln.
-
Umfassende Leistungen:
a) Erstellung der Revisionsunterlagen: Alle Änderungen, Abweichungen und Anpassungen an den Originalplänen und -dokumenten während der Bauausführung sind detailliert in den Revisionsunterlagen zu vermerken. Die Revisionsunterlagen müssen die aktuellsten und finalen Ausführungspläne, Berechnungen, technische Änderungen und Prüfberichte enthalten. b) Zusammenstellung der Revisionsunterlagen:
Vollständige Sammlung aller erforderlichen Dokumente, Zeichnungen, Prüfprotokolle und sonstiger relevanter
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Leistungsverzeichnis
Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden 08 Titel Stundenlohnarbeiten/ Dokumentation
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Unterlagen. Alle Dokumente müssen klar strukturiert und in einem übersichtlichen Format abgelegt werden.
c) Übermittlung der Revisionsunterlagen: Die Revisionsunterlagen sind per E-Mail an die Bauleitung vor der Abnahme des Bauvorhabens zu übermitteln. Alle Unterlagen müssen in elektronischer Form (PDF, CAD-Dateien o. ä.) übermittelt werden. Die Übermittlung hat vollständig und termingerecht zu erfolgen.
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Besondere Anforderungen: Die Revisionsunterlagen müssen den gesetzlichen Anforderungen und den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass alle relevanten Änderungen und Anpassungen während der Bauphase erfasst und dokumentiert werden.
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Abrechnungseinheit: Einheitspreis für die Lieferung und Übermittlung der vollständigen Revisionsunterlagen. Separate Vergütung ist nicht erforderlich, sofern keine Sonderanforderungen oder Zusatzleistungen anfallen.
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Zusätzliche Bemerkungen: Die Bauleitung hat das Recht, die Revisionsunterlagen vor der Abnahme zu prüfen und Rückmeldungen zu geben. Bei Unvollständigkeit oder Fehlern in den Revisionsunterlagen sind diese bis zur Abnahme nachzubessern.
1psch GP ............................
Summe Titel 08 Stundenlohnarbeiten/ Dokumentation, Netto: ...............................
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LV-Zusammenfassung
Bürgerzentrum Ahrweiler (16080)
05 LV Malerarbeiten Fassaden
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 Titel Vorarbeiten 9 ..............................
02 Titel Grundierarbeiten 13 ..............................
03 Titel Fassadenanstrich 14 ..............................
04 Titel Erneuerung Oberputz 20 ..............................
05 Titel Dachholz 22 ..............................
06 Titel WDVS - Sockel und Putzflächen 24 ..............................
06.01 Bereich Sockelausbildung 24 ..............................
06.02 Bereich Abdichtungsarbeiten 29 ..............................
06.03 Bereich WDVS Kleinflächen 30 ..............................
07 Titel Erdarbeiten / Sockel / Sonstiges 32 ..............................
08 Titel Stundenlohnarbeiten/ Dokumentation 42 ..............................
Summe LV 05 Malerarbeiten Fassaden
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift
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