Fahrschulausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen A und B für Bundeswehrpersonal

Status
Vergeben
Angebotsfrist
12.12.2023, 08:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
23.11.2023
CPV-Codes
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  • Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (80400000)
  • Ausbildung in Fahrschulen (80411000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
711836-2023
Verfahrensnummer
50ce3dbf-a919-4ee4-8744-91a546297662

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Sitz in Bonn beschafft die Ausbildung von Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern der Bundeswehr für die Fahrerlaubnisklassen A und B. Die Leistung ist in vier Lose aufgeteilt und umfasst die Kraftfahrgrundausbildung; die anschließende Prüfung erfolgt durch die Prüforganisation der Bundeswehr. Die Leistungen sind den Regionen mit den NUTS-Codes DE234, DEA22 und DEA45 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 12. Dezember 2023 um 7:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

6002525813-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDL

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/B

    Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.

    Frist: 12.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/B

    Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.

    Frist: 12.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/B

    Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.

    Frist: 12.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Leistungsfremdvergabe Erwerb Klasse A/B

    Im Rahmen der Kraftfahrgrundausbildung (KfGA) werden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer der Bundeswehr (KfBw) ausgebildet und durch die Prüforganisation der Bundeswehr (Bw) gemäß der Prüfungsrichtlinie der Bw geprüft. Dadurch wird die sach- und zeitgerechte Verfügbarkeit von KfBw mit der Dienstfahrerlaubnis (DFE) der Klasse A und der Klasse B sichergestellt. Dabei entspricht die Definition der DFE Klasse A und der Klasse B der Definition der allgemeinen Fahrerlaubnisklasse A bzw. B gemäß § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Ziel der KfGA ist die Ausbildung von KfBw mit der Befähigung zum verkehrsgerechten und sicheren Führen von Dienstfahrzeugen (DFzg) der DFE A bzw. B sowie die Erziehung zur bzw. zum verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmerin und Verkehrsteilnehmer. Die in der KfGA A bzw. B erreichte Befähigung beeinflusst den Inhalt und Umfang der weiterführenden Kraftfahrfort- (KfFB) und -weiterbildung (KfWB), für die in der Regel keine hochqualifizierte Fahrlehrerinnen der Bw bzw. Fahrlehrer der Bw als Ausbilder/-in zur Verfügung stehen. Die KfGA B bildet zudem den Ausgangspunkt für eine Erweiterung der DFE in der KfGA. Durch den Auftragnehmer (AN) sollen in diesem Rahmen die Ausbildungsthemen gemäß Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) zur Erlangung der Prüfungsreife vermittelt und zusätzlich anteilig organisatorische Aufgaben wahrgenommen werden. Der Leistungszeitraum beginnt am 01. Juli 2024 und umfasst 6 Jahre.

    Frist: 12.12.2023, 01:00 (Europe/Berlin)

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1 Eintrag
  1. 12.04.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 218664-2024

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