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Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Forderungen des AG LVB zur Baudokumentation
(Anlage zur Baubeschreibung)
Die durch den Auftragnehmer zu liefernde Baudokumentation für den Auftraggeber LVB umfasst mindestens folgende Teile, sofern für die Baumaßnahme zutreffend.
Zu übergeben sind:
| Nachweise | Zeitpunkt der Übergabe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. Eignungs- und Gütenachweise, sowie sonstige Zulassungsbescheinigungen von einzubauenden Stoffen und Bauteilen | Spätestens 14 Tage vor Ausführung der betreffenden Arbeiten | ||||
| 2. Lieferscheine 3. Wiegescheine | Bei Anlieferung an der Verwendungsstelle | ||||
| 4. Entsorgungs-/Verwertungsnachweise als Teil des Aufmaßes | Spätestens mit den zugehörigen Rechnungen | ||||
| 5. Bauleitererklärung über die projektgemäße Ausführung der Bauleistung bzw. Bekanntgabe der einzelnen Abweichungen bei Realisierung mit Begründung 6. Nachweis der Einhaltung der geforderten Spurweite für Gleise und Gleisanlagen; 7. Nachweis der Einhaltung der geforderten gegenseitigen Höhenlage der eingebauten Schienen; 8. Nachweis der Einhaltung des geforderten Gleisabstandes; 9. Nachweis der Einhaltung des geforderten Abstandes zu festen Einbauten; 10. bei Durchführung von zweiten Stopfgängen an Querschwellengleisen sind die Nachweise für den ersten und zweiten Stopfgang getrennt vorzulegen; 11. Errichtererklärungen bzw. Nachweisprotokolle für elektrotechnische Anlagen | Zur Gebrauchsabnahme / Verkehrsfreigabe von Gleisbaumaßnahmen | ||||
| 12. Ergebnisse der Eigenüberwachungsprüfungen des Auftragnehmers einschl. dem durch einen zugelassenen Fremdprüfer freigegebenen Prüfplan 13. Bestätigung des Unternehmens "Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH" über deren Überprüfung ihrer Kanalisationsschächte auf Sauberkeit (z.B. keine Schuttablagerungen) 14. Spülprotokolle der erneuerten oder neu eingebauten Entwässerungsanlagen (Abläufe, Rohrleitungen), 15. Bodenverdichtungsnachweise für die Verfüllung von erfolgten Aufgrabungen 16. Bei etwaigen Änderungen an fremden baulichen Anlagen im Rahmen der beauftragten Leistung: Zustimmung des jeweiligen Rechtsträgers zur Änderung 17. Befreiungen des Auftraggebers von Verbindlichkeiten gegenüber Dritten für die Schäden, die der Bauauftragnehmer bei einer Inanspruchnahme nach den Absätzen 2, 3 oder 4 des § 10 VOB/B zu tragen hat (Freistellungsbescheinigung) 18. Lieferscheine und Wiegescheine (nur zur Endabnahme zu liefern, sofern dem AG nicht bereits bei Anlieferung an der Verwendungsstelle übergeben) | Zur Endabnahme |
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Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
| Nachweise | Zeitpunkt der Übergabe | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 19. Entsorgungs-/Verwertungs- bzw. Verwendungsnachweise aller ausgebauten Stoffe und Bauteile einschließlich Abfallregister nach Muster des AG 20. Prüfatteste, Abnahmebescheinigungen etc. von staatlichen oder hierfür bestimmten Stellen für die Anlagen, die einer Abnahme bedürfen 21. Bedienungs-, Wartungs- und Pflegeanleitungen 22. Herstellergarantien, sofern sie die vertraglich vereinbarte Mängelanspruchsfrist überschreiten 23. Dokumentation Beweissicherung 24. Fotodokumentation über die Bauausführung |
Die Unterlagen der Baudokumentation sind an den Auftraggeber wie folgt zu übergeben:
• Digital (1-fach) – Art der Übergabe (USB-Stick, digitale Austauschplattform o.a.) gem. gesonderte Abstimmung mit dem AG
• grundsätzlich alle Unterlagen im pdf-Format mit entsprechender, eindeutiger Beschriftung im Dokument und im Dateinamen
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