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Baubeschreibung Unterlage: 16_2_01_0_6_1 i-18d, Dieskaustraße BA2027
Stadt Leipzig
Mobilitäts- und Tiefbauamt
Leipziger Verkehrsbetriebe
Leipziger Wasserwerke
Netz Leipzig
Umgestaltung Dieskaustraße
im Abschnitt zwischen
Brückenstraße und Antonienstraße
Bauabschnitt 2027
Abschnitt Anton-Zickmantel-Straße bis nördlich
der Querung DB AG
Fahrleitungsanlagen
Baubeschreibung
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- Inhaltsverzeichnis –
1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung .............................................................. 4 1.1 Auszuführende Bauleistungen ........................................................................................ 4 1.1.1 Art und Umfang ................................................................................................................. 4 1.1.1.1 Gründung ....................................................................................................................... 5 1.1.1.2 Maste ............................................................................................................................. 6 1.1.1.3 Wandbefestigungen ........................................................................................................ 7 1.1.1.4 Quertrageinrichtungen .................................................................................................... 7 1.1.1.5 Fahrleitung ..................................................................................................................... 7 1.1.1.6 Berührungsschutz ........................................................................................................... 8 1.1.1.7 Speisung, Trennung, Erdung .......................................................................................... 8 1.1.1.8 Demontage ..................................................................................................................... 8 1.1.1.9 Regulierungs- und Wartungsarbeiten ............................................................................. 8 1.1.1.10 Kombination Fahrleitung – Öffentliche Beleuchtung und LSA ....................................... 9 1.1.2 Verkehrs- und Baustellensicherung ................................................................................... 9 1.1.3 Kampfmittelräumung ......................................................................................................... 9 1.1.4 Auftraggeberaufgaben nach Baustellenordnung ................................................................ 9 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ............................................................................................... 10 1.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten Dritter: ........................................................................... 10 2 Angaben zur Baustelle ................................................................... 10 2.1 Lage der Baustelle ........................................................................................................ 10 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege .......................................................................... 12 2.3 Zugänge, Zufahrten zur Baustelle ................................................................................. 12 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ......................................... 13 2.5 Lager- und Arbeitsplätze ............................................................................................... 13 2.6 Gewässer ...................................................................................................................... 14 2.7 Baugrundverhältnisse ................................................................................................... 14 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .................................................................... 16 2.9 Schutzbereiche und -objekte ......................................................................................... 16 2.10 Anlagen im Baubereich ................................................................................................. 18 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ............................................................................... 20 3 Angaben zur Ausführung ................................................................... 20 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ............................................................................ 20 3.2 Kampfmittel ................................................................................................................... 21 3.3 Bauablauf ...................................................................................................................... 21 3.1.1 Ausführungsfristen Dritter, die nicht Vertragsinhalt werden .............................................. 21 3.4 Vertreter auf der Baustelle ............................................................................................ 22 3.5 Wasserhaltung .............................................................................................................. 22 3.6 Baubehelfe .................................................................................................................... 22 3.7 Stoffe, Bauteile.............................................................................................................. 22 3.8 Bauabfälle ..................................................................................................................... 23 3.9 Winterbau ..................................................................................................................... 24 3.10 Beweissicherung ........................................................................................................... 24 3.11 Sicherungsmaßnahmen ................................................................................................ 24 3.12 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ................................................................... 24 3.13 Gebrauchsabnahme/Verkehrsfreigabe/ vorläufige Inbetriebnahme von Gleis- und Fahrleitungsanlagen ..................................................................................................... 24
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3.14 Prüfungen ..................................................................................................................... 25 3.15 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Sige-Plan) .......................................................................... 25 3.16 Weitere Ansprechpartner im Rahmen der Bauausführung ............................................ 25 4 Ausführungsunterlagen ................................................................... 26 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen .............................. 26 4.2 Vom Auftragnehmer (AN) zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen ..................................................................................................................................... 26 5 Zusätzliche Technische Vorschriften, die Vertragsbestandteil werden ................. 27
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1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
Als komplexe Baumaßnahme der Stadt Leipzig (MTA), der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), der Netz Leipzig und der Leipziger Wasserwerke (LWW) ist der Ausbau der Dieskaustraße von Brü- ckenstraße bis Antonienstraße in mehreren Abschnitten geplant.
Der Bauabschnitt 2027, der Gegenstand dieser Unterlage ist, umfasst die Dieskaustraße im Ab- schnitt zwischen der Anton-Zickmantel-Straße bis nördlich der Querung DB AG (Anschluss an den bereits fertiggestellten Abschnitt BA 2025).
Der darin enthaltende Straßenabschnitt zwischen der Kunzestraße und dem Knoten Bismarck- straße ist ebenfalls bereits fertiggestellt, so dass der 2027 zu realisierende Bauabschnitt aus zwei räumlich getrennten Teilabschnitten besteht.
Die Baustrecke beträgt daher im 1. Teilabschnitt Anton-Zickmantel-Straße und Kunzestraße 377 m und im 2. Teilabschnitt zwischen Bismarckstraße und dem Anschluss nördlich der Bahn- strecke auf Höhe der Radrennbahn 364 m.
Die Auftraggeber haben einen Grobbauablauf erarbeitet. Dieser wird nicht Vertragsbestandteil, ist aber bei der Erarbeitung des Bauablaufplans durch den AN zu berücksichtigen.
Die darin aufgeführten Baumaßnahmen laufen parallel zur Errichtung der Fahrleitungsanlage. Die sich daraus ergebenden technologischen Abhängigkeiten sind zu berücksichtigen.
1.1 Auszuführende Bauleistungen
1.1.1 Art und Umfang Für das hier beschriebene Gewerk Fahrleitungsanlagen gliedert sich die Leistung wie folgt:
Rückbau der Fahrdrähte/Kettenwerke vom Wechselfeld Huttenstraße bis Bauanfang BA25 in 2025, Maste, Gründungen und Quertrageinrichtungen des BA 26 (Abschnitt Kun- zestraße bis Bismarckstraße) in 2026 erfolgt.
Rückbau und Neubau der Maste und Gründungen in den Abschnitten Bauanfang BA 27 (Huttenstraße) bis Brauereistraße sowie Bismarckstraße bis Bauanfang BA25 (Bereich Radrennbahn)
Neubau der Fahrleitungsanlage vom Wechselfeld Huttenstraße bis zum Wechselfeld Bau- anfang BA 25 (Radrennbahn).
Grundlage der vorliegenden Vergabeunterlage sind die gegenwärtig vorliegenden Bestandsun- terlagen der Fahrleitungsanlagen der LVB GmbH und der aktuellen Gleisplanung.
Die neu zu bauende Fahrleitungsanlage soll folgende Technische Daten aufweisen:
(cid:127) Streckenlänge: ca. 2.000 m Kettenwerksfahrleitung, 2-gleisig
(cid:127) Spurweite: 1458 mm
(cid:127) Nennspannung: 600 V DC, Umstellung auf 750 V DC geplant
(cid:127) Regelfahrdrahthöhe: 5,50 m
(cid:127) Regelsystemhöhe 1,30 m
(cid:127) Brücke DB > 4,70 m
(cid:127) Fahrdrahtzickzack: ± 0,35 m
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(cid:127) ± 0,30m im Kurvenbereich
(cid:127) Fahrleitungssystem: nachgespannte Kettenwerksfahrkleitung
(cid:127) Nachspannung: Gewichtsnachspannung
(cid:127) Radnachspannungseinrichtung FN = 2 x 10 kN
Regelneigungen:
(cid:127) Quertragseile: 1:5
(cid:127) Bogenauszug: 1:33
(cid:127) Abfangung: 1:100 Längsneigungen:
(cid:127) Abfangung: 1:100
(cid:127) Fahrleitungsabsenkungen entsprechend DIN 50190
Isolation gegen Erde:
(cid:127) Quertrageinrichtungen: 3-fach
(cid:127) Abspannungen: 3-fach
(cid:127) Mastschalter: 2-fach
(cid:127) Überspannungsableiter: 2-fach
Fahrdraht: AC-100 (Valthermo), DIN EN 50 149
Seile Verspannungen: Bronzeseil 35 Bz II, Bronzeseil 50 Bz II, DIN 48 201-Bz II
Schalterleitung: H 07 RN-F 1x120 mm²
Mastschalter: 2000 A, isoliert aufgebaut
Maste: konisch runde Betonmaste
Sechskant-Stahlmaste
max. Ausbiegung bei Nennlast 1,5 %
Mastgründung: Rohrgründung
Straßenbeleuchtung
Einzelne Maste werden als Kombimasten Fahrleitung/Stadtbeleuchtung ausgeführt. Diese kön- nen der Mast- und Gründungsliste entnommen werden. Montage und Verkabelung der Beleuch- tungsanlagen obliegt dem AN Straßenbeleuchtung. Die Leistungen sind durch den AN Fahrlei- tung zeitlich zu koordinieren.
LSA
Für den LSA-Mast 17 im Nordostquadranten der Kreuzung Brauereistraße ist durch den AN Fahr- leitung eine Sondergründung, bestehend aus einer Bohrrohrgründung und einem Einsetz-Erd- stück herzustellen. Montage und Verkabelung der LSA-Komponenten einschließlich des Mastes obliegt dem AN LSA. Die Leistungen sind durch den AN Fahrleitung zeitlich zu koordinieren.
1.1.1.1 Gründung
Die Masten werden mithilfe von Gründungsrohren gegründet. Als Verfahren zum Einbringen der Rohrgründung ist das Bohrrohrverfahren anzuwenden.
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Nach dem Abschluss der Gründungsarbeiten und dem Stellen des Mastes ist die Oberfläche wiederherzustellen.
Die Maststandorte sind entsprechend der Mastkoordinaten einzumessen.:
1.1.1.2 Maste
Als Masttyp sind für die neuen Fahrleitungsmaste entsprechend der Festlegung der LVB GmbH und der Stadt Leipzig konisch runde Betonmasten teilweise mit Kombination Stadtbeleuchtung geplant.
Die neuen Masten sind im Farbton DB 702 mit Anti-Graffiti-Beschichtung auszuführen. Der Zopf der Maste wird geschlossen und die Masten erhalten Lüftungsöffnungen und ein Typenschild. Kombinierte Maste (z. Bsp. Beleuchtung und LSA) erhalten Kabelein- und -ausführungen für die Kabel und Mastöffnungen mit Tür zur Aufnahme der Einbauten. Die kombinierten Maste sind in der Mastliste gekennzeichnet.
Die maximal zulässige Ausbiegung bei Nennlast beträgt 1,5%.
Alle Masten erhalten ein Mastkennzeichnungsschild. Dieses ist entsprechend der Anlage "Mast- kennzeichnungsschild" auszuführen. Als Identifikationsnummer ist die in der Mastliste aufge- führte LVB-Mast-ID einzutragen.
Die Befestigung der Verspannungen an den Masten erfolgt mittels Spannband und Gelenkbock mit Drehgelenk.
Für den Beschichtungsaufbau der Betonmaste ist folgendes System vorgegeben:
Zwischenbehandlung im Werk: 2 Schichten Grundierung mit 2K-hydrophobierende Haft- vermittler, PU-niedervernetzt, je Schicht 80 µm, Farbe DB 702
Reparatur von Transport und Montageschäden auf der Baustelle entsprechend dem Normreinheitsgrad PMqa oder ST 3S355 gemäß DIN EN ISO 12944, Teil 4.
Deckbeschichtung auf der Baustelle mit folgendem Anstrichsystem:
Endbeschichtung: 2K-PU-Anti-Graffiti-Lack permanent, DB702-Glimmerqualität.
Die Stahlmasten sind mittels automatischer unterbrechungsfreier UP-Schweißung und feuerver- zinkt herzustellen.
Für den Beschichtungsaufbau ist folgendes System vorgegeben:
Oberflächenvorbehandlung im Werk: Strahlentrostung durch Strahlen entsprechend dem Normreinheitsgrad Sa 2 ½ gemäß DIN EN ISO 12944, Teil 4
Feuerverzinkung nach DIN EN ISO 1461, Schichtdicke: 85 µm
Zwischenbehandlung im Werk: 2 Schichten Grundierung mit 2K-hydrophobierende Haft- vermittler, PU-niedervernetzt, je Schicht 80 µm, Farbe DB 702
Reparatur von Transport- und Montageschäden auf der Baustelle entsprechend dem Normrein- heitsgrad PMqa oder ST 3S355 gemäß DIN EN ISO 12944, Teil 4
Deckbeschichtung auf der Baustelle mit folgendem Anstrichsystem:
Endbeschichtung: 2K-PU-Anti-Graffiti-Lack permanent, DB702-Glimmerqualität.
Die Erstellung einer detaillierten Werksplanung (Fertigungszeichnung für alle Maste) ist Leis-
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tungsbestandteil des bauausführenden Betriebes. Ausgenommen davon ist die statische Dimen- sionierung aus der Fahrleitungs-anlage.
Der Masthersteller hat die Fertigungszeichnungen der Masten sowie die dazugehörige statische Berechnung (Werksplanung) vor Beginn der Fertigung zur Prüfung zu übergeben. Nach Freigabe der Werksplanung durch den Bauherrn bzw. deren Prüfinstanz kann die Fertigung der Masten durchgeführt werden.
1.1.1.3 Wandbefestigungen
Die Befestigung der Verspannungen an den Gebäuden erfolgt mittels Wandrosetten oder Ge- lenkböcken entsprechend der Bauweise der LVB GmbH. Die Befestigungsart an der Wand ist entsprechend der Mastliste und der Örtlichkeit zu wählen (zum Beispiel Abstandhalter zur Über- brückung von Wärmedämmschichten an Gebäuden). Bei der Demontage vorhandener und der Montage neuer Wandbefestigungen ist die Fassade wiederherzustellen und farblich anzupassen.
1.1.1.4 Quertrageinrichtungen
Die Fahrleitungsaufhängung der neuen Fahrleitungsanlage erfolgt an Quertragwerken. Unter der DB-Brücke werden die Fahrdrähte mittels elastischer Fahrdrahtstützpunkte geführt. Die Tragseile werden an Rollen geführt.
Für Quertragwerke und Bogenabzüge werden Bronzeseile eingesetzt.
Die Quertragseile der Kettenwerksfahrleitung werden mit Bronzeseil 70 BzII oder 50 BzII entspre- chend der statischen Erfordernisse aufgebaut. Für alle anderen Verspannungen wird Bronzeseil 35 Bz II eingesetzt. Auf Grund von engen Kurvenradien sind zusätzliche Bogenabzüge erforder- lich.
Die Befestigung der Quertrageinrichtungen an den neuen Stahlmasten, den neuen konisch run- den Betonmasten sowie an den Bestandmasten erfolgt mit Spannband und Gelenkbock.
Für alle sonstigen Quertrageinrichtungen ist korrosionsfreies Material vorgesehen.
-
Armaturen nrSt, CuAl, Bz
-
Schraubverbindungen nrSt, Cu
-
Kauschen, Kerbverbinder nrSt, Cu
-
Kabelschuhe, Presshülsen E-Cu, verzinnt
Der Abstand des 1. Schlingenisolators im Quertragwerk oder Bogenabzug von der Gleisachse beträgt mindestens 1,5 m in Richtung Befestigungspunkt. Die Abstände zwischen den Isolatoren sind so zu wählen, dass ein Übergreifen von 2 Isolatoren nicht möglich ist, mind. 0,50 m.
Bei Befestigung von Quertragwerken an Wandbefestigungen wird an Stelle des 1. Schlingeriso- lators vom Befestigungspunkt in Richtung Gleisachse ein Seilschalldämpfer eingebaut.
1.1.1.5 Fahrleitung
Die neue Fahrleitung wird als Kettenwerksfahrleitung mit Fahrdraht Ri100 Valthermo und Tragseil 95 Cu errichtet. Die Radnachspannungen in den Wechselfeldern werden neu aufgebaut.
Die Regelfahrdrahthöhe beträgt 5,50 m, die Regelsystemhöhe 1.20 m. Unter der DB-Brücke be- trägt die Fahrdrahthöhe >4,70 m. Die Anschlussbereiche sind anzupassen und zu regulieren.
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1.1.1.6 Berührungsschutz
Bei Unterschreitung des Abstandes von 1,00 m zum Bauwerk sieht die DIN EN 50122/1 eine isolierende Schutzabdeckung vor, für die folgende Eckdaten vorgeschrieben sind:
Breite mindestens beidseitig 1,00 m, bezogen auf Gleisachse,
Überstand über die Außenkanten je 0,50 m
Diese Abdeckung ermöglicht:
die Unterbindung der Spannungsverschleppung auf die Brücke im Falle eines Fahrlei- tungs- oder Stromabnehmerschadens,
Schadensbegrenzung bei Stromabnehmerbruch oder Fahrdrahtriss,
das im Nahverkehr übliche Arbeiten an der Fahrleitung unter Spannung
einen Schutz gegen Berührung mit einem Stock oder „Flüssigkeitsfaden“ von der Brücke aus.
Der vorhandene Berührungsschutz wurde mit dem Neubau der EÜ vor etwa 10 Jahren neu er- richtet. Er ist zu demontieren, aufzubereiten und der neuen Gleislage entsprechend an den bau- werksseitig vorhandenen Halfenschienen wieder zu montieren. Befestigungsteile (Schrauben, Scheiben, Muttern) sind ggf. zu erneuern.
Die nördlich der EÜ befindliche Rohrbrücke der Fernwärmeversorgung befindet sich im Stromab- nehmerbereich. Um bei Stromabnehmerbruch oder -entgleisung ein Verschleppen der Fahrlei- tungsspannung auf das Bauwerk zu vermeiden, ist um die Rohrleitungen eine isolierende Um- hüllung zu montieren.
1.1.1.7 Speisung, Trennung, Erdung
Am Mastpaar M-09/M-10 ist eine Trennung aufzubauen, der zugehörige Schalter wird am Mast M-10 montiert.
Am Mastpaar M-23/M-24 wird eine einfache Speisung errichtet. Der Schalter wird am Mast M-24 montiert.
Die Schalter werden mit fernbedienbaren elektromechanischen Schalterantrieben ausgestattet und sind mit A1- und A2-Ableitern gemäß LVB-Bauweise auszurüsten.
1.1.1.8 Demontage
Die Bestandsfahrdrähte/Kettenwerke wurden bereits in einem früheren Bauabschnitt demontiert. Es sind lediglich die im Lageplan als Demontage gekennzeichneten Maste und Gründungen so- wie Quertrageinrichtungen zu demontieren und zu entsorgen. Die Gründungen werden bis 0,8 m unter Geländeoberkante ausgebaut.
Demontiertes Material, das wiederverwendet werden kann, ist den Firmen des LVB-Konzerns (IFTEC GmbH) vor der ordnungsgemäßen Entsorgung zur Übernahme anzubieten.
1.1.1.9 Regulierungs- und Wartungsarbeiten
Ca. drei Monate nach Fertigstellung der Anlage sind nach erfolgter Reckung der Seile und Drähte Regulierungsarbeiten an der Anlage vorzunehmen.
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1.1.1.10 Kombination Fahrleitung – Öffentliche Beleuchtung und LSA
Die Fahrleitungsplanung sieht für die Kombimaste mit Beleuchtung und LSA die Vorbereitung der Kombination vor. So werden in die Fahrleitungsanlage folgende Vorbereitungen integriert:
Masttür für Klemmkasten
Loch für Kabelausführungen
Kabeleinführung im Mast
Eingeschleuderte Anschlagplatten mit Gewindebuchsen für Befestigung der Beleuch- tungsausleger an Betonmasten
1.1.2 Verkehrs- und Baustellensicherung
Die Absicherung des öffentlichen Verkehrs erfolgt durch den Auftragnehmer der VE01 (Straßen- , Gleis-, Leitungs- und Tiefbau, VfwdB). Aus der Ausführung der Leistungen des Auftragnehmers Fahrleitungsbau resultierende Veränderungen an vor Ort bereits vorhandenen Verkehrssiche- rungsanlagen von Dritten, sind nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig. Das Befah- ren der Baustellenbereiche auf öffentlichen Verkehrsflächen durch Notdienste (Feuerwehr, Poli- zei, Krankentransport u. ä.) sowie der Grundstückszufahrten durch Anlieger-, Liefer- oder Entsor- gungsfahrzeuge, ist zu gewährleisten. Der Fußgängerverkehr ist zu ermöglichen.
1.1.3 Kampfmittelräumung
Der überwiegende Anteil des Baufeldes ist Kategorie 2 gem. BFR KMR zugeordnet.
Auf der Fläche werden Kampfmittel vermutet oder wurden festgestellt. Die Baubegleitende Kampfmittelsondierung erfolgt auf der Grundlage der ATV DIN 18323 Pkt. 3.8.
Baubegleitende Kampfmittelsondierung gemäß BFR KMR TS A-9.4.3 durch einen Befähigungs- scheininhaber nach § 20 SprengG unter Berücksichtigung der DGUV Information 201-027 in nicht sondierbaren Bereichen. Der Befähigungsscheininhaber ist nach §21 SprengG als Verantwortli- cher Person nach §19 SprengG zu bestellen. Der Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG hat alle auf der Baustelle tätigen Personen so zu beaufsichtigen, dass eine Gefährdung durch Kampfmittel vermieden wird. Er hat zudem die tätigen Personen hinsichtlich der Maßnahmen und Verhaltensweisen beim Auffinden von Kampfmitteln zu unterweisen. Die Unterweisung ist in schriftlicher Form zu dokumentieren.
Bei der baubegleitenden Kampfmittelsondierung werden die nicht sondierfähigen Bodenschich- ten lagenweise maschinell abgetragen. Auf Grund des bestehenden Kampfmittelverdachtes dür- fen nur Schichten mit geringen Mächtigkeiten gelöst werden. Die Schichtstärke wird durch den Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG vorgegeben. Der Abtrag ist vor dem Lösen mittels aktiver oder passiver Sonden auf Kampfmittel zu untersuchen. Nach Freigabe durch die verant- wortliche Person kann der Boden unter zusätzlicher visueller Kontrolle schichtweise ausgebaut werden. Die gelösten Bodenschichten sind durch eine erneute Sondierung mit aktiven oder pas- siven Sonden auf Kampfmittel zu untersuchen. Sobald sondierfähige Bodenschichten oder ge- plante Baugrubensohle erreicht werden, erfolgt wenn möglich eine Sohlensondierung sowie eine Sondierung der Baugrubenböschung mittels passiver oder aktiver Sonden und gegebenenfalls eine Einzelpunkträumung von detektierten Störkörpern.
1.1.4 Auftraggeberaufgaben nach Baustellenordnung
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Der Auftraggeber hat einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator beauftragt. Von diesem wird der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 Baustellen- verordnung erstellt. Außerdem übernimmt er die Leistungen nach Baustellenverordnung während der Ausführung des Bauvorhabens.
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
Als Planungsgrundlage wurden Entwurfsvermessungen durchgeführt. Diese sind Grundlage der vorliegenden Planung.
Es wurde ein Baugrundgutachten erstellt. Dies liegt der vorliegenden Planung zugrunde.
Teile der Fahrleitungsanlage wurden wie oben beschrieben bereits zurückgebaut.
1.3 Gleichzeitig laufende Arbeiten Dritter:
Gleis- und Haltestellenbau/ Geh- und Radweg
Fahrbahn- und Stellflächenbau
Bahnstromanlagenbau
Bau E-Versorgungsanlagen (Weichensteuerung/ Niederspannung - E-Versorgung der Haltestellenausrüstung)
Bau LSA
Verlegung Leerrohre (spätere Nutzung durch Netz Leipzig)
Markierung und Beschilderung
Bauzeitliche Beleuchtung
Verkehrssicherung
Maßnahmen an bestehenden und neu zu errichtenden Abwasser- und Trinkwasseranla- gen, inklusive Schachtbauwerken, Neuanbindungen von HA-Leitungen, Sanierung vor- handener Abwasserleitungen und Schächten, Errichtung neuer Trinkwassertrassen inklu- sive verschiedener Armaturen und Neuanbindung von HA-Leitungen
Die Leistungen des Fahrleitungsbaues sind Bestandteil einer Gesamtbaumaßnahme. Daher lau- fen verschiedene Bautätigkeiten verschiedener Bauherren zeitgleich auf demselben Baufeld.
2 Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Baufelder befinden sich im Leipziger Südwesten im Ortsteil Großzschocher.
Der Baubereich umfasst dabei die Dieskaustraße zwischen der Anton-Zickmantel-Straße und nördlich der Bahnstrecke sowie die Einmündungsbereiche der Knotenpunkte:
- Anton-Zickmantel-Straße
- Karl-Heft-Staße
- Brauereistraße
- Dieskaustraße (Stichstraße I - gesamte Länge)
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Die Einbindung in das ÖPNV-Netz der Stadt Leipzig erfolgt durch die Straßenbahnlinie 3 und die Buslinien 65 und N1.
Die Dieskaustraße wird vorwiegend von einer dichten Wohnbebauung mit hoher Anzahl an Ein- /Zufahrten und zahlreichen Gewerbe- und Industrieunternehmen geprägt. Das Quartier im Bau- bereich wird durch die Bahnstrecken im Norden und Westen und den Auwald im Osten begrenzt. Somit verfügt das Gebiet nur über wenige Verbindungsstraßen:
- Nach Westen über die Gerhard- Ellrodt-Straße und die Schönauer Straße
- Nach Osten über die Brückenstraße
- Nach Süden und Norden über die Dieskaustraße Dies hat dazu geführt, dass im Zusammenhang mit den städtebaulichen Maßnahmen der ver- gangenen Jahrzehnte eine Vielzahl der Wohnkomplexe und Gewerbeansiedlungen nur direkt von der Dieskaustraße aus erreichbar sind und als Sackgasseen enden (s. dazu auch den beiliegen- den Übersichtslageplan. Die zwischen der Huttenstraße und der Bahnstrecke befindlichen Sackgassen sind hinsichtlich der Andienung während der Bauzeit daher besonders kritisch, so dass das Verkehrsführungs- konzept speziell unter diesem Gesichtspunkt entwickelt wurde.
Nördlich der Bahnstrecke befinden sich großflächige Gewerbeansiedlungen. Im gesamten Bau- bereich ist eine Vielzahl von Gewerbetreibenden tätig. Dies erfordert vom AN erhöhten Aufwand für Koordinierungsleistungen zur Aufrechterhaltung von Zufahrten für den Anlieger und Andien- verkehr.
An den Fahrbahnrändern wird geparkt bzw. erfolgt hier die Andienung der Gewerbeeinheiten. Separate Park- oder Radfahrstreifen sind nicht vorhanden.
Gewerbetreibende und Dienstleister im Baubereich:
- Dieskaustraße 155, Tankstelle „HEM“
Für die Tankstelle treten während der Bauarbeiten Einschränkungen auf, da die nördliche Zufahrt in einer Bauphase gesperrt werden muss. Zwar bleibt die südliche Zufahrt wäh- rend der gesamten Bauzeit geöffnet, aber die Andienung und Nutzung ist dann nur von Süden aus möglich.
- Dieskaustraße 111, Tankstelle „Jet“
Dieskaustraße 131, „ATU Leipzig Großzschocher“
Dieskaustraße 129a, AUTOGLAS SPEZIALIST Leipzig
Dieskaustraße 129a, Heil Automobile GmbH
Dieskaustraße 129, Studio-Elektroakustik GmbH
Dieskaustraße 102, Autohaus Rühlemann GmbH
Für die Anlieger treten während der Bauarbeiten Einschränkungen auf, da die Zufahrt in einer Bauphase lediglich von Norden und über eine Baustraße erfolgen kann. Zwar blei- ben die Zufahrten während der gesamten Bauzeit geöffnet, aber die Andienung und Nut- zung ist dann nur von Norden aus möglich.
- Dieskaustraße 175, Lidl-Einkaufsmarkt
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Für die Anlieger und den Kundenverkehr treten während der Bauarbeiten Einschränkun- gen auf, da die Zufahrt in einer Bauphase lediglich über die Brauereistraße erfolgen kann. Die mögliche Zufahrt bleibt während der gesamten Bauzeit gewährleistet, kann aber le- diglich über das nachgeordnete Straßennetz erfolgen.
- Dieskaustraße 174, Autohandel Jewgenij Korezkij
Für die Anlieger und den Kundenverkehr treten während der Bauarbeiten Einschränkun- gen auf, da die Zufahrt in einer Bauphase lediglich über das Baufeld und die Karl-Heft- Straße erfolgen kann. Die mögliche Zufahrt bleibt während der gesamten Bauzeit gewähr- leistet, kann aber lediglich über das nachgeordnete Straßennetz erfolgen.
- Kleingewerbe im Zuge der Dieskaustraße
Im Baubereich befinden sich darüber hinaus 20 weitere Kleingewerbefirmen und Dienst- leister mit Publikumsverkehr, der auch während der Bauzeit gewährleistet werden muss. Daher sind umfangreiche temporäre Zuwegungen und Überbrückungen von Gräben im Baufeld erforderlich, auch zur Gewährleistung der Anfahrt mit Rettungsfahrzeugen. Park- möglichkeiten für Pkw bestehen in den ungesperrten Nebenstraßen.
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Aufgrund der Lage der Baustelle existiert eine Vielzahl öffentlicher Verkehrswege im Umfeld der Baustelle.
Folgende öffentliche Verkehrswege befinden sich im Umfeld der Baustelle:
-
Windorfer Straße
-
Bismarckstraße
-
Gerhard Ellrodt-Straße
-
Anton-Zickmantel-Straße
2.3 Zugänge, Zufahrten zur Baustelle
Die Baustelle ist über die im Punkt 2.2 genannten Straßen zu erreichen.
Vom Auftraggeber werden keine besonderen Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.
Für Zu- und Abfahrten vom öffentlichen Straßen- und Wegenetz hat sich der AN über bestehende und während der Bauzeit zu erwartende Beschränkungen bzw. Auflagen beim jeweiligen Bau- lastträger/ Wegeeigentümer zu informieren.
Die Zufahrt zu kommunalen Straßen sowie Zugängen und Zufahrten zu den Grundstücken sind während der Baudurchführung zwischen Auftragnehmer und Anlieger abzustimmen.
Der AN hat zu berücksichtigen, dass zeitgleich verschiedene Baufirmen die Baustellenzufahrten des AN benutzen. Hierbei ist zu beachten, dass insbesondere in der Bauphase 3 aufgrund der verschiedenen Baufelder des Wasserleitungsbaus und des Gleisbaus die Zufahrt zum Baufeld jeweils lediglich aus einer Richtung erfolgen kann, sofern nicht anders unter den AN abgestimmt.
Ebenso ist es möglich, dass der AN Baustellenzufahrten Dritter nutzt. Die hierfür notwendigen Abstimmungen mit den anderen AN der jeweiligen AG hat der AN durchzuführen. Alle hierfür
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erforderlichen Aufwendungen sind bei der Preisbildung zu beachten.
Der Auftragnehmer hat Baustellenzufahrten selbst herzustellen, zu unterhalten und zu beseitigen. Diese Aufwendungen sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Behinderungen ergeben sich durch die Begrenzung des Straßenraumes und die auf- rechtzuhaltenden Grundfunktionen für Rettungsverkehr, Andienungs- und Anliegerverkehr und zur Absicherung des Rad- und Fußgängerverkehrs insbesondere unter Beachtung des Schul- standortes und der Schulkinder.
Die Benutzung öffentlicher Wege und Straßen ist nur im Rahmen des hierfür vorgesehenen All- gemeingebrauchs mit Zustimmung der örtlichen Behörden möglich. Es obliegt dem Auftragneh- mer, auf seine Kosten Ausnahmen von Verkehrs- oder Widmungsbeschränkungen auf öffentli- chen Straßen zu erwirken und die dazu gestellten Bedingungen und Auflagen zu erfüllen bzw. die Benutzung sonstiger öffentlicher Straßen und von Privatwegen zu vereinbaren.
Die einzelnen Baustellenzufahrten sind so zu befestigen, dass eine Verschmutzung von öffentli- chen Verkehrswegen möglichst geringgehalten wird. Verschmutzte Fahrbahnen sind umgehend (innerhalb max. ½ Stunde, auch auf Anweisung des AG), notfalls fortwährend und mindestens täglich vor Einbruch der Dunkelheit zu reinigen.
Die Möglichkeit der Nutzung von Anliegergrundstücken ist mit den jeweiligen Eigentümern zu klären.
Die Zugänge und Zufahrten zu den angrenzenden Grundstücken sind zu gewährleisten.
Während der Bauzeit sind Abstimmungen mit den Ansprechpartnern der Gewerbetreibenden so- wie der örtlichen Bauüberwachung über die Aufrechterhaltung der Zufahrten zu treffen.
Der Baubereich zeigt u.a. die Besonderheit des angrenzenden Schulstandortes Arthur-Nagel- Straße. Besonderes Augenmerk ist während der Bauzeit auf die Aufrechterhaltung einer gesi- cherten Schulwegführung zu legen.
Im weiteren Umfeld befinden sich die 56. Oberschule Brückenstraße, die 120. Grundschule an der Arthur-Nagel-Straße und zwei Kindergärten in der Kunzestraße. Es ist daher mit besonders viel Kindern im gesamten Baufeld zu rechnen.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Anschlüsse für Wasser und Energie sind nicht vorhanden.
Im Umfeld der Baumaßnahmen befinden sich aber entsprechende Anlagen der örtlichen Versor- gungsunternehmen. Die Anschlussmöglichkeiten sind durch den Auftragnehmer über die örtli- chen Versorgungsunternehmen zu beschaffen.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Notwendige Lager- und Arbeitsplätze, sowie Flächen für die Baustelleneinrichtung können dem Auftragnehmer innerhalb der Baustelle nur so zur Verfügung gestellt werden, wie es die Örtlich- keit, die Bautätigkeit des Auftragnehmers und behördliche Anforderungen zulassen.
Sind darüber hinaus weitere Flächen erforderlich, sind diese durch den Auftragnehmer eigenver- antwortlich zu beschaffen.
Der AG übergibt lediglich die Fläche seines Baugrundstückes im Baubereich. Dabei ist jedoch zu beachten, dass innerhalb des Baugrundstückes zeitgleich verschiedene Baufirmen Maßnahmen für verschiedene Bauherren durchführen (z. B. Netz Leipzig). Daher steht das Baugrundstück dem AN nicht uneingeschränkt für Ablagerungen bzw. Arbeitsplätze zur Verfügung. Dies bezieht
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sich sowohl auf Bautätigkeiten als auch auf Zuwegungen bzw. Bereitstellungsflächen. Die hierfür notwendigen Abstimmungen mit den anderen AN der jeweiligen AG hat der AN durchzuführen. Alle hierfür erforderlichen Aufwendungen sind bei der Preisbildung zu beachten.
2.6 Gewässer
Im direkten Baubereich ist kein Gewässer vorhanden.
2.7 Baugrundverhältnisse
Zur Ermittlung der vorhandenen Baugrundsituation (u.a. vorhandener Schichtenaufbau und Un- tergrundtragfähigkeit) wurde im Auftrag des Auftraggebers eine Baugrunduntersuchung durchge- führt.
Die Deckschicht der Dieskaustraße besteht durchgehend aus Asphalt. In einigen Bereichen wurde bei Sanierungsmaßnahmen der Straße die ehemalige Kopfsteinpflasterdecke als Befesti- gung gelassen und lediglich eine dünne Asphaltdeckschicht darüber aufgebracht, so dass mo- mentan diese Deckschicht teilweise nicht mehr vorhanden ist. Der Gehweg ist beidseitig unter- schiedlich befestigt. Es wurden neben Kleinsteinpflaster (Mosaikpflastersteine) auch großforma- tige Betonsteine, Gehwegplatten und Rechteckpflaster erkundet. Die Deckschicht im Straßen- sowie im Gehwegbereich ist augenscheinlich in einem sehr schlechten Zustand.
Tragfähigkeit
Für die Einschätzung der Tragfähigkeiten wurden in Höhe des derzeitig vorhandenen Planums dynamische Plattendruckversuche durchgeführt. Die gemessenen Werte erfüllen nicht durchge- hend die für den Horizont Planum geltenden Anforderungen nach RStO 12/24.
Abschnitt 2 gem. Baugrundgutachten – Anton-Zickmantel-Straße bis Bismarckstraße
Die auf dem vorhandenen Planum gemessenen Werte erfüllen überwiegend die Anforde- rungen nach RStO 12. Lediglich der im Aufschluss Gl-Bo 4 ermittelte Evd-Wertist kennzeich- nend für eine zu geringe Tragfähigkeit.
Die im Horizont OF Planum ermittelten Evd-Werte liegen im Gleis- und Straßenbereichzwi- schen 20,39 MN/m² und 102,27 MN/m² und im Gehwegbereich zwischen 14,61 MN/m² und 51,96 MN/m². Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Ev2≥ 45MN/m² erreicht werden kann. Weiterhin ist zu beachten, dass vereinzelt Boden mit einem hohem Fein- kornanteil im Horizont Planum erkundet wurde. Dieser ist stark aufweichungsgefährdet. Bei Wasseranreicherung oder bei dynamischer Lasteintragung kommt es bei Böden mit einem hohem Feinkornanteil zu einer Konsistenzänderung und letztendlich zu einem Trag- fähigkeitsverlust.
In der Kreuzungsmitte Dieskaustraße / Richtung Anton-Zickmantel-Straße stadteinwärts wurden bei aktuellen Bauarbeiten ab 3,5 m Tiefe Festgestein angetroffen. Das entspre- chende Schichtenverzeichnis ist der Unterlage 20 beigefügt.
Abschnitt 3 gem. Baugrundgutachten – Bismarckstraße bis Windorfer Straße
Die auf dem vorhandenen Planum gemessenen Werte erfüllen nicht durchgehend die Anfor- derungen nach RStO 12.
Die im Horizont OF Planum ermittelten Evd-Werte liegen im Gleis- und Straßenbereich zwi- schen 19,18 MPa und 86,53 MPa. Im Gehwegbereich liegen die Werte zwischen 27,23 MPa und 51,60 MPa.
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Es muss damit gerechnet werden, dass bei großflächiger Freilegung des Planums die erfor- derlichen Tragfähigkeiten nicht erreicht werden.
Sowohl im Gleis- als auch im Straßenbereich wurden im Horizont OF Planum Böden mit einem bereichsweise hohem Feinkornanteil erkundet. Dieser ist aufweichungsgefährdet und verliert bei Wasseranreicherung sowie bei dynamischer Lasteintragung seine Tragfähigkeit.
Homogenbereiche
Einteilung Homogenbereiche / Kennwerte n. DIN 18300:
| Homogenbereich | A | ||
|---|---|---|---|
| Bezeichnung | ungebundene Tragschicht | Kiessand | Schluff |
| Schichtunterkante bzgl. Ansatz [m] Abschnitt 1 – 5 | 0,10 – 0,90 | 0,50 – 3,35 | 0,60 – 3,66 |
| Schichtdicke [m] Abschnitt 1 – 5 | 0,06 – 0,74 | 0,25 – 2,72 | 0,15 – 1,90 |
| Schicht | 2 | 3 / 5 | 4 / 6 |
| Bodengruppen n. DIN 18 196 | GU, GT, GI, SU, ST | SI, SE, SU, ST, SU*, ST*, GU, GT, GI | TL, SU*, ST*, UL |
| Masseanteil Tonkorn [%] | 0 bis 5 | 0 bis 20 | 10 bis 20 |
| Masseanteil Schluffkorn [%] | 0 bis 12 | 0 bis 40 | 10 bis 70 |
| Masseanteil Sandkorn [%] | 0 bis 90 | 20 bis 60 | 15 bis 70 |
| Masseanteil Kieskorn [%] | 0 bis 90 | 25 bis 70 | 0 bis 20 |
| Masseanteil Steine u. Blöcke1[%] | 0 bis 60 | 0 bis 30 | 0 bis 30 |
| Masseanteil große Blöcke2 [%] | < 1 | < 10 | < 10 |
| Dichte feucht [g/cm³] | 1,9 – 2,3 | 1,9 – 2,3 | 1,9 – 2,1 |
| undrain. Scherfestigkeit [kN/m²] | 0 bis 15 | 0 | 5 - 45 |
| Wassergehalt [%] | 2 – 15 | 3 - 15 | 7 – 30 |
| Konsistenz | n.b. | n.b. | weich – halb- fest |
| Konsistenzzahl I [%] C | n.b. | n.b. | 0,6 – 1,1 |
| Plastizität | ohne | ohne | leicht bis aus- geprägt |
| Plastizitätszahl I [%] P | n.b. | n.b. | 10 - 15 |
| Lagerungsdichte I [-] D | 0,3 – 1,0 | 0,15 – 0,65 | n.b. |
| organischer Anteil [%] | < 3 | ≤ 5 | < 5 |
| Frostempfindlichkeit3 | F1 – F2 | F2 – F3 | F3 |
| Wasserdurchlässigkeit | durchlässig bis stark durchlässig | durchlässig bis schwach durchlässig | Schwach bis sehr schwach |
Erdarbeiten im Rahmen der Baumaßnahme erstrecken sich im Wesentlichen auf den Aufbruch vorhandener und die Herstellung neuer Befestigungen sowie das Ausheben von Leitungsgräben und Pflanzgruben.
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Sind im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der Straße die Entwässerungseinrichtungen zu erneu- ern oder zu sanieren, so sind die Vorgaben der DIN 4124 zu beachten. Die hierfür herzustellen- den Baugrubenböschungen dürfen bis zu einer Tiefe von max. 1,25 m senkrecht hergestellt wer- den. Tiefere Baugruben sind mit einer Neigung von max. 45° abzuböschen oder zur Minimierung des notwendigen Bodenaushubs durch Verbau zu sichern.
Bis 1,25 m Tiefe unter GOK und in vorübergehend standfesten Böden auch tiefer, kann der Ein- bau im Einstellverfahren, d.h. nach vollständigem Aushub bis zur Endtiefe, erfolgen. Es dürfen hierbei keine Leitungen, Gebäude, andere baulichen Anlagen und Verkehrsflächen im Einfluss- bereich des Grabens vorhanden sein. Ebenso ist ein Betreten des Grabens vor der Verbauein- bringung unzulässig. Mittig gestützte Verbausysteme sind hierfür nicht geeignet. Bei anstehenden bindigen Böden mindestens steifer Konsistenz kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass diese vorübergehend standsicher sind. Erdfeuchte nichtbindige Böden sind in der Regel maximal bis ca. 1,5 m Tiefe ausreichend standsicher.
In der Anton-Zickmantel-Straße wurde bei den aktuellen Bauarbeiten Fels ab 3,5 m Tiefe angetroffen. Ein Schichtenverzeichnis dazu ist der Unterlage 20 beigelegt.
Grund- bzw. Schichtenwasser
Bei den Aufschlussarbeiten wurde kein Grund- bzw. Schichtenwasser erkundet.
Deklarationsanalysen Während der Ausführung sind Deklarationsanalysen durchzuführen und somit die tatsächlichen Zuordnungswerte festzustellen.
Schadstoffuntersuchungen Asphalt
Entsprechend den Ergebnissen der chemischen Analyse werden alle untersuchten Asphaltpro- ben in die Verwertungsklassen A und B nach RuVA-StB eingeordnet.
Für die Wiederwendung/Verwertung von Asphalt der Verwertungsklassen A und B sind die Hin- weise des Gutachtens sowie Forderungen und Festlegungen der gültigen Regelwerke und Merk- blätter zu beachten.
Schadstoffuntersuchungen Bodenschichten
Die mögliche Verwertung der anfallenden Aushubmassen wurde entsprechend der Zuordnungs- werte (Z0 bis >Z2) nach LAGA berücksichtigt.
Altlastenauskunft
Gemäß der Altlastenauskunft des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig ist davon auszuge- hen, dass im Baubereich keine altlastverdächtigen Flächen nach § 2 Abs. 6 des Gesetzes zum Schutz vor schädlicher Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodschG) vor- liegen.
Die detaillierte Beschreibung zur Baugrunduntersuchung ist dem beigefügten Gutachten zu entnehmen.
2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
Es werden keine Bereitstellungsflächen und Seitenentnahmestellen vom AG bereitgestellt. Die Beschaffung und Nutzung derartiger Flächen ist durch den AN selbst zu klären.
2.9 Schutzbereiche und -objekte
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Vermutete Bodenfunde
Das Bauvorhaben liegt in einem archäologischen Relevanzbereich (frühmittelalterliche Befesti- gung, mittelalterlicher Ortskern).
Für den Fall des Verdachtes archäologischer Funde (wie z. Bsp. auffällige Bodenverfärbungen, Gefäßscherben, Gräber, Knochen, Geräte aus Stein und Metall, Münzen, bearbeitete Hölzer, Steinsetzungen aller Arten auch Fundamente, Keller, Brunnen u. a.) sind der AG und das Lan- desamt für Archäologie Sachsen in Dresden unverzüglich zu benachrichtigen, die Fundstellen zu sichern und der Baubetrieb im betreffenden Bereich einzustellen. Den Mitarbeitern des Landes- amtes ist der Zugang zur Baustelle zu ermöglichen. Die Fundstellen sind zu schützen. Hierdurch bedingte Mehraufwendungen zählen zu den Nebenleistungen und werden nicht gesondert be- rechnet.
Es wird explizit auf die gesetzliche Meldepflicht hingewiesen.
Vermessungspunkte
Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass keine Vermessungsmarken (Grenzsteine, Bolzen und dgl.) beschädigt oder beseitigt werden. Bei Beschädigungen ist der Auftraggeber und das zuständige Vermessungsamt zu benachrichtigen. Können die im Baubereich befindlichen Vermessungs-Festpunkte aus dem städtischen Netz nicht erhalten bleiben, so sind die entsprechenden Punktnummern zu erfassen und der örtlichen Bauüberwachung des AG mitzuteilen.
Bestandsbäume
Die Bestandsbäume einschließlich ihrer Wurzeln sind zu schützen. Die gewählte Technologie ist mit der Umweltbaubegleitung abzustimmen. Die Wurzelschutzmaßnahmen müssen im Detail nach Freilegen vor Ort abgestimmt werden.
Das Entfernen der bestehenden Oberflächenbefestigung in diesen Bereichen hat mit großer Vor- sicht zu erfolgen. Händische Arbeiten sind einzukalkulieren.
Der Erdbau, insbesondere die Herstellung des Leitungsgrabens, hat unter Einsatz eines Saug- baggers und händisch zu erfolgen. Freigelegte Wurzeln sind abzudecken. Der Leitungsgraben ist in kleinen Abschnitten zu öffnen bzw. wieder zu verschließen.
Folgende Schutzmaßnahmen sind zu beachten:
-
Schutz der Kronentraufbereiche von Bäumen (auch bei Gehölzstandorten auf benachbar- ten Grundstücken) durch Befahren oder Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen oder Baumaterial. Als Wurzelfläche gilt die Bodenoberfläche un- ter der Krone von Bäumen (Kronentraufe) zuzüglich 1,5 m, bei Säulenformen zuzüglich 5 m nach allen Seiten
-
Baumstämme und Wurzelanläufe im Bewegungsbereich von Baustellenfahrzeugen und – maschinen sind mit einem Schutz aus Holzverschalungen auf abpuffernden Elementen (z.B. PVC-Rohre) zu versehen
-
Beim Aushub von Gräben oder Baugruben sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des Wurzelbereiches wie z. B. Wurzelvorhang vorzunehmen, der Aushub erfolgt grundsätzlich mit Saugbagger.
-
Wurzelverletzungen und -kappungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Wurzeln mit einem Durchmesser dicker als 2 cm müssen erhalten bleiben.
Wasserschutz
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Im Baubereich befinden sich keine Wasserschutzgebiete. Das während der Baumaßnahme an- fallende Oberflächenwasser ist so abzuleiten, dass keine Beeinträchtigung/Schäden beim Ab- fluss entstehen Ggf. notwendige Einleitgenehmigungen sind durch den Auftragnehmer einzuho- len. Treibstofflager, Betankungseinrichtungen und dergleichen sind so einzurichten, dass eine Einleitung ins Grundwasser und damit eine Gefährdung ausgeschlossen wird. Die Einrichtungen sind im Baustelleneinrichtungsplan einzutragen.
Schutz vor Baulärm Da die Baumaßnahme im innerstädtischen Raum ausgeführt wird, sind die gesetzlichen und in Verordnungen festgelegten Emissionswerte für das Betreiben der Baumaschinen, sowie die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm besonders einzuhalten (Merkblatt für Maßnahmen zum Schutz gegen Baulärm, Bundesimmissionsschutzgesetz). Um die geltenden gesetzlichen Regelungen und Verordnungen wirksam umzusetzen, ist durch den Auftragnehmer ein Lärmschutzkonzept für die Baumaßnahme zu erstellen.
Zum Schutz vor Baulärm ist die Einhaltung der Immissionswerte der Allgemeinen Verwaltungs- vorschrift zum Schutz gegen Baulärm vom 19.08.1970 an den Immissionsorten zu gewährleisten. Bei der Durchführung der Baumaßnahmen sind die Anforderungen des § 7 Abs. 1 der 32. BIm- SchV (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung) vom 29.08.2002 bezüglich der Schutzbe- dürftigkeit der Wohnnutzungen zu berücksichtigen und der Einsatz dementsprechender Bauma- schinen zu gewährleisten. Es sind Baumaschinen einzusetzen, die den Anforderungen der 32.BImSchV (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung) vom 29.08.2002 entsprechen und mit dem Schutzlabel „Blauer Engel“ ausgezeichnet sind.
2.10 Anlagen im Baubereich
Im Baubereich befinden sich Leitungen und andere Anlagen von Versorgungsunternehmen. Die vorhandenen Leitungen und Kabel können den Leitungsbestandsplänen bzw. dem Koordinierten Leitungsplänen entnommen werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Leitungsbestand aus den, dem Planer zur Verfügung gestellten Unterlagen der Medienträger entnommen wurde und somit die dargestellten Leitungsverläufe keine Gewähr auf Lagegenauigkeit und Vollständigkeit erheben.
Zusätzliche Maßnahmen zur Umverlegung oder Sicherung der Leitungen können deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Vor Beginn der Bauarbeiten sind daher unmittelbar zu Beginn der Arbeiten in den einzelnen Bau- feldern Kabelsucharbeiten (Suchgräben) zur Präzisierung der Kabellagen durchzuführen. Die Lage und Verlegetiefe ist durch Suchschlitzungen und/oder Handschachtungen zu ermitteln.
Insbesondere wird auf die in den Leitungsplänen gesondert dargestellte Rohranlage der Telekom einschließlich der angegebenen Schachtbauwerke im stadteinwärtigen Gehweg verwiesen. Hier sind bei besonders beengten Verhältnissen ggf. bauliche Anpassungen durch die Telekom erfor- derlich.
Daher ist die rechtzeitige Ausführung der Suchschachtungen mit Beginn der Baumaß- nahme zur Vermeidung von Baubehinderungen zwingend erforderlich.
Wenn eine Querung der Rohranlage an Engstellen erforderlich wird, so sind diese unterhalb der Anlage herzustellen. Tabelle 1 Leitungsträger / Vorhandene Leitungen
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| Leitungsträger | Leitungen im Trassenbereich | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| NETZ Leipzig GmbH Arno-Nitzsche-Straße 35 04277 Leipzig | Elt-Kabel, Gasleitungen, Fernwärmeleitungen | ||||
| Kommunale Wasserwerke GmbH Johannisgasse 7/9 04103 Leipzig | Trink- und Mischwasserleitungen | ||||
| Tele Columbus Betriebs GmbH (PYUR) Messe-Allee 2 04356 Leipzig | Telekommunikationskabel | ||||
| Vodafone Deutschland GmbH Belastraße 6-8 85774 Unterföhring | Telekommunikationskabel | ||||
| Deutsche Telekom AG Kärrnerstraße 66 04288 Leipzig | Telekommunikationskabel | ||||
| GasLINE GmbH & Co KG Paesmühlenweg 12 D-47638 Straelen | Telekommunikationskabel | ||||
| HLkomm Telekommunikations GmbH Nonnenmühlgasse 1 04107 Leipzig | Telekommunikationskabel | ||||
| Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Georgiring 3 04103 Leipzig | Bahnstromkabel | ||||
| MTA Leipzig Prager Straße 118-136 04317 Leipzig | LSA, Straßenbeleuchtung, Ab- läufe, Anschlussleitungen | ||||
| Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG Altenburger Straße 11 04639 Guteborn bei Gößnitz | Werbeträger, Beleuchtungsan- lage, Rohrrigole Parkplatzent- wässerung | ||||
| KRE Leipzig eGbR Kirschäckerstraße 9 96052 Bamberg Pächter: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG Claude-Breda-Str. 7 · 06406 Bernburg/Saale | Bestandsleitungen auf dem Ge- lände Dieskaustraße Nr. 175., Einkaufsmarkt Lidl (Beleuchtung, Stromversorgung, Entwässerung) |
Der Auftragnehmer hat die Pflicht, sich über Versorgungsleitungen im Baubereich eigenverant- wortlich und nachweislich zu informieren. Die Sicherheitsanforderungen der Versorgungsunter- nehmen und Leitungseigentümer sind einzuhalten.
Werden unvermutet Fremdleitungen freigelegt, so hat der AN gemeinsam mit dem Rechtsträger geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Für Schäden an Leitungen und Kabel, die der AN verschuldet hat, ist er selbst haftbar. Freigelegte Leitungen und Kabel sind vor Durchhang und Beschädigung zu schützen. Die ordnungsgemäße Verfüllung und Abdeckung im Baubereich frei- gelegter Fremdleitungen ist von den betreffenden Rechtsträgern bestätigen zu lassen.
Vor Beginn der Ausführung sind zu erforderlichen Leitungsumverlegungen bzw. zum Leitungsbe- stand nochmals genaue Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsunternehmen zu treffen.
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Es ist Sache des AN, sich rechtzeitig mit den Versorgungsunternehmen in Verbindung zu setzen, die erforderlichen Schachtgenehmigungen einzuholen und sämtliche Querungen in der Örtlich- keit kennzeichnen zu lassen. Eventuell auftretende Behinderungen und Erschwernisse, gleich welcher Art, berechtigen nicht zu finanziellen Forderungen und Fristüberschreitungen.
Vor dem Überbauen von fremdverfüllten Leitungsgräben hat sich der AN von der fachgerechten Verdichtung zu überzeugen.
Weiterhin sind vorhandene Abdeckungen von Schächten, Schiebern usw. im Zuge des Straßen- baus an die neue Straße anzupassen.
Alle Arbeiten erfolgen als koordinierte Maßnahme mit der Gesamtmaßnahme. Die Abwicklung der Bauleistungen der Versorgungsunternehmen erfolgt über die Koordinierungs- verträge bzw. -vereinbarungen zwischen der Stadt Leipzig und dem entsprechenden Versor- gungsunternehmen.
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Zu Baubeginn wird Schienenersatzverkehr zwischen Bismarckstraße und dem nördlichen Bau- ende im 2-Richtungsverkehr eingerichtet.
Es wird eine Vollsperrung für den Bereich nördlich der Bahnstrecke eingerichtet. Für MIV sowie ÖPNV wird eine Umleitungsstrecke eingerichtet (siehe Punkt 3.1). Für die Haltestellen im Bau- bereich werden Ersatzhaltestellen auf der Umleitungsstrecke eingerichtet. Außerhalb der 20-wö- chigen Vollsperrung erfolgt die Verkehrsführung im Bereich der Eisenbahnüberführung halbseitig (außer SEV – 2-Richtungsverkehr) im Einrichtungsverkehr für Anlieger und SEV.
Die gesicherte Führung von Fußgängern im Baubereich zum Erreichen von Hauseingängen und Grundstücken ist stets zu gewährleisten. Insbesondere wird auf Schulkinder und Schulwegsicher- heit hingewiesen.
Radfahrer im Baubereich können in der jeweils freigegebenen Verkehrsrichtung mitfahren, in der gesperrten Richtung ist nur eine fußläufige Nutzung möglich.
Die Zufahrt für Rettungs- und Sonderfahrzeuge ist ebenfalls zu gewährleisten.
Ebenso ist die Zufahrt für die Anlieger mittels provisorischer Zufahrten und Zufahrtsstraßen zu gewährleisten.
Für Radfahrer werden in den Anschlussbereichen an den Bestand die Fugen der Gleise im Über- gang bituminös vergossen, um Gefährdungen durch die Längsüberfahrt zu vermeiden (siehe Ver- kehrskonzept).
3 Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Das Vorhaben ist gemäß der Verkehrsführungskonzeption des Auftraggebers zu realisieren. Diese wurde im Rahmen der Planung des Gleis-, Straßen, Tief- und Leitungsbaus erstellt. Der AN hat sicherzustellen, dass die Zufahrt in den Baustellenbereich für Rettungs- und Feuer- wehrfahrzeuge während der gesamten Bauzeit ständig gewährleistet ist. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt teilweise unter Straßenbahnvollsperrung.
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3.2 Kampfmittel
Im Baubereich kann eine Kampfmittelbelastung nicht ausgeschlossen werden. Das Auffinden von Fundmunition, während der Bauarbeiten ist möglich. Sollten im Rahmen der Bauarbeiten Kampf- mittel oder andere Gegenstände militärischer Herkunft gefunden werden, wird auf die Anzeige- pflicht entsprechend der aktuell gültigen Fassung der Kampfmittelverordnung verwiesen. Dies gilt auch im Zweifelsfall. Es erfolgt dann eine umgehende Beräumung und Neueinschätzung der da- mit entstandenen Sachlage durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD).
3.3 Bauablauf
Vor Baubeginn wird mit Beteiligung aller Rechtsträger der Versorgungstrassen eine Bauanlaufbe- ratung stattfinden. Die Koordination des Bauablaufes ist Sache des AN unter Beachtung der vor- gegebenen Verkehrskonzeption. Koordinierungen mit folgenden Bauherren und Rechtsträgern sind durch den Auftragnehmer zu sichern:
- MTA Straßenbau, Erneuerung der Stadtbeleuchtung, Errichtung LSA, Tiefbau für verschiedene Rechtsträger
- Netz Leipzig Bau der Medienleitungen Gas und Elt
- Leipziger Wasserwerke GmbH Bau der Abwasseranlagen und Trinkwasseranlagen im Baubereich
- LVB Bau der Gleisanlagen und Haltestellen
- LVB Bau der Fahrleitungsanlagen (separater Auftragnehmer, z.T. außerhalb des Baufeldes des BA27)
Es ist unbedingt zu beachten, dass die Ausführung bestimmter Leistungen Werkplanun- gen und rechtzeitiger Bestellung, bspw. der Kabelschächte, bedarf. Dies ist von AN zu be- rücksichtigen. Bei der Bauausführung muss davon ausgegangen werden, dass aufgrund der technologischen Bauabschnittsteilung Leistungen wie bspw. Asphalt- und Pflasterarbeiten, Leitungsneuverlegun- gen, usw. nur abschnittsweise ausgeführt werden können. Dies bedingt Stillstandszeiten bzw. mehrfaches An- und Abfahren.
Das abschnittsweise Bauen einschl. der o.g. räumlichen Trennung der Baubereiche ist in die Baupreise mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Nachtarbeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Sofern während der Zeiträume der Voll- sperrungen dennoch Nachtarbeiten erforderlich werden, sind die hierfür notwendigen Ausnah- megenehmigungen vom Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuholen. Der Nachweis über den Einsatz von geräuscharmen Baumaschinen und -verfahren ist durch den Auftragnehmer zu erbringen und die Durchführung der Bauarbeiten in der Nachtzeit zu begründen.
3.1.1 Ausführungsfristen Dritter, die nicht Vertragsinhalt werden
Vor Abschluss der Arbeiten beginnen im Oktober 2027 die Baumpflanzungen im Straßenab- schnitt des BA 27. Das Ende der Pflanzarbeiten ist für Ende Februar 2028 vorgesehen.
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3.4 Vertreter auf der Baustelle
Bauleiter des AN
Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung einen verantwortlichen Bauleiter zu benennen, der als Entscheidungsbefugter eingesetzt wird. Dieser hat: bei der Ausführung der Arbeiten, vor Ort anwesend zu sein, an den wöchentlichen Baubesprechungen teilzunehmen, der deutschen Sprache mächtig zu sein, über einen Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse nach dem Merkblatt über Rah- menbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeits- stellen an Straßen (MVAS) und ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen des Adressaten der verkehrsrechtlichen Anordnung zu verfügen.
Bauoberleitung (BOL) / örtliche Bauüberwachung (öBÜ) / Projektsteuerung (PS)
Durch den Auftraggeber wird für die vom ihm beauftragten Leistungen eine eigene Bauoberlei- tung (BOL) bzw. örtliche Bauüberwachung (öBÜ) sowie ggf. eine Projektsteuerung (PS) einge- setzt.
Die konkreten Ansprechpartner werden dem Auftragnehmer nach Auftragserteilung mitgeteilt.
Die BOL/öBÜ/PS vertreten den Auftraggeber in allen Angelegenheiten auf der Baustelle und sind gegenüber dem Auftragnehmer innerhalb der vertraglichen Vereinbarungen gemäß VOB/B in fachlich-technischer Hinsicht weisungsbefugt. Ausgeschlossen hiervon sind Anordnungen, wel- che finanzielle Verpflichtungen zu Lasten des Auftraggebers zur Folge haben.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Der Auftraggeber beauftragt einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator mit der Wahrnahme der entsprechenden Aufgaben nach BaustellV.
Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn für seine Leistungen einen weisungsbefugten Ansprech- partner für Sicherheitsfragen im Sinne der Baustellenverordnung gegenüber dem SiGeKo des Auftraggebers für die gesamte Ausführungszeit zu benennen.
3.5 Wasserhaltung
Im Zuge der Baugrunderkundung wurden in keinem der hergestellten Schürfe Grundwasserzu- tritte festgestellt. Schichtenwasserzutritte können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
3.6 Baubehelfe
Alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Baubehelfe und deren Vorhaltung, Wartung und Beseitigung sind Sache des Auftragnehmers. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind diese in die Einheitspreise einzurechnen.
3.7 Stoffe, Bauteile
Allgemeine Hinweise
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten entsprechend der Bestimmungen der DIN-Normen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, sofern diese nicht durch den AG oder Dritte zur Verfügung gestellt werden. Werden Stoffe und Bauteile durch den AG oder Dritte be- reitgestellt, so ist das in den entsprechenden OZ gesondert beschrieben. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor Baubeginn die erforderlichen Nachweise über die Eignung der von ihm zu liefernden Baustoffe und Bauteile vorzulegen.
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Beton
Zur Vermeidung einer schädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) sind die Regelungen der DAfStb-Richtlinie „Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton“ (Al- kali-Richtlinie), Ausgabe Februar 2007 anzuwenden.
Fahrleitungsbau
Elektrotechnischen Ausbaumaterialien von Anlagen der LVB sind vor ihrer Verwertung dem Auf- traggeber LVB zur Wiederverwendung anzubieten. Nicht übernommene Materialien sind nach Wahl des Auftragnehmers zu verwerten.
3.8 Bauabfälle
Mit Aufnahme seiner Tätigkeit wird der Auftragnehmer Besitzer sämtlicher zu entsorgender Bau- und Abbruchabfälle im Rahmen der beauftragten Leistungen des Auftraggebers. Er übernimmt die Verpflichtungen des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung dieser Abfälle.
Für die gesamte Abfallentsorgung und -verwertung ist durch den Auftragnehmer ausnahmslos das elektronische Nachweisverfahren (eANV) anzuwenden.
Plant der Auftragnehmer eine andere Form der Entsorgung als im Leistungsverzeichnis angeben, so hat er dies mindestens 10 Arbeitstage vor Ausbau des Materials dem Auftraggeber in Textform anzuzeigen und dessen Freigabe einzuholen. Der Anzeige des Auftragnehmers sind mindestens detaillierte Informationen über den Entsorgungsweg sowie die geplante Verwertung beizufügen.
Untersuchungsergebnisse ungebundenes Tragschichtenmaterial
Auf Grund der Ergebnisse der Untersuchung können alle Materialproben der ASN 17 05 04 zu- geordnet werden.
Untersuchungsergebnisse Boden
Der Untergrund kann durchgängig der Abfallschlüsselnummer ASN 17 05 04 zugeordnet werden.
Folgende Einordnungen nach LAGA wurden vorgenommen:
Dieskaustraße von Anton-Zickmantel-Straße bis Albert-Vollsack-Straße: Z 1
außer vor Haus Nr. 184 – 188 (dort > Z2)
Dieskaustraße von Albert-Vollsack-Straße – Einmündung Bismarckstraße: Z 0
Dieskaustraße von Einmündung Bismarckstraße bis Radrennbahn: Z 1
Die Rückbautechnologie aus abfallrechtlicher Sicht ist mit allen Beteiligten zu erarbeiten bzw. abzustimmen. Die Arbeiten dürfen nur durch Fachfirmen, zugelassene Beförderer (BefErlV), Verwerter bzw. Entsorger erfolgen. Es sind gemäß Nachweisverordnung (NachwV) die Einhal- tung der vorgeschriebenen Verwertungs- und Entsorgungswege zu beachten. Dabei sind die zu verwertenden als auch zu beseitigende Bodenfraktionen getrennt zu erfassen. Baustellenmisch- abfälle sind auf ein Minimum zu reduzieren. Die Verwertung von Abfällen hat gemäß Kreislauf- wirtschaftsgesetz (KrWG) Vorrang vor deren Beseitigung. Nichtkontaminiertes Material ist stoff- lich zu verwerten und nicht als Abfall zu betrachten.
Werden bei den Aushubarbeiten weitere umweltrelevante Bodenverunreinigungen festgestellt, so sind entsprechende Maßnahmen zur Abwehr zu ergreifen. Bekanntgewordene oder verursachte schädliche Bodenverunreinigungen oder Altlasten sind unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
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3.9 Winterbau
Winterbau ist nicht vorgesehen.
3.10 Beweissicherung
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN eigenständig den Zustand relevanter Bereiche (bauliche Anlagen und Gebäude, Zustand von Straßen o.ä.) durch Fotos festgehalten.
3.11 Sicherungsmaßnahmen
Straßenbahn-Fahrleitungen stehen in der Regel unter 750 V Gleichspannung. Diese Spannung ist schon aus kurzer Annäherung lebensgefährlich, da es zu Lichtbögen kommen kann. Unter Brücken besteht das Risiko, dass Personen (z. B. über Fahrgastunterstände, Müllcontainer oder Gerüste) in die Nähe der Leitung gelangen.
Es sind staubförmige Immissionen zu vermeiden und nicht vermeidbare Staubentwicklungen durch geeignete Maßnahmen, bspw. Befeuchtung des Aushubes und der Fahrwege im Baustel- lenbereich, Abdeckung der Transportfahrzeuge, auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Stäubende Materialien sind im Baustellenbereich so zu lagern, dass keine staubförmigen Immis- sionen in Folge von Abwehungen entstehen können.
3.12 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
Die Lage- und Höhenbezugspunkte sind zu sichern.
Für die erforderlichen Vermessungsleistungen sind im Leistungsverzeichnis entsprechende OZ vorgesehen
Alle Vermessungsarbeiten für den Bestandsplan sind im Lagesystem UTM / ETRS89 und im Höhensystem DHHN 92 durchzuführen.
3.13 Gebrauchsabnahme/Verkehrsfreigabe/ vorläufige Inbetriebnahme von Gleis- und Fahrleitungsanlagen
Der Auftraggeber organisiert die Gebrauchsabnahme/Verkehrsfreigabe der Gleisanlagen, sein Betriebsleiter oder Beauftragter leitet diese und erteilt die Verkehrsfreigabe.
Der Betriebsleiter des Auftraggebers oder dessen Beauftragter führt unter Teilnahme des Ver- antwortlichen des Auftragnehmers einen Kontrollgang bzw. eine Kontrollfahrt durch. Es werden die vorhandenen technischen Einrichtungen und Anlagen auf Funktionsfähigkeit und Betriebs- sicherheit überprüft. Die Sicherung des nicht schienengebundenen Verkehrs und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften werden ebenfalls geprüft. Dabei getroffene Festlegungen sind vom Auftragnehmer bis zur Betriebsaufnahme zu erledigen. Bei sich ergebenden Fahrleitungs- regulierungen muss bei der Kontrollfahrt auch die Funktionstüchtigkeit der Fahrleitung überprüft und ggf. korrigiert werden. Der Verantwortliche des Auftraggebers oder dessen Beauftragter gibt den Baubereich durch Unterschrift zur Befahrung (ggf. mit Bedingungen) frei. Die Freigabe be- inhaltet die Betriebsbereitschaft für die Fahrleitungs- bzw. auch anderen Anlagen.
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3.14 Prüfungen
Der Auftraggeber führt Kontrollprüfungen entsprechend den vereinbarten Vorschriften durch.
Eigenüberwachungsprüfungen hat der Auftragnehmer entsprechend der vereinbarten Vorschrif- ten mit dem darin festgelegten Probeumfang eigenverantwortlich durchzuführen. Die Ergeb- nisse dieser Untersuchungen sind dem Auftraggeber spätestens bei der Abnahme vorzulegen.
Alle zu erbringenden Nachweise und Zertifizierungen sind in der Bauakte durch den AN zu do- kumentieren und dem AG nach Bauende bzw. zu den einzelnen Abnahmen zu übergeben. Da- von abweichend sind einzelne Nachweise bereits vor Abnahme dem AG zur Prüfung auszuhän- digen, wenn diese Voraussetzung für die Durchführung der Abnahme sind.
3.15 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Ge- sundheitsschutzplanes (Sige-Plan)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Sicherheit am Bau auf der Grundlage der Baustellenver- ordnung, des Arbeitsschutzgesetzes und der Unfallverhütungsvorschriften zu gewährleisten.
Der SIGE-Koordinator wird durch den AG gestellt. Dieser erstellt auch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan. Durch den AN sind die erforderlichen Zuarbeiten für die Vorankündi- gung und den Sige-Plan zu erbringen. Diese Leistung wird mit der entsprechenden Position im Leistungsverzeichnis abgegolten.
Folgende Randbedingungen sind zu beachten: – Bestandsaufnahme zum Bauvorhaben Siehe hierzu Angaben unter Nr. 2.1 – 2.11 sowie die unter 4.1 angegebenen Unterlagen – Erfassen aller Tätigkeiten entsprechend dem Bauablauf Die Tätigkeiten entsprechen den unter Punkt 1.1 – 1.3 vorgesehenen Arbeiten – Maßnahmen für „besonders gefährliche Arbeiten“ Siehe Punkt Nr. 1.1 via 1.3, 2.7 und 2.9 – Gegenseitige Gefährdungen Siehe Punkt 1.3 und 2.10 – Festlegungen baustellenspezifischer Maßnahmen Siehe Angaben unter Nr. 2.1 – 2.11 – Gemeinsam genutzte Einrichtungen s. Punkt 1.3 und 2.5
3.16 Weitere Ansprechpartner im Rahmen der Bauausführung
| Betrifft | Hinweis zur Kontaktaufnahme | Kontakt |
|---|---|---|
| Erteilung Verfügungserlaubnis, Frei- schaltung und jegliche Schalthand- lungen | rechtzeitig vor Ausführung der Ar- beiten | Infrastrukturleitstelle der LVB Tel. + 49 341 492 1302 |
| Beantragung Schachtscheine | rechtzeitig vor Ausführung der Ar- beiten | schachtscheine.verkehrsbetriebe@L.de |
| Topographisches Einmessen der Ka- beltrasse | Nach Verlegen der Kabelabdeck- hauben telefonische Kontaktauf- nahme | Herr Klepzig Sachbearbeiter Geodatenmanagement Tel. +49 341 492 1219 |
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Ausbau elektrotechnische rechtzeitig vor Ausführung der Ar- Herr Ludwig Anlagen Kabelverteilerschrank beiten Anlagenmanager Bahnstrom und E-Mobi- lität Tel. +49 341 492 1214
4 Ausführungsunterlagen
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Dem Auftragnehmer werden die zur Ausführung freigegebenen Unterlagen nach Zuschlagser- teilung 2-fach in analoger und 1-fach in digitaler Form übergeben. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind (Einzelkennzeichnung oder per Deckblatt).
4.2 Vom Auftragnehmer (AN) zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungs- unterlagen
– Erläuterung des Bauablaufs, gegebenenfalls Einsatz von Spezialgeräten – Baustelleneinrichtungsplan – Bauablaufplan – Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu über- geben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auf- trages von Bedeutung sein können. Dies sind insbesondere: o Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, o Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit), o Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, o eingesetzte Nachunternehmer/andere Unternehmer, o Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, o Anlieferung von Hauptbaustoffen, o Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen An- gaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen), o Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, o Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, o Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.“ – Zahlungsplan – Vermessungsunterlagen – Transportpläne – Bestandsunterlagen gem. gesonderter Anlage – Dokumentation gem. gesonderter Anlage – Zur Verkehrsfreigabe sind dem AG folgende Unterlagen vorzulegen: o Unterlage mit Angabe der Fahrdraht-Seitenlage an den Stützpunkten (zick-zack Lage) o Unterlage mit Angabe der Fahrdraht-Höhen an den Stützpunkten o handrevidierte Bauunterlagen der Fahrleitung der errichteten Anlage - Errichterbeschei- nigung – Zur Abnahme sind dem AG neben den vorgenannten, noch folgenden Unterlagen zu über- geben: o Errichterbescheinigung o handrevidierte Bauunterlagen (Lageplan)
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o falls erforderlich das Abnahmeprotokoll des MTA sowie Kabel- und Erdungsprüfproto- kolle o Mastdokumentation (Fertigungszeichnungen der Maste, statische Nachweise aller Maste) o Dokumentation bei Mastneubau mit mindestens 5 Fotos pro Mast von jeder Seite (N, O, S, W) o Mastschild, die digital als PDF (2-fach) übergeben werden für GIS/Mastkataster – Nach spätestens 6 Wochen sind dem AG die korrigierten Bestandspläne und gegebenen- falls revidierte Mast-zeichnungen als 3 Sätze kopierfähige Papierpläne im Maßstab 1:500 sowie ein revidierter Oberleitungsplan im DXF/ DWG-Format (in RD83), nach Dokumentati- onsrichtlinie der LVB, zu übergeben.
5 Zusätzliche Technische Vorschriften, die Vertragsbestandteil werden
Sh. gesonderte Anlage zur Baubeschreibung
Weitere Regelwerke, welche zum Vertragsinhalt erklärt werden, gelten gemäß Leistungsbe- schreibung. Ist keine gültige Ausgabe oder Fassung angegeben, gilt die zum Tag der Angebots- abgabe geltende Ausgabe bzw. Fassung.
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