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Vorbemerkung Leistungsbeschreibung
zur Angebotsaufforderung zur Beschaffung eines Gerätewagen GWL2 in Anlehnung DIN 14 555 Teil 22
- Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt: Los 1 Fahrgestell passend zum Aufbau eines GWL2 in Anlehnung DIN 14 555 Teil 22 Die Leistung ist wie folgt zu erbringen:
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Zulieferung eines Fahrgestells durch den Auftragnehmer aus Los 1 an einen Standort des Auftragnehmers aus Los 2
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Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen (Los 1)
Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile (Los 1 )
Los 2 Feuerwehrtechnischer Aufbau eines GW2 in Anlehnung DIN 14 555 Teil 22 Die Leistung ist wie folgt zu erbringen
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Abnahme (stellvertretend für den Auftraggeber) und Zwischenlagerung des zugelieferten Fahrgestells (Los 2)
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Lieferung/Montage des feuerwehrtechnischen Aufbaus
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Komplettmontage, Zulassung nach StVZO und DIN EN-1846 Teil 2
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Übergabe/Abnahme des Komplettfahrzeugs (Los 2)
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Bereitstellung der losspezifischen technischen Unterlagen (Los 2)
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Einweisung des Bedienpersonals des Auftraggebers (Los 1 und 2)
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Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile (Los 1 und 2)
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Der Hersteller des Fahrgestelles bzw. der Hersteller des Aufbaues ist verpflichtet, technische Abstimmungen während der Angebotsphase bzw. im Auftragsfall vorzunehmen.
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Anmerkung zum Ausfüllen der Leistungsverzeichnisse: Sollten ausgeschriebene Positionen in Serienumfang enthalten sein, so ist diese Position mit „Serie“ zu kennzeichnen.
Sollten ausgeschriebene Positionen in anderen enthalten sein, so ist diese Position mit „in Pos XX“ zu kennzeichnen
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Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden.
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Eignungskriterien des Anbietenden: Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) oder gleichwertig
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In allen Details des Angebotes ist der aktuellste Stand der Technik zu berücksichtigen. Das Fahrzeug hat in seiner Gesamtheit folgenden Regeln, Vorschriften und Normen jeweils ihrer aktuellsten Fassung zu entsprechen und müssen eingehalten werden:
- Alle anerkannten Regeln der Technik
- CE Kennzeichnung- DIN EN Normen soweit nicht besonders erwähnt
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- StVZO
- Richtlinie 99/5/EG (elektromagnetische Verträglichkeit)
- Unfallverhütungsvorschriften UVV Feuerwehr GUV 7.13
- Unfallverhütungsvorschriften UVV Fahrzeug GUV 5.1
- Weitere Normen laut Leistungsverzeichnis
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Die Vorgaben der Angebotsaufforderung und die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung sind Bestandteile der Ausschreibung. Sollten zu den einzelnen Leistungspositionen Klärungen notwendig sein, können über das Ausschreibungsportal Bieterfragen gestellt werden.
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Damit der Verwendungszweck des Auftragsgegenstandes als Einsatzmittel für die Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr gewährleistet werden kann, müssen verschiedene Bedienelemente bzw. Geräte einheitliche technische Spezifikationen unterliegen. In der Regel sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr stets als sehr zeitkritisch einzustufen. Um die Gefahrenabwehrmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sachgerecht und zielgerichtet durchführen zu können, muss eine Einheitlichkeit der Bedienung von Gerätschaften bzw. spezifischer Bedienelemente - soweit darstellbar - gegeben sein. Eine Fehlbedienung bzw. eine dadurch entstehende Zeitverzögerung könnte u.U. erhebliche Folgen für die Sicherheit von Personen haben.
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So werden daher aus sicherheitsrelevanten Gründen im Rahmen der Leistungsbeschreibung verschiedene standardisierte und produktbezogene Gerätschaften und Bedienelemente gefordert. Diese Gerätschaften und Bedienelemente sind nur An- bzw. Einbauten in das eigentliche Produkt des Anbieters. Sie sind frei erhältlich, so dass keinem Anbieter hierdurch Nachteile entstehen. Um die „Zweckmäßigkeit einer einheitlichen Wartung“ (Kommentar zur VOL/A Kulartz/ Marx/Portz/Prieß Seite 838) herzustellen und damit die Ausfallzeiten des für die Erfüllung des gesetzlichen Pflichtauftrages notwendigen Auftragsgegenstandes zu minimieren, werden weitere Bedienelemente bzw. Gerätschaften produktbezogen spezifiziert. Auch diese Gerätschaften und Bedienelemente sind nur An- bzw. Einbauten in das eigentliche Produkt des Anbieters. Sie sind frei erhältlich, so dass keinem Anbieter hierdurch Nachteile entstehen..
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Bei „nicht hinreichend und allgemein“ zu beschreibenden Gegenständen bzw. Bedienelementen werden in der Leistungsbeschreibung teilweise Produkte bestimmter Hersteller gefordert, die mit dem Hinweis „oder vergleichbar“ gekennzeichnet sind. Bei der Wahl von Produkten anderer Hersteller muss die Vergleichbarkeit durch den Bieter im Angebot nachgewiesen werden..
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Dem Angebot sind zwingend folgende Unterlagen beizufügen: Für das Los 2:
- eine Skizze des Aufbaues aus der die Unterbringung der Beladung entsprechend der beigefügten Beladeliste eindeutig hervorgeht.
- eine Gewichtsbilanz unter Berücksichtigung des Leistungsverzeichnis und der Beladeliste.
- Eine Energiebilanz entsprechend E-DIN 14 502-2.
Ohne die obigen geforderten Unterlagen ist eine Wertung des Angebotes nicht möglich
- Auswertung:
Der Zuschlag wird für jedes Los getrennt gemäß § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt sowohl für Los 1 als auch für Los 2 auf Basis einer Gewichtung von 65 % für den Preis und 35 % für die qualitativen, technischen und funktionalen Kriterien. Die genaue Aufteilung der Haupt- und Unterkriterien sowie deren detaillierte Gewichtung für das jeweilige Los sind der beiliegenden Anlage [X] „Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix“
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zu entnehmen. Diese Anlage ist fester Bestandteil der Vergabeunterlagen und bildet die verbindliche Grundlage für die Auswertung beider Lose.
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Vor Auftragsvergabe behält sich der Auftraggeber das Recht vor, am Standort der Feuerwehr zu einem von ihm genannten Termin eine Vorführung mit einem weitgehend der Ausschreibung vergleichbarem Fahrzeug, auf Kosten des Bieters, durchführen zu lassen. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss des Angebotes
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Sicherheit der Bauteile: Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit vor Gefahren durch mangelnde Funktion von Bauteilen und Arbeitssystemen verantwortlich. Ausführung entsprechend dieser Leistungsbeschreibung.
Die allgemeine Gewährleistungsfrist / Garantie beträgt hierfür mind. 2 Jahre vom Tag der Gebrauchsabnahme an gerechnet. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewährleistung / Garantie von mind. 6 Jahren für den Durchrostungsschutz. Die Pflicht zur Gewährleistung / Garantie besteht auch dann, wenn der Mangel während der Rohbau- oder Gebrauchsabnahme bereits bestand, jedoch bei der stichprobenartigen Abnahme nicht erkannt wurde.
- Die Gewährleistung / Garantie (mind. 2 Jahre) und der Gewährleistungsumfang / Garantieumfang sind detailliert (gegebenenfalls separat) anzugeben:
Los 1 Fahrgestell: .........................................................................................
Los 2 Aufbau: ..........................................................................................
Durchrostungsgarantie (mind. 6 Jahre, siehe vorhergehende Position):
Los 1 Fahrgestell …………………………………………..… Jahre
Los 2 Aufbau …………………………………………..… Jahre
- Um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft der Fahrzeuges für Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten sicherzustellen, muss der Anbieter Ersatzteillieferungen und Serviceleistungen binnen 48 Stunden gewährleisten. Eine entsprechende Erklärung und Beschreibung sind dem Angebot beizufügen. Es sind zudem jeweils die nächste Servicestelle sowie die Erreichbarkeit mit den durchschnittlichen tatsächlichen Reaktionszeiten während der Arbeitszeiten und außerhalb der üblichen Arbeitszeiten wie folgt anzugeben, jeweils für das Los1 bzw. Los 2
Nächstgelegene Servicestelle: .....................................................................................
Entfernung der nächstgelegenen Servicestelle zum Auftraggeber: ......................... km
Entfernung des Herstellerwerkes zum Auftraggeber: ......................... km
Reaktionszeit innerhalb der Arbeitszeiten: ................................................................... (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort!)
Reaktionszeit außerhalb der Arbeitszeiten: .................................................................. (Reaktionszeit = Zeit vom Reparaturauftrag bis zum Beginn der Reparaturarbeiten im Servicestützpunkt bzw. vor Ort!)
Mobiler Kundendienst: ja nein (zutreffendes bitte ankreuzen)
Angabe der Kosten für eine Servicestunde: ..............................€/h
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Angabe der Kosten für eine Servicestunde vor Ort: ..............................€/h
Angabe der Fahrtkosten für Servicepersonal bei Servicearbeiten vor Ort:
.................................................................................................................................€/km Achtung: alle Kostenangaben als Nettopreise!
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Weist die erbrachte Leistung Mängel auf, so kann der Auftraggeber kurzfristige Vertragserfüllung durch Nachbesserung verlangen. Nachbesserungen haben unverzüglich nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material-, Fracht- und Überführungskosten zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Teile, die er durch andere ersetzt, zu seinen Lasten zurückzunehmen. Werden durch die Nachbesserung zusätzlich vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten erforderlich, müssen auch diese Kosten einschließlich der anfallenden Kosten für die benötigten Materialien, Betriebs- und Verbrauchsmittel (z.B. Schmierstoffe) vom Auftragnehmer getragen werden. Die unter Pkt.16 bzw. 17 genannte Gewährleistungspflicht / Garantie verlängert sich um die Zeit, während der das Fahrzeug nicht bestimmungsgemäß vom Auftraggeber genutzt werden kann.
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Die Kosten für Verpflegung und Übernachtung für die Beauftragten der Gemeinde Bad Laer bei Reparaturen und Nachbesserungen innerhalb der Gewährleistungsfrist / Garantie, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bei einer Entfernung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber von mehr als 500 Fahrkilometer sind mind. eine Übernachtung für eine Person (Fahrer) und Übernahme der nachgewiesenen Reisekosten durch den Auftragnehmer des Loses 2 einzurechnen.
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Nach der Auftragserteilung und rechtzeitig vor Baubeginn treffen sich die verantwortlichen Vertreter des Auftraggebers mit verantwortlichen Vertretern der Auftragnehmer im Herstellerwerk zu einer Baubesprechung. Danach ist vor Baubeginn ein endgültiger Beladeplan und ein Protokoll dieser Besprechung zur Freigabe vom Aufbauhersteller vorzulegen. Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten und die Einhaltung der Qualitätsforderungen am Herstellungsort beim Auftragnehmer informieren. Zusätzlich findet in Abhängigkeit des Baufortschritts im Herstellerwerk eine Rohbauabnahme/- besprechung durch Vertreter der Auftraggeber statt.
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Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und müssen sämtliche Nebenkosten enthalten. Die Angebotspreise sind je Los zu benennen. Darüber hinaus sind die Preise transparent und für die einzelnen Teile separat (z.B. für die einzelnen Aufbaukomponenten, für die einzelnen Aufbauausstattungen und Beladungsteile oder für nicht im Serienumfang enthaltene Sonderausstattungen) im Leistungsverzeichnis einzutragen.
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Die Liefertermine sind nachstehend einzutragen und sind fester Bestandteil des Auftrages.
Der Fahrgestellhersteller und der Aufbauhersteller verpflichten sich den Liefertermin des Fahrgestelles abzustimmen, sodass keine unnötigen Standzeiten des Fahrgestelles entstehen.
Liefertermin Los 1 Fahrgestell bis spätestens Dezember 2028 Angebotener Liefertermin Los 1 Fahrgestell (Angabe KW Jahr): __________________
Liefertermin Los 2 Aufbau bis spätestens Dezember 2029 Angebotener Liefertermin Los 2 Aufbau: (Angabe KW Jahr): _________________
Bei der Angabe des Liefertermins ist die angegebene Bindefrist zu berücksichtigen
Bei Überschreitung der eingetragenen Liefertermine hat der Aufragnehmer eine Vertragsstrafe zu zahlen: (siehe hierzu „Besondere Vertragsbedingungen“)
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Hinweis: Die eventuellen Forderungen aus dem Gewährleistungszeitraum bzw. dem Garantiezeitraum beginnen erst nach Fertigstellung des gesamten Fahrzeuges bzw. Übergabe an den Auftraggeber.
- Zahlung
Die Zahlung für das Los 1 erfolgt nach Fertigstellung bzw. Bereitstellung an den Auftragnehmer
Die Zahlung für das Los 2 erfolgt nach Fertigstellung bzw. Übernahme des Fahrzeuges.
Vor Zahlungen ist dem Auftraggeber immer das vorbehaltslose und uneingeschränkte Eigentum einzuräumen. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung! Etwaige Zahlungsbedingungen (z.B. Skonto, sonstige Sonderkonditionen) sind unmissverständlich und eindeutig im Leistungsverzeichnis anzugeben. Unklarheiten gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
_______________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift