Anlage 1 - Vereinbarung Region 6.pdf

Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Saalekreis

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.10.2026, 00:12 (Europe/Berlin)

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Vergabenummer: VST-226/2026/Bu Los 2 – Region 6- Anlage 1

Vereinbarung zur Durchführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen

Zwischen dem Landkreis Saalekreis Domplatz 9 06217 Merseburg vertreten durch den Landrat

und dem

(nachfolgend Leistungserbringer genannt) vertreten durch .........................................

wird folgende Vereinbarung getroffen:

Der Leistungserbringer stellt für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen (Teilnahmeberechtigte am Fahrdienst) in der Region 6 gemäß Anlage 1 der Taxitarif- verordnung des Landkreises Saalekreis je nach Bedarf Personenkraftwagen oder Spezialfahrzeuge für den Transport von Rollstühlen, einschließlich Fahrer, bereit.

Der Fahrdienst steht den Teilnahmeberechtigten an Werktagen, Wochenenden und Feiertagen in der Regel von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Verfügung.

Darüber hinaus ist eine Inanspruchnahme nach Vereinbarung möglich.

Die Teilnahmeberechtigten erhalten ein Gutscheinheft für eine maximale Pauschale von 150 km jährlich. Für jede Fahrt ist ein Gutschein zu verwenden. Der Fahrer des Leistungserbringers trägt auf dem Gutschein die gefahrenen Kilometer ein, die der Teilnahmeberechtigte durch seine Unterschrift quittiert. Im Gutscheinheft ist ein Nachweis über die bereits in Anspruch genommenen Kilometer zu führen.

Als Fahrt gilt die Beförderung von einer Einstiegsstelle bis zum Zielort. Eine Begleitperson wird kostenlos mitbefördert.

Schließen sich mehrere Teilnahmeberechtigte zu einer Fahrgemeinschaft zusammen, werden die gefahrenen Kilometer nur einmal berechnet. Eine Aufteilung der gefahrenen Kilometer auf alle Beförderten ist zulässig.

Bei Überschreitung der jährlichen Kilometerpauschale sind die entsprechenden Kosten vom Teilnahmeberechtigten selbst zu tragen.

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Vergabenummer: VST-226/2026/Bu Los 2 – Region 6- Anlage 1

Zweck und Ziel des Fahrdienstes richten sich nach den persönlichen Bedürfnissen der Teilnahmeberechtigten. Er soll im Wesentlichen Besorgungen des täglichen Lebens, notwendigen Arztbesuchen, Fahrten zu Freizeitgestaltungen, zur Teilnahme an kulturellen, politischen, sportlichen und ähnlichen Veranstaltungen und zum Besuch von Verwandten und Bekannten dienen. Ausgeschlossen sind hingegen Fahrten zum Arbeitsplatz sowie sonstige Fahrten, für die der Teilnahmeberechtigte gegen andere Kostenträger Anspruch hat (z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger).

Die durch den Landkreis an den Leistungserbringer zu zahlenden Entgelte richten sich nach der jeweils gültigen Verordnung über die Beförderungsentgelte und —bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung).

Danach setzt sich der Fahrpreis zusammen aus: a) dem Grundbetrag b) dem Entgelt für die Fahrleistung (gestaffelt nach Kilometer) c) den Zuschlägen gemäß § 3 Nr. 6d der Taxitarifverordnung

Der Fahrpreis ist ein Bruttosatz. In ihm ist der jeweils geltende Umsatzsteuersatz enthalten. Auf den Fahrpreis darf keine Mehrwertsteuer aufgeschlagen werden.

Ausgenommen sind die Kosten für Wartezeiten gemäß § 3 Nr. 6c der Taxitarifverordnung. Diese Kosten sind vom Teilnahmeberechtigten selbst zu zahlen.

Bei Fahrten außerhalb des Landkreises Saalekreis gilt als Entgelt für die Fahrleistung der jeweils gültige Kilometerpreis ab dem 11. Kilometer als vereinbart.

Die erbrachten Leistungen sind monatlich durch den Leistungserbringer gegen Vorlage der Gutscheine beim Landkreis Saalekreis, Sozialamt, Domplatz 9 in 06217 Merseburg abzurechnen.

  1. Schriftformklausel Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

Diese Vereinbarung gilt bis zum 31.12.2027. Die Vereinbarung gilt stillschweigend für das folgende Jahr verlängert, wenn keine Kündigung bis zum 30.09. des laufenden Jahres erfolgt. Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Merseburg, den .......................................................... , den ...................

Landkreis Saalekreis Leistungserbringer

Landrat

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