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631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Vergabestelle Datum der Versendung 22.10.2026 LandkreisSaalekreis Vergabeart DezernatI,Vergabestelle Domplatz9,06217Merseburg Öffentliche Ausschreibung Deutschland Beschränkte Ausschreibung Tel. 03461401142 Beschränkte Ausschreibung mit elektronisch überVergabeportal an Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe Bewerber/Teilnehmer Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit 09.11.2026 10:00Uhr
Bindefrist endet am 30.11.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme
Vergabenummer Leistung VST-226/2026/Bu FahrdienstfürMenschenmitBehinderungenimLandkreisSaalekreis Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
632 Bewerbungsbedingungen (Ausgabe 2017) 227 Zuschlagskriterien HinweisblattInformationennachArtikel13und14Datenschutz-Grundverordnung(DS-GVO)
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 634 Besondere Vertragsbedingungen -entfällt 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) -entfällt 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz V6e2re5i nbaruNnAgTzOur InDfurarscthrufükthurrubnagutedne sFahrdienstesfürMenschenmit BehinderungenmitAnlagen
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631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm- entfällt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung
d esLandkreisesSaalekreis,Domplatz9,06217Merseburg
zu vergeben.
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Tel.03461401142 Stelle Lan dkreisSaalekreis,Dez.I,Vergabestelle- Ansprechpartnerin:FrauBuschmann Fax Straße Dom platz9 E-Mail sy lke.buschmann@saalekreis.de PLZ/Ort 062 17 Merseburg
3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. 3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung U nterlagengemäßvorstehendemPunktC) E ignungsunterlagengemäßZiffer6Leistungsbeschreibung/Verfahrensbedingungen g gf.AngabeNachunternehmer
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631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.3 - frei -
4 Losweise Vergabe
nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht. 5.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) - ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
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631 (UVgO– Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
7 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für
| Maßnahmennummer: | Maßnahme: |
|---|---|
| Vergabenummer: V ST-226/2026/Bu | Leistung: F ahrdienst fürMenschenmitBehinderungenimLandkreisSaalekreis |
„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
8 Nachprüfungsstelle
9 AbweichendzudenAngabenunterPunkt7kanndasAngebotauchpostalischoderperE-Mail eingereichtwerden. E-Mail-Adresse:sylke.buschmann@saalekreis.de
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632 (UVgO - Bewerbungsbedingungen) Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der “Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte”, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.
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632 (UVgO - Bewerbungsbedingungen) Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel- preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Eignung
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
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| Merkblatt zu Informationen nach Art. 13 & 14 Datenschutzgrund- verordnung (DSGVO)
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Merkblatt
Informationen nach Art. 13 & 14 Datenschutzverordnung (DSGVO) – Vergabeverfahren
| Verantwortlicher für die | Ansprechpartner | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Datenverarbeitung | bei Fragen zum Sachverhalt | ||||
| Landkreis Saalekreis Der Landrat Domplatz 9 06217 Merseburg Telefon: 03461 40-0 E-Mail: info@saalekreis.de | Landkreis Saalekreis Dezernat I, Vergabestelle Domplatz 9 06217 Merseburg Telefon: 03461 40-1142 E-Mail: vergabestelle@saalekreis.de | ||||
| Kontaktdaten des behördlichen | Bei Fragen zum Datenschutz | ||||
| Datenschutzbeauftragten | |||||
| Datenschutzbeauftragter Landkreis Saalekreis | Telefon: 03461 40-2828 E-Mail: datenschutzbeauftragter@saalekreis.de | ||||
| Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage | |||||
| Beschreibung der Datenverarbeitung Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs.1 Buchst. b DSGVO (privatrechtlicher Vertrag) Art. 6 Abs.1 Buchst. c DSGVO (Kraft Gesetz) in Verbindung § 122 GWB, § 42 VgV, § 6a EU VOB/A, 6a VOB/A, § 31 UVgO | |||||
| Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person | |||||
| Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben, für einen Vertragsabschluss erforderlich oder die betroffene Person ist verpflichtet die personenbezo- genen Daten zur Antragsbearbeitung bereitzustellen. Mögliche Folgen der Nichtbereitstellung bzw. Zurückhaltung von personenbezogenen Daten sind: Soweit aufgrund fehlender Daten keine Eignungsprüfung erfolgen kann, führt dies zum Ausschluss von der Auftragsvergabe. Die Nichtbereitstellung der Freiwillige Angaben führt zu keiner negativen Auswirkung. Bei einer Be- reitstellung kann der Nutzung jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widersprochen wer- den. | |||||
| Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten - | |||||
| sofern eine Notwendigkeit besteht | |||||
| Elektronische Vergabeplattform des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Bundes, Externe Prüfer, Fördermittelgeber | |||||
| Geplante Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Orga- | |||||
| nisation | |||||
| ☒ ☐ nein ja | |||||
| automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) | |||||
| Eine automatische Entscheidungsfindung erfolgt nicht. Ein Profiling seitens der Kreisverwaltung findet nicht statt. |
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| Merkblatt zu Informationen nach Art. 13 & 14 Datenschutzgrund- verordnung (DSGVO)
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Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer
Die Speicherdauer für die erhobenen Daten richtet sich unter Beachtung gesetzlicher Aufbewah- rungsfristen nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. dem Akten- und Löschplan des Landkreises Saalekreises in der Regel 10 Jahre.
Information zu Betroffenenrechten
Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenüber- tragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Art. 15 bis 21 DSGVO.
Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben das Recht Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz zu erheben. Postanschrift: Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Otto-von-Guericke-Str. 34a, 39104 Magdeburg E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de
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