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Vergabenummer: VST-226/2026/Bu Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Saalekreis
Leistungsbeschreibung/ Verfahrensbedingungen
- Leistungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen unter den in der beigefügten Vereinbarung (Anlage 1) genannten Bedingungen. Grundlage dafür ist die vom Kreistag (Beschluss-Nr.: 223-24/18) beschlossene Richtlinie für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Saalekreis (Anlage 2). Die durch den Landkreis an die Leistungserbringer zu zahlenden Entgelte richten sich nach der jeweils gültigen Verordnung über die Beförderungsentgelte- und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung). Die derzeit gültige Taxitarifverordnung ist als Anlage 3 beigefügt.
- Aufteilung in Lose
Das Fahrgebiet beim Landkreis ist entsprechend der Regionen der o. g. Taxitarifverordnung in Lose geteilt. Gegenstand der Leistung ist das
Fahrgebiet Region 4 - Merseburg mit Ortsteilen (Los 1)
es umfasst das Stadtgebiet Merseburg mit den Ortsteilen Beuna, Geusa, Meuschau und Trebnitz
sowie
das Fahrgebiet Region 6 (Los 2)
es umfasst die nachfolgenden Städte und Gemeinden: Bad Dürrenberg mit den Ortsteilen Nempitz, Oebles-Schlechtewitz, Tollwitz Bad Lauchstädt mit den Ortsteilen Delitz am Berge, Klobikau, Milzau, Schafstädt Braunsbedra mit den Ortsteilen Frankleben, Großkayna, Krumpa, Roßbach Leuna mit den Ortsteilen Friedensdorf, Günthersdorf, Horburg- Maßlau, Kötschlitz, Kötzschau, Kreypau, Rodden, Spergau, Zöschen, Zweimen Mücheln mit den Ortsteilen Branderoda, Gröst, Langeneichstädt, Oechlitz, Wünsch Schkopau mit den Ortsteilen Burgliebenau, Döllnitz, Ermlitz Hohenweiden, Knapendorf, Korbetha, Lochau, Luppenau, Raßnitz, Röglitz, Schkopau, Wallendorf
Interessenten können sind für ein oder beide Fahrgebiete bewerben.
- Ausführungszeitraum
01.01.2027 bis 31.12.2027
Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit keine Kündigung bis zum 30.09. des laufenden Jahres erfolgt.
- Auswahl der Teilnehmer
Es ist vorgesehen mit allen Bewerbern, welche die für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) nachgewiesen haben und die Ausführungsbedingungen der Vergabeunterlagen anerkennen, eine Vereinbarung zur Durchführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen abzuschließen. Die Auswahl des Leistungserbringers im konkreten Einzelfall obliegt dann den jeweils teilnahmeberechtigten Personen.
Hinweis:
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Der Abschluss der Vereinbarung erfolgt jeweils zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Vertragsbedingungen der Leistungserbringer werden nicht akzeptiert. Keinem Vertragspartner wird ein exklusives Versorgungsrecht eingeräumt. Der Vertragsbeitritt ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
- Leistungsumfang
Die Leistung beinhaltet die Personenbeförderung durch Taxi sowie geeignete Fahrzeuge für den Transport im Rollstuhl. Die Anzahl der teilnahmeberechtigten Personen sowie das Fahrverhalten (wie oft und wieviel Fahrkilometer in Anspruch genommen werden) ist durch den Landkreis nicht vorhersehbar und nicht beeinflussbar.
Der Leistungsumfang wurde wie folgt auf Grundlage der Vorjahresfahrten geschätzt.
Umfang Los 1:
Derzeit sind 58 Personen antragsberechtigt. Die Anspruchsberechtigten haben pro Monat mehrere Fahrten durchgeführt. Fahrten 2025 gesamt 635. Die jeweiligen Fahrten wurden ausgewertet und sind nachfolgend dargestellt.
| Entfernung Gesamtfahrten Tagfahrten Nachtfahrten | |||
|---|---|---|---|
| bis 3 km | 357 | 339 | 18 |
| 4 bis 10 km | 226 | 215 | 11 |
| ab 11 km | 52 | 49 | 3 |
| Gesamt: | 635 |
Gesamt: 635
Umfang Los 2:
Derzeit sind 52 Personen antragsberechtigt. Die Anspruchsberechtigten haben pro Monat mehrere Fahrten durchgeführt. Fahrten 2025 gesamt 193. Die jeweiligen Fahrten wurden ausgewertet und sind nachfolgend dargestellt.
| Entfernung Gesamtfahrten Tagfahrten Nachtfahrten | |||
|---|---|---|---|
| bis 3 km | 23 | 22 | 1 |
| 4 bis 10 km | 70 | 67 | 4 |
| ab 11 km | 100 | 95 | 5 |
| Gesamt: | 193 |
Gesamt: 193
- Zum Nachweis der Eignung mit der Bewerbung/Antrag einzureichende Unterlagen
Die Bewerber verfügen über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Gewährleistung der Erfüllung der Anforderungen an die Leistungserbringung nach den Vertragsunterlagen.
Folgende Angaben und Nachweise über die für die Übernahme des Auftrages erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach den Vertragsunterlagen werden verlangt und sind mit der Bewerbung vorzulegen:
a) - Angaben zum Bieter (Unternehmensdarstellung) ggf. zur Bietergemeinschaft
- Kopie der Genehmigung zum Verkehr mit Taxen gemäß § 47 Personenbeförderungsgesetz oder Kopie der Genehmigung zum Verkehr mit Mietwagen gemäß § 49 Personenbeförderungsgesetz
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- Angaben zu Typ und Anzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeuge
- Angaben dazu, ob und wenn ja, in welchen der zur Verfügung stehenden Fahrzeugen ggf. Personen im Rollstuhl sitzend befördert werden könnten b) - Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) c) - Angaben zu Erfahrungen mit der Beförderung von Menschen mit Behinderungen, z. B. durch Referenzliste über vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftraggebers d) - Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
Weiterhin ist zur Bestätigung der Anerkennung der Ausführungsbedingungen der Vergabeunterlagen, das Angebotsschreiben FB 633 einzureichen. Eintragungen unter Ziffern 2, 3 und 4 sind nicht erforderlich. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt entsprechend den Bedingungen der Vergabeunterlagen gemäß Taxitarifverordnung des Landkreises Saalekreis.
- Unterauftragnehmer
Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er anzugeben, welche Leistungen bzw. Leistungsteile an Unterauftragnehmer (dort Nachunternehmer genannt) vergeben werden sollen und die dafür in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer zu benennen. Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für den Bewerber. Auch Unterauftragnehmer müssen für die von ihnen zu erbringenden Leistungen über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die Bewerber sollen daher im Vergabeverfahren entsprechende Erklärungen und Eignungsnachweise des/der Unterauftragnehmer(s) nach Maßgabe der Ausführungen unter Ziff. 6 mit dem Angebot vorlegen, soweit die Abfrage dort nicht ausdrücklich auf das Unternehmen des Bieters beschränkt ist oder Erklärungen und Nachweise nur auf ausdrückliche Aufforderung vorgelegt werden sollen. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung etwaiger fehlender Angaben, Erklärungen und Nachweisen zum Einsatz von Unterauftragnehmern vor.
Anlage 1: Vereinbarung zur Durchführung des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen (je Fahrgebiet) Anlage 2: Richtlinie für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Saalekreis Anlage 3: Verordnung über die Beförderungsentgelte- und -bedingungen der Unternehmen des Taxigewerbes im Landkreis Saalekreis (Taxitarifverordnung)