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Vorbemerkungen ZVS-046-2026-ME Anbegotsschreiben Bieter.docx

Fahrbahninstandsetzung der K16 zwischen Imgenbroich und Mützenich

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 10:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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StädteRegion Aachen - 52090 AachenDez. I A 80 – Amt für Wirt-schaftliche Beteiligung, Zentrales Controlling, Fördermittelmanagement und Vergabe A 80.3 Fördermittelmanagement und Vergabe Dienstgebäude Zollernstraße 10 52070 Aachen Telefon Zentrale 0241 / 5198-0 Telefon Durchwahl 0241 / 5198-6111 Telefax 0241 / 5198-86110 E-Mail vergabestelle @staedteregion-aachen.de Auskunft erteilt Frau Menz Zimmer C 142 Aktenzeichen (bitte immer angeben) ZVS - 046/2026-ME Datum 01.10.2026 Telefon Zentrale 0241 / 5198 - 0 Telefax Zentrale 0241 / 53 31 90 Internet www.staedteregion-aachen.de Bankverbindungen Sparkasse Aachen IBAN DE21 3905 0000 0000 3042 04 BIC AACSDE33XXX Postbank IBAN DE52 3701 0050 0102 9865 08 BIC PBNKDEFFXXX Erreichbarkeit Das Haus der StädteRegion ist mit verschiedenen Bus- und Bahnlinien des AVV zu erreichen (Haltestellen Normaluhr und Hauptbahnhof). Seite I von 28
Baumaßnahme :K16 - Fahrbahninstandsetzung zw. Imgenbroich und Mützenich (Teil 2 - Innerorts)
Angebot für :Tief- und Straßenbauarbeiten
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu o.a. Maßnahme. Sollten Sie Interesse an einer Angebotsabgabe haben, bitte ich Sie, die Angebotsunterlagen auszufüllen und bis zum 15.10.2026 10:00 Uhr
einzureichen. Die weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Angebotsunterlagen. Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung. Beachten Sie bitte die nachfolgenden Vorgaben zur Form der Angebotsabgabe und zum Umfang der einzureichenden Unterlagen. Maßgeblich für die Feststellung der Vollständigkeit des Angebotes ist die Einreichung des Angebotsschreibens (213 – SR. AC) mit den dort bezeichneten Unterlagen. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen unter www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de einzureichen. Dieses Vergabeportal ist ein "Vergabesatellit" vom Vergabemarktplatz NRW, so dass der Zugang auch unter www.evergabe.nrw.de erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Menz

Wichtiger Hinweis

Zur Kalkulation des Angebotes wird das Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei bereit gestellt.

Um die Einreichung des ausgefüllten Leistungsverzeichnisses als eine mit Preisen versehene GAEB-Datei wird dringend gebeten.

Zur Angabe ggf. im Leistungsverzeichnis geforderter Produkt- / Typen- / Herstellerbezeichnungen kann wahlweise ein Beiblatt oder das ausgefüllte Leistungsverzeichnis zusätzlich als PDF-Dokument eingereicht werden.

StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Dez. I A 80 – Amt für Wirt-schaftliche Beteiligung, Zentrales Controlling, Fördermittelmanagement und Vergabe A 80.3 Fördermittelmanagement und VergabeAngebotsanforderung 211 – SR. AC
Zollernstraße 10 52070 AachenVergabe Nr. :ZVS - 046/2026-ME
Vergabeart
XÖffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nicht Offenes Verfahren
Ende der AngebotsfristEnde der Bindefrist
15.10.2026 - 10:00 Uhr06.11.2026

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

Baumaßnahme:K16 - Fahrbahninstandsetzung zw. Imgenbroich und Mützenich (Teil 2 - Innerorts)
Angebot fürTief- und Straßenbauarbeiten

Anlagen

  1. die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
[x]212Teilnahmebedingungen
[x]Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
[x]312/322Hinweise zur Form der Angebotsabgabe
[ ]242Wartung
[ ]243Instandhaltung
  1. die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
[x]Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
[x]214Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
[x]Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
[x]215Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
[ ]
[ ]
  1. die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
X213Angebotsschreiben
XVerzeichnis der Nachunternehmerleistungen
XEinverständniserklärung Datenverarbeitung
XReferenzliste
XTeile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis (erwünscht als eine mit Preisen versehene GAEB-Datei)
224Angebot Lohngleitklausel
Vertragsformular für Wartung / Instandhaltung
221Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
222Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
223Aufgliederung der Einheitspreise
1Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat A 64 Raum, Mobilität, Klima A 64.1 Kreisstraßen und Verkehrslenkung Zollernstraße 20 52070 Aachen
2Auskünfte Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Bewerber werden Auskünfte ausschließlich online im Rahmen der Kommunikation unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de erteilt. Nur in Ausnahmefällen ist die Vergabestelle direkt zu kontaktieren:
Dez. I A 80 – Amt für Wirt-schaftliche Beteiligung, Zentrales Controlling, Fördermittelmanagement und Vergabe A 80.3 Fördermittelmanagement und VergabeSachbearbeiter/in :E-Mail :
Frau Menzvergabestelle @staedteregion-aachen.de
Ort (s.o.) / Zimmer :C 142Tel.:0241 / 5198-6111Fax:0241 / 5198-86110
3Vorlage von Nachweisen / Angaben / Unterlagen
3.1Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
[x]1.Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre (mit mindestens folgenden Angaben: Auftraggeber mit Ansprechpartner sowie Telefonnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort).
[x]2.Gültige qualifizierte Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen (Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr)
[x]3.Schriftliche Erklärung über die Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz
[x]4.Die Materialeignungen sind mit Prüfberichten der BASt bei der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Die Erklärung zu Ziff. 1 kann durch den ausgefüllten Vordruck „Referenzliste“ beigebracht werden.
3.2Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
[x]a)Angabe des Umsatzes jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
[ ]b)entfällt.
[x]c)Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
[x]d)Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG (Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr)
[x]e)Gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr)
[ ]f). / .
[ ]g). / .
[ ]h). / .
[ ]i). / .
[ ]j). / .
Die vorgenannten Nachweise a) bis e) müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Ein Angebot/Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden. Bei Bewerbern / Bietern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise a) bis e) verzichtet, soweit sie dort entsprechend abrufbar sind.
4Losweise Vergabe
[x]Nein
[ ]Ja, Angebote sind möglich
[ ]nur für ein Los
[ ]für ein Los oder mehrere Lose
[ ]nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
Bezeichnung der Lose:
1Gesamtangebot (keine losweise Vergabe)
2entfällt
3entfällt
5Nebenangebote / mehrere Hauptangebote
5.1[x]Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
[x]Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
5.2[ ]Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten
[ ]für die gesamte Leistung
[ ]nur für nachfolgend genannte Bereiche:
[ ]mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
[ ]unter folgenden weiteren Bedingungen:
[ ]nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
[ ]bei umweltbedeutsamen Beschaffungsvorhaben sind Nebenangebote zu besonders umweltfreundlichen oder energieeffizienten Varianten zugelassen
[ ]
5.3Bedingungen, die an Nebenangebote gestellt werden: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
5.4Unzulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
5.5entfällt
6Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
Ihr Angebot können Sie
[x]elektronisch
[x]in Textform (gem. § 126b BGB)
[ ]mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder fortgeschrittenem elektronischen Siegel
[ ]mit qualifizierter elektronischer Signatur oder qualifizierten elektronischen Siegel
einreichen. Hierzu beachten Sie bitte die Hinweise zur Form der Einreichung von Angeboten (Formular 312/322).
7Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
8Angebotswertung
[x]gemäß § 16 d VOB/A
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote :
[x]Zuschlagskriterien: günstigster Preis (100 %)
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
9Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet. Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bedarfspositionen ist nicht abzusehen, ob, und mit welcher Menge, diese zur Ausführung kommen werden. Dies liegt in der Natur der Sache, da es sich hier um eine Umbaumaßnahme mit entsprechenden Unwägbarkeiten bei der Beurteilung der vorhandenen Bausubstanz bzw. des Baugrundes handelt. Insofern ist hier eine begründete Ausnahme für die Ausschreibung von Bedarfspositionen nach § 7 VOB/A gegeben. Bei der Kalkulation ist vom Bieter der jeweilige Einheitspreis als Festpreis für eine mögliche Ausführungsmenge von 0 bis 200 % (null bis zweihundert Prozent) der ausgeschriebenen Menge anzugeben. Unter diesem Aspekt ist generell leistungsbezogen zu kalkulieren, womit das Einsetzen von Spekulationspreisen ausscheidet. Bei einer eventuell erforderlich werdenden Preisanpassung nach § 2 VOB/B werden die Bedarfspositionen mit einer jeweiligen Ausführungsmenge von 0 bis 200 % nicht berücksichtigt. Bei der Angebotsauswertung kommt der Vordersatz der Ausschreibung zum Ansatz.
10Nachprüfungsstelle / Nachprüfungsbehörde nach § 21 VOB/A:
[x]Bezirksregierung Köln, Dezernat 34 - Umsatzsteuerbescheinigungen und Sonstige Angelegenheiten des Wirtschaftsverwaltungsrechts, 50606 Köln Tel.: +49(0)221-147-2938
11Urkalkulation : Auf Anforderung durch den Auftraggeber ist vor Auftragserteilung vom Auftragnehmer die Urkalkulation in einem geschlossenen Umschlag zu übergeben. Die Urkalkulation soll alle für die Preisermittlung relevanten Angaben enthalten, insbesondere: Aufwandswerte, Leistungsangaben, Lohn-, Material-, Geräte- und sonstige Kosten positionsweise für alle Teilleistungen, Angabe der Zuschlagssätze für AGK, BGK, Wagnis und Gewinn, Angaben zum Verrechnungslohn (Mittellohn, Lohnzusatz- und Lohnnebenkosten, Umlagen). Die Einsicht in die Urkalkulation durch den AG erfolgt nur im Beisein des AN zur Bewertung von ggf. erforderlichen Nachtragspreisen.
12Angaben zur Kalkulation und Aufschlüsselung der Einheitspreise : Auf Anforderung durch den Auftraggeber sind vom Bieter ausgefüllte Preisermittlungs-Formblätter (gemäß Vergabehandbuch des Bundes) und die Aufschlüsselung der Einheitspreise des Angebotes nach Einzelkosten der Teilleistungen (EKT = Lohn, Material, Sonstiges, etc.) vorzulegen.
13Hinweise zu den im LV angefragten Fabrikaten : entfällt
14Bauzeitenplan : Direkt nach der Beauftragung muss der AN einen detaillierten Bauzeitenplan innerhalb von zwei Wochen dem AG vorlegen, den hier geplanten Bauablauf mit dem AG und der Bauleitung des AG abstimmen und durch den AG freigeben lassen.
15entfällt
16entfällt
17entfällt
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen – Fassung der StädteRegion Aachen –212 – SR. AC

Hinweis

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).

1.Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich über den Bereich Kommunikation im Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen unter www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de zu informieren.
2.Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3.Angebot
3.1Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.3Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.4Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.5Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 1, Nr. 3 VOB/A).
3.6Alle Preise sind in Euro anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die * ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und * an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
5Nebenangebote
5.1Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; Im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6Bietergemeinschaften
6.1Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, * in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, * in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, * dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, * dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
6.2Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise gemäß Nr. 3.1 der Angebotsanforderung. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise gemäß Nr. 3.1 der Angebotsanforderung.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die unter Nr. 3.1 der Angebotsanforderung (211) aufgeführten Nachweise / Angaben / Unterlagen einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Nachweise / Angaben / Unterlagen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Nachweisen / Angaben / Unterlagen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

BVB 214 – SR. AC

(Besondere Vertragsbedingungen der StädteRegion Aachen)

Baumaßnahme:K16 - Fahrbahninstandsetzung zw. Imgenbroich und Mützenich (Teil 2 - Innerorts)
Angebot fürTief- und Straßenbauarbeiten

Besondere Vertragsbedingungen

1.Objekt-/Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1 VOB/B) sowie ggf. Sicherheitskoordination (Baustellenverordnung):
1.1Die Objekt- / Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten / Ingenieur
"wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben"
mit der Wahrnehmung der Bauleitung beauftragt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
1.2Die Sicherheitskoordination obliegt:
"wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben"
2.Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4 VOB/B):
2.1Lager- und Arbeitsplätze:
keine
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
2.2Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
keine
2.3Wasseranschlüsse: 1)
keine
2.4Stromanschlüsse: 1)
keine
2.5Sonstige Anschlüsse: 1)
keine
Kosten des Verbrauchs (zu den Nrn. 2.3-2.5): Strom und Wasser für die Durchführung der Arbeiten werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt. Anschlusserstellung, Verteilung, Verbrauch, etc. sind Sache des Auftragnehmers. Hieraus resultierende Kosten sind einzukalkulieren. 1) z.B.: Durchmesser, Leistung (zu 2.5 auch Art)
3.Ausführungs- und Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
3.1Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
[x]Unmittelbar nach Auftragserteilung, spätestens in der 46. KW 2026
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
[x]23.12.2026
[ ]
[ ]
[ ]
[ ]
3.2Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) sind:
[ ]vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
[x]vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
[ ]folgende als Vertragsfristen vereinbarte Einzelfristen
[ ]aus dem beigefügten Terminplan / Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: ……………………………………….
[ ]ohne Terminplan / Bauzeitenplan werden ausdrücklich als Vertragsfristen vereinbart: ……………………………………….
3.3Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Beginn und das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen im Rahmen der vorstehenden Angaben datumsmäßig festzulegen.
4.Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
4.1Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 3. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
[ ]
[ ]
4.2Die Obergrenze der durch Verzug entstandenen Vertragsstrafe beträgt 5 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer). Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
4.3Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
5.Rechnungen (§ 14 VOB/B)
5.1Alle Rechnungen sind bei der auftragserteilenden Dienststelle 1 -fach und zugleich bei
"wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben"
2 -fach einzureichen.
5.2Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen, Lieferscheine, Wiegekarten) sind zweifach einzureichen.
6.Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage.
7.Sicherheitsleistungen (§ 17 VOB/B)
7.1Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung
[ ]Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet, Nummer 2.1 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen findet keine Anwendung.
[x]Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
7.2Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
[ ]Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet.
[x]Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
8.Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach § 13 VOB/B. Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre.
9.Stundenlohnarbeiten
Auf Anordnung durch den AG ist vom AN entsprechend dem Umfang und der Art der auszuführenden Arbeiten adäquates Fachpersonal einzusetzen. Die Auswahl der für die jeweilige Vergütung maßgeblichen Position richtet sich vorrangig nach der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Qualifikation. Werden z.B. Stemmarbeiten von höher qualifiziertem Fachpersonal (Facharbeiter, Vorarbeiter, Polier) ausgeführt, so erfolgt die Vergütung dennoch nach dem entsprechenden Stundenlohnverrechnungssatz für Helfer (Baufachwerker). Der AG behält sich vor, von dieser Regelung abzuweichen, wenn durch den Bieter hier offensichtlich nicht leistungsgerechte bzw. dem Tarifrecht nicht entsprechende Ansätze gemacht wurden.
10.Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen
Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber vorgelegt werden können.
11.Besondere Vertragsbedingungen
aDie Einsicht in die Urkalkulation durch den AG erfolgt nur im Beisein des AN zur Bewertung von ggf. erforderlichen Nachtragspreisen.

Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen

Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen

(BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Hierzu vereinbaren die Parteien Folgendes:

  1. Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen
    1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
  2. für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich
  • eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages,
  • eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder
  • einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt,

seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.

  1. für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (§ 1 Abs. Absatz 3 TVgG) seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen.
  2. bei der Ausführung der Leistung seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Diese Pflicht gilt auch, sofern das gemäß lit. a) und b) zu zahlende Entgelt das Mindeststundenentgelt nach dem Mindestlohngesetz unterschreitet.
    1. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags beteiligten Nachunternehmen die in Ziffer 1.1. genannten Pflichten ebenfalls einhalten.
    2. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nicht für Auftragnehmer, die unter § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neunten Sozialgesetzbuches fallen.
  3. Kontroll- und Prüfrecht

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet,

  1. dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beachtung des Datenschutzrechts.
  2. seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.
  3. Kündigung aus wichtigem Grund; Vertragsstrafe
    1. Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist unter anderem kündigen,
  4. wenn der Auftragnehmer eine Pflicht aus Ziffer 1. verletzt,
  5. wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass die Nachunternehmen eine Pflicht aus Ziffer 1. einhalten oder
  6. wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus Ziffer 2. nicht nachkommt.
    1. In den in Ziffer 3.1. genannten Fällen, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Auftraggeber ist nicht ausgeschlossen, jedoch wird die verwirkte Vertragsstrafe auf den weiteren Schadensersatz des Auftraggebers angerechnet.
    2. Im Übrigen berühren Ziffer 3.1. und 3.2. nicht die weiteren Rechte der Vertragsparteien.

ZVB 215 – SR. AC

Zusätzliche Vertragsbedingungen

für die Ausführung von Bauleistungen

1Preisermittlungen (§ 2 VOB/B)
1.1Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2Ausführungsunterlagen (§ 3 VOB/B)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Der Auftragnehmer hat - entsprechend dem Baufortschritt - dem Auftraggeber den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch den Auftraggeber rechtzeitig erfolgen kann.
3Werbung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3 VOB/B)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
5.1Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
5.2Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
5.3Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 5.1 und 5.2 gelten entsprechend.
6Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
7Bautagesberichte (§ 4 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
8Baustellenräumung (§ 4 VOB/B)
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend instand zu setzen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4 VOB/B), Antikorruptionsklausel
9.1Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter 1. aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. 2. dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. 3. gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
9.2Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 9.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
9.3Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 9.1 b oder 9.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
9.4Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
10Mitteilung von Bauunfällen (§10 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
11Abnahme (§ 12 VOB/B)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer). Der Auftragnehmer hat die förmliche Abnahme gegenüber dem Auftraggeber schriftlich zu verlangen, an dem vereinbarten Termin dieser Abnahme mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. § 12 Absatz 4 Nr. 2 VOB/B bleibt unberührt.
12Abrechnung (§ 14 VOB/B)
12.1Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 6.
12.2Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
12.3Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
12.4Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
13Preisnachlässe (§§ 14 und 16 VOB/B)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
14Rechnungen (§§ 14 und 16 VOB/B)
14.1Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
14.2In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
14.3Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
14.4In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
15Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 * das Datum, * die Bezeichnung der Baustelle, * die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, * die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, * die Art der Leistung, * die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und * die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
16Zahlungen (§ 16 VOB/B)
16.1Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
16.2Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
17Überzahlungen (§ 16 VOB/B)
17.1Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
17.2Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
18Sicherheitsleistungen (§ 17 VOB/B)
18.1Sicherheit für die Vertragserfüllung
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadenersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
18.2Sicherheit für Vorauszahlungen
Für vereinbarte Vorauszahlungen sowie für vereinbarte Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
18.3Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
18.4Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden, und zwar für
* die Vertragserfüllung das Formblatt 421,
* die Mängelansprüche das Formblatt 422,
* vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt 423.
Fundstelle der Formblätter (wenn nicht von der Vergabestelle bereitgestellt): http://www.bmvbs.de
Die Bürgschaft ist von einem
* in den Europäischen Gemeinschaften oder
* in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
* in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen (§ 17 Absatz 4 Satz 2 Halbsatz 2 VOB/B). Hierunter fallen ggf. folgende Erklärungen des Bürgen:
* ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
* Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
* Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
* Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
* Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
19Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18 VOB/B)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
20Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
21Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Verantwortlicher
Name und Kontaktdaten des VerantwortlichenStädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Zollernstraße 10; 52070 Aachen Tel: 0241/5198-0 Mail: info@staedteregion-aachen.de
DatenschutzbeauftragterStädteRegion Aachen Die Datenschutzbeauftragte Zollernstraße 10; 52070 Aachen Tel: 0241/5198-1410 Mail: datenschutz@staedteregion-aachen.de De-Mail: datenschutz@staedteregion-aachen.de-mail.de
Verarbeitungsrahmen
Die Daten werden nur innerhalb der StädteRegion Aachen verarbeitet und ausschließlich an für die Bearbeitung zuständige Beschäftigte weitergegeben. Eine Weitergabe an Dritte zu einem anderen Zweck ist ausgeschlossen. Die Speicherung der Daten erfolgt nur im Rahmen der für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Fristen. Zusätzlich sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu beachten.
Welche Datenschutzrechte habe ich?
Als betroffene Person werden Sie darüber informiert, dass Sie ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art 17 DS-GVO) bzw. Einschränkung (Art 18 DSGVO) der Verarbeitung, ein Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (Art.21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) haben. Zudem haben Sie das Recht, die Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Weiter besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf).

Formular 312/322

Hinweise Einreichung Teilnahmeanträge / Angebote

Eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen wird empfohlen. Diese bietet den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert zu werden. Antworten sind Bestandteil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.

Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten

  1. Elektronische Einreichung

Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de bzw. den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.

Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.

Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).

Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote können – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - mittels eines sog. Bietertools grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:

  1. Einreichung in Textform nach § 126b BGB
  2. Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel
  3. Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel.

In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.

Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.

Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der/dem fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur/Siegel gelten der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.

Unterschrifterfordernis bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Drittunternehmererklärungen

Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften/Angeboten von Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag/das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Auf die Teilnahmebedingungen (Formular 212) wird hingewiesen. Die von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung ist dem Teilnahmeantrag/Angebot als Datei eingescannt oder abfotografiert beizufügen.

Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:

  • Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
  • Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
  • Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.

Zum Zwecke der Zuordnung muss aus der Dritterklärung die/der Erklärende genau bezeichnet bzw. erkennbar sein.

Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.

  1. Allgemeiner Hinweis zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen

Die in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages/Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.

Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Teilnahme über den Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Teilnahme-/Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bewerber-/Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Angebotsschreiben 213 – SR. AC
Nur die farbigen Felder sind vom Bieter/Bewerber entsprechend auszufüllen. Sonstige Änderungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen!
Hinweis: Wird das bereitgestellte WORD-Dokument digital ausgefüllt, so erfolgt ein automatischer Übertrag
von den„signalgelben“ Feldernin entsprechende„hellgelbe“ Felder.
Name und Anschrift des Bieters (ggf. Stempel)Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Amtsgericht:
Name der einreichenden Person als Angabe des Bieters gemäß § 126b BGB bei „Einreichung elektronisch“:
Vergabe Nr. :ZVS - 046/2026-ME
(Name und Anschrift der Vergabestelle)Vergabeart :
StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Dez. I A 80 – Amt fürWirt-schaftliche Beteiligung, Zentrales Controlling, Fördermittelmanagement und Vergabe A 80.3 Fördermittelmanagement und Vergabe Zollernstraße 10 52070 AachenXÖffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Bindefrist endet am:06.11.2026
Einzureichen bis (Einreichungstermin)
Datum:15.10.2026Uhrzeit:10:00 Uhr

ANGEBOT

Baumaßnahme:K16 - Fahrbahninstandsetzung zw. Imgenbroich und Mützenich (Teil 2 - Innerorts)
Angebot fürTief- und Straßenbauarbeiten

Anlagen

XVerzeichnis der Nachunternehmerleistungen
XEinverständniserklärung Datenverarbeitung
[ ] *)Referenzliste
XTeile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis (erwünscht als eine mit Preisen versehene GAEB-Datei)
224Angebot Lohngleitklausel
Vertragsformular für Wartung / Instandhaltung
221Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
222Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
223Aufgliederung der Einheitspreise
[ ] *)Bietergemeinschaftserklärung (formlos gemäß Ziffer 6 der Teilnahmebedingungen)
*) Bei Bedarf vom Bieter anzukreuzen und ausgefüllt beizufügen.
Dem Angebot beizufügende Nachweise / Angaben / Unterlagen gemäß Ziffer 3.1 der Angebotsanforderung (211):
1.Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Geschäftsjahre (mit mindestens folgenden Angaben: Auftraggeber mit Ansprechpartner sowie Telefonnummer; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Ausführungsort).
2.Gültige qualifizierte Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen (Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr)
3.Schriftliche Erklärung über die Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema Arbeitsschutz
4.Die Materialeignungen sind mit Prüfberichten der BASt bei der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Die Erklärung zu Ziff. 1 kann durch den ausgefüllten Vordruck „Referenzliste“ beigebracht werden.
1Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer (brutto) beträgt
Gesamtangebot (keine losweise Vergabe)………………………..………………… €
entfällt. / .
entfällt. / .
3Anzahl der Nebenangebote
Gesamtangebot (keine losweise Vergabe)nicht zugelassen
entfällt. / .
entfällt. / .
4Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote
Gesamtangebot (keine losweise Vergabe)………………………..……… %
entfällt. / .
entfällt. / .
5Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
–Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
–Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C)
–Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Leistung präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen unter Nummer:
Name:PQ-Nummer:AVPQ-Zugangscode:
Name:PQ-Nummer:AVPQ-Zugangscode:
Name:PQ-Nummer:AVPQ-Zugangscode:
Name:PQ-Nummer:AVPQ-Zugangscode:
Name:PQ-Nummer:AVPQ-Zugangscode:
Name:PQ-Nummer:AVPQ-Zugangscode:
Ich/Wir erklären, dass
ich/wir ein
[ ]Kleinstunternehmen (Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt),
[ ]kleines Unternehmen (Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt) oder
[ ]mittleres Unternehmen (Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt und/oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt)
sind. Vgl. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABI. L 124 vom 20.5.2003, S. 36). Die Angabe wird nur für statistische Zwecke verlangt.
7Ich/Wir erklären, dass
[ ]ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
[ ]ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
8Ich/Wir erklären, dass
–ich/wir bei Verwendung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift oder Kurzfassung) den Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses (Langtext) als alleinverbindlich anerkenne(n).
–mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
–das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
–falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
–ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
–ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
–ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
–nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
–meine/unsere AGB, die von den Teilnahme- und Vertragsbedingungen der StädteRegion Aachen, die Grundlage dieser Ausschreibung sind, abweichen, ihnen widersprechen oder diese ergänzen, keine Gültigkeit haben.
9Die Verpflichtung zur nachträglichen (sog. ex-post-) Transparenz im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe besteht bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bzw. Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb entsprechend § 20 Absatz 3 VOB/A. Erklärung des Bieters bei Beschränkten Ausschreibungen oder Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb:
[ ]Gesellschaftsform des anbietenden Unternehmens:
[ ]GmbH & Co. KG
[ ]
[ ]Als anbietende „natürliche Person“ erkläre ich hiermit meine Zustimmung zur Veröffentlichung der oben genannten Daten.
[ ]Als anbietende „natürliche Person“ verweigere ich hiermit meine Zustimmung zur Veröffentlichung der oben genannten Daten.
Die Erteilung oder Versagung der Einwilligung ist ohne Einfluss auf die Vergabeentscheidung.
Angaben des Bieters gemäß § 126b BGB bei „Einreichung elektronisch“:
Ort:
Datum:
Name und Anschrift des Unternehmens:
Name der einreichenden Person:

Fehlen die Angaben nach § 126b BGB, gilt das Angebot als nicht abgegeben.

Baumaßnahme:K16 - Fahrbahninstandsetzung zw. Imgenbroich und Mützenich (Teil 2 - Innerorts)
Angebot fürTief- und Straßenbauarbeiten
Bieter (Stempel):

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen

Nachfolgend aufgeführte Teile des Auftrages sollen an Nachunternehmen weiter vergeben werden:

Bezeichnung der an Nachunternehmer zu vergebenden LeistungenTitel - Positionsnummer(n)E/F *)Nachunternehmer (Firma, Anschrift, Telefon)
Diese Angaben werden bereits zur Angebotsabgabe gefordert :Angabe vor Ausführung :

Die Nachunternehmer sind rechtzeitig vor der Ausführung zu benennen und bedürfen der Zustimmung durch den AG.

[ ]weitere Nachunternehmer auf Anlage (ggf. ankreuzen und Anlage beifügen) - Anzahl der beigefügten Seiten:
[ ]Die Leistungen werden im eigenen Betrieb (ohne Nachunternehmer) erbracht.

*) In der Spalte „E/F“ ist anzugeben:

„ E “für Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen, obwohl der eigene Betrieb auf diese Leistungen eingerichtet ist (Eigenleistungsbereich),
„ F “für Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen, weil der eigene Betrieb auf diese Leistungen nicht eingerichtet ist (Fremdleistungsbereich).

Einverständniserklärung Datenverarbeitung

Die StädteRegion Aachen führt zur besseren Übersicht und Pflege der Unternehmensdaten eine Firmenkartei ein. Ihre Unternehmensdaten werden auf Grundlage des Angebotsschreibens / Anschreibens bzw. des weiteren Schriftverkehrs gespeichert und gegebenenfalls aktualisiert.

Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vergabeverfahren der StädteRegion Aachen verwendet. Sie dienen beispielsweise den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Firmenauswahl für Beschränkte Ausschreibungen bzw. Freihändige Vergaben. Die Daten dienen nur der internen Verwendung und werden vertraulich behandelt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben oder zu Werbezwecken verwendet.

Eine Verarbeitung Ihrer Daten zu diesem Zweck erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Ihr Einverständnis können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihre Daten werden nach Zugang Ihres Widerrufs aus der Firmenkartei gelöscht. Der Widerruf kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Einverständniserklärung

[ ]Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für die Firmenkartei der StädteRegion Aachen verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mir ist bewusst, dass meine Daten dann aus der Firmenkartei gelöscht werden.
[ ]Ich verweigere die Einwilligung zur Datenverarbeitung. Gegebenenfalls bereits vorhandene Daten sind ausdrücklich zu löschen.
Angaben des Bieters gemäß § 126b BGB bei „Einreichung elektronisch“:
Ort:
Datum:
Name des Unternehmens:
Name der einreichenden Person:
Referenzliste
Name und Anschrift des Bieters (ggf. Stempel)Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Amtsgericht:
Vergabe Nr. :ZVS - 046/2026-ME
(Name und Anschrift der Vergabestelle)Vergabeart :
StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Dez. I A 80 – Amt für Wirt-schaftliche Beteiligung, Zentrales Controlling, Fördermittelmanagement und Vergabe A 80.3 Fördermittelmanagement und Vergabe Zollernstraße 10 52070 AachenXÖffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Bindefrist endet am:06.11.2026
Einzureichen bis (Einreichungstermin)
Datum:15.10.2026Uhrzeit:10:00 Uhr
Baumaßnahme:K16 - Fahrbahninstandsetzung zw. Imgenbroich und Mützenich (Teil 2 - Innerorts)
Angebot fürTief- und Straßenbauarbeiten
[ ]Bewerber ∗)
[ ]Bieter ∗)
[ ]Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ∗)
[ ]Nachunternehmer ∗)
[ ]anderes Unternehmen ∗)

∗) zutreffendes ankreuzen

AuftraggeberAnsprechpartner mit TelefonnummerArt der ausgeführten LeistungAuftragssummeAusführungszeitraumAusführungsort
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