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260924-Fahrbahnsan-innerort-K16_Imgenbroich_Angebotsaufforderung.pdf

Fahrbahninstandsetzung der K16 zwischen Imgenbroich und Mützenich

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 10:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Städte Region Aachen, 52070 Aachen

Inhaltsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses

Baubeschreibung 3

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT) 19

Allgemeiner Hinweis zum LV. 23

2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 25

  1. 2 Bereich Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen 26

2.2.1 Abschnitt Absperrung und Beschilderung außerhalb der Baustelle 27

  1. 3 Bereich Freilegung des Baufeldes 32

2.3.4 Abschnitt Aufnahme von Verkehrseinrichtungen 33

3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 34

  1. 2 Bereich Bodenbewegung 35

3.2.3 Abschnitt Aussetzen von Bodenmassen 36

  1. 3 Bereich Aufbruch vorhandener Befestigungen (Zulageposition) 39

3.3.1 Abschnitt Aufnahme von Randbefestigungen zur Wiederverwertung,als Zulage. 40

3.3.2 Abschnitt Aufnahme von Pflasterungen und Plattenbelägen zur Wiederverwertung, als ... 42

3.3.3 Abschnitt Aufnahme von Unterbau aus Asphalt und Beton, zur Wiederverwertung, als ... 44

  1. 6 Bereich Entwässerung 46

3.6.2 Abschnitt Strassenablaufkörper 48

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 49

  1. 1 Bereich Planumsarbeiten 49

4.1.1 Abschnitt Erd-, Feinplanum 50

  1. 2 Bereich Tragschichten ohne Bindemittel 52

4.2.1 Abschnitt Frostschutzschichten 53

4.2.2 Abschnitt Kiestragschichten und Schottertragschichten 55

  1. 3 Bereich Tragschichten mit Bindemittel 57

4.3.3 Abschnitt Asphalttragschichten gem. Abschnitt 4 ZTV-Asphalt-StB 57

  1. 4 Bereich Asphaltbinderschichten 60

4.4.1 Abschnitt Asphaltbinder, BK 100, BK 32 und BK 10 61

4.4.3 Abschnitt Straßenfläche reinigen und anspritzen 63

4.4.5 Abschnitt Fläche fräsen 66

  1. 5 Bereich Asphaltdeckschichten 68

4.5.3 Abschnitt Asphaltbeton, Bk 0,3 70

4.5.4 Abschnitt Splitt-Mastix-Asphalt, Bk 100, Bk 32, Bk 10, Bk 3,2 und Bk 1,8 72

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Inhaltsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

Nr. Bezeichnung Seite

7 Gewerk Randbefestigungen 75

  1. 1 Bereich Randeinfassungen 76

7.1.1 Abschnitt Bord und Randsteine. 78

7.1.4 Abschnitt Pflasterband o. Betonrückenstütze 80

  1. 2 Bereich Wege und Seitenstreifen 82

7.2.1 Abschnitt Regulierungen 83

8 Gewerk Ausstattung 84

  1. 1 Bereich Markierungsarbeiten 86

8.1.4 Abschnitt Fahrbahnmarkierung in Kaltreibeplastik 87

9 Gewerk Sonstiges 88

  1. 1 Bereich Neben - Arbeiten 89

9.1.2 Abschnitt Stundenlohnarbeiten 90

9.1.3 Abschnitt Gerätestunden 92

9.1.4 Abschnitt Regulierungs und Anpassungs- arbeiten zu Straßeneinbauten. 94

  1. 2 Bereich Baugrunduntersuchung 97

9.2.1 Abschnitt Probeentnahmen, Bodenuntersuchungen mitt Druck-, Ramm- bzw. Sondierg... 99

9.2.8 Abschnitt Baugrunduntersuchung 100

  1. 9 Bereich Ergänzungspositionen 102

9.9.8 Abschnitt Ergänzungspositionen 102

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 103

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung

Baubeschreibung

zur Fahrbahninstandsetzung

der K 16 Hengstbüchel/Kirschensteinweg (innerorts)

in Monschau-Imgenbroich

1.0 Beschreibung der Maßnahme

Als Bestandteil des Kreisstraßennetzes der StädteRegion Aachen verbindet die Kreisstraße 16 die Ortsteile Monschau-Imgenbroich und Monschau-Mützenich. Die K16 beginnt an dem Kreisverkehr zur B258 in Monschau-Imgenbroich und führt in westlicher Richtung nach Monschau-Mützenich und bindet an die L214, Eupener Straße, an.

Aufgrund zahlreicher Straßenschäden plant die StädteRegion Aachen die Fahrbahninstandsetzung von ca. 3.000,00 qm der K16 vom Haus Hengstbüchel Nr. 7 bis zum Haus Hengstbüchel Nr. 56.

Im Vorfeld der jetzt geplanten Baumaßnahme wurden durch die Stadt Monschau bereits Sanierungsarbeiten an der vorhandenen Kanalisation durchgeführt.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Fahrbahninstandsetzung, die punktuelle Erneuerung der vorhandenen Rinnen- und Bordsteinanlagen sowie der Rückbau von drei vorhandenen Fahrbahneinengungen und der Neubau von vier Fahrbahnanrampungen zur Verkehrsberuhigung.

Die Lage des Sanierungsbereiches ist den als Anlage beigefügten Lageplänen zu entnehmen.

2.0 Baubeschreibung

Die vorhandenen Fahrbahneinengungen (vor den Häusern 14/14a, 29 und 31,) werden in Gänze zurückgebaut. Die Bordsteinanlage am Gehweg sowie die davor verlaufende zweizeilige Rinne wird weiter genutzt und nicht zurück gebaut. Die im Gehweg vorhandenen Poller werden ersatzlos entfernt.

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung

Die Aufbruchflächen werden im Vollausbau wie folgt neu hergestellt.

Asphaltdeckschicht SMA 11 S 4 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS 6 cm Asphalttragschicht AC 32 TS 10 cm Schottertragschicht 0/45 15 cm Frostschutzschicht 0/45 35 cm Gesamtaufbau 70 cm

Zwei der vier geplanten Fahrbahnanrampungen werden an Positionen hergestellt, an welchen vorher die Fahrbahneinengungen positioniert waren.

Die genauen Detailangaben zur Herstellung der Fahrbahnrampen sind der beiliegenden Planunterlage 5T-SB-QS-001 zu entnehmen.

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung

Im Bereich der neu geplanten Fahrbahnanrampungen wird die vorhandene zweizeilige Rinne entfernt und im neuen Höhenverlauf der Fahrbahnanrampungen neu hergestellt. Der vorhandene Bordstein wird nicht erneuert. Die entstehenden Fugen zwischen der neuen zweizeiligen Rinne und dem Bestandsbordstein sind mittels Mörtel zu verschließen.

Die neuen Fahrbahnanrampungen werden im Vollausbau wie folgt neu hergestellt.

Asphaltdeckschicht SMA 11 S 4 cm Asphaltbinderschicht AC 16 BS 6 cm Asphalttragschicht AC 32 TS 10 cm Schottertragschicht 0/45 15 cm Frostschutzschicht 0/45 35 cm Gesamtaufbau 70 cm

Das Rampendach erhält eine Rotbeschichtung und die Rampenflächen erhalten zusätzliche Längsmarkierungen gemäß den zuvor bereits genannten Planunterlagen.

Die restliche Fahrbahnfläche wird in einer Stärke von 10 cm abgefräst. Nachfolgend werden 6 cm Asphaltbinderschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht eingebaut.

Die Straßenablaufabdeckungen und Kanalschachtabdeckungen werden in Teilen erneuert. Die im Zuge der bereits abgeschlossenen Kanalbaumaßnahme erneuerten Straßenablaufabdeckungen und Kanalschachtabdeckungen werden lediglich an die Höhenlage der neue Asphaltdeckschicht angepasst.

Sämtliche Arbeiten im Bereich der K16 werden unter Vollsperrung durchgeführt. Der Anliegerverkehr ist, soweit bautechnisch und sicherheitstechnisch möglich, zu gewährleisten.

3.0 Allgemeine bautechnische Hinweise

Alle Arbeiten sind gemäß den zurzeit geltenden Unfallverhütungsvorschriften, Gesetzestexten und Vorschriften (z.B. UVV, BGI/BGR, DGUV-/ArbSchG und VDE)

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung und nach dem zurzeit geltenden Stand der Technik auszuführen.

Die Mitarbeiter müssen eine Unterweisung zum Thema Arbeitsschutz erhalten haben. Darüber ist mit Angebotsabgabe ein Nachweis in Form einer schriftlichen Erklärung zu erbringen.

Ebenfalls muss ein Ansprechpartner für die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen zur Verfügung stehen/bzw. kurzfristig vor Ort antreffbar sein.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Fahrbahnmarkierungsarbeiten erst 4 Wochen nach Einbau der Asphaltdeckschicht ausgeführt werden. Der hierdurch entstehende Mehraufwand (zusätzlicher Verkehrsanordnung, arbeiten unter Verkehr, Absperrmaßnahmen, etc.) ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Bei der Kalkulation der Baumaßnahme ist zu berücksichtigen, dass in Teilflächen zusätzlich zur Erneuerung der Asphaltbinderschicht/Asphaltdeckschicht ein Vorprofilieren mit Asphaltbinder erforderlich ist. Ebenso ist davon auszugehen, dass in Teilbereichen, je nach freigelegtem Schadensbild, zusätzlich Teilflächen in einer Dicke von ca. 4 bis 8 cm abzufräsen sind. Dies bedeutet, dass ein zusätzlicher An- und Abtransport der hierfür erforderlichen Baumaschinen (Fräse, Fertiger, Walze, etc.) erforderlich wird. Der hierdurch entstehende Mehraufwand und die entstehenden Mehrkosten sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und werden nicht zusätzlich vergütet.

Der AN ist verpflichtet, vor dem Aufbringen der polymermodifizierten Bitumenemulsion den Sanierungsbereich ausreichend abzusperren. Der hierfür erforderliche Einsatz von Absperrgittern wird nicht über die Position 2.2.1.200 vergütet, sondern ist in die entsprechenden Positionen für den Asphaltbau mit einzurechnen. Durch den AN ist sicherzustellen, dass, nachdem die polymermodifizierte Bitumenemulsion aufgetragen wurde, die Sanierungsbereiche bis zum Einbau der Asphaltdeckschicht weder befahren, noch begangen werden. Während der Bauausführung verschmutzte Flächen müssen durch den AN eigenverantwortlich gereinigt oder erneuert werden. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die polymermodifizierte Bitumenemulsion rechtzeitig gemäß Vorgaben des Herstellers vor Einbau der Asphaltdeckschicht aufzubringen ist. Der Bauablauf ist entsprechend anzupassen. Zur Absperrung der Sanierungsbereiche sind durch den AN Absperreinrichtungen in ausreichender Menge vorzuhalten und einzusetzen. Sämtlicher hierdurch entstehender Mehraufwand ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Beseitigen von Laub und

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung sonstigen Verschmutzungen, welche vor und nach dem „Anspritzen“ der Sanierungsflächen auf den Sanierungsflächen anfallen, durch den AN zu beseitigen sind. Die Sanierungsfläche muss direkt vor dem Einbau der Asphaltdeckschicht frei von jeglichen Verschmutzungen oder Laub und dergleichen sein. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Sämtliche in der Baubeschreibung unter Punkt 2.0 beschriebenen Randbedingungen und Erschwernisse und die hieraus resultierenden Mehrkosten sind in die entsprechenden Positionen mit einzurechnen und werden nicht zusätzlich vergütet.

Es besteht kein Anspruch auf die Vergütung von Demarkierungsarbeiten bei Teilflächen, die im Zuge der Sanierungsarbeiten abgefräst werden.

Der AN ist verpflichtet, während der Durchführung der Sanierungsmaßnahmen tägliche Kontrollen bei sämtlichen gemäß Verkehrsanordnung aufgestellten Verkehrszeichen gemäß der aktuell gültigen ZTV-SA durchzuführen. Durch den AN sind die Kontrollfahrten mittels digitaler Fotodokumentationen nachzuweisen und dem AG mit der Übergabe der Rechnung sowohl digital auf CD als auch auf Papier gedruckt 2-fach vorzulegen. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Bei der Einrichtung von Halteverbotszonen gemäß Verkehrsanordnung (96 Stunden vor Beginn der auszuführenden Arbeiten) ist der AN verpflichtet, alle 24 Stunden (somit viermal) die Halteverbotsschilder zu kontrollieren und sämtliche im Bereich der Halteverbotszone parkende Kraftfahrzeuge über die Nummernschilder zu erfassen und dem AG sofort zu melden. Die Leistung ist über eine Fotodokumentation sowie die erstellten Aufzeichnungen schriftlich nachzuweisen und mit der Übergabe der Rechnung sowohl digital auf CD als auch auf Papier gedruckt 2-fach vorzulegen. Sämtlicher hierdurch entstehender Mehraufwand, auch an Wochenenden, ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und wird nicht zusätzlich vergütet.

Falls im Leistungsverzeichnis nichts Gegenteiliges gesagt ist, verstehen sich die Einheitspreise einschließlich Lieferung sämtlicher Baustoffe und einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, die zur sach- und fachgerechten Durchführung der geforderten Leistungen notwendig sind.

Die in der Leistungsbeschreibung gemachten Angaben befreien den Auftragnehmer nicht von der Verpflichtung zur Prüfung der für das Angebot und die Ausführung maßgebenden Verhältnisse an Ort und Stelle. Durch die Unterschrift des Auftragnehmers wird die Besichtigung der Örtlichkeit bestätigt.

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Baubeschreibung

Die angebotenen Preise gelten als Festpreise (Materialkosten) für die gesamte Bauzeit, Materialpreisgleitklauseln entfallen somit.

Neben den im folgenden Leistungsverzeichnis besonders ausgewiesenen Erschwernissen werden keine weiteren, in der Örtlichkeit erkennbaren, besonders vergütet.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Bauarbeiten darauf zu achten ist, dass durch Baumaschinen die vorhandenen Bäume und sonstiger Bewuchs nicht beschädigt werden. Die Arbeiten sind entsprechend vorsichtig und umsichtig auszuführen. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Die Fräsarbeiten sind sorgfältig und vorsichtig durchzuführen. Durch den AN verursachte Beschädigungen an Bordstein- und Rinnenanlagen sind durch den AN vor Einbau der Asphaltdeckschicht auf eigene Kosten zu beseitigen.

Der Mehraufwand für das Fräsen, Wegstemmen oder Aufnehmen von Asphaltflächen im Bereich von Schieberkappen, Hydrantenkappen, Straßeneinläufen, Schachtabdeckungen und Aufkantungen ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Asphaltarbeiten ausschließlich mit dem Fertiger ausgeführt werden. Ein Handeinbau ist nur in den zu sanierenden Gehwegflächen, den Zwickeln und teilweise in Einmündungen zugelassen. Der Handeinbau ist nur zulässig nach der ausdrücklichen Genehmigung des AG. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einbau sämtlicher Asphaltschicht mit Fahrtrichtung bergauf erfolgen muss. Ein Einbau mit Fahrtrichtung bergab wird ausdrücklich untersagt. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist bereits bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen und wird nicht zusätzlich vergütet. Ebenso sind diese Vorgaben bei der Bauablaufplanung zu berücksichtigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kosten der Baustelleneinrichtung, -unterhaltung und Baustellenräumung für den nachfolgendbeschriebenen Leistungsumfang in die LV-Positionen einzurechnen sind und nicht gesondert vergütet werden:

Baustelleneinrichtung in den Einheitspreis einrechnen: 25.09.2026 - Seite 8

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung

• Baustelle einrichten und räumen, • Vorhalten der Geräte und dergleichen für die gesamte Bauzeit • Beschaffen, Mieten und Anlegen notwendiger Arbeits-, Lagerplätze und Zufahrtswege, die über die vom "AG" zur Verfügung gestellten Möglichkeiten hinausgehen. • Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Hilfsbauwerken zur Aufrechterhaltung des Anliegerverkehrs, soweit diese nicht in den folgenden Positionen als zusätzliche Leistungen ausgeschrieben sind (z.B. Brücken, Befestigung von Zufahrten und Zuwegen einschließlich der erforderlichen Rampen). • Vorkehrungen gegen Beschädigungen aller Art an benachbartem Eigentum und gärtnerischen Anlagen. • Schutz von Bäumen, Licht- und sonstigen Masten, soweit diese nicht in den folgenden Positionen als zusätzliche Leistungen ausgeschrieben sind. • Freihalten aller für den Verkehr bestimmten Straßenflächen, der Hauseingänge und aller im Ausbaubereich befindlichen Einrichtungen der Gas-, Wasser- und E-Werke, der Post, Feuerwehr u.a.

Der Mehraufwand für das mehrfache Anrücken bzw. das Umsetzen sämtlicher Maschinen ist bei der Kalkulation der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.

Direkt nach der Beauftragung muss der AN einen detaillierten Bauzeitenplan innerhalb von zwei Wochen dem AG vorlegen, den hier geplanten Bauablauf mit dem AG und der Bauleitung des AG abstimmen und durch den AG freigeben lassen. Der AG behält sich vor, aufgrund verkehrstechnischer Zwänge (z.B. Großveranstaltungen, ÖPNV, etc.) Änderungen im Bauzeitenplan/Bauablaufplan anzuordnen. Der AN hat keinerlei Anspruch auf eine Mehrvergütung, welche sich aus den Forderungen zu Änderungen im Bauzeitenplan/Bauablaufplan aufgrund verkehrstechnischer Zwänge herleiten. Im Bauzeitenplan sind die erforderlichen Vorarbeiten sowohl zeitlich zu berücksichtigen, als auch entsprechend grafisch darzustellen. Bei Verzögerungen im Bauablauf muss der Bauzeitenplan regelmäßig aktualisiert werden und dem AG zur Freigabe vorgelegt werden.

Der AN hat sicherzustellen, dass der verantwortliche Bauleiter (nicht Schachtmeister, Polier oder Kolonnenführer) speziell bei den auszuführenden Arbeiten zum Einbau der Asphaltdeckschicht ständig ohne Unterbrechung vor Ort anwesend ist und die Baustelle beaufsichtigt. Der hierdurch entstehende Aufwand ist in den entsprechenden Positionen einzurechnen und wird nicht zusätzlich vergütet.

Der AN hat sicherzustellen, dass ausreichend viele Transportfahrzeuge speziell bei den Arbeiten zur Herstellung der Asphaltdeckschicht eingesetzt werden, so dass

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung sichergestellt ist, dass der Fertiger ohne Unterbrechung die Arbeiten ausführen kann.

Es wird erforderlich sein, vor Einbau der Asphaltdeckschichten die Flächen in der Örtlichkeit abzuschnüren. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist in die Positionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass grundsätzlich bei den einzelnen Fertigerbahnen die Nahtstelle mit Nahtkleber vor Einbau der nächsten Bahn vorzustreichen ist, sofern kein Einbau „Heiß in Heiß“ erfolgt. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist in die Positionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Straßenablauf in den Sanierungsflächen vor dem Einbau der Asphaltdeckschicht mit bituminösem Fugenband einzufassen ist. Sämtlicher hierdurch entstehender Mehraufwand ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen und wird nicht zusätzlich vergütet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Anpassen der Schieber und Hydrantenkappen sowie der Schächte und Straßeneinläufe nach Angaben des AG vor dem Einbau der Asphaltdeckschicht zwingend erfolgen muss. Regulierungsarbeiten nach Einbau der Asphaltdeckschicht sind nicht zugelassen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Austausch bzw. beim Anpassen von sämtlichen Einbauten (Schachtabdeckungen, Straßenabläufe, Schieberkappen, Hydrantenkappen, AZK's, etc.) ein ausreichend großer Arbeitsraum von mindestens 0,30 m Breite senkrecht rundum herzustellen ist. Der Arbeitsraum ist gemäß den LV-Positionen bis 8 cm unterhalb der fertigen Asphaltdeckschicht fachgerecht mit Beton zu verfüllen. Vor Einbau der Asphaltdeckschicht sind 4 cm Asphaltbinderschicht an den Einbauten einzubauen. Sowohl der Aufbruch, das Schneiden und die Entsorgung der Asphaltschichten für den Arbeitsraum sowie das Verfüllen des Arbeitsraums mit Beton als auch der Einbau der Asphaltbinderschicht an den Einbauten ist in die entsprechenden Positionen zum Anpassen bzw. Ersetzen der Einbauten einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Auch der Einbau der Asphaltbinderschicht ist in die Positionen einzurechnen und wird nicht über die Tonnenposition zusätzlich vergütet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der AN für alle aufgenommenen und gelagerten Schilder, Poller, Schranken, Pflaster- und Plattenmaterialien sowie sonstige Einrichtungsgegenstände die komplette Haftung bis zum Wiedereinbau übernimmt. Während der Lagerung beschädigte oder gestohlene Materialien sind durch den AN zu eigenen Lasten wieder zu beschaffen und dem AG unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Wahl der Zugschlagstoffe für die bituminösen Baustoffen asbestarme Zuschlagstoffe zu verwenden sind, deren Asbestanteil unterhalb der zulässigen Grenzwerte liegt. Der Nachweis ist mit den vorzulegenden Prüfzeugnissen für die o.g. Baustoffe mit vorzulegen.

4.0 Vorhandene Versorgungs- und Entsorgungsanlagen

Im Bereich der Baustelle ist sowohl mit unterirdisch verlegten als auch mit oberirdischen Versorgungsanlagen (Kabel und Leitungen) zu rechnen.

Sämtliche Schieber, Hydrantenkappen und freigelegte Rohrleitungen sind im Zuge der Baumaßnahme zu sichern; für Schäden haftet der AN.

Sofern aus Platzgründen vorhandene Anlagen überfahren und beschädigt werden, sind diese nach Beendigung der Bauarbeiten wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Diese Arbeiten sind ebenfalls Nebenleistungen ohne besondere Vergütung und sind entsprechend einzukalkulieren.

Der Unternehmer hat in eigener Verantwortung wenigstens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten Erkundigungen über Lage und Umfang vorhandener Versorgungsleitungen einzuholen. Er haftet für alle Beschädigungen an Versorgungsleitungen und an dem Eigentum Dritter.

Den Weisungen der Vertreter der Versorgungsbetriebe und der Bauleitung ist unbedingt Folge zu leisten.

Grundsätzlich sind weder von Anwohnern noch von anderen, an der Baumaßnahme nicht beteiligten Personen Anweisungen entgegen zu nehmen. Ausschließlich den Anweisungen der Bauleitung oder den Vertretern des Bauherren ist Folge zu leisten! Leistungen, die durch Anwohner mündlich "zugeworfen" und dann durch AN ausgeführt werden, werden durch AG nicht vergütet!

Freigelegte Leitungen sind abzustützen bzw. aufzuhängen und gegen Witterungseinflüsse u.ä. zu schützen.

Alle Kosten für Erschwernisse im Bereich von Ver- und Entsorgungsleitungen, Aushub, Wiederverfüllen, Arbeitsfortschritt usw.) sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Es können hierdurch keine Stillstandsstunden bezahlt werden.

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Baubeschreibung

5.0 Verkehrsregelung und Verkehrsführung

Der AN hat unmittelbar nach Auftragserteilung bei der StädteRegion Aachen, A61 - Amt für Immobilienmanagement und Verkehr, Zollernstraße 16, Tel. 0241/5198-3706 (Verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de) eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen und diese nach Weisung der Behörde und in Abstimmung mit der örtlichen Polizeidienststelle und dem AG durchzuführen.

Sämtliche im Zuge der Baumaßnahme erforderlichen Baustellenabsicherungs- und Absperrmaßnahmen für den öffentlichen und den Fußgängerverkehr im Bereich der Baustelle sind, soweit nicht über LV-Positionen erfasst, in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.

Sämtliche Arbeiten werden unter Vollsperrung durchgeführt. Soweit der Bauablauf es zulässt, ist den Anliegern die Zufahrt zu den Grundstücken zu ermöglichen.

Die vorab abgestimmten Umleitungsstrecken sind der beigefügten Planunterlage zu entnehmen.

Als Verkehrszeichen sind ausschließlich reflektierende Verkehrsschilder gem. StVO zu verwenden, dauerhaft zu befestigen und aufzustellen, laufend zu unterhalten und zu reinigen sowie nach Beendigung der Bauarbeiten zu beseitigen.

5.1 Sicherung der Baustelle

Der AN hat die Verpflichtung, während der gesamten Bauzeit alle Gefahrenstellen innerhalb der Baumaßnahme, die auf der Durchführung der Baumaßnahme beruhen ordnungsgemäß durch Absperrgitter oder Absperrbaken zu sichern und zu beleuchten.

Der Anliegerverkehr zu den Anliegergrundstücken muss, soweit der Bauablauf es zulässt, ständig gewährleistet sein. Besondere bauliche Vorkehrungen (evtl. Überfahrten) müssen vom AN in Abstimmung mit den Anliegern geregelt werden.

Baustellen an oder in öffentlichen Verkehrsflächen sind durch stabile, entsprechend der Straßenverkehrsordnung rot-weiß gestrichene Schutzgitter von ca. 1,20 m Höhe mit einem Radabweiser von 45 cm Höhe abzusichern.

Die Schutzgitter müssen die Baustelle gegenüber dem öffentlichen Verkehr ständig

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Baubeschreibung dicht abschirmen und sind standfest auszuführen bzw. zu verankern, ausreichend zu beleuchten und bei Bedarf zu reinigen.

Baugruben bzw. ausgeschachtete Verkehrsflächen sind ebenfalls durch rot-weiß gestrichene Schutzgitter vollständig gegen den Absturz von Personen zu sichern. Die Absperrung von Baugruben nur durch "Flatterband" ist nicht zugelassen!

Alle für den AN tätigen Fahrzeug- und Geräteführer sind zur besonderen Vorsicht und Rücksicht auf allen Zufahrtswegen und im Randbereich der Baustelle zu ermahnen.

Sollte während der Bauzeit infolge Betriebsferien o.ä. die Baustelle nicht belegt sein, so ist ein Bereitschaftsdienst einzurichten, der die Baustellenabsperrung und alle Sicherheitseinrichtungen kontrolliert und unter einer vom AN vor Baubeginn zu benennenden Tel.-Nr. erreichbar ist.

6.0 Nachträge

Jedem Nachtrag ist eine Kalkulation beizufügen, die auf der Grundlage der Urkalkulation aufgestellt sein muss.

Bei Auftragserteilung sind mit der Auftragsbestätigung die dem Angebot zugrunde liegenden Kalkulationsunterlagen in verschlossenem Umschlag beim AG zu hinterlegen, wo sie unter Verschluss aufbewahrt werden. Die Einsicht in die Urkalkulation durch den AG erfolgt nur im Beisein des AN zur Bewertung von ggf. erforderlichen Nachtragspreisen.

7.0 Abnahme

Die Leistung ist in jedem Fall förmlich abzunehmen.

Der Auftragnehmer hat der StädteRegion Aachen schriftlich in jedem Fall die Fertigstellung der Leistung oder Teilleistung (§12 Nr. 2 VOB/B) mitzuteilen und muss die Abnahme rechtzeitig beantragen. Unterlässt der Auftragnehmer diese Mitteilung, so gilt eine Leistung nicht dadurch als abgenommen, dass die StädteRegion Aachen sie in Benutzung genommen hat.

Der AN ist verpflichtet, zum Abnahmetermin gegebenenfalls eine Bescheinigung der Anlieger über die ordnungsgemäße Wiederherstellung von in Anspruch genommenen Flächen beizubringen.

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung

Die Gewährleistung für alle Teile beginnt am Tage nach der Schlussabnahme.

8.0 Aufmaß und Abrechnung

Grundsätzlich sind die Aufmaßblätter nach Einzelgewerken (Baustelleneinrichtung, Straßenbaukosten (hier zusätzliche Unterteilung zwischen Fahrbahnoberbau, Fahrbahnunterbau, etc.)) separat zu erstellen. Mit der Schlussrechnung ist durch den AN unentgeltlich ein Aufmaßlageplan (4-fach) vorzulegen, an Hand dessen man jedes Aufmaß eindeutig in der Örtlichkeit zuordnen kann. Sämtlicher Mehraufwand, der durch die zuvor erläuterten Detailvorgaben entsteht, ist in die entsprechenden Positionen mit einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Zur Rechnungslegung werden die geleisteten Arbeiten vom AG und vom AN gemeinsam abgenommen und bestätigt. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt aufgrund eines gemeinsamen Aufmaßes.

Über die eingebauten Massen kann zusätzlich ein Nachweis durch Wiegekarten bzw. Lieferscheine verlangt werden.

Nicht anerkannte Wiegekarten bzw. Lieferscheine werden bei der Abrechnung nicht vergütet.

Rechnungen ohne zugehörige Massenberechnung werden nicht angenommen. Die Massenberechnungen sind fortzuschreiben und in Papierform und in Datenform (Dateiformat nach Datenart 11) bei jeder Schlussrechnung zu übergeben. Die im Original-LV enthaltenen Positionsnummern sind beizubehalten, um eine problemlose Datenübergabe zu garantieren.

Zur Schlussrechnung sind vom AN Abrechnungszeichnungen (Lagepläne, Längenschnitte) kostenlos in 4-facher Ausfertigung dem AG zu übergeben.

9.0 Gewährleistung

Die Gewährleistung für alle Teile beginnt am Tage nach der Schlussabnahme der Gesamtleistung und endet für alle Arbeiten vier Jahre nach der Schlussabnahme.

Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist findet eine gemeinsame Besichtigung statt, die 25.09.2026 - Seite 14

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung der AN vier Wochen vor Ablauf dieser Frist schriftlich zu beantragen hat.

10.0 Baustellenzufahrten

Bei Benutzung privater Wege, Grundstücke und Anlagen hat der AN an ihn gestellte Auflagen und Ansprüche auf seine Kosten zu erfüllen.

Die ungehinderte Zufahrt für Katastrophenfahrzeuge (Ambulanzen, Feuerwehr usw.) muss jederzeit gewährleistet sein.

Zur Gewährleistung der Müllentsorgung (drei Fahrzeuge) durch den zuständigen Entsorgungsfachbetrieb während der Baumaßnahme ist an den Abholterminen eine Durchfahrtsbreite von 3,05 m durch den AN sicherzustellen. Falls eine solche Durchfahrtsbreite nicht möglich ist, sind die Behältnisse durch den AN zu einem entsprechenden Bereitstellungsplatz zu transportieren und nach der Leerung wieder den Eigentümern zurückzuführen. Zur genauen Abstimmung hat der AN kurz vor Baubeginn Kontakt zum zuständigen Entsorgungsfachbetrieb aufzunehmen und gemeinsam einen entsprechenden Bereitstellungsplatz festzulegen.

Kontakt:

RegioEntsorgung AÖR Mariadorfer Straße 4 52249 Eschweiler Tel.: 02403/5550666

Schönmakers Umweltdienste GmbH & Co. KG Boelckestraße 97-101 50171 Kerpen Tel.:0800/8884373

11.0 Straßenreinigung

Werden beim Transport von Aushub oder Baumaterialien Grundstücke oder öffentliche Verkehrsflächen verschmutzt, so hat der AN für eine sofortige Reinigung mit selbstaufnehmenden Kehrbesen zu sorgen; eine besondere Vergütung dafür erfolgt nicht.

Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, wird der AG nach einer Mahnung mit einer Frist von 24 Stunden die Ersatzvornahme veranlassen.

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung

12.0 Schäden

Für Schäden an Grundstücken, Zäunen, Treppenanlagen, Einfriedungsmauern, Gebäuden etc. sowie Personenschäden, die durch unsachgemäße Baustellenführung und Baustellensicherung entstehen, trägt allein der AN die Haftung.

Der AG ist von allen Schadensansprüchen Dritter, die auf die Durchführung der Baumaßnahme zurückzuführen sind, durch den AN freizustellen.

13.0 Auffinden von Kampfmitteln

Bei Auffinden von Kampfmitteln ist die örtliche Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen, damit von dieser der Kampfmittelräumdienst verständigt werden kann.

Bis zum Eintreffen desselben ist die Fundstelle durch den AN abzusperren und zu sichern. Es darf in der Nähe der aufgefundenen Kampfmittel nicht weitergearbeitet werden. Eine Vergütung für das Absperren der Gefahrenstelle sowie für Stillstandskosten wird nicht geleistet.

14.0 Schutz der Landschaft

Bäume und Anpflanzungen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG bzw. der BL gefällt oder entfernt werden. Erhaltenswerte Bäume und Pflanzungen sind vor Beschädigungen durch den Baubetrieb zu schützen.

15.0 Baustoffprüfungen

Es dürfen nur Baustoffe geliefert und eingebaut werden, deren Herstellerfirma einer ständig laufenden amtlich anerkannten Gütekontrolle unterliegen.

Sollte bei einer Überprüfung durch den AG eine Baustoffqualität nachgewiesen werden, die den geforderten Ansprüchen nicht entspricht, ist mit dem Ausbau und Ersatz der beanstandeten Teile auf Kosten des AN zu rechnen.

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung

Der AG behält sich das Recht vor, Baustoffprüfungen auf Kosten des AN durchführen zu lassen. Der AG behält sich weiterhin vor, Schadensersatz bzw. Sicherungen zu fordern, wenn die ausgeführten Bauleistungen nicht den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechend und mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Vor Baubeginn muss der AN die Eignung aller für den Einbau vorgesehenen Baustoffe nachzuweisen.

16.0 Homogenbereiche

Beschreibung der Homogenbereiche gemäß DIN 18300 + Aufgrund dessen, dass im Zuge dieser Ausschreibung nur geringfügige Erdarbeiten geplant sind, werden für erforderliche Erdarbeiten folgende Standard- Homogenbereiche festgelegt und definiert:

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Baubeschreibung

Erläuterungen zu verschiedenen LV-Positionen

17.1 Eventuell erforderliche Schnitte an sämtlichen Bord- und Randsteinen sowie den Rinnensteinen sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die scharfkantigen Schnitte sind im Nassschneideverfahren mit geeigneten Elektro- oder Motorschneidgeräten herzustellen.

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT)

1.00 Allgemeines

Verwandte Abkürzungen AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer OZ = Ordnungszeichen = Position LB = Leistungsbeschreibung LV = Leistungsverzeichnis VB = Vorbemerkung ZV = Zusätzliche Vertragsbedingungen

1.01 Es wird empfohlen, vor Angebotsabgabe die Besonderheiten der Baumaßnahme und die damit evtl. verbundenen Behinderungen, Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten für die Ausführung an Ort und Stelle zu prüfen.

1.02 Die Absteckung der Achsen und Eigentumsgrenzen erfolgt durch den AG. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, daß die festgesetzten Strassenbegrenzungslinie eingehalten werden. Weiter haftet der AN für alle Grenzmerkmale und Pfähle innerhalb des Baustellenbereiches. Neuvermessungen infolge Beschädigung der Pfähle und Grenzmerkmale gehen zu Lasten des AN. Die bei der Ausführung der Arbeiten vorgefundenen Polygonpunkte mit der Aufschrift "Vermessungsamt" dürfen nur nach Genehmigung durch Bauleitung und nachdem das Vermessungsamt die Polygonpunkte eingemessen hat, entfernt werden. Bei Nichtbeachtung gehen die Vermessungskosten für die Neuvermessung zu Lasten des AN.

1.03 Werden bei den Tiefbauarbeiten Einzelbäume oder Baumreihen berührt, so dürfen deren Wurzeln nicht beschädigt oder entfernt werden. Ergeben sich hierdurch Schäden, so haftet der AN für diese Schäden und die daraus entstehenden Kosten.

1.04 Bezüglich der erforderlichen Umleitungen, Verkehrssicherungen und -regelungen hat der AN die STVO - hier besonders den § 45 - zu beachten. Siehe Abs. 5.00. Die Beantragung durch den AN hat rechtzeitig zu erfolgen.

1.05 Die Durchführung der Arbeiten und die Lagerung der Baustoffe haben so zu erfolgen, daß der Anlieger- und Fußgängerverkehr während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt und Einrichtungen der Versorgungsträger, wie Hydranten, Schieber, Schächte u. dgl. freigehalten werden. Grundstücks- und Garageneinfahrten der angrenzenden Grundstücke sind nicht länger als unvermeidbar, höchstens aber 3 Tage, unpassierbar zu belassen. Nach dieser Frist ist die Zufahrt durch Erstellung von Brücken oder Rampen wieder herzustellen und bei Dunkelheit oder Nebel zu beleuchten. Einfahrten zu Garagen und Einfahrten mit täglichem Zulieferbetrieb dürfen nur im Einvernehmen mit dem Anlieger - und nur stundenweise - gesperrt werden. Die Kosten sind in die Einzelpreise einzukalkulieren.

1.06 Der AG ist berechtigt, die Inangriffnahme oder die vorzugsweise Förderung derjenigen Leistungen zu verlangen, welche er mit Rücksicht auf den Gesamtfortgang der Arbeiten für notwendig oder aus sonstigen Gründen für besonders vordringlich erachtet. Der AN ist verpflichtet mit dritten auf der Baustelle eingesetzten Firmen zusammenzuarbeiten.

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT)

1.07 Der AN hat bei Hochwasser und Unwetter rechtzeitig Vorsorge für die Sicherung der Baustelle sowie der Geräte, der Baustoffe und der Baustelleneinrichtung zu treffen. Auch hat er, wenn erforderlich, nach Ablauf des Wassers die Baugruben und die übrigen Anlagen ohne Entschädigung wieder trockenzulegen und zu reinigen. Kommt der AN etwaigen Forderungen des AG bezüglich Schutzmaßnahmen nicht nach, so ist der AG berechtigt, diese Maßnahmen in Fällen der Gefahr auf Kosten des AN durchzuführen zu lassen.

1.08 Das Betreten von, sowie das Arbeiten in bestehenden Kanalanlagen ist dem AN wegen der damit verbundenen Gefahren ohne vorherige Unterweisung über die Sicherheitsbestimmungen durch einen Mitarbeiter der Regionetz-Kanalbauabteilung nicht gestattet. Der AG behält sich vor, offensichtliche Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen der Tiefbauberufsgenossenschaft (TBG) sowie dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz (StAfA) zu melden und die Baustelle still zu legen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Unfallverhütungsvorschriften der BG Bau und des DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) zu beachten sind. Der AN ist für die Sicherheit der auf der Baustelle eingesetzten Arbeiter bzw. für die Betriebssicherheit der eingesetzten Geräte verantwortlich. Ebenso muss bei notwendigen Arbeiten in vorhandenen Kanalisationsanlagen ein Gasmess bzw. Gaswarngerät eingesetzt werden.

Darüber hinaus sind die RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstätten im Straßenraum) anzuwenden.

1.09 Erdaufschlüsse und sonstige Handlungen, die die Ergiebigkeit der staatl. anerkannten Heilquellen oder die Beschaffenheit des Heilquellenwassers beeinflussen können, bedürfen der Genehmigung des Regierungspräsidenten (Obere Wasserbehörde). Auf die vorläufige Anordnung über genehmigungspflichtige Handlungen zum Schutze der Heilquellen vom 16.12.1964 wird hingewiesen.

1.10 Jede Lieferung und Transportleistung ist, soweit sie bei der Abrechnung zugrunde gelegt werden muß, mit Wiegekarten bzw. Lieferscheinen nachzuweisen. Lieferbelege sind dem AG bei der Anlieferung der Baustoffe oder Bauteils sofort zur Quittierung vorzulegen. Später vorgelegte Lieferscheine und Wiegekarten werden nicht anerkannt. Die Gewichtsnachweise müssen folgende Angaben enthalten: Standort der Waage, Datum und Uhrzeit der Wägung, Name der Baustelle, Art des Wägegutes, Nummer des Wiegescheines, eingedrucktes Brutto- und Taragewicht, pol. Kennzeichen des LKW, sowie Unterschrift des vereidigten Wägers. Die Bauleitung behält sich das Recht vor, die Tonnenangaben der Wiegekarten durch eine nochmalige Überprüfung bei einer geeichten Waage im Stadtgebiet vornehmen zu lassen.

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Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT)

2.00 Erdarbeiten

Der Bieter hat damit zu rechnen, daß innerhalb der Baustrecke die verschiedensten Ver- und Entsorgungsleitungen angetroffen werden. Der Bieter hat sich vor Beginn der Arbeiten über das Vorhandensein unterirdischer Leitungen zu unterrichten. Der hierfür übliche organisatorische Aufwand ist den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Lage und Verlauf ober- und unterirdisch verlegter Ver- und Entsorgungsleitungen müssen bei folgenden Stellen erfragt werden:

  • Regionetz, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen
  • Deutsche Telekom AG, Am Gut Wolf 3, 52070 Aachen
  • Regionetz, Willy-Brandt-Platz 2 52222 Stolberg
  • Vodafone Group, Aachener Str. 746-750, 50933 Köln

3.00 Straßenbauarbeiten

Falls nicht besonders darauf hingewiesen, gelten für den normalen Stadtstraßenbau folgende Ausschachtungsbreiten für Bordsteine einschließlich Arbeitsraum, gemessen ab Vorderkante Bordstein

bis Profil 10/20 cm = 35 cm bis Profil 12/15/30 cm = 40 cm bis Profil 15/18/30 cm = 45 cm darüber hinaus = 50 cm

4.00 Brandschutztechnische Anforderungen

Bei Beachtung der folgenden Punkte erübrigt sich die Einholung einer Stellungnahme der Feuerwehr zu den v.g. Arbeiten.

4.01 Sollte eine Straßensperrung oder Einbahnverkehrung erforderlich werden, so ist der Beginn und das Ende dieser Maßnahme der Feuerwehr, Tel.: +49 2473 9696-3810 mitzuteilen.

4.02 Bei Straßensperrungen darf die Entfernung von befahrbaren Flächen bis zu Gebäuden mit Brüstungshöhen der notwendigen Fenster von weniger als 8,00 m nicht mehr als 50,00 m betragen. Zur Sicherung wirksamer Lösch- und Rettungsmaßnahmen ist ein 2,00 m breiter Zugang erforderlich.

4.03 Bei Gebäuden mit Brüstungshöhen der notwendigen Fenster von mehr als 8,00 m muß statt des 2,00 m breiten Zuganges eine mindestens 4,50 m breite Zufahrt für die Drehleiter (18 to Gesamtgewicht) verbleiben.Falls diese 4,50 m breite Zufahrt nicht verbleibt, darf die Baustelle nicht länger als 20 m sein, so daß die notwendigen Fenster bei 10,00 m Ausladung der Drehleiter erreichbar bleiben. Die jeweilige Lage der Baustelle (gerade und ungerade Haus-Nr.) ist der Feuerwehr mitzuteilen.

4.04 Eine Löschwasserversorgung aus den im Baubereich liegenden Hydranten muß jederzeit sichergestellt sein. Dies ist nicht erforderlich, wenn die Entfernung zum nächsten Hydranten nicht mehr als 100,00 m beträgt.

4.05 Vorhandene Zufahrten zu Grundstücken, die ggfs. von Feuerwehrfahrzeugen benutzt werden, müssen erhalten bleiben.

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Tiefbauarbeiten (ZTVT)

Anmerkung:

Die v.g. Anforderungen sind teilweise Kompromisse (insbesondere Ziffer 4.03), die nur für die Zeit der Arbeiten akzeptiert werden.

5.00 Sicherung der Arbeitsstellen und Regelung des Straßenverkehrs

5.01 Für die Durchführung von Bauarbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Verkehrsanordnung gem. § 45 StVO erforderlich.Die Verkehrsanordnung wird auf der Grundlage eines vom AN zu erstellenden Verkehrszeichenplanes durch den AG gebührenpflichtig erteilt.

5.02 Gemäß § 45 Abs. 6 StVO ist der AN zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der angeordneten Verkehrszeichen und -einrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung verpflichtet. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der AN gem. § 5b des Straßen- verkehrsgesetzes vom19.12.1952 in der derzeit gültigen Fassung.

5.03 Alle vorhandenen, der Anordnung bzw. dem Verkehrszeichenplan entgegenstehenden Verkehrszeichen sind zu verdecken, sollte deren Entfernung notwendig sein, so darf dies nur im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde der StädteRegion Aachen (verkehrsbehoerde@staedteregion-aachen.de) erfolgen.

5.04 Es dürfen nur die in der StVO beschriebenen Verkehrszeichen und -einrichtungen verwendet werden. Sie müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und in einem solchen gehalten werden. Andere als die hier aufgeführten Verkehrszeichen und -einrichtungen dürfen nur auf Anordnung des AG's angebracht werden. Alle verwendeten Verkehrszeichen sind auf der Rückseite mit vollständiger Firmenanschrift einschließlich Telefonnummer zu kennzeichnen.

Auflage: Soweit der Stand der Bauarbeiten es erlaubt, ist die Baustelle außerhalb der Arbeitszeiten zu räumen. Die verkehrsbeschränkenden Verkehrszeichen und -einrichtungen sind dann soweit wie möglich zu entfernen.

5.05 Hinweise: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Sonderrechte gem. § 35 StVO nicht für die Fahrzeuge der bauausführenden Firma gelten. Diese Anordnung beinhaltet nicht die Sondernutzungserlaubnis gem. § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NW zur Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes über den Gemeingebrauch hinaus. Bei der Einrichtung von baustellenbedingten Halteverboten sind die Schilder mit Zusätzen "wegen Bauarbeiten ab....,h" mindestens 96 Stunden vor Geltungsbeginn bei der Registrierung der dann vorhandenen Kfz aufzustellen. Sofern sich das Halteverbot auch auf einen abmarkierten (Z= 295 StVO) oder baulich angelegten Seitenstreifen beziehen soll, ist (Z= 1052-37 StVO unter den Z= 283 StVO) zu ergänzen.

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Allgemeiner Hinweis zum LV. Allgemeiner Hinweis zum LV.

In den folgenden Einzelpositionen ist unter den Begriffen zu verstehen:

  1. Kippe a) Bei Aushub-, Schutt- und Abfallmassen eine jeweils zugelassene und geordnete Deponie, b) Bei aufbereitungsfähigem Material eine genehmigte Wiederaufbereitungsanlage. Die Zuführung zu der jeweils erforderlichen Anlage liegt in der Verantwortung des " AN". Werden bei der Aufnahme von Boden o. ä. Schadstoffe festgestellt, ist der " AG" unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mit dem " AG" einer Sondermülldeponie zuzuführen. Entstehende Mehrkosten werden vergütet.

Es gelten u.a. folgende Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung:

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau ZVB/E-StB 95, 2012-03

  • ATV DIN 18 299 ' Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art', 2019-09
  • ATV DIN 18 317 ' Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten aus Asphalt', 2019-09

ATV DIN 18 318 ' Verkehrswegebauarbeiten; Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassung, 2019-09

  • Bodenklassen gem. DIN 18 300, 2019-09
  • Entwässerungseinrichtungen gem. ZTVEw-StB, 2014
  • Erdarbeiten im Straßenbau gem. ZTV E-StB 09, 2009
  • Fahrbahndecken aus Asphalt gem. ZTV Asphalt-StB, 2013
  • Fahrbahndecken aus Beton gem. ZTV Beton-StB, 2007
  • Fugenvergußmasse gem. TV bit Fug, 2015
  • Füllen von Rissen in Betonbaut. gem. ZTV- RISS, 1988
  • Ingenieurbauwerke gem. ZTV- ING, 2022-10
  • Landschaftsbauarb. im Straßenbau gem. ZTVLa-StB, 2018
  • Markierungen auf Straßen gem. ZTV- M, 2013
  • Technische Lieferbedingungen für weiße Markierungsmaterialien TL-M 97, 2006
  • Merkblatt für das Herstellen von Nähten und Anschlüssen in Verkehrsflächen aus Asphalt 'MNA', 1998
  • Schutz, Instandsetzung von Beton gem. ZTV-SIB, 1990
  • Tragschichten im Straßenbau gem. ZTVT-StB, 2002
  • Recycling-Baustoffe in Tragschichten ohne Bindemittel gem. TL RC- ToB 95, 1995
  • Pflaster- und Plattenarbeiten im Straßenbau gem. ZTV-Pflaster-StB 06, TL-Pflaster-StB 06, 2006
  • Sicherung von Arbeitsstellen von Straßen gem. ZTV-SA, 2001
  • Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV-A-STB 97/06, 2006
  • Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen gem. TL Transportale Lichtsignalanlagen, 1997 -Technischen Regeln für Arbeitsstätten - ASR A5.2, 2018-12
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, RSA, 2021
  • Rohrverlegung nach DIN EN 1610, ATV A 139,2015-12/2019-03
  • Steinzeug nach DIN EN 295 --> Stz , 2013-05
  • Beton- und Stahlbetonrohre nach DIN EN 1916, DIN V 1201, 2003-04
  • Duktile Gußrohre nach DIN 19691 -- > Duk, 1978
  • Faserzement nach DIN 19850 -- > Fz, 1996-11
  • Kunststoff Polypropylen nach DIN 1852 EN 476, 2018-03

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03 LV Teil 2 - Innerorts

Allgemeiner Hinweis zum LV.

In den Einheitspreis einrechnen:

  • Lieferung aller Materialien,
  • Gestellen und vorhalten aller erforderlichen Arbeitsgeräte.
  • Evtl. anfallende Kippgebühr bzw. Gebühr für die Ablieferung bei der Wiederaufbereitungsanlage. u.s.w.

25.09.2026 - Seite 24

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes

Hinweis 2.2.0: Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen Hinweis 2.2.0: Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen

25.09.2026 - Seite 25

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 2. 2 Bereich Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 2 Bereich Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen

Hinweis 2.2.1: Absperrung und Beschilderung Hinweis 2.2.1: Absperrung und Beschilderung außerhalb der Baustelle

Die Abrechnung erfolgt nach Stück.

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 2.2 Bereich Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

2.2.1 Abschnitt Absperrung und Beschilderung außerhalb der Baustelle

2.2.1.100 Verkehrszeichen innerhalb und außerhalb der Baustelle aufstellen Verkehrszeichen innerhalb und außerhalb der Baustelle aufstellen. Amtliche Verkehrszeichen entsprechend der StVO für die Regelung des Verkehrs außerhalb der Baustelle, retroreflektierend, einschl. Pfosten für die Beschilderung der Umleitungsstrecken während der gesamten Bauzeit aufstellen, unterhalten, wenn nötig umsetzen und später wieder wegnehmen. Die Beschilderung ist vom "AN" im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei vorzunehmen.

In den Einheitspreis ist der Mehraufwand für das Aufstellen der Halteverbote 96 Stunden vor der eigentlichen Einrichtung der Verkehrsanordnung mit einzurechnen. Es besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung der zusätzlichen An- und Abfahrt.

Ebenso besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung für den entstehenden Mehraufwand, wenn während der Bauausfgührung noch zusätzliche Verkehrszeichen aufgestellt werden müssen.

für 1 Stück.

30Stck EP.......................... GP ............................

2.2.1.109 Vorhandene Verkehrsschilder abdecken Vorhandene Verkehrsschilder mit Folien oder Plastiksäcken für die Zeit der Bauausführung abdecken.Die Leistung ist auszuführen, sofern die vorhandene Beschilderung der geänderten Verkehrsführung wiederspricht und an diese während der Bauausführung anzupassen ist.

Im EP enthalten sind alle Arbeitsleistungen, Baustoffe, Hilfsstoffe sowie Nebenleistungen einzurechnen, auch wenn einzelne Leistungen in vorstehender Beschreibung nicht gesondert aufgeführt sind.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 27

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03 LV Teil 2 - Innerorts 2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 2.2 Bereich Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Ausser dieser Position erfolgt keine weitere Vergütung für diese Leistung.

für 1 Stück

3Stck EP.......................... GP ............................

2.2.1.199 Hinweisschilder auf fehlende Markierung aufstellen, unterhalten und wieder räumen. Verkehrszeichen (Hinweisschilder auf fehlende Markierung) vor der Baustelle aufstellen.

Größe: 1000 mm * 500 mm

Amtliche Verkehrszeichen entsprechend der StVO für die Regelung des Verkehrs vor der Baustelle, retroreflektierend, einschl. Pfosten bis 4 Wochen nach Ende der Bauarbeiten im betroffen Teilbereich aufstellen, unterhalten, wenn nötig umsetzen und später wieder wegnehmen. Die Beschilderung ist vom "AN" im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei vorzunehmen.

für 1 Stück.

2Stck EP.......................... GP ............................

2.2.1.200 Absperrschranken innerhalb und außerhalb der Baustelle aufstellen Absperrschranken innerhalb und außerhalb der Baustelle Straßenabsperrung mit Absperrschranken, für die Regelung des Verkehrs aufladen, anliefern, nach den Vorschriften der StVO aufstellen, umstellen und für die Dauer der Bauzeit vorhalten, mit roten bzw. gelben Warnlampen beleuchten und nach Aufhebung der Verkehrsbeschränkung wieder abbauen und abfahren. Alle Lampen müssen während der Dunkelheit sowie bei Nebel- und Schneefall sowohl an Werk- als auch an Sonn- und Feiertagen brennen. Die Abrechnung erfolgt nach m. für 1 m.

30m EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 28

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03 LV Teil 2 - Innerorts 2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 2.2 Bereich Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

2.2.1.220 Verkehrslenkungstafeln aufstellen Verkehrslenkungstafeln für die einzelnen Spuraufteilungen, Größe 2,0 m x 2,0 m, für die Regelung des Verkehrs außerhalb der Baustrecke entsprechend StVO, den Angaben der Straßenverkehrsbehörde und nach den Regeln zur Bemessung und Gestaltung beschrifteter Verkehrsschilder herstellen, aufstellen, vorhalten, nach Aufhebung der Umleitung bzw. nach Beendigung der Bauarbeiten wieder abbauen und abfahren. In den Einheitspreis einrechnen: Die vollständige Beschriftung der Verkehrslenkungstafeln. für 1 Stück.

6Stck EP.......................... GP ............................

2.2.1.900 Erstellung von Verkehrsführungsplänen Vergütung für die Erstellung von Verkehrsführungsplänen, die zur Sperrgenehmigung mit vorgelegt werden müssen. In diesen Plänen sind alle aufzustellenden Verkehrszeichen und Markierungen einzutragen. Zu jedem Bauabschnitt gemäß Bauablaufplanung des AN sind Pläne anzufertigen. Gegebenenfalls sind diese Pläne den Verkehrsbedürfnissen anzupassen. Hierfür besteht dann kein Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.

Die Pläne sind dreifach bei StädteRegion Aachen (Hinweis siehe Baubeschreibung Pkt. 3.2) einzureichen und genehmigen zu lassen einschließlich der erforderlichen Genehmigungs- und Herstellungsgebühren.

Ergänzende Informationen zum Baubereich sind der Baubeschreibung zu entnehmen.

Im EP enthalten sind alle Arbeitsleistungen, Baustoffe, Hilfsstoffe sowie Nebenleistungen die notwendig sind, auch wenn einzelne Leistungen in vorstehender Beschreibung nicht gesondert aufgeführt sind.

Ausser dieser Position erfolgt keine weitere Vergütung für diese Leistung.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 29

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03 LV Teil 2 - Innerorts 2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 2.2 Bereich Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Die Abrechnung erfolgt erfolgt für den oben beschriebenen Sanierungsumfang nur einmal.

für 1,00 Pauschale

1psch GP ............................

Summe Abschnitt 2.2.1 Absperrung und Beschilderung außerhalb der Baustelle , Netto: ...............................

Summe Bereich 2. 2 Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 30

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2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes

Hinweis 2.3.0: Freilegung des Baufeldes Hinweis 2.3.0: Freilegung des Baufeldes Hinweis 2.3.0: Freilegung des Baufeldes

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03 LV Teil 2 - Innerorts 2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 2. 3 Bereich Freilegung des Baufeldes Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 3 Bereich Freilegung des Baufeldes

Hinweis 2.3.4: Aufnahme von Verkehrseinrichtungen Hinweis 2.3.4: Aufnahme von Verkehrseinrichtungen

In den Einheitspreis einrechnen:

  • Alle aufgenommenen Materialien soweit ver- wertbar einer Wiederverwertung zuführen. Ggfs. hierüber einen Nachweis führen.
  • Erforderl. Erdarbeiten,
  • Baugrube lagenweise verfüllen, verdichten und Hohlräume mit Frostschutzkies, nicht verdicht- bare Hohlräume mit C 8/10 verfüllen.
  • Nicht verwertbare Teile ggfs. zerkleinern und zur Ladestelle transportieren,
  • Abbruchteile aufladen und zur Kippe abfahren. Die Abrechnung erfolgt nach Stück. Bei der Pos. Stahlleitplanken aufnehmen erfolgt die Abrechnung nach m.

25.09.2026 - Seite 32

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03 LV Teil 2 - Innerorts 2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 2.3 Bereich Freilegung des Baufeldes Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

2.3.4 Abschnitt Aufnahme von Verkehrseinrichtungen

2.3.4.100 Leitbaken mit Pfosten aufnehmen und abfahren Vorh. Leitbaken aufnehmen und zur Deponie abfahren.

  • Pfosten in Betonfundament aufnehmen,
  • Leitbaken und Pfosten sind zu trennen.
  • Schutt zur Deponie abfahren und abladen. für 1 Stück.

6Stck EP.......................... GP ............................

2.3.4.705 Metallpoller aufnehmen, entsorgen. Metallpoller, verschiedener Abmessungen, ca. 1,20 m über Gelände

  • einschl. Aufnahme des Betonfundamentes, aufnehmen und entsorgen. für 1 Stück.

4Stck EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 2.3.4 Aufnahme von Verkehrseinrichtungen , Netto: ...............................

Summe Bereich 2. 3 Freilegung des Baufeldes , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Gewerk 2 Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 33

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten

Hinweis 3.2.0: Bodenbewegung Hinweis 3.2.0: Bodenbewegung

25.09.2026 - Seite 34

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 3. 2 Bereich Bodenbewegung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 2 Bereich Bodenbewegung

Hinweis 3.2.3: Aussetzen von Bodenmassen Hinweis 3.2.3: Aussetzen von Bodenmassen

Boden der Bodenklassen gem. DIN 18300, im Bereich derzu- künftigen Fahrbahnen, Park- und Grünstreifen, Geh- und Radwege, sowie für Baumlöcher oder evtl. erforderlichen Bodenaustausch unterhalb des Planums lösen, aufladen und zur Kippe abfahren.

Hinsichtlich der Definierung der Homogenbereiche wird auf die Erläuterung zur Ausschreibung unter Punkt 15.0 verwiesen.

Der Aushub erfolgt nach Längs- und Querprofilen oder nach Angabe des "AG". Vorgeschrieben wird: Im Bereich der Kronentraufe von Bäumen dürfen Schachtungen nur in Handarbeit ausgeführt werden; gleiches gilt sinngemäß für Hecken und Sträucher. In den Einheitspreis einrechnen:

  • Evtl. erforderl. Handschachtungen entlang der Hausfronten, bis zu einer Breite von 1,00 m
  • Einbauten, im Bereich von Ver- und Entsorgungsleitungen (Siehe: "Anweisung zum Schutze unterirdischer Leitungen" der besonderen Vertragsbedingungen).
  • Handschachtungen im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern. Die vorgeschriebenen Maße der Querschnitte dürfen nicht überschritten werden. Für die Ableitung von Oberflächen- bzw. Tageswasser hat der "AN" zu sorgen. Treten andere Bodenklassen als Kl. 3-5 auf, hat der "AN" den "AG" unaufgefordert darauf hinzuweisen. Die Abrechnung des Boden-, bzw. des Mehraushub unterhalb des Planums geschieht durch ein gemeinsames Nivellement bzw. Aufmass. Abgerechnet wird: - Bodenaushub nach m3,
  • Baumlöcher nach Stück.

25.09.2026 - Seite 35

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 3.2 Bereich Bodenbewegung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

3.2.3 Abschnitt Aussetzen von Bodenmassen

3.2.3.111 Boden Homogenbereich B, ungeb. TG oder FSS lösen und zur Deponie abfahren - BM-0* bis BM-F1 Boden gem. DIN 18300, Homogenbereich B, ungeb. TG oder FSS (Bauschutt bzw. Boden mit Bauschutt durchmischt) lösen, laden und zur Deponie abfahren.

Einstufung gem. EBV: BM-0* bis BM-F1

für 1 m3.

200m3 EP.......................... GP ............................

3.2.3.125 Boden Homogenbereich B, ungeb. TG oder FSS lösen und zur Deponie abfahren - BM-F2 bis BM-F3 Boden gem. DIN 18300, Homogenbereich B, ungeb. TG oder FSS (Bauschutt bzw. Boden mit Bauschutt durchmischt) lösen, laden und zur Deponie abfahren.

Einstufung gem. EBV: BM-F2 bis BM-F3

für 1 m3.

200m3 EP.......................... GP ............................

3.2.3.160 Bodenaushub von Hand, Homogenbereich B Bodenaushub von Hand, wo maschinelle Bodengewinnung nicht möglich ist, DIN 18300, Bodenklasse: Homogenbereich B, EBV: BM-0* bis BM-F3 Boden laden und zur Deponie abfahren. Diese Leistung bedarf vor Ausführung der Anerkennung des "AG" und ist sofort in einem Aufmaß zu erfassen.

für 1 m3.

2m3 EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 3.2.3 Aussetzen von Bodenmassen , Netto: ...............................

Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 36

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 3. 2 Bereich Bodenbewegung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Bereich 3. 2 Bodenbewegung , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 37

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten

Hinweis 3.3.0: Aufbruch vorhandener Befestigungen Hinweis 3.3.0: Aufbruch vorhandener Befestigungen Hinweis 3.3.0: Aufbruch vorhandener Befestigungen (Zulageposition)

Grundsätzlich sind alle Baustoffe einer Wiederverwendung oder einer Wiederverwertung zuzuführen. In den Einheitspreis einrechnen:

  • Die Kosten bzw. Gebühren für die Übernahme der Baustoffe in das Eigentum des Verwerters. Auf Anforderung ist ein Nachweis über die Wieder- verwertung zu führen.

25.09.2026 - Seite 38

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 3. 3 Bereich Aufbruch vorhandener Befestigungen (Zulageposition) Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 3 Bereich Aufbruch vorhandener Befestigungen (Zulageposition)

Hinweis 3.3.1: Aufnahme von Randbefestigungen Hinweis 3.3.1: Aufnahme von Randbefestigungen

Nur die vom "AG" als wiederverwendbar bezeichneten Randbefestigungen und Rinnen schonend aufnehmen, säubern, im Baustellenbereich lagern, oder aufladen und zum Bauhof abfahren. Auf dem Bauhof das Pflaster der Rinnen nach Angabe und getrennt nach Sorten abkippen. Die Bordsteine abldaen und stapeln. Vergütet werden nur die bestätigten Lieferungen. In den Einheitspreis einrechnen:

  • Vorh. Betonbettung und -stützung aufnehmen,
  • Als wiederverwendbar bezeichnete Steine, die beim Aufnehmen zerstört wurden, kostenfrei ersetzen.
  • Die Lieferung der Kanthölzer zum stapeln.
  • Die nicht verwendbaren und nicht verwertbaren Materialien aufladen und zur Deponie abfahren. Die Preise gelten als Zulage zur Bodenposition. Die Abrechnung erfolgt nach m.

25.09.2026 - Seite 39

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 3.3 Bereich Aufbruch vorhandener Befestigungen (Zulageposition) Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

3.3.1 Abschnitt Aufnahme von Randbefestigungen zur Wiederverwertung,als Zulage.

3.3.1.110 Bordsteine aufnehmen, lagern, als Zulage Vorh. Bordsteine verschiedener Materialien, Formen und Abmessungen bis 20 cm Breite aufnehmen und im Baustellenbereich lagern, als Zulage. für 1 m.

10m EP.......................... GP ............................

3.3.1.120 Bordsteine aufnehmen, zur Wiederverwertung abfahren, als Zulage. Vorh. Bordsteine verschiedener Materialien, Formen und Abmessungen über 10 cm Breite aufnehmen und zur Wiederverwertung abfahren, als Zulage. für 1 m.

80m EP.......................... GP ............................

3.3.1.220 Pflasterband 1-zeilig aufnehmen zur Wiederverwertung abfahren, als Zulage. Vorh. 1-zeiliges Pflasterband aller Abmessungen aus Naturstein- oder Betonpflaster aufnehmen zur Wiederverwertung abfahren, als Zulage. für 1 m.

20m EP.......................... GP ............................

3.3.1.250 Pflasterband 2-zeilig aufnehmen zur Wiederverwertung abfahren, als Zulage. Vorh. 2-zeiliges Pflasterband aller Abmessungen aus Naturstein- oder Betonpflaster aufnehmen und zur Wiederverwertung abfahren, als Zulage. für 1 m.

250m EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 3.3.1 Aufnahme von Randbefestigungen zur Wiederverwertung,als Zulage. , ... ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 40

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten

Hinweis 3.3.2: Aufnahme von Pflasterungen und Plattenbelägen Hinweis 3.3.2: Aufnahme von Pflasterungen und Plattenbelägen Hinweis 3.3.2: Aufnahme von Pflasterungen und Plattenbelägen

Nur die vom "AG" als wiederverwertbar bezeichneten Pflasterungen und Plattenbelägen aufnehmen, säubern, im Baustellenbereich lagern oder wie folgt aufladen und zum Bauhof abfahren.

  • Mosaikpflaster in vom Bauhof gestellte Gitterkörbe, Größe L/B/H = 1,20/0,80/0,97 m nach Sorten getrennt einfüllen und aufladen.
  • Kleinpflaster, Mittelpflaster, Großpflaster nach Größe und Material getrennt aufladen.
  • Platten nach Größe und Material getrennt auf Kunst- stoffpaletten stapeln und aufladen.

Auf dem Bauhof das Material nach Angabe und getrennt nach Sorten abkippen bzw. abladen und stapeln. Vergütet werden nur die bestätigten Lieferungen. In den Einheitspreis einrechnen:

  • Vorh. Betonbettung und -stützung aufnehmen,
  • Die Anfuhr der Gitterkörbe vom Bauhof,
  • Die Lieferung der Kunststoffpaletten,
  • Die nicht verwendbaren und nicht verwertbaren Materialien aufladen und zur Kippe abfahren. Die Preise gelten als Zulage zur Bodenposition.

25.09.2026 - Seite 41

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 3.3 Bereich Aufbruch vorhandener Befestigungen (Zulageposition) Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

3.3.2 Abschnitt Aufnahme von Pflasterungen und Plattenbelägen zur Wiederverwertung, als Zulage.

3.3.2.150 Großpflaster aufnehmen, zur Wiederverwertung abfahren, als Zulage. Vorh. Großpflaster über 120 qcm Kopffläche verschiedener Materialien und Größen aufnehmen, zur Wiederverwertung abfahren, als Zulage. für 1 m2.

10m2 EP.......................... GP ............................

3.3.2.310 Betonverbund-, Klinkerpflaster aufnehmen, zur Wiederverwertung, abfahren, als Zulage.

Vorh. Betonverbundpflaster oder Klinkerpflaster verschiedener Materialien und Größe aufnehmen, zur Wiederverwertung abfahren, als Zulage. für 1 m2.

50m2 EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 3.3.2 Aufnahme von Pflasterungen und Plattenbelägen zur Wiederverwertun... ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 42

[Seite 43]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten

Hinweis 3.3.3: Aufnahme von Unterbau aus Asphalt u. Beton Hinweis 3.3.3: Aufnahme von Unterbau aus Asphalt u. Beton Hinweis 3.3.3: Aufnahme von Unterbau aus Asphalt u. Beton

Asphaltschichten auf Beton, Pflaster oder sonstigem nicht bituminösem Unterbau aufgebracht, aufbrechen, aufladen und zur Wiederverwertung abfahren. Die Preise gelten als Zulage zum entsprechenden Bodenaushub. Die Abrechnung erfolgt nach m2.

25.09.2026 - Seite 43

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 3.3 Bereich Aufbruch vorhandener Befestigungen (Zulageposition) Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

3.3.3 Abschnitt Aufnahme von Unterbau aus Asphalt und Beton, zur Wiederverwertung, als Zulage.

3.3.3.130 Bit. Befestigungen 12,1 bis 20 cm zur Wiederverwertung aufnehmen, als Zulage. Vorh. bituminöse Befestigungen zur Wiederverwertung aufnehmen, als Zulage. Gesamtstärke: 12,1 cm bis 20 cm für 1 m2.

400m2 EP.......................... GP ............................

3.3.3.240 Fahrbahnbefestigung durchtrennen Stärke Befestigung bis 20 cm, als Zulage. Fahrbahnbefestigung durchtrennen, Befestigung bituminös oder aus Beton / Stahlbeton durchtrennen, als Zulage. Stärke Befestigung: bis 20 cm Die Pos. ist als Fahrbahntrennung bei einzelnen Teilabschnitten gedacht und kommt nur auf besondere Anordnung des "AG" zur Ausführung. für 1 m.

200m EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 3.3.3 Aufnahme von Unterbau aus Asphalt und Beton, zur Wiederverwertun... ...............................

Summe Bereich 3. 3 Aufbruch vorhandener Befestigungen (Zulageposition) , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 44

[Seite 45]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten

Hinweis 3.6.0: Entwässerung Hinweis 3.6.0: Entwässerung Hinweis 3.6.0: Entwässerung

Es gilt die ZtV Ew-StB:

  • Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau - als Ergänzung der DIN 18306. Bei Wiedersprüchen in der Textbeschreibung gilt die TV Ew-StB.

25.09.2026 - Seite 45

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 3. 6 Bereich Entwässerung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 6 Bereich Entwässerung

Hinweis 3.6.2: Strassenablaufkörper Hinweis 3.6.2: Strassenablaufkörper

Straßenablaufkörper für Trockenschlammgewinnung auf ein 15 cm dickes Fundament C 16/20 der Größe 60/60 cm aufstellen und die Einzelteile mit Mörtel zusammensetzen und beifugen. Aufsätze nach DIN EN 124 / DIN 1229, Klasse D 400, mit Perbunan- oder gleichwertiger Einlage.

'

....................................................' Angebotenes Produkt als Einlage (vom Bieter einzutragen)

Straßenablaufkörper flucht und höhengerecht einbauen. In den Einheitspreis einrechnen:

  • Ausführung der Erdarbeiten, Bodenklasse 3-6,

  • lagenweises Verfüllen und Verdichten des Arbeits- raumes mit Kies (Arbeitsraum der nicht vorschriftsmäßig ver- dichtet werden kann wird mit Beton verfüllt),

  • Abfuhr des überschüssigen Bodens zur Deponie,

  • Bei Pflasterbauweise: Straßenablaufkörper inkl. Trockenwetterverschlussblech.

  • Fugen zwischen Bordstein und Aufsatz sowie an Rinnen- und Pflasteranschlüssen mit Mörtel verfüllen.

  • Falls erforderlich: Aufsätze provisorisch einbauen und dem baufort- schritt entsprechend auf Höhe setzen. Bei der jeweiligen Ausführung setzt sich der Straßenablaufkörper wie folgt zusammen:

  • Größe: 500 X 500 mm - Normale Bauhöhe: Boden: DIN 4052-1a, mit eingebauter Dichtung für Rohre DN 150, DN 200, mit Steckmuffe L, PP oder PE Schaft: DIN 4052 - 5d Eimer: DIN 4052 - A4 Auflagering: DIN 4052 - 10a

Niedrige Bauhöhe: Boden: DIN 4052 1a, mit Steckmuffe L, mit PP, mit PE Schaft: DIN 4052 - 5c Eimer: DIN 4052 - B1 Auflagering: DIN 4052 - 10a

  • Größe: 300 X 500 mm - Normale Bauhöhe: Boden: DIN 4052 1a, mit Steckmuffe L, PP, PE

  • Fortsetzung auf nächster Seite -

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 46

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten

Hinweis 3.6.2: Strassenablaufkörper zwischenteil DIN 4052 - 6b Schaftkonus: DIN 4052 - 11 Eimer: DIN 4052 - C3 Auflagering: DIN 4052 - 10b

Niedrige Bauhöhe: Boden: DIN 4052 1a, mit Steckmuffe L, PP, PE Schaftkonus: DIN 4052 - 11 Eimer: DIN 4052 - D1 Auflagering: DIN 4052 - 10b

Die Abrechnung erfolgt nach Stück

'

....................................................' Angebotenes Produkt (vom Bieter einzutragen)

25.09.2026 - Seite 47

[Seite 48]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 3.6 Bereich Entwässerung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

3.6.2 Abschnitt Strassenablaufkörper

3.6.2.330 Vorh. Straßenablaufaufsätze durch neue ersetzen. Vorh. Straßenablaufaufsätze aufnehmen und zum Bauhof abfahren. Für den aufgenommenen Aufsatz einen Beguaufsatz gem. DIN EN 124/DIN 1229 Klasse D 400 mit Perbunanauflage oder gleichwertiges einbauen. In den Einheitspreis einrechnen:

  • Ausführung aller Nebenarbeiten,
  • Verfüllung des Arbeitsraumes mit Beton C 16/20, jedoch höchstens bis 8 cm unter Fahrbahn OK,
  • Einbau des Schlammfangeimers aus verzinktem Stahlblech nach DIN 4052, Form A (normale Bauhöhe) oder Form B (niedrige Bauhöhe).

'

....................................................' Angebotenes Produkt als Auflage (vom Bieter einzutragen)

für 1 Stück.

1Stck EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 3.6.2 Strassenablaufkörper , Netto: ...............................

Summe Bereich 3. 6 Entwässerung , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Gewerk 3 Erd- und Entwässerungsarbeiten , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 48

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

  1. 1 Bereich Planumsarbeiten

Hinweis 4.1.1: Erd-, Feinplanum Hinweis 4.1.1: Erd-, Feinplanum

Die Abrechnung erfolgt nach m2.

25.09.2026 - Seite 49

[Seite 50]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4.1 Bereich Planumsarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

4.1.1 Abschnitt Erd-, Feinplanum

4.1.1.100 Erdplanum herstellen Erdplanum der Fahrbahnen, Parkstreifen, Rad- und Gehwege eben und tragfähig verdichten. Nur auf besondere Anweisung des "AG" herstellen. Bei Verwendung von Schwingungsverdichtungsgeräten in der Nähe von Gebäuden und sonstigen Einbauten besonders vorsichtig arbeiten. Trotzdem auftretende Schäden gehen im vollen Umfang zu Lasten des Auftragnehmers. Die Beseitigung evtl. Planumsverformungen durch Anlieger- und Baustellenverkehr sowie die Ableitung evtl. auftretenden Oberflächenwassers werden nicht besonders vergütet. Das Planum muß vor Einbau der Frostschutzschicht vom "AG" abgenommen werden. für 1 m2.

550m2 EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 4.1.1 Erd-, Feinplanum , Netto: ...............................

Summe Bereich 4. 1 Planumsarbeiten , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 50

[Seite 51]

Städte Region Aachen, 52070 Aachen

Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

Hinweis 4.2.0: Tragschichten ohne Bindemittel Hinweis 4.2.0: Tragschichten ohne Bindemittel Hinweis 4.2.0: Tragschichten ohne Bindemittel

Tragschichten nach Angabe des "AG" profilgerecht einbauen. Geforderte Einbaumenge über die Erstschrift der Lieferscheine erbringen. Lieferscheine gesondert halten und dem "AG" sofort vorlegen. Später vorgelegte Lieferscheine werden nicht anerkannt.

25.09.2026 - Seite 51

[Seite 52]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4. 2 Bereich Tragschichten ohne Bindemittel Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 2 Bereich Tragschichten ohne Bindemittel

Hinweis 4.2.1: Frostschutzschichten Hinweis 4.2.1: Frostschutzschichten

Frostschutzschichten gem. Abschnitt 2.1 ZTVT. Das Material der Untergrundverbesserung nur auf ausdrückliche Anweisung des "AG" einbauen. Abgerechnet wird das tatsächlich eingebaute, nach Profilen bzw. Aufmaß zusammengestellte, im verdichteten Zustand gemessene Material. Ein zusätzlicher Nachweis des eingebauten Materials durch Lieferscheine ist erforderlich, hierbei wird ein Verdichtungsfaktor von 1,2 zugrunde gelegt. Bei Nachweis über Wiegekarten wird für 1 m3 verdichtete Masse ein Gewicht von 2,0 to festgesetzt. Die Abrechnung erfolgt nach m3.

25.09.2026 - Seite 52

[Seite 53]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4.2 Bereich Tragschichten ohne Bindemittel Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

4.2.1 Abschnitt Frostschutzschichten

4.2.1.990 Frostschutzkies 0-45 mm einbauen. Frostschutzschicht in verschiedenen Einbaustärken aus Baustoffgemisch (nur Natursteinmaterialien) - Baustoffgemisch aus gebrochenen Natursteingesteinkörnungen der Kategorie C90/3 - lagenweise einbauen und so verdichten, dass an der Oberfläche eine Tragfähigkeit von : EV2 = 120 MN/m2 erreicht wird. Körnung : 0 - 45 mm. für 1 m3.

170m3 EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 4.2.1 Frostschutzschichten , Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 53

[Seite 54]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

Hinweis 4.2.2: Kiestragschichten und Hinweis 4.2.2: Kiestragschichten und Hinweis 4.2.2: Kiestragschichten und Schottertragschichten

Kiestragschichten und Schottertragschichten gem. Abschnitt 2.2 ZTVT. In den Einheitspreis einrechnen:

  • Nachweis der Lagerungsdichte und Tragfähigkeit. Ein zusätzlicher Nachweis des eingebauten Materials durch Lieferscheine ist erforderlich, hierbei wird ein Verdichtungsfaktor von 1,2 zugrunde gelegt. Bei Nachweis über Wiegekarten wird für 1 m3 verdichtete Masse ein Gewicht von 2,0 to festgesetzt. Die Abrechnung erfolgt nach m3.

25.09.2026 - Seite 54

[Seite 55]

Städte Region Aachen, 52070 Aachen

Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4.2 Bereich Tragschichten ohne Bindemittel Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

4.2.2 Abschnitt Kiestragschichten und Schottertragschichten

4.2.2.230 Schotter 0/45 einbauen, Einbaumenge: nach to.

Schotter (kein Recyclingmaterial und kein Kalksteinschotter) in verschiedenen Stärken einbauen. Der Einbau dieses Materials erfolgt nur auf besondere Anweisung des "AG". Körnung : 0/45 mm Die Abrechnung erfolgt nach to. für 1 to.

140to EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 4.2.2 Kiestragschichten und Schottertragschichten , Netto: ...............................

Summe Bereich 4. 2 Tragschichten ohne Bindemittel , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 55

[Seite 56]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

Hinweis 4.3.0: Tragschichten mit Bindemittel Hinweis 4.3.0: Tragschichten mit Bindemittel Hinweis 4.3.0: Tragschichten mit Bindemittel

Tragschichten nach Angabe des "AG" profilgerecht einbauen. Nur Positionen Bit. Tragschichten: Geforderte Einbaumenge über die Erstschrift der Lieferscheine erbringen. Lieferscheine gesondert halten und dem "AG" sofort vorlegen. Später vorgelegte Lieferscheine werden nicht anerkannt. In den Einheitspreis einrechnen:

  • Evtl. erforderl. Handeinbau an Einmündungen, Zwickeln. Bei Abrechnung nach:
  • Dicke ist der Nachweis nach "REB" ,
  • Gewicht ist der Nachweis durch die Erstschrift der Lieferscheine zu erbringen

25.09.2026 - Seite 56

[Seite 57]

Städte Region Aachen, 52070 Aachen

Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4. 3 Bereich Tragschichten mit Bindemittel Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 3 Bereich Tragschichten mit Bindemittel

4.3.3 Abschnitt Asphalttragschichten gem. Abschnitt 4 ZTV-Asphalt-StB

4.3.3.127 Asphalttragschicht, Mischgutart AC 32 TS, 10 cm für Bk 32, Bk 10 und Bk 3,2 einbauen Asphalttragschicht, Mischgutart AC 32 TS für Belastungsklasse Bk 32, Bk 10 und Bk 3,2 einbauen. Einbaugewicht : 240 kg/m2, ca. 10 cm, Körnung : 0/ 32 mm, Bindemittelsorte : 50/70 Die Abrechnung erfolgt nach m2. für 1 m2.

450m2 EP.......................... GP ............................

4.3.3.130 Asphalttragschicht, Mischgutart AC 32 TS, to Einbau: mit Fertiger für Bk 100 - Bk 1,8 Asphalttragschicht, Mischgutart AC 32 TS für Belastungsklasse Bk 100 - Bk 1,8 auf besondere Anweisung des "AG" an verschiedenen Stellen, in unterschiedl. Größe und Stärke - mit Straßenfertiger - einbauen. Körnung : 0/32 mm, Bindemittelsorte : 50/70 Die Abrechnung erfolgt nach to. für 1 to.

10to EP.......................... GP ............................

4.3.3.279 Asphalttragschicht, Mischgutart AC 22 TN, to Einbau: von Hand oder Fertiger für Bk 1,0 - Bk 0,3 Asphalttragschicht, Mischgutart AC 22 TN auf besondere Anweisung des "AG" in Gehwegflächen, in unterschiedl. Größe und Stärke - von Hand - einbauen. Belastungsklasse Bk 1,0 - Bk 0,3 Körnung : 0/22 mm, Bindemittelsorte : 70/100 Die Abrechnung erfolgt nach to. für 1 to.

5to EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 4.3.3 Asphalttragschichten gem. Abschnitt 4 ZTV-Asphalt-StB , Netto: ...............................

Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 57

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4. 3 Bereich Tragschichten mit Bindemittel Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Bereich 4. 3 Tragschichten mit Bindemittel , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 58

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

Hinweis 4.4.0: Asphaltbinderschichten Hinweis 4.4.0: Asphaltbinderschichten Hinweis 4.4.0: Asphaltbinderschichten

25.09.2026 - Seite 59

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4. 4 Bereich Asphaltbinderschichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 4 Bereich Asphaltbinderschichten

Hinweis 4.4.1: Asphaltbinder der Bk 100, BK 32 und BK 10 Hinweis 4.4.1: Asphaltbinder der Belastungsklassen Bk 100, Bk 32 und Bk 10 AC 16/22 BS

Asphaltbinderschicht der Belastungsklassen Bk 100, Bk 32 und Bk 10 auf einwandfrei klebfähiger Tragschicht profilgemäß mit Straßenfertiger einlagig einbauen und verdichten. Baustoffe entsprechend ZTV Asphalt-StB 07. Die Nähte an einzelnen Fertigerbahnen müssen sauber gestoßen werden und dürfen sich nicht mit den Nähten der darunterliegenden Schichten decken. Evtl. erforderlicher Handeinbau an Straßeneinmündungen, Zwickeln und Einbauten in den Einheitspreis mit einrechnen. Grenzwerte- Toleranzen: ZTV Asphalt-StB. Abrechnung:

  1. Den Nachweis über die geforderte Einbaudicke nach ZTV Asphalt-StB',
  2. Schichten, deren vorgesehene Einbaudicke weniger als 3,5 cm beträgt, und bei kleineren Maßnahmen, den Nachweis durch Erstschriften von Wiegekarten erbringen. Lieferscheine gesondert halten und sofort dem "AG" vorlegen. Später vorgelegte Lieferscheine werden nicht anerkannt.

25.09.2026 - Seite 60

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4.4 Bereich Asphaltbinderschichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

4.4.1 Abschnitt Asphaltbinder, BK 100, BK 32 und BK 10

4.4.1.120 Asphaltbinderschicht, Mischgutart AC 16 BS, 6 cm für Bk 100 ,BK32 und Bk 10 einbauen Asphaltbinderschicht, Mischgutart AC 16 BS für Belastungsklasse BK 100, Bk 32 und Bk 10 einbauen. Einbaugewicht : 150 kg/m2, ca. 6 cm, Körnung : 0/ 16 mm, Bindemittelsorte : 25/55-55 A Die Abrechnung erfolgt nach m2. Der Einbau erfolgt in einer Breiten von 1,50 m bis 2,00 m mit einem der Einbaubreite entsprechend passenden Fertiger. Der hieraus entstehenmde zusätzliche Mehraufwand für den zusätzlichen An- und Abtransport des zusätzlichen Fertigers ist in den Einheitspreius einzurechnen. für 1 m2.

3.000m2 EP.......................... GP ............................

4.4.1.169 Asphaltbinder, Bk 100, Bk 32 und Bk 10, AC 16 BS zum Profilausgl. to-Einbau, mit Fertiger

Asphaltbinder, Belastungsklasse Bk 100, Bk 32 und Bk 10, AC 16 BS zum Profilausgleich auf besondere Anweisung des "AG" an verschiedenen Stellen in unterschiedl. Größe und Stärke -von Hand, mit Gehwegfertiger oder mit Straßenfertiger - einbauen. Körnung : 0/16 mm, Bindemittelsorte : 25/55-55 A Die Abrechnung erfolgt nach to. für 1 to.

25to EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 4.4.1 Asphaltbinder, BK 100, BK 32 und BK 10 , Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 61

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

Hinweis 4.4.3: Fläche reinigen und anspritzen Hinweis 4.4.3: Fläche reinigen und anspritzen Hinweis 4.4.3: Fläche reinigen und anspritzen

Straßenfläche von allen losen und anhaftenden Fremdkörpern gründlich reinigen.Das Kehrgut und die gelösten Sand-, Schmutz- und Staubmassen zur Deponie abfahren. Beim Anspritzen dürfen keine Bindemittelanreicherungen auftreten. Der Haftkleber muss den Anforderungen an die Bindemittel, Bitumenemulsion, TL BE-StB 07 entsprechen. Der "AN" gewährleistet eine innige Verklebung der einzelnen Schichten. Bordsteine, Randeinfassungen, Schächte und sonstige Einbauten vor Verschmutzung schützen. Die Tragschicht und Binderschicht ist immer mit Bitumenemulsion anzuspritzen. Alle Längsnähte, Nähte im Aufweitungsbereich und Quernähte sind anzuspritzen. Die Ausführung erfolgt nur auf Anordnung des "AG". Die Abrechnung erfolgt nach m2.

25.09.2026 - Seite 62

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4.4 Bereich Asphaltbinderschichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

4.4.3 Abschnitt Straßenfläche reinigen und anspritzen

4.4.3.110 Bituminöse Straßenfläche säubern. Flächen aus bituminösem Mischgut gründlich mit einer selbstaufnehmenden Hochdruckkehrmaschine säubern. Diese Position findet nur Anwendung, sofern die Decke auf Anweisung des "AG" nicht unmittelbar nach dem Binder eingebaut wird. für 1 m2.

3.000m2 EP.......................... GP ............................

4.4.3.129 Stark verschmutzte Straßenfläche reinigen Stark verschmutzte Flächen mit Hochdruckkehrmaschine reinigen. Flächen aus bit. Mischgut, Beton oder aus Groß- bzw. Kleinpflaster bestehend, bei starker Verschmutzung mit Wasser, Druckwasser, Druckluft oder sonstigen geeigneten Mitteln reinigen. Für eine intensive Reinigung garantiert der "AN". Die Leistungen dieser Position können nur mit schriftlicher Genehmigung des "AG" vor Beginn der Arbeiten ausgeführt werden. für 1 m2.

3.000m2 EP.......................... GP ............................

4.4.3.130 Straßenoberflächen trocknen Oberflächen trocknen Flächen aus bit. Mischgut, Beton oder aus Groß- bzw. Kleinpflaster bestehend, bei starker Nässe mit geeigneten Mitteln trocken. Für eine intensive Trocknung garantiert der "AN" für 1 m2

3.000m2 EP.......................... GP ............................

4.4.3.140 Straßenfläche mit polymermodiffizierter Bitumenemulsion anspritzen, Menge: 0,250 kg/m2 Bk 100, Bk 32, Bk 10, Bk 3,2 und Bk 1,8

Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 63

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4.4 Bereich Asphaltbinderschichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Straßenfläche mit polymermodiffizierter Bitumenemulsion für Belastungsklasse Bk 100, Bk 32, Bk 10, Bk 3,2 und Bk 1,8 gleichmäßig anspritzen. Menge: 0,250 kg/m2 Bindemittel C 60 BP1-S gem. Tabelle 2 TL Bitumenemulsion StB 07. für 1 m2.

6.000m2 EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 4.4.3 Straßenfläche reinigen und anspritzen , Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 64

[Seite 65]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

Hinweis 4.4.5: Fläche fräsen Hinweis 4.4.5: Fläche fräsen Hinweis 4.4.5: Fläche fräsen

In den Einheitspreis einrechnen:

  • An- und Abfuhr der Geräte auch für Kleinflächen
  • Gestellung der erforderlichen Geräte einschl. Bedienung
  • anfallendes Fräsgut aufnehmen und zur Deponie abfahren.
  • Fräsflächen nach Ende der Fräsarbeiten reinigen.
  • Unebenheiten der gefrästen Fläche höchstens 6 mm innerhalb einer 4 m langen Messstrecke in Längs- und Querrichtung
  • Anschlusskanten geradlinig auf Frästiefe herstellen Die Abrechnung erfolgt nach m und m2.

25.09.2026 - Seite 65

[Seite 66]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4.4 Bereich Asphaltbinderschichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

4.4.5 Abschnitt Fläche fräsen

4.4.5.120 Bituminöse Decken abfräsen, Frästiefe bis: 100 mm. Bituminöse Decken abfräsen, Frästiefe : bis '100' mm. für 1 m2.

2.550m2 EP.......................... GP ............................

4.4.5.207 Fugenanschluss an Rinnen mit Fugenmasse herstellen Fugenanschluss an Rinnen herstellen. Fugenschnitt herstellen in Deckschichtstärke 2,5-5,0 cm Asphalt und Rinne.

  • Säubern und Ausblasen des Fugenschnittes
  • Fugenmasse nach TL Fug StB
  • Fugenbreite beträgt gemäß den ZTV Fug-StB 01 mindestens 10 mm. für 1 m.

1.200m EP.......................... GP ............................

4.4.5.210 Fugenanschluss mit Fugenmasse herstellen Fugenanschluss an vorhandene Asphaltdecke herstellen. Fugenschnitt herstellen in Deckschichtstärke 2,5-5,0 cm Asphalt .

  • Säubern und Ausblasen des Fugenschnittes
  • Fugenmasse nach TL Fug StB
  • Fugenbreite beträgt gemäß den ZTV Fug-StB 01 mindestens 10 mm. für 1 m.

20m EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 4.4.5 Fläche fräsen , Netto: ...............................

Summe Bereich 4. 4 Asphaltbinderschichten , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 66

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

Hinweis 4.5.0: Asphaltdeckschichten aus Asphaltbeton Hinweis 4.5.0: Asphaltdeckschichten aus Asphaltbeton Hinweis 4.5.0: Asphaltdeckschichten aus Asphaltbeton

Asphaltdeckschichten nach Angabe des "AG" profilgerecht einbauen. Materialbezeichnung und Lieferwerk benennen. Die Menge des eingebauten Materials durch die Erstschrift der Lieferscheine erbringen. Die Lieferscheine gesondert halten und sofort dem "AG" vorlegen. Später vorgelegte Lieferscheine werden nicht anerkannt. Evtl. erforderl. Handeinbau an Einmündungen, Zwickel und Einbauten in den Einheitspreis einrechnen. Abrechnung:

  • nach Dicke : Nachweis nach ZTV Asphalt-StB 07,
  • nach Gewicht : Nachweis durch Erstschrift der Lieferscheine erbringen.

25.09.2026 - Seite 67

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4. 5 Bereich Asphaltdeckschichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 5 Bereich Asphaltdeckschichten

Hinweis 4.5.3: Asphaltdeckschichten aus Asphaltbeton Hinweis 4.5.3: Asphaltdeckschichten aus Asphaltbeton der Belastungsklasse Bk 0,3

Asphaltbeton, Belastungsklasse Bk 0,3, auf die gesäuberten Flächen profilgerecht - mit einem Fertiger

  • einbauen und verdichten. Baustoffe entsprechend ZTV Asphalt-StB 07. Es sind Mineralstoffe zu wählen, welche die Helligkeit der Fahrbahnoberfläche fördern: z.B. Grauwacke, Kiessplitt oder eine Kombination Basalt / Kiessplitt mit mehr als 25 % Kiessplitt. Die Profillage und Ebenflächigkeit während des Einbaues und des Verdichtens laufend kontrollieren. Rechtzeitig vor Einbau der Deckschicht die Entwässerungsan- lagen in der Straße vom "AG" (Betriebshof) auf ihre Ordnungs- gemäße Herstellung bzw. Instandsetzung prüfen lassen. Die Kosten dieser erstmaligen Prüfung trägt der "AG". Erst wenn die mängelfreie Abnahme vorliegt, darf die Deckschicht eingebaut werden. Der "AN" ist verpflichtet, zwei Werktage vor Einbau der Deckschicht den "AG" hiervon zu unterrichten. Die Nähte an einzelnen Fertigerbahnen müssen sauber gestoßen werden und dürfen sich nicht mit den Nähten der darunter- liegenden Schichten decken. Wenn nicht heiß an heiß eingebaut wird, muss die Deckschicht abgekantet werden. Der noch warme Randbereich bei mehr- streifigem Einbau " Heiß an Kalt" ist in einer Breite von 10-12 cm mit einem 70 - 80 Grad schräggestellten Quetschrad an der Walze abzudrücken. Das abgedrückte Mischgut geht in das Eigentum des "AN" über und ist der Wiederverwendung zuzuführen. Vor Einbau der neuen Fertigerbahn ist die Nahtfläche mit Bitumen anzustreichen. Evtl. erforderlicher Handeinbau an Straßeneinmündungen, Zwickeln und Einbauten ist in den Einheitspreis mit einzurechnen. Grenzwerte Toleranzen: gem. ZTV Asphalt-StB 07. Abrechnung:
  1. Den Nachweis über die geforderte Einbaudicke nach ZTV Asphalt-StB 07,
  2. Schichten, deren vorgesehene Einbaudicke weniger als 3,5 cm beträgt, und bei kleineren Maßnahmen, den Nachweis durch Erstschriften von Wiegekarten erbringen.
  • Fortsetzung auf nächster Seite -

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[Seite 69]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

Hinweis 4.5.3: Asphaltdeckschichten aus Asphaltbeton Lieferscheine gesondert halten und sofort dem "AG" vorlegen. Später vorgelegte Lieferscheine werden nicht anerkannt.

25.09.2026 - Seite 69

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4.5 Bereich Asphaltdeckschichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

4.5.3 Abschnitt Asphaltbeton, Bk 0,3

4.5.3.140 Asphaltbeton, AC 5 DL, Bk 0,3 Einbau: von Hand Asphaltbeton, AC 5 DL, Belastungsklasse Bk 0,3 von Hand auf Gehwegen, Banketten und Flächen einbauen. Körnung : 0/5 mm, Bindemittelsorte : 50/70 Die Abrechnung erfolgt nach to. für 1 to.

3to EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 4.5.3 Asphaltbeton, Bk 0,3 , Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 70

[Seite 71]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken.

Hinweis 4.5.4: Asphaltdeckschichten aus Splitt-Mastix-Asphalt für Belastungsklassen Bk 100, Bk 32, Bk 10, B... Hinweis 4.5.4: Asphaltdeckschichten aus Splitt-Mastix-Asphalt für Belastungsklassen Bk 100, Bk 32, ... Hinweis 4.5.4: Asphaltdeckschichten aus Splitt-Mastix-Asphalt für Belastungsklassen Bk 100, Bk 32, Bk 10, Bk 3,2 und Bk 1,8

Splitt-Mastix-Asphalt auf die gesäuberten Flächen profilgerecht

  • mit einem Fertiger - einbauen und verdichten. Baustoffe entsprechend ZTV Asphalt- StB 07. Es sind Mineralstoffe zu wählen, welche die Helligkeit der Fahrbahnoberfläche fördern.z.B. Grauwacke, Kiessplitt oder eine Kombination Basalt / Kiessplitt mit mehr als 25 % Kiessplitt. Die Profillage und Ebenflächigkeit während des Einbaues und des Verdichtens laufend kontrollieren. Rechtzeitig vor Einbau der Deckschicht die Entwässerungsan- lagen in der Straße vom "AG" (Betriebshof) auf ihre ordnungs- gemäße Herstellung bzw. Instandsetzung prüfen lassen. Die Kosten dieser erstmaligen Prüfung trägt der "AG". Erst wenn die mängelfreie Abnahme vorliegt, darf die Deckschicht eingebaut werden. Der "AN" ist verpflichtet, zwei Werktage vor Einbau der Deckschicht den "AG" hiervon zu unterrichten. Die Nähte an einzelnen Fertigerbahnen müssen sauber gestoßen werden und dürfen sich nicht mit den Nähten der darunter- liegenden Schichten decken. Wenn nicht heiß an heiß eingebaut wird, ist die seitliche Anschlußfläche des eingebauten Streifens gleichmäßig mit Bindemittel anzustreichen. Evtl. erforderlicher Handeinbau an Straßeneinmündungen, Zwickeln und Einbauten in den Einheitspreis mit einrechnen. Grenzwerte Toleranzen: gem. ZTV Asphalt-StB 07. Abrechnung:
  1. Den Nachweis über die geforderte Einbaudicke nach ZTV Asphalt-StB 07,
  2. Schichten, deren vorgesehene Einbaudicke weniger als 3,5 cm beträgt, und bei kleineren Maßnahmen, den Nachweis durch Erstschriften von Wiegekarten erbringen. Lieferscheine gesondert halten und sofort dem "AG" vorlegen. Später vorgelegte Lieferscheine werden nicht anerkannt.

25.09.2026 - Seite 71

[Seite 72]

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03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4.5 Bereich Asphaltdeckschichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

4.5.4 Abschnitt Splitt-Mastix-Asphalt, Bk 100, Bk 32, Bk 10, Bk 3,2 und Bk 1,8

4.5.4.110 Splitt-Mastix-Asphalt SMA 11 S, Bk 100, Bk 32, Bk 10, Bk 3,2 u. Bk 1,8 Splitt-Mastix-Asphalt, SMA 11 S, Belastungsklasse Bk 100, Bk 32, Bk 10, BK 3,2 und Bk 1,8. Einbaugewicht : '100' kg/m2,

ca. '4,00' cm.

Körnung: 0/'11'mm,

Bindemittelsorte : 25/55-55 A Die Abrechnung erfolgt nach m2. für 1 m2.

3.000m2 EP.......................... GP ............................

4.5.4.120 Splitt-Mastix-Asphalt SMA 11 S, Bk 100, Bk 32, Bk 10, Bk 3,2 u. Bk 1,8 to-Einbau.

Splitt-Mastix-Asphalt, SMA 11 S, Belastungsklasse Bk 100, Bk 32, Bk 10, Bk 3,2 und Bk 1,8. Körnung: 0/11 mm Bindemittelsorte : 25/55-55 A Einbau in Nebenflächen. Die Abrechnung erfolgt nach to. für 1 to.

20to EP.......................... GP ............................

4.5.4.160 Abstreumaterial zur Abstumpfung aufbringen. Abstreumaterial zur Abstumpfung gleichmäßig auf die noch heiße Deckschicht so frühzeitig aufbringen, dass es durch Walzen fest eingebunden wird. Material : Edelsplitt und / oder Edelbrechsand, Körnung : 1/3 mm, 0,5 - 1,0 kg/m2 Nicht eingebundenen Splitt aufnehmen. Der Splitt geht in das Eigentum des "AN" über. Die Abrechnung erfolgt nach m2. für 1 m2.

3.000m2 EP.......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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[Seite 73]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4.5 Bereich Asphaltdeckschichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

4.5.4.170 Straßenfläche nach Verkehrsfreigabe kehren. Straßenfläche der Splittmastix-Asphalt-Decke mit einer selbstaufnehmenden Kehrmaschine innerh. von 4 Wochen nach Verkehrsfreigabe jeweils unmittelbar nach Aufforderung des "AG" kehren. Splitt und sonstiges Kehrgut geht in das Eigentum des "AN" über. Erforderliche Verkehrssicherungsmaßnahmen in den EP einrechnen. Die Abrechnung erfolgt nach m2. für 1 m2.

3.000m2 EP.......................... GP ............................

4.5.4.900 Erschwerniszulage für die Plateauherstellung Erschwerniszulage für die Plateauherstellung an den Rampen im Bereich der ehemaligen Verkehrsinseln.

In den Einheitspreis sind sämtliche Erschwernisse und sämtlicher Mehraufwand für die Ausbildung des Plateaus einschließlich der beidseitig auszubildenden Rampen für das Erdplanum, den Einbau der Frostschutzschicht, den Einbau der Schottertragschicht, den Einbau der Asphalttragschicht, den Einbau der Asphaltbinderschicht und den Einbau der Asphaltdeckschicht mit einzurechnen.

Im EP enthalten sind alle Arbeitsleistungen, Baustoffe, Hilfsstoffe sowie Nebenleistungen die zur kompletten Ausführung der Leistung notwendig sind, auch wenn einzelne Leistungen in vorstehender Beschreibung nicht gesondert aufgeführt sind.

Ausser dieser Position erfolgt keine weitere Vergütung für diese Leistung.

für 1 Stck.

4Stck EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 4.5.4 Splitt-Mastix-Asphalt, Bk 100, Bk 32, Bk 10, Bk 3,2 und Bk 1,8 , Netto: ...............................

Übertrag: ................................

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[Seite 74]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 4. 5 Bereich Asphaltdeckschichten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Bereich 4. 5 Asphaltdeckschichten , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Gewerk 4 Tragschichten - Fahrbahndecken. , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 74

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03 LV Teil 2 - Innerorts 7 Gewerk Randbefestigungen

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

7 Gewerk Randbefestigungen

Hinweis 7.1.0: Randeinfassungen Hinweis 7.1.0: Randeinfassungen

25.09.2026 - Seite 75

[Seite 76]

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03 LV Teil 2 - Innerorts 7 Gewerk Randbefestigungen 7. 1 Bereich Randeinfassungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 1 Bereich Randeinfassungen

Hinweis 7.1.1: Bord und Randsteine Hinweis 7.1.1: Bord und Randsteine

Bordsteine aller Größen und Materialien flucht- und höhengerecht nach Angabe des AG in Beton C 12/15 setzen (ATV DIN 18318). Bordsteine aus Beton nach DIN EN 1340 / DIN 483 mit 5 mm breiten Stoßfugen, die nicht verfüllt werden, einbauen. Naturbordsteine, wie vor, jedoch mit möglichst gleichmäßigen 10 - 15 mm breiten Stoßfugen setzen und mit Zementmörtel MV 1:3 voll ausfugen. Farbe: antrazith Soweit die Naturbordsteine nicht auf der Baustelle vorhanden sind, sind die auf dem Bauhof gestapelten, nach Größe und Material von "AG" ausgewählten Naturbordsteine aufzuladen und zur Verwendungsstelle anzufahren und abzuladen. Das Beladen auf dem Bauhof erfolgt mit "AG" eigenem Gerät. Randsteine eingefärbt, Einfärbung nach Angabe des "AG"

Abmessungen des Fundamentes für alle Arten der Einfassung:

Dicke des Fundaments: 20 cm, Beton C 12/15 Breite der Rückenstütze: 15 cm in Schalung, Oberkante nach außen leicht abschrägen Höhe der Rückenstütze in Abhängigkeit des Belags und Bettung.

An sämtlichen Betonbordsteinen sind die Stoßfugen von der Rückseite mit Zementmörtel, MV 1:3, zu verschließen, um ein Auslaufen von Oberboden oder Bettungsmaterial zu verhindern. Der Mehraufwand ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.

Bögen mit einem Radius kleiner gleich 12 m werden mit Kurvensteinen bzw. bei Rand- und Rasenkantensteinen mit entspr. geschnittenen Steinen gesetzt. Bei Radien größer 12 m können gerade Steine der Länge 0,50 m verwendet werden. Übergänge zu Einfahrten u.ä. sind grundsätzlich über 1,5 m abzuflügeln. Abweichungen hiervon bedürfen der Genehmigung des "AG".

Nullabsenkung Traverso

  • Fortsetzung auf nächster Seite -

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[Seite 77]

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03 LV Teil 2 - Innerorts

7 Gewerk Randbefestigungen

Hinweis 7.1.1: Bord und Randsteine In den Einheitspreis einrechnen:

  • Schneiden der Steine (wie gerade Schnitte bzw. Gehrungsschnitte für Paßstücke an Zufahrten, Baumfeldern u.ä.)
  • Den Mehraufwand für Einpassung bei Absenkungen.
  • Erd-, Schalungs-, Hinterfüllungs-, Nachbehand- lungs und sonstige Nebenarbeiten,
  • Schneiden der Paßstücke,
  • Beseitigung aller überschüssigen Stoffe einschl. Abfuhr zur Deponie. Die Abrechnung erfolgt nach m.

25.09.2026 - Seite 77

[Seite 78]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 7 Gewerk Randbefestigungen 7.1 Bereich Randeinfassungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

7.1.1 Abschnitt Bord und Randsteine.

7.1.1.150 Betonbordsteine H 15x30 setzen Betonbordsteine H 15x30 cm setzen. für 1 m.

15m EP.......................... GP ............................

7.1.1.180 Betonbordsteine R 15x22 mit Übergangssteinen setzen Betonbordsteine R 15x22 als Rundbordsteine R = 50 mit zugehörigen Übergangssteinen setzen. für 1 m.

15m EP.......................... GP ............................

7.1.1.230 Vorhandene Bordsteine setzen Vorhandene, auf der Baustelle gelagerte, oder zur Baustelle gelieferte Bordsteine aller Materialien Länge von 50 cm bis 200 cm, Breite von 10 cm bis 25 cm, zur Verwendungsstelle heranschaffen und setzen. für 1 m.

10m EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 7.1.1 Bord und Randsteine. , Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 78

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

7 Gewerk Randbefestigungen

Hinweis 7.1.4: Pflasterband ohne Betonrückenstütze Hinweis 7.1.4: Pflasterband ohne Betonrückenstütze Hinweis 7.1.4: Pflasterband ohne Betonrückenstütze

Pflasterband aus Betonpflastersteinen Güteeigenschaften nach DIN EN 1338, auf eine Unterlage aus C 20/25 flucht- und höhengerecht nach Angabe des "AG" setzen und mit Zementmörtel MV. 1:3 einschlämmen. (gem. DIN 1053). Größe Betonpflaster : 16/16/14 bzw. 24/16/14 cm. bei Radien gleich/kleiner 1,50 m konische Betonpflastersteine verwenden. In den Einheitspreis einrechnen:

  • evtl. Mehrkosten der konischen Betonsteine,
  • Erd-, Schalungs-, Hinterfüllungsarbeiten,
  • sonstige Nebenarbeiten,
  • Abfuhr des überschüssigen Bodens zur Kippe. Die Abrechnung erfolgt nach m, Passsteine nach Stück.

25.09.2026 - Seite 79

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 7 Gewerk Randbefestigungen 7.1 Bereich Randeinfassungen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

7.1.4 Abschnitt Pflasterband o. Betonrückenstütze

7.1.4.180 Zweizeiliges Pflasterband setzen (Anschlaghöhe 12 cm) Zweizeiliges Pflasterband aus Betonpflaster 16/16/14 cm bzw. 24/16/14 cm ( Anschlaghöhe 12 cm ) auf 19 cm Unterbeton setzen. für 1 m.

150m EP.......................... GP ............................

7.1.4.189 Zweizeiliges Pflasterband setzen, Bereich Rampen Zweizeiliges Pflasterband aus Betonpflaster 16/16/14 cm bzw. 24/16/14 cm ( Anschlaghöhe 12 cm ) auf 19 cm Unterbeton setzen. Diese Position gilt für das Pflasterband im Bereich der neu zu bauenden Rampen. In die Position ist das Verschließen der Fuge mit Mörtel zwischen Rinne und Bordstein mit einzurechnen. für 1 m.

100m EP.......................... GP ............................

7.1.4.990 Betonsteinrinne schneiden - d = 16 cm Betonsteinrinne - Zulage für: Betonsteinrinne mit dem Nassschneidetisch trennen, Pflasterstärke: 16 cm. für 1 m.

15m EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 7.1.4 Pflasterband o. Betonrückenstütze , Netto: ...............................

Summe Bereich 7. 1 Randeinfassungen , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 80

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

7 Gewerk Randbefestigungen

Hinweis 7.2.0: Wege und Seitenstreifen Hinweis 7.2.0: Wege und Seitenstreifen Hinweis 7.2.0: Wege und Seitenstreifen

25.09.2026 - Seite 81

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 7 Gewerk Randbefestigungen 7. 2 Bereich Wege und Seitenstreifen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 2 Bereich Wege und Seitenstreifen

Hinweis 7.2.1: Regulierung Hinweis 7.2.1: Regulierung

Anfallende Bodenmassen mit Bewuchs aufladen und zur Deponie abfahren. Die Abrechnung erfolgt nach m2

25.09.2026 - Seite 82

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 7 Gewerk Randbefestigungen 7.2 Bereich Wege und Seitenstreifen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

7.2.1 Abschnitt Regulierungen

7.2.1.118 2-zeilige Rinnenanlage freilegen Vor Ort vorhandene 2-zeilige Rinnenanlage vorsichtig von Hand mit maschineller Unterstützung von Erdreich und Bewuchs befreien und wieder freilegen. Bis 40 cm Breite abschälen. Bis 15 cm Stärke abschälen. für 1 m.

100m EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 7.2.1 Regulierungen , Netto: ...............................

Summe Bereich 7. 2 Wege und Seitenstreifen , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Gewerk 7 Randbefestigungen , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 83

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 8 Gewerk Ausstattung

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

8 Gewerk Ausstattung

Hinweis 8.1.0: Markierungsarbeiten Hinweis 8.1.0: Markierungsarbeiten

Bei den Arbeiten handelt es sich um Markierungen auf bituminösen Straßenflächen, Gussasphalt-Decken, Betonsteinpflaster sowie auf Betonflächen.

Es sind nur Markierungsstoffe anzubieten und zu verwenden, die für die Verwendung auf Bundesfernstraßen freigegeben sind. Die verwendeten Materialien müssen von der Bundesanstalt für Straßenwesen ( BASt )geprüft und zugelassen sein.

Die Materialeignungen sind mit Prüfberichten der BASt bei der Angebotsabgabe nachzuweisen.

Das Merkblatt über reflektierende Fahrbahnmarkierungen bei Verwendung von Plastikmassen ist zu beachten.

Technische Vorschriften für die Lieferung von Markierungsmaterialien und zur Durchführung von Markierungsarbeiten

  • Straßenverkehrsordnung (StVO) - Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur StVO
  • Richtlinien für die Markierung von Straßen (RSM), Teil I und II;
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA);
  • Zusätzliche technische Vorschriften und Richtlinien für Markierungen auf Straßen (ZTV-M)
  • Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes;

Bei Ummarkierungen ist die alte Markierung grundsätzlich restlos und spurenfrei vor Aufbringen der neuen Markierung zu entfernen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre für aufgelegte Markierungen aus Plastikmassen.

Die Abnahme der Markierungen erfolgt durchA 64.1 der StädteRegion bzw. durch die örtliche Bauüberwachung des beauftragten Ingenioeurbüros.

Markierungen, die in der Linienführung nicht einwandfrei sind oder hinsichtlich der Breite und Strichstärke den Vertragsbedingungen nicht entsprechen, sowie beschädigte oder nicht angeordnete Striche, werden nicht abgenommen. Nicht einwandfreie Markierungen sind ohne Vergütung zu entfernen und ordnungsgemäß neu herzustellen. Die hierfür

  • Fortsetzung auf nächster Seite -

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

8 Gewerk Ausstattung

Hinweis 8.1.0: Markierungsarbeiten erforderlichen Materialien nebst Reflexkörper sind durch den Auftragnehmer ohne Nachforderung zu liefern. Der Auftraggeber behält sich vor, Prüfungen gem. ZTV-M durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

In die Angebotspreise sind einzurechnen:Vormarkierung

  • Reinigung der leicht verschmutzen Fahrbahn
  • Ordnungsgemäßes Beseitigen aller Abfälle
  • Vorhalten aller Geräte, alle Nebenkosten und Nebenarbeiten, alle Lohnkosten, tarifliche Zuschläge, Auslösungen und Wegegelder
  • Lieferung aller Materialien, einschließlich Reflexkörper frei Baustelle.

Die Markierungsarbeiten sind unter Aufrechterhaltung des gesamtenVerkehrs durchzuführen. Der Auftragnehmer muß für die Verkehrssicherung und den Schutz seines an der Durchführung beteiligten Personals voll verantwortlich sorgen. Die hierfür erforderlichen Verkehrszeichen und Geräte hat er bereitzustellen und aufzustellen.

Die Markierungsarbeiten werden nach dem gemeinsam festgelegten Aufmaß abgerechnet. Bei Markierungen mit flüssigen Markierungsstoffen und Folien wird nur die markierte Fläche gemessen. Bei Markierungen mit Knöpfen erfolgt die Abrechnung nach Stückzahl.

Die Rechnungen sind mit Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen. Der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluß hinzuzufügen. Die Abschlagszahlungen werden einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages gewährt

25.09.2026 - Seite 85

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 8 Gewerk Ausstattung 8. 1 Bereich Markierungsarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 1 Bereich Markierungsarbeiten

Hinweis 8.1.4: Fahrbahnmarkierung in Kaltreibeplastik Hinweis 8.1.4: Fahrbahnmarkierung in Kaltreibeplastik

Fahrbahnmarkierungen gem. "RMS" nach Anweisung des "AG" in reflektierender Dauermarkierung aus Kaltreibeplastikmasse mit Perlen 3 mm aufgelegt, Verkehrsklasse = P7, Überrollbarkeitsklasse = T2, herstellen. Länge der Richtungspfeile = 5,00 m, Buchstaben, Ziffern = 4,00 m Abgerechnet werden :

  1. nach Metern: Striche,
  2. nach Stück : Richtungspfeile, Buchstaben, Ziffern Verkehrszeichen, Embleme, Fußgänger- und Radfahrerfurten.

Die Materialeignung ist mit einem Prüfbericht der BASt bei der Angebotsabgabe nachzuweisen.

25.09.2026 - Seite 86

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 8 Gewerk Ausstattung 8.1 Bereich Markierungsarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

8.1.4 Abschnitt Fahrbahnmarkierung in Kaltreibeplastik

8.1.4.100 Schmalstriche 12 cm, ohne Unterbrechung auftragen Schmalstriche, Strichbreite: 12 cm, ohne Unterbrechung auftragen. für 1 m.

168m EP.......................... GP ............................

8.1.4.120 Schmalstriche 12 cm, mit Unterbrechung auftragen Schmalstriche, Strichbreite: 12 cm, mit Unterbrechung auftragen. für 1 m.

300m EP.......................... GP ............................

8.1.4.350 Markierung aus roter Dickschicht- plastik mit Splittanteil. Markierung aus roter Dickschichtplastik mit Splittanteil, liefern und als Radwegbeschichtung auftragen. Korngröße: bis 3 mm, Breiten : 4,50 bzw. 5,50 m. für 1 m2.

150m2 EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 8.1.4 Fahrbahnmarkierung in Kaltreibeplastik , Netto: ...............................

Summe Bereich 8. 1 Markierungsarbeiten , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Gewerk 8 Ausstattung , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 87

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 9 Gewerk Sonstiges

Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

9 Gewerk Sonstiges

Hinweis 9.1.0: Neben - Arbeiten Hinweis 9.1.0: Neben - Arbeiten

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 9 Gewerk Sonstiges 9. 1 Bereich Neben - Arbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 1 Bereich Neben - Arbeiten

Hinweis 9.1.2: Stundenlohnarbeiten Hinweis 9.1.2: Stundenlohnarbeiten

Tagelohnarbeiten werden nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den "AG" anerkannt. Hierüber tägliche Stundenzettel ausstellen und anerkennen lassen. Die Abrechnung erfolgt nach der während der Ausführung gültigen Preisverordnung, (Tariflohn + Zuschläge). Die Abrechnung erfolgt nach Stunden.

25.09.2026 - Seite 89

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 9 Gewerk Sonstiges 9.1 Bereich Neben - Arbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

9.1.2 Abschnitt Stundenlohnarbeiten

9.1.2.110 Stunde: Bauvorarbeiter Stunde eines Bauvorarbeiters für 1 Stunde.

5Std EP.......................... GP ............................

9.1.2.130 Stunde: Gehobener Baufacharbeiter Stunde eines gehobenen Baufacharbeiters für 1 Stunde.

5Std EP.......................... GP ............................

9.1.2.150 Stunde: Baufachwerker Stunde eines Baufachwerkers für 1 Stunde.

5Std EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 9.1.2 Stundenlohnarbeiten , Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 90

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

9 Gewerk Sonstiges

Hinweis 9.1.3: Gerätestunden Hinweis 9.1.3: Gerätestunden Hinweis 9.1.3: Gerätestunden

In den Einheitspreis einrechnen:

  • LKW: für die Abfuhr von Bodenmassen oder sonstiger Transporte, ein Kipper mit Allradantrieb einschl. der Gestellung des Fahrers,
  • Gerät: Einschl. Gestellung des Maschinisten Diese Positionen kommen nur auf besondere Anweisung des "AG" zur Anwendung. Die Abrechnung erfolgt nach Stunden.

25.09.2026 - Seite 91

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 9 Gewerk Sonstiges 9.1 Bereich Neben - Arbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

9.1.3 Abschnitt Gerätestunden

9.1.3.110 LKW-stunde 20 to Nutzlast LKW-Stunden mind. 20 to Nutzlast. 3 oder 4 Achser für 1 Stunde.

10Std EP.......................... GP ............................

9.1.3.120 Radlader Radlader-Stunden bis 7,5 to Gesamtgewicht. Einschließlich der erforderlichen Anbaugeräte. für 1 Stunde.

10Std EP.......................... GP ............................

9.1.3.160 Universalgerät Kleinbagger, Universalgerät Kleinbagger, Minibagger oder ähnliches. für 1 Stunde.

10Std EP.......................... GP ............................

9.1.3.180 Stunde Lufthammer Lufthammer mit Meißel oder Stahlbohrer, einschl. Antriebsmaschine ( Kompressor ) für 1 Stunde.

10Std EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 9.1.3 Gerätestunden , Netto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 92

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

9 Gewerk Sonstiges

Hinweis 9.1.4: Regulierungs- und Anpassungsarbeiten Hinweis 9.1.4: Regulierungs- und Anpassungsarbeiten Hinweis 9.1.4: Regulierungs- und Anpassungsarbeiten zu Straßeneinbauten

Den benötigten Arbeitsraum vollständig bis Unter- kante Binderschicht mit plastischem Beton C 16/20 ausfüllen. Vor Einbau der Deckschicht Absperrschieberkappen der Gas- und Wasserversorgung oder Fernwärmeversorgung schonend freilegen, aufnehmen und entsprechend der neuen Höhenlage auf eine Kunststoff- oder Betonunterlage fachgerecht wieder einbauen. Nachträgliche Höhenanpassungen in der fertigen Deckschicht sind nur auf besondere Anweisung des "AG" zulässig. Anfallenden Aushub aufladen und zur Kippe abfahren. Ggfs. notwendige Anrampungen der Schieberkappen sowie deren Entfernung vor Einbau der Deckschicht sind in den Einheitspreis der jeweiligen Position einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Im Bereich von Plattenbelägen anfallende Ecken und Streifen sauber mit geschnittenen Plattenresten beischließen. Im Bereich von Platten- und Betonsteinpflasterbelägen haben die Aussparungen für Schieber und Hydranten mit einem Kernbohrgerät entsprechender Größe zu erfolgen einschl. Entsorgung des Kernguts. Der "AG" behält sich vor, für die Absperrschieber- und Hydrantenkappen eine gesonderte Rechnung zu verlangen.

Die Abrechnung erfolgt nach Stück.

25.09.2026 - Seite 93

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 9 Gewerk Sonstiges 9.1 Bereich Neben - Arbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

9.1.4 Abschnitt Regulierungs und Anpassungs- arbeiten zu Straßeneinbauten.

9.1.4.100 Absperrschieberkappen in bit. Decken anpassen Vorh. Absperrschieberkappen in bit. Deckschicht wieder verlegen. für 1 Stück.

11Stck EP.......................... GP ............................

9.1.4.130 Hydrantenkappen in bit. Decken anpassen Hydrantenkappen, Form rund oder eckig, schonend freilegen, aufnehmen und entsprechend der neuen Höhenlage in bit. Deckschichten auf eine entsprechende Kunststoffunterlage fachgerecht wieder verlegen. für 1 Stück.

4Stck EP.......................... GP ............................

9.1.4.200 Vorh. Kanalschachtabdeckung anpassen. Vorhandene einwalzbare Kanalschachtabdeckung schonend aufnehmen und im Zuge des Einbaus der neuen Asphaltdeckschicht wieder fachgerecht einbauen. Es ist sicher zu stellen, dass die Schachtabdeckung vollflächig auf dem Material der Asphaltdeckschicht aufliegt.

für 1 Stück.

13Stck EP.......................... GP ............................

9.1.4.240 Schachtabdeckung ersetzen, Rahmen rund Schachtabdeckungen ersetzen. "Rahmen rund"

Schachtabdeckungen einschl. Schmutzfänger ausbauen und zur Kippe abfahren. Nach höhenmäßiger Anpassung des Schachtes neue Schachtabdeckung liefern und einbauen: ACO Schachtabdeckung Multitop Plus oder gleichwertig, System Bituplan, mit PEWEPREN Einlage oder gleichwertig, zum oberflächenbündigen Einbau in bituminöse Fahrbahnbeläge Klasse D 400, entsprechend DIN EN 124, LW. 605, Einbauhöhe 150-190, mit Lüftungsöffnungen mit einbau- und fahrtrichtungsunabhängiger rutschfester Oberfläche lichte Weite Ø 605 mm, Bauhöhe Rahmen 140 mm, Einbauhöhe 150-190mm, ohne Scharnier

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 94

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03 LV Teil 2 - Innerorts 9 Gewerk Sonstiges 9.1 Bereich Neben - Arbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Rahmen aus Gusseisen, mit winkelförmigem Querschnitt, mit eckigem Flanschrand, hochziehbar, rund, mit integrierter Aufnahme für Einstieghilfe entsprechend DIN 19572, mit 4 Taschen zum Einhängen eines Schmutzfängers nach DIN 1221, mit formschlüssig gesicherter PEWEPREN-Einlage, Nut für Einlage mechanisch bearbeitet, kompatibel zu Deckel DIN 19584, mit metallischem Adapterring Deckel aus Gusseisen, Gewicht ca. 43 kg, Auflagefläche mechanisch bearbeitet, mit zwei wartungsfreien, schraublosen und verkehrssicheren Arretierungen aus hochverschleißfestem Kunststoff, Gewicht ca. 101 kg, bei Ausführung mit Lüftungsöffnungen: Lüftungsquerschnitt 323 cm² mit Lüftungsöffnungen

In den Einheitspreis ist die Aufnahme und Entsorgung evtl. vorhandenen Ausgleichsringe mit einzurechnen.

für 1 Stück.

20Stck EP.......................... GP ............................

9.1.4.910 Fahrt mit einem Kleintransporter zum Bauhof Monschau - Hin- und Rückfahrt Fahrt mit einem Kleintransporter zum Bauhof in Monschau zur Abhohlung von Schieber- und Hydrantenkappen, PE-HD Unterlegplatten. Die Vergütung erfolgt einmal für Hin- und Rückfahrt.

Für 1,00 Stck

1Stck EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 9.1.4 Regulierungs und Anpassungs- arbeiten zu Straßeneinbauten. , Netto: ...............................

Summe Bereich 9. 1 Neben - Arbeiten , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 95

[Seite 96]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

9 Gewerk Sonstiges

Ergänzungsposition Ergänzungsposition ERGÄNZUNGSPOSITION

25.09.2026 - Seite 96

[Seite 97]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 9 Gewerk Sonstiges 9. 2 Bereich Baugrunduntersuchung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 2 Bereich Baugrunduntersuchung

Baugrunduntersuchung Baugrunduntersuchung

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 97

[Seite 98]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

9 Gewerk Sonstiges

Hinweis 9.2.1: Probeentnahmen, Bodenuntersuchungen Hinweis 9.2.1: Probeentnahmen, Bodenuntersuchungen Hinweis 9.2.1: Probeentnahmen, Bodenuntersuchungen mittels Druck-, Ramm- bzw. Sondiergerät (Lastplatten- Künzelversuche)

Zur Durchführung der Arbeiten stellt der "AN" das erforderliche Gerät und erfahrene Arbeitskräfte. Die Versuche an einer vom "AG" bezeichneten Stelle durchführen. Aufzeichnungen über die Probeentnahmen, bzw. Druck- Ramm- Sondierversuche nur in Anwesenheit des "AG" anfertigen. Kontrollprüfungen nur auf besondere Anordnung des "AG" durchführen. Die Abrechnung erfolgt nach Stück.

25.09.2026 - Seite 98

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 9 Gewerk Sonstiges 9.2 Bereich Baugrunduntersuchung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

9.2.1 Abschnitt Probeentnahmen, Bodenuntersuchungen mitt Druck-, Ramm- bzw. Sondiergerät (Last...

9.2.1.110 Druckversuche durchführen. Druckversuche durchführen. (30 cm Druckplatte) Der "AN" stellt die für die Durchführung dieses Versuches benötigten Geräte sowie ein Belastungsfahrzeug (z.B. ausreichend beladener LKW) als Gegengewicht für den Plattendruckversuch an die vom "AG" bezeichneten Prüfstellen. Einschl. aller Vorbereitungsarbeiten, auch evtl. erforderlichen Ausschachtungen etc. für 1 Stck.

8Stck EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 9.2.1 Probeentnahmen, Bodenuntersuchungen mitt Druck-, Ramm- bzw. So... ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 99

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03 LV Teil 2 - Innerorts 9 Gewerk Sonstiges 9.2 Bereich Baugrunduntersuchung Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

9.2.8 Abschnitt Baugrunduntersuchung

9.2.8.100 Baugrunduntersuchung + Auswertung Baugrunduntersuchung und Auswertung der Ergebnisse in einem Gutachten über den Baugrund. Über das Gutachten sind alle Parameter zu erfassen/auszuwerten, welche für die Entsorgung des Bodenaushubs und der abgebrochenen Baustoffe auf einer geeigneten Deponie nach der neuen Ersatzbaustoffverordnung erforderlich sind.

Unter Punkt 15.0 der Baubeschreibung sind die Homogenbereiche definiert, welche als Grundlage bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses verwendet wurden.

Dem AN obliegt es, den tatsächlichen Entsorgungsweg für die anfallenden zu entsorgenden Aushubmassen und abgebrochenen vorhandenen Baustoffe zu bestimmen, entsprechende Analysen durchzuführen und Entsorgungswege gemäß der Ersatzbaustoffverordnung final festzulegen und umzusetzen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Position für sämtliche erforderliche Untersuchungen im Zuge dieser Baumaßnahme nur einmal vergütet wird.

1psch GP ............................

Summe Abschnitt 9.2.8 Baugrunduntersuchung , Netto: ...............................

Summe Bereich 9. 2 Baugrunduntersuchung , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 100

[Seite 101]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

9 Gewerk Sonstiges

Ergänzungspositionen Ergänzungspositionen Ergänzungspositionen

25.09.2026 - Seite 101

[Seite 102]

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Leistungsverzeichnis K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts 9 Gewerk Sonstiges 9. 9 Bereich Ergänzungspositionen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

  1. 9 Bereich Ergänzungspositionen

9.9.8 Abschnitt Ergänzungspositionen

9.9.8.130 Baustelleninformation herstellen, verteilen In Abstimmung mit der StädteRegion Aachen erstellte Anliegerinformationen (DIN A 4, einseitig, in Farbe) vervielfältigen, nach Aufforderung durch den AG, jedoch spätestens 10 Tage vor Baubeginn, als Posteinwurf bei Anliegern und Anwohnern im mit dem AG abgestimmten Umfeld der Baumaßnahme verteilen. Pauschale der Vervielfältigungen und Verteilung bis 100 DIN-A4 Seiten. für 1 Stck.

2Stck EP.......................... GP ............................

Summe Abschnitt 9.9.8 Ergänzungspositionen , Netto: ...............................

Summe Bereich 9. 9 Ergänzungspositionen , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

Summe Gewerk 9 Sonstiges , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 102

[Seite 103]

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LV-Zusammenfassung K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

2 Gewerk Baustelleneinrichtung und Freilegung des Baufeldes 25 ..............................

  1. 2 Bereich Umleitungs- und Verkehrseinrichtungen 26 ..............................

2.2.1 Abschnitt Absperrung und Beschilderung außerhalb der Baustelle 27 ..............................

  1. 3 Bereich Freilegung des Baufeldes 32 ..............................

2.3.4 Abschnitt Aufnahme von Verkehrseinrichtungen 33 ..............................

3 Gewerk Erd- und Entwässerungsarbeiten 34 ..............................

  1. 2 Bereich Bodenbewegung 35 ..............................

3.2.3 Abschnitt Aussetzen von Bodenmassen 36 ..............................

  1. 3 Bereich Aufbruch vorhandener Befestigungen (Zulageposition) 39 ..............................

3.3.1 Abschnitt Aufnahme von Randbefestigungen zur Wiederverwertung,... 40 ..............................

3.3.2 Abschnitt Aufnahme von Pflasterungen und Plattenbelägen zur Wied... 42 ..............................

3.3.3 Abschnitt Aufnahme von Unterbau aus Asphalt und Beton, zur Wied... 44 ..............................

  1. 6 Bereich Entwässerung 46 ..............................

3.6.2 Abschnitt Strassenablaufkörper 48 ..............................

4 Gewerk Tragschichten - Fahrbahndecken. 49 ..............................

  1. 1 Bereich Planumsarbeiten 49 ..............................

4.1.1 Abschnitt Erd-, Feinplanum 50 ..............................

  1. 2 Bereich Tragschichten ohne Bindemittel 52 ..............................

4.2.1 Abschnitt Frostschutzschichten 53 ..............................

4.2.2 Abschnitt Kiestragschichten und Schottertragschichten 55 ..............................

  1. 3 Bereich Tragschichten mit Bindemittel 57 ..............................

4.3.3 Abschnitt Asphalttragschichten gem. Abschnitt 4 ZTV-Asphalt-StB 57 ..............................

  1. 4 Bereich Asphaltbinderschichten 60 ..............................

4.4.1 Abschnitt Asphaltbinder, BK 100, BK 32 und BK 10 61 ..............................

4.4.3 Abschnitt Straßenfläche reinigen und anspritzen 63 ..............................

4.4.5 Abschnitt Fläche fräsen 66 ..............................

  1. 5 Bereich Asphaltdeckschichten 68 ..............................

4.5.3 Abschnitt Asphaltbeton, Bk 0,3 70 ..............................

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 103

[Seite 104]

Städte Region Aachen, 52070 Aachen

LV-Zusammenfassung K16 FBI OD Imgenbroich (K16-OD)

03 LV Teil 2 - Innerorts

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

4.5.4 Abschnitt Splitt-Mastix-Asphalt, Bk 100, Bk 32, Bk 10, Bk 3,2 und Bk ... 72 ..............................

7 Gewerk Randbefestigungen 75 ..............................

  1. 1 Bereich Randeinfassungen 76 ..............................

7.1.1 Abschnitt Bord und Randsteine. 78 ..............................

7.1.4 Abschnitt Pflasterband o. Betonrückenstütze 80 ..............................

  1. 2 Bereich Wege und Seitenstreifen 82 ..............................

7.2.1 Abschnitt Regulierungen 83 ..............................

8 Gewerk Ausstattung 84 ..............................

  1. 1 Bereich Markierungsarbeiten 86 ..............................

8.1.4 Abschnitt Fahrbahnmarkierung in Kaltreibeplastik 87 ..............................

9 Gewerk Sonstiges 88 ..............................

  1. 1 Bereich Neben - Arbeiten 89 ..............................

9.1.2 Abschnitt Stundenlohnarbeiten 90 ..............................

9.1.3 Abschnitt Gerätestunden 92 ..............................

9.1.4 Abschnitt Regulierungs und Anpassungs- arbeiten zu Straßeneinbau... 94 ..............................

  1. 2 Bereich Baugrunduntersuchung 97 ..............................

9.2.1 Abschnitt Probeentnahmen, Bodenuntersuchungen mitt Druck-, Ram... 99 ..............................

9.2.8 Abschnitt Baugrunduntersuchung 100 ..............................

  1. 9 Bereich Ergänzungspositionen 102 ..............................

9.9.8 Abschnitt Ergänzungspositionen 102 ..............................

Summe LV 03 Teil 2 - Innerorts

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

.................................................................... A ngebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift

Alle Einzelbeträge Netto in EUR 25.09.2026 - Seite 104

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