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AC43350L01_Baubeschreibung_2026-10-08.pdf

Fällung von Bäumen und Gehölzen sowie Arbeiten an provisorischen Zaunanlagen an der A44

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 07:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.deges.de

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Baubeschreibung

A44, Erweiterung der PWC-Anlage Hoppenberg

AC43350L01

Fällarbeiten

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A44 Erweiterung der PWC-Anlage Hoppenberg AC43350L01: Fällarbeiten

Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeine Beschreibung der Leistung ............................................................................. 3 1.1 Auszuführende Leistungen ......................................................................................... 3 1.1.1 Vorbereitende Arbeiten ....................................................................................... 3 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ............................................................................................ 3 1.3 Ausgeführte Leistungen ............................................................................................. 3 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten .............................................................................. 3 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote ................................................................ 3 2 Angaben zur Baustelle ...................................................................................................... 4 2.1 Lage der Baustelle ..................................................................................................... 4 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ....................................................................... 4 2.3 Zugänge, Zufahrten .................................................................................................... 4 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ....................................... 5 2.5 Lager- und Arbeitsplätze ............................................................................................ 5 2.6 Gewässer ................................................................................................................... 5 2.7 Baugrundverhältnisse ................................................................................................. 5 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen ................................................................. 5 2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte .................................................................................... 5 2.10 Anlagen im Baubereich .............................................................................................. 6 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ............................................................................ 6 3 Angaben zur Ausführung ................................................................................................... 7 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ......................................................................... 7 3.2 Bauablauf ................................................................................................................... 7 3.3 Wasserhaltung ........................................................................................................... 8 3.4 Baubehelfe ................................................................................................................. 8 3.5 Stoffe, Bauteile ........................................................................................................... 8 3.6 Abfall .......................................................................................................................... 8 3.6.1 Nicht gefährlicher Abfall ...................................................................................... 8 3.6.2 Gefährlicher Abfall ............................................................................................... 8 3.7 Winterbau ................................................................................................................... 8 3.8 Beweissicherung / Zustandsfeststellung ..................................................................... 8 3.8.1 Zustandsfeststellung ........................................................................................... 8 3.9 Sicherungsmaßnahmen ............................................................................................. 9 3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau) .......................................................................... 9 3.11 Vermessungsleistungen / Aufmaßverfahren ............................................................... 9 3.11.1 Vermessungsleistungen ...................................................................................... 9 3.11.1.1 Vermessungsleistungen des AG .................................................................. 9 3.11.1.2 Bauvorbereitende Vermessung .................................................................... 9 3.11.2 Vergütung der Vermessungsleistungen ............................................................. 10

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3.11.3 Aufmaßverfahren und Abrechnung .................................................................... 10 3.12 Prüfungen und Nachweise: ...................................................................................... 10 3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (Sige-Plan): ............................................................................... 10 4 Ausführungsunterlagen: .................................................................................................. 10 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen: ........................................ 10 4.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen: .................................................. 10 4.2.1 Bauablaufplan ................................................................................................... 10 4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan ............................................................................... 10 4.2.3 Bautagesberichte .............................................................................................. 10 4.2.4 Bestandsunterlagen .......................................................................................... 11 4.2.5 Elektronisches Planmanagementsystem EPLASS ............................................ 11 5 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden: .............. 11 5.1 Auflistung der anzuwendenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen und sonstiger anzuwendender technischer Regelwerke mit ihrem Ausgabedatum (Datum 24.07.2026) ... 12 5.1.1 Verkehrsführung und Verkehrssicherheit........................................................... 12 5.1.2 Erd- und Grundbau ........................................................................................... 15 5.1.3 Oberbau ............................................................................................................ 16 5.1.4 Mineralstoffe im Straßenbau ............................................................................. 17 5.1.5 Asphaltstraßen .................................................................................................. 17 5.1.6 Betonstraßen .................................................................................................... 19 5.1.7 Pflaster .............................................................................................................. 20 5.1.8 Ingenieurbauten ................................................................................................ 20 5.1.9 Lärmschutz ....................................................................................................... 20 5.1.10 Landschaftsbau ................................................................................................. 21 5.1.11 Verkehrsbeeinflussung ...................................................................................... 22 5.1.12 Ländliche Wege ................................................................................................ 22 5.1.13 Vermessung/Allgemein ..................................................................................... 22 5.1.14 Wasserbau ........................................................................................................ 22 5.1.15 Bezugsquellen................................................................................................... 23 5.2 Sonstige anzuwendende Regelwerke des jeweiligen Bundeslandes ........................ 23

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1 Allgemeine Beschreibung der Leistung

Gegenstand der Ausschreibung sind Fällarbeiten innerhalb des Geländes sowie der Erweite- rungsfläche der PWC-Anlage Hoppenberg an der A44.

Für die Baumaßnahme ist eine Umweltbaubegleitung (UBB) eingesetzt.

1.1 Auszuführende Leistungen

Maßgebende zu erbringende Leistungen:

▪ Verkehrssicherung ▪ Fällen von Bäumen, teilweise mit segmentweisem Absetzen ▪ Abräumen von Gehölzbeständen ohne Roden

1.1.1 Vorbereitende Arbeiten

Fällarbeiten

Die Fällarbeiten im Nahbereich von Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, Wirtschaftswegen und baulichen Anlagen sind zur Gefahrenabwehr segmentweise mit gesonderter Schnitt- und Ab- seiltechnik durchzuführen. Bei der PWC-Anlage Hoppenberg trifft dies auf die Fällarbeiten des Gehölzstreifens zwischen Fahrbahnrand der A44 und der PWC-Anlage zu.

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

Kampfmittelfreiheit

Der Auftraggeber bestätigt, dass kein Kampfmittelverdacht besteht. Grundlage ist die Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg vom 14.01.2016. Die Auskunft ist den Unterlagen zu entnehmen (Anlage 1).

Vermessung

Die Grenzen der Bearbeitungsflächen werden dem AN durch den AG angezeigt.

Besatzkontrolle

Die zu fällenden Gehölze wurden durch die UBB auf Besatz von Höhlen und Spalten untersucht.

1.3 Ausgeführte Leistungen

Entfällt

1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

Entfällt

1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

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2 Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle

Übersichtskarte

AS Warburg

A44

Die PWC-Anlage Hoppenberg (Betr.-km 39+800 - 39+500) befindet sich zwischen der An- schlussstelle Warburg und der Anschlussstelle Breuna auf der BAB A44 in Fahrtrichtung Kas- sel.

Nächste Orte: Nördlich: Warburg Südlich: Volkmarsen Östlich: Wettesingen Westlich: Welda

2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege

Die PWC-Anlage ist erreichbar über die BAB A44.

2.3 Zugänge, Zufahrten

Zugänge und Zufahrten zum Baufeld werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. und sind durch den AN herzustellen, zu unterhalten und am Ende der Baumaßnahme wieder zurückzu- bauen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.

Die Verschmutzung von Straßen und Wegen sowie Behelfsfahrstreifen ist grundsätzlich

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auszuschließen. Für die Reinigung von Straßen und Wegen mit einer gebundenen Fahrbahn- decke sind geeignete Geräte einzusetzen. Die erforderliche Reinigung ist entsprechend der Verkehrssicherungspflicht abzusichern und in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Medienanschlüsse jeder Art werden vom AG nicht bereitgestellt. Die Aufwendungen für Be- schaffung, Vorhaltung, Betrieb und Abbau bzw. Beseitigung hat der Bieter in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Lager- und Arbeitsplätze stellt der AG nicht bereit. Alle Aufwendungen, die für Beschaffung, Herstellung, Vor- und Unterhaltung, den Betrieb und den Abbau bzw. die Beseitigung entstehen, hat der Bieter in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen.

Das Lagern von Stoffen, Bauteilen, Böden und Abfällen, das Abstellen von Baumaschinen, Ge- räten und Fahrzeugen, sowie das Einrichten von Baubüros, Werkstätten und Unterkünften unter vorhandenen Brückenbauwerken, die unter Verkehr stehen, ist nicht zulässig.

2.6 Gewässer

Im Baubereich sind keine Gewässer vorhanden.

2.7 Baugrundverhältnisse

Entfällt

2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen werden vom Auftraggeber nicht zur Verfügung ge- stellt.

2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte

Die PWC-Anlage befindet sich in folgenden Schutzgebieten:

  • Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge
  • LSG-Warburg-Ost

Im Südwesten ragt der Fällbereich in die Trinkwasserschutzzone II des Trinkwasserschutzge- bietes Warburg-Welda.

Der AN erhält im Zuge der Bauanlaufbesprechung eine besondere Unterweisung durch die vom AG beauftragte Umweltbaubegleitung.

Tabuzonen: Grundsätzlich sind alle Bereiche, die sich außerhalb der Fällgrenze befinden, von einer bauzeit- lichen Flächeninanspruchnahme auszunehmen. Darin eingeschlossen ist das Fällen in Tabuzonen hinein sowie eine Beeinträchtigung des Wur- zelbereichs der zu erhaltenden Gehölze.

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Baugeräte Die Maschinen und Geräte müssen insbesondere gemäß §3 32. Erste Verordnung zur Durch- führung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchV) mit der entsprechenden CE-Kenn- zeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels (LWA) versehen sein, und zu jedem Gerät und jeder Maschine muss die Kopie der EG- Konformitätserklärung nach Art. 8 Abs. 1 RL 2000/14/EG und nach §3(1) Satz 5 der BImSchV beigefügt sein. Die LWA-Angabe muss verordnungskonform „sichtbar, lesbar und dauerhaft haltbar“ an jedem Gerät und jeder Maschine angebracht sein. Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, die nicht dem Anwendungs- bereich der 32.BImSchV unterfallen, sollen anderweitig als „lärmarm“ (z. B. „Blauer Engel – weil lärmarm“) zertifiziert sein.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen und Flüssigkeiten (z. B. Treibstoffe, Öle, Beton- zusatzmittel, Lösungs- und Reinigungsmittel usw.) im Baustellenbereich ist grundsätzlich ver- boten. Es dürfen nur die aus betrieblichen Gründen unbedingt erforderlichen Mengen in dichten Behältnissen, innerhalb einer dichten und medienbeständigen Auffangwanne, die den gesam- ten Inhalt aufnimmt, während der unmittelbaren Arbeitszeit zwischengelagert werden. Für Mo- toren- und Hydrauliköle dürfen nur PCB-freie Öle verwendet werden. Es ist biologisch abbau- barer Schmierstoff (pflanzliche Öle) zu verwenden. Beim Einsatz von Motorsägen und Frei- schneidern ist Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) und biologisch abbaubares Sägekettenhaftöl zu verwenden. Beim Einsatz von Maschinen sind biologisch schnell abbaubare Hydraulikflüssig- keiten der Wassergefährdungsklasse 1 bzw. nicht wassergefährdende Stoffe zu verwenden. Das Sicherheitsdatenblatt ist mitzuführen. Maschinen und Fahrzeuge dürfen keine Undichtig- keiten (auch keine Tropfverluste) an öl- und treibstoffführenden Leitungen oder Tanks aufwei- sen. Sie sind daraufhin laufend (mindestens einmal täglich) zu überprüfen. Notfall-Sets für Öl- havarien sind mit einer ausreichenden Auffangkapazität auf den Maschinen mitzuführen. Wer- den Undichtigkeiten festgestellt, so müssen die Maschinen und Fahrzeuge unverzüglich von der Baustelle abgezogen werden.

Alle aus den beschriebenen Punkten resultierenden Aufwendungen sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

Bodendenkmäler

Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist unverzüglich der zuständigen Unteren Denkmal- schutzbehörde und dem Auftraggeber anzuzeigen.

Die Fundstelle ist abzusichern und in unverändertem Zustand zu erhalten.

Alle aus den beschriebenen Punkten resultierenden Aufwendungen sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

2.10 Anlagen im Baubereich

Leitungen

Vor Baubeginn muss sich der AN bei den Versorgungs- und Entsorgungsunternehmen über die genaue Lage von Leitungen informieren. Damit verbundene Aufwendungen werden nicht ge- sondert vergütet und sind in die Leistungsposition der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich

Es ist sicherzustellen, dass die PWC-Anlage, sofern sie nicht durch Dritte gesperrt ist, wäh- rend der gesamten Bauzeit für den zulässigen öffentlichen Verkehr freigehalten wird.

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3 Angaben zur Ausführung

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Alle Leistungen zur Verkehrsführung und Verkehrssicherung sind durch den AN nach den Richt- linien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), neueste Ausgabe, sowie ergän- zenden Bestimmungen des jeweiligen Landes auszuführen und zu koordinieren. Es sind nur Verkehrssicherungen von kürzerer Dauer bei Tageslicht auszuführen.

Während der gesamten Bauzeit ist der Verkehr auf den Strecken aufrechtzuerhalten. Die Si- cherung des öffentlichen Verkehrs hat im Bereich der Baustrecke zu erfolgen.

Die verkehrsbehördlichen Anordnungen sind bei der zuständigen Straßenbaubehörde / Stra- ßenverkehrsbehörde zu beantragen. Der Auftragnehmer hat die von der jeweilig zuständigen Straßenbaubehörde / Straßenverkehrsbehörde ggf. vorgegebenen Antragsformulare zu ver- wenden. Die Antragstellung hat 30 KT vor dem geplanten Beginn der antragsgegenständli- chen Verkehrsführung zu erfolgen. Dem Antrag sind die erforderlichen Unterlagen beizulegen (z.B. Prüfzeugnisse/BAST Zulassungen zu Markierungen und Schutzeinrichtungen).

Die Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsführung sind nach den Vorgaben der StVO und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen aufzubauen, zu unterhalten, umzubauen und abzubauen. Ein eventuelles Umbauen von Verkehrssicherungsmaßnahmen wird als Auf- und Abbauen vergütet. Der Wechsel von Verkehrssicherungsmaßnahmen zwi- schen den einzelnen Maßnahmenflächen während der Ausführung der vorgesehenen Leistun- gen wird nicht als Umbau gewertet und ist demnach einzurechnen.

Verkehrsschilder an Arbeitsstellen: Die Ausführung der Verkehrsschilder an Arbeitsstellen einschließlich der Zusatzschilder muss den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen entsprechen (Ziffer III Nr. 4 VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43). Die Verkehrszeichen müssen dem Verkehrszeichenkatalog (Vz-Kat) ent- sprechen. Nur zugelassene Folienkombinationen sind für die Herstellung der temporären Ver- kehrszeichen zu verwenden. Der AN hat zu dokumentieren, dass neben dem RAL-Siegel das Bearbeitungssiegel, einschließlich der letzten Überarbeitung des Verkehrszeichens aufge- bracht sind.

M VAS Qualifikation: Nachweis der M VAS-Qualifikation D, E, F für das vorgesehene Fachpersonal. Das Zertifikat darf nicht älter als 5 Jahre sein. Spätestens 14 Tage nach Auftragseingang ist der Nachweis vorzulegen.

3.2 Bauablauf

Grundsätzlich liegt unter Beachtung der nachfolgenden Hinweise die Disposition des Bauablau- fes in der Hand des AN:

  • Grundsätzlich muss die Nutzung der PWC-Anlage für Dritte gegeben bleiben. Demnach kann die Baumfällung nur innerhalb zuvor abgesperrter Teilflächen erfolgen. Die zur Ab- sperrung vorgesehenen Teilflächen sind mit der Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen.
  • Stellflächen können nur begrenzt für die Fahrzeuge des Baustellenpersonals, den An- und Abtransport von Maschinen sowie zur Abfuhr von Fällmaterial genutzt werden.

Alle daraus resultierenden Aufwendungen sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzu- kalkulieren.

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3.3 Wasserhaltung

Entfällt

3.4 Baubehelfe

Entfällt

3.5 Stoffe, Bauteile

Entfällt

3.6 Abfall

3.6.1 Nicht gefährlicher Abfall

Der AN hat dem AG die ordnungsgemäße Entsorgung aller nicht gefährlichen Abfälle nachzu- weisen.

Pflanzliche Reststoffe, Mahdgut und andere nicht gefährliche Abfälle sind durch den AN zu verwerten. Soweit für die Entsorgung nicht gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, wird die Entsorgung nicht gesondert vergütet und ist in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen.

Der Entsorgungsnachweis (Muster Anhang D, Ergänzende Abrechnungsregeln für den Stra- ßen- und Ingenieurbau) ist für die jeweilige OZ im Original vorzulegen und die Voraussetzung für die Vergütung der entsorgten Mengen. Alle daraus resultierenden Aufwendungen und Mehr- kosten sind in die jeweilige OZ einzurechnen.

3.6.2 Gefährlicher Abfall

Der AG rechnet nicht mit gefährlichem Abfall.

3.7 Winterbau

Wegen des vorgesehenen Ausführungszeitraumes sind alle mit der Leistungserbringung in der Winterperiode verbundenen Mehraufwendungen einzukalkulieren.

3.8 Beweissicherung / Zustandsfeststellung

3.8.1 Zustandsfeststellung

Vor Beginn der Bauarbeiten sind alle baulichen Anlagen, die sich im und am Baufeld und an den Baufeldgrenzen befinden bzw. die vom AN als Baustellentransportwege, Zu- und Abfahrten genutzt werden sollen, durch eine Zustandsfeststellung mit ausführlicher Fotodokumentation aufzunehmen (VOB, Teil B § 3 Abs. 4).

Für die betroffenen, unmittelbar angrenzenden Randbereiche der Bautabuzonen ist vor Ausfüh- rung der Arbeiten eine Zustandsfeststellung durchzuführen. Diese erfolgt durch eine gemein- same Begehung vor Baubeginn im Beisein der Umweltbaubegleitung zur Dokumentation des Ist-Zustandes und Festlegung zum Erhalt von Vegetationsbeständen. Die Zustandsfeststellung soll gemeinsam vom AN, der BOL/BÜ und dem Baulastträger (bzw. Eigentümer) erfolgen. Die Zustandsfeststellung ist zu dokumentieren und zu protokollieren und von den Beteiligten zu unterschreiben. Die Unterlagen der Zustandsfeststellung sind den Betei- ligten zu übergeben. 8

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Werden Verkehrswege von mehreren AN gemeinsam zur Abwicklung von Baustellenverkehr genutzt, ist unter den Beteiligten eine Vereinbarung über Nutzung und Haftung für evtl. dadurch verursachte Schäden abzuschließen. Diese Vereinbarung ist vor der gemeinsamen Nutzung dem AG zu übergeben.

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Zustandsfeststellung mit den Beteiligten wie vor zu wieder- holen. Die Zustandsfeststellung ist zu dokumentieren und zu protokollieren und von den Betei- ligten zu unterschreiben. Die Unterlagen der Zustandsfeststellung sind den Beteiligten in Kopie zu übergeben.

Der AN hat nachzuweisen, dass er allen Ansprüchen Dritter nachgekommen ist. Durch eine Freistellungserklärung hat der AN den AG von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

Alle Aufwendungen für die Zustandsfeststellung sind in die Position Baustelleneinrichtung ein- zurechnen.

3.9 Sicherungsmaßnahmen

Entfällt

3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)

Entfällt

3.11 Vermessungsleistungen / Aufmaßverfahren

3.11.1 Vermessungsleistungen

3.11.1.1 Vermessungsleistungen des AG

Die Vermessungsleistungen des AG bestehen aus

  • der bauvorbereitenden Vermessung

3.11.1.2 Bauvorbereitende Vermessung

Der AN erhält vom AG unmittelbar nach Vertragsbeginn folgende Daten:

LagebezugHöhenbezug
Bezugssystem LandesvermessungLS 489 (ETRS 89/UTM_32)HS 170 (DHHN 2016 / Höhen ü. NHN)
Baufeldgrenzenx

Die Punkte der Baufeldgrenzen (hier: Fällgrenze) werden vom AG in der Örtlichkeit abgesteckt, vermarkt oder in anderer geeigneter Weise örtlich angezeigt und im Rahmen der Übergabe der bauvorbereitenden Vermessung durch örtliche Einweisung an den AN übergeben.

Die Übergabe der Absteckungen und der Daten der Bauvorbereitenden Vermessung ist vom AN und dem AG/BOL gemeinsam zu protokollieren. Mit der Übergabe der genannten Daten und Absteckungen hat der AG die nach § 3.2 VOB/B an den AN zu liefernden Daten zur Verfügung gestellt.

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3.11.2 Vergütung der Vermessungsleistungen

Entfällt

3.11.3 Aufmaßverfahren und Abrechnung

Es gelten die Ergänzenden Abrechnungsregelungen für LaBau.

Alle Aufwendungen für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen sind einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

Sind Aufmaße erforderlich, so sind diese gemeinsam von AN und AG vorzunehmen. Vom AN ohne Beteiligung des AG erstellte Aufmaße werden nicht anerkannt und sind unter Beteiligung des AG zu wiederholen.

Vor Beginn der Ausführung ist gemäß den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen, Ziffer 5.2 eine Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich abzuschließen.

3.12 Prüfungen und Nachweise:

Entfällt

3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesund- heitsschutzplanes (Sige-Plan):

Entfällt

4 Ausführungsunterlagen:

4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen:

▪ Fällplan M 1:500

4.2 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen:

4.2.1 Bauablaufplan

Spätestens 14 KT nach der Bauanlaufbesprechung ist dem AG eine schriftliche Erläuterung des Bauablaufs und Auflistung von vorgesehenen Spezialgeräten vorzulegen.

4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan

Entfällt

4.2.3 Bautagesberichte

Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.

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Diese sind insbesondere:

– Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit), – Sonnen Auf- und Untergangszeiten, – Beginn und Ende der täglichen Arbeiten, – Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte (Aufge- teilt in eigene, Nachunternehmer/andere Unternehmer), – Eingesetzte Nachunternehmer, – Anzahl und Art der eingesetzten Geräte und Transportfahrzeuge, sowie deren An- und Abtransport, – Lieferfirma, Mischwerk, Produktionsstätten, Lieferscheinnummer, Materialart und Menge, – Baufortschritt. – Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den wesentli- chen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen), – Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung, – Arbeitseinstellung mit Angabe von Gründen – Unfälle und sonstige Vorkommnisse – eventuelle Anordnung des AG oder der örtlichen Bauüberwachung.

Die Bautagesberichte sind der BOL/BÜ am nachfolgenden Baustellentermin 2-fach vorzule- gen. Diese Leistung ist in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.

4.2.4 Bestandsunterlagen

Entfällt

4.2.5 Elektronisches Planmanagementsystem EPLASS

Nachtragsmanagement

Der Auftraggeber verwendet für das Nachtragsmanagement das internetbasierte Planmanage- mentsystem EPLASS Professional der Firma EPLASS project collaboration GmbH (EPLASS GmbH), Schweinfurter Straße 11, 97080 Würzburg. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Be- arbeitung von Vergütungsanpassungen des Vertrages, die in Form von Vertragsänderungen notwendig werden, über die Internetplattform EPLASS abzuwickeln. Dafür stellt der Auftragge- ber dem Auftragnehmer eine Lizenz für die Arbeit mit der Internet-Plattform zur Verfügung. Der Auftragnehmer stellt seine gesamten für die Begründung der Vergütungsforderung erforderli- chen Unterlagen (einschließlich Anzeigen, Pläne, Schriftstücke, Fotos und notwendige Nachlie- ferungen zur Nachtragsbearbeitung, u.a.) sowie den Schriftverkehr seiner beteiligten Nachun- ternehmer auf dieser Internet Plattform ein. Damit verbundene Aufwendungen sind in die Leis- tungsposition zur Baustelleneinrichtung einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.

5 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbestandteil werden:

Beziehen sich Anforderungen in der Vergabeunterlage auf nationale Vorschriften bzw. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassun- gen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen und andere technische Bezugssysteme, die von europäischen Normungsgremien erarbeitet wurden oder nationale Normen, nationale technische Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen für die Planung, Berechnung und Ausführung von Bauwerken und den Einsatz von Produkten, so wer- den gleichwertige Nachweise ebenso anerkannt.

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5.1 Auflistung der anzuwendenden Zusätzlichen Vertragsbedingungen und sonstiger anzuwendender technischer Regelwerke mit ihrem Ausgabedatum (Datum 24.07.2026)

RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
5.1.1 Verkehrsführung und Verkehrssicherheit
RSARichtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Stra- ßen202124/202108.11.2021
ZTV-SAZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für Sicherungs- arbeiten an Arbeitsstellen an Straßen199734/199712.08.1997
18/199917.08.1999
24/202108.11.2021
07/202401.03.2024
TL-Absperr- schrankenTechnische Lieferbedingungen für Ab- sperrschranken199735/199712.08.1997
TL-Leitba- kenTechnische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken199735/199712.08.1997
23/202214.12.2022
TL-Absperr- tafelnTechnische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln199735/199712.08.1997
TL-Aufstell- vorrichtun- genTechnische Lieferbedingungen für Auf- stellvorrichtungen für Schilder und Ver- kehrseinrichtungen an Arbeitsstellen199735/199712.08.1997
TL-Warn- bänderTechnische Lieferbedingungen für Warnbänder bei Arbeitsstellen an Stra- ßen199735/199712.08.1997
TL-Leitele- menteTechnische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente199735/199712.08.1997
23/202214.12.2022
TL-Trans- portable Schutzein- richtungenTechnische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen199735/199712.08.1997
05/199915.12.1998
08/201611.04.2016
TL transpor- table LSATechnische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen202307/202401.03.2024
16/199427.05.1994

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
23/202214.12.2022
TL-Warn- leuchtenTechnische Lieferbedingungen für Warnleuchten199010/199812.03.1998
15/199120.08.1991
23/202214.12.2022
TLP Warn- schwellenTechnische Liefer- und Prüfbedingun- gen für transportable Warnschwellen201424/202108.11.2021
23/202214.12.2022
RWBRichtlinien für die wegweisende Be- schilderung außerhalb von Autobah- nen2000 Änderung/ Ergänzung 200727/199915.11.1999
RWBARichtlinien für die wegweisende Be- schilderung auf Autobahnen202315/202419.06.2024
-Zusätzliche Hinweise auf das Dienst- leistungsangebot in Autobahnrastanla- gen und Autohöfen-06/200627.04.2006
ZTV VZZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen2011 korrigierte Ausgabe 202509/201121.07.2011
02/202202.02.2022
TLP VZTechnische Liefer- und Prüfbedingun- gen für vertikale Verkehrszeichen2011 korrigierte Ausgabe 202509/201121.07.2011
02/202202.02.2022
M LVMerkblatt für die Wahl der lichttechni- schen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrseinrich- tungen201109/201121.07.2011
-Grundsätze für die passiv sichere Auf- stellung von Verkehrszeichen, Vers. 02202202/202202.02.2022
IVZ-NormIndustrienorm für Aufstellvorrichtungen von Verkehrszeichen2022 korrigierte Ausgabe 2024
RMS, Teil ARichtlinien für die Markierung von Stra- ßen; Teil A: Markierung von Autobahnen201923/201909.12.2019

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
RMS-1Richtlinien für die Markierung von Stra- ßen; Teil 1: Abmessungen und geometri- sche Anordnung von Markierungszei- chen199333/199329.09.1993
RMS-2Richtlinien für die Markierung von Stra- ßen; Teil 2: Anwendung von Fahrbahnmar- kierungen1980
ZTV MZusätzliche Technische Vertragsbedin- 2013 gungen und Richtlinien für Markierun- Änderung/ gen auf Straßen, Ergänzung mit Ausnahme der dort unter Ab- 2024 schnitt 13 („Verjährungsfristen für Mängelansprüche“) enthaltenen Be- stimmung, dass für Markierungen, deren Applikation in der Zeit vom 1. November bis 31. März vertragsge- mäß erfolgt und für Verkehrsfrei- gabemarkierungen auf Mängelan- sprüche verzichtet wird. Technische Lieferbedingungen für 2023 Markierungsmaterialien24/201318.11.2013
13/201523.07.2015
25/201602.11.2016
22/202414.11.2024
TL M202326/202328.12.2023
TP MTechnische Prüfbedingungen für Mar- kierungssysteme202409/202408.03.2024
RPSRichtlinien für Passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhalte- systeme200928/201020.12.2010
-Einsatzempfehlungen für Fahrzeug- Rückhaltesysteme2 02628/201020.12.2010
ZTV FRSZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für Fahrzeug- Rückhaltesysteme201321/201701.12.2017
-Anforderungen an die Art und den Um- fang der Reparatur von Fahrzeug- Rückhaltesystemen aus Stahl und Be- ton202327/202328.12.2023
TK FRSTechnische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland201915/201723.08.2017
VGVF BSW OAnforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit von Betonschutz- wänden in Ortbetonbauweise – Ver- gleichsverfahren BSW Ortbeton201318/201305.09.2013
TL BSWFTechnische Lieferbedingungen für Be- tonschutzwand-Fertigteile199603/199630.04.1996
Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken199908/199901.12.1999

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
M RepSMerkblatt für die Reparaturen von Stahlschutzplanken im Bestand2017
TLP ÜKTechnische Liefer- und Prüfbedingun- gen für Übergangskonstruktionen für die Verbindung von Schutzeinrichtun- gen201716/201723.08.2017
HLBHinweise für die Anordnung und Aus- führung von senkrechten Leiteinrich- tungen - Abschnitt 5: Leitpfosten1957
5.1.2 Erd- und Grundbau
TL BuB E- StBTechnische Lieferbedingungen für Bo- denmaterialien und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau2020 / Fassung 2023, korrigierte Ausgabe 202513/202328.06.2023
TL Geok E- StBTechnische Lieferbedingungen für Ge- okunststoffe im Erdbau des Straßen- baues2019, korrigierte Ausgabe 202012/201901.09.2019
ZTV Ew- StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau202514/202526.06.2025
ZTV E-StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau2017, korrigierte Ausgabe 201917/201726.09.2017
TL Gab-StBTechnische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau2016 / Fassung 2023, korrigierte Ausgabe 202411/202307.06.2023
M GabMerkblatt über Stütz- und Lärmschutz- konstruktionen aus Betonelementen, Blockschichtungen oder Gabionen2014
M TS EMerkblatt über Bauweisen für Techni- sche Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltssoffen im Erd- bau2017
M FelsMerkblatt über das Bauen mit und im Fels2015
-Merkblatt für die gebirgsschonende Ausführung von Spreng- und Abtrags- arbeiten an Felsböschungen1984

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
M SASEMerkblatt über Stützkonstruktionen aus stahlbewehrten Erdkörpern2010
5.1.3 Oberbau
RStORichtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen2012 / Fassung 2024, korrigierte Ausgabe Mai 202402/202430.01.2024
RDO As- phaltRichtlinien für die rechnerische Dimen- sionierung des Oberbaus von Ver- kehrsflächen mit Asphaltdeckschicht2009 / Fassung 202403/202430.01.2024
RDO BetonRichtlinien für die rechnerische Dimen- sionierung von Betondecken im Ober- bau von Verkehrsflächen202417/202406.08.2024
TP D-StBTechnische Prüfvorschrift zur Bestim- mung der Dicken von Oberbauschich- ten im Straßenbau201224/201229.11.2012
ZTV A-StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für Aufgrabun- gen in Verkehrsflächen201204/201204.04.2012
TP Eben - Berührende MessungenTechnische Prüfvorschriften für Eben- heitsmessungen auf Fahrbahnoberflä- chen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen201717/201815.11.2018
TP Textur– StB (ZTM)Technische Prüfvorschriften für Textur- messungen im Verkehrswegebau; Teil: Zirkulares Texturmessverfahren (ZTM)2020, Änderung/ Ergänzung 202321/202003.11.2020
23/202309.11.2023
TP Oberflä- chenbild- StBTechnische Prüfvorschriften für die Er- fassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche) mit schnellfahrenden Messsystemen; Teil 1: Bildaufnahme – und Auswertetechnik202022/202011.11.2020
TP Eben - Berüh- rungs- lose Mes- sungenTechnische Prüfvorschriften für Eben- heitsmessungen auf Fahrbahnoberflä- chen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührungslose Messungen2009
04/202511.02.2025

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
05/202511.02.2025
5.1.4 Mineralstoffe im Straßenbau
ZTV SoB- StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel2020, korrigierte Ausgabe 202123/202018.11.2020
TL SoB-StBTechnische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Stra- ßenbau2020, korrigierte Ausgabe 202524/202018.11.2020
TL G SoB- StBTechnische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Stra- ßenbau, Teil: Güteüberwachung2020 / Fassung 2023, korrigierte Ausgabe 202516/202330.06.2023
RuA-StBRichtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Neben- produkten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau2023, korrigierte Ausgabe Nov.202315/202329.06.2023
TL Gestein- StBTechnische Lieferbedingungen für Ge- steinskörnungen im Straßenbau2004 / Fassung 2023, korrigierte Ausgabe Okt.202317/202303.07.2023
5.1.5 Asphaltstraßen
ZTV As- phalt-StB, Teil 1Zusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Teil 1: Neubau und Bau von Schichten in gleichmäßiger Dicke202608/202625.03.2026
ZTV As- phalt-StB, Teil 2Zusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Teil 2: Bauen im Bestand - Instandhal- tung, Instandsetzung und Erneuerung202611/202630.04.2026
TL Asphalt- StBTechnische Lieferbedingungen für As- phaltmischgut für den Bau von Ver- kehrsflächenbefestigungen202607/202625.03.2026
TP Asphalt- StBTechnische Prüfvorschriften für As- phalt2025
Technische Prüfvorschrift Beständig- keit von Asphalt gegen Ermüdung bei mittleren und tiefen Temperaturen, Zugschwellversuch2003

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
RPE-StraRichtlinien für die Planung von Erhal- tungsmaßnahmen an Straßenbefesti- gungen200131/200114.09.2001
RuVA-StBRichtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/ pechtypischen Bestandteilen so- wie für die Verwertung von Ausbauas- phalt im Straßenbau2001 / Fassung 2005, Änderung/ Ergänzung 201529/200415.12.2004
16/201511.09.2015
TL G OB- StBTechnische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä- chenbefestigungen Teil: Güteüberwa- chung, Teil: Ausführung von Oberflä- chenbehandlungen201516/201617.07.2016
TL G DSH- V-StBTechnische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä- chenbefestigungen Teil: Güteüberwa- chung, Teil Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelungen201517/201617.07.2016
TL G DSK- StBTechnische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä- chenbefestigungen Teil: Güteüberwa- chung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise201518/201617.07.2016
TL BE-StBTechnische Lieferbedingungen für Bi- tumenemulsionen201517/201512.10.2015
TL Sbit-StBTechnische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitungen auf Bitumenbasis201523/201514.12.2015
TL AG-StBTechnische Lieferbedingungen für As- phaltgranulat202613/202627.05 .2026
TL Bitumen- StBTechnische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfer- tige Polymermodifizierte Bitumen202525/202403.12.2024
M WAMerkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt2026
M OPAMerkblatt für Asphaltdeckschichten aus Offenporigem Asphalt2013
TL VBit-StBTechnische Lieferbedingungen für ge- brauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen202206/202321.03.2023

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
5.1.6 Betonstraßen
ZTV Beton- StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton202609/202623.04.2026
TP Beton- StBTechnische Prüfvorschriften für Trag- schichten mit hydraulischen Bindemit- teln und Fahrbahndecken aus Beton2010
TP B-StBTechnische Prüfvorschriften für Ver- kehrsflächenbefestigungen – Beton- bauweisen2024
TL Beton- StBTechnische Lieferbedingungen für die Herstellung von Tragschichten mit hyd- raulischen Bindemitteln und Fahrbahn- decken aus Beton202610/202623.04.2026
ZTV RDO Beton-StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für den Bau von Betondecken im Oberbau von Ver- kehrsflächen bei Anwendung der RDO Beton202017/202026.10.2020
ZTV BEB- StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefesti- gungen - Betonbauweisen2015, korrigierte Ausgabe 201807/201517.04.2015
TL BEB-StBTechnische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrs- flächenbefestigungen - Betonbauwei- sen2015, korrigierte Ausgabe 202608/201517.04.2015
TL Fug-StBTechnische Lieferbedingungen für Fu- genfüllstoffe in Verkehrsflächen202410/202402.04.2024
ZTV Fug- StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für Fugen von Verkehrsflächen2015, korrigierte Ausgabe 202511/201611.04.2016
15/202508.07.2025
TL NBM- StBTechnische Lieferbedingungen für flüs- sige Beton-Nachbehandlungsmittel2009, korrigierte Ausgabe 202010/200921.07.2009
05/202221.02.2022

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
5.1.7 Pflaster
ZTV Pflas- ter-StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien zur Herstellung von Verkehrsflächen mit Pflasterde- cken, Plattenbelägen sowie von Ein- fassungen202006/202025.03.2020
TL Pflaster- StBTechnische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen2006 / Fassung 201522/200629.08.2006
5.1.8 Ingenieurbauten
ZTV-INGZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für Ingenieur- bauten Achtung Bezugsänderung in ZTV-ING: Alte Bezeichnung: DBS 918 002-02 => neue Bezeichnung: TL 889.0202 Alte Bezeichnung: DBS 918 084 => neue Bezeichnung: TL 889.00842026/0103/202627.02.2026
TL/TP-INGTechnische Lieferbedingungen und Technische Prüfschriften für Ingenieur- bauten2026/0104/202627.02.2026
M-BÜ-INGMerkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten2025/0819/202517.09.2025
RiZ-INGRichtzeichnungen für Ingenieurbauten2023/1212/202411.04.2024
RE-INGRichtlinien für den Entwurf, die kon- struktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten2015/1202/202603.02.2026
RAB-INGRichtlinien für das Aufstellen von Bau- werksentwürfen für Ingenieurbauten2023/0118/202303.07.2023
RI-ERH- KORRichtlinien für die Erhaltung des Korro- sionsschutzes von Stahlbauten200611/200609.05.2006
-DIN Fachbericht 100 "Beton"07/201107.06.2011
-Einführung der Eurocodes für Brücken22/201226.11.2012
ASB-INGAnweisung Straßeninformationsbank, Segment Bauwerksdaten22/201312.11.2013
5.1.9 Lärmschutz
19/202024.11.2020
14/1991 *)25.04.1991

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
*) diese ARS nur noch gültig für Lärm- vorsorge (vgl. ARS 19/2020)05/2002 *)26.03.2002
08/200418.10.2004
05/2006 *)17.02.2006
03/2009 *)31.03.2009
22/2010 *)04.09.2010
22/202506.11.2025
M EBGS- LswMerkblatt über Entwurfs- und Berech- nungsgrundlagen für Gründungen und Stahlpfosten von Lärmschutzwänden und Überflughilfen an Straßen2018, korrigierte Ausgabe 202015/201817.08.2018
5.1.10 Landschaftsbau
ZTV La-StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für Land- schaftsbauarbeiten im Straßenbau201815/201919.08.2019
ZTV-Baum- pflegeZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für Baumpflege (FLL)201714/201914.08.2019
TL Baum- schulpflan- zenTechnische Lieferbedigungen für Baumschulpflanzen - Gütebestimmun- gen (FLL)2020
TL StaudenTechnische Lieferbedingungen für Stauden - Gütebestimmungen (FLL)2025
-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege (FLL)2015
-Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate (FLL)2010
-Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut (FLL) - Regiosaatgut (Regiosaatgut-Mi- schungen, RSM-Regio) - Naturraumtreues Saatgut (Übertrag von Mähgut, Druschgut, Saatgut, Ve- getationssoden, Oberboden)2014

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
ZTV-Groß- baumver- pflanzungZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für das Ver- pflanzen von Großbäumen und Groß- sträuchern (FLL)2005
5.1.11 Verkehrsbeeinflussung
RWVZRichtlinien für Wechselverkehrszei- chen an Bundesfernstraßen199715/199718.04.1997
RWVARichtlinien für Wechselverkehrszei- chenanlagen an Bundesfernstraßen199716/199718.04.1997
TLSTechnische Lieferbedingungen für Streckenstationen201202/201303.01.2013
MLKAnforderungen an Markierungsleucht- knöpfe200136/200129.09.2001
dWiSta-Hin- weiseDynamische Wegweiser mit integrier- ten Stauinformationen (dWiSta) – Hin- weise für die einheitliche Gestaltung und Anwendung an Bundesfernstra- ßen202209/202214.04.2022
5.1.12 Ländliche Wege
ZTV LWZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für die Befesti- gung Ländlicher Wege2016
TL LWTechnische Lieferbedingungen für Ge- steinskörnungen, Baustoffe, Baustoff- gemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege2016
5.1.13 Vermessung/Allgemein
ZTV Verm- StBZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen und Richtlinien für die Bau- vermessung im Straßen- und Brücken- bau200118/200130.05.2001
RVermRichtlinie für die Anlage von Straßen RAS, Teil: Vermessung202512/202525.03.2025
5.1.14 Wasserbau
ZTV-WZusätzliche Technische Vertragsbedin- gungen – Wasserbauaktuelle Aus- gabe je Leis- tungsbereich zum Stand 03/2026

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RegelwerkZugehöriges ARS
AbkürzungTitelAusgabeNr.Datum
5.1.15 Bezugsquellen
Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG Schleefstraße 14 44287 Dortmund Tel.: 0231/12 80 47 Fax: 0231/12 56 40 www.verkehrsblatt.de FGSV-Verlag Wesselinger Straße 15-17 50999 Köln Tel.: 02236 38 46 30 Fax: 02236 38 46 40 E-Mail: info@fgsv-verlag.de www.fgsv-verlag.de BASt - Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach Tel.: 02204 43-0 E-Mail: info@bast.de www.bast.de FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Land- schaftsbau e.V. Friedensplatz 4 53111 Bonn Tel.: 0228 965010-0 E-Mail: info@fll.de www.fll.de

5.2 Sonstige anzuwendende Regelwerke des jeweiligen Bundeslandes

Entfällt

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