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A 14 - AS Dahlenwarsleben - AS Wolmirstedt [VKE 4151] A415360114 Los 4.1 Fällarbeiten
Baubeschreibung
A 14
AS Dahlenwarsleben –AS Wolmirstedt [VKE 4151]
Los 4.1 Fällarbeiten
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Inhaltsverzeichnis
1 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG ............................................. 4 1.1 Auszuführende Leistungen .................................................................................... 4 1.1.1 Fällung und Rodung von Bäumen und Strauchwerk .............................................. 4 1.1.2 Herstellen von Schutzmaßnahmen für bestehende Bäume ................................... 5 1.1.3 Verkehrsführung während der Bauzeit ................................................................... 5 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten ........................................................................................ 5 1.3 Ausgeführte Leistungen ......................................................................................... 6 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ......................................................................... 7 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote ........................................................... 7
2 ANGABEN ZUR BAUSTELLE .............................................................................. 8 2.1 Lage der Baustelle ................................................................................................. 8 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege .................................................................. 8 2.3 Zugänge, Zufahrten ................................................................................................ 9 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ................................. 9 2.5 Lager- und Arbeitsplätze ........................................................................................ 9 1.2.1 Anforderungen an Zwischenlager für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle...10 2.6 Gewässer ............................................................................................................. 11 2.7 Baugrundverhältnisse .......................................................................................... 11 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .......................................................... 11 2.9 Schutzbereiche und -objekte................................................................................ 11 2.10 Anlagen im Baubereich ........................................................................................ 12 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ..................................................................... 13
3 ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG ........................................................................ 14 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung .................................................................. 14 3.2 Bauablauf ............................................................................................................. 15 3.3 Wasserhaltung ..................................................................................................... 15 3.4 Baubehelfe ........................................................................................................... 16 3.5 Stoffe, Bauteile ..................................................................................................... 16 3.6 Abfälle .................................................................................................................. 18 3.7 Winterbau ............................................................................................................. 18 3.8 Beweissicherung / Zustandsfeststellung .............................................................. 19 3.8.1 Zustandsfeststellung .............................................................................................19 3.8.2 Beweissicherung ...................................................................................................19 3.9 Sicherungsmaßnahmen ....................................................................................... 19 3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau) .................................................................... 20 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ......................................................... 20 3.11.1 Vermessungsleistungen ........................................................................................20 3.11.2 Aufmaßverfahren und Abrechnung .......................................................................20 3.12 Prüfungen und Nachweise ................................................................................... 20 3.12.1 Eignungs-, Erst-, Güte- und Eigenüberwachungsprüfungen ................................21 3.12.2 Fremdüberwachung, Kontrollprüfungen durch den AG ........................................21 3.12.3 DEGES Kontrolldatenbank....................................................................................21 3.12.4 Hauptprüfung und Abnahme nach § 12 VOB/B ....................................................21 3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes .................................................................................... 21 4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ................... 22 4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen ............................................................................................................................. 22 4.2.1 Bauablaufplan .......................................................................................................22
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4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan ...................................................................................23 4.2.3 Arbeitsanweisungen (AW) .....................................................................................23 4.2.3.1 Allgemein...............................................................................................................23 4.2.3.2 Ingenieurbau .........................................................................................................23 4.2.3.3 Streckenbau ..........................................................................................................23 4.2.4 Bautagesberichte ..................................................................................................23 4.2.5 Ausführungsunterlagen, Vermessungsunterlagen ................................................24 4.2.6 Bestandsunterlagen ..............................................................................................24 4.2.7 Elektronisches Planmanagementsystem EPLASS ...............................................25
5 ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN, DIE VERTRAGSBESTANDTEIL WERDEN ........................................................................................ 26 5.1 Auflistung der anzuwendenden „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ Stand: 24.07.2026 ................................................................................................ 26
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1 Allgemeine Beschreibung der Leistung
1.1 Auszuführende Leistungen
Gegenstand des Bauvorhabens ist die Durchführung von Fäll- und Rodungsarbeiten im Trassenbereich der BAB 14 – VKE 4151 zwischen der AS Dahlenwarsleben im Süden und der AS Wolmirstedt im Norden.
In diesem Zusammenhang sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
- Fällung von Bäumen sowie flächigen Baumbestand einschließlich der Rodung von Wurzelstöcken
- Roden von Strauchwerk innerhalb des Baubereiches
- Herstellen von Schutzmaßnahmen für nicht zu fällende Bäume
- Verkehrssicherung während der Durchführung der Fällarbeiten im Zuge der B 71 und der A14 AS Dahlenwarsleben.
1.1.1 Fällung und Rodung von Bäumen und Strauchwerk
Im Bereich der Baustrecke der A 14 sind in den Planunterlagen ausgewiesenen Berei- chen der Trasse der Verkehrseinheit 4151 zwischen der AS Dahlenwarsleben und der AS Wolmirstedt Baumfällungen einschließlich Wurzelstockrodungen sowie Rodungen von Strauchwerken auszuführen. Zu fällen sind dabei Einzelbäume sowie flächiger Baumbestand. Die Fällflächen sind in der Örtlichkeit durch Vermessungspflöcke abge- steckt worden. Dabei sind die zu fällenden Bäume im Waldbestand durch rote Farb- spraymarkierungen gekennzeichnet worden. Der letzte zu fällende Baum ist durch eine umlaufende rote Linie gekennzeichnet worden. Die Fäll- und Rodungsarbeiten im Nahbereich von Bundes-, Landes-, Kreisstraßen, Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und baulichen Anlagen sind zur Gefahrenab- wehr segmentweise mit gesonderter Schnitt- und Abseiltechnik nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), Branche Grün- und Landschaftspflege durchzufüh- ren. Der Fall- bzw. Gefahrenbereich ist nach DGUV freizuhalten.
Das eingeschlagene Holz, der Schlagabraum und die Wurzelstöcke sind nach Wahl des AN zu verwerten.
Die Zuwegungen innerhalb der Fällflächen für den Baustellenverkehr sind entspre- chend des erforderlichen Umfanges für den Holzeinschlag, den Holzabtransport sowie das Roden der Stubben durch den AN herzustellen und nach Beendigung der Arbeiten
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wieder vollständig zurückzubauen. Diese Leistungen sind in die Fällleistungen einzu- kalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
1.1.2 Herstellen von Schutzmaßnahmen für bestehende Bäume
In den Plänen zu den Fällarbeiten sind Bäume gekennzeichnet, welche zwingend zu schützen sind. Diese im Baubereich befindlichen Bäume sind durch Baumschutzmaß- nahmen gegen Beschädigung zu sichern.
Sämtliche Baumschutzmaßnahmen sind nach Abschluss der Arbeiten wieder zurück- zubauen und zu verwerten.
1.1.3 Verkehrsführung während der Bauzeit
Für sämtliche Verkehrsführungsphasen, die in den öffentlichen Straßenverkehr ein- greifen, sind durch den AN detaillierte Verkehrsführungspläne mit dem örtlichen Be- zug, den erforderlichen Längen- und Breitenangaben des Baubereiches sowie der ver- bleibenden Fahrstreifen und der Standorte der Lichtsignalanlagen (einschließlich ver- kehrstechnischer Berechnung der Grün- und Räumzeiten sowie der Staulängenbe- rechnung) zu erstellen und der Verkehrsbehörde bzw. dem Verkehrskoordinator zur Abstimmung vorzulegen. Eventuelle Hinweise der Verkehrsbehörde bzw. des Ver- kehrskoordinators sind in den Planunterlagen einzuarbeiten und in der Verkehrsfüh- rung während der Bauzeit entsprechend umzusetzen.
Bei notwendigen Fällarbeiten im Bereich von klassifizierten Straßen sind halbseitige Sperrungen einzurichten, die maximale Länge der halbseitigen Sperrung hat dabei 200 m nicht zu überschreiten. Die Absicherung zum fließenden Verkehr erfolgt mit Leitbaken.
1.2 Ausgeführte Vorarbeiten
- Erfassung des zu rodenden Baumbestandes
- örtliche Absteckung und Farbmarkierung des zu rodenden flächigen Baum- und Strauchbestandes
- teilweises Fällen und Roden von Flächen innerhalb des Baufeldes durch vor- hergehende Baulose
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Kampfmittel
Nach den bisherigen Ergebnissen der Kampfmittelvorerkundung wurde der Bereich der geplanten Trasse der BAB A 14 zwischen AS Dahlenwarsleben bis AS Wolmirstedt nicht gezielt bombardiert. Insbesondere der ca. 550 m nördlich des Mittellandkanals (MLK) in der Luftbildauswertung festgestellte Bombentrichter (Siehe Lageplan Blatt 5) ist wahrscheinlich einem Notabwurf im Zuge der Bombardierung von Magdeburg zu- zuordnen. Im näheren Umfeld dieses Trichters wurden keine sonstigen Strukturen fest- gestellt, die auf weitere, mit diesem Ereignis in Zusammenhang stehende Blindgän- gerverdachtspunkte (BVP) oder Bombentrichter schließen lassen.
In Anlehnung an die Vorgaben des KMBD Sachsen-Anhalt wird in einem Sicherheits- abstand von ca. 10 bis 50 m zum Mittelpunkt des Bombentrichters von einem Kampf- mittelverdacht ausgegangen. In diesem Bereich sollten keine Aufschlussarbeiten durchgeführt werden.
Vorgehen beim Antreffen von Kampfmitteln
Sollten bei Erdarbeiten auf bereits untersuchten und freigegeben Flächen, oder auf Flächen ohne Verdacht dennoch Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten umgehend einzu- stellen. Der zuständige Kampfmittelbeseitigungsdienst ist sofort zu verständigen.
Zuständige Stellen für Sachsen-Anhalt: Technisches Polizeiamt des Landes Sachsen-Anhalt Kampfmittelbeseitigungsdienst KMBD August-Bebel-Damm 19 39126 Magdeburg Tel. 0391 / 507 50
Die Fundstelle ist abzusperren und als Gefahrenzone deutlich zu kennzeichnen. Auch der AG und die BOL/BÜ ist unverzüglich zu verständigen und über die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
Der AN ist verpflichtet Stillstandszeiten zu vermeiden, indem er freiwerdende Arbeitskräfte und Geräte anderweitig einsetzt.
1.3 Ausgeführte Leistungen
Seitens des AG wurde eine Vermessung erstellt. Diese stellt die Grundlage der Pla- nung dar.
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1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
Der AN hat vor Durchführung der Arbeiten alle Maßnahmen zu treffen, damit ein rei- bungsloses Zusammenwirken mit anderen Unternehmen erreicht wird und vermeid- bare Behinderungen ausgeschlossen werden. Es wird auf die erforderliche enge Ab- stimmung zwischen den beteiligten Auftragnehmern hingewiesen.
Die Ergebnisse der Abstimmung sind zu dokumentieren und an den AG zu übergeben.
Die durch die Abstimmung mit den anderen an der Baumaßnahme beteiligten Auftrag- nehmern entstehenden Erschwernisse, Mehraufwendungen und der Koordinierungs- aufwand sowie ggf. entstehende Verzögerungen bei der Einrichtung bzw. Umlegung von Verkehrsführungen sind einzukalkulieren. Sie werden nicht gesondert vergütet.
Gleichzeitige Lose sind:
• Baulose 2.4 und 2.5 der BAB 14, VKE 4151 Im Baulos 2.4 werden die Überführungsbauwerke 08Ü inklusive des überführten Wirtschaftsweges, das Bauwerk 10Ü inklusive der überführten K1160 und das A- Bauwerk 13A inklusive einer Anrampung zur Überfahrt hergestellt. Das Baulos 2.5 stellt die autobahnbegleitenden Baustraßen her.
• Leitungsumverlegungen Im gesamten Baubereich finden Leitungsumverlegungen statt.
• Archäologische Grabungen Innerhalb des Baufeldes der Fällarbeiten haben im Vorfeld des Bauvorhabens archäologische Grabungen stattgefunden. Ggf. sind noch einzelne Restarbeiten der archäologischen Grabungen auszuführen.
1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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2 Angaben zur Baustelle
2.1 Lage der Baustelle
Die Baustelle befindet sich im Zuge der BAB 14 nördlich von Magdeburg und östlich der Ortslage Wolmirstedt.
Abb. 1: Lage der Baustelle (Übersichtskarte)
2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Öffentliche Verkehrswege im Bereich der Baustrecke sind wie folgt vorhanden:
- A14 bis zur AS Dahlenwarsleben im Süden und ab der AS Wolmirstedt im Norden
- B71 zwischen Groß Ammensleben und Meitzendorf
- B 189
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- L 44 zwischen Wolmirstedt und Samswegen bzw. Wolmirstedt und Groß Ammensleben L 131
- K 1160 zwischen Samswegen und Jersleben
Die Fällflächen können nicht durchgehend über die klassifizierten Straßen erreicht werden, es ist ein Ausbau von Wirtschaftswegen bzw. die Herstellung und der Rück- bau von weiteren Zuwegungen für den An- und Abtransport von Maschinen und dem Abtransport des Fällgutes erforderlich. Diese Aufwendungen sind in die Positionen der Fällleistung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
2.3 Zugänge, Zufahrten
Die Zugänge und Zufahrten zum Baufeld werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind durch den AN herzustellen, zu unterhalten und am Ende der Baumaßnahme wieder zurückzubauen.
Die Verschmutzung von Straßen und Wegen sowie Behelfsfahrstreifen ist auszuschlie- ßen. Für die Reinigung bei Straßen und Wege mit einer gebundenen Fahrbahndecke ist eine selbstaufnehmende Saugkehrmaschine einzusetzen. Die erforderliche Reini- gung während der gesamten Bauzeit ist entsprechend der Verkehrssicherungspflicht abzusichern und in die Positionen der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Medienanschlüsse jeder Art werden vom AG nicht bereitgestellt. Die Aufwendungen für Beschaffung, Vorhaltung, Betrieb und Abbau bzw. Beseitigung hat der Bieter in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen.
2.5 Lager- und Arbeitsplätze
Lager- und Arbeitsplätze stellt der AG nicht bereit. Alle Aufwendungen, die für Beschaf- fung, Herstellung, Vor- und Unterhaltung, den Betrieb und den Abbau bzw. die Besei- tigung entstehen, hat der Bieter in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Das Lagern von Stoffen, Bauteilen, Böden und Abfällen, das Abstellen von Bauma- schinen, Geräten und Fahrzeugen, sowie das Einrichten von Baubüros, Werkstätten und Unterkünften unter vorhandenen Brückenbauwerken, die unter Verkehr stehen, ist nicht zulässig.
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1.2.1 Anforderungen an Zwischenlager für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
Der AN hat innerhalb der Baustelle Zwischenlager zur zeitweiligen Lagerung nicht gefährlicher und gefährlicher Abfälle bis zum Einsammeln herzurichten, während der Bauzeit vor- und unterzuhalten, zu betreiben sowie zurückzubauen.
Die Zwischenlagerflächen sind gemäß Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu errichten.
Bei Zwischenlagern für Oberboden, für Vegetationszwecke vorgesehenem Unterboden und Bodenaushub zum Wiedereinbau am Ort der Entstehung sind die Anforderungen an die Zwischenlagerung von Böden nach DIN 19639 einzuhalten.
Für die Erstellung und das Betreiben des Zwischenlagers ist eine Arbeitsanweisung zu übergeben. Bestandteil dieser Arbeitsanweisung sind unter anderem eine Ausführungsplanung und eine Betriebsanweisung.
Der ursprüngliche Flächenzustand ist durch den AN nach Rückbau des Zwischenlagers wiederherzustellen. Der Flächenzustand vor Aufbau und nach Rückbau ist durch den AN über je eine Flächenbeprobung nach Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV n. F., Anlage 2 Tabelle 4 Wirkungspfad Boden – Mensch Zeilen 3-13 sowie 24 und 25 bzw. bei landwirtschaflich genutzten Flächen Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze Anlage 2 Tab. 6 Zeilen 3 bis 8 und Tab. 8 Zeilen 3 bis 6 (für Ackerbau/Keingärten) oder Anlage 2 Tab. 7 Zeilen 3 bis 9 und Zeile 12 (für Grünland) nachzuweisen.
Die Zwischenlagerflächen sind täglich zu kontrollieren, etwaige Schäden sind durch den AN unverzüglich instand zu setzen.
Die Lagerkapazität hat mindestens 500 m³ betragen.
Haufwerke dürfen ein maximales Volumen von 500 m³ und eine maximale Höhe von 3,0 m nicht überschreiten.
Haufwerke sind räumlich voneinander zu trennen, eine Über- oder Aneinanderlagerung von Haufwerken ist unzulässig.
Haufwerke sind eindeutig und fortlaufend zu nummerieren. Haufwerksnummern sind nach Abfuhr nicht wieder zu vergeben. Die Nummerierung ist deutlich sichtbar auf
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witterungsresistenten Schildern (Größe mindestens DIN A4) am Haufwerk anzubringen.
Anlage von Haufwerken, Beprobung gem. LAGA PN 98, abfalltechnische Einstufung (z.B. Deponieklasse nach DepV, Materialwerte nach EBV usw.) und Abfuhr sind über ein Haufwerkskataster zu dokumentieren.
2.6 Gewässer
Im unmittelbaren Baubereich der Fäll- und Rodungsarbeiten befinden sich folgende Gewässer: • Mittellandkanal • Ohre mit Seitengräben (zB Buschgraben, Jer2, etc) • Florenne (trocken und Mei5) • Wiepgraben • Mordgraben • Mönchsgraben • Gräben GA 9, 10b • Daukuhle mit Gräben (zB Sam12, 13a, 16a, etc.)
Der Bereich der Ohre ist als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen. Es ist jahreszeit- lich bedingt von höheren Wasserstände innerhalb der Ohre und der angrenzenden Bereiche auszugehen.
2.7 Baugrundverhältnisse
Die Baugrundverhältnisse sind den geotechnischen Berichten des Streckengutachtes zu entnehmen. Diese liegen als Anlage der Vergabeunterlage bei. Grundwasserverhält- nisse
2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen werden vom Auftraggeber nicht zur Verfü- gung gestellt.
2.9 Schutzbereiche und -objekte
Der gesamte Untersuchungsraum ist geprägt von intensiver landwirtschaftlicher Nut- zung.
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Für den Naturhaushalt bedeutendes Element bildet die Ohreniederung mit dem Ge- wässerlauf der Ohre, die als Natura 2000 Gebiet "Untere Ohre“ ausgewiesen ist. Wei- terer prägender Bestandteil des Untersuchungsraumes ist der Mittellandkanal, der den Untersuchungsraum von Westen nach Osten kreuzt. Mehrere kleinere Fließgewässer bilden weitere Biotopvernetzungselemente: Florenne, Mönchsgraben, Mordgraben und Wiepgraben. Weitere wertvollere Biotopkomplexe liegen am Morgenbrodtsberg und am Mittellandkanal, weiterhin ist die „Daukuhle“ nördlich der Ohreniederung als Biotopkomplex herauszuheben. Am Tannberg ragen Ausläufer der Colbitz-Letzlinger Heide in den Untersuchungsraum.
Die geplante Trasse quert am Ende des Bauabschnitts das Landschaftsschutzgebiet „Lindhorst-Ramstedter Forst“. Bei ca. Bau-km 209+410 bis Bau-km 209+450 bean- sprucht die Trasse auf einer Länge von ca. 50 m und einer Breite von ca. 5 m Flächen des Schutzgebietes.
Die im Baubereich angrenzenden, nicht zu fällenden Bäume sind mit Einzelbaum- schutz gegen Beschädigung während der Fällarbeiten zu schützen.
Baugeräte
Die Maschinen und Geräte müssen insbesondere gemäß §3 32.BImSchV mit der ent- sprechenden CE- Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungs- pegels (LWA) versehen sein und zu jedem Gerät und jeder Maschine muss die Kopie der EG- Konformitätserklärung nach Art. 8 Abs. 1 RL 2000/14/EG und nach §3(1) Satz 5 der BImSchV beigefügt sein. Die LWA - Angabe muss verordnungskonform „sicht- bar, lesbar und dauerhaft haltbar“ an jedem Gerät und jeder Maschine angebracht sein. Maschinen, Geräte und Fahrzeuge, die nicht dem Anwendungsbereich der 32.BImSchV unterfallen, sollen anderweitig als „lärmarm“ (z. B. „Blauer Engel – weil lärmarm“) zertifiziert sein.
2.10 Anlagen im Baubereich
Es sind folgende Anlagen im Baubereich vorhanden:
- Leitungen: o Felddrainageleitungen o Trinkwasserleitungen o Energieerdleitungen o Abwasserdruckleitungen o Fernmeldeleitungen
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Darüber hinaus queren mehrere Hochspannungsleitungen der 50Hertz GmbH, der Avacon GmbH und der Stadtwerke Magdeburg das Baufeld der künftigen BAB 14. Im Bereich der Leitungstrassen sind umfangreiche Abstimmung mit den entsprechenden Leitungsversorgern im Vorfeld der Baumaßnahme zu führen, insbesondere zu Höhen- begrenzungen sowie zu Schutzmaßnahmen während der Bauzeit.
Die benannten Leitungen werden teilweise durch die Arbeiten der Baumfällung und Wurzelstockrodung berührt oder gequert. Bekannte Fremdleitungen sind in den Lei- tungsplänen eingetragen. Für Lage, Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Der AN hat durch das Einholen von Schachtscheinen ein- schließlich örtlicher Einweisungen und durch entsprechend angepasste Aufgrabetech- niken (Handschachtung) dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen Schäden an Lei- tungen Dritter kommen.
Teilweise befinden sich Gehölze auf direkter Lage der Leitungen. Die Fällungen und insbesondere die Wurzelstockrodungen im Leitungsbereich sind in Abstimmung mit dem jeweiligen Versorgungsträger auszuführen. Die betroffenen Versorgungsträger sind rechtzeitig (mind. 2 Wochen im Vorlauf) über den Beginn der Arbeiten zu infor- mieren.
Die Überfahrbarkeit der Leitungen ist durch Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Die Überfahrbarkeit der querenden Leitungen ist durch das flächige Abdecken mittels Stahlplatten als Schutzmaßnahme sicherzustellen. Diese Leistungen sind in die Fäll- leistungen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Im Bereich der Baustrecke befinden sich folgende Straßen und Wege, die von dem öffentlichen Verkehr genutzt werden:
- A14 bis zur AS Dahlenwarsleben im Süden und ab der AS Wolmirstedt im Norden
- B71 zwischen Groß Ammensleben und Meitzendorf
- B 189
- L 44 zwischen Wolmirstedt und Samswegen bzw. Wolmirstedt und Groß Ammensleben L 131
- K 1160 zwischen Samswegen und Jersleben
Der öffentliche Verkehr ist während der Durchführung der Baumaßnahme nicht über die verkehrsrechtlich angeordneten Maßnahmen der Verkehrsführung während der
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Bauzeit hinaus zu beeinträchtigen. Alle hierfür erforderlichen Leistungen sind einzu- kalkulieren.
3 Angaben zur Ausführung
3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Der AG gibt mit den Plänen der bauzeitlichen Verkehrsführung die wesentlichen Rah- menbedingungen und Abläufe der bauzeitlichen Verkehrsführung vor.
Auf der Grundlage der Verkehrsführungspläne sind durch den AN detaillierte Planun- gen und Unterlagen zu allen erforderlichen bauzeitlichen Verkehrsführungen ein- schließlich erforderlicher Zwischenzustände zu entwickeln und der BOL/BÜ des AG vorzulegen. Danach hat der AN die erforderlichen Anträge auf die verkehrsbehördli- chen Anordnungen bei der zuständigen Straßenbaubehörde/Straßenverkehrs-be- hörde zu stellen. Der Auftragnehmer hat die von der jeweilig zuständigen Straßenbau- behörde / Straßenverkehrsbehörde ggf. vorgegebenen Antragsformulare zu verwen- den. Die Antragstellung hat 10 KT vor dem geplanten Beginn der antragsgegenständ- lichen Verkehrsführung zu erfolgen. Dem Antrag sind die erforderlichen Unterlagen beizulegen (z.B. Prüfzeugnisse/BAST Zulassungen zu Markierungen und Schutzein- richtungen).
Die Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsführung sind nach den Vorga- ben der StVO und den zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen aufzubauen, zu unterhalten, umzubauen und abzubauen. Ein eventuelles Umbauen von Verkehrs- sicherungsmaßnahmen wird als Auf- und Abbauen vergütet.
Die Kontrolle der Arbeitsstellen hat dreimal täglich, zu Tagesanbruch, bei Dunkelheit und im Zeitraum zwischen 15 und 17 Uhr zu erfolgen. An arbeitsfreien Tagen ist diese Inspektion zweimal täglich, zu Tagesanbruch, nach Eintritt der Dunkelheit durchzufüh- ren. Der Zeitpunkt der Kontrollen ist zu dokumentieren. Der AN hat die Dokumentation darüber das und wann er seiner Kontrollpflicht aller vertraglich vereinbarter Verkehrs- und Arbeitsstellensicherungselemente nachgekommen ist, in einer geeigneten elekt- ronischen Form mit elektronischer Signatur zu erstellen. Anderenfalls muss er ein von ihm unterzeichnetes schriftliches Dokument vorlegen.
Hierbei sind mindestens je Kontrolle zu erfassen:
- Dokumentation der Kontrolle mit Datum
- Exakter Beginn der Kontrollfahrt
- Exaktes Ende der Kontrollfahrt
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- Lückenloser Nachweis der Fahrstrecke, Kontrollgänge und -punkte über Koor- dinaten
- jeweilige IST-Zustand der Verkehrs- und Arbeitsstellenabsicherung
- erforderliche Wartungstätigkeiten (ggf. ausgeführte Wartungstätigkeiten)
Das Reinigen von Elementen der Verkehrssicherung nach Erfordernis (jedoch mindes- tens 1 x monatlich), inkl. dafür erforderlicher Verkehrssicherung, ist in den entspre- chenden LV-Positionen einzukalkulieren. Die Ausführung hat ausschließlich in den Nachtstunden zu erfolgen. Die Leistungen sind dem AG anzuzeigen.
Der Datenspeicher und der Ausdruck sind fälschungssicher digital zu signieren oder der Ausdruck schriftlich zu unterzeichnen. Der AN hat während der Baumaßnahme zu jeder Zeit der BOL/BÜ uneingeschränkten Zugang zum Kontrollsystem zu ermögli- chen, damit Überprüfungen erfolgen können. Die Ausdrucke sind der BOL/BÜ nach Ende der Kontrollfahrt einfach in Papierform und digital zu übergeben.
Verkehrsschilder an Arbeitsstellen:
Die Ausführung der Verkehrsschilder an Arbeitsstellen einschließlich der Zusatzschil- der müssen den Anforderungen anerkannter Gütebedingungen entsprechen (Ziffer III Nr. 4 VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43) Die Verkehrszeichen müssen dem Verkehrszei- chenkatalog (Vz-Kat) entsprechen. Nur zugelassene Folienkombinationen sind für die Herstellung der temporären Verkehrszeichen zu verwenden. Der AN hat zu dokumen- tieren, dass neben dem RAL-Siegel das Bearbeitungssiegel, einschließlich der letzten Überarbeitung des Verkehrszeichens aufgebracht ist.
3.2 Bauablauf
Der detaillierte Bauablauf unter Verwendung der terminlichen Vorgaben aus den Be- sonderen Vertragsbedingungen obliegt dem AN.
Im Bauablauf ist zu berücksichtigen, dass zuerst der Baumschutz im Bereich der übri- gen Bäume entsprechend den Eintragungen in den Fällplänen herzustellen ist.
3.3 Wasserhaltung
Im Zuge der Baumfällung und Rodung sind keine Erdarbeiten vorgesehen. Demzu- folge ergibt sich auch keine planmäßige Notwendigkeit einer Wasserhaltung.
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3.4 Baubehelfe
Arbeitsebenen
Die Herstellung, Unterhaltung, Umbau und Rückbau von benötigten Arbeitsebenen und Arbeitsrampen jeglicher Art sind in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Baubehelfe für die Rodungsarbeiten
Es ist davon auszugehen, dass zur Sicherstellung der Standsicherheit der Arbeitsge- räte im Randbereich der Arbeitsebene lastverteilende Platten (Stahlplatten oder dgl.) erforderlich werden. Die Aufwendungen hierfür sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Der Einbau hat im Zuge der Herstellung der Arbeitsebene in mehreren Einsätzen zu erfolgen.
3.5 Stoffe, Bauteile
Alle zu erbringenden Leistungen umfassen auch die notwendige Lieferung der dazu- gehörigen Stoffe, Bauteile, Böden und Fels einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, soweit nicht in der Position abweichende Angaben gemacht werden.
Anforderungen an vorübergehender Beschilderung für Verkehrsi-
cherung
Verkehrszeichen nach StVO
Alle Verkehrszeichen müssen in Größe und Gestaltung der StVO, VwV-StVO, den ZTV VZ sowie den TLP VZ entsprechen. Die Bezeichnungen der Verkehrszeichen entspre- chen den Verkehrszeichen-Nummern im Verkehrszeichenkatalog (VzKat) 2020.
Die Bildträger sind aus Aluminiumblech der Legierungen AlMg2, flach in Größe 2 zu liefern. Die Rückseite ist in verkehrsgrau (RAL 7043) zu lackieren.
Als Signalbildmaterial ist für Standardverkehrszeichen eine retroreflektierende Folie nach DIN 67520 in Reflexionsklasse RA2 mit dem Reflexfolie-Aufbau C (mikroprisma- tische Ausführung) zu verwenden. Für touristische Unterrichtungstafeln gemäß Z 386 StVO und VwV-StVO zu Zeichen 386 ist davon abweichend eine retroreflektierende Folie in Reflexionsklasse RA1 mit dem Reflexfolie-Aufbau A zu verwenden.
Alle Verkehrszeichen müssen das RAL-Gütezeichen mit den notwendigen Informatio- nen (Herstellerfirma, Herstellungsdatum, CE-Kennzeichnung, Nutzungsdauer) tragen. Temporär hergestellte Verkehrszeichen müssen das Autorisierungssiegel tragen.
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Vorübergehende Markierung:
Abweichend von den ZTV M sind alle vorübergehenden Markierungen in Verkehrs- klasse P 7 auszuführen.
Darüber hinaus sind für vorübergehende Markierungen in Abhängigkeit des Markie- rungssystems die folgenden Anforderungen für den Neuzustand einzuhalten:
Klasse der Tagessichtbarkeit: Q 2 Klasse der Nachtsichtbarkeit: R 4 (trocken) RW 3 (feucht) Griffigkeitsklasse: S 1 Verkehrsklasse: P 7
Wegweisende Beschilderung
Alle Wegweiser/Vorwegweiser sind flach und in Größe 2 auszuführen und je nach Schildfläche mit dem entsprechenden erforderlichen Randprofil auszustatten. Die Schilder müssen entsprechend den statischen und konstruktiven Erfordernissen di- mensioniert rückseitige Verstärkungsprofile erhalten.
Als Signalbildmaterial ist für Standardverkehrszeichen eine retroreflektierende Folie nach DIN 67520 in Reflexionsklasse RA2 mit dem Reflexfolie-Aufbau C (mik-ropris- matische Ausführung) zu verwenden.
Das Verwenden von Folien unterschiedlicher Hersteller auf einer Schildfläche ist nicht gestattet. Retroreflektierende Folien sind nur als ganzflächige Folienbahnen zu ver- wenden und überlappend zu kleben. Eventuelle Schnittkanten in der Folie sind außer- halb der Schriftzüge zu legen.
Auf der Rückseite der Schilder muss das RAL-Gütezeichen mit den notwendigen In- formationen (Herstellerfirma, Herstellungsdatum, CE-Kennzeichnung, Nutzungs- dauer) angebracht sein. Temporär hergestellte Verkehrszeichen müssen das Autori- sierungssiegel tragen.
Aufstellvorrichtungen
Die Dimensionierung der Aufstellvorrichtungen sind gemäß den statischen Erforder- nissen und den Platzverhältnissen vor Ort vom AN festzulegen. Als Berechnungs- grundlage für die Bemessung der Aufstellvorrichtungen gelten die Festlegungen der TL Aufstellvorrichtungen 97. Bei Sonderkonstruktionen die von der TL Aufstellvorrich- tungen 97 nicht abgedeckt sind, ist die Standsicherheit nachzuweisen.
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Bei der Nutzung von Dreiecksgabelständern sind mobile Betonfundamente nach sta- tischen und konstruktiven Erfordernissen zu verwenden, die maximal 10 cm über die Geländeoberkante herausragen dürfen. Hierfür erforderliche Erdarbeiten sind auszu- führen. Vorhandene Entwässerungseinrichtungen dürfen nicht beeinträchtigt werden. Bei Aufstellung auf befestigten Flächen sind lediglich Flachfundamente in Stahlträgern zulässig.
Materialanforderungen für die Verfüllung der Wurzellöcher
• Angabe von Bodengruppen nach DIN 18196 • Bei der Verwendung von Bodenmaterial ist der Anteil von mineralischen Fremd- bestandteilen wie z.B. Klinker, Ziegel, Steinzeug, auf Rb10- ≤ 10 Vol.-% be- schränkt. Für Bestandteile von Störstoffen wie z.B. Holz, Kunststoffe, nichtmi- neralische Leicht- und Dämmbaustoffe ist die Kategorie FL1- ≤ 1 Vol.-% einzu- halten. • Der Glühverlust nach DIN EN 17685-1 darf nicht 5,0 M.-% überschreiten. • Bodengruppen nach EBV: BM-0, BM-0* und BM-F0*
3.6 Abfälle
Nicht gefährlicher Abfall
Alle Auflagen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den dazu erlassenen Verordnun- gen sind vom AN eigenverantwortlich einzuhalten. Der AN hat dem AG für alle ausge- bauten Materialien die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung nachzuweisen. Der Entsorgungsnachweis ist für die jeweilige OZ im Original vorzulegen und die Vo- raussetzung für die Vergütung der entsorgten Mengen. Alle daraus resultierenden Auf- wendungen und Mehrkosten sind in die jeweilige OZ einzurechnen.
Gefährlicher Abfall
Im Zuge der Rodungsarbeiten rechnet der Auftraggeber nicht mit gefährlichen Abfäl- len.
3.7 Winterbau
Wegen des vorgesehenen Ausführungszeitraumes sind alle mit der Leistungserbrin- gung in der Winterperiode verbundenen Mehraufwendungen einzukalkulieren.
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3.8 Beweissicherung / Zustandsfeststellung
3.8.1 Zustandsfeststellung
Vor Beginn der Bauarbeiten sind alle baulichen Anlagen, die sich im und am Baufeld und an den Baufeldgrenzen befinden, bzw. die vom AN als Baustellentransportwege, Zu- und Abfahrten genutzt werden sollen, durch eine Zustandsfeststellung mit ausführ- licher Fotodokumentation aufzunehmen (VOB, Teil B § 3 Abs. 4).
Die Zustandsfeststellung soll gemeinsam vom AN, der BOL/BÜ und dem Baulastträger bzw. dem Eigentümer erfolgen. Die Zustandsfeststellung ist zu dokumentieren und zu protokollieren und von den Beteiligten zu unterschreiben. Die Unterlagen der Zu- standsfeststellung sind den Beteiligten in Kopie zu übergeben.
Werden Verkehrswege von mehreren AN gemeinsam zur Abwicklung von Baustellen- verkehr genutzt, ist unter den Beteiligten eine Vereinbarung über Nutzung und Haftung für evtl. verursachte Schäden abzuschließen. Diese Vereinbarung ist vor der gemein- samen Nutzung dem AG zu übergeben.
Nach Abschluss der Arbeiten ist die Zustandsfeststellung mit den Beteiligten wie vor zu wiederholen. Die Zustandsfeststellung ist zu dokumentieren und zu protokollieren und von den Beteiligten zu unterschreiben. Die Unterlagen der Zustandsfeststellung sind den Beteiligten in Kopie zu übergeben. Die Leistungen für die Zustandsfeststel- lung nach Abschluss der Arbeiten sind entsprechend in die Position der Zustandsfest- stellung einzukalkulieren.
Der AN hat nachzuweisen, dass er allen Ansprüchen Dritter nachgekommen ist. Durch eine Freistellungserklärung hat der AN den AG von allen Ansprüchen Dritter freizustel- len. Die Leistungen für die Freistellungserklärung nach Abschluss der Arbeiten sind entsprechend in die Position der Zustandsfeststellung einzukalkulieren.
3.8.2 Beweissicherung
entfällt
3.9 Sicherungsmaßnahmen
Bäume, die beim Fällen aufgrund ihres Standortes oder ihrer Wuchshöhe in den Si- cherheitsraum der Fahrbahnen von Bundes- oder Landesstraßen fallen könnten, sind entsprechend zu sichern.
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Brecher und Hackmaschinen sind auf dem Baufeld so zu stationieren, dass durch ihren Betrieb keine Gefahren – insbesondere für angrenzende Verkehrsflächen- entstehen.
Bei der Arbeit in den Gehölzbeständen gilt ein absolutes Rauchverbot. Das auf der Baustelle eingesetzte Personal ist über Waldbrandgefahr zu belehren.
Alle Bäume im Nahbereich des Baufeldes werden gemäß den Planeintragungen mit Baumschutzmaßnahmen geschützt.
3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)
entfällt
3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren
3.11.1 Vermessungsleistungen
entfällt
3.11.2 Aufmaßverfahren und Abrechnung
Es gelten die Ergänzenden Abrechnungsregelungen für Straßen- und Ingenieurbau sowie die Ergänzenden Abrechnungsregelungen für Landschaftsbau.
Alle Aufwendungen für die Erfassung und Abrechnung der Leistungen sind einzurech- nen und werden nicht gesondert vergütet.
Sind Aufmaße erforderlich, so sind diese gemeinsam von AN und AG vorzunehmen. Vom AN ohne Beteiligung des AG erstellte Aufmaße werden nicht anerkannt und sind unter Beteiligung des AG zu wiederholen.
Vor Beginn der Ausführung ist gemäß den Weiteren Besonderen Vertragsbedingun- gen, Ziffer 5.2 eine Vereinbarung zur Bauabrechnung schriftlich abzuschließen.
3.12 Prüfungen und Nachweise
Aufwendungen für Prüfungen jeder Art und Erstellung der entsprechenden Doku- mentationen sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
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3.12.1 Eignungs-, Erst-, Güte- und Eigenüberwachungsprüfungen
Der AN hat arbeitstäglich die Liefer-/Wiegescheine und einen Soll-/Ist-Vergleich über die verwendeten Materialien und Materialien, die die Baustelle verlassen in digitaler Form (pdf und xls) und dreifacher Papierausfertigung der BOL zu übergeben. Diese Aufwendungen sind in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Fahrzeug-Rückhaltesysteme
Eigenüberwachungsprüfungen:
Eigenüberwachungsprotokolle gemäß den ZTV FRS:
Die Protokolle der Eigenüberwachung des Einbaus durch den AN gemäß den ZTV FRS Abschnitt 4.2 (4) und (5) sind spätestens am folgenden Arbeitstag vorzulegen.
3.12.2 Fremdüberwachung, Kontrollprüfungen durch den AG
entfällt
3.12.3 DEGES Kontrolldatenbank
entfällt
3.12.4 Hauptprüfung und Abnahme nach § 12 VOB/B
entfällt
3.13 Zusammenfassende Angaben für die Erarbeitung des Sicher-
heits- und Gesundheitsschutzplanes
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV -) vom 10. Juni 1998, BGBl. I 1998, S. 1283
Dem mit der Ausführung der Gesamtbaumaßnahme beauftragten Unter- nehmer (HU) wurden gemäß § 4 BaustellV folgende Auftraggeberaufga- ben übertragen:
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– Vorankündigung (§ 2 (2) BaustellV) erstellen, aushängen und an- passen;
– Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (§ 2 (3) BaustellV) erstel- len und ggf. anpassen;
– Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während der Aus- führung der Bauvorhaben (§ 3 (3) BaustellV) stellen;
4.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
Zur Bauanlaufbesprechung werden dem AN folgende für die Bauausführung freigege- benen Ausführungsunterlagen in Papier sowie als pdf-/dxf-Dateien übergeben:
- Übersichtskarte
- Fällpläne
- Verkehrsführungspläne
- Leitungspläne
4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausfüh-
rungsunterlagen
4.2.1 Bauablaufplan
Der AN hat den Bauablaufplan für die Gesamtmaßnahme innerhalb von 14 KT nach Bauanlaufberatung zu übergeben. Der Bauablaufplan ist als Weg-Zeitdiagramm und zusätzlich als Balkendiagramm anzulegen und muss alle Leistungen vollständig ver- knüpft, sowie die kritischen Wege enthalten. Die Bauwerke sind hier jeweils als einzel- ner Balken darzustellen.
Alle Bauablaufpläne und Detailterminpläne sind monatlich in Abstimmung mit der BOL/BÜ fortzuschreiben und zu übergeben mit einem Soll-Ist-Vergleich und Benen- nung der Änderungen (2-fach in Papierformat sowie digital pdf + bearbeitbarer Daten- art (MS-Projekt *.mpp).
Die Kosten für die Erstellung, Fortschreibung und Weitergabe der Pläne sowie der erforderlichen Abstimmungen werden nicht gesondert vergütet.
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4.2.2 Baustelleneinrichtungsplan
Der AN hat spätestens 14 KT nach Bauanlaufberatung den Baustelleneinrichtungsplan in digitaler und in 2-facher Papierausfertigung dem AG einzureichen. Auf dem zu lie- fernden Baustelleneinrichtungsplan ist das Baustraßenkonzept und die vorgesehene Abführung des Schmutzwassers darzustellen.
Der AN hat vor Abgabe des Baustelleneinrichtungsplanes von den zuständigen Stra- ßenbaulastträgern die Zustimmungen zu den gewählten Baustellenzufahrten und von der Wasseraufsichtsbehörde die Genehmigung zur vorgesehenen Abführung des Schmutzwassers einzuholen.
Alle Kosten hierfür trägt der AN.
4.2.3 Arbeitsanweisungen (AW) 4.2.3.1 Allgemein
entfällt
4.2.3.2 Ingenieurbau
entfällt
4.2.3.3 Streckenbau
entfällt
4.2.4 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen Sie müssen alle Angaben enthal- ten, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Diese sind insbesondere:
Witterung (Temperaturen, Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit), –
Sonnenauf- und -untergangszeiten, –
Beginn und Ende der täglichen Arbeiten, –
Anzahl und Qualifikation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte – (Aufgeteilt in eigene, Nachunternehmer/andere Unternehmer),
Eingesetzte Nachunternehmer, –
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Anzahl und Art der eingesetzten Geräte und Transportfahrzeuge, sowie de- – ren An- und Abtransport,
Lieferfirma, Mischwerk, Produktionsstätten, Lieferscheinnummer, Material- – art und Menge,
Baufortschritt. –
Art, Umfang und Ort (Station, Bauteil) der geleisteten Arbeiten mit den we- – sentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistun- gen größeren Umfanges, Betonierzeiten und dergleichen),
Behinderungen und Unterbrechung der Ausführung, –
Arbeitseinstellung mit Angabe von Gründen –
Unfälle und sonstige Vorkommnisse –
eventuelle Anordnung des AG oder der örtlichen Bauüberwachung. –
Die Bautagesberichte sind der BOL/BÜ am folgenden Werktag (bis spätestens 9:00 Uhr) 2-fach vorzulegen. Diese Leistung ist in die Position Baustelleneinrichtung einzu- rechnen.
4.2.5 Ausführungsunterlagen, Vermessungsunterlagen
entfällt
4.2.6 Bestandsunterlagen
4.2.6.1 Bestandsunterlagen Verkehrsanlage gesamt
entfällt
4.2.6.2 Bestandsunterlagen Ingenieurbau
entfällt
4.2.6.3 Dokumentationsaufnahmen
Die Lichtbilder (Papierform) werden vom AN digitalisiert (gescannt) und als Datei im erforderlichen Format auf PC-kompatiblen, mit dem AG abgestimmten Datenträgern übergeben.
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Die mit einer Digitalkamera hergestellten Bilder werden auf das erforderliche Format konvertiert und als Datei auf PC-kompatiblen, mit dem AG abgestimmten Datenträgern übergeben.
4.2.7 Elektronisches Planmanagementsystem EPLASS
4.2.7.1 Allgemeines
entfällt
4.2.7.2 Bedingungen und Umstände
entfällt
4.2.7.3 Funktionsbedingte Anforderungen
entfällt
4.2.7.4 Nachtragsmanagement
entfällt
4.2.7.5 EDV-Ausstattung der Kommunikationszentrale
Entfällt
4.2.7.6 Papierausdrucke
entfällt
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5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, die Vertragsbe-
standteil werden
Beziehen sich Anforderungen in der Vergabeunterlage auf nationale Vorschriften bzw. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Nor- men und andere technische Bezugssysteme, die von europäischen Normungsgremien erarbeitet wurden oder nationale Normen, nationale technische Zulassungen oder na- tionale technische Spezifikationen für die Planung, Berechnung und Ausführung von Bauwerken und den Einsatz von Produkten, so werden gleichwertige Nachweise ebenso anerkannt.
5.1 Auflistung der anzuwendenden „Zusätzlichen Techni-
schen Vertragsbedingungen“ Stand: 24.07.2026
| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| Abschnitt 5.1.1: Verkehrsführung und Verkehrssicherheit | ||||||||||||||
| RSA | Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Stra- ßen | 2021 | 24/2021 | 08.11.2021 | ||||||||||
| ZTV-SA | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für Siche- rungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen | 1997 | 34/1997 | 12.08.1997 | ||||||||||
| 18/1999 | 17.08.1999 | |||||||||||||
| 24/2021 | 08.11.2021 | |||||||||||||
| 07/2024 | 01.03.2024 | |||||||||||||
| TL-Absperr- schranken | Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 | ||||||||||
| TL-Leitba- ken | Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 | ||||||||||
| 23/2022 | 14.12.2022 | |||||||||||||
| TL-Absperr- tafeln | Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| TL-Aufstell- vorrichtun- gen | Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstel- len | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 | ||||||||||
| TL-Warn- bänder | Technische Lieferbedingungen für Warnbänder bei Arbeitsstellen an Straßen | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 | ||||||||||
| TL-Leitele- mente | Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 | ||||||||||
| 23/2022 | 14.12.2022 | |||||||||||||
| TL-Trans- portable Schutzein- richtungen | Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen | 1997 | 35/1997 | 12.08.1997 | ||||||||||
| 05/1999 | 15.12.1998 | |||||||||||||
| 08/2016 | 11.04.2016 | |||||||||||||
| TL trans- por- table LSA | Technische Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen | 2023 | 07/2024 | 01.03.2024 | ||||||||||
| TL-Leitke- gel | Technische Lieferbedingungen für Leitkegel | 1994 | 16/1994 | 27.05.1994 | ||||||||||
| 23/2022 | 14.12.2022 | |||||||||||||
| TL-Warn- leuchten | Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten | 1990 | 10/1998 | 12.03.1998 | ||||||||||
| 15/1991 | 20.08.1991 | |||||||||||||
| 23/2022 | 14.12.2022 | |||||||||||||
| TLP Warn- schwellen | Technische Liefer- und Prüfbedingun- gen für transportable Warnschwellen | 2014 | 24/2021 | 08.11.2021 | ||||||||||
| 23/2022 | 14.12.2022 | |||||||||||||
| RWB | Richtlinien für die wegweisende Be- schilderung außerhalb von Autobah- nen | 2000 Änderung/ Ergänzung 2007 | 27/1999 | 15.11.1999 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| RWBA | Richtlinien für die wegweisende Be- schilderung auf Autobahnen | 2023 | 15/2024 | 19.06.2024 | ||||||||||
| - | Zusätzliche Hinweise auf das Dienst- leistungsangebot in Autobahnrastan- lagen und Autohöfen | - | 06/2006 | 27.04.2006 | ||||||||||
| ZTV VZ | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für verti- kale Verkehrszeichen | 2011 korrigierte Ausgabe 2025 | 09/2011 | 21.07.2011 | ||||||||||
| 02/2022 | 02.02.2022 | |||||||||||||
| TLP VZ | Technische Liefer- und Prüfbedingun- gen für vertikale Verkehrszeichen | 2011 korrigierte Ausgabe 2025 | 09/2011 | 21.07.2011 | ||||||||||
| 02/2022 | 02.02.2022 | |||||||||||||
| M LV | Merkblatt für die Wahl der lichttechni- schen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und Verkehrsein- richtungen | 2011 | 09/2011 | 21.07.2011 | ||||||||||
| - | Grundsätze für die passiv sichere Aufstellung von Verkehrszeichen, Vers. 02 | 2022 | 02/2022 | 02.02.2022 | ||||||||||
| IVZ-Norm | Industrienorm für Aufstellvorrichtun- gen von Verkehrszeichen | 2022 korrigierte Ausgabe 2024 | ||||||||||||
| RMS, Teil A | Richtlinien für die Markierung von Straßen; Teil A: Markierung von Autobahnen | 2019 | 23/2019 | 09.12.2019 | ||||||||||
| RMS-1 | Richtlinien für die Markierung von Straßen; Teil 1: Abmessungen und geometri- sche Anordnung von Markierungszei- chen | 1993 | 33/1993 | 29.09.1993 | ||||||||||
| RMS-2 | Richtlinien für die Markierung von Straßen; | 1980 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| Teil 2: Anwendung von Fahrbahnmar- kierungen | ||||||||||||||
| ZTV M | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für Markie- rungen auf Straßen, mit Ausnahme der dort unter Ab- schnitt 13 („Verjährungsfristen für Mängelansprüche“) enthaltenen Bestimmung, dass für Markierun- gen, deren Applikation in der Zeit vom 1. November bis 31. März ver- tragsgemäß erfolgt und für Ver- kehrsfreigabemarkierungen auf Mängelansprüche verzichtet wird. | 2013 Änderung/ Ergänzung 2024 | 24/2013 | 18.11.2013 | ||||||||||
| 13/2015 | 23.07.2015 | |||||||||||||
| 25/2016 | 02.11.2016 | |||||||||||||
| 22/2024 | 14.11.2024 | |||||||||||||
| TL M | Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien | 2023 | 26/2023 | 28.12.2023 | ||||||||||
| TP M | Technische Prüfbedingungen für Mar- kierungssysteme | 2024 | 09/2024 | 08.03.2024 | ||||||||||
| RPS | Richtlinien für Passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhalte- systeme | 2009 | 28/2010 | 20.12.2010 | ||||||||||
| - | Einsatzempfehlungen für Fahrzeug- Rückhaltesysteme | 2026 | 28/2010 | 20.12.2010 | ||||||||||
| ZTV FRS | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für Fahr- zeug-Rückhaltesysteme | 2013 | 21/2017 | 01.12.2017 | ||||||||||
| - | Anforderungen an die Art und den Umfang der Reparatur von Fahrzeug- Rückhaltesystemen aus Stahl und Beton | 2023 | 27/2023 | 28.12.2023 | ||||||||||
| TK FRS | Technische Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland | 2019 | 15/2017 | 23.08.2017 | ||||||||||
| VGVF BSW O | Anforderungen an den Nachweis der Leistungsfähigkeit von Betonschutz- wänden in Ortbetonbauweise – Ver- gleichsverfahren BSW Ortbeton | 2013 | 18/2013 | 05.09.2013 | ||||||||||
| Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile | 1996 | 03/1996 | 30.04.1996 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| TL-SP | Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken | 1999 | 08/1999 | 01.12.1999 | ||||||||||
| M RepS | Merkblatt für die Reparaturen von Stahlschutzplanken im Bestand | 2017 | ||||||||||||
| TLP ÜK | Technische Liefer- und Prüfbedingun- gen für Übergangskonstruktionen für die Verbindung von Schutzeinrichtun- gen | 2017 | 16/2017 | 23.08.2017 | ||||||||||
| HLB | Hinweise für die Anordnung und Aus- führung von senkrechten Leiteinrich- tungen - Abschnitt 5: Leitpfosten | 1957 | ||||||||||||
| Abschnitt 5.1.2: Erd- und Grundbau | ||||||||||||||
| TL BuB E- StB | Technische Lieferbedingungen für Bodenmaterialien und Baustoffe für den Erdbau im Straßenbau | 2020 / Fassung 2023, korrigierte Ausgabe 2025 | 13/2023 | 28.06.2023 | ||||||||||
| TL Geok E- StB | Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Stra- ßenbaues | 2019, korrigierte Ausgabe 2020 | 12/2019 | 01.09.2019 | ||||||||||
| ZTV Ew- StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau | 2025 | 14/2025 | 26.06.2025 | ||||||||||
| ZTV E-StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für Erdar- beiten im Straßenbau | 2017, korrigierte Ausgabe 2019 | 17/2017 | 26.09.2017 | ||||||||||
| TL Gab-StB | Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau | 2016 / Fassung 2023, korrigierte Ausgabe 2024 | 11/2023 | 07.06.2023 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| M Gab | Merkblatt über Stütz- und Lärm- schutzkonstruktionen aus Betonele- menten, Blockschichtungen oder Gabionen | 2014 | ||||||||||||
| M TS E | Merkblatt über Bauweisen für Techni- sche Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit umweltrelevanten Inhaltssoffen im Erdbau | 2017 | ||||||||||||
| M Fels | Merkblatt über das Bauen mit und im Fels | 2015 | ||||||||||||
| - | Merkblatt für die gebirgsschonende Ausführung von Spreng- und Abtrags- arbeiten an Felsböschungen | 1984 | ||||||||||||
| M SASE | Merkblatt über Stützkonstruktionen aus stahlbewehrten Erdkörpern | 2010 | ||||||||||||
| Abschnitt 5.1.3: Oberbau | ||||||||||||||
| RStO | Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen | 2012 / Fassung 2024, korrigierte Ausgabe Mai 2024 | 02/2024 | 30.01.2024 | ||||||||||
| RDO As- phalt | Richtlinien für die rechnerische Di- mensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeck- schicht | 2009 / Fassung 2024 | 03/2024 | 30.01.2024 | ||||||||||
| RDO Beton | Richtlinien für die rechnerische Di- mensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen | 2024 | 17/2024 | 06.08.2024 | ||||||||||
| TP D-StB | Technische Prüfvorschrift zur Bestim- mung der Dicken von Oberbauschich- ten im Straßenbau | 2012 | 24/2012 | 29.11.2012 | ||||||||||
| ZTV A-StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für Aufgra- bungen in Verkehrsflächen | 2012 | 04/2012 | 04.04.2012 | ||||||||||
| TP Eben - Berührende Messungen | Technische Prüfvorschriften für Eben- heitsmessungen auf Fahrbahnober- flächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen | 2017 | 17/2018 | 15.11.2018 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| TP Textur– StB (ZTM) | Technische Prüfvorschriften für Tex- turmessungen im Verkehrswegebau; Teil: Zirkulares Texturmessverfahren (ZTM) | 2020, Änderung/ Ergänzung 2023 | 21/2020 | 03.11.2020 | ||||||||||
| 23/2023 | 09.11.2023 | |||||||||||||
| TP Oberflä- chenbild- StB | Technische Prüfvorschriften für die Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche) mit schnellfahrenden Messsystemen; Teil 1: Bildaufnahme –und Auswertetechnik | 2020 | 22/2020 | 11.11.2020 | ||||||||||
| TP Eben - Berüh- rungs- lose Mes- sungen | Technische Prüfvorschriften für Eben- heitsmessungen auf Fahrbahnober- flächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührungslose Messungen | 2009 | ||||||||||||
| TP Eben - Berüh- rungs- lose Mes- sungen für den Bau- vertrag | Technische Prüfvorschriften für Eben- heitsmessungen auf Fahrbahnober- flächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührungslose Messungen für den Bauvertrag | 2025 | 04/2025 | 11.02.2025 | ||||||||||
| 05/2025 | 11.02.2025 | |||||||||||||
| Abschnitt 5.1.4: Mineralstoffe im Straßenbau | ||||||||||||||
| ZTV SoB- StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel | 2020, korrigierte Ausgabe 2021 | 23/2020 | 18.11.2020 | ||||||||||
| TL SoB-StB | Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Stra- ßenbau | 2020, korrigierte Ausgabe 2025 | 24/2020 | 18.11.2020 | ||||||||||
| TL G SoB- StB | Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Stra- ßenbau, Teil: Güteüberwachung | 2020 / Fassung 2023, korrigierte Ausgabe 2025 | 16/2023 | 30.06.2023 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| RuA-StB | Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von industriellen Neben- produkten und Recycling-Baustoffen im Straßenbau | 2023, korrigierte Ausgabe Nov.2023 | 15/2023 | 29.06.2023 | ||||||||||
| TL Gestein- StB | Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau | 2004 / Fassung 2023, korrigierte Ausgabe Okt.2023 | 17/2023 | 03.07.2023 | ||||||||||
| Abschnitt 5.1.5: Asphaltstraßen | ||||||||||||||
| ZTV As- phalt-StB, Teil 1 | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigun- gen aus Asphalt, Teil 1: Neubau und Bau von Schich- ten in gleichmäßiger Dicke | 2026 | 08/2026 | 25.03.2026 | ||||||||||
| ZTV As- phalt-StB, Teil 2 | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigun- gen aus Asphalt, Teil 2: Bauen im Bestand - Instand- haltung, Instandsetzung und Erneue- rung | 2026 | 11/2026 | 30.04.2026 | ||||||||||
| TL Asphalt- StB | Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Ver- kehrsflächenbefestigungen | 2026 | 07/2026 | 25.03.2026 | ||||||||||
| TP Asphalt- StB | Technische Prüfvorschriften für As- phalt | 2025 | ||||||||||||
| - | Technische Prüfvorschrift Beständig- keit von Asphalt gegen Ermüdung bei mittleren und tiefen Temperaturen, Zugschwellversuch | 2003 | ||||||||||||
| RPE-Stra | Richtlinien für die Planung von Erhal- tungsmaßnahmen an Straßenbefesti- gungen | 2001 | 31/2001 | 14.09.2001 | ||||||||||
| RuVA-StB | Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/ pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Aus- bauasphalt im Straßenbau | 2001 / Fassung 2005, Änderung/ | 29/2004 | 15.12.2004 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| Ergänzung 2015 | ||||||||||||||
| 16/2015 | 11.09.2015 | |||||||||||||
| TL G OB- StB | Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä- chenbefestigungen Teil: Güteüberwa- chung, Teil: Ausführung von Oberflä- chenbehandlungen | 2015 | 16/2016 | 17.07.2016 | ||||||||||
| TL G DSH- V-StB | Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä- chenbefestigungen Teil: Güteüberwa- chung, Teil Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Heißbau- weise auf Versiegelungen | 2015 | 17/2016 | 17.07.2016 | ||||||||||
| TL G DSK- StB | Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä- chenbefestigungen Teil: Güteüberwa- chung, Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbau- weise | 2015 | 18/2016 | 17.07.2016 | ||||||||||
| TL BE-StB | Technische Lieferbedingungen für Bi- tumenemulsionen | 2015 | 17/2015 | 12.10.2015 | ||||||||||
| TL Sbit-StB | Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitungen auf Bitumenbasis | 2015 | 23/2015 | 14.12.2015 | ||||||||||
| TL AG-StB | Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat | 2026 | 13/2026 | 27.05.2026 | ||||||||||
| TL Bitu- men-StB | Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchs- fertige Polymermodifizierte Bitumen | 2025 | 25/2024 | 03.12.2024 | ||||||||||
| M WA | Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt | 2026 | ||||||||||||
| M OPA | Merkblatt für Asphaltdeckschichten aus Offenporigem Asphalt | 2013 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| TL VBit-StB | Technische Lieferbedingungen für ge- brauchsfertige Viskositätsveränderte Bitumen | 2022 | 06/2023 | 21.03.2023 | ||||||||||
| Abschnitt 5.1.6: Betonstraßen | ||||||||||||||
| ZTV Beton- StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydrauli- schen Bindemitteln und Fahrbahnde- cken aus Beton | 2026 | 09/2026 | 23.04.2026 | ||||||||||
| TP Beton- StB | Technische Prüfvorschriften für Trag- schichten mit hydraulischen Bindemit- teln und Fahrbahndecken aus Beton | 2010 | ||||||||||||
| TP B-StB | Technische Prüfvorschriften für Ver- kehrsflächenbefestigungen – Beton- bauweisen | 2024 | ||||||||||||
| TL Beton- StB | Technische Lieferbedingungen für die Herstellung von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahr- bahndecken aus Beton | 2026 | 10/2026 | 23.04.2026 | ||||||||||
| ZTV RDO Beton-StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für den Bau von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen bei Anwendung der RDO Beton | 2020 | 17/2020 | 26.10.2020 | ||||||||||
| ZTV BEB- StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä- chenbefestigungen - Betonbauweisen | 2015, korrigierte Ausgabe 2018 | 07/2015 | 17.04.2015 | ||||||||||
| TL BEB-StB | Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von Verkehrs- flächenbefestigungen - Betonbauwei- sen | 2015, korrigierte Ausgabe 2026 | 08/2015 | 17.04.2015 | ||||||||||
| TL Fug-StB | Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen | 2024 | 10/2024 | 02.04.2024 | ||||||||||
| ZTV Fug- StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für Fugen von Verkehrsflächen | 2015, korrigierte Ausgabe 2025 | 11/2016 | 11.04.2016 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| 15/2025 | 08.07.2025 | |||||||||||||
| TL NBM- StB | Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmit- tel | 2009, korrigierte Ausgabe 2020 | 10/2009 | 21.07.2009 | ||||||||||
| 05/2022 | 21.02.2022 | |||||||||||||
| Abschnitt 5.1.7: Pflaster | ||||||||||||||
| ZTV Pflas- ter-StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien zur Her- stellung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen | 2020 | 06/2020 | 25.03.2020 | ||||||||||
| TL Pflaster- StB | Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen | 2006 / Fassung 2015 | 22/2006 | 29.08.2006 | ||||||||||
| Abschnitt 5.1.8: Ingenieurbauten | ||||||||||||||
| ZTV-ING | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für Ingeni- eurbauten Achtung Bezugsänderung in ZTV- ING: Alte Bezeichnung: DBS 918 002-02 => neue Bezeichnung: TL 889.0202 Alte Bezeichnung: DBS 918 084 => neue Bezeichnung: TL 889.0084 | 2026/01 | 03/2026 | 27.02.2026 | ||||||||||
| TL/TP-ING | Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfschriften für Ingeni- eurbauten | 2026/01 | 04/2026 | 27.02.2026 | ||||||||||
| M-BÜ-ING | Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten | 2025/08 | 19/2025 | 17.09.2025 | ||||||||||
| RiZ-ING | Richtzeichnungen für Ingenieurbau- ten | 2023/12 | 12/2024 | 11.04.2024 | ||||||||||
| RE-ING | Richtlinien für den Entwurf, die kon- struktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten | 2015/12 | 02/2026 | 03.02.2026 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| RAB-ING | Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbau- ten | 2023/01 | 18/2023 | 03.07.2023 | ||||||||||
| RI-ERH- KOR | Richtlinien für die Erhaltung des Kor- rosionsschutzes von Stahlbauten | 2006 | 11/2006 | 09.05.2006 | ||||||||||
| - | DIN Fachbericht 100 "Beton" | 07/2011 | 07.06.2011 | |||||||||||
| - | Einführung der Eurocodes für Brü- cken | 22/2012 | 26.11.2012 | |||||||||||
| ASB-ING | Anweisung Straßeninformationsbank, Segment Bauwerksdaten | 22/2013 | 12.11.2013 | |||||||||||
| Abschnitt 5.1.9: Lärmschutz | ||||||||||||||
| RLS | Richtlinie für den Lärmschutz an Stra- ßen *) diese ARS nur noch gültig für Lärmvorsorge (vgl. ARS 19/2020) | 2019, korrigierte Ausgabe 2025 | 19/2020 | 24.11.2020 | ||||||||||
| 14/1991 *) | 25.04.1991 | |||||||||||||
| 05/2002 *) | 26.03.2002 | |||||||||||||
| 08/2004 | 18.10.2004 | |||||||||||||
| 05/2006 *) | 17.02.2006 | |||||||||||||
| 03/2009 *) | 31.03.2009 | |||||||||||||
| 22/2010 *) | 04.09.2010 | |||||||||||||
| 22/2025 | 06.11.2025 | |||||||||||||
| M EBGS- Lsw | Merkblatt über Entwurfs- und Berech- nungsgrundlagen für Gründungen und Stahlpfosten von Lärmschutz- wänden und Überflughilfen an Stra- ßen | 2018, korrigierte Ausgabe 2020 | 15/2018 | 17.08.2018 | ||||||||||
| Abschnitt 5.1.10: Landschaftsbau |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| ZTV La-StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für Land- schaftsbauarbeiten im Straßenbau | 2018 | 15/2019 | 19.08.2019 | ||||||||||
| ZTV-Baum- pflege | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für Baum- pflege (FLL) | 2017 | 14/2019 | 14.08.2019 | ||||||||||
| TL Baum- schulpflan- zen | Technische Lieferbedigungen für Baumschulpflanzen - Gütebestim- mungen (FLL) | 2020 | ||||||||||||
| TL Stauden | Technische Lieferbedingungen für Stauden - Gütebestimmungen (FLL) | 2025 | ||||||||||||
| - | Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 1: Planung, Pflanzarbeiten, Pflege (FLL) | 2015 | ||||||||||||
| - | Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen, Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate (FLL) | 2010 | ||||||||||||
| - | Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut (FLL) - Regiosaatgut (Regiosaatgut-Mi- schungen, RSM-Regio) - Naturraumtreues Saatgut (Übertrag von Mähgut, Druschgut, Saatgut, Ve- getationssoden, Oberboden) | 2014 | ||||||||||||
| ZTV-Groß- baumver- pflanzung | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für das Verpflanzen von Großbäumen und Großsträuchern (FLL) | 2005 | ||||||||||||
| Abschnitt 5.1.11: Verkehrsbeeinflussung | ||||||||||||||
| RWVZ | Richtlinien für Wechselverkehrszei- chen an Bundesfernstraßen | 1997 | 15/1997 | 18.04.1997 | ||||||||||
| RWVA | Richtlinien für Wechselverkehrszei- chenanlagen an Bundesfernstraßen | 1997 | 16/1997 | 18.04.1997 | ||||||||||
| TLS | Technische Lieferbedingungen für Streckenstationen | 2012 | 02/2013 | 03.01.2013 |
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| MLK | Anforderungen an Markierungsleucht- knöpfe | 2001 | 36/2001 | 29.09.2001 | ||||||||||
| dWiSta-Hin- weise | Dynamische Wegweiser mit integrier- ten Stauinformationen (dWiSta) – Hinweise für die einheitliche Gestal- tung und Anwendung an Bundesfern- straßen | 2022 | 09/2022 | 14.04.2022 | ||||||||||
| Abschnitt 5.1.12: Ländliche Wege | ||||||||||||||
| ZTV LW | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für die Be- festigung Ländlicher Wege | 2016 | ||||||||||||
| TL LW | Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Bau- stoffgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege | 2016 | ||||||||||||
| Abschnitt 5.1.13: Vermessung/Allgemein | ||||||||||||||
| ZTV Verm- StB | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brü- ckenbau | 2001 | 18/2001 | 30.05.2001 | ||||||||||
| RVerm | Richtlinie für die Anlage von Straßen RAS, Teil: Vermessung | 2025 | 12/2025 | 25.03.2025 | ||||||||||
| Abschnitt 5.1.14: Wasserbau | ||||||||||||||
| ZTV-W | Zusätzliche Technische Vertragsbe- dingungen – Wasserbau | aktuelle Aus- gabe je Leis- tungsbereich zum Stand 03/2026 | ||||||||||||
| Abschnitt 5.1.15: Bezugsquellen |
Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG Schleefstraße 14 44287 Dortmund Tel.: 0231/12 80 47 Fax: 0231/12 56 40 www.verkehrsblatt.de
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| Regelwerk | Zugehöriges ARS | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Abkürzung | Titel | Ausgabe | Nr. | Datum | ||||||||||
| FGSV-Verlag Wesselinger Straße 15-17 50999 Köln Tel.: 02236 38 46 30 Fax: 02236 38 46 40 E-Mail: info@fgsv-verlag.de www.fgsv-verlag.de BASt - Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach Tel.: 02204 43-0 E-Mail: info@bast.de www.bast.de FLL - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Land- schaftsbau e.V. Friedensplatz 4 53111 Bonn Tel.: 0228 965010-0 E-Mail: info@fll.de www.fll.de |
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