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Fällarbeiten und Landschaftsbau an der A 14 zwischen Dahlenwarsleben und Wolmirstedt

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV) Stand: 07/2018

Inhalt

Vorbemerkung ..................................................................................................................... 2

  1. Vermessungstechnische Grundsätze.......................................................................... 2 1.1 Beobachtungs-, Registrier- und Auswertegrundsätze ............................................ 2 1.2 Qualifikation des einzusetzenden Personals ......................................................... 3 1.3 Mindestanforderungen an Mess- und Auswerteeinrichtungen ............................... 3 1.4 Messprogramme ................................................................................................... 4 1.5 Dokumentation von Vermessungsleistungen ......................................................... 4

  2. Grundlagennetz .......................................................................................................... 4 2.1 Lagenetz ............................................................................................................... 5 2.2 Höhennetz ............................................................................................................. 6

  3. Sondernetze und Verbindungsnetze ........................................................................... 6 3.1 Sondernetze .......................................................................................................... 6 3.2 Verbindungsnetze ................................................................................................. 7

  4. Geländeaufnahmen und DGM .................................................................................... 7 4.1 Geländeaufnahmen ............................................................................................... 7 4.2 DGM ..................................................................................................................... 8

  5. Projektgeometrie ........................................................................................................ 8 5.1 Definition der Geometriebegriffe ............................................................................ 8 5.2 Ermittlung der Projektgeometrie ............................................................................ 8

  6. Absteckungen der die Geometrie bestimmenden Bauwerkspunkte ............................ 9

  7. Baubegleitende Eigenüberwachungsmessungen ..................................................... 11

  8. Fortlaufende Bestandserfassung .............................................................................. 13 8.1 Vermessungstechnische Aufnahmen zur fortlaufenden Bestandserfassung ........ 13 8.2 Ableitung von Bestandsplänen ............................................................................ 13

  9. Grundsätze des Bewegungs- und Deformationsmonitorings (BDM) ......................... 14

  10. Setzungsmessungen an Ingenieurbauwerken .......................................................... 16

  11. Bestimmung der Ausgleichsgradiente ....................................................................... 17

  12. Messprogramme ....................................................................................................... 18 12.1 Messprogramm „Sondernetz(e)“.......................................................................... 18 12.2 Messprogramm „Absteckung“ ............................................................................. 18 12.3 Messprogramm „Vermessungstechnische Überwachung der Bauausführung“ .... 18 12.4 Messprogramm „Fortlaufende Bestandserfassung“ ............................................. 19 12.5 Messprogramm „Bewegungs- und Deformationsmonitoring“ ............................... 19 12.6 Messprogramm „Betriebsphase Ingenieurbauwerk“ ............................................ 19

  13. Datenübergabeformate ............................................................................................. 19

  14. Zu beachtende Regelwerke ...................................................................................... 19

  15. Regeln für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz und die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen und im Gleisbereich ......................................................... 20

  16. Symbole für Messgrößen, Messeinrichtungen, Signale und Vermarkungen ............. 20

  17. Verzeichnis der Anlagen ........................................................................................... 21

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

Vorbemerkung

Die nachstehenden Hinweise/Ergänzungen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibungen der Bauausführungsvermessung. Die beschriebenen Anforderungen an die Bauausführungsvermessung verstehen sich als Min- destanforderungen. Werden in der Baubeschreibung auf Grund von Fertigungstoleranzen bzw. zu überwachenden Bauwerks- oder Bauwerksreaktionsgrößen höhere Anforderungen in Bezug auf die Genauigkeit, anzuwendende Messverfahren und einzusetzende Messtechnik definiert, gelten die Festlegungen der Baubeschreibung.

  1. Vermessungstechnische Grundsätze

1.1 Beobachtungs-, Registrier- und Auswertegrundsätze

Bei der Vermessung sind Daten zu  Beobachter,  Beobachtungszeitpunkt,  Messauftrag,  Mess- und Zieleinrichtungen,  Stand- und Zielpunkten,  Instrumenten- und Zielpunkthöhen,  Temperatur, Luftdruck in Höhe der Mess- und Zieleinrichtung zum Zeitpunkt der Mes- sungen,  Instrumenteneinstellungen von Temperatur- und Luftdruckgrößen zu registrieren. Alle Messungen sind mit ihren originären Messwerten nachzuweisen. So sind bei Dis- tanzmessungen grundsätzlich Schrägdistanzen mit dem dazu gehörenden Höhenwinkel zu registrieren. Die Messwerte sind nur wegen der meteorologischen Einflussgrößen zu korrigieren. Geometrische Korrekturen aufgrund der Höhenlage und der Projektionsver- zerrung sind bei der Datenbearbeitung vorzunehmen. Alle Messungen und alle Berechnungen sind vom AN durch sofortige unabhängige und durchgreifende Kontrollmessungen und Kontrollberechnungen zu prüfen. Absteckungen sind bei ausschließlich tachymetrischer Vermessung zu verschiedenen Beobachtungszeitpunkten von zwei verschiedenen Beobachtungsstandpunkten aus vor- zunehmen. Bei GNSS-RTK-Bestimmungen soll die Beobachtungsdauer bei einer Taktfrequenz von 1 Hz mindestens 15 Sekunden betragen. Absteckungen sind mit 2 unterschiedlichen Initi- alisierungen durchzuführen. Grundsätzlich sind Beobachtungen, die die Aufstellung von Bedingungsgleichungen bei der Bestimmung der Unbekannten ermöglichen, einzuführen. Bezugs- und Objektpunkte sind mit einer Punktnummer zu versehen. Doppelnummerie- rungen sind unzulässig und Nummerierungsvorgaben des AG zu beachten. Koordinaten sind in der Einheit Meter mit ungekürzten Vorkomma- und 3 Nachkommastel- len, Längen- und Höhenangaben in der Einheit Meter mit 3 Nachkommastellen, Richtun- gen und Winkel in der Einheit Gon mit 3 Vorkomma- und 4 Nachkommastellen anzuge- ben. Weitere Nachkommastellen sind dann einzuführen, wenn die zu bearbeitende Auf- gabe dies erfordert.

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1.2 Qualifikation des einzusetzenden Personals

Die Vermessungsarbeiten sind unter der Leitung eines Vermessungsingenieurs (Dipl.- Ing. TU/ FH oder vergleichbar) durchzuführen, der mindestens über eine 3- jährige Be- rufserfahrung in der Bearbeitung von Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen verfügt. Vermessungsarbeiten sind von Fachkräften auszuführen, die über eine mindestens 2- jäh- rige Berufserfahrung und einen Abschluss als Vermessungstechniker (oder einen ver- gleichbaren Berufsabschluss) verfügen. Fachkenntnisse und Berufserfahrung der einzusetzenden Kräfte sind vom AN nachzuwei- sen.

1.3 Mindestanforderungen an Mess- und Auswerteeinrichtungen

Zur Bearbeitung sind nur Messeinrichtungen zugelassen, die dem Stand der Technik ent-
sprechen und deren Messgenauigkeit den Genauigkeitsforderungen der zu bearbeitenden
Vermessungsaufgabe genügen.
Zentrierung bei Festpunktbestimmungen und Bewegungs- und Deformationsmessungen:
Messeinrichtungen sind über Bodenpunkten mittels Stativ in schwerer Ausführung zu er-
richten und unter Verwendung eines optischen Lotes, das eine Zentriergenauigkeit von ±
0,5 mm auf 1,5 m erlaubt, zu zentrieren.
Tachymetrische Messungen für Festpunktbestimmungen und Bewegungs- und Deforma-
tionsmessungen:
Für tachymetrische Messungen sind nur Instrumente in Verbindung mit originalen Zielein-
richtungen und Prismen der Instrumentenhersteller zugelassen, die mindestens folgende
Genauigkeitsforderungen erfüllen:
 Genauigkeit der horizontalen und vertikalen Winkelmessung ±0,3 mgon
(Standardabweichung nach ISO 17123-3),
 Genauigkeit der Distanzmessung ± (1 mm + 1,5 ppm)
(Standardabweichung nach ISO 17123-4).
GNSS-Messungen für Festpunktbestimmungen:
GNSS-Messungen sind unter Verwendung von GNSS-Antennen auszuführen, die bei
normalen bis guten Bedingungen im Post-processing (statisch oder kurzzeitstatisch) die
folgende Mess- bzw. Positionierungsgenauigkeit erreichen:
 Horizontal 3 mm + 0,5 ppm RMS,
 Vertikal 5 mm + 0,5 ppm RMS.

Präzisionsnivellement: Präzisionsnivellements sind mittels automatischen Digitalnivelliergerät, das eine Höhen- messgenauigkeit von ±0,3 mm/km (Leistungsspezifikation nach DIN 18723 für die Stan- dardabweichung auf 1 km Doppelnivellement) ermöglicht, mit jeweils 2 Invarband- Nivel- lierlatten durchzuführen. Als Zubehör sind 2 Lattenuntersätze in schwerer Ausführung einzusetzen. Die Nivellierlatten sind bei der Messung mit je 2 Streben abzustützen. Zur Messung dürfen nur geeichte/ kalibrierte Nivellierlatten benutzt werden, deren Eich-/ Ka- libriernachweise nicht älter als 2 Jahre sind. Azimutbestimmungen mit Vermessungskreisel im Tunnelbau: Für Kreiselmessungen ist ausschließlich Hoch- Präzisions- Kreiseltechnik zugelassen, die eine Genauigkeit der Azimutbestimmung von < 1 mgon. (Standardabweichung 1 nach DIN 18723) gewährleistet. Auswertesoftware: Geodätische und vermessungstechnische Auswertungen haben mit Programmen zu er- folgen, die die funktionalen und stochastischen Modelle nach den Regeln der Ingenieur- geodäsie einhalten. In den Dokumentationen sind alle Steuer- und weitere berechnete Pa- rameter nachzuweisen.

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1.4 Messprogramme

Alle vermessungstechnischen Operationen sind in Messprogrammen zu erläutern. Die
Messprogramme sind vom AG vorAusführung der vermessungstechnischen Operationen
freizugeben

Ausführungsbedingte Änderungen der Messprogramme sind in den Programmen fortzu- schreiben, wesentliche Änderungen der Messprogramme vom AG/ Bauherrn vor deren Ausführung zu genehmigen. Für die Vollständigkeit, Zweckmäßigkeit und Richtigkeit der Messprogramme ist der AN/ AN- Bau allein verantwortlich. Messprogramme haben mindestens zu enthalten:  Bautechnische/baustatische Vorgaben

  • Zweck und Definition der Messaufgabe,
  • Genauigkeitsforderungen,

 Lösungskonzept

  • Netzentwurf resp. Plan der einzurichtenden Messstellen,
  • Spezifizierung der Messeinrichtungen,
  • Beschreibung der Datenerfassung und Datenübertragung,
  • Auswertestrategie,
  • Genauigkeitsnachweis,
  • Konzept zur Fehlervermeidung,
  • Ergebnisdokumentation.

1.5 Dokumentation von Vermessungsleistungen

Der AN hat die Ergebnisse seiner vermessungstechnischen Leistungen umgehend nach Durchführung der Vermessungsarbeiten dem AG/ Bauherrn in einer systematisch geord- neten Akte einschließlich Erläuterungsbericht zu übergeben. Gleichzeitig sind alle im Rahmen der Vermessungsarbeiten verwendeten und entstande- nen Unterlagen (Messdaten in frei lesbaren sowie in originären Datenbankformaten, Messprotokolle, Berechnungen, Zeichnungen, Visualisierungen, Texte etc.) in einer vom AN bereitgestellten Cloud-Anwendung zu speichern und auf diese Weise dem AG bzw. seinem Beauftragten Einsicht in die laufende Bearbeitung der Bauausführungsvermes- sung zu gewähren und die Kopie dieser Daten zu gestatten.

  1. Grundlagennetz

Das Grundlagennetz besteht aus dem  Lagenetz (Lagefestpunktfeld),  Höhennetz (Höhenfestpunktfeld). Punkte des Grundlagennetzes sind mittels  GNSS- Messungen,  tachymetrischer Messungen,  Präzisionsnivellements unter Benutzung der  (GNSS-) Referenzstationen und -dienste der Landesvermessung oder vergleichbarer Dienste  Trigonometrischen Festpunkte der Landesvermessung  Höhenfestpunkte der Landesvermessung mit der in der Baugeometrischen Beratung bezeichneten Genauigkeit zu bestimmen. Mit der Bestimmung sind für das Lage- und das Höhennetz jeweils nachzuweisen:  Genehmigter Netzentwurf (analog und digital) auf der Grundlage Topographischer Karten geeigneten Maßstabs, (DEGES, QM 07/2018) Seite 4 von 21

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 Koordinaten-/ Höhenverzeichnis (analog und digital als ASCII-Datei),  Festpunktübersichtskarte auf Grundlage Topographischer Karten geeigneten Maß- stabs mit Eintragung der Anschlusspunkte (analog und digital),  Festpunktbeschreibungen und Einmessungen nach dem Muster in Anlage 2.1,  Messdaten, Feldbücher, Auswertungen, Berechnungen, Genauigkeitsnachweise mit Erläuterungsbericht (analog und digital),  Unversehrtheitsnachweis der Anschlusspunkte.

2.1 Lagenetz

Die Koordinaten des Lagenetzes sind im dreidimensionalen geozentrischen Bezugssys- tems ETRS89 auszugleichen und in das der Bauvermessung zu Grunde liegende zweidi- mensionale amtliche Lagebezugssystem durch Transformation über  identische Punkte (im ETRS89 in ausreichendem und hinreichendem Umfang be- stimmte Trigonometrische Festpunkte der Landesvermessung) oder durch  vom AG vorzugebende Parameter zu überführen.

Messungen:

 GNSS- Messungen Lagenetzpunkte sind durch mindestens 2 unabhängige Messkampagnen zu bestim- men. Zwei voneinander unabhängige Messungen liegen dann vor, wenn zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Messung eine hinreichende Änderung der Satellitengeometrie eingetreten und ein erneuter Antennenaufbau erfolgt ist, wobei die Punkte mit unterschiedlichen Empfängern zu besetzen sind. Bei der Messung der Basislinien sind folgende Grundsätze einzuhalten: Koordinatenbestimmung mit mindestens vier Satelliten, bei kombinierter GPS-

GLONASS-Messung mit mindestens fünf Satelliten, PDOP ≤ 5.

Die Beobachtungsdauer muss in Abhängigkeit von der Anzahl der empfangenen

Satelliten ausreichend lang gewählt werden. Folgende Mindestwerte können als Orientierungswerte dienen: Satellitenanzahl Beobachtungsdauer

6 Satelliten 15 Minuten 5 Satelliten 20 Minuten 4 Satelliten 30 Minuten

 Tachymetrische Messungen Zwischen den Punkten des Lagennetzes sind alle direkt oder exzentrisch messbaren Richtungen und Distanzen zu beobachten. Tachymetrische Beobachtungen sind min- destens durch 2 unabhängige Kampagnen mit je 2 Beobachtungsvollsätzen auf jedem Stationspunkt vorzunehmen.

Auswertung und Dokumentation:

GNSS- und TPS- Vermessungen sind hybrid 3- dimensional für jede Messkampagne ge- trennt und nach Prüfung der Kongruenz der Punktbestimmungen der zwei einzelnen Messkampagnen über alle Messkampagnen zusammen auszuwerten. Die Höhenkomponente der Punktbestimmung ist aus dem Präzisionsnivellement durch Netzausgleichung zu ermitteln.

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2.2 Höhennetz

Höhenfestpunkte sind durch Präzisionsdoppelnivellement mit der Beobachtungsfolge „RVVR“ nach dem Verfahren der „roten Hose“ im Staatlichen Höhenfestpunktfeld bei un- terschiedlichen Messbedingungen im Hin- und Rückweg zu bestimmen. Das Nivellement ist schleifenweise so durchzuführen, dass der sich aus den Beobachtun- gen ergebende mittlere Kilometerfehler des Doppelnivellements  aus Differenzen der Doppelmessungen < 0,8 mm,  aus Schleifenwidersprüchen < 0,8 mm ergibt. Die maximal zulässige Abweichung I d I zwischen zwei Messungen einer Nivellementlinie darf höchstens betragen: I d I < 0,2 mm + 1 mm * (Länge Nivellementweg / km ) ½ . (km)

Der maximal zulässige Schleifenschlussfehler I w I einer Nivellementschleife darf höchs-
tens betragen:
I w I < 0,3 mm + 1 mm * (Länge Nivellementschleife / km ) ½ . (km)

(km) Mit der Bestimmung ist das Netzbild mit Darstellung der  Differenzen zwischen Doppelmessungen (Hin- und Rückwegmessungen),  Schleifenwidersprüchen analog Anlage 2.2 nachzuweisen.

  1. Sondernetze und Verbindungsnetze

3.1 Sondernetze

Definition: Sondernetze sind als dauerhafter, präziser geometrischer Referenzrahmen für alle Bau- vermessungen eines Bauwerkes einschließlich dessen Bewegungs- und Verformungs- messungen anzulegen. Sondernetzpunkte sind als 3D- Punkte mit sehr hoher Genauig- keit zu bestimmen. Netzentwurf: Der Netzentwurf ist nach Besichtigung der örtlichen Verhältnisse und unter Berücksichti- gung der Planungsdaten nach den in Anlage 3.1 dargestellten Regeln aufzustellen und mit dem Messprogramm zur Genehmigung einzureichen. Die Netzpunkte sind nach örtlicher Erkundung so auszuwählen, dass sie:  weder durch die Bauausführung noch durch den Baubetrieb gefährdet werden,  Sichtverbindung zwischen allen Netzpunkten zum Zeitpunkt der Netzbestimmung sowie während der Herstellung des Bauwerks und dessen Betrieb besteht oder durch einen gebrochenen Strahl und/ oder exzentrische Beobachtung ersetzt werden kann. Sofern ein projektbezogenes Grundlagennetz vorliegt, darf der Höhenanschluss aus- schließlich an die Bezugspunkte des Grundlagennetzes erfolgen. In die Lagemessungen sind Punkte des übergeordneten Grundlagennetzes in einem sol- chen Umfang einzubeziehen, dass  Lagerungsdefekte und Maßstabsdifferenzen zwischen den vorliegenden Festpunkt- bestimmungen und der Sondernetzbestimmung,  Transformationsparameter für die Überführung der Koordinaten der vorliegenden Festpunktbestimmungen in das Bezugssystem des Sondernetzes zuverlässig ermittelt werden können. Dafür sind die Koordinaten der Sondernetzpunkte ggf. in beiden Bezugssystemen anzugeben.

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Vermarkung: Als Vermarkungen sind für Sondernetzpunkte zugelassen:  Vermessungspfeiler gemäß Anlage 17.2 ,  Untertägige Vermarkung (UT- Vermarkung) gemäß Anlage 17.3 ,  Bezugs-/ Objektpunkt Bauwerk gemäß Anlage 17.6 . Andere Vermarkungen sind vom AG zu genehmigen. Messungen, Auswertung und Dokumentation: Sondernetze sind wie Grundlagennetze zu bestimmen. Der Umfang der Dokumentation von Sondernetzen entspricht dem der Dokumentation von Grundlagennetzen.

3.2 Verbindungsnetze

Definition: Mit der Herstellung der Verbindungsnetze Strecke erfolgt die Bestimmung von Bezugs- punkten zwischen den Sondernetzen bzw. zwischen den Punkten des Grundlagennetzes und Punkten der Sondernetze. Sie sind als temporärer geometrischer Referenzrahmen für alle Bauvermessungen des Erd- und Streckenbaus anzulegen. Verbindungsnetzpunkte sind als 3- D- Punkte mit hoher Genauigkeit zu bestimmen. Netzentwurf: Nach den in Anlage 3.2 dargestellten Regeln und deren Adaption auf die örtlichen Ver- hältnisse sowie unter Berücksichtigung der Planungsdaten ist ein Netzentwurf aufzustel- len und mit dem Messprogramm zur Genehmigung einzureichen. Vermarkung: Die Punkte der Verbindungsnetze werden als Temporäre Punkte (TEMP 3 D) gemäß An- lage 17.5 vermarkt. Andere Vermarkungen sind vom AG zu genehmigen. Messungen, Auswertung und Dokumentation: Verbindungsnetze sind wie Grundlagennetze zu bestimmen. Der Umfang der Dokumenta- tion von Verbindungsnetzen entspricht dem der Dokumentation von Grundlagennetzen.

  1. Geländeaufnahmen und DGM

4.1 Geländeaufnahmen

Zu Geländeaufnahmen zählen Aufnahmen  des Urgeländes,  der Horizonte

  • nach Oberbodenabtrag,
  • Unterkante Aufbruch nach Rückbau von Oberbauschichten,
  • vor und nach Bodenaustausch,
  • zwischen Böden unterschiedlicher Bodenklassen bzw. Homogenbereiche. Sofern nichts Näheres bestimmt wurde, ist das Gelände im 10- Meter- Raster zuzüglich aller Bruchkanten sowie den Hoch- und Tiefpunkten von Kuppen und Wannen aufzuneh- men. Die Punkte sind tachymetrisch oder satellitengestützt durch einfache Beobachtung zu be- stimmen. Zu Kontrollzwecken ist nach jeder 50. Geländepunktaufnahme ein Festpunkt oder ein bekannter Objektpunkt nochmals zu bestimmen. Bei Stationierung des Tachymeters auf einem nach Lage- und Höhe bekannten Bezugs- punkt sind die Beobachtungen an mindestens 2 nach Lage- und Höhe bekannte Bezugs- punkte, bei freier Stationierung ist die Stationierung an mindestens 3 nach Lage- und Hö-

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

he bekannte Bezugspunkte anzuschließen. Zielweiten zu Bezugs- und Objektpunkten dür- fen 150 Meter nicht überschreiten. Bei der Aufnahme sind nur Tachymeter- bzw. GNSS-Stäbe zugelassen, die anstelle der Spitze über eine Aufstellfläche verfügen, die das Einsinken des Stabes in das Erdreich verhindert. Die Geländeaufnahme ist mindestens mit folgender Genauigkeit zu bestimmen:  ≤ 30 mm,  ≤ 30 mm. Lage Höhe

4.2 DGM

Das DGM ist  in Plänen geeigneten Maßstabs M 1: 250/ 500/ 1000 analog und im PDF- Format und  als 3D-DXF-bzw. 3D-DWG- Datei (Punkte, Bruchkanten, Dreiecke als 3D-Flächen und DGM-Grenzen als 3D-Polylinien sind in getrennten Layern abzulegen),  in den REB - Datenarten 45, 49, 58 zu liefern.

  1. Projektgeometrie

5.1 Definition der Geometriebegriffe

Drei- Tafel- Geometrie: Definition der Form und Figur einer baulichen Anlage durch Darstellung in den Ebenen (Tafeln)  Grundriss (Achse),  Längsschnitt (Gradiente),  Querschnitt einschließlich Bezeichnung des Raumbezugs der Drei- Tafel- Abbildung. Projektgeometrie: Abbildung der mathematisch eindeutig in der Drei- Tafel- Geometrie definierten Form und Figur einer zu errichtenden baulichen Anlage und Abbildung dieser Anlage in einem oder in mehreren dreidimensionalen Raumbezugssystemen.

5.2 Ermittlung der Projektgeometrie

Die Projektgeometrie ist aus den vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Ausführungsun- terlagen in Verbindung mit vom AN- Bau zu erstellenden bzw. zu beschaffenden Ausfüh- rungs- und Bestandsunterlagen zu ermitteln. Die Ermittlung der Projektgeometrie beinhaltet: I. Prüfung der vom Bauherrn zur Verfügung gestellten und der vom AN- Bau erstellten bzw. beschafften Ausführungsunterlagen auf

  • Vollständigkeit,
  • Eindeutigkeit,
  • Widerspruchsfreiheit,
  • Stetigkeit der geometrischen Definitionen der Achsen, Gradienten und Querschnitte sowie die Einhaltung von Rand- und Zwangsbedingungen und von Sollmaßen.

II. Zusammenstellung der Prüfergebnisse Schritt (I.) in einem Bericht und Übergabe die- ses Berichts an den AG.

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III. Beseitigung der in der vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Ausführungsplanung enthaltenen geometrischen Mängel der Achs-, Gradienten- und Querschnittsdaten nach Anweisung des AG.

IV. Beseitigung der in der vom AN- Bau erstellten bzw. beschafften Ausführungsplanung enthaltenen geometrischen Mängel der Achs-, Gradienten- und Querschnittsdaten nach Anweisung des AG.

V. Abbildung der nach den Schritten (I.) bis (IV.) ermittelten Achs-, Längs- und Quer- schnittdaten nach einer mit dem AG abzustimmenden Vorschrift. Hierzu gehört die Herstellung von Deckenhöhenplänen für die Bereiche des Über- gangs zwischen Strecke und Ingenieurbauwerken, von Ein- und Ausfahrten, von Kno- tenpunkten und der Anschlüsse an den Bestand zum Nachweis stetiger Fahrbahn- übergänge in Bezug auf horizontale und vertikale Linienführung, Fahrbahnbreiten und Querneigungen sowie zum Nachweis einer stetigen Entwässerung.

VI. Berechnung der mathematisch eindeutig in der Drei- Tafel- Geometrie durch die Da- ten Ziffer (V.) definierten Form und Figur der zu errichtenden baulichen Anlage(n) in einem oder mehreren dreidimensionalen geodätischen Bezugssystemen und Abbil- dung dieser Daten nach einer vom AG vorgegebenen Abbildungsvorschrift. Bei Bau- werken sind alle Eckpunkte der Baukörper und deren Fugen, bei Leitungen deren Achsen, (Sohl- / Scheitel-) Gradienten und Querschnitte zu ermitteln.

Der Ort eines in einem dreidimensionalen geodätischen Bezugssystem abzubilden- den Punktes der baulichen Anlage ist unmittelbar aus dessen originären Größen der Drei- Tafel- Geometrie abzuleiten. Die Bestimmung von Punkten der baulichen Anla- ge über Konstruktionsmaße ist nur dann zulässig, wenn es sich bei diesen Maßen um die originäre geometrische Definition dieses Punktes in den Ausführungsunterlagen handelt

Die in der Drei- Tafel- Geometrie und in der Projektgeometrie abgebildete bauliche Anlage muss unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrungen kongruent sein. Korrespondierende Längengrößen dürfen höchstens ± 0,001m voneinander abwei- chen.

Differenzen zwischen korrespondierenden Winkeln (gebildet durch korrespondieren- de Winkelscheitel- und Winkelendpunkte) dürfen unter Berücksichtigung der Abbil- dungsverzerrungen zu Längendifferenzen zwischen korrespondierenden Geraden, welche die korrespondierenden Winkelendpunkte verbinden, von höchstens ± 0,001 m führen.

Mit der Projektgeometrie sind zu fertigen: VII. Zusammenstellung der Fertigungstoleranzen der baulichen Anlage(n),

VIII. Zusammenstellung der kleinsten relevanten beziehungsweise noch interessierenden oder zu regelnden Baugrund- und/ oder Bauwerksreaktionsgrößen.

  1. Absteckungen der die Geometrie bestimmenden Bauwerkspunkte
Absteckungen sind vom AN unter Beachtung der Anlagen 6.1 bis 6.9 nach einem vom AG
genehmigten Messprogramm durchzuführen.
Alle Absteckungen sind vom AN durch eine zweite, von der ersten Absteckungs-
vermessung unabhängige Vermessung zu kontrollieren. Die Kontrollvermessung ist im
Anschluss an die erste Absteckung und die Vermarkung des abzusteckenden Punktes
vorzunehmen.
Die räumlichen Komponenten der Abweichung zwischen der ersten und der zweiten
Absteckungsvermessung ist in Plänen und Listen in den Koordinatenkomponenten
1. der/ des geodätischen Bezugssysteme(s) der Projektgeometrie und
2. der Drei- Tafel- Geometrie

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

darzustellen und den zulässigen Toleranzgrößen der Absteckung gegenüberzustellen.
Bei maschinengesteuerter Herstellung mittels
Tab. 6.1 - Sensoren zur Steuerung von Baumaschinen
Maschinensteuerung für Bagger (B), Raupe (R), Grader (G), Fertiger (F), Gleitschalungsfertiger (GF), Grabenfräse (GR)
BRGF/ GFGR
3 D – SteuerungXXXX
2 D – SteuerungXX
1 D – SteuerungXX
GNSS gestützt 3 DTPS ge- stützt 3 DLaser gestützt 2 DLaser gestützt 1 D
GNSS- Basisstation auf der BaustelleX
GNSS- Empfänger (Rover) auf der BaumaschineX
Motorisierter TPSX
RotationslaserX
LaserX
Datenübertragung zwischen Baumaschine und GNSS- Rover oder ReflektorXX
BRGF/ GFGR
GNSS gestützt 3 DTPS ge- stützt 3 DLaser gestützt 2 DLaser gestützt 1 D
Zweiachs- NeigungssensorenXX
Rechner zur kinematischen Positionsbestim- mung Gerätesteuerung, graphischen AnzeigeXX
DGM der Projektdaten (Planum, Böschung, Einbauschicht)XX
Interaktive graphische Anzeige des Einbauprozesses/ der Soll – Ist - PositionXXXX

sind dem AG folgende Informationen zur Steuerung zu übergeben:  Erläuterung der Funktionsweise des Produktions- und Steuerungsprozesses,  das der Maschinensteuerung zu Grunde liegende Digitale Geländemodell (DGM). Der Abstand zwischen Baumaschine und TPS- / GNSS- Referenzstation soll folgende Größen nicht überschreiten:

Tab. 6.2 - Abstände Baumaschine zur TPS- / GNSS- Referenz
Maschinengesteuerte Bauausführung in Verbindung mit GNSS- / TPS- Positionierung und Geländemodell (DGM).
Dem AG ist das DGM der herzustellenden Planen/ Flächen vorzulegen.Maximaler Abstand Baumaschine zur TPS- / GNSS- Referenz
BöschungRaupe Bagger200 m / 2 km
Erdplanum, grob Erdplanum, feinRaupe Grader200 m / 2 km
FrostschutzschichtGrader200 m / 2 km
1. TragschichtGrader/ Fertiger200 m / 2 km
2. und jede weitere TragschichtFertiger100 m / ---
Ausführung Schwarzdecke
BinderFertiger100 m / ---
Deckschicht (Überzug)Fertiger--------
Ausführung Betondecke
BetondeckeFertiger100 m / --- (bei Straßenfertiger sind 2 TPS einzusetzen)
Wall (z.B. für Lärmschutz) WasserlaufRaupe Bagger200 m / 2 km
Oberbodenauftrag bei Böschungen, Trenninseln etc.Raupe Bagger200 m / 2 km

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

Tachymeterstationen (TPS- Stationen) zur Steuerung der Baumaschinen sind wie folgt zu
bestimmen:
Tab. 6.3 - Räumliche Bestimmung von TPS - Stationen
Räumliche Bestimmung der TPS – Station für Zwecke der Absteckung und Maschinensteuerung
Stationierung aufBestimmung durch
Bezugspunkt (BP)Standpunktkoordinaten und Höhen des BP sowie polare Beobachtung von mindestens 3 BP
frei auszuwählendem Standpunkt (freie Stationierung)Freie Stationierung und Beobachtung von mindestens 4 BP
Genauigkeit der Stationsbestimmung TPS - Straße: I σ I < 5 mm Punktlage TPS I σ I < 2 mm Höhe TPSStationierung nach jeweils 2 Stunden Vermessungstätigkeit und zum Ende der Stationierung durch Beobachtung der BP kontrollieren.
  1. Baubegleitende Eigenüberwachungsmessungen

Die vermessungstechnische Eigenüberwachung der Bauausführung des AN umfasst die Überwachung entstehender, teilfertiger und fertiger Bauteile, Bauwerke und Verkehrsanlagen auf geometrische Übereinstimmung mit den zur Ausführung frei gegebenen Unterlagen. Sie ist nach einem vom AN aufzustellenden und vom Bauherrn zu genehmigenden Messprogramm durchzuführen. Entstehende, teilfertige und fertige Bauteile sind durch räumliche Vermessung umgehend nach deren Entstehen oder Fertigung mindestens in allen  mit der Absteckung der Bauwerke korrespondierenden Bauwerks - und Profilpunkten,  Eckpunkten von Fassaden der Ingenieurbauwerke, deren Fugen und Bruchkanten und  mindestens im 10- Meter- Raster zu erfassen.

Die räumlichen Komponenten der Abweichung der zu überwachenden Objekte von den
zur Ausführung frei gegebenen Ausführungsunterlagen sind in Plänen und Listen in den
Koordinatenkomponenten
1. der/ des geodätischen Bezugssysteme(s) der Projektgeometrie und
2. der Drei- Tafel- Geometrie
darzustellen, den zulässigen Bautoleranzgrößen gegenüberzustellen und nach einer mit
dem AG abzustimmenden Vorschrift abzubilden.

Setzt der AN im Streckenbau automatisch gesteuerte Baumaschinen ein, so hat er die Fertigungsgenauigkeit im Rahmen der vermessungstechnischen Überwachung der Bau- ausführung durch Kalibriermessungen festzustellen. Die Kalibriermessungen sind unmit- telbar nach dem erstmaligen Geräteeinsatz sowie regelmäßig während des Geräteinsat- zes durch georeferenzierte Oberflächenaufnahme der Kalibrierfläche  mittels tachymetrischer Aufnahme oder  durch Scannen vorzunehmen und nachzuweisen. Durch den AN sind die nachstehend aufgeführten Genauigkeitsgrößen zu gewährleisten und durch die Ergebnisse der Kalibriermessungen nachzuweisen:

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

Tab. 7.1 - Genauigkeit der Maschinensteuerung
BaumaschineSteuerung Referenz DimensionGenauigkeit der Maschinensteuerung Lage Höhe radial
RaupeGNSS3 D30 mm30 mm--
GraderGNSS3 D30 mm30 mm--
GraderTPS3 D10 mm5 mm--
Straßenfertiger2 TPS3 D10 mm3 mm--
Gleitschalungsfertiger, TPS gestütztTPS3 D10 mm3 mm--
BaggerGNSS/TPS3 D50 mm30 mm--
BaggerLaser1 D--30 mm30 mm
GrabenfräseLaser1 D--30 mm30 mm

Im Rahmen der vermessungstechnischen Eigenüberwachung der Herstellung des Erd- planums und aller Schichten des Fahrbahnoberbaus sind die einzelnen Schichten vom AN durch geometrisches Nivellement mit folgendem Intervallabstand höhenmäßig zu er- fassen:

Tab. 7.2 - Intervallabstand Überwachung Fahrbahnaufbau (Höhe)

ObjektIntervallabstand
Planum Erdbau20 m Profil
Frostschutzschicht20 m Profil
1. Tragschicht und jede weitere Tragschicht20 m Profil
Ausführung Schwarzdecke (Binder, Deckschicht)20 m Profil
Ausführung Betondecke20 m Profil
Punktumfang der Profile: Fahrbahnmitte und äußere Drittelspunkte der beiden Fahrbahnhälften, auf Deckschicht zusätzlich Fahrbahnränder

Für die vermessungstechnische Eigenüberwachung des lagerichtigen Einbaus sind vom AN Profile durch tachymetrische oder satellitengestützte Aufnahme mit folgendem Inter- vallabstand zu erfassen:

Tab. 7.3 - Intervallabstand Überwachung Fahrbahnaufbau (Lage)

ObjektIntervallabstand
Planum Erdbau50 m Profil
Ausführung Fahrbahndecke25 m Profil
Punktumfang der Profile: alle Ränder, auf Deckschicht zusätzlich Neigungswechsel

Weitere Objekte des Erdbaus sind im Rahmen der vermessungstechnischen Eigenüber- wachung vom AN durch tachymetrisches Aufmaß mit folgendem Intervallabstand zu er- fassen:

Tab. 7.4 - Intervallabstand Überwachung Objekte des Erdbaus

ObjektIntervallabstand bei Einsatz mechanischer bei Einsatz Leiteinrichtungen kalibrierter Maschinen-steuerung
Böschung20 m Profil40 m Profil
Wall (z.B. für Lärmschutz)20 m Profil40 m Profil
Wasserlauf20 m Profil40 m Profil
Oberbodenauftrag bei Böschungen, Trenninseln etc.20 m Raster40 m Raster
Punktumfang der Profile: alle Ränder und Bruchkanten, zusätzliche Zwischenpunkte so wählen dass ein max. Punktabstand von 10 m nicht überschritten wird

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

Soweit der AN durch die Ergebnisse der Kalibriermessungen nicht den Nachweis führt, dass die eingesetzte Maschinensteuerung innerhalb der in Tabelle 7.1 aufgeführten Ge- nauigkeitsgrößen arbeitet, ist die vermessungstechnische Eigenüberwachung mit dem In- tervallabstand bei Einsatz mechanischer Leiteinrichtungen durchzuführen.

  1. Fortlaufende Bestandserfassung

8.1 Vermessungstechnische Aufnahmen zur fortlaufenden Bestandserfassung

Die Vermessung zur fortlaufenden Bestandserfassung umfasst alle vom AN- Bau gemäß Bauvertrag fertigzustellenden baulichen Anlagen. Sie ist nach einem vom AN aufzustel- lenden und vom Bauherrn zu genehmigenden Messprogramm durchzuführen. Umfang und Detaillierung der fortlaufenden Bestandserfassung entsprechen der vermes- sungstechnischen Eigenüberwachung der Bauausführung. Zur Bestandserfassung können Daten der vermessungstechnischen Überwachung der Bauausführung genutzt werden, sofern bei der vermessungstechnischen Überwachung das fertige Bauteil vermessen wurde. Die Daten können auf der Grundlage der Unterlagen zur Ausführungsplanung dargestellt werden.

Unterirdisch zu verlegende Leitungen sind im offenen Leitungsgraben zu vermessen. Die
Achse, Sohle und der Querschnitt einer Leitung sind in allen Wechselpunkten der horizon-
talen und vertikalen Linienführung und bei Querschnittsänderungen aufzunehmen.Unter-
lässt der AN- Bau die Aufnahme der Leitungen/Leerrohre/Schutzrohre im offenen Graben,
hat der AN- Bau die Leitung zu seinen Lasten nachträglich mit geeigneten Verfahren zu
detektieren und zu vermessen.
Leitungen/Leerrohre/Schutzrohre, welche sich im vertraglichen Bearbeitungsbereich be-
finden und nicht durch den AN Bau neu- oder umverlegt wurden, sind ebenfalls örtlich zu
erfassen. Soweit die Leitungen im Bauablauf (z.B. im Rahmen von erforderlichen Such-
schachtungen) freigelegt werden, hat eine direkte Erfassung ihrer Lage und Höhe zu er-
folgen. Alle weiteren Leitungen sind durch Einmessung ihrer oberirdischen Zeichen und
darauf bezogener Maße aus den Schachtgenehmigungen in den Datenbestand zu über-
nehmen.
Leitungen der Straßenentwässerung (inkl. Sickerleitungen) und die dazugehörigen
Schächte, Einläufe, Ausläufe, Mulden, Gräben usw. sind bis zur Einleitung in die Vorflut
nach Lage und Höhe örtlich zu erfassen. Schächte und Einläufe sind mit Deckel- und
Sohlhöhe zu bestimmen. Für Leitungen und für Ausläufe sind das Material, die Nennweite
und die Sohl- oder Scheitelhöhe örtlich zu ermitteln.

Im Rahmen der Baumaßnahme veränderte Felddrainagen sind wie Einrichtungen der Straßenentwässerung zu erfassen. Die Daten der fortlaufenden Bestandserfassung sind nach einer mit dem AG abzustim- menden Datenstruktur abzubilden und baubegleitend in mit dem AG abzustimmenden In- tervallen an den AG zu übergeben.

8.2 Ableitung von Bestandsplänen

Aus den Daten der fortlaufenden Bestandserfassung sind durch den AN Bestandspläne abzuleiten, in denen alle hergestellten ober- und unterirdischen Objekte in vom AG vorge- gebenen Maßstab und Bezugssystem abgebildet werden. Herzustellen sind:  Lage- und Höhenpläne mit Darstellung

  • des Grundrisses aller hergestellten ober- und unterirdischen Objekte,
  • aller Lage- und Höhenmessungen der Fahrbahndecke aus der vermessungstech- nischen Überwachung,
  • aller Versorgungsleitungen außer Straßenentwässerung,

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

 Entwässerungslagepläne mit Darstellung

  • des Grundrisses aller hergestellten ober- und unterirdischen Objekte,
  • allen hergestellten Entwässerungs- und Drainageleitungen mit Angaben zu Material, Dimension und Transportrichtung,
  • allen hergestellten Entwässerungsschächten (einschl. Sicker- und Drainage- schächten) mit Darstellung der Schachtbezeichnung sowie Deckel- und Sohlhöhen, Die Pläne sind analog und im PDF-Format zu übergeben. Der den Plänen zu Grunde lie- gende Datenbestand ist in einer CAD-Datei blattschnittfrei dreidimensional und georefe- renziert zu liefern. Als Datenaustauschformat wird DXF/DWG, Version 2007 (oder tiefer) festgelegt. Alle Inhalte der CAD-Datei müssen durch Darstellungseigenschaften und/oder Ebenenzu- ordnung eindeutig einer Fachbedeutung der vorgegebenen OKSTRA- Fachbedeutungsliste zuordenbar sein. Datenübergaben werden nur mit eindeutiger Be- schreibung des Inhaltes der Datei akzeptiert. Diese hat digital als CSV-Datei in Form einer tabellarischen Zuordnung zwischen Fachbedeutung und Darstellung in der CAD-Datei zu erfolgen. Die Definitionen zum OKSTRA einschl. Fachbedeutungslisten sind im Internet unter www.okstra.de veröffentlicht.
Zu den Bestandsplänen gehört die Dokumentation der Schachtaufnahme aller hergestell-
ten Entwässerungs- und Drainageschächte. Dafür sind durch den AN folgende Unterlagen
zu bearbeiten und zu übergeben:

 Liste der hergestellten und aufgenommenen Schächte in Form einer Tabelle mit dem Inhalt gemäß Anlage 8.1, zu liefern als

  • Excel-Datei,
  • Ausdruck im PDF-Format,  ein Schachtblatt für jeden hergestellten und aufgenommenen in Form eines Schacht- aufnahmeprotokolls mit Foto gemäß Anlage 8.2, zu liefern als
  • eine Excel-Datei je Schacht,
  • farbiger Ausdruck analog und im PDF-Format,  Schachtfotos (genordet) im JPG-Format mit Schachtbezeichnung im Dateinamen. Vorlagendateien für Schachtliste und Schachtaufnahmeprotokoll im Excel-Format werden bei Bedarf vom AG zur Verfügung gestellt. Die Bestandspläne der baulichen Anlage sind dem Bauherrn vor Verkehrsfreigabe zu übergeben.
  1. Grundsätze des Bewegungs- und Deformationsmonitorings (BDM)

Bewegungen und Verformungen  des Baugrundes,  der Ingenieurbauwerke,  der herzustellenden baulichen Anlage(n) und  der im Umfeld der Baumaßnahme gelegenen und von der Baumaßname betroffenen baulichen Anlagen sind vom AN mit geodätischen und geotechnischen Messeinrichtungen so zu erfassen, dass eine sachgemäße, den anerkannten Regeln der Technik genügende Korrelation zwi- schen dem Baugeschehen und dem Verhalten (Bewegungen, Verformungen) des Bau- grundes, der herzustellenden und vorhandenen baulichen Anlagen zur Steuerung des Baugeschehens sowie der Schadensminderung und Schadensvermeidung ermittelt wer- den kann.

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

Das BDM ist vom AN nach einem von einem Sachverständigen des AN- Bau in bodenme-
chanischer und statisch konstruktiver Hinsichtdefinierten Überwachungsumfang in einem
Messprogramm aufzustellen. Das Messprogramm hat die konkrete Ausführungsplanung/
Bauausführung zu berücksichtigen und Messstellen und Beobachtungszeitpunkte in not-
wendigem und hinreichendem Umfang festzulegen.
Das BDM ist so rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme einzurichten, dass das Verhal-
ten der zu überwachenden Objekte in einem von der Baumaßnahme ungestörten Zustand
zuverlässig festgestellt werden kann.
Die Genauigkeit der Vermessungen ist aus den kleinsten interessierenden Bauwerksreak-
tionsgrößen und den zu erwartende Bewegungs- und Deformationsgrößen abzuleiten.
Äußere Einflüsse (z.B. Temperatur, Lastwechsel), die eine messbare Wirkung auf den
Überwachungsgegenstand haben, sind bei allen Messungen mit zu erfassen.
Die Vermessungen, Auswertungen, Korrelationen sind so zu erheben, zu ermitteln, zu do-
kumentieren und zu archivieren, dass sie jeder Zeit (auch nach Ablauf der vertraglich ver-
einbarten Bauzeit) eindeutig und beweiskräftig reproduziert werden können.
Die zu überwachenden Objekte und Messstellen, die Erfassung der Messgrößen, deren
Auswertung und Visualisierung sind vom AN in einem Informationssystem abzubilden.

Zu den Leistungen des AN gehört die/ der  Aufstellung des Messprogramms,  Einrichtung, Betrieb, Wartung, Reparatur, Eichung und Kalibrierung der geodätischen und geotechnischen Messeinrichtungen,  Durchführung der geodätischen und geotechnischen Vermessungen,  Erfassung, Datenübertragung, Auswertung, Visualisierung der Messgrößen und der Verformungs- und Bewegungsdaten,  Installation von Alarmeinrichtungen gemäß Messprogramm,  Übergabe der Messgrößen in das mit dem AG abzustimmende Informationssystem,  Rückbau der Messstellen nach Anweisung des AG.

Mit den Messeinrichtungen sowie zu den Messstellen sind vom AN folgende Daten und Parameter zu erfassen und folgende Auswertezustände zu ermöglichen:  die Messaufgabe und ihre Durchführung (z.B. Messrhythmus),  die eingesetzten Geräte/Sensoren (Hersteller, Fabrikat, Auflösung, Genauigkeit, Se- riennummer, Kalibrierdaten); ggf. zeitabhängig, d.h. bei Wechsel des Gerä- tes/Sensors fortschreibbar und jeweils den Messwerten zuordenbar,  die Instrumentierung (einbauspezifische Daten und Berichte, Foto- und Bilddokumen- tation),  Messwerte und Messwertattribute,  die zeitliche Gültigkeit von Messwerten sowie Verfahren für die Generierung von Zu- standsaussagen zwischen den einzelnen Messzeitpunkten (z.B. für die Verknüpfung von Messwerten verschiedener Messstellen in Auswertungen, wenn diese Messwerte zu unterschiedlichen Zeitpunkt gemessen wurden),  die Zuordnung von Rohdaten und abgeleiteten Daten zu physikalischen Kategorien und Einheiten,  Rohdatensicherung und Sicherstellung der Nachvollziehbarkeit sämtlicher Stufen der Datenumwandlung und -interpretation; bei Bedarf redundanzfreie Realisierung,  Sicherstellung der physischen Verfügbarkeit und der logischen Transparenz der Da- ten über lange Zeiträume,  Mehrbenutzerfähigkeit mit Benutzer- und gruppenspezifische Vergabe von Zugriffs- rechten,

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

 Zuordnung von Attributen zu Messwerten (Qualität, Vertrauenswürdigkeit; wahlweise Berücksichtigung der Messwerte in Auswertungen in Abhängigkeit von den Attribu- ten),  Kennzeichnung von Bezugswerten (Nullmessungen); Möglichkeit der Angabe mehre- rer Bezugswerte für eine Messstelle; wahlweise Einbeziehung von Messwerten in Auswertungen absolut oder relativ zur jeweiligen Nullmessung,  Kennzeichnung von Wertsprüngen (Offsets), die durch Veränderungen in der Mess- einrichtung entstehen.

Die Daten sind vom AN auf der Basis einer projektbezogenen Hierarchie mit uneinge- schränkter Hierarchietiefe zu strukturieren und aus Datenquellen folgender Art zu ent- nehmen:  Manuelle Dateneingabe,  Lesen von Daten aus automatischen Messanlagen,  Schnittstelle zur Konfiguration des Imports aus Fremdformaten (Excel, Textformate etc.),  SQL-Schnittstelle zur Integration von Daten aus Fremddatenbanken.

Die Daten sind in ein mit dem AG abzustimmendes bzw. vom AG vorgegebenes Informa- tionssystem zu übergeben, erforderliche Berechnungen und Auswertungen sind mit den einschlägigen Programmen durchzuführen. Die zum Einsatz kommende Messtechnik ist, sofern dies wirtschaftlich und zweckmäßig ist, zu automatisieren. Sofern während der Vermessungen mit kurzperiodischen Schwingungen der Bauteile und Messeinrichtungen durch den Baubetrieb und den herrschenden Verkehr zu rechnen ist, sind die Messeinrichtungen und Sensoren schwingungsfrei zu lagern oder die Schwin- gungseinflüsse durch geeignete Filterverfahren zu eliminieren. Bei Ausfall von Komponenten der Mess-, Registrier-, Übertragungs- und Auswerteeinrich- tungen sind die fehlerhaften Komponenten durch den AN vor Ort zu reparieren bzw. zu ersetzen und die entsprechenden Prüfprotokolle der reparierten bzw. neuen Komponenten dem AG zu übergeben. Die Reparaturarbeiten sind spätestens 12 Stunden nach Eintritt des Reparaturfalles zu beginnen und unverzüglich abzuschließen. Präzisionsnivellements von Folgemessungen sind entlang der Nivellementwege der Null- messung zu führen.

  1. Setzungsmessungen an Ingenieurbauwerken

Setzungsmessungen sind nach einem vom Bauherrn zur Ausführung frei gegebenen Messprogramm unter Beachtung des Absatzes 9 mittels Präzisionsnivellement nach den in Absatz 2.2 beschriebenen Regeln durchzuführen. Die Festlegung der Objektpunkte am Bauwerk und die Planung der Messungen erfolgen unter Beachtung  der Richtzeichnungen „Anordnung von Messpunkten“ (RIZ Mess 1, RIZ Mess 2) der Bundesanstalt für Straßenwesen sowie  bei Brücken nach Maßgabe der Anlage 10.1 ,  bei Rahmenkonstruktionen nach Maßgabe der Anlage 10.2 .

Setzungsmessungen sind an min. 4 Punkte des 3D-Grundlagennetzes, des Bauwerks- sondernetzes bzw. des HFP-Feldes der Baumaßnahme, die beidseitig des Bauwerkes angeordnet sein müssen, anzuschließen.

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

Im Rahmen der einzelnen Messkampagnen sind grundsätzlich alle am Bauwerk vorhan- denen Objektpunkte zu beobachten. Bei der Auswertung von Setzungsmessungen sind alle sich aus dem Höhenanschluss sowie der Objektpunktbestimmung ergebenden Linien und Schleifen zu bilden und darzu- stellen. Alle Messungen sind zwangsfrei auszugleichen. Nach Prüfung der Unversehrtheit der An- schlusspunkte ist mittels Berechnung eines fiktiven Höhenbezugspunktes (arithmetisches Mittel der Höhen aller verwendeten Anschlusspunkte) die Differenz des vorläufigen Hö- henhorizontes der Ausgleichung zum übergeordneten Höhenbezugssystem zu ermitteln. Alle während der zwangsfreien Ausgleichung berechneten Höhen der Objektpunkte sind mit der Horizontdifferenz zu verbessern. Die Ergebnisse der Setzungsmessungen sind in numerischer, tabellarischer und in gra- phischer Form zu dokumentieren. Alle Ergebnisse sind darüber hinaus in vermessungs- technischer Hinsicht verbal zu bewerten. Dabei ist auch auf besondere Bedingungen bei der Durchführung einzugehen. Die Dokumentation einer Setzungsmessung muss sicherstellen, dass die Durchfüh- rung und Auswertung einer Messkampagne nachprüfbar ist. Im Ergebnis jeder Mess- kampagne ist eine Unterlage mit dem Inhalt entsprechend Anlage 10.3 zusammen- zustellen und zu übergeben.

  1. Bestimmung der Ausgleichsgradiente

Die Herstellung der Kappen und der Einbau der Übergangskonstruktionen darf erst nach Vorlage des Nachweises der höhen- und fluchtgerechten Lage des Überbaus begonnen werden. Dafür sind das Aufmaß der Fahrbahnplatte und der Nachweis der Gradiente so- wie die erforderliche Planung eines Gradientenausgleichs als Ausführungsplan vorzule- gen. Die Fahrbahnplatte ist mit einem Punktraster von max. 2,5 m x 2,5 m unter Einbeziehung der Gradiente und der Neigungswechselpunkte durch geometrisches Nivellement aufzu- nehmen. Das Rastermaß vor der Aufnahme mit der BÜ abzustimmen. Die Rasterpunkte sind wetterfest auf der Brückenplatte zu kennzeichnen. Die Ergebnisse sind in Tabellenform sowie in Längs- und Querschnitten darzustellen. Bei allen Messungen am Überbau sind dessen Lastverhältnisse und Temperatur in aus- und hinreichendem Umfang sowie die Setzungen der Unterbauten (Widerlager/ Pfeiler) zu erfassen. Die Planung der Ausgleichsgradiente einschließlich des Nachweises der Einhaltung der Grenzbedingungen ist mindestens 20 m über die Überbauenden hinausreichend unter Be- rücksichtigung der Anforderungen der ZTV-ING und der Kriterien der Fahrdynamik und des Fahrkomforts vorzunehmen. Die Ermittlung des Gradientenausgleichs ist mit einem vom Bauherrn anerkannten Pro- gramm vorzunehmen. Zur Einhaltung der Kriterien der Fahrdynamik ist unter anderem zu berücksichtigen:

 Ausrundungshalbmesser innerhalb des hx-Abweichungsbereiches sind sinusförmig als Kuppe, Wanne, Kuppe etc. aneinander zu reihen,  Ausrundungshalbmesser R = 2500/20 m dürfen höchstens zweimal aufeinanderfol- gend eingeführt werden,  drei Ausrundungshalbmesser R < 5000/20 m dürfen aufeinanderfolgend nur dann eingeführt werden, wenn sich an deren Folge mindestens drei Radien größer 10000/20 m anschließen. Die Auswertung muss in Tabellenform und grafisch erfolgen.

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

Die Darstellung der Soll- und Ist- Größen, der Grenz- und Ausgleichslinien muss in  Grundrissen mit isometrischer Darstellung der Abweichungen zwischen

  • Rohbau- Ist- und Soll- Überbau,
  • Rohbau- Ist- und Überbau nach Ausgleichsgradiente,  Längsschnitten (mindestens 5) ,  Querschnitten an maßgebenden Stationen erfolgen. Wird eine Ausgleichsgradiente entwickelt, so ist den Unterlagen ein fahrdynamisches Gutachten beizulegen.
  1. Messprogramme

Alle Messprogramme sind unter Beachtung der im Absatz 1.4 formulierten Grundsätze aufzustellen.

12.1 Messprogramm „Sondernetz(e)“

In Messprogrammen für die Herstellung von Sondernetzen sind  Netzentwürfe unter Beachtung der Symbole Absatz 16 zu fertigen,  Nachweise durch Simulationsberechnung zu führen, dass die Sondernetze den For- derungen des Bauvertrages hinsichtlich

  • Einhaltung der Fertigungstoleranzen,
  • Feststellung und Überwachung der kleinsten relevanten beziehungsweise noch in- teressierenden oder zu regelnden Bauwerks- oder Bauwerksreaktionsgrößen,
  • Genauigkeitsanforderungen an das Bewegungs- und Deformationsmessungen genügen.

12.2 Messprogramm „Absteckung“

Im Messprogramm „Absteckung“ sind  die vermessungstechnischen Operationen der Absteckung der Verkehrsanlage und der Ingenieurbauwerke exemplarisch darzustellen,  Herstellungstoleranzen der abzusteckenden Objekte zu bezeichnen,  Genauigkeitsbetrachtungen zu den vermessungstechnischen Operationen der Abste- ckung zu führen.

12.3 Messprogramm „Baubegleitende Eigenüberwachungsmessungen“

Im Messprogramm ist der Umfang der vermessungstechnischen Eigenüberwachung zu bezeichnen und sind die  vermessungstechnischen Operationen der Aufnahme von Punkten der zu überwa- chenden Objekte,  Genauigkeit der Objektpunktbestimmung in Verbindung mit denen der Netzbestim- mung,  Genauigkeit der Ermittlung der Auf- und Abmaße exemplarisch zu ermitteln und darzustellen.

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

12.4 Messprogramm „Fortlaufende Bestandserfassung“

Das Messprogramm für die fortlaufende Bestandserfassung muss mindestens enthalten:  eine Erläuterung Aufnahmeverfahren zur fortlaufenden Bestandserfassung,  einen Zeitplan für die Erfassung und Angaben zum Intervall der laufenden Daten- übergabe,  Angaben zur verwendeten CAD-Software,  eine Dokumentation des vom AN verwendeten Abbildungskataloges (soweit nicht von AG explizit vorgegeben).

12.5 Messprogramm „Bewegungs- und Deformationsmonitoring“

Das Messprogramm für das Bewegungs- und Deformationsmonitoring hat mindestens zu enthalten:  Bezeichnung der „kleinsten relevanten beziehungsweise noch interessierenden oder zu regelnden Baugrund- und/ oder Bauwerksreaktionsgröße“,  Plan der einzurichtenden Messstellen,  Bezeichnung und Spezifizierung der Messeinrichtungen,  Beschreibung der Lage und der Einbaurichtung der Messeinrichtung,  Nachweis, dass die einzubauenden Messeinrichtungen an richtiger, zweckmäßiger Stelle so platziert werden, dass die Bewegungen und Deformationen des Messobjek- tes qualitativ und quantitativ bestmöglich abgegriffen werden können,  Bezeichnung aller Messzeitpunkte/ Messintervalle,  Beschreibung der Modellierung, Auswertung und Visualisierung der interessierenden Größen. Mit dem Messprogramm sind vom AN folgende Untersuchungen, Ermittlungen und Defini- tionen vorzulegen:  Modellierung der durch die Baumaßnahme verursachten Beanspruchung, des Baugrunds, der Bauwerke, gefährdeter Bauwerke, Gebäude, Gleise und Bahnan- lagen,  Prognose und Beschreibung zu erwartender Deformationen,  Prognose und Beschreibung zu erwartender Bauwerksschäden,  Ermittlung der kleinsten relevanten beziehungsweise noch interessierenden oder zu regelnden Baugrund- und/ oder Bauwerksreaktionsgrößen,  Definition von Alarmierungswerten.

12.6 Messprogramm „Betriebsphase Ingenieurbauwerk“

Der AN hat die Fortführung der Bauwerksvermessung entsprechend ZTV- ING in einem Messprogramm vorzuschlagen.

  1. Datenübergabeformate

Sofern in der Leistungsbeschreibung keine Festlegungen getroffen sind, gilt Anlage 13.

  1. Zu beachtende Regelwerke

Folgende Regelwerke sind in deren jeweils aktuellen Fassung zu beachten:

Vorschriften der Straßenbauverwaltung:  ZTV- ING,

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

 ZTV Verm. StB 01 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2001“,  RIZ- ING Richtzeichnungen für Ingenieurbauten, Mess 1 und 2 „Anordnung von Messpunkten“,  Richtlinie für die Anlage von Straßen, RAS, Teil Vermessung , Ausgabe 2001,  Landesvorschriften zur Herstellung von Straßenbestandsplänen,  Landesvorschriften zur SIB- Datenerfassung (ASB 95, Stand 2007) Konzernvorschriften der DB:  DB Handbuch 88301 Eisenbahnvermessung,  DB Handbuch 88501 Vorhaltung technischer und raumbezogener Bestandsdaten,  DB Ril 809 Infrastrukturmaßnahmen planen, durchführen, abnehmen, dokumentieren und abschließen,  Technische Mitteilungen – als Handlungsanweisung gemäß Konzernrichtlinie 138.0202 – zum Konstruktiven Ingenieurbau Nr. 048/2004/135,  Merkblatt zur Durchführung der Beweissicherungsmessung im Zuge von Gleis- durchörterungen auf dem Gelände der Deutschen Bahn AG (DB AG) DIN- Vorschriften:  DIN 1313: Physikalische Größen und Gleichungen,  Reihe der DIN 1319: Grundlagen der Messtechnik,  Reihe der DIN 4107: Geotechnische Messungen ,  DIN 18202, 18203: Toleranzen im Hochbau,  DIN 18708: Höhenbolzen,  Reihe der DIN 18709: Begriffe, Kurzzeichen und Formelzeichen im Vermessungswesen,  Reihe der DIN 18710: Ingenieurvermessung,  DIN ISO 16269-6: Statistische Auswertung von Daten

  1. Regeln für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz und die Sicherung von Ar- beitsstellen an Straßen und im Gleisbereich

Die in den jeweils aktuellen Fassungen der  Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz (GUV- Regel Vermessungsarbeiten),  Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – RSA, Teile A bis D,  Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (GUV- R 2150),  Grundsätze der Gesundheitsförderung, des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung; Arbeiten im Gleisbereich (Ril 132.0118) enthaltenen Regeln sind einzuhalten.

  1. Symbole für Messgrößen, Messeinrichtungen, Signale und Vermarkungen

Messeinrichtungen: Signale und Vermarkungen:

Instrumentenstandpunkt Tachymeter STT Präzisionsprisma Instrumentenstandpunkt Nivellier STN Kunststoffreflektor GNSS – Referenzstation REF Kopfbolzen K GNSS - Rover ROV Höhenbolzen H Mess(ing)bolzen M

(DEGES, QM 07/2018) Seite 20 von 21

[Seite 21]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung (ELB-BV)

Messgrößen: Horizontale Richtung und H durch Nivellement im Vertikalwinkel Hin- und Rückweg bestimmt H durch Nivellement in Polare Punktbestimmung einem Weg bestimmt Kreiselazimut Distanzmessung, beidseitig Basislinie Distanzmessung, einseitig

  1. Verzeichnis der Anlagen
Anl. Nr.Anlage
1----
2.1Festpunkteinmessung, Muster
2.2Höhennetzbild, Beispiel
3.1Sondernetz, Schematische Darstellung
3.2Verbindungsnetz Strecke, Schematische Darstellung
4----
5.1Prinzipskizze Darstellung Übergang zum Bestand
5.2Prinzipskizze Darstellung Übergang Ein- und Ausfahrten
5.3Prinzipskizze Darstellung Übergang Knoten
6.1Absteckungsschema Erdbau / Oberbauschichten
6.2Absteckung und Prüfung Erdbau / Oberbauschichten
6.3Prüfung der Profilgerechten Lage
6.4Prüfung der Ebenheit/ Querneigung
6.5Absteckungsschema Betonbau
6.6Absteckung und Abnahme Schächte
6.7Absteckungsschema Rohrleitungsbau
6.8Absteckung Achsen Brücke
7-----
8.1Liste der Entwässerungsschächte, Vorlage
8.2Protokoll Schachtaufnahme, Muster
9-----
10.1BDM, Setzungsmessung Brücke, Schematische Darstellung
10.2BDM, Setzungsmessung Rahmenkonstruktion, Schematische Darstellung
10.3BDM, Setzungsmessung, Vorlage Dokumentation
11 - 12-----
13Datenübergabeformate
14 - 16-----
17.1Höhenfestpunktpfeiler
17.2Beobachtungspfeiler
17.3Untertägige Vermarkung (UT- Vermarkung)
17.4Bodenpunkt Typ 1, Typ 2, Typ 3
17.5Temporärer Punkt (TEMP 3 D)
17.6Bezugs-/ Objektpunkte Bauwerk Typ 1, Typ 2, Typ 3, Typ 4
17.7Vermarkung Punkt Baufeld
17.8Vermarkung Achspunkt Strecke
17.9Vermarkung Achspunkt Bauwerk
17.11Hektometertafel
17.12Tafel „Wechsel zwischen Damm- und Einschnittsböschung“
17.13Tafel „Anfang/ Ende Umrampung“

(DEGES, QM 07/2018) Seite 21 von 21

[Seite 22]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 2.1

Festpunkteinmessung

Blatt: 1

im Auftrag des Landes Nordrhein-WestfalenHergestellt durch: Ingenieurvermessung X, Y & Partner Musterstr. 54a 10101 Berlin Bearbeiter: Müller
ProjektD01, Neubau der A 444 zwischen A-dorf und Musterstadt, Grundlagennetz
Punktbezeichnung1000Bezugssystem LageLS 489 (ETRS 89, UTM_32)
Bezugssystem HöheHS 160 (DHHN 92)
VermarkungsartKreuzprofil im SchutzkastenRechtswert / Ostwert32 350123,456 m
Vermarkungstiefe0,2 mHochwert / Nordwert5690987,654 m
Vermarkungsdatum03/2015Höhe (Nivellement)200,123 m ü. NHN
Foto Lage des Punktes im GeländeFoto Vermarkung
Einmessungsskizze (unmaßstäblich, genordet) (Muster)

[Seite 23]

[Seite 23: Text nur als Bild — nicht lesbar]

[Seite 24]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 3.1

Sondernetz

Schematische Darstellung Bestimmung von Sondernetzen

Bezugspunkte Messgrößen

Richtungsbeobachtung

Streckenbeobachtung beidseitig

Basislinie

Höhendifferenz durch Nivellement im Hin- und Rückweg bestimmt

3D- Festpunkt des Grundlagennetzes 3D- Festpunkt des Sondernetzes GNSS - Rover Instrumentenstandpunkt Tachymeter (temporär)
3D- Festpunkt des Grundlagennetzes 3D- Festpunkt des Sondernetzes GNSS - Rover Instrumentenstandpunkt Tachymeter (temporär)

[Seite 25]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 3.2

Verbindungsnetz Strecke

Schematische Darstellung

Bestimmung von Bezugspunkten zwischen den Sondernetzen

m 001

m 001 Bezugspunkte

3D- Festpunkt des Grundlagennetzes

3D- Festpunkt der Sondernetze

TEMP3D (3D-Festpunkt der Verbindungsnetze)

NivP der Landesvermessung

Messgrößen Richtungs- und Streckenbeobachtung Sondernetz

Richtungs- und Streckenbeobachtung Verbindungsnetz

Höhendifferenz durch Nivellement im Hin- und Rückweg bestimmt

[Seite 26]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 5.1

Übergang BAB vorhanden / BAB projektiert

Schematische Darstellung

[Seite 27]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 5.2

Übergang Rifa / Ein- und Ausfahrtsrampe

Schematische Darstellung

[Seite 28]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 5.3

Übergang Knoten

Schematische Darstellung

[Seite 29]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 6.1

Absteckungsschema Erdbau / Oberbauschichten

Böschungslehren, Pinnen, Horizonte der Absteckung

Begriffserläuterung :

BE = paralleler Abstand der Böschungslehre zur Böschungsoberkante VE = vertikaler Abstand vom Horizont der Absteckung zum Planum bzw. der abgesteckten Schicht SE = seitlicher Abstand der Pinnen zur Planums- bzw. der abgesteckten Schicht

BE / VE / SE sind zu definieren und anzugeben

1. Damm

2. Einschnitt

3. Oberbauschichten

[Seite 30]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 6.2

Absteckung und Prüfung Erdbau / Oberbauschichten

Blatt 1/3

Absteckung und Prüfung Planum - Schematische Darstellung

Begriffserläuterung :

AN = Auftragnehmer BÜ = Bauüberwachung

A = Absteckung (AN) Ü = Überwachung (AN) K = Kontrolle (BÜ) niv Lage Ü = Überwachung (AN) K = Kontrolle (BÜ) tachy Höhe

  • S = Stichproben Nivellement

I = Intervall

B = Breite der Fahrbahn

Profile: Absteckung (A) I = max. 10 m (AN), Überwachung (Ü ) I = 20 m (AN), durch geometrisches Nivellement niv Überwachung (Ü ) I = 50 m (AN), durch tachymetr./satellitengestützte Aufnahme tachy Kontrolle (K ) l = 100 m (BÜ) Lage Kontrolle (K ) Stichpunkte + S (BÜ), Punkte zwischen den Profilen auswählen Höhe

1. Draufsicht

2. Querschnitt

A/K Ü Ü Ü Ü Ü A/K Lage tachy niv niv niv tachy Lage K K Lage Lage

[Seite 31]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 6.2

Absteckung und Prüfung Erdbau / Oberbauschichten

Blatt 2/3

Absteckung und Prüfung Tragschichten / Binder -

Schematische Darstellung

Begriffserläuterung :

AN = Auftragnehmer BÜ = Bauüberwachung

A = Absteckung (AN) Ü = Überwachung (AN) K = Kontrolle (BÜ) niv

  • S = Stichproben Nivellement

I = Intervall

Profile: Absteckung (A) I = max. 10 m (AN), Überwachung (Ü ) I = 20 m (AN), durch geometrisches Nivellement niv Kontrolle (K ) l = 100 m (BÜ), Lage Kontrolle (K ) Stichpunkte + S (BÜ), Punkte zwischen den Profilen auswählen Höhe

1. Draufsicht

2. Querschnitt

A / K Ü Ü Ü A / K Lage niv niv niv Lage

[Seite 32]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 6.2

Absteckung und Prüfung Erdbau / Oberbauschichten

Blatt 3/3

Absteckung und Prüfung Deckschicht - Schematische Darstellung

Begriffserläuterung :

AN = Auftragnehmer BÜ = Bauüberwachung

A = Absteckung (AN) Ü = Überwachung (AN) K = Kontrolle (BÜ) niv Ü = Überwachung (AN) tachy

  • S = Stichproben Nivellement I = Intervall B = Breite der Fahrbahn

Profile: Absteckung (A) I = max. 10 m (AN), für Asphaltdecke l = max. 5 m (AN), für Betondecke Überwachung (Ü ) I = 20 m (AN), durch geometrisches Nivellement niv Überwachung (Ü ) I = 25 m (AN), durch tachymetr./satellitengestützte Aufnahme tachy Kontrolle (K ) Stichpunkte + S (BÜ), Punkte zwischen den Profilen auswählen Höhe

1. Draufsicht

2. Querschnitt

Ü Ü tachy tachy A Ü Ü Ü Ü Ü A niv niv niv niv niv

[Seite 33]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 6.3

Prüfung der profilgerechten Lage

☐☐☐☐

Planum

☐☐☐☐

Frostschutzschicht

☐☐☐☐

  1. Tragschicht

☐☐☐☐

  1. Tragschicht

☐☐☐☐

  1. Tragschicht (Binder)

☒☒☒☒

Deckschicht

BAB: VKE: von Station bis Station Einbautoleranz, zulässig [mm]:

Begriffserläuterung : B = Breite der Fahrbahn A = Abstand von der Leitlinie H = absolute Höhenangabe Diff. = Einbautoleranz überschritten - Feld hervorheben

Profilpunkte P.1 und P.n nur auf Deckschicht

StationProfilpkt.Profilpkt.Profilpkt.Profilpkt.Profilpkt.
Abst. A1Abst. A2AbstandAbst. n-1Abst. n
H-SollH-SollH-SollH-Soll ollH-Soll
H-IstH-IstH-IstH-IstH-Ist
Diff.Diff.Diff.Diff.Diff.
StationProfilpkt.-Nr.Profilpkt.-Nr.Profilpkt.-Nr.Profilpkt.-Nr.Profilpkt.-Nr.
AbstandAbstandAbstandAbstandAbstand
H-SollH-SollH-SollH-SollH-Soll
H-IstH-IstH-IstH-IstH-Ist
Diff.Diff.Diff.Diff.Diff.

Wertetabelle (wie kursiv angegeben)

aufgenommen (AN): Datum:geprüft:(BÜ): Datum:
Nächster Einbauschritt freigegeben (BÜ):
☐ ja Datum:☐ nein Bemerkung: Datum:

[Seite 34]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 6.4

Prüfung der Ebenheit / Querneigung

☐☐☐☐

  1. Tragschicht

☐☐☐☐

  1. Tragschicht

☐☐☐☐

  1. Tragschicht (Binder)

☒☒☒☒

Deckschicht

BAB: VKE: von Station bis Station Einbautoleranz, zulässig: 1. in Ebenheit: 2. in Querneigung:

Begriffserläuterung : K = Abweichung von Ebenheit Q = Querneigung A = Abstand von der Leitlinie Ak = Mess. Ebenheit Aq = Mess. Querneigung S = Stationierung Sk = Mess. Ebenheit Sq = Mess. Querneigung

T = zulässige Toleranz in Ebenheit, Toleranzüberschr. in Tabelle markieren Diff = Soll / Ist Abweichung in der Querneigung, Toleranzüberschr. in Tabelle markieren

EbenheitStation SkAbstand AkZul. ToleranzAbstichÜberschr./Bem.
SkAkTK

Wertetabelle (wie kursiv angegeben)

Querneig.Station SqAbstand AqQ-SollQ-IstÜberschr./Bem.
SqAqQ-SollQ-Ist

Wertetabelle (wie kursiv angegeben)

aufgenommen (AN): Datum:geprüft:(BÜ): Datum:
Nächster Einbauschritt freigegeben (BÜ):
☐ ja Datum:☐ nein Bemerkung: Datum:

[Seite 35]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 6.5

Absteckungsschema Betonbau

Begriffserläuterung : SR = horizontaler Abstand zur Absteckungslinie

VR = vertikaler Abstand zur Höhenangabe

1. Fundamente / Platten

2. Randeinfassungen

Flachbord

Hochbord

Rinne

[Seite 36]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 6.6

Absteckung und Abnahme Schächte

Begriffserläuterung :

E = Einlasshöhe (i, j, ...) A = Auslasshöhe D = Schachtdeckel - Mitte S = Schachtsohle - Mitte

Generell: Bestimmung von E (i, j, ...) / A / Rohrdurchmesser sowie D / S

nach Lage und Höhe durch 2-fache tachymetrische Aufnahme auf das Festpunktfeld der Bauvermessung

Querschnitt

6.6

Schacht-Nr.: Stationierung: Achsabstand:

Bemerkung

ObjektxyHöheØ
D E 1 E 2 : E j A S

aufgenommen (AN): geprüft (BÜ):

[Seite 37]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 6.7

Absteckungsschema Rohrleitungsbau

Begriffserläuterung : VR = vertikaler Abstand zur Höhenangabe

1. Absteckung über Gerüst

Draufsicht

Querschnitt

Längsschnitt

2. Einrichten über Laser

[Seite 38]

[Seite 38: Text nur als Bild — nicht lesbar]

[Seite 39]

[Seite 39: gedrehter Text]

[Seite 40]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 8.2

im Auftrag des Landes Brandenburg

Schachtaufnahme (Muster) Schachtnummer: M003191P

gemessen durch: Ingenieurvermessung X, Y & Partner Musterstr. 54a, 10101 Berlin Telefon: 030-20243000 Fax: 030-20243691

Datum: 05.11.2015 Straße: A 1 Ort: Hermsdorf

Lageskizze: Foto:

A1

E1

Schachtdeckel Rechtswert / Ostwert : 4489393,42 Hochwert / Nordwert : 5638637,45Lagebezugssystem : LS 150 (42/83) Höhenbezugssystem : HS 160 (NHN)
BezeichnungHöhe u. R/D [m]Höhe ü. NHN [m]Durchmesser / Nennweite [mm]Nennhöhe [mm]MaterialForm
R/DM003191P102,97660
S-2,13100,841000MW
A1 nach:M003240P-2,14100,83300Brund
A2 nach:
E1 von:R003272A-2,00100,97150Stzrund
E2 von:
E3 von:
E4 von:
E5 von:
E6 von:
Bezeichnung: Stelle1 Kennzeichen Lage: M= Mittelstreifen L = Links R = Rechts Stelle 2-7 Kilometrierung in m Stelle 8 Art: P= Prüfschacht A= Ablaufschacht S= Sickerschacht D= Drainageschacht Z= AbsetzschachtErläuterungen: R = Ring Beton = B D = Deckel Mauerwerk = MW S = Sohle Stahl = St A = Auslauf Steinzeug = Stz E = Einlauf Grauguß = GG Polyethylen = PE Polyvinylchlorid = PVC Asbestzement = AZ Gusseisen = Gu Faserzement = FZ Teilsickerrohr = TSRBemerkungen: Schacht überschüttet: nein Deckel verschraubt: ja

[Seite 41]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.1

BDM, Setzungsmessung Brücke

Schematische Darstellung Blatt 1/ 3

[Seite 42]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.1

BDM, Setzungsmessung Brücke

Schematische Darstellung Blatt 2/3

[Seite 43]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.1

BDM, Setzungsmessung Brücke

Schematische Darstellung Blatt 3/3

[Seite 44]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.2

BDM, Setzungsmessung Rahmenkonstruktion

Schematische Darstellung Blatt 1/ 2

[Seite 45]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.2

BDM, Setzungsmessung Rahmenkonstruktion

Schematische Darstellung Blatt 2/2

[Seite 46]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.3

BDM, Setzungsmessung, Vorlage Dokumentation

Blatt 1/9

1 Angaben zum Bauwerk

BaumaßnahmeA …, VKE …
Bauwerk- Nr.:BW 10ASB- Nr.:
ID- Nr.:
BauwerksbezeichnungBrücke im Zuge der B … über die A …
Achse100Station1+234,567

2 Raumbezugssystem

LageHöhe
Bezugssystem LageLagestatusBezugssystem HöheHöhenstatus
ETRS 89, UTM489DHHN 92160

3 Messkampagnen

Nummer der aktuellen Messkampagne4
Anlass der Messung:Herstellung Widerlager Achse 30
gemessen durch:gemessen durch:Ausgewertet:
Lfd. Nr.Datum der MesskampgneBau- bzw. Betriebszustand zum Zeitpunkt der MesskampagneÜberwachungs-Äußere Bedingungen (Temperatur, Wind, Bewölkungsgrad)
objekt
F … Fundament /
A … Aufgehendes/
Ü … Überbau
1TT.MM.JJHerstellung Fundament Achse 10F
2TT.MM.JJHerstellung Fundament Achse 20, Herstellung Fundament Achse 30F
3TT.MM.JJHerstellung Widerlager Achse 10, Herstellung Pfeiler Achse 20F/A
4TT.-TT.MM.JJetc. pp.F/A
5
6
7
8

[Seite 47]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.3 BDM, Setzungsmessung, Vorlage Dokumentation Blatt 2/9

10 4

Bauwerk- Nr.:10Messkampagne4
BauwerksbezeichnungBrücke im Zuge der B … über die A …

4 Höhenanschlusspunkte

Lfd.PunktbezeichnungRechtswertHochwertHöheVermarkungsart
Nr.
1BP 133 123456,75812345,6123,456UT 1
2HFP 2………MB
3BP 3UT 1
4BP 4UT 1
5HFP 5MB
6HFP 6MB

Die Festpunktbeschreibungen sind der vorliegenden Unterlage als Anlage 1 beigefügt.

5 Objektpunkte

5.1 Verzeichnis der Messstellen

ObjektpunktAchse / FeldRechtswertHochwertVermarkung
Fundamente
…101Achse 10, NW-Ecke33 123456,75812345,6Nagel
…102Achse 10, SW-Ecke……Nagel
…103Achse 10, NO-EckeNagel
…104Achse 10, SO-EckeNagel
…
Aufgehendes
…
…211Achse 20, WestMauerbolzen
…212Achse 20, OstMauerbolzen
…
Überbau
…
…505Achse 10, WestVertikalbolzen
…506Achse 10, OstVertikalbolzen
…507Mitte Feld 1, WestVertikalbolzen
…508Mitte Feld 1, OstVertikalbolzen
…

[Seite 48]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.3 BDM, Setzungsmessung, Vorlage Dokumentation Blatt 3/9

10 4

Bauwerk- Nr.:10Messkampagne4
BauwerksbezeichnungBrücke im Zuge der B … über die A …

5.2 Messstellenplan Unterbauten (Schematische Darstellung)

.wzb eshcagewsrhekreV eshcasgnälskrewuaB Pkt.Nr…101 Pkt.Nr…104

Pkt.Nr…111 Pkt.Nr…114

Widerlager Achse 10 Pkt.Nr…102 Pkt.Nr…103

Pkt.Nr…112 Pkt.Nr…113

Pkt.Nr…201 Pkt.Nr…204

Pkt.Nr…211 Pkt.Nr…212 Pfeiler Achse 20

Pkt.Nr…202 Pkt.Nr…203

Pkt.Nr…311 Pkt.Nr…314

Pkt.Nr…301 Pkt.Nr…304 Widerlager Achse 30

Pkt.Nr…312 Pkt.Nr…313 Pkt.Nr…302 Pkt.Nr…303

[Seite 49]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.3 BDM, Setzungsmessung, Vorlage Dokumentation Blatt 4/9

10 4

Bauwerk- Nr.:10Messkampagne4
BauwerksbezeichnungBrücke im Zuge der B … über die A …

5.3 Messstellenplan Überbau (Schematische Darstellung)

Pfeiler Achse 20

.wzb eshcagewsrhekreV eshcasgnälskrewuaB Pkt.Nr…501 Pkt.Nr…502

Pkt.Nr…503 Pkt.Nr…504 Widerlager Achse 10

Pkt.Nr…505 Pkt.Nr…506

Feld 1 Pkt.Nr…507 Pkt.Nr…508

Pkt.Nr…509 Pkt.Nr…510

Feld 2 Pkt.Nr…511 Pkt.Nr…512

Pkt.Nr…513 Pkt.Nr…514 Widerlager Achse 30

Pkt.Nr…515 Pkt.Nr…516

Pkt.Nr…517 Pkt.Nr…518

[Seite 50]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.3 BDM, Setzungsmessung, Vorlage Dokumentation Blatt 5/9

10 4

Bauwerk- Nr.:10Messkampagne4
BauwerksbezeichnungBrücke im Zuge der B … über die A …

6 Messungen

6.1 Nivellementprotokolle

Die Messungs- und Berechnungsprotokolle der gemessenen Einzelstrecken sind der vorliegenden Unterlage als Anlage 2 beigefügt.

6.2 Netzbild der Nivellementlinien und -schleifen

HFP 6

∆ h ∆ h Hin d Rück L HFP 5 ∆ h s 14 ∆ ∆ d s h h H R i ü n c k L 1 ∆ ∆ h h H R i

ü n

c k S w 1 1 L 3 ∆ d s ∆ ∆ d s h h h H R i ü n H R c L k i ü n

1 c k

8 O ∆ ∆ d s

P h h

2 H R

1 i ü n

1 c k L 1 ∆ ∆ d s 6 h h O H R P i ü n c k 1 12 ∆ ∆ h h H R i

ü n

c k ∆ ∆ d s h h H R i ü n c k S w 5 5 ∆ ∆ d s L 1 h h 3 H R i ü n c k d s L 2 S L 15 d s BP 1 BP 4 ∆ ∆ h h Hin ∆ ∆ d s h h H R i ü n c k OP 311 S 7 w 7 L O 1 P 7 212 w 6 6 L OP 113 L 12 ∆ ∆ d h h H R i ü n c k L 4 d s S w R

2 2 ü c k L 5 OP L 3 ∆ ∆ d s 6 1 h h 4 H R i ü n c k L 10 S w 3 3 ∆ ∆ d s 9 h h H R i ü n c ∆ ∆ k h h Hin L 8 S w 4 4 L ∆ ∆ d s 1 1 h h H R i ü n c k s L d Rück BP 3 7 s HFP 2

∆ h ∆ h Hin Rück d s

∆ h … gemessener Höhenunterschied Hinweg [m] Hin ∆ h … gemessener Höhenunterschied Rückweg [m] Rück d = ∆ h - ∆h … Differenz zwischen Hin- und Rückweg [mm] Hin Rück s … Länge der Nivellementlinie L [km] i Richtung des Fallens w … Schleifenwiderspruch S [mm] i

[Seite 51]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.3 BDM, Setzungsmessung, Vorlage Dokumentation Blatt 6/9

10 4

Bauwerk- Nr.:10Messkampagne4
BauwerksbezeichnungBrücke im Zuge der B … über die A …

6.3 Fehlerrechnung

6.3.1 Mittlerer Kilometerfehler aus Doppelmessungen

Linien-von Pkt.-Nr.nachs∆ h Hinweg∆ h Rückweg∆ h Mitteld= ∆h -∆h Hin Rück [mm]d zulässigppddBemerkung
Nr.[km][m][m][m][mm]
1HFP 5BP 40,85-5,4321-5,4323-5,4322-0,21,11,180,047
2BP 4OP 3110,91+2,1234+2,1244+2,1239-1,01,21,101,100
3OP 311HFP 5……………………
…
18
d = Differenz zwischen Doppelmessung ∆ h / ∆ h n = Anzahl der Doppelmessungen i ( i = 1 …… n) i Hinweg i Rückweg i s = Länge der Nivellementlinie L p = 1 / s i i i i M = Mittlerer Kilometerfehler des Doppelnivellements 0[p dd ] =
M = (cid:8) = 0 (cid:10)[(cid:11)(cid:12)(cid:12)]/n (cid:9)

(cid:9)

6.3.2 Mittlerer Kilometerfehler aus Schleifenwidersprüchen

Schleifen-Anzahl der LinienAnzahl derLinien- Nr.s∆ h MittelSww zulässigppwwBemerkung
Nr.[km][m][km][mm][mm]
1310,85-5,43222,48+1,6-0,20,401,024
20,91+2,1239
30,72+3,3099
242…………………
…4
…
7…
w = Widerspruch Schleife j n = Anzahl der Schleifen j ( j = 1 …… k) j s = Länge der Nivellementslinie i p = 1 / s i i i S = Länge der Nivellementsschleife j M = Mittlerer Kilometerfehler des Doppelnivellements j 0[p ww ] =
M = (cid:8) = 0 (cid:15) [(cid:11)(cid:17)(cid:17)] (cid:16)0,… mm

[Seite 52]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.3 BDM, Setzungsmessung, Vorlage Dokumentation Blatt 7/9

Bauwerk- Nr.:10Messkampagne4
BauwerksbezeichnungBrücke im Zuge der B … über die A …

7 Höhenermittlung

7.1 Höhenberechnung im vorläufigen Horizont

Das Protokoll der zwangsfreien Ausgleichung einschl. der Höhenberechnung der mit Zwischenblick beobachteten Objektpunkte ist der vorliegenden Unterlage als Anlage 3 beigefügt.

7.2 Höhenanschluss

Lfd. Nr.Punkt- bezeichnungHöhe im vorl. Horizont der Ausgleichung [m]Sollhöhe [m]Differenz [3] – [4] [mm]Differenz
zum
Mittelwert
[mm]
[1][2][3][4][5][6][7]
1BP 1123,4581123,45671,41,35unversehrt
2HFP 2125,3335125,33330,20,15unversehrt
3BP 3127,5572127,55551,71,65unversehrt
4BP 4119,1234119,12340,0-0,05unversehrt
5HFP 5128,8848128,8888-4,0-4,05nicht verwendet
6HFP 6120,2232120,22221,00,95unversehrt
Mittel =0,05
Höhe des fiktiven Höhenbezugspunktes
(Die Höhe des fiktiven Höhenbezugspunktes ist das arithmetische Mittel der Höhen aller verwendeten Anschlusspunkte)
HBP fiktiv123,1391123,1382Horizontdifferenz =-0,0009
Lfd. Nr.Punkt- bezeichnungEndg. Höhe Ausgleichung [m]Sollhöhe [m]Differenzdd
d
[mm]
1BP 1123,4572123,45670,50,25
2HFP 2125,3326125,3333-0,70,49
3BP 3127,5563127,55550,80,64
4BP 4119,1225119,1234-0,90,81
6HFP 6120,2223120,22220,10,01
[dd] =2,20
σ H fiktiver HBP = (cid:15) (cid:8) [(cid:12)(cid:12)] = (cid:16)0,66 mm

(cid:16)

7.3 Bestimmung der Objektpunkthöhen

ObjektpunktHöhe im vorl. Horizont der Ausgleichung [m]Endgültige Höhe [m]
………
…111123,9876123,9867
…112122,1234124,1225
…113……
…114……
…

[Seite 53]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 10.3 BDM, Setzungsmessung, Vorlage Dokumentation Blatt 8/9

Bauwerk- Nr.:10Messkampagne4
BauwerksbezeichnungBrücke im Zuge der B … über die A …

8 Auswertung

8.1 Zusammenstellung und Darstellung der Ergebnisse

Die Setzungslisten und Zeit-Setzungsdiagramme für • Fundamente Achse 10 bis 30 • Aufgehendes Achse 10 bis 30 • Überbau sind der vorliegenden Unterlage als Anlage 4 beigefügt.

8.2 Vermessungstechnische Bewertung der Ergebnisse

Höhenanschluss:

…

Objektpunkte:

…

Besonderheiten bei der Durchführung der Messkampagne:

…

[Seite 54]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung BDM, Setzungsmessung, Vorlage Dokumentation Anlage 10.3

Blatt 9/9

Bauwerk- Nr.10Messkampagne4
BauwerksbezeichnungBrücke im Zuge der B ... über die A ...

Anlage 4 - Zusammenstellung und Darstellung der Ergebnisse (Beispiel)

Setzungen Fundament Achse 10 Setzungsliste

Objekt- punkt1. Messung 25.11.122. Messung 06.04.133. Messung 26.05.134. Messung 06.09.135. Messung6. Messung
Höhe [m]Höhe [m]Diff. [2] - [1] [mm]Höhe [m]Diff. [3] - [2] [mm]Diff. [3] - [1] [mm]Höhe [m]Diff. [4] - [3] [mm]Diff. [4] - [1] [mm]Höhe [m]Diff. [5] - [4] [mm]Diff. [5] - [1] [mm]Höhe [m]Diff. [6] - [5] [mm]Diff. [6] - [1] [mm]
[1][2][3][4][5][6]
... 101121,6924121,6914-1,0121,6906-0,8-1,8121,6886-2,0-3,8
... 102121,6862121,6847-1,5121,6838-0,9-2,4121,6815-2,3-4,7
... 103121,7051121,7039-1,2121,7031-0,8-2,0121,7007-2,4-4,4
... 104121,6947121,6930-1,7121,6921-0,9-2,6121,6906-1,5-4,1

0,0

-0,5

-1,0

-1,5

-2,0

-2,5

-3,0

-3,5

-4,0

-4,5

-5,0 Nov. 12 Dez. 12 Jan. 13 Feb. 13 Mrz. 13 Apr. 13 Mai. 13 Jun. 13 Jul. 13 Aug. 13 Sep. 13 ]mm[ gartebsgnuzteS Zeit-Setzungsdiagramm

... 101

... 102

... 103

... 104

[Seite 55]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 13

Datenübergabeformate

Blatt 1/4

  1. Text- und Tabellendokumente

a) Stark formatierte Texte und Tabellen (Formulare, Tabellen, Texte mit Grafik- elementen bzw. eingebundenen Objekten) Hierfür sind folgende Formate zu verwenden: • DOCX-Datei in der Spezifikation von Office 2010 • DOC-Datei in der Spezifikation von Office 2003 • XLSX-Datei in der Spezifikation von Office 2010 • XLS-Datei in der Spezifikation von Office 2003

b) Einfach formatierte Texte und Tabellen Es können folgende Formate vereinbart werden: • RTF-Textdateien • ASCII-Dateien im UTF-8-Codierung und LF/CR Zeilenendkennung

ASCII-Dateien, die für den Import nach Excel oder in einfache Datenbanken verwendet werden sollen (ebenfalls mit UTF-8-Codierung und LF/CR Zeilenendkennung), können folgende Spaltentrennzeichen verwenden: • Tabulator Dateiendung TAB • Semikolon Dateiendung TXT • Komma Dateiendung CSV • Lehrzeichen Dateiendung ASC

  1. CAD-Daten

a) Gesamtdatenbestand / 3D (Lageplan und Aufriss) Hierfür sind folgende Formate zu verwenden: • CTE-Datei entsprechend der vereinbarten Version des OKSTRA® • DXF-Datei (3D)

Folgende Formate der FGSV können als Ersatz für OKSTRA®-Daten geliefert werden: • für Einzelpunkte und Linien: Datenart 001(DA001) • Achsen: Kartenart 040 (KA040) oder Datenart 050 (DA050) • Gradienten: Kartenart 021(KA021) • Profile: Kartenart 055 (KA055) oder Datenart 066 (DA066) • Digitale Geländemodelle: Datenart 045 (DA045) für Punktinformationen und Datenart 049 (DA049) für Bruchkantenlinien und Datenart 058 (DA058) für Dreiecke

Anmerkung zur Lieferung des DXF-Datenformates: Daten im DXF-Format können aus beliebigen CAD-Programmen erstellt werden. Die Dateien müssen jedoch der AutoCAD-Definition ab AutoCAD- Version 12 (AC1009) bis Version 2007 (AC1021) entsprechen.

[Seite 56]

Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 13

Datenübergabeformate Blatt 2/4

Anmerkung zur Lieferung von OKSTRA®-Daten Für den Austausch von OKSTRA®- Daten ist grundsätzlich das Datenformat OKSTRA® - CTE zu verwenden. Die zu liefernde OKSTRA® - Datei ist mit dem jeweils auf www.okstra.de aktuell vorhandenen OKSTRA- Werkzeug zu prüfen. Der Prüflauf sollte unter Verwendung der verwendeten Version der Fachbedeutungsliste der jeweils für die Baumaßnahme zuständigen Straßenbauverwaltung erfolgen. Die Protokolldatei des Prüflaufes ist der Datenlieferung beizulegen.

Mindestanforderungen an die Gesamt- bzw. Projektdaten • Der Datenbestand ist generell in dem der Baumaßnahme zu Grunde liegenden amtlichen Raumbezugssystemen zu übergeben. Blattkoordinaten oder andere lokale Koordinatensysteme sind nicht zulässig. • Die Dateien sind ausnahmslos maßstabs- und blattschnittfrei zu erstellen. • Die Dateien müssen 3-dimensional (Lage und Höhe) und ohne Einkürzung erstellt sein, d. h. alle für die Geländeabbildung verwendeten Punkte müssen Höheninformationen enthalten. Objekte, die nicht der 3D-Geländeinformation dienen (z. B. Kataster) können ohne Höheninformation Bestandteil des Datenbestandes sein. • 2D-Objekte, die keine Höheninformation enthalten, dürfen keine Fachbedeutung bzw. Ebene zugewiesen haben, die für die Berechnung digitaler Gelände- oder Oberflächenmodelle verwendet wird. • Teilungen eines Objektes (Messgebietes bzw. Planungsbereiches) aufgrund überdurchschnittlich großer Datenmengen in zwei oder mehrere Dateien sind nur nach schriftlicher Zustimmung durch den AG möglich. • Die Dateien müssen entsprechend der vorgegebenen Datenstruktur aufgebaut sein. Eine Ergänzung bzw. Erweiterung der Datenstruktur (speziell Layerorganisation und Symbole) kann im Ausnahmefall vereinbart werden, bedarf aber grundsätzlich einer vorherigen Vereinbarung. Die Forderung, dass eine Unterscheidung von Struktur- bzw. Objektdaten und Daten der zeichnerischen Darstellung (z.B. Böschungsschraffuren, Blattgestaltungen, Nordpfeil, Gitternetze, Legenden usw.) zu erfolgen hat, ist jedoch auch bei Nebenabrede zu erfüllen. • Wenn die vorgegebene Datenstruktur erweitert wird, ist diese auf Basis der Featuretabelle und der Fachbedeutungsliste zu dokumentieren. • Bei der Übergabe von digitalen Gelände- (DGM) bzw. Oberflächenmodellen (DOM) ist zu dokumentieren, welche Fachbedeutungen die Objekte hatten, mit denen die Modelle gerechnet wurden bzw. welche Ebenen bei der Berechnung des Geländemodells aus- und welche eingeschaltet waren. • Außerdem sind entsprechend der geforderten Merkmale die vorgegebenen Farben zu verwenden. Werden keine Farbwerte vorgegeben, ist eine Liste zu übergeben, aus der die Farbzusammensetzung entsprechend dem verwendeten Farbmodell entnommen werden kann. Die Definition der Farbzusammensetzung sollte im additiven RGB- Farbmodell angegeben werden, kann aber, wenn nicht anders möglich, auch im subtraktiven Farbmodell-CMYK erfolgen. • Wird die Übergabe von analogen Plänen vereinbart, so ist entweder der verwendete Blattschnitt innerhalb einer Ebene oder alternativ die Koordinaten der Blattecken als ASCII-Datei zu übergeben.

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 13

Datenübergabeformate Blatt 3/4

b) Zeichnungsdaten im vereinbarten Blattschnitt (Lagepläne, Ansichten, Schnitte, Schalungspläne u. ä.) Hierfür kann folgendes Format verwendet werden: • DXF-Datei (2D) • DWG-Datei

Mindestanforderungen an Zeichnungsdaten • Sie müssen vollständig sein, d. h. mit den gesamten Informationen, die auch in den zu übergebenden analogen Plänen oder Plotfiles enthalten sind. Dies sind Blattrahmen, Koordinatenrahmen, Stempelfeld, Legende, Nordpfeil, Maßstabsinformation, Zusatztabellen etc. • Das Inhalt und Layout der Zeichnungen müssen den Richtlinien (z. B. RE usw.) oder den von der Landesstraßenbauverwaltung herausgegebenen Musterplänen (z. B. Vermessung, Landschaftspflege, Brücken usw.). Das vorgegebene Stempelfeld muss verwendet werden. • Information hinsichtlich des Genehmigungsvermerkes müssen, wenn für das Blatt erforderlich, vorhanden sein • Als Zusatzinformationen sind auf der Basis einer Textdatei folgende Informationen zu übergeben o Ebenenstruktur und -bezeichnung o Stiftbelegung o Farbendefinition (Verwendung und Bestandteile) o Schriftarten.

c) Plotdateien Für digitale Plot- bzw. Druckdateien sind folgende Formate zu verwenden: als Standardformat • PDF-Datei (mind. Acrobat Version 8) mit einer max. Auflösung von 600dpi

wenn nicht anders möglich nach Absprache im Ausnahmefall • EPS-Datei Postscript Level 2 oder Level 3.

  1. GIS - Geographische Informationssysteme

Hierfür sind folgende Formate zu verwenden: • SHP, SHX und DBF -Dateien entsprechend der Konventionen des Programms ArcViewGIS • E00-Datei entsprechend der Konventionen des Programmes ArcInfoGIS • DAT-, ID-, MAP- und TAB-Dateien entsprechend der Konventionen des Programmes MapInfo • NAS-Datei oder EDBS-Datei entsprechend des ATKIS 1) der aktuellen Konventionen der Vermessungsverwaltung des Bundeslandes, dessen Straßenbauverwaltung für die Baumaßnahme zuständig ist • DXF-Dateien (2D) mit (ID) Identifikationskennung und den zugehörigen ASCII- oder Excel-Datentabellen (optionales Datenformat)

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 13

Datenübergabeformate Blatt 4/4

  1. Rasterdaten (Bilddateien) 2) a) Rasterdaten 3) für Hybridbearbeitung Hierfür sind für s/w-Bilder folgende Formate: • geoTIFF- Dateien 4) unkomprimiert, • geoTIFF- Dateien 4) komprimiert nach dem Standard "Gruppe 4-Fax", • PCX-Dateien • BMP-Dateien (Windows-Codierung),

und für Farb- und Graustufenbilder: • geoTIFF- Dateien 4) unkomprimiert, • geoBMP- Dateien 4) (Windows-Codierung) • geoJPG- Dateien 4)

gestattet. Nach Absprache ist es auch möglich für GIS-Anwendungen Dateien als hochkomprimierte ECW-Datei zu liefern.

Zusätzlich sind folgende Informationen innerhalb einer Textdatei oder analog zu übergeben: • Scannauflösung • Maßstab • Koordinaten der Blattecken im Landeskoordinatensystem - bei georeferenzierten Bildern genügen hier die Koordinaten der linken unteren Blattecke • Standardisierte Referenzierungsdateien (z. B. TFW-Datei) oder als ASCII-Datei

b) Rasterdaten als Foto oder Grafik Hierfür können folgende Formate verwendet werden: • JPEG-Datei • GIF-Datei (wenn die Darstellung mit 255 Farben ausreicht) • PNG-Datei • TIFF-Datei unkomprimiert • BMP-Datei (Windows-Codierung)

  1. Automatisiertes Topographisch-Kartographisches Informationssystem
  2. andere als die genannten Datenformate können verwendet werden, wenn durch Probe- bzw. Testlieferungen sichergestellt wird, das die zu übergebenden Daten auf Seiten des AG weiterbearbeitet bzw. verwendet werden können
  3. inkl. digitale Orthophotos
  4. Der Vorsatz „geo“ bedeutet jeweils, dass es sich um eine georeferenzierte Rastergrafikdatei handelt.

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.1

Pfeiler Höhenfestpunkt

Schematische Darstellung

Vermarkung eines Höhenfestpunktes

(Granitpfeiler)

Einfüllerde

Kies

Betonummantelung

Mörtelbett (2 cm) Betonfundament (C20/25) erdfeucht einbauen

Kies, 0/32 Korn, gebrochen, verdichtet (bei Handstampfung lagenweise (10 cm) verdichten

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.2

Beobachtungspfeiler

Schematische Darstellung

Beobachtungspfeiler

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.3

UT-Vermarkung

Schematische Darstellung

UT-Punkt

Vermarkung und Signalisierung

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.4

Bodenpunkt Typ 1, Typ 2, Typ 3

Schematische Darstellung

Bodenpunkt Typ 1

in unbefestigter Oberfläche

Abschlusskopf für Kreuzanker (D = 60 mm) MAX für Nivellierpunkt

0 , 8 m

Bodenpunkt Typ 2 Bodenpunkt Typ 3

in befestigter Oberfläche in befestigter Oberfläche versenkt

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.5

Vermarkung TEMP3D

Schematische Darstellung

Vermarkung TEMP3D

Lattengerüst zum Schutz des TEMP3D

Abschlusskopf für Kreuzanker (D = 60 mm) MAX mit Nivellierpunkt und Zentrierloch

Kreuzanker aus Aluminium mit gedralltem Profil

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.6

Bezugs-/Objektpunkt Bauwerk

Schematische Darstellung

Vermarkung Objektpunkte Bauwerk

Typ 1

Typ 2

Typ 3

Typ 4

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.7

Vermarkung Punkt Baufeld

Schematische Darstellung

Vermarkung Grenzpunkt Baufeld

in unbefestigter Fläche:

  • Grenzpunkt (GP): Holzpflock
  • Tagessignal (SIG): Beipfahl Holz

Holzpfahl ca. 40 x 40 mm

SIG m c 0 0 1 .a einheitlicher c Farbanstrich GP

SIG G ca. 15 cm

P
enzpunktkt

ca. 15 cm m c 0 4 .a c

in befestigter Fläche:

  • Grenzpunkt (GP): Bolzen, Nagel
  • Tagessignal (SIG): Farbkreuz

Schablone für Farbmarkierung

Farbkreuz auf befestigter Oberfläche

  • Asphalt
  • Betondecke
  • Pflaster

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.8

Vermarkung Achspunkt Strecke

Schematische Darstellung

Vermarkung Achspunkt Strecke

Achspunkt (AP)VermarkungSignalStationsangabe
AP in befestigter Flächewie Bodenpunkt Typ 2 oder 3 bzw. StraßennagelFarbkreuzmit Farbe auf befestigter Fläche
AP in unbefestigter FlächeBodenpfahl mit NagelBeipfahl aus Holz mit farbiger Markierungauf Beipfahl

Achspunkt in unbefestigter Fläche:

(schematische Darstellung)

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.9

Vermarkung Achspunkt Bauwerk

Schematische Darstellung

Vermarkung Achspunkt Bauwerk

Achspunkt (AP)VermarkungSignalPunktbezeichnung
Kreuzungspunkt in befestigter Flächewie Bodenpunkt Typ 2 oder 3 bzw. StraßennagelFarbkreuzmit Farbe auf befestigter Fläche
Kreuzungspunkt in unbefestigter FlächeBodenpfahl mit NagelBeipfahl aus Holz mit farbiger Markierungauf Beipfahl
AP in befestigter Flächewie Bodenpunkt Typ 2 oder 3 bzw. StraßennagelFarbkreuzmit Farbe auf befestigter Fläche
AP in unbefestigter FlächeBodenpfahl mit NagelLattengerüst aus Holz mit farbiger Markierungauf Lattengerüst

Kreuzungspunkt Achspunkt in unbefestigter Fläche: in unbefestigter Fläche:

(schematische Darstellung) (schematische Darstellung)

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.11

Hektometertafel

Schematische Darstellung

Hektometertafel für Hauptachsen

Hektometertafel für Nebenachsen

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.12

Tafel „Wechsel zwischen Damm- und

Einschnittsböschung“

Schematische Darstellung

Details der Tafel entsprechend Hektometertafel Anlage 17.11

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Ergänzende Leistungsbeschreibung für die Bauvermessung Anlage 17.13

Tafel „Anfang/Ende Umrampung“

Schematische Darstellung

Stationstafel mit Angabe der Querneigung wie Hektometertafel Anlage 17.11, jedoch nur 1 m hoch

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