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Anlage_7_Abfallschlüsselliste.pdf

Fällarbeiten und Bau eines Reptilienschutzzauns an der B47 bei Bürstadt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 09.10.2026, 08:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Zentrales Handbuch, Kap. 1.8.3.3

E.1, Anlage 2, Version 7/2021

Umsetzung Kreislaufwirtschaftgesetz (KrWG)

Planung, Ausschreibung, Vergabe und Durchführung von Entsorgungsleistungen Im Bereich Hessen Mobil, Straßen – und Verkehrsmanagement

Anlage 2

Zusammenstellung der wesentlichen Abfallschlüssel aus der Abfallverzeichnis- Verordnung (AVV) mit Angaben zur Erfordernis von Deklarationsanalysen

Analyse und Deklaration sind in der Regel nur dann erforderlich, wenn die Art, Beschaffenheit und Zusammensetzung der Abfälle nicht bekannt ist. Bei manchen Abfällen charakterisiert die Abfallbezeichnung selbst den Abfall so hinreichend, dass eine Deklarationsanalytik entbehrlich ist. In der aufgeführten Tabelle sind die

Abfallarten aufgelistet, bei denen i.d.R. Deklarationsanalysen erforderlich bzw. nicht erforderlich sind. Sobald Unsicherheiten bestehen, ist das Dezernat PB 2 hinzuzuziehen.

Abfallschlüssel gemäß Anlage zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Die * als Zusatz zur Abfallschlüsselnummer kennzeichnen gefährliche Abfälle

AVV- Abfall- schlüsselAbfallbezeichnungBeschreibung Anfallort / BeispieleDeklarations- analytik i.d.R.
erfor- derlichnicht erf.
08Abfälle aus Herstellung , Zubereitung, Verarbeitung und Anwendung (HZVA) von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Dichtmassen und Druckfarben
08 01 11*Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthaltenAM/SMX
13Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen
13 02 05*nicht chlorierte Maschinen- Getriebe- und Schmieröle auf MineralölbasisAM/SMX
13 05 08*Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/WasserabscheidernAM/SMX
15Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung
15 01 01Verpackungen aus Papier und PappeAM/SMX
15 01 06gemischte VerpackungenAM/SM z.B. aus Unratsammlung Fahr- bahnrandbereich oder ParkplatzX

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Zentrales Handbuch, Kap. 1.8.3.3 E.1, Anlage 2, Version 7/2021

15 01 10*Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sindAM/SMX
15 02 02*Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wisch- tücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sindAM/SMX
16Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind
16 01 03AltreifenAM/SMX
16 01 13*BremsflüssigkeitenAM/SMX
16 01 15Frostschutzmittel, mit Ausnahme derjenigen, die unter 160111 fallenAM/SM (enthalten keine gefährlichen Stoffe)X
16 05 08*gebrauchte organische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthaltenAM/SM LaborchemikalienX
16 10 02wässrige flüssige Abfälle, mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallenAM/SM (enthalten keine gefährlichen Stoffe)X
17Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten)
17 01Bauschutt Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik
17 01 01Betonaus Fahrbahndecken, Konstruk- tionsbeton von Bauwerken, Beton- fertigteile, Bordsteine, Betonplat- ten, Betonbruchstücke, Betonroh- re, Kabelschächte, Fundamente für Schilder, Verkehrszeichenbrücken etc., ausgebaute halbstarre Schichten (Bindemittel Bitumen und Zement)XX bei unbe- schichteten Beton-Klein- teilen Dekla- ration mit LAGA Z1.2 aus Erfahrung ausreichend
17 01 02ZiegelX
17 01 03Fliesen, Ziegel und KeramikX
17 01 06*Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Fliesen, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthaltengemischter Bauschutt mit gefährlichen Bestandteilen wie z.B. Asbest oder TeerX
17 01 07Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen die unter 17 01 06 fallengemischter Bauschutt (enthält keine gefährlichen Stoffe)X
17 02Holz, Glas, Kunststoff
17 02 01HolzAM/SM und Bau unbehandeltes (Alt-) HolzX
17 02 02GlasGlasscheiben von z.B. LärmschutzwändenX
17 02 03KunststoffeLeitpfosten. Leitkegel, Markie- rungsnägel, Sichtschutzlamellen,X

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Zentrales Handbuch, Kap. 1.8.3.3 E.1, Anlage 2, Version 7/2021

Gehäuse von Stationszeichen und Geräten, Kunststoffklappman- schetten z.B. im Landschaftsbau, Kabellehrrohre Entwässerungs- rohre, Thermoplastikmarkierung, Markierungsfarbe und –folie, LSA-Signalgeber, etc.
17 02 04*Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sindimprägnierte Bauhölzer, Holzgeländer, Holzpfähle, Bau- und Abbruchhölzer mit schädlichen VerunreinigungenX ggf. zur Abgrenzun g von PCB- AltholzX
17 03Straßenaufbruch Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte
17 03 01*Kohlenteerhaltige Bitumengemischepechhaltiger Straßenaufbruch, pechhaltiges, hydraulisch gebundenes Fundations- schichtmischgutX qualitativ Nachweis, Schnelltest aus- reichend in Hessen
17 03 02Bitumengemische, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallenAusbauasphalt, Fräsasphalt,X
17 03 03*Kohlenteer und teerhaltige ProdukteDachpappe etc.X
17 04Metalle / einschließlich Legierungen
17 04 01Kupfer, Bronze, MessingX
17 04 02AluminiumGeländer, Gehäuse von Stationierungszeichen oder Solar- Paneelen, VerkehrsschilderX
17 04 03BleiX
17 04 04ZinkX
17 04 05Eisen und StahlBewehrung, KanaldeckelX
17 04 07gemischte MetalleVerkehrszeichen; verzinkte Metallteile (z.B. Geländer, Rohr- pfosten, Rohrmaste, Gabelrohr- ständer, Schutzplanken, Pfosten und Befestigungsmaterial)X ggfs. Angaben zur Zus- ammenset zung erf.
17 04 09*Metallabfälle, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sindX
17 04 10*Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthaltenX
17 04 11Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen (enthalten keine gefährlichen Stoffe)Steuer- und StromkabelX
17 05Boden, Steine und Baggergut
17 05 03*Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthaltenSchotter, Bodenaushub, Bankett- material, Grabenaushub, Natur- steinpflaster etc. mit gefährlichen Stoffen, Verunreinigung z.B. nach Schadensfällen, UnfällenX
17 05 04Boden und Steine mit AusnahmeSchotter, Bodenaushub, Bankett-X

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Zentrales Handbuch, Kap. 1.8.3.3 E.1, Anlage 2, Version 7/2021

derjenigen, die unter 17 05 03 fallen (enthalten keine gefährlichen Stoffe)material, Grabenaushub, Natur- steinpflaster etc.
17 05 05*Baggergut, das gefährliche Stoffe enthältAushub aus Hafenbecken und KanälenX
17 05 06Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt (enthalten keine gefährlichen Stoffe)Aushub aus Hafenbecken, Regenrückhaltebecken und KanälenX
17 05 07*Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthältX
17 05 08Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt (enthalten keine gefährlichen Stoffe)X
17 06Dämmaterial und asbesthaltige Stoffe
17 06 01*Dämmmaterial, das Asbest enthältSpritzasbest, Asbestpappen, Asbestplatten, DichtungenX
17 06 03*anderes Dämmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthältAbfälle mit KMF und Herstellungsdatum vor dem 01.10.2000X
17 06 04Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03fällt (enthalten keine gefährlichen Stoffe)Dichtungen, Dichtmassen oder Kleber ohne gefährliche StoffeX
17 06 05*asbesthaltige Baustoffeebene oder gewellte Platten z.B. im Fassaden- oder Dachbereich, Asbestzementrohre, alte Gehäuse von LSA-SchaltschränkenX
17 09Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
17 09 02*Bau- und Abbruchabfälle, die PCB enthalten, z.B. PCB-haltige Dichtungsmassen, PCB-haltige Bodenbeläge auf Harzbasis, PCB- haltige Isolierungen, PCB-haltige KondensatorenPCB-haltige Dichtungen / Dichtmassen oder Kleber PCB-haltiger Mörtel / VergussmaterialX
17 09 03*sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthaltenDichtungen/Kleber, die gefährliche Stoffe enthaltenX
17 09 04gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallenDichtungen/Kleber ohne gefährliche StoffeX
20Siedlungsabfälle
20 01getrennt gesammelte Fraktionen
20 01 01Papier und PappeAM/SMX
20 01 02GlasAM/SMX
20 01 13*LösemittelAM/SMX
20 01 21*Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige AbfälleAM/SM, Abteilung Verkehr

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Zentrales Handbuch, Kap. 1.8.3.3 E.1, Anlage 2, Version 7/2021

20 01 27*Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe enthaltenAM/SMX
20 01 28Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 27 fallenAM/SMX
20 01 33*Batterien und Akkumulatoren, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen sowie gemischte Batterien und Akkumulatoren, die solche Batterien enthaltenAM/SM z.B. Bleibatterien, Ni-Cd- Batterien, Batterien mit QuecksilberX
20 01 34Batterien und Akkumulatoren mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 33* fallenAM/SMX
20 01 35*gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallenAM7SM (Telematik)X
20 01 36gebrauchte elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallenohne gefährliche Stoffe (u.a. Fluorkohlenwasserstoffe, Quecksilber, beschichtetes Glas Kathodenstrahlröhren),. z.B. Solar-Paneele, Strecken- stationen, Anzeigequerschnitte
20 01 40MetalleMaschendrahtzaun, kunststoffummanteltX
20 01 99sonstige Fraktionen,z.B. Schilfmatten als Schutz für BaumstämmeX
20 02Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)
20 02 01biologisch abbaubare AbfälleAM/SM und Bau Wurzelstöcke, Baumstämme, Äste, Sträucher, Holz aus Fäll- u. Pflegearbeiten, Laub, Mähgut etc.X
20 02 02Boden und SteineBodenaushub aus Gräben (keine Straßengräben) z.B. in Ausgleichsflächen, Oberboden in AusgleichsflächenX
20 03Andere Siedlungsabfälle
20 03 01gemischte SiedlungsabfälleAM/SM z.B. Leerung von Abfallbehältern an ParkplätzenX ggfs. Angaben zur Zus- ammenset zung erf.
20 03 03StraßenkehrichtX
20 03 06Abfälle aus der KanalreinigungX
20 03 07SperrmüllAM/SMX.

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