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02_Eignungs- u. Zuschlagskriterien - Bewertungskommission.pdf

Fachsoftware für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Hinweisblatt zur Durchführung der inhaltlichen Bewertung der im Verfahren eingehenden Angebote

  1. Einberufung der Bewertungskommission

Die Bewertung der im Verfahren eingehenden Angebote erfolgt durch eine Bewertungskommission. Diese Kommission wird vom Auftraggeber nach Durchführung der Angebotseröffnung einberufen.

  1. Zusammensetzung der Bewertungskommission

Die Bewertungskommission besteht aus insgesamt 7 Mitgliedern:

• 4 Vertreterinnen/Vertreter der Fachreferate (Schwerbehindertenfeststellung, Grundsatz und Rechtsbehelfsverfahren sowie Ärztlicher Dienst)

• 1 Vertreterin/Vertreter der Vergabestelle

• 2 Vertreterinnen/Vertreter der IT/Fachadministration

  1. Bewertungsverfahren

Die Kommission bewertet jedes Angebot anhand des den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsschemas.

Für jedes Bewertungskriterium wird eine Punktebewertung festgelegt.

Die Festlegung der Punktebewertung erfolgt für jedes Kriterium einstimmig durch die Kommission.

  1. Hinweise zur Bewertung

Die Bewertung erfolgt unabhängig, sachlich und ausschließlich auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien.

  1. Vertraulichkeit

Alle Mitglieder der Bewertungskommission sind zur Vertraulichkeit über die Inhalte der Angebote und die Beratungen innerhalb der Kommission verpflichtet.

  1. Ausschluss von Befangenheit

Mitglieder der Bewertungskommission müssen vor Beginn der Bewertung schriftlich erklären, dass keine Befangenheit oder Interessenkonflikte im Hinblick auf die zu bewertenden Angebote bestehen.

Bei Anzeichen von Befangenheit ist das betreffende Mitglied von der Bewertung auszuschließen und ggf. zu ersetzen.

  1. Gleichbehandlung und Transparenz

Alle Angebote sind nach den gleichen, in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien zu bewerten.

Die Bewertung erfolgt diskriminierungsfrei und ohne Berücksichtigung sachfremder Erwägungen.

  1. Dokumentationspflicht

Der gesamte Bewertungsprozess, insbesondere die Begründung der Punktevergabe je Kriterium, ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

  1. Umgang mit Nachfragen und Unklarheiten

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Rückfragen zu den Angeboten dürfen nur über die Vergabestelle und unter Wahrung der Gleichbehandlung aller Bieter erfolgen.

Die Bewertungskommission darf keine eigenständigen Kontakte zu Bietern aufnehmen.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen verpflichtet, auch über das Ende des Vergabeverfahrens hinaus.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.

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