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Anlage 5: Fachverfahren Ärztlicher Dienst
1 Präambel
Der Versorgungsärztliche Dienst (ÄD) nimmt in Sachsen – Anhalt mit den Aufgaben
der ärztlichen (sozialmedizinischen) Begutachtung in der Abteilung 5 des LAS eine
zentrale Stellung ein. Er bedient alle der Versorgungsverwaltung zugehörigen
Feststellungs-, Anerkennungs- und Leistungsbereiche mit der Gesamtheit ihrer
zugehörigen Rechtsgebiete, Verfahrensebenen und medizinischen Fachgebiete.
• Feststellungsverfahren SGB IX
• Grundsatz und Rechtsbehelfsverfahren SGB IX, LBliGG
• Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)
Gelegentlich werden zusätzlich für das Referat Integrationsamt Begutachtungen in
Kündigungsschutzverfahren erledigt.
Die mit der zentralisierten Organisation eines auf Landesebene organisierten ÄD
geschaffene Strukturverdichtung gewährleistet eine Bündelung von miteinander
verzahnten Aufgaben unter Ausschöpfen von Synergien.
Verfügbare Gutachter werden bedarfsorientiert aufgabengebiets-, rechtsgebiets-
und standortübergreifend flexibel eingesetzt.
Dies erfordert die Organisation der Geschäftsprozesse mit einer
anwendungsbezogen auskömmlichen Bestandsverwaltung und
Auftragskoordination. Straffe Arbeitsorganisation, Flexibilität des Personaleinsatzes
und Workflow- Controlling sind somit maßgebliche Instrumentarien zur effizienten
Steuerung der Geschäftsabläufe.
Allein das versorgungsmedizinische Auftragsaufkommen von regelhaft mehr als
5000 Begutachtungen pro Monat erfordert unter Einsatz von etwa 40 beteiligten
Gutachtern die Koordination einer Aktenverteilung nach Bestands-, Qualitäts- und
Wirtschaftlichkeitskriterien.
Entsprechend greifen standortübergreifende Organisationsmaßnahmen und
Steuerungen, die sich flexibel und wöchentlich divergent auf variable Fixpunkte
ausrichten müssen, wie z.B.:
➢ die Höhe der Auftragsbestände und der Gutachtenlaufzeiten einschließlich
standortübergreifender Ausgleichsregelungen;
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➢ die aufgabendifferente Verfügbarkeit interner Gutachter unter Beachten der
jeweiligen fachlichen Ausrichtung und der persönlichen Befähigungen;
➢ die Auslastung interner Gutachter
✓ nach Aktenverteilergrößen (quantitatives Bestandsaufkommen alle
Rechtshintergründe und Verfahrensebenen),
✓ nach detailliert aufgestellten SGB – IX-Aktenverteilervarianten (qualitativ
variierendes Bestandsaufkommen),
✓ nach den Grundsätzen der gerechten Aktenverteilung in Abhängigkeit von
Schwierigkeitsgraden und Aufwandsbemessungen;
➢ die Zuleitungsbegrenzungen für externe Gutachter in fließender Abhängigkeit von
der internen Auslastung, dem Bestandsgemenge und der Geschäftslaufzeiten im
ÄD;
➢ eine zwischen intern und extern differente Aktenverteilung nach qualitativen und
terminierten Vorgaben (Eilt- Akten; Erwerbstätigen – Akten; Akten mit anhängigem
SER-Verfahren; Akten mit anhängigem LBliGG- Verfahren; sonstige
Besonderheiten wie besondere Krankheitsbilder oder Kinder, Jugendliche, junge
Erwachsene unter 25 Jahren);
2 Umfang dargestellter Anforderungen
Die Anforderungsdarstellung ist auf den Ausbau des gegenwärtig verfügbaren
digitalen Bestandes (Hybridakte) und dessen Qualifikation zur vollelektronischen Akte
ausgerichtet. Akzeptiert werden vollumfänglich alternative Abbildungen, soweit
sie den Anforderungen in Bezug auf die Organisation der
Begutachtungsdurchführung und die Gutachtenerstellung entsprechen.
3 Darstellung der Anforderungen für ein Requirement Engineering
Intelligentes Dokumentenmanagement- und Workflowsystem (insbesondere
Bestandsverwaltung, Auftragskoordination und Qualitätssicherung)
Funktion: Gesammelter Eingang aller Gutachtenaufträge im ÄD über
Sammel- POSTKORB (synonym: Sammel- AUFTRAGSFACH)
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Ergebnis: Zentrales digitales Eingangspostfach syn. Sammelauftragsfach,
Sammelpostkorb) in der Geschäftsstelle ÄD für den Zufluss aller
Akten- / Auftragszuleitungen
Verwaltung von AKTENEINGANG / AKTENABLAGE Funktion: Aktenkorbverwaltung mit bedarfsgebundener (flexibler)
Anlage von unterdifferenzierten Aktenkörben (syn. separierte
Auftragsfächer/ Postkörbe) i. R. der Bestandsverwaltung,
Auftragskoordination und Qualitätssicherung
Anlegen, Benennen, Bearbeiten und Löschen von digitalen Ergebnis: Aktenkörben durch die Geschäftsstelle ÄD nach Erfordernis;
entsprechend können Aktenkörbe in Anpassung an die jeweils
aktuelle Bestandsverwaltung und Auftragskoordination durch die
Geschäftsstelle ÄD bedarfsgerecht angelegt, umbenannt und/oder
gelöscht werden.
Zuleitungsaufträge (Akten) können nach verschiedensten Kriterien
(u.a. Art und Ebene des Verfahrens, Produkteigenschaften,
Maßnahmen einer bedarfsangepassten, flexiblen
Auftragskoordination) in unterschiedlichen Auftragsfächern (syn.
Postkörben, Aktenkörben) abgelegt werden.
Funktion: AUFTRAGS-(AKTEN)VERTEILUNG
An die Organisationsprozesse (u.a. Bestandsverwaltung, Ergebnis: Auftragskoordination und die heterogene Verfügbarkeit von Gutachtern) angepasste Auftragszuleitungen in die bereitgestellten Auftragsfächer (syn. Postkörbe) interner und externer Gutachter
Funktion: AUFTRAGSERLEDIGUNG
Ergebnis: Möglichkeit des Verschiebens einzelner Akten in andere,
entsprechend dem Auftrag und der Bearbeitungsabfolge
zweckgerichtete Ablagekörbe (ergibt sich für Akten im Ablauf der
Begutachtungsdynamik vor und nach gutachtlichen Stellungnahmen
(z. B. Verteilung an interne oder externe Gutachter nach
Aktensichtung und/oder Überprüfung, i.R. von Gutachten -
/Untersuchungsaufträgen und /oder neuerlichen Zuleitungen nach
Sachaufklärung etc.)
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Sachgerechte Auftragskoordination; Drucken oder Extrahieren aller Ergebnis: oder einzelner Dokumente aus einer eAkte, um Gutachten und
Untersuchungen extern in Auftrag geben zu können (z. B. in Kliniken,
Arztpraxen)
Funktion: AKTENAUSGANG
Ergebnis: Verschiebung endbearbeiteter Akten aus dem ÄD in den
Aktenausgangskorb und damit Verwaltungsreferate Rückleitung an
die zuleitenden Verwaltungsreferate
Funktion Kennzeichnung von Akten Ergebnis: • Bezeichnung nach Geschäftszeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum des AST
• Kennzeichnung nach
- Verfahrensart (u.a. Erstfeststellung, Neufeststellung,
Widerspruch, Klage, Petition/ Beschwerde, Rückfragen)
-
Akten mit Eilvermerk
-
Akten mit AST (erwerbstätig)
-
Akten mit anhängigen SER-Verfahren
-
Akten nach weiterer Sachaufklärung
-
Akten mit Begleitverfahren nach LBliGG
-
Akten mit erforderlicher Vorlage beim Leitenden Arzt
-
Begutachtungsfälle Amtsangehöriger
Hinweis zur Workflowfunktionalität:
Das derzeit verfügbare elektronische Karteikartenprinzip ÄD sollte erhalten bleiben,
da es im Sinne einer Schlüsselfunktion multifunktional agiert und alle wesentlichen
Workflowschritte erfasst (Zuleitungseingang, Auftragsverteilungen, Auftragsflüsse,
Produkterledigungen mit gekoppelter Statistik, Fristenübersicht, Rückleitungsmodus
etc.).
Auch der im System integrierte Rückleitungsmodus von Akten an die Verwaltung sollte
entsprechend dem Status quo erhalten bleiben. Beispielsweise muss sichergestellt
sein, dass intern und extern erstellte Gutachten innerhalb des ÄD (vor abschließender
Abzeichnung) einer Supervision unterzogen werden können (insbesondere zur
Qualitätssicherung nach LBliGG; zur anlassgebundenen und / oder stichprobenartigen
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Überprüfung externer Stellungnahmen, zu fachlichen Überprüfungen in
Einarbeitungsprozessen etc.)
Ergebnis: Wiedervorlagen, Auftragsweiterleitungen, Zuleitungen an interne und externe Gutachter, Aufträge für externe Begutachtungen, Befundberichtabforderungen und Untersuchungen etc. müssen im System abgebildet werden können.
Funktion: Externe Begutachtung – Begleitlistenprinzip
Ergebnis: Das gegenwärtig vorgehaltene Begleitlistenprinzip sollte erhalten
bleiben. Neben der erforderlichen Übersichtlichkeit bietet es ein
produktives Controlling bei der Abrechnung (Differenzierung zwischen
vollen und reduzierten Vergütungshöhen).
Es erlaubt daneben unverzichtbare Markersetzungen, die für ein in
gebotenen Fällen zwingendes Greifen der internen Qualitätskontrolle
erforderlich sind. (z.B. Kennzeichnung rechtsangepasster Vorgänge in
Fällen von Seh- und Hörbehinderungen über eine Kopplung der
gutachtlichen Stellungnahme mit der Begleitliste)
Recherche von Akten und Dokumenten
Im Bestand enthaltene Akten und /oder auch einzelne Dokumente müssen gezielt recherchiert werden können.
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Anlage 5: Fachverfahren Ärztlicher Dienst
Funktion: elektronische Signatur der Gutachtenprodukte
Ergebnis: elektronische Abzeichnung der gutachtlichen Stellungnahmen durch den
ärztlichen Gutachter
Erforderlich zwecks Integrität (Verhinderung von Datenmanipulation) und
Authentifizierung (Wer hat das Gutachten erstellt? – Sicherstellung, dass
der elektronisch ausgewiesene Bearbeiter* auch derjenige ist, der das
Gutachten erstellt hat)
Import- und Exportfunktionen, Bearbeitungsmöglichkeiten im
Funktion: Dokumentenmanagementsystem sowie Einzelblattscannen
Möglichkeit
Ergebnis: - Dokumente einzuscannen und einer eAkte hinzuzufügen,
- einzelne Dokumente zu exportieren und zu drucken ,
Der ÄD muss über die Möglichkeit des Einscannens von Dokumenten verfügen. Im
Ärztlichen Dienst gehen über den externen/internen Kommunikationsmodus
hinausgehend zusätzliche Dokumente ein, die zum Aktenvorgang gehören und diesem
hinzuzufügen sind (u.a. externe Untersuchungsgutachten, otologische und
ophthalmologische Befundberichte, sonstige freie Gutachten / sonstiger medizinischer
Schriftverkehr).
Viewer / Betrachter
Übersicht über Struktur der einzelnen eAkte für die gezielte Auswahl einzelner Dokumente
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Anlage 5: Fachverfahren Ärztlicher Dienst
Funktion: Statistik / Bestandsübersicht
Ergebnis: Abbildung von Leistungen interner und externer Gutachter
(Erledigungsstatistik / siehe verfügbares Karteikartensystem); Aktenbestandsübersichten allgemein (Bestandsvolumen); Aktenbestandsübersichten individuell (welche Akten sind aktuell intern und extern an welchen Gutachter zugeleitet); notwendig zur Nachsteuerung / Anpassung von Abläufen im ÄD;
Funktion: Rechteverwaltung
Ergebnis: Zuteilung von Zugriffs- u. Bearbeitungsrechten innerhalb des ÄD
Funktion: Intelligentes Dokumentenmanagementsystem
Ergebnis: (eindeutig) zuordnungsfähige Dokumentenbezeichnung und systematische (chronologische) Dokumentensortierung; elektronische Arbeitshilfen mit Suchfunktionen, Lesezeichen, Farb- Textmarker; [für effizientes Aktenstudium und Gutachtenerstellung zwingend erforderlich (cave: lebensbegleitende Akten mit wachsenden Inhalten aufgrund stetiger Verfahrensaufbauprozesse)]
Textverarbeitung
Optimierte Schriftguterstellung für Gutachten und sonstige ÄDSchriftsätze mit
Hinterlegen von Arbeitsmitteln (z.B. Versorgungsmedizinische Grundsätze,
Arbeitskompendium der AG Leitende Ärzte etc.); zusätzliche Platzierung /
Speichermöglichkeit für (auch) individuelle Textbausteine innerhalb der
Fachanwendung;
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Anlage 5: Fachverfahren Ärztlicher Dienst
Funktion: SER-Aktenverwaltung
Ergebnis: Beibehalt des in der IT- Fachanwendung SGB IX / LBLiGG für die Bedarfe im ÄD seit den 1990iger Jahren zusätzlich installierten SER- Moduls zwingend erforderlich! (ansonsten keinerlei SER- Aktenverwaltung im ÄD durchführbar (die zukünftige, für das SGB XIV vorgesehene IT- Fachanwendung SERiD ist bis auf weiteres (= auf längere Zeit) nicht verfügbar!)
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