Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Anlage 2.8_Befundscheinerstattung.pdf

Fachsoftware für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anlage 2.8 – Befundscheinerstattung

Entschädigung als sachverständige Zeugen herangezogener Ärzte nach den Regelungen des JVEG (Befundscheinerstattung)

  1. Eingang der Rechnung (Entschädigungsantrag) gemeinsam mit Befundschein/

medizinischen Unterlagen oder separat

  1. Prüfung sachliche Richtigkeit:

• Entschädigung für Befundschein, Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 Satz 1JVEG oder

Entschädigung für Zeitversäumnis, § 20 JVEG

• Ersatz für sonstige Aufwendungen, § 7 JVEG – hier: Anzahl und Qualität von Kopien

• Ersatz für besondere Aufwendungen, § 12 JVEG – hier: Briefporto oder

Faxgebühren in tatsächlich angefallener Höhe

  1. Prüfung rechnerische Richtigkeit

  2. Festsetzung der Entschädigungshöhe

  3. Auszahlung über Zahllauf (Schnittstelle zu HKR)

  4. Im Falle von Kürzungen der beantragten Entschädigung und geltend gemachten

berechtigten Einwänden: Auszahlung weitergehender Entschädigung

Seite 1 von 1

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung