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Anlage 2.6 – Antrag LBliGG
Antrag auf Blindengeld nach dem Gesetz über das Blinden- und
Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt (LBliGG)
- Antrag anlegen
1.1. Variante 1 – es liegt ein Antrag nach § 152 SGB IX vor
✓ Übernahme der Daten aus dem Datensatz nach SGB IX
1.2. Variante 2 - es liegt kein Antrag nach § 152 SGB IX vor
✓ Aufnahme der Daten aus dem Antragsformular in die Antragsmaske
-
Prüfung auf Vollständigkeit und Entscheidungsreife
-
Eingangsbestätigung an Antragsteller, ggf. mit Abforderung weiterer Daten/Belege;
Versand über Zentraldruck; bei Beifügung eines Antragsformulars nach § 152 SGB IX
Ausdruck am Arbeitsplatz
- Soweit Entscheidungsreife besteht (Feststellungsbescheid nach § 152 SGB IX liegt vor):
4.1. Variante 1 – kein Anspruch nach LBliGG
✓ Erteilung Ablehnungsbescheid;
✓ Wiedervorlage nach Ablauf Rechtsbehelfsfrist
✓ Nach Eintritt Bestandskraft: Abschlussverfügung und Archivierung der Akte
4.2. Variante 2 – Anspruch wegen Gehörlosigkeit oder hochgradiger Sehbehinderung
✓ Erfassung Bankdaten des Antragstellers
✓ Meldeabgleich EMA
✓ Festlegung Anspruchshöhe mit Nachzahlung ab dem Zeitpunkt des Vorliegens
der Anspruchsvoraussetzungen
✓ Fertigung Bewilligungsbescheid
✓ Prüfung zweiter Sachbearbeiter im 4-Augenprinzip:
• Freigabe Bankverbindung
• Freigabe Bescheid
✓ Bewilligungsbescheid ausdrucken, Postausgang
✓ Auszahlung der laufenden Leistungen erfolgt automatisch mit dem
Monatszahllauf
4.3. Variante 3 – Anspruch wegen Blindheit
✓ Anschreiben an Antragsteller zu aktuellem Leistungsbezug nach SGB XI,
Wohnen in der Häuslichkeit oder im Pflegeheim sowie Kostentragung
Heimentgelt bei Heimpflege
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Anlage 2.6 – Antrag LBliGG
✓ Ggf. Anschreiben an Pflegekasse oder Heim
✓ Fristsetzung für Rücklauf, ggf. Erinnerung
✓ Prüfung der eingereichten Angaben und Belege
✓ Bescheidverfügung: Festsetzung der Anspruchshöhe mit Nachzahlung ab dem
Zeitpunkt des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen
✓ Erfassung Bankdaten des Antragstellers
✓ Fertigung Bewilligungsbescheid
✓ Prüfung zweiter Sachbearbeiter im 4-Augenprinzip:
• Freigabe Bankverbindung
• Freigabe Bescheid
✓ Bewilligungsbescheid ausdrucken, Postausgang
✓ Fristsetzung für Prüfung der Einkommensverhältnisse (jährliche oder
halbjährliche Prüfung der Leistungshöhe nach SGB XI bzw. der Kostentragung
des Heimentgelts)
✓ Auszahlung der laufenden Leistungen erfolgt automatisch mit dem
Monatszahllauf
- Soweit keine Entscheidungsreife besteht (Feststellungsbescheid nach § 152 SGB IX liegt
nicht vor):
✓ Warten auf Ergebnis des Feststellungsverfahrens nach § 152 SGB IX; aktuell
ergeht Kopie des Bescheides vom zuständigen Schwb-Referat an den Bereich
LBliGG – perspektivisch Info über Fachverfahren gewünscht
✓ Alle weiteren Verfahrensschritte entsprechen den Schritten nach den Ziffern
4.1 bis 4.3
- Automatisch: Statistik zur Antragserledigung (z.B. Verfahrensdauer, Art der Beendigung)
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