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Anlage 2.6_LBliGG.pdf

Fachsoftware für das Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 08:22 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Anlage 2.6 – Antrag LBliGG

Antrag auf Blindengeld nach dem Gesetz über das Blinden- und

Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt (LBliGG)

  1. Antrag anlegen

1.1. Variante 1 – es liegt ein Antrag nach § 152 SGB IX vor

✓ Übernahme der Daten aus dem Datensatz nach SGB IX

1.2. Variante 2 - es liegt kein Antrag nach § 152 SGB IX vor

✓ Aufnahme der Daten aus dem Antragsformular in die Antragsmaske

  1. Prüfung auf Vollständigkeit und Entscheidungsreife

  2. Eingangsbestätigung an Antragsteller, ggf. mit Abforderung weiterer Daten/Belege;

Versand über Zentraldruck; bei Beifügung eines Antragsformulars nach § 152 SGB IX

Ausdruck am Arbeitsplatz

  1. Soweit Entscheidungsreife besteht (Feststellungsbescheid nach § 152 SGB IX liegt vor):

4.1. Variante 1 – kein Anspruch nach LBliGG

✓ Erteilung Ablehnungsbescheid;

✓ Wiedervorlage nach Ablauf Rechtsbehelfsfrist

✓ Nach Eintritt Bestandskraft: Abschlussverfügung und Archivierung der Akte

4.2. Variante 2 – Anspruch wegen Gehörlosigkeit oder hochgradiger Sehbehinderung

✓ Erfassung Bankdaten des Antragstellers

✓ Meldeabgleich EMA

✓ Festlegung Anspruchshöhe mit Nachzahlung ab dem Zeitpunkt des Vorliegens

der Anspruchsvoraussetzungen

✓ Fertigung Bewilligungsbescheid

✓ Prüfung zweiter Sachbearbeiter im 4-Augenprinzip:

• Freigabe Bankverbindung

• Freigabe Bescheid

✓ Bewilligungsbescheid ausdrucken, Postausgang

✓ Auszahlung der laufenden Leistungen erfolgt automatisch mit dem

Monatszahllauf

4.3. Variante 3 – Anspruch wegen Blindheit

✓ Anschreiben an Antragsteller zu aktuellem Leistungsbezug nach SGB XI,

Wohnen in der Häuslichkeit oder im Pflegeheim sowie Kostentragung

Heimentgelt bei Heimpflege

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Anlage 2.6 – Antrag LBliGG

✓ Ggf. Anschreiben an Pflegekasse oder Heim

✓ Fristsetzung für Rücklauf, ggf. Erinnerung

✓ Prüfung der eingereichten Angaben und Belege

✓ Bescheidverfügung: Festsetzung der Anspruchshöhe mit Nachzahlung ab dem

Zeitpunkt des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen

✓ Erfassung Bankdaten des Antragstellers

✓ Fertigung Bewilligungsbescheid

✓ Prüfung zweiter Sachbearbeiter im 4-Augenprinzip:

• Freigabe Bankverbindung

• Freigabe Bescheid

✓ Bewilligungsbescheid ausdrucken, Postausgang

✓ Fristsetzung für Prüfung der Einkommensverhältnisse (jährliche oder

halbjährliche Prüfung der Leistungshöhe nach SGB XI bzw. der Kostentragung

des Heimentgelts)

✓ Auszahlung der laufenden Leistungen erfolgt automatisch mit dem

Monatszahllauf

  1. Soweit keine Entscheidungsreife besteht (Feststellungsbescheid nach § 152 SGB IX liegt

nicht vor):

✓ Warten auf Ergebnis des Feststellungsverfahrens nach § 152 SGB IX; aktuell

ergeht Kopie des Bescheides vom zuständigen Schwb-Referat an den Bereich

LBliGG – perspektivisch Info über Fachverfahren gewünscht

✓ Alle weiteren Verfahrensschritte entsprechen den Schritten nach den Ziffern

4.1 bis 4.3

  1. Automatisch: Statistik zur Antragserledigung (z.B. Verfahrensdauer, Art der Beendigung)

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